Zwei Bootsscheine und eine mittlere Katastrophe

Zwei Bootsscheine und eine mittlere Katastrophe

 

Schiffsführerpatent 10 m & Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse – könnten insgeheim Zwillinge sein.

  • Schiffsführerpatent – 10 m berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

 

  • Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

 

Jetzt der Clou, mit den bisher ausgestellten IC Patent 10 m Seen und Flüsse, dürfen auch Wasserstraßen befahren werden, allerdings nur Wasserstraßen im Ausland.

 

Das wurde jetzt vom BMVIT, Oberste Schifffahrtsbehörde durch Einfügen einiger Änderungszeilen korrigiert. Die Schleusenthematik wurde in Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eingefügt.

 

Ob das Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse jetzt zum ‚kleinen‘ Schiffsführerpatent – 10 m wird, mit dem nur im Ausland auch auf Wasserstraßen gefahren werden darf, das muss hinterfragt werden. Sicher wird dies noch ausreichend von zuständiger Stelle geklärt und veröffentlicht.

 

Einfacher wäre es gewesen, die Verantwortlichen hätten das überflüssige Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse ersatzlos gestrichen. Bei der Neugestaltung der Patente wurden dem Schiffsführerpatent 10 m die Binnengewässer einfach zugeschlagen. Der überschaubare Mehraufwand an Zeit und Kosten wird durch die Vorteile des Patents leicht aufgefangen.

 

Was allerdings mit den vielen, bisher ausgegebenen IC Patenten – u. a. Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse – geschieht, darüber wird wahrscheinlich noch nachgedacht. Vielleicht denkt man höherer Stelle an ein Nachprüfung oder stille Duldung – in Österreich dürfen Wasserstraßen damit ohnehin nicht befahren werden. Fragen, die sicher beantwortet werden – kommt Zeit – kommt Rat.

 

Kroatien wird weder das Schiffsführerpatent – 10 m noch das Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse in seinen Küstengewässern dulden oder gar anerkennen. Eine Verknüpfung zu der österreichischen Nicht-Anerkennung des bei Urlaubern so geschätzten kroatischen Küstenpatents – den Boat Skipper B mit/ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Ein innerhalb der EU geachtetes Schiffsführerpatent, dass von den Staaten im gegenseitigen Respekt anerkannt wird und den europäischen Gedanken zu Wasser bringt.

 

Was sich da auch immer zwischen Österreich und Kroatien abspielt, es setzt schon eine gewisse Engstirnigkeit voraus, wenn man es von offizieller Seite darauf anlegt, die Anerkennung der eigenen Patente FB 1, FB 2, FB 3 und FB 4 zu gefährden, ihnen die traumhafte, kroatische Küste vorzuenthalten.

 

Sicher wird noch im Jahr 2020 Bewegung in diese Angelegenheit kommen, Kroatien bewegt sich bereits. Zu einer europäischen Gesamtlösung wird es nicht kommen – es müssen die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein, die einen Schritt aufeinander zugehen und ausgegebene amtlichen EU-Schiffsführerpatente anerkennen werden. Toleranz ist umsetzbar.

 

Stand: 10.02.2020

Angaben ohne Gewähr

 

 

 

Küstenpatent – FB 1

Küstenpatent – FB 1

 

Zwei Schiffsführerscheine, der eine in Kroatien, der andere in Österreich beheimatet. Der kroatische nennt sich Küstenpatent – Boat Skipper B, der österreichische wird Befähigungsausweis FB 1 genannt. Obwohl beide der sportlichen Erholung und Erkundung des Küstenbereichs dienen sollen, sind sie in ihrer Auslegung und ihren Möglichkeiten grundverschieden.

