SEEGRENZÜBERGÄNGE (Port of Entry) Anmeldung / Ablauf

EINREISE ÜBER DEN SEEWEG

Wer mit dem Boot über den Seeweg einreist, hat auf kürzesten Weg den nächstliegenden Port of Entry (Einklarierungshafen) anzulaufen um Boot und Crew ordnungsgemäß anzumelden. Ansonsten drohen hohe Strafen.

Port of Entry:

Für die Anmeldung sind dort folgende Dokumente erforderlich:

> Crewliste (mit jenen Personen, die sich z.Z. an Bord befinden)

> Nachweis über die Seetüchtigkeit des Bootes (z.B. Seebrief oder andere anerkannte Zulassungspapiere)

> Befähigungsnachweis des Skippers (kroatisches Küstenpatent oder amtlicher Bootsführerschein vom Heimat)

> wenn Funk an Bord ist, auch die Seesprechfunkberechtigung (Funk Lizenz)

> bei Wasserfahrzeugen ab 15kW wird ein Versicherungsnachweis verlangt

> Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) oder wenn zb. von Bekannten ausgeborgtes Boot ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Nutzung des Bootes vorzulegen)

Bei Charteryachten / Erlaubnis von der Charterfirma (meist Gebühr fällig)

SEEGRENZÜBERGÄNGE (Port of Entry):

Sie müssen den nächstliegenden Port of Entry ansteuern

Ständig geöffnet: Umag, Porec, Rovinj, Pula, Rasa (Brsica), Rijeka, Mali Losinj, Senj, Zadar, Dubrovnik, Sibenik, Split, Ploce, Metkovic, Korcula, Vela Luka, Ubli.

Saisonal geöffnet: ACI-Marina Umag, Novigrad, Sali, Bozava, Primosten, Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiza, Cavtat.