Einreiseformular – Kroatien – Enter Croatia

AC Nautik

Corona in Kroatien – nur noch zwei Risikogebiete

Wie fast alle europäischen Urlaubs-Länder, so leidet auch Kroatien unter der Pandemie. Die beliebte, langgezogene Adria-Küste mit den historischen Altstädten, den über 1.000 Insel, Eilanden und Riffen erwartet sehnsüchtig Urlauber. Die Bootseigner, deren Boote seit über einem Jahr in Marinas festliegen, warten darauf, endlich wieder an Bord zu dürfen. Doch noch müssen wegen der Corona-Pandemie Reisende derzeit teilweise Beschränkungen einkalkulieren. Die aktuelle sieben Tage Inzidenz liegt zwar bei 14,7 Infizierte je 100.000 Einwohner und damit deutlich unter der kritischen Marke von 50. Unberechenbar aber bleiben nach wie vor die mutierenden Viren.

Wichtig für die Einreise nach Kroatien und die Ausreise, es sind schnelllebige Zeiten, die Situation kann sich von Stunde zu Stunde verändern. Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Urlaubsantritt von der Ist-Situation, nur so ersparen Sie sich eventuellen Ärger oder Enttäuschungen.

Einreise nach Kroatien

Zurzeit besteht für Kroatien keine Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes. Ausgenommen sind die Bezirke Medimurje und Varazdin. Von einreisende Personen wird kein negativer Corona-Test verlangt. Des Weiteren wird ein Einreiseformular benötigt. Mehr am Ende des Blogs.

Rückkehr aus Kroatien

Wer nach Deutschland zurückkehrt, muss bereits vor dem Grenzübertritt die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Rückkehrer aus einer der beiden Risikogebieten (die Bezirke Medimurje und Varazdin) müssen sich zudem frühestens 48 Stunden (bei PCR-Test frühestens 72 Stunden) vor der Einreise bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen.

Wichtigste Corona-Regeln in Kroatien

• Restaurants, Cafés und andere Lokale sind geöffnet. Hotels und andere Unterkünfte sind ebenfalls offen. Bei Restaurants und Cafés können sich die Öffnungszeiten verändern. Die Maßnahmen können sich innerhalb der Regionen unterscheiden. Dies betrifft auch die geltenden Kontaktbeschränkungen.

• Für Geschäfte und im öffentlichen Verkehr besteht eine Mund-Nasen-Schutzpflicht. Die gilt auch, wenn bei Aufenthalten im Freien der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

• In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anzahl der erlaubten Personen um ca. 40 Prozent reduziert.

• Der Verkauf von Alkohol ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.

• An Stränden gibt es Zugangsbeschränkungen und Auflagen (z.B. Liegestühle müssen paarweise in Abständen von 4,5 Metern aufgestellt werden, Ordnungsdienste der Gemeinden wachen über die Einhaltung).

• Gesellige Freizeitaktivitäten sind derzeit kaum möglich.

Die Maßnahmen können innerhalb der Regionen unterschiedlich sein. Dies trifft auch die geltenden Kontaktbeschränkungen.

PLANEN SIE IHRE REISE

• Kündigen Sie Ihre Reise an und verkürzen Sie den Vorgang am Grenzübergang

• Befolgen Sie alle Informationen zum Coronavirus auf der Website der Regierung der Republik Kroatien

• Folgen Sie den Verkehrsinformationen auf der Website des kroatischen Autoclubs

VERANTWORTLICH BLEIBEN

• Im öffentlichen Raum wird soziale Distanzierung empfohlen

• Wir empfehlen die Verwendung von Schutzmasken und Handschuhen

• Desinfizieren Sie die Oberflächen in Ihrem Fahrzeug

• Vermeiden Sie im Falle einer Fahrzeugpanne und des Bedarfs an Unterstützung Händeschütteln und beachten sie weiterhin soziale Distanzierung

• Alle Autobahn-Konzessionäre in der Republik Kroatien befolgen hohe Hygienestandards und strenge Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung des Coronavirus

Einreiseformular für alle Reisenden

Nach dem Ausfüllen des Online-Einreiseformulars* wird ein Text mit einer Benutzer-ID-Nummer angezeigt. Diese Nummer sollte man sich notieren und den Text vorsichtshalber ausdrucken, damit man ihn bei der Einreise vorzeigen kann. Das Formular steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Quellen: AA der BRD, ADAC, Kroatisches Ministerium für Tourismus, Ministerium für Inneres HR

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Sein oder Nichtsein – das große europäische Verwirrspiel

