Schiffsführerpatent – Befähigungsausweis zum Führen von Booten
Schiffsführerpatent oder auch Kapitänspatent sind die offizielle und amtliche österreichische Bezeichnung für die Befähigungsausweise zum Führen von Booten auf Binnengewässern und Wasserstraßen.
Die Einteilung der österreichischen Patente erfolgt wie nachstehend:
- Das Kapitänspatent gilt für Schiffe jeder Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
- Das Kapitänspatent Seen & Flüsse gilt für Schiffe jeder Größe auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.
- Das Schiffsführerpatent 20 m gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Für Fahrgastschiffe gilt dieses Patent nicht auf Wasserstraßen.
- Das Schiffsführerpatent 20 m Seen & Flüsse gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen. Dieses Patent gilt nicht für Fahrgastschiffe.
- Das Schiffsführerpatent 10 m gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern.
- Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gilt für Boote bis 10 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.
- Das Schiffsführerpatent Raft gilt für Rafts auf Seen und Flüssen, nicht aber auf Wasserstraßen.
Zuständigkeiten
Für die ersten drei der oben genannten Patente ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig, und für die anderen Schiffsführerpatente ist die jeweilige Landesregierung zuständig. Patente für Wasserstraßen können nur in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgelegt werden, Österreichs wichtigste Wasserstraße ist die Donau. Die anderen Bundesländer verfügen über keine Wasserstraßen. Raft-Patente können nur in den Ländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark erworben werden.
Küstengewässer, offene See
Es sei darauf hingewiesen, dass die Binnenpatente keinesfalls auf dem offenen Meer gelten, also nicht in Kroatiens Adria-Gewässern geduldet oder akzeptiert werden. Die entsprechenden österreichischen Befähigungsausweise sind:
BFA Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt)
BFA Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt 20 sm)
BFA Fahrtenbereich 3 (Küstennahe Fahrt 200 sm)
BFA Fahrtenbereich 4 (Weltweite Fahrt)
Donaupatent
Das Donaupatent oder wie es hochoffiziell heißt, das Schiffsführerpatent 10 m ist aus europäischer Sicht für Boote bis zu 10 Meter Länge, das einzig Machbare und offen für Europa. Bei fast gleichen Aufwand an Zeit und Kosten ermöglicht das Schiffsführerpatent 10 m das Befahren von Donau und Rhein. Macht eine Bootstour möglich – ergänzt mit dem kroatischen Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz – von Wien über das Schwarze Meer, Flüsse und Kanäle nach St. Petersburg und zurück die Ostseeküste entlang und dann durch Flüsse und Kanäle in Deutschland wieder zurück nach Wien und der Törn bietet viele Varianten. Der wichtigste Faktor eines solchen Unterfangens ist die Zeit – und, wenn man es so sieht – auch das notwendige Kleingeld.
Die aktuelle umfassende Version finden Sie unter:
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Die aktuelle umfassende Version finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008608
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Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese Informationen lediglich eine zusätzliche Info darstellt und von der AC Nautik keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen wird.