Befähigungsausweis FB2

FB2 Segelschein

In diesem Blogbeitrag geht es um das BFA Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Seemeilen) und die Anforderungen, um den Befähigungsausweis FB2 zu erwerben. Hier sind die wichtigsten Informationen aus dem Beitrag zusammengefasst:

  1. Befähigungsausweis FB2: Der FB2 Befähigungsausweis berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstenfahrt. Dies bedeutet, dass Inhaber dieses Ausweises befugt sind, entlang der Küste zwischen nahegelegenen Häfen zu fahren, wobei der Bereich auf 20 Seemeilen von der Küste (Festland oder Inseln) begrenzt ist.
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  1. Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2: Um den FB2 Ausweis zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören ein Mindestalter von 18 Jahren, der Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z.B. Führerschein), das Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün), ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs sowie erfolgreich abgelegte Theorie- und Praxisprüfungen für FB2.
Segeln FB2
  1. Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis: Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen müssen angehende Inhaber des FB2-Ausweises eine gewisse Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis nachweisen. Dies umfasst das Sammeln von 500 Seemeilen (300 Seemeilen für Motorjachten), das Absolvieren von drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen sowie das Führen eines Logbuchs oder die Vorlage einer Seemeilenbestätigung.
Segeln am Atlantik

BFA Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Sm): Navigieren durch Anforderungen und Praxis

Die Welt der Wassersportabenteuer ruft, und der BFA Fahrtbereich 2 (FB2) ist der Schlüssel zur Freiheit auf den Meeren. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff, welche Anforderungen müssen erfüllt werden, und wie kann man sich auf eine erfolgreiche Küstenfahrt vorbereiten? In diesem Blogbeitrag werden wir die Details des BFA Fahrtbereich 2 enthüllen und einen Blick auf die Anforderungen sowie die praktische Seefahrtserfahrung werfen.

Der BFA Fahrtbereich 2: Eine Tür zur Küstenfahrt

Die Befähigungsausweise des Österreichischen Segel-Verbandes (OeSV) eröffnen eine aufregende Perspektive: die Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft (IC). Der BFA FB2 ist der Schlüssel zum Führen von Segel- und Motorjachten oder Motorbooten entlang der Küste. Dieser Bereich erstreckt sich über 20 Seemeilen, gemessen von der Küste – sei es das Festland oder eine Insel.

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2: Ein Blick auf die Voraussetzungen

Um den BFA FB2 zu erlangen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 18 Jahren.
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, zum Beispiel durch einen Führerschein.
  • Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein vor November 1997 ausgestellt wurde.
  • Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs.
  • Erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung FB2.
  • Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung FB2.

Seefahrtserfahrung und Praxis: Die Herausforderungen meistern

Ein erfahrener Kapitän zu werden erfordert Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis. Hier sind einige der Meilensteine, die erreicht werden müssen:

  • 500 Seemeilen (für Motorjachten 300 Seemeilen) zurücklegen.
  • Drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen erfolgreich durchführen.
  • Die seemännische Praxis und Seefahrtserfahrung müssen mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung nachgewiesen werden. Nachweise als Schiffsführer erfordern Logbucheinträge.

Fazit: Navigieren durch Vorbereitung und Praxis

Die Herausforderungen des BFA FB2 sind anspruchsvoll, aber die Belohnung ist die Freiheit, die Weltmeere zu erkunden. Mit den richtigen Vorbereitungen und ausreichender Praxis können Wassersportbegeisterte die Küstenfahrt sicher und souverän meistern. Von der Theorie bis zur Praxis: Der BFA Fahrtbereich 2 eröffnet eine Welt voller Abenteuer und Möglichkeiten auf dem Wasser.

FB2 – Arbeitsbuch Skipper Lizenz Fahrtenbereich 2 (FB2)
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Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Seemeilen)

Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Seemeilen)

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht* oder einer Motorjacht** in Küstenfahrt, also der Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Dieser Fahrtbereich erstreckt sich auf eine Entfernung von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

FB2 – Arbeitsbuch Skipper Lizenz Fahrtenbereich 2 (FB2)

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses mit 16 Stunden
  • Erfolgreiche Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreiche Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:

  • 500 Seemeilen (nur für Motorjachten 300 sm)
  • Drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuches oder Seemeilenbestätigung gemäß Anlage 9 der JachtVO. Nachweise als Schiffsführer müssen im Logbuch erbracht werden.

Prüfungen:

  • Theorie-Prüfung
  • Praxis-Prüfung

Die praktische Prüfung darf erst abgenommen werden, nachdem die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von sechs Monaten bestanden werden, und zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 24 Monate liegen. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische Prüfung erneut abgelegt werden.

Die Befähigungsausweise des ÖSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft (IC) entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Anmerkungen:

  • „Jacht“: Ein Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 (BRZ), das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.
  • „Segeljacht“: Ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.
  • „Motorjacht“: Ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung:

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheins A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

  • Jachtbedienung und Jachtführung
  • Bootstechnik und Bootsbau
  • Navigation
  • Seerecht, Gesetzeskunde
  • Wetter
  • Sicherheit und Notfälle
  • Funk

Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung:

Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen decken die folgenden Lernziele ab:

  • Kompass
  • Fahrt und Geschwindigkeit
  • Zeiten
  • Grundaufgaben in der Seekarte
  • Kurse
  • Standlinien
  • Standorte
  • Strom
  • Gezeitenberechnung

Praktische Prüfung:

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Die maximale Prüfungszeit pro Kandidat beträgt sechs Stunden. Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kuestenpatent-kroatien.at

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