 

Küstenpatent – Boat-Skipper B

  • Gültig für Motoryachten, Segelyachten, Katamarane und Jet Ski
  • Bereich bis 12 Seemeilen (Hoheitsgewässer) vor der Küste (Festland oder Insel)
  • Schiffslänge je nach Bauart bis zu 20 Meter
  • Motor/en Leistung PS/kW unbeschränkt
  • ICC

International Certificate for Operators of Pleasure Craft – Internationale Zertifikat für Führer von    Sportfahrzeugen in Vorbereitung, Protokolle sind unterzeichnet

  • Internationale Anerkennung – ja
  • gültig für kommerzielles Führen von Booten – ja
  • gültig für kommerzielles Führen von Yachten – ja
  • gültig für privates Führen von Yachten – ja
  • UKW Seesprechfunkberechtigung – ja, inkludiert (in Kroatien zum Chartern v. Yachten obligatorisch)
  • Prüfung – ja, mündlich nur in kroatischen Hafenämtern
  • Mindestalter – 16 Jahre
  • kein Seemeilennachweis am Meer erforderlich
  • Preis/Kosten – etwa 300,00 € inkl. Prüfungsgebühr

 

 

Befähigungsnachweis FB 1

  • Gültig für Motoryachten oder gültig für Segelyachten & Katamarane – ja
  • Gültig für Motoryachten & Segelyachten – ja, setzt aber automatisch 2 Prüfungen voraus Motor u. Segel
  • Gültig für Jet Ski – ja
  • Bereich bis 3 Seemeilen (Wattfahrt) – ja
  • Bereich bis 6 Seemeilen (Innere Küstengewässer) – nein, erst ab FB 2
  • Bereich bis 12 Seemeilen (Hoheitsgewässer) – nein nur mit FB 2
  • Schiffslänge – 10 Meter
  • BRZ / GT – keine Angabe
  • BRT – 300
  • Motor/en Leistung kW – unbeschränkt
  • ICC

International Certificate for Operators of Pleasure Craft – Internationale Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen – mit Antrag möglich: Aussteller via Donau/Verkehrsministerium

  • Prüfung – ja, theoretische, schriftliche und praktische Prüfung
  • Mindestalter – 18 bzw. 16 Jahre
  • Seemeilennachweis am Meer erforderlich – 50 Seemeilen, Nachtfahrt
  • Preis/Kosten – etwa 800,00 € inkl. Prüfungsgebühr

Vergleiche lohnen sich

Es ist nicht nur eine Frage der Kosten, es ist auch eine Frage des Zeitaufwands und der Freiheit der Bootswahl. Mit dem FB 1 benötigen sie je einen Schein für Motor- und Segelboot, bzw. einen Kombi-Schein, der zwar beides in sich vereinigt Ihnen aber zwei Prüfungen beschert. Außerdem ist der FB 1

auf 3 Seemeilen vor der Küste beschränkt. Auch fallen Seemeilennachweis und die höheren Kosten ins Gewicht.

 

Das Küstenpatent und AC Nautik

AC Nautik der erfahrene, renommierte Anbieter hat sich zum Ziel gesetzt, Top-Qualität zu fairen Preisen anzubieten – ohne versteckte oder nachträgliche Kosten! Als Nautik-Unternehmen bietet Ihnen einen Komplett-Service. Dieser beginnt mit dem kostenlosen Support, erstreckt sich über den Vorbereitungskurs bis hin zur Prüfungsanmeldung und endet erst mit der Begleitung Vorort bei der Prüfung.

 

Die beiden Angebote sind im Preis-/Leistungsverhältnis nicht zu unterbieten:

PREMIUM Leistungspaket plus zum Komplett-Preis von 169,00 € und das ECO LEISTUNGSPAKET PLUS zum Paketpreis von 135,00 €. Auch bei den amtlichen Prüfungsgebühren (Hafenamt) 860 Kuna (€ 115,-) hat der AC Nautik den Rotstift angesetzt und berechnet statt der üblicherweise mindestens anfallenden 120,00 € nur 115,00 €.

 Stand: 17.11.2019