Sein oder Nichtsein – das große europäische Verwirrspiel

Es ist kaum noch nachvollziehbar, was da so täglich – ja, fast stündlich – an Möglichkeiten für oder gegen die persönliche Bewegungsfreiheit veröffentlicht wird. Als besonders dreist könnte es empfunden werden, wenn Regierungsmitglieder sich hinstellen und ihre Landsleute darauf hinweisen, dass auch die heimatlichen Gefilde schöne Urlaubsorte bieten. Direkter bemerkt, wozu die Grenzen öffnen, daheim hat es genau so schön zu sein. Schengen – da war doch mal was?! Um an der europäischen Idee zu scheitern, braucht es seit Covid-19 keine Ausnahmegenehmigung oder Sonderregelung. Klein, klein und bestenfalls bilateral ist die Devise.

Sloweniens Versuch wurde zum Flop

Slowenien startete den Versuch, die Grenze nach Kroatien ohne Einreisebeschränkung zu öffnen und hatte dabei im Blickwinkel bilaterale Abkommen mit den Nachbarländern, schließlich steht die Urlaubszeit unmittelbar bevor, zumindest was die Vorbereitungen betrifft.

Doch das Experiment der Grenzöffnung für EU-Bürger währte nur drei Tage, dann griffen wieder die alten Restriktionen. Slowenische Optimisten hoffen nun auf eine EU-weite Vereinbarung – arbeiten aber aus Zeitgründen vorab erst einmal an bilateralen Vereinbarungen mit den EU-Ländern über Möglichkeiten zur Grenzöffnung. So ist man bestrebt bis Juni eine Vereinbarung mit Österreich zu bekommen.

Kroatiens Sommersaison zurzeit noch ein Traum

Kroatiens Wirtschaft hängt am Tropf des Tourismus und der läuft derzeit gegen Null. Auch hier versucht die Regierung mit bilateralen Verträgen dem Tourismus Leben einzuhauchen, ihn auf die Füße zu stellen. Offene Grenzen zu den Nachbarstaaten wären eine Basis, würde diese um Österreich und Deutschland erweitert, könnte Hoffnung auf eine machbare Saison aufkeimen.

Aber noch herrscht Uneinigkeit innerhalt der EU-Länder

Was nutzt es, wenn der Urlauber ohne größere Probleme sein Urlaubsziel an der Adria erreicht, bei der Heimreise aber zu einer 14-tägigen Quarantäne gezwungen wird. So kann der Vorstoß Kroatiens mit der einseitig getroffenen Regelung für die Einreise von Touristen aus EU- und Schengen-Ländern, schnell zur unüberwindbaren Hürde für den Urlauber werden.

Kroatien erlaubt Touristen aus EU-Ländern ohne besondere gesundheitliche Auflagen die Einreise,

•  wenn eine Ferienunterkunft gebucht oder angemietet ist,

•  eine Urlaubsreise in Kroatien gebucht wurde,

•  wenn man geschäftliche Gründe angibt,

•  wirtschaftliches Interesse für, in oder an Kroatien nachweist oder

•  unaufschiebbare persönliche Gründe vorträgt.

Die Kehrseite dieser Regelung

Noch ist nicht abschließend geklärt, was ausländischen Bürgern widerfährt, die in das kroatische Adrialand eingereist sind und anschließend aus Kroatien kommend, wieder in anderen EU-Länder, auch in ihr Heimatland einreisen. Müssen diese eine 14-tägige Quarantäne absolvieren?

Zwar bröckelt die Anzahl der Länder sowohl in Österreich als auch in Deutschland, die bei der Rückkehr aus einem EU-Land auf eine Quarantäne bestehen, verbindlich aber ist das nicht und gesetzlich geregelt auch noch nicht. Vielleicht sollten die Verantwortlichen in Brüssel hier einmal eingreifen – zumal solche Intervention kein Geld kostet. Quellen: ORF – EU – AA

Einreise auf dem Seeweg nach Kroatien

Einreise auf dem Seeweg

Wer über den Seeweg mit dem Boot nach Kroatien einreist, ist verpflichtet auf den kürzesten Weg in den nächstgelegenen Hafen (Port of Entry) einzulaufen und folgende Grenzformalitäten durchzuführen:

  • Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen
  • Entgelte für die Schiffart-Sicherung entrichten
  • Grenzkontrolle zu unterziehen
  • Aufenthaltsgebühr zahlen – je nach Länge des Zeitraums
  • Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.

(Port of Entry):