Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Eine Bemerkung vorweg, nach wie vor ist es bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, für die EU eine einheitliche Regelung – ähnlich der KFZ-Führerscheinregelung – zu treffen. Vertraut man den Aussagen von Beamten der zuständigen Kommission, wird es dazu in absehbarer Zeit auch nicht kommen.

Kroatien – Bootsführerscheine

Sobald ein Sportboot motorisiert ist, wird in Kroatien ein Bootsführerschein verlangt – auch bei Elektromotoren und das nicht erst bei einer Motorisierung von über 15 PS. Selbst nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge – Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter ausgenommen – dürfen nur mit Bootsführerschein gefahren werden.

Das Internationale Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen vom  deutschen Sportboot-Führerschein See (SBF)* wird auch in Kroatien anerkannt. Ist aber vor Ort nur für Boote und Jachten bis 18 m Länge bzw. 30 BRZ/GT gültig. Für größere Schiffe ist der Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich.

Wichtige Anmerkungen

  • Der Begriff „See“ muss unbedingt auf dem Bootsführerschein stehen; darauf wird streng geachtet. Ältere Bootsführerscheine, auf denen nur das Wort „Küste“ bzw. gar nichts steht, werden nicht akzeptiert. Solche Bootsführerscheine sollten vor einer Reise nach Kroatien umgeschrieben werden.
  • Anders als in Deutschland muss die Person am Steuer volljährig sein. Wer keine 18 Jahre alt ist, darf in Kroatien nicht ans Steuer, selbst wenn man einen Bootsführerschein besitzt.

•       Es ist in Kroatien nicht erlaubt, dass der Bootsführer einen geeigneten Rudergänger bestimmen kann, der nicht im Besitz des gültigen Bootsführerscheins sein muss.

Werden deutsche Bootsführerscheine in Kroatien anerkannt?

Eine wichtige Frage für jene Skipper, die an der kroatischen Adriaküste eine Jacht chartern wollen. Die Antwort lautet gemäß der 48 Seiten umfassenden Zusammenstellung der kroatischen Offiziellen „Ja“.

Einen genauen Überblick finden Skipper aus dem Ausland in einer 46-seitigen Liste des kroatischen Verkehrsministeriums. Ursprünglich war geplant gewesen, dass ausschließlich kroatische Bootsführerscheine erlaubt sein sollen, sofern in kroatischen Gewässern unter kroatischer Flagge gesegelt wird. Nach dieser Forderung aus Regierungskreisen hagelte es Proteste, vor allem von Charter-Unternehmen, so dass das Ministerium zurückgerudert ist.

Vier deutsche Bootsführerscheine werden in Kroatien anerkannt

Die Liste enthält alle ausländischen Bootsführerscheine, die zum Chartern von Jachten und Booten in Kroatien berechtigen. Freizeit-Skipper aus Deutschland haben einen Grund zur Freude und Erleichterung; es werden darin auch deutsche Sportbootführerscheine (ausgestellt vom Deutschen Segel-Verband oder vom Deutschen Motoryachtverband) aufgeführt. Die kroatischen Behörden akzeptieren die folgenden vier Zertifikate:

– Sportboot-Führerschein See: internationales Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen*
– Sportküsten Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis zwölf Seemeilen
– Sport See Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 30 Seemeilen
– Sporthochsee Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in allen Küstengewässern und in den Gewässern der Hohen See – hier besteht allerdings keine Führerscheinpflicht.

Auflagen beim Jachtcharter

Skipper nicht nur aus Deutschland haben in Kroatien zusätzlich einige Auflagen beim Jachtcharter zu beachten. Wenn das Boot mit einem Funkgerät ausgestattet ist, muss man ein gültiges UKW-See-Sprechfunk-Zeugnis vorweisen. Außerdem dürfen Wasserfahrzeuge unter kroatischer Fahne nur für private Zwecke angemietet werden oder als Bareboat-Charter, d.h. derjenige, der das Boot chartert, trägt die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung.

*Bemerkungen zum SBF

Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation – ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften – für das Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Gezeitenkunde z. B. wird nur oberflächlich geprüft, trotzdem erhält man mit dem SBF See die Erlaubnis, in Gezeitenrevieren zu fahren. Für die Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen ist kein amtlicher Schein vorgeschrieben. Folglich wird bei SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt, das Thema Seemannschaft nur sehr kurz gestreift. Nach Aussagen der deutschen Polizei auf See finden außerhalb der drei Meilen Zone keine Führerschein-

Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Welchen Bootsführerschein benötigt man in den Küstengewässern

Küstenpatent Porec

Wird in kroatischen Hoheitsgewässern generell ein Bootsführerschein eingefordert? Werden ausländische Bootsführerscheine anerkannt und wenn ja, welche?

Kroatien, das Juwel unter den Bootsrevieren

Die Republik Kroatien, Mitglied der Europäischen Union, verfügt über einen traumhaften Küstenverlauf von mehr als 1.700 Kilometer Länge. Mehr als 1.000 Inseln, Eilande und Riffe mit kaum überschaubarer Vielfalt an Schönheit von Natur und Kultur bilden ein einzigartiges Bootsrevier, das Paradies für Motorbootsfahrer und Segler. Millionen Kuna wurden in die Infrastruktur investiert, um den Skippern die Ausübung ihres Sports zu ermöglichen, Annehmlichkeiten zu bieten.

Wind und Wetter

Die Winde, die im Gebiet der Adria vorherrschen, sind meist moderat, auch für noch unerfahrene Skipper hinnehmbar. Den Wetterbericht sollte man trotzdem nie außer Acht lassen. Gemäßigte Motorbootfahrer haben ihr Hochzeit zwischen Juni und September.

Variantenreicher Komfort

Eigner kleinerer Motorbote bevorzugen das  Appartement-Angebot mit dazugehörendem Anlegesteg. Während Jachteigner mit Crews gern Übernachtungsmöglichkeiten annehmen, in Ankerbuchten mit bodenständigen Konobas, die zum Mahl laden.

Ankern erlaubt, außer …

Ist ankern erlaubt, ist es in der Regel kostenlos. Doch der Umweltschutz fordert auch hier seinen Tribut. Bojenfelder sollen den empfindlichen Meeresboden schützen, sind aber auch gebührenpflichtig

Chartern – kein Problem

Kroatien, so sagt man, hat derweil Europas größtes Charter-Angebot. Alles was Rang und Namen in dieser Branche trägt, ist in Kroatien vertreten. Entlang der Küste und auch auf den größeren Inseln gibt es Möglichkeiten sich ein Boot oder eine schöne Jacht zu chartern und damit auf Entdeckungstour zu gehen. Dabei wird immer vorausgesetzt, dass der gültige Bootsführerschein vorgelegt werden kann.

Bootsführerschein in Kroatien

Gesetzlich vorgeschrieben ist: für alle motorbetriebenen Boote ein Bootsführerschein und auch für Segelboote ab 2,50 Metern Länge u. a. besteht eine Führerscheinpflicht. Als besonders praktisch erweist sich das „Kroatische Küstenpatent“, der amtliche Bootsführerschein, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Den Boat Skipper B machen

Den kroatischen Bootsführerschein kann man kostengünstig in Kroatien machen. Der Ablauf ist relativ einfach. Zunächst melden Sie sich bei einem Ausbildungsunternehmen zum Kurs an. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die benötigten Lernmittel, u. a. auch ein mehrseitiges Skriptum, dass Sie ausführlich studieren sollten, denn die den Kurs abschließende mündliche Prüfung im Hafenamt in Kroatien hinterfragt den Stoff intensiv und 15 Minuten können lang dauern. Da zahlt es sich aus, einen Partner an der Seite zu haben, der genau weiß, worauf es ankommt – AC Nautik ist der Profi. Sein Ausbildungsmaterial, seine Unterstützung, sein abschließender Kurs und die Begleitung zur Prüfung, garantieren die hohe Erfolgsgarantie.

