FB2 Segelschein mit ICC – Unterschiedliche Kosten

Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung

FB2 Segelschein: Mehr private Prüfungsorganisationen als Bundesländer

In Österreich gibt es für den Erwerb des FB2 Segelscheins eine bemerkenswerte Vielfalt an Prüfungsorganisationen. Tatsächlich existieren in Österreich mehr private Prüfungsorganisationen, die für die Abnahme der Sportbootführerscheinprüfungen zugelassen sind, als es Bundesländer gibt – nämlich etwa 10 Organisationen. Diese Organisationen sind von den zuständigen Behörden akkreditiert und bieten die Prüfungen zu unterschiedlichen Preisen an, was zu einer gewissen Preisvielfalt auf dem Markt führt.

Segelschein FB2 mit ICC mit Praxis

Darüber hinaus unterscheiden sich diese Organisationen auch in der Art und Weise, wie sie die Prüfungen durchführen und interpretieren. Während einige Organisationen einen praxisorientierten Ansatz verfolgen und großen Wert auf die praktischen Fertigkeiten der Prüflinge legen, konzentrieren sich andere stärker auf die theoretischen Kenntnisse. Diese Unterschiede in der Prüfungsdurchführung können dazu führen, dass die Anforderungen und die Art der Prüfung je nach gewählter Organisation variieren.

Was darf ich mit SBF fahren?
FB2 Segelschein

Daher ist es für angehende Sportbootführer ratsam, sich im Vorfeld genau über die verschiedenen Anbieter zu informieren und eine Organisation zu wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen und Erwartungen am besten entspricht. Eine Übersicht über die anerkannten Prüfungsorganisationen sowie weitere Informationen zu den Jachtscheinen in Österreich findest du auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hier

sowie

auf der Webseite der via donau hier.

Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung
Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung

 

Befähigungsausweis – Befähigungsausweis Fahrbereich 1 – FA FB 1: Watt- oder Tagesfahrt Befähigungsausweis Fahrbereich 2 – FA FB 2: Küstenfahrt 20 Sm Befähigungsausweis Fahrbereich 3 – FA FB 3: Küstennahe Fahrt 200 Sm Befähigungsausweis Fahrbereich 4 – FA FB 4: Weltweite Fahrt

Was darf ich mit SBF fahren?

Befähigungsausweis – FB 2 – FB3 – FB4

Die Europäische Union hat keine einheitlichen Verwaltungsvorschriften oder international bindende Vorschriften bezüglich der erforderlichen Führerscheine für Sportboote. Die Regelungen hierzu variieren von Land zu Land und liegen in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. In der Regel erkennen die Mitgliedstaaten jedoch die jeweils amtlich anerkannten Jachtführerscheine und Patente für das Führen von privat genutzten Jachten gegenseitig an. Da Österreich über keine Meeresküsten verfügt, besteht für österreichische Staatsbürger keine Verpflichtung zum Erwerb von Befähigungsausweisen.

Die Modalitäten der theoretischen Prüfung können je nach privater Prüfungsorganisation variieren, sowohl in Bezug auf die Durchführung am Computer oder auf Papier als auch in Bezug auf die Art der gestellten Fragen. Es ist daher ratsam, sich im Voraus bei der jeweiligen Prüfungsorganisation über die genauen Modalitäten und Erwartungen zu informieren, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Die Vielfalt der Fragen macht eine umfassende Vorbereitung auf eine breite Palette von Themen notwendig, die im Lernzielkatalog festgelegt sind. Es gibt keinen festgelegten Katalog amtlicher Prüfungsfragen gemäß der Jachtverordnung (JachtVO). Stattdessen gibt es einen amtlichen Lernzielkatalog gemäß § 22 Abs. 2 der JachtVO, der als Leitfaden für die Prüfungsinhalte dient.

Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 1:

  • Mindestalter von 16 Jahren.

  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.

  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) – dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.

  • Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 1.

  • Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für Fahrtbereich 1.

Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:

  • 50 zurückgelegte Seemeilen.

  • Eine Nachtansteuerung.

  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung.

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre.

  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein).

  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt.

  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden.

  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2.

  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2.

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis:

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm).

  • Drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen.

  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

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Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 3:

  • Mindestalter von 18 Jahren.

  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.

  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) – dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.

  • Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 3.

  • Besitz eines Befähigungsausweises für Fahrtbereich 2.

Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:

  • 1500 zurückgelegte Seemeilen (für Motorjachten sind es 1000 Seemeilen).

  • Davon 500 Seemeilen als Schiffsführer (für Motorjachten sind es 250 Seemeilen).

  • Fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen.

  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 4:

  • Mindestalter von 18 Jahren.

  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.

  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) – dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.

  • Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 4.

  • Besitz eines Befähigungsausweises für Fahrtbereich 3.

  • Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für Fahrtbereich 4.

Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:

  • 3500 zurückgelegte Seemeilen (für Motorjachten sind es 2500 Seemeilen).

  • Davon 1000 Seemeilen als Schiffsführer (für Motorjachten sind es 750 Seemeilen).

  • Fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen.

  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

 

QUELLE: https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html

Die internationale Anerkennung des FB2 Segelscheins aus Österreich mit IC ?

Was darf ich mit SBF fahren?

Die internationale Anerkennung des FB2 Segelscheins aus Österreich mit IC ?

 

Die internationale Anerkennung des österreichischen FB2 Segelscheins mit IC ist nicht automatisch weltweit gültig. Dieser Schein ermöglicht in der Regel das Führen von Segel- und Motorjachten oder Motorjachten in Küstengewässern bis zu 20 Seemeilen von der Küste entfernt. Jedoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel, und nicht alle Länder erkennen diesen Schein uneingeschränkt im gesamten Umfang an.

Viele Länder haben die IC Resolution 40 unterzeichnet, die jedoch hauptsächlich Binnenländer betrifft und nicht alle wichtigen Küstenländer einschließt, wie zum Beispiel Griechenland, Frankreich, Italien, Spanien usw.

Es ist ratsam, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Anerkennung von Bootsführerscheinen von Land zu Land variieren kann, und es gibt keine einheitlichen Regelungen, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport. Bevor man ein Boot chartern möchte, ist es daher wichtig, die örtlichen Behörden, die Küstenwache oder die Versicherung zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Bootsführerschein Kurse
Bootsführerschein Kurse

Länder welche die e IC Resolution 40 unterzeichnet haben.

Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft (IC)