Beim Küstenpatent B – bereits Funk inkludiert?

Küstenpatent

Beim Küstenpatent B – bereits Funk inkludiert?

 

Bis in die Mitte der 1990er Jahre war die Funkprüfung in Kroatien nur eine Art „Fleißaufgabe“ und noch nicht beim kroatischen Küstenpatent, dem Boat Skipper B inkludiert. Seit etwa Mitte der 1990 Jahre ist die Funkberechtigung im Bootsführerschein (Boat Skipper B) automatisch enthalten.

 

Alter Schein & Funkprüfung

Wenn Sie noch eines der alten kroatischen Küstenpatente ohne UKW-Funk haben, ist Ihr Patent zum Chartern einer Yacht leider nicht mehr geeignet. Sie können aber mittels der sogenannten Funkzusatzprüfung Ihren Bootsführerschein erneuern. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Prüfung in einem Hafenamt in Kroatien absolvieren.

 

Chartern nur mit Funk

Da inzwischen fast alle Charteryachten in Kroatien den gesetzlichen Vorschriften zur Folge mit UKW-See-Funk ausgestattet sind, ist auch eine See-Sprech-Funkberechtigung für den UKW-See-Sprechfunk in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben.

 

Aus alt mach neu

Für Inhaber eines alten kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatents – seinerzeit die aber die UKW-See-Sprechfunk–Prüfung nicht absolviert haben, können Sie mittels einer einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka das aktuell gültige kroatische Küstenpatent Boat Skipper B erwerben, welches die Funkberechtigung für Kroatien beinhaltet.

 

NEU – Küstenpatent – Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Booten, Yachten & Jet Ski. Der Schein ist der amtliche Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr. Dieser wird international in vielen Küstengewässern innerhalb der 12 Meilen-Zone anerkannt.

 

Der Boat Skipper B darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden – dann gilt die Einschränkung, dass bis zum Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ist dies Alter erreicht, erlischt automatisch die Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

 

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Das kroatische Schifffahrtsministerium hat entschieden, dass aus Sicherheitsgründen alle Charteryachten mit UKW-Sprechfunk nach- oder ausgerüstet werden und diese Boote nur an Charterer mit Boat Skipper Patent B mit UKW-Sprechfunklizenz verchartert werden dürfen. Das Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben und

in Folge dieser gesetzlichen Vorschriften wurde bei dem Boat Skipper B „die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“ inkludiert.