Es ist Ihre Entscheidung welchen Kurs Sie wo und wann besuchen, Sie wählen auch den Prüfungsort. Opatija als Kursort und das Hafenamt in Rabac als Prüfungsort hat den Vorteil, nach bestandener Prüfung erhalten Sie umgehend Ihr fertiges Patent, den Boat Skipper B.

Theorie & Praxis

Die behördliche Prüfung besteht ausschließlich aus Theorie und auch der Kurs beinhaltet nur den umfangreichen theoretischen Stoff. Doch Theorie und Praxis sind so verknüpft, dass beide aufeinander angewiesen sind, nichts läuft ohne das Duo Theorie und Praxis. Bevor Sie zum ersten Mal an Bord gehen, sollten Sie einen erfahrenen Skipper anheuern, der Ihnen bei den ersten Seemeilen behilflich, verantwortlich zur Seite steht. Für Tricks und Kniffe ist „learning by doing“ immer noch der beste Weg. AC Nautik ist der geeignete erfahrene Ansprechpartner.

Welche Bootsführerscheine sind zugelassen

In Kroatien werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, aber längst nicht alle. Eine offizielle Liste der anerkannten ausländischen Patente finden Sie auf der Homepage des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr.

https://mmpi.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/MORE/More%201_19/TABLICA%20HR%20MoU%20black%204-1_19.pdf

Funkberechtigung

Die meisten Charterjachten sind mit Funk ausgerüstet und somit muss der Skipper auch über eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung verfügen. Diese Funkberechtigung ist im kroatischen Küstenpatent der Kategorie B bereits inkludiert.

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik

AC Nautik Was darf man mit dem kroatischen Küstenpatent?

AC Nautik

AC Nauitk

Was darf man mit dem kroatischen Küstenpatent?

Mit dem kroatischen Küstenpatent darf man sowohl Motor- und Segelyachten als auch Katamarane oder Jet-Ski steuern. Einzige Einschränkung: Es dürfen 30 GT (Groß-Tonnage) nicht überschritten werden.

Kroatisches Küstenpatente

In Kroatien werden Bootsführerscheine als Patente bezeichnet. Diese Bezeichnung ist für angehende deutsche Skipper ein wenig verwirrend, denn in Deutschland wird die Bezeichnung „Patent“ fast nur für Befähigungsnachweise der Berufsschifffahrt verwendet. Als Bootsführerschein für die private Nutzung gibt es in Kroatien die Patente Boat Skipper A und B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz.

Boat Skipper A

Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten:

  • bis zu einer Länge von sieben Metern und
  • einer Motorleistung von 8 kW
  • in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III).
  • Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.

Da in Kroatien für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht gilt, ist er bestens geeignet, um per Beiboot oder Dinghi von der Segelyacht ans Ufer zu fahren oder Jugendlichen den ersten Kontakt zum Bootführen zu ermöglichen.

Da der Aufwand an Zeit und Kosten etwa gleich groß ist, wie beim Boat Skipper B ist die Empfehlung gleich das Küstenpatent B zu machen, wenn das Alter – A 16 Jahr und B 18 Jahre – keine Rolle spielt.

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Der Boat Skipper B berechtigt dazu: Segelboote und Motorboote bis 30 GT zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten und Motoryachten, Katamarane und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Wichtig:

In Kroatien sind fast alle Charteryachten mit UKW-See-Sprechfunk ausgerüstete, für sie besteht für See-Sprechfunk-Lizenz-Pflicht.

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht.

Schönstes Boots-Revier der Welt

Kroatien verfügt über eine 1.700 Kilometer lange, traumhafte Adria-Küste. Die über 1.000 Inseln, Eilande und Riffe tragen viele wohlklingende Namen und nur wenige sind ganzjährig bewohnt. Kroatien besitzt eines der schönsten Boots-Reviere der Welt. Sie erhalten nach bestandener Prüfung, den begehrten Schlüssel zu diesem Paradies – das Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Man wird Sie beneiden, wenn Sie – am Ruder stehend, den Kurs bestimmend – aus dem Hafen laufen.

AC Nautik – der Profi für das Küstenpatent

AC Nautik – der Profi – ist seit vielen Jahren kompetenter, seriöser und erfahrener Spitzen-Ausbilder für das kroatische Küstenpatent, den „Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“. Die Erfolgsbilanz der Kursteilnehmer liegt weit über dem Durchschnitt. Informationen unverbindlich durch den kostenlosen, telefonischen Support. Wir beraten Sie gern umfassend über unser breites Leistungsangebot.

Der Weg wird zum Ziel

Der Weg zum Küstenpatent B von der Anmeldung über den Kurs bis zur bestandenen Prüfung ist weder steil noch steinig. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie auf der Website von AC Nautik.

  • Die Anmeldung zum Kurs erfolgt elektronisch über das Internet.
  • Nach wenigen Tagen erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die notwendigen Kursunterlagen nebst Skriptum.
  • Die Vorbereitung zum Kurs und zur Prüfung liegt nun bei Ihnen. Mit dem Skriptum sollten Sie sich auseinandersetzten und es verinnerlichen.
  • Den letzten Schliff und die Feinheiten bringt dann am Tag vor der Prüfung im Hafenamt der Vorbereitungskurs.
  • Haben Sie zwischenzeitlich Fragen, hilft Ihnen der Support per Telefon oder E-Mail.
  • Um den Ablauf der Kurseinheit und um die Prüfung kümmert sich AC Nautik.  
  • Ihre Konzentration richtet sich ganz auf das Skriptum.

Gültigkeit – Küstenpatent

AC Nautik hat diese Informationen nach besten Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weist jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, sondern soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien, usw. erstellt. Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen beizuziehen.

Kroatien Küste

– Griechenland – Italien – Griechenland – Italien – Slowenien

– Holland – Portugal – Frankreich – England – Zypern

– Finnland – Dänemark – Schweden – Rumänien – Estland

– Deutschland – Luxemburg – Lettland – Belgien – Spanien

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents – AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Küstenpatent

AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents

Wir haben diese Länder-Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne jede Gewähr sind. Der AC Länderreport soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen und wird bei Bedarf ergänzt. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien der Länder usw. erstellt. Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Wasch‘ mir den Pelz aber…

Es gibt kein Papier, welches die europäischen Länder darin vereint, dass wenigstens die nationalen Bootsführerscheine untereinander Länder-weit anerkannt werden müssen. Alle Vereinbarungen beruhen darauf, dass die Befähigungsausweise anerkannt werden können, ein Rechtsanspruch darauf existiert nicht. Selbst die IC Papiere können – müssen aber nicht.

 

Es sind nationale Interessen, Interessen nationaler Verbände und Vereine, sie wollen ihre Pfründe bewahren, die eine einheitliche Regelung für das Führen von Sportbooten verhindern. An der Spitze bezieht der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) die Position gegen die Vereinheitlichung der Bootsführerscheine. Es darf bezweifelt werden, dass Mr Stuart Caruthers, EBA Secretariat c/o Royal Yachting Association, RYA House, Ensign Way, Hamble, Southampton, SO31 4YA, United Kingdom, wirklich die Interessen von 1,5 Millionen Freizeit-Skippern legitim vertritt. Noch nie waren Verbands-Interessen auch deckungsgleich mit den Interessen der Bootseigner – der „Bootführer“ wäre ohnehin besser definiert.

