Sinn oder Unsinn? Die beiden Schiffsführerpatente – 10 m und 10 m Seen & Flüsse
Das Schiffsführerpatent 10 m gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern.
Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gilt für Boote bis 10 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.
Auf den ersten Blick gleichen sich die beiden Schiffsführerpatente – Schiffsführerpatent 10 m und Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse inhaltlich wie ein Ei dem anderen und unterscheiden sich in einigen wenigen Details ganz wesentlich voneinander. Außer, dass ihre Fahrtgebiete sich grundsätzlich unterscheiden, sind die Prüfungskosten unterschiedlich hoch – das Schiffsführerpaten 10 m kostet 60 Euro, das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse 40 Euro.
Die Ausbildung für die beiden Patente ist (bis auf den Schleusenanteil) bei beiden Patenten etwa gleich und auch die Kosten bewegen sich ebenfalls in der gleichen Größenordnung, etwa um 300 Euro.
Was die Prüfung betrifft, haben beide den gleichen Prüfungsumfang.
Prüfungsgegenstände für Schiffsführungspatente
Allgemeine Fachgebiete:
- Vorschriften; Gewässerkunde
- Navigation; Manövrieren und Führen des Fahrzeugs
- Bau und Stabilität des Fahrzeugs
- Schiffsmaschinen
- Verhalten unter besonderen Umständen
Was also bringt es?
Wenn alles im Detail abgeklärt ist, kann konsequenterweise nur festgestellt werden, sollte ein Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse angestrebt werden, kann es aus vorstehenden Gründen sinnvollerweise nur das Schiffsführerpatent 10 m werden, das neben den Wasserstraßen auch alle Binnengewässer einschließt und damit Bewegungsfreit auf Europas Wasserstraßen (z. B. Rhein, Rhone, Wolga usw.) ermöglicht. Es wäre unsinnig, sich grundlos und freiwillig durch den Erwerb des Schiffsführerpatents 10 m Seen & Flüsse einer Einschränkung der Bewegungsfreit auf den Binnengewässern zu unterziehen.
Es kann nur die sinnvolle Empfehlung geben, bei fast gleichem Aufwand an Zeit und Geld das Schiffsführerpatent 10 m zu erwerben.