Boots-Urlaub – was beim Boot-Charter wichtig ist

Boots-Urlaub – was beim Boot-Charter wichtig ist

 

Wer zum ersten Urlaub auf dem Wasser ein Boot chartert muss, sollte sich schon vor dem Abschluss des Chartervertrages über die wichtigsten Punkte ausreichend informieren. AC Nautik hat hierzu einige Anmerkungen zusammengestellt, die Ihnen beim Abschluss des Chartervertrages hilfreich sein könnten.

Charter-Reviere

Großartige Charterreviere für Segel- und Motoryachten sind rund um den Globus verteilt. Einige Reviere sind gut und schnell mit dem Auto zu erreichen, dazu zählt auch eines der schönsten Reviere Europas –Kroatien – zählen die Ostsee und die Côte d´Azur. Schnell mit dem Flugzeug zu erreichen sind Korsika, Sardinien und die Balearen. Wer dem Winter in Mitteleuropa entkommen will, seien die begehrten Winterreviere auf den Kanaren, in der Karibik und den Inselwelten Asiens ans Herz gelegt.

Vor Vertragsabschluss sollte beachtet werden

Verfügt der Skipper (Schiffsführer) über alle notwendigen Dokumente für das zu charternde Schiff – den nautischen Befähigungsnachweis – Sportbootführerschein oder ein Patent mit entsprechendem Geltungsbereich und das UKW-See-Funk-Sprechzeugnis bzw. Funkbetriebszeugnis. Ohne Funkzeugnis gibt es in Kroatien kein Charterboot. Dies muss unbedingt vorab geklärt werden, daran hängt unmittelbar der Versicherungsschutz.

Was gehört zum Boot?

Bevor Sie ins Detail gehen, sollte Sie sich vergewissern, dass der vorgeschlagene Bootstyp Raum- und Schlafplatz-mäßig (Kabinen, Dusche/WC und Pantry) Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht.

  • Wie hoch ist die Kaution und wie soll sie hinterlegt werden (bar, Scheck, Kreditkarte)?
  • Welche Leistungen beinhaltet der Charterpreis?
  • Gibt es zusätzliche Nebenkosten (z. B. Bettwäsche, Reinigung oder Dinghi und Außenbordmotor)?
  • Sind Haustiere an Bord erlaubt?
  • Ist ein Abstellplatz für das Kraftfahrzeug vorhanden? Ist er gesichert? Sind die kosten dafür inklusiv?
  • Sind Fahrräder an Bord?
  • Ist das Fahrtgebiet eingeschränkt?
  • Welcher Versicherungsschutz wird vertraglich festgelegt, besteht eine persönliche Haftung oder eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
  • Existiert eine Reiserücktrittkosten- bzw. eine Charter-Rücktrittkostenversicherung?
  • Eine Charter-Kautionsversicherung deckt den Kautionsbetrag ab, wenn dieser im Falle einer Beschädigung der gecharterten Yacht einbehalten wird.
  • Eine Skipper-Haftpflichtversicherung ist eine Zusatzversicherung. Sie springt dann ein, wenn die Haftpflichtversicherung der Charteryacht Sicherheitslücken aufweist oder nicht greift, wie z. B. bei grober Fahrlässigkeit.

Der Chartervertrag ein wichtiges Dokument

Der Chartervertrag ist ein sehr wichtiges Dokument – vor allem bei eventuellen Streitigkeiten ist er eine wichtigste Grundlage. Und sollte daher möglichst vollständig und umfassend sein. Folgende individuelle Angaben gehören zum Mindestumfang eines Chartervertrages:

  • Namen und Anschriften vom Charterer und Vercharterer,
  • Schiffsdaten: Schiffsname, Bootstyp, Länge, Breite und Tiefgang sowie gegebenenfalls Masthöhe,
  • Charterpreis und Charterdauer,
  • Ort und Zeit der Schiffsübernahme und der -rückgabe
  • Liste über Anzahl und Art der übergebenen Dokumente und Schlüssel,
  • Liste der an Bord befindlichen Ausrüstung
  • Protokoll über Vorschäden und Mängelliste

 

In den allgemeinen Charterbedingungen sollten neben den individuellen Angaben folgende Punkte geregelt sein:

  • Reservierung und Vertragsschluss sowie Rücktritt und im Charterpreis nicht eingeschlossene Leistungen,
  • Pflichten und Haftung von Charterer und Vercharterer, Erfüllungsort und Gerichtsstand.
  • schriftlich festhalten, welche Folgen Defekte am Schiff oder an der Inneneinrichtung haben können und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.
  • Achten Sie auf Punkte wie „Reinigungskosten“ oder „Reparaturen“ – es könnten zusätzliche Kosten anfallen.
  • Fixieren Sie, dass bei einem ordentlich zurückgegebenen Schiff die Kaution sofort zurückerstattet werden muss.

 

Bestehen Sie darauf, dass der Vercharterer Ihnen den Versicherungsnachweis sowie die Charterlizenz und die Betriebserlaubnis vorlegt.

Darauf müssen Sie bei der Schiffsübernahme achten

  • Checklisten oder Ausrüstungs- und Inventarlisten verlangen eine sorgfältige Prüfung, für die Sie sich ausreichend Zeit nehmen sollten. Die in den Listen aufgeführten Gegenstände und Einrichtungen sollten Sie auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.

 

  • Die Sicherheitsausrüstung muss vollständig vorhanden sein: eine Rettungsweste für jede Person, Notsignalmittel, Flaggen N+C, funktionstüchtiger, an die Größe des Motors angepasster Feuerlöscher, Positionslaternen, Bordapotheke, Taschenlampe mit Batterien, ausreichende Anzahl Fender.

Bestimmungen und Vorschriften zu der

  • ein sauberer und gefüllter Frischwassertank sowie ein dichter Einfüllstutzen sind Grundvoraussetzungen.
  • Treibstofftank, Einfüllstutzen und Tankanzeige sollten genau begutachtet werden.
  • Die Sanitäreinrichtungen (WC, Dusche, Waschbecken) müssen leckfrei sein.
  • Die Bilge hat trocken zu sein.

 

Bei vorliegenden Mängeln sind diese sofort schriftlich festzuhalten, auf schnelle Beseitigung sollte bestanden werden.

Durchführung der Innenkontrolle

  • Ist das Schiff gereinigt und der Fäkalientank entleert?
  • Funktioniert die Bedienung der Toilette, des Fäkalientanks sowie die des Wassersystems?
  • Sind die Wasser- und die Abwasserleitungen dicht?
  • Kontrollieren Sie die Funktion von Kühlschrank, Heizung und Wasserpumpe.
  • Ihnen zugesagtes Inventar muss vollständig und in einwandfreiem Zustand sein.
  • Neben der vorhandenen vollen Gasflasche sollte eine volle Ersatzflasche an Bord sein.

Alle Schäden und fehlendes Inventar muss detailliert in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden, so kann es später kaum zu Streitigkeiten kommen.