 

Die European Commission – Kommissionsbeamte – B-1049 Brussels/Belgium teilen uns als Antwort auf unser Schreiben mit, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU-weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Schiefe Interessenslagen

Das obige Schreiben der EU-Kommission zeigt, dass die Kommission in Brüssel schon der Ansicht ist, dass eine europäische Lösung – ähnlich der Führerschein-Lösung angestrebt werden sollte. Nationale Interessen, Verbands- und Vereinsinteressen und auch der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) sich einer europäischen Vereinheitlichung widersetzen und nur ihre ureigene Pfründe dabei im Auge haben. Daran ändern auch die IC Scheine nichts, denn die hängen am Wohlwollen der unterzeichnenden Staaten ab. Denn mit „sollten“ und „kann“ wird den verschiedensten Auslegungen Tür und Tor geöffnet.

ICC ist keine Alternative

Was soll ein Skipper mit einem ICC anfangen, der nicht einmal im eigenen Land akzeptiert wird, obwohl der Befähigungsausweis doch die Ausstellungsbasis für den ICC ist. Warum ist der ICC von vornherein mit Begriffen wie: „beschränkte Anerkennung“, „auf freiwilliger Basis“ oder „auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken“ belastet – sachlich betrachtet ist er nicht das, was man erwartet hat und jetzt wird er zur Flickschusterei. EUROPA hat Besseres verdient.

Belgien

In Belgien sind sowohl die Föderale Regierung als auch die Regionen Flandern und Wallonie für Schifffahrt zuständig.

 

Schifffahrtspatent

Laut belgischem Verkehrsministerium (Abteilung Schifffahrt) ist eine Versicherung nicht obligatorisch, aber empfehlenswert.

Das österreichische Schifffahrtspatent (Boat Skipper B) muss von den belgischen Behörden überprüft und anerkannt werden. Die dafür zuständige Stelle ist:

Commission d’évaluation des brevets de conduite pour la navigation de plaisance

Rue du Progrès 56

B-1210 Bruxelles

Tel: 0032 2 277 35 32

Fax: 0032 2 277 40 51

E-Mail: info@mobilit.fgov.be

 

 

Dänemark

Sportbootführerschein

In Dänemark benötigen Sie für niedrig motorisierte Boote keinen Bootsführerschein, für schnelle Boote wird eine Speedboat-Lizenz benötigt, diese entspricht einem Sportbootführerschein See. Für ein Boot unter 4 Meter Länge mit einer Motorleistung ab 25 PS ist eine Speedboat-Lizenz erforderlich.

Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland(Österreich z. B. der Boat Skipper B) zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Funkzeugnis

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis.

Küstengewässer

SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS

LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS

Binnengewässer

UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Hat ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen.

Weitere Informationen hat der ADAC zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen veröffentlicht.

 

Deutschland – GASTREGELUNG

Sehr geehrter Herr …

 

Grundsätzlich knüpft das Befähigungswesen in der Seeschifffahrt nicht (ausschließlich) an die Staatszugehörigkeit eines Fahrzeugführers an.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnispflicht für Sportboote gibt es zwei grundsätzliche Regelungen. Wer ein Sportboot auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen führt, bedarf als Fahrerlaubnis einen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Dies gilt für Personen mit einem Wohnsitz im Geltungsbereich der Sportbootführerscheinverordnung. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit muss eine Person mit einem Wohnsitz in Deutschland im Besitz eines deutschen Sportbootführerscheins sein.

Eine Ausnahme besteht nur im Rahmen der sog. „Gastregelung“.

Der Sportbootführerschein eines ausländischen Wohnsitzstaates wird anerkannt, wenn diese Person keinen oder nur einen vorübergehenden Wohnsitz in Deutschland hat. Als vorübergehend gilt ein Aufenthalt von weniger als ein Jahr. Die Staatsbürgerschaft ist somit kein entscheidendes Kriterium; die Regelung gilt sowohl für ausländische Staatsbürgers mit einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik als auch für deutsche Staatsbürger mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Mit anderen Worten: eine Person, die länger als ein Jahr die deutschen Seeschifffahrtsstraßen mit einem Sportboot befahren möchte, bedarf – unabhängig von der jeweiligen Staatsbürgerschaft – einen deutschen Sportbootführerschein.

 

Die zweite grundsätzliche Regelung betrifft Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland. Zum Führen eines Sportbootes unter deutscher Flagge im Ausland sind nur Personen berechtigt, die einen deutschen Sportbootführerschein besitzen.

Die vorgenannten Regelungen knüpfen einerseits an das Territorialprinzip eines Staates, anderseits an das völkerrechtliche Flaggenstaatsprinzip nach internationalen Vorschriften (u.a.  „United Nations Convention of the Law of the Sea“ – UNCOLS) an. Territorialprinzip bedeutet, dass jeder Staat innerhalb seines Staatsgebietes Personen seiner Rechtsordnung unterwerfen darf. Dies ist – im Hinblick auf das Befähigungswesen in der Sportschifffahrt – durch die voranstehende Reglung anknüpfend an Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt von Personen im Staatsgebiet geschehen. Das Küstenmeer und die Eigengewässer zählen zum Hoheitsgebiet eines Staates; sie werden als sog. „maritimes Aquitorium“ bezeichnet. Dort bestehen umfassende Regelungsbefugnisse infolge küstenstaatlicher Souveränität.

Das Flaggenstaatsprinzip bildet ein ähnliches Rechtsregime. Der Flaggenstaat unterstellt Schiffe, die seine Flagge führen, seiner Rechtsordnung. Hinsichtlich der Befähigung von Fahrzeugführer existieren daher – auch in der Sportschifffahrt – international sehr unterschiedliche Regelungen. Denn das Seevölkerrecht enthält nur sehr allgemein gehaltene Regelungen die Besetzung von Schiffen betreffen. Beispiel: Art. 94 der United Nations Convention of the Law of the Sea: „Article 94, Duties of the flag State, Every State shall effectively exercise its jurisdiction and control in administrative, technical and social matters over ships flying its flag. […] Every State shall take such measures for ships flying its flag as are necessary to ensure safety at sea with regard, inter alia, to: […] the manning of ships, labour conditions and the training of crews, taking into account the applicable international instruments […]“.

Anders als im Bereich der Berufsschifffahrt (STCW-Übereinkommen) gibt es im Bereich der Sportschifffahrt keine internationalen Übereinkommen über einheitliche Standards die Befähigungen und Fahrerlaubnisse und deren Anerkennung betreffend. Im Ergebnis ist es also Angelegenheit eines jeden  Staates, innerhalb seines maritimen Aquitoriums küstenstaatliche Souveränität auszuüben bzw. als Flaggenstaat Regelungen für Schiffe unter seiner Flagge zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Claudia Thoma

Stabsstelle

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Generaldirektion

Wasserstraßen und Schifffahrt

Ulrich-von-Hassell-Straße 76

53123 Bonn

 

Telefon 0228-42968-2190

mobil 0173- 5170639

claudia.thoma@wsv.bund.de

www.gdws.wsv.de

Anerkennung ausländischer Führerscheine/Küstenschifffahrtspatente

Ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger (z.B. Österreicher) der einen Wohnsitz in Deutschland hat benötigt immer einen deutschen Bootsführerschein. Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und

können nicht umgeschrieben werden. Dies gilt auch für einen in Kroatien erworbenen Bootsführerschein. Grundsätzlich gilt: ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland benötigt einen deutschen Bootsführerschein (die Prüfungen müssen in Deutschland absolviert bzw. von einer deutschen Stelle im Ausland – z.B. in Kroatien oder Spanien – abgenommen werden); Führerscheine aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt/können nicht umgeschrieben werden.

