Gebühren für Autofahrer
Alle Autobahnen in Kroatien sind gebührenpflichtig (Maut), außerdem gibt es in Kroatien zwei Tunnel (Ucka- und Sveti Ilija-Tunnel) und zwei Brücken (Krk- und Mirna-Brücke) die gebührenpflichtig sind.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kroatien
Nachfolgende Geschwindigkeiten sind nach den kroatischen Verkehrsregeln erlaubt:
• 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften,
• 90 km/h auf Landstraßen,
• 110 km/h auf Schnellstraßen,
• 130 km/h auf der Autobahn.
Diese Begrenzungen gelten, sofern keine abweichende Beschilderung besteht.
Fahrer die unter 25 Jahre alt sind oder Fahrer die ihren Führerschein noch kein volles Jahr besitzen, müssen jeweils 10 km/h unter dem Limit fahren. Diese Reglung gilt nicht Innerorts.
Gespanne (Pkw mit Anhänger) dürfen auf Landstraßen nicht schneller als 80 km/h und auf Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren.
Promillegrenze
Laut kroatischer Straßenverkehrsordnung liegt die Promillegrenze bei 0,5 – für Fahranfänger und Berufskraftfahrer und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht ist die Promillegrenze mit 0,0 festgeschrieben.