Laut unserer Rücksprache mit deutschem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als auch dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) werden ausländische (kroatische) Prüfungen in Deutschland nicht anerkannt!

Estland

 

Wenn mit einem ausländischen Boot/ Yacht nach Estland gefahren wird, gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, wo das Boot angemeldet ist. Benötigt wird ein Nachweis, dass das Boot/ Yacht im Eigenbesitz ist oder eine beglaubigte Vollmacht, dass damit gefahren werden darf.

Die estnischen Regeln: für ein Segelboot ab 25 m² oder für ein Boot mit einem Motor von 30 PS braucht man einen Segelschein/ Bootsführerschein. Alles, was darunter ist, kann ohne Patent gefahren werden.

Finnland

 

Finnland anerkennt das kroatische Küstenpatent nicht.

Allerdings, wenn man Finnland ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können.

***

Stockholm@advantageaustria.org

Anhänge

Mi., 31. Juli, 16:06

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.7.

Wir waren in Kontakt mit den finnischen Behörden Finnish Transport and Communications Agency TRAFICOM. Von Herrn Ville Räisänen von TRAFICOM erhielten wir folgende Informationen zu Ihren Fragen:

Die angegebenen kroatischen, nationalen Bootsführerscheine sind in Finnland nicht gültig. Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können. Falls das zu mietende Boot über 24 m lang ist, soll der Bootsführer ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer (ICC) besitzen.

Am 1.6.2020 tritt in Finnland ein neues Wasserverkehrsgesetz in Kraft. Diesbezügliche Voraussetzungen sind aber auch im neuen Gesetzt hauptsächlich ähnlich.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Bedarf vom Behörden TRAFICOM: E-Mail: veneilypatevyydet@traficom.fi (bitte in Englisch

Stockholm@advantageaustria.org Fr., 2. Aug., 08:36

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Ergänzend zu unserer E-Mail vom 31.7. teilen wir Ihnen noch folgende wichtige Ergänzung (in roter Farbe) mit:

Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, für eigenen Gebrauch mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein.

 

 

Frankreich

Das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz wird wie alle anderen ausländischen Bootsführerscheine anerkannt.

Kontakte zum Generalkonsulat machten es möglich, viele Basis-Informationen zu sammeln und das Thema: Kroatisches Küstenpatent – Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz in etwas übersichtlicher Art zusammenzufassen. Die Vorschriften für die Benutzung von Booten und Yachten durch „Nautische Touristen“ widerzugeben. Wichtigster Ansprech-Partner ist das „Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie“.

 

Bei nautischen Touristen werden Bootsführerscheine anderer Länder auch anerkannt,

wenn ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist, gilt dieser auch in Frankreich. Bezüglich ausländische Bootsführerscheine wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man mit einem ausländischen Bootsführerschein auch in französischen Gewässern fahren kann – allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus dem ausländischen Bootsführerschein ergeben.

Im Klartext heißt dies, man kann in Frankreich kein Boot fahren, das einer Kategorie entspricht, die über der liegt, zu der der ausländischen Bootsführerschein berechtigt ist.

 

Allgemeine gesetzliche Vorschriften: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N550.xhtml

General-Konsulat München: E-Mail: info@consulfrance-munich.org.

Großbritannien UK

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente:

Für das Führen von privaten Fahrzeugen werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Bootsführerscheine und Befähigungsscheine in der Regel anerkannt (nicht aber Vereinsscheine, Verbandsscheine …). Im Allgemeinen werden neben den von den britischen Behörden ausgestellten Befähigungsausweisen in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt; Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt. Das Vorhandensein eines ICC ist jedoch empfohlen. Das ICC wird vom Vereinigten Königreich offiziell als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- und Küstengewässern anerkannt.

***

Quelle: die Marine & Coastguard Agencey (MCGA). Die Kontaktdaten finden Sie auf der folgenden

Webseite: https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency.

Irland

Befähigungsnachweis/Bootsführerschein

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Für irische Gewässer besteht keine Führerscheinpflicht.

 

Irish Sailing Association (ISA) – Website: www.sailing.ie

 

Italien

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN für Binnen/-Seegewässer

 

Führerscheinpflicht

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

  • mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden

ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss;

Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

 

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.

 

Nicht für kommerzielle Zwecke

Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).

D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen.

 

 

BOLOGNINI Elisabetta (C.C.) <elisabetta.bolognini@mit.gov.it>
Do., 12. Dez., 15:12

Good afternoon,

 

in response to your e-mail regarding the subject, it is necessary to refer to the DECREE 29 July 2008, n. 146 – Regulation for the implementation of Article 65 of Legislative Decree 18 July 2005, n. 171 “the code of pleasure boating”

 

Art. 34. Control of pleasure boats by foreigners in Italian territorial waters

  1. Foreigners and Italian citizens residing abroad, provided with a license or document recognized as equivalent by the State to which they belong or respectively of their residency, may command, provided free of charge, boats and pleasure boats registered in the registers referred to in Article 15 of the code and pleasure craft referred to in Article 27 of the code within the limits of the same certification. The title or document must be kept on board.

 

  1. For foreigners and Italian citizens residing abroad who command boats and pleasure boats registered in foreign registers, the obligation of a boat license is regulated by the law of the flag State of the unit.

 

  1. For citizens of Member States of the European Union the obligation of the title to command the pleasure craft referred to in paragraphs 1 and 2 of this article is disregarded, if they present a declaration issued by their own authorities showing that the legislation, respectively, of the country of origin of the subject or of the flag State of the unit does not provide for the release of any qualification certificate.

 

Hoping to be helpful.

 

Best regards

 

Capitano di Corvetta (CP)

Elisabetta BOLOGNINI

Direzione Marittima – Capitaneria di Porto di Trieste

Capo Servizio Personale Marittimo ed Attività Marittime

Tel. 040 676660

e-mail: elisabetta.bolognini@mit.gov.it

 

Italienisch:

 

Art. 34. Comando di unita‘ da diporto da parte di stranieri in acque territoriali italiane 1. Gli stranieri e i cittadini italiani residenti all’estero, muniti di un titolo di abilitazione o documento riconosciuto equipollente dallo Stato di appartenenza o, rispettivamente, di residenza, possono comandare, purche‘ a titolo gratuito, imbarcazioni e navi da diporto iscritte nei registri di cui all’articolo 15 del codice e natanti da diporto di cui all’articolo 27 del codice entro i limiti dell’abilitazione medesima. Il titolo o documento deve essere tenuto a bordo. 2. Per gli stranieri ed i cittadini italiani residenti all’estero che comandano imbarcazioni e navi da diporto iscritte in registri stranieri, l’obbligo di patente nautica e‘ regolato dalla legge dello Stato di bandiera dell’unita‘. 3. Per i cittadini di Stati membri dell’Unione europea si prescinde dall’obbligo del titolo per comandare le unita‘ da diporto di cui ai commi 1 e 2 del presente articolo, qualora esibiscano una dichiarazione rilasciata dalle proprie autorita‘ da cui risulti che la legislazione, rispettivamente, del Paese di provenienza del soggetto o dello Stato di bandiera dell’unita‘ non prevede il rilascio di alcun titolo di abilitazione.

Lettland

 

Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>

I received your e-mail from H.E. Honorary consul of Latvia in Frankfurt, Mr. von Rosen.

As I am sailboat skipper myself it was a pleasure to reply to your question:

Regarding your question – It is OK to charter a boat with Croatian license A or B (with VHF) in Latvian waters if skipper is EU citizen and boat is carrying EU flag.

If you have more questions, please contact me directly or Latvian authority CSDD by phone: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rozkalns

Commercial Counselor of Ministry of Economics to Germany

Head of rep.office of Investment and Development Agency of Latvia

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel.: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

http://www.lettinvest.de – Neuigkeiten zur lettischen Wirtschaft auf Deutsch www.liaa.gov.lv

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>
15.07.2019, 12:05

 

Ich erhielt Ihre E-Mail von HE Honorarkonsul von Lettland in Frankfurt, Herrn von Rosen.

Ich bin Segelboot Skipper und es ist mir ein Vergnügen, auf Ihre Frage zu antworten:

In Bezug auf Ihre Frage – Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an mich oder lettische Behörde CSDD per Telefon: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rožkalns

Kommerzienrat des Ministeriums für Wirtschaft nach Deutschland

Leiter rep.office von Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel .: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

 

Luxemburg

BEFÄHIGUNGSNACHWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

 

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Führerschein für die Vergnügungsschifffahrt ist obligatorisch. Es gelten die Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes.

 

Niederlande

In Holland muss man für Boote über 15 Meter beziehungsweise auch für kleinere Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können, einen Führerschein besitzen. Bei ausländischen Bootsführern ist der Besitz eines ICC gemeinsam mit dem Führerschein des Heimatlandes verpflichtend.

 

Grundsätzlich wird nicht zwischen Segel- und Motorbooten unterschieden, es existieren aber spezielle Regelungen, zum Beispiel in Hinblick auf Vorfahrt und Beleuchtung. Die genauen Polizeivorschriften sollten also beachtet werden. Die Inspektionsorganisation des Verkehrsministeriums “ILT“ überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorschriften.

Diese Regeln finden Sie hier: http://wetten.overheid.nl/BWBR0003628/geldigheidsdatum_03-11-2014

Für Steuerung eines schnellen Motorbootes oder Vergnügungsboot länger als 15 Meter, muss man einen Fahrbeweis haben.

In den Niederlanden sind einige Auslandsfahrausweise gültig.

Für die Republik Kroatien:

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta A/Schiffsführer – Klasse A

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type A);

 

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta B/Schiffsführer – Klasse B

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type B)

 

Norwegen

Das kroatische Boot Skipper B gilt in Norwegen für Sportboote bis zu 15 Meter Rumpflänge und maximal 30 BRZ, und in nicht-kommerziellen Aktivitäten.

Ole-Andreas Stræte <OAST@sdir.no>

 

In general, boating licences or other qualification documents issued in another EEA country are valid in Norway in accordance with the contents of the document (but no more than 15 meters hull length), and in non-commercial activity.

The Croatian Boat Skipper B is valid in Norway for recreational crafts up to 15 meters in hull length and maximum 30 gross tonnage, and in non-commercial activity. We are not familiar with the Boat Skipper A, and you most therefor send us a copy of the licence before we can determine the limitations.

Best regards

 

Portugal

 

Nach Aussage der portugiesichen Seefahrtsbehörde werden amtlich ausgestellte Dokumente (Bootsführerscheine) von Behörden der EU-Mitgliedsstaaten automatisch in Portugal anerkannt.

Lisboa@advantageaustria.org

Gemäß Gesetzes-Dekret Nr. 93/2018, Artikel 39, Absatz 1 werden Schiffführerscheine oder gleichwertige Dokumente, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, automatisch in Portugal anerkannt. Dies bestätigte uns auch die portugiesische Seefahrtsbehörde (Frau Paula Mateus).

Sollten Sie in dieser Angelegenheit noch weitere Fragen haben, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit

DGRM – Direção-Geral de Recursos Naturais, Segurança e Serviços Marítimos

Avenida Brasilia

1449-030 Lisboa

Tel: +351213035805

E-mail: ajuda.bmar@dgrm.mm.gov.pt

Internet: https://www.dgrm.mm.gov.pt

 

 

Rumänien

Zuständig für die Bootsfahrten auf Binnengewässer und dem Schwarzen Meer ist das Transportministerium. An der rumänischen Schwarzmeerküste vier in etwa den europäischen Standards entsprechende touristische Häfen und zwar in Constantza, Mangalia, Eforie und Limanu..

 

Führerscheine, die in EU-Mitgliedstaaten erworben wurden, sind auch in Rumänien gültig, wenn darauf der Hinweis auf die EEC/UNO Resolution 40 vermerkt ist.

Transportministerium www.mt.ro

 

Schweden

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Sportbootführerschein (z. B. Boot Skipper B) ist empfehlenswert, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Slowenien

In Slowenien wird die Schifffahrt in Meeresgesetzt (Pomorski zakonik) geregelt. Das slowenische Infrastrukturministerium hat zu den Regelungen auch ein spezielles Portal im Internet. Leider nur slowenischer Sprache.

 

Grundinformationen:

Ein Bootsführer muss folgende Qualifikationen aufweisen:

  • Bootsführerschein; erledigten praktischen Teil des Bootsführerscheins; VHF GMDSS Radio Lizenz.
  • Im Falle das ein Boot mit einer VHF GMDSS Radiostation ausgerüstet ist muss mindestens ein Besatzungsmitglied auf dem Boot befähigt sein diese zu benutzen.

 

Ausbildung und Anerkennung

Generell gilt bei der Anerkennung von Bootsführerscheinen in Slowenien das System der Reziprozität. Dies bedeutet, dass sofern der slow. Bootsführerschein in einem anderen Land gilt, gilt auch der ausländische Bootsführerescheine als Beweis der Qualifizierung.

Im Detail gelten so alle Bootsführerscheine aus der EU und dem Mediterran ohne weitere Probleme.

 

Spanien

 

Die einzige Qualifikation von Kroatien, die in Spanien anerkannt wird ist der „Boat LEADER B“ bzw. der „Boat Skipper B“, das die Führung von Sportbooten ermöglicht – unter Einhaltung der 12 Meilen-Zone zur Küste .

 

 

MAURO APOLINAR ALVAREZ CARRILLO

 an mich
 

Buenos días, en respuesta a su consulta le comunico que de acuerdo con el Anexo IX del Real Decreto 875/2014, de 10 de octubre, por el que se regulan las titulaciones náuticas para el gobierno de las embarcaciones de recreo,  la única titulación de Croacia que figura como reconocida en España es BOAT LEADER’S que habilita para el manejo de embarcaciones de recreo sin alejarse más de 12 millas de la Costa.

 

No obstante, le comunico, asimismo, que la competencia para la autorización de titulaciones extranjeras en España corresponde a la Dirección General de la Marina Mercante, dependiente del Ministerio de Fomento, por lo que puede dirigirse a este organismo para recabar una información más precisa.

 

Saludos.

 

 

Mauro Álvarez Carrillo
Jefe de Negociado del Servicio de Estructuras Pesqueras
Dirección General de Pesca
Consejería de Agricultura, Ganadería y Pesca

Avda. Francisco La Roche, 35

38071 – Santa Cruz de Tenerife

Tel: 822 171 993 (51993)

malvcarh@gobiernodecanarias.org
www.gobiernodecanarias.org/agricultura

 

 

 

 

Zypern

 

Es gibt keine nationalen Vorgaben für die Benutzung von Booten und Yachten In der Republik Zypern, hier werden nur kleine Highspeed-Boote gesetzlich reguliert.

Um ein kleines High Speed Boot in den Hoheitsgewässern der Republik Zyperns fahren zu können, muss man den dafür notwendigen Bootschein für kleine High Speed Boote besitzen.

 

High Speed Boote

Alle maßgebenden Regulierungen und Pflichten sind diesen Gesetzestexten zu entnehmen.

Laut der Gesetzgebung ist ein kleines High Speed Boot ein Schiff, das eine Geschwindigkeit von mindestens 15 Knoten und eine maximale Länge von 15 Metern hat. Für diese Boote gibt es keine Leistungsbeschränkung, soweit sie den Herstellerangaben entspricht.

 

Segelboote

Die private Nutzung von Segelbooten unterliegt derzeit keiner anwendbaren Gesetzgebung.

 

Ausländische Patente

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente und Bootsdokumente Ausländische Küstenschifffahrtspatente werden in der Republik Zypern anerkannt.

Ein Ausländer, der bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, die bestätigt, dass diese Person die Fähigkeiten besitzt ein kleines High Speed Boot zu steuern, und die von einer kompetenten ausländischen Dienststelle unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebungen ausgestellt wurde, muss diese Fahrerlaubnis als gleichwertig angesehen werden.

Zirkulationsberechtigung

Ein Boot muss nicht zusätzlich von den zypriotischen Autoritäten registriert werden. Dennoch, laut der oben genannten Gesetzgebung, muss ein High Speed Boot von bis zu 15 Metern eine gültige Zirkulationsberechtigung besitzen basierend auf der Inspektion des Bootes und seiner Sicherheitsausrüstung.

Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist für Sportboote für den privaten Gebrauch nicht obligatorisch.

Vorschriften

Gemäß den einschlägigen nationalen Vorgaben: – Small High Speed Law 56 (I)/92 as amended – Regulations 1999 (P.I. 121/99).

 

AC Nautik

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Speicherung und Nutzung von Texten, Daten und Fotos nur mit vorheriger Zustimmung der Firma AC Nautik e. U., Gössendorf.

 

Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben und aufbereitet, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, sie sollen nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe zuständiger Botschaften und Ministerien im In- und Ausland, der Wirtschaftskammer Österreich und vielen anderen helfenden Stellen erstellt.

Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich, bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Einholung dieser Informationen: Juli bis Dezember 2019

 

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AC Nautik e. U. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Länder-Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen AC Nautik e. U., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Zur Verfügung gestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Informationen sind freibleibend und unverbindlich. AC Nautik behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder einzustellen.

 

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DIVERSE SCHREIBEN:

Sehr geehrter ,

als Antwort auf Ihr Schreiben vom 30.10.2019 müssen wir Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zur Zeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Sehr geehrter Herr,

wir beziehen und auf Ihre heutige E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Fragen ins polnische übersetzt und an das Polnische Ministerium für Sport und Touristik mit einer Bitte um Beantwortung Ihrer Fragestellung gesendet haben.

Ein Mitarbeiter des Polnischen Ministeriums für Sport und Touristik, Herr Marcin Brachfogel, hat uns mitgeteilt, dass im Artikel 37a Absatz 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 über die Binnenschifffahrt (im Anhang) wurde angegeben, dass eine Person, die eine Berechtigung (ein Patent) erhalten hat, den Wassertourismus in einem anderen Land auszuüben, kann den Wassertourismus auf dem Gebiet der Republik Polen im Rahmen der eingeräumten Berechtigung  (die durch entsprechendes Dokument bestätigt ist) ausüben.

Herr Brachfogel hat und mitgeteilt, dass der erwähnte Artikel 37 für die durch zuständige staatliche Behörde ausgestellten Patente Anwendung findet. Er hat uns auch zusätzlich mitgeteilt, dass die ISSA Zertifikaten in Polen nicht anerkannt werden.

Untenstehend übermitteln wir Ihnen die Koordinaten von Herrn Marcin Brachfogel:

 

Marcin Brachfogel

Wydział Sportu Wyczynowego (Hochleistungssportabteilung)

Departament Sportu Wyczynowego

Ministerstwo Sportu i Turystyki  (Ministerium für Sport und Touristik)

Telefon: +48 22 2443131, faks: +48 22 2443200

  1. Senatorska 14,  00-082 Warszawa

www.msit.gov.pl

E-Mail: Marcin.Brachfogel@msit.gov.pl

 

AC Nautik

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UNESCO-Weltkulturerbestätten in Kroatien

UNESCO-Weltkulturerbestätten in Kroatien

 

Nationalpark Plitvicer Seen

Er ist wohl der älteste und bekannteste Nationalpark Kroatiens und Südosteuropas, denn schon 1949 wurde er zum Nationalpark erklärt und 1979 wurde er als eines der ersten Naturdenkmäler überhaupt in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen.

Wenn Sie Ihren Bootsführerschein Küstenpatent B nicht nur in der Schublade sehen wollen,

verbringen Sie ein paar schöne entspannte Wochen auf kroatischen Wassern. Legen Sie in Zagreb an und machen Sie herrliche Touren durch den Nationalpark Plitvicer Seen.

Der Nationalpark befindet sich in der Gebirgslandschaft Mittelkroatiens, zwischen Slunj und Korenica, nicht weit von der Grenze zu Bosnien und Herzegowina und ist mit dem Auto in ca. 1 Std. 55 Min. zu erreichen.

Sie werden die Tage oder Stunden dort nicht bereuen, denn beim Anblick der kroatischen Seen zwischen zerklüfteten Bergen, tiefen Schluchten und rauschenden Wasserfällen kommt automatisch Wildwestromantik auf. Diente doch der Nationalpark einst als Kulisse für die legendären, bis heute unvergessenen Karl-May-Filme.

Aber es gibt viele Möglichkeiten, den Park zu erkunden. Seine Einzigartigkeit bietet für jeden etwas. Viel Zeit muss für die langen Fußwege eingeplant werden, die an allen Seen vorbeiführen. Diese Tour dauert sechs bis acht Stunden. Für gemütliche Wanderer ist da eher die kürzeste Strecke geeignet, die drei bis vier Stunden in Anspruch nimmt. Ein Ausflug zu dem Nationalpark im Sommer ist deshalb angebracht, weil es dort zu dieser Jahreszeit warm und nicht so heiß ist wie an der Küste Kroatiens.

Was ist erlaubt, fischen, baden, zelten?

Im Nationalpark Plitvicer Seen müssen Sie sich an einige Regeln halten. Als Besucher dürfen Sie weder die markierten Wanderwege verlassen noch Pflanzen pflücken oder Bäume beschädigen. Das Baden, Fischen und Zelten im Gebiet des Nationalparks verboten!

Aber mit Boot oder Touristenzug ist eine Erkundung möglich. Auch wenn Sie dort im Sommer an heißen Tagen unterwegs sind, lassen Sie nicht von dem klaren, türkisfarbenen Wasser dazu verleitet, einen Sprung ins kühle Nass zu wagen, denn im gesamten Nationalpark gilt absolutes Badeverbot. Autos wird man in dem Nationalpark keine antreffen, nur Touristenbusse verkehren auf vorgeschriebenen Routen.

Herrliche Plitvicer Seen

Sie erstrecken sich auf einer Fläche von knapp 300 Quadratkilometern. Der Park umfasst das Quellgebiet des Flusses Korana und ist von dichte Buchen-, Fichten- und Tannenwäldern umgeben ihn. Die 16 kleinen Seen, die durch Wasserfälle miteinander verbunden sind, sind der Hauptanziehungspunkt im Nationalpark. Der „Veliki slap“ ist der größte und zugleich höchste Wasserfall Kroatiens, er befindet sich in der Nähe des Parkeingangs und stürzt aus 78 Metern in die Tiefe.

Dann gibt es auch noch Kalkstein- und Travertinhöhlen zu erkunden und der Naturpark bietet auch seltenen Tierarten ein Zuhause. Neben Wölfen und Luchsen ist hier auch der Braunbär heimisch. Angst braucht man keine zu haben, denn eine Begegnung ist eher unwahrscheinlich, die tierischen Bewohner sind sehr scheu und gehen Menschen lieber aus dem Weg. Aber wer würde nicht gerne einen echten Bären in freier Wildbahn sehen?

Genießen Sie also den Anblick der kroatischen Seen zwischen zerklüfteten Bergen, tiefen Schluchten und rauschenden Wasserfällen in dem größten, ältesten und meistbesuchten Nationalpark in Kroatien – es lohnt sich.

Der Nationalpark Plitvicer Seen ist der einzige, der in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen wurde. Hauptsächlich wegen seiner reichen Flora und Fauna, der 16 türkisfarbenen Seen mit den zahlreichen Wasserfällen. Seine Schönheit ist wirklich einzigartig, auch deshalb besuchen mehr als eine Million Menschen aus der ganzen Welt den Nationalpark Plitvicer Seen.

AC Nautik – Regeln für Bootsfahrer (Charter) in Kroatien 2019

Küstenpatent

AC Nautik – Regeln für Bootsfahrer (Charter) in Kroatien 2019

Wenn es darum geht eines der schönsten Boots-Reviere Europas zu erobern, wird Bootfahren zum beliebten Urlaubsvergnügen in Kroatien und das schwimmende Gefährt garantiert auch noch die Privatsphäre. 1778 Kilometer (mit Inseln sind es 6176 Kilometer) beträgt die adriatischen Festlands-Küstenlinie und es liegen insgesamt 1246 Inseln, Eilande und Riffe vor der kroatischen Küste, von denen nur 47 Inseln permanent bewohnt sind.

Zauberhafte Städte mit einmaligen Sehenswürdigkeiten von der Antike bis zur Gegenwart, traumhafte Landschaften in einer zum Teil wild zerklüfteten Adriaküste und verzaubernde Buchten zum Entspannen, das definiert für Boots-Touristen Kroatien.

Verkehrsregeln und Vorschriften für Boote

Im Durchschnitt fahren rund 170.000 Charterschiffe, 30.000 Sport- und Freizeitschiffe während der Saison das kroatische Meer. In den Häfen der Adria werden mehr als 750.000 Fahrten und Abfahrten registriert. Da bedarf es schon einem ausgeklügelten System an Verkehrsregeln, um ein Chaos zu vermeiden, voraussehbare Unfallsituationen zu verhindern.

Führerscheinpflicht für alle Motorboote

Laut Information des kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und Anmeldebestimmungen für ausländische Bootstouristen bereits ab der Saison 2007 geändert,

  • soll heißen, für jedes motorbetriebene Boot – auch für Beiboote unter 5 PS – ist ein Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen (Befähigungszeugnis) erforderlich.
  • in Kroatien ist zum Führen von Booten bis 7 m Länge, bis 15 kW (20 PS), bis max. 6 NM von der Küste zumindest der Boat Skipper A gesetzlich vorgeschrieben.

Höchstgeschwindigkeit in Küstennähe

Das erlaubte Tempo für Boote in Landnähe und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:

  • 5 Knoten bis 150 Meter Abstand,
  • 8 Knoten bei 150 bis 300 Meter Abstand,
  • Gleitfahrt ist ab 300 Meter Abstand zulässig.

An bestimmten Orten können Verbote erlassen und ausgeschildert sein. Skipper sollte folglich jederzeit auf die Verkehrszeichen achten, sollten deren Bedeutung kennen.

Auf die Größe der Boote kommt es an

Die Verkehrsregeln für Boote in Kroatien sind umfangreich und hängen häufig mit der Größe des Wasserfahrzeugs zusammen.

  • Der Freizeitskipper muss wissen, dass Boote bis 24 Meter Länge bei Ein- und Ausfahrten in Häfen – im Radius von einer Seemeile – größeren Schiffen ausweichen müssen. Die Regel gilt auch in schmaleren Kanälen.

Die Mindestabstände zur Küste für unterschiedliche Bootstypen

  • Segel- und Motorboote haben einen Mindestabstand von 50 Meter zur Küste einzuhalten.
  • Yachten halten einen Mindestabstand zur Küste von 150 Meter ein.
  • Für Schiffe und Hydroflugzeuge gilt ein Mindestabstand von 300 Meter.
  • Für Tretboote, Ruderboote, Surfbretter, Kanus oder Kajaks entfallen die Mindestabstände zur Küste.
  • Für diese motorlosen Gefährte benötigt man keinen Bootsführerschein.

Allgemeine Regeln für Boote

  • Positionslichter sind von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang sowie bei unsichtigem Wetter zu führen.
  • Haltende Schul- und Kinderbusse nicht passieren.
  • Alle Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich bei einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung wieder verlassen.
  • Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten. Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen ange­meldet werden.

● Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

  • In Häfen ist jede Art von schnellem Fahren verboten.
  • Wellenreiten ist in engen Durchfahrten, die von der Berufsschifffahrt befahren werden, untersagt. Von diesen Schiffen muss mindestens 50 m Abstand gehalten werden.
  • Motor- und Segelschiffe dürfen einen Streifen von 50 m vor der Küste nicht befahren.
  • Boote dürfen sich einem durch Bojen o. ä. abgegrenzten Strand nicht auf mehr als 50 m, einem natürlichen Strand nicht mehr als 150 m nähern.
  • Rennboote, Boote mit Düsenantrieb oder Luftkissenboote dürfen sich nur bis auf 250 m der Küste nähern, falls das Befahren der Gewässer generell erlaubt ist.

 

AC Nautik der seriöse Küstenpatent Anbieter

AC Nautik der seriöse Küstenpatent Anbieter

Der Dienstleister AC-Nautik gilt als ein seriöser Küstenpatent Anbieter auf dem Markt für kroatische Skipper Lizenzen. Grundlegend blickt das Unternehmen auf eine langjährige und erfolgreiche Vergangenheit zurück, in der schon viele tausende Teilnehmer erfolgreich eine Skipper Lizenz in Kroatien erhalten haben. Der Anbieter zeichnet sich durch speziell ausgerichtete Schulungen sowohl in der Theorie, wie in der Praxis aus. Hier können Teilnehmer sowohl auf eine fundierte Vorbereitung auf die Prüfung vertrauen sowie an eine faire Behandlung. Grundsätzlich ist es weder für die Skipper Lizenz A noch bei der Skipper Lizenz B vorgeschrieben, dass Vorbereitungskurse abgehandelt werden müssen, um beispielsweise für die eigentliche Prüfung vor dem kroatischen Hafenamt zugelassen zu werden. Es ist jedoch ganz klar zu empfehlen eine solche Schulung zu besuchen, um sich adäquat auf die entsprechenden Maßgaben und Anforderungen vorzubereiten.

Der Dienstleister bietet Ihnen an verschiedenen Küstenregionen in Kroatien sowie in Österreich Schulungen an, an denen Sie teilnehmen können. Herbei ist man so von dem Konzept und der Schulungsqualität überzeugt, dass der Anbieter auch nicht davor zurückscheut eine Geld-zurück-Garantie anzubieten, sollten Sie doch entgegen aller Annahmen durch die Prüfung fallen. Um Ihnen eine gute Infrastruktur der Ansprechpartner für offene Fragen zu bieten, arbeitet AC-Nautik mit deutschsprachigem Personal, sodass Sie auch vor Ort in Kroatien auch muttersprachlich gut betreut sind.

AC Nautik der seriöse Küstenpatent Anbieter

Kroatien entwickelt sich immer mehr zu einem Eldorado für Boot- und Schiffs begeisterte Touristen. Das Land hat viel zu bieten und erfreut sich deshalb seit vielen Jahren an einer enormen Anzahl an Besuchern. Um vor Ort mit dem Schiff oder Boot jedoch herausfahren zu dürfen, ist es wichtig eine entsprechende Skipper Lizenz vorzuweisen. Die Bootsschule AC-Nautik unterstützt die Urlauber dabei. Sicher und fair können sie vor Ort an Vorbereitungskursen und Schulungen teilnehmen. Die Kurse werden an unterschiedlichen Orten in Kroatien und sogar in Österreich angeboten. Deutschsprachiges Personal steht in diesem Kontext ebenso zur Verfügung, um für Fragen dazu sein. Der Anbieter ist so überzeugt von seiner Dienstleistungsqualität, dass er sogar eine Geld-zurück-Garantie anbietet, sollte es zu einem Durchfallen bei der Skipper Prüfung kommen.

AC Nautik – Küstenpatent

Küstenpatent

AC Nautik – Küstenpatent, dass eine komplikationslose Erkundung Kroatiens via Boot ermöglicht

Für viele Besucher ist es ein langgehegter Traum die idyllischen Küstenregionen Kroatiens einmal mit dem Boot zu erkunden. Die komplexe Natur und das weitläufige Meer laden besonders an der Adria zum Träumen ein. Doch um die allgemeine Sicherheit auch im Wasserverkehr aufrechtzuerhalten und sicher zu gehen, dass auch alle Wasserteilnehmer, fahr- und manövertechnisch genau wissen, was sie tun, sind in Kroatien Bootspatente vorgeschrieben. Der Gesetzgeber wählte hier keine komplizierten Unterteilungen, sondern differenziert jeweils nur in nur 4 unterschiedliche Patentarten. Diese Lizenzen sind im Übrigen im ganzen Land auch gültig. Die Lizenzen A und B verfallen nicht. Inhaber eines solchen Führerscheins müssen ihn nicht nach 5 Jahren durch eine medizinische Untersuchung wieder aktualisieren. Sobald jedoch ein kommerzieller Hintergrund gegeben ist, gelten auch hier strengere Vorschriften. So müssen Lizenzinhaber, dann grundsätzlich nach 5 Jahren zu einer medizinischen Nachuntersuchung. Sollte diese ärztliche Untersuchung nicht gemacht werden oder dabei herauskommen, dass die gesundheitlichen Gegebenheiten eine weitere Erteilung der Konzession verunmöglichen verfällt der entsprechende Schein. Für die normalen Urlaubsschifffahrten reichen jedoch die Konzessionen A bzw. B aus. Aber auch hier bieten sich Vorbereitungskurse an, da es ein wenig Handwerkszeug benötigt, um die Prüfung zu bestehen.


AC Nautik – Küstenpatent, dass eine komplikationslose Erkundung Kroatiens via Boot ermöglicht

Die AC-Nautik ist ein eingesessener Dienstleister, der auf eine mehr als / Jahre Firmenhistorie zurückblicken kann. Zahlreiche Touristen nahmen in den vergangenen Jahren an den Vorbereitungskursen für die Bootspatente teil, um im Anschluss erfolgreich die Prüfungen bei den örtlichen Hafenämtern bestehen zu können. Eine bestandene Bootslizenz ist die Grundlage um an dem Wasserverkehr in Kroatien teilnehmen zu können. Der örtliche Gesetzgeber legt einen erhöhten Wert auf das Bestehen einer solchen Lizenz, da er Unfälle und Missbrauch vermeiden möchte. Ausländischen Touristen ist dringend anzuraten sich für das Bestehen der Prüfung einen vertrauenswürdigen Dienstleister zu suchen, der idealerweise über deutschsprachiges Personal verfügt, um die relevanten Inhalte und Vorgaben auch entsprechend zu vermitteln.

Tag 50: Landtag – Besuch der Steinmetzschule in und Blick übers Meer – (110 km) / Fahrzeit ca. 8 Stunden

Tag 50: Landtag – Besuch der Steinmetzschule in und Blick übers Meer – (110 km) / Fahrzeit ca. 8 Stunden

Wir unternehmen heute wieder einen der schon fast traditionellen Landausflüge mit dem Scooter. Über die Orte Sutivan, Supetar und Postira geht es die nördliche Küstenstraße entlang nach Pučišća, denn wir wollen die berühmte Steinmetzschule in Pučišća besuchen. Der schneeweiße Marmor aus Brač ist wegen seiner Farbe und seiner hohen Qualität weltweit bekannt und geschätzt. Marmor mit Bračer Herkunft findet sich unter anderem im Wiener Stephansdom und an der Fassade des Weißen Hauses im US-amerikanischen Washington. In der Klekarska Škola, der Steinmetzschule in Pučišća lernen junge Menschen unter der Anleitung von rund 20 Lehrern die Bearbeitung des edlen Gesteins mit Hammer, Meißel und anderen Werkzeugen und es bis hin zur Perfektion kunstvoll zu formen. Die Schule hat Tradition: schon 1909 wurden hier die ersten Schüler zu Steimmetzen ausgebildet. Doch schon die Römer wussten von der Besonderheit des weißen Steins und haben ihn für besondere Zwecke verwendet und in die (bis dahin bekannte) Welt exportiert. Noch heute zeugen zahlreiche prächtige Gebäude in Pučišća von dem Reichtum, den der Marmorstein dem Ort einst beschert hat. Wenngleich keine deutlichen Hinweise auf eine Besichtigungsmöglichkeit der Steinmetzschule hinweisen, ist es doch möglich, einen Einblick in die Ausbildung der Steinmetze zu werfen. Wir haben sehr viel Glück gehabt, denn heute ist gerade Donnerstag. Für alle anderen heißt es gut planen! Denn Führungen durch die Steinmetzschule in Pučišća werden nur an Donnerstagen angeboten.

Nach dem sehr interessanten Besuch der Steinmetzschule in Pučišća wollen wir auch das südliche Ende der Insel Brač erkunden und machen uns auf den Weg nach Bol, den südlichsten Ort der Insel. Von hier aus können wir Richtung Süden sogar wieder auf in Luftlinie nur rund 5 Kilometer entfernte Insel Hvar schauen und ihre langgezogene Schönheit bewundern. Massive Berge am so genannten Goldenen Horn von Brač machen von Bol nach Milna eine Rückfahrt auf kurzem Wege nahezu unmöglich. Nur die D115, teilweise als unbefestigte Serpentinenstraße gebaut, würde uns nach Hause bringen. Das wollten wir dann doch nicht, zumal wir kein Zeitgewinn machen würden. Also geht es auf gleichem Wege zurück über Gornji Humac und Pražnica auf die D113 Richtung Milna.

Kurz vor Donji Humac biegen wir von der D113 westwärts auf die D114 ab. Nun ist es nicht mehr weit bis nach Milna, wo uns nach 110 km auf dem Scooter bei schönstem Kaiserwetter ein schönes und wohlverdientes Abendessen in einem der zahlreichen Restaurants der Altstadt von Milna erwartet.

www.kuestenpatent-kroatien.at