Bootsanmeldung

Die Bootsanmeldung Kroatien – die AC Nautic klärt auf

 

Die Küstengewässer vor Kroatiens sind äußerst beliebte Ausflugsziele internationaler Touristen. Vom Schiff aus lassen sich die zerklüfteten Strände und wundervollen Buchten sehr komfortabel erkunden. Damit der Nautik Ausflug im Urlaub auch ein positives Highlight bleibt, müssen auch vor der Küsten Kroatiens eine Reihe von Bestimmungen beachtet werden, denn auch in Kroatien gelten landesspezifische Vorschriften, die besser einzuhalten sind. So müssen beispielsweise zwingend Registrierangstnachweise, wie der gültige Bootsschein und Listen der Besatzungsmitglieder inklusive vollständiger Namen bei der Einreise über einen offiziellen Eintrittshafen geführt werden. Die Besatzungsmitglieder müssen im Besitz gültiger Personaldokumente sein und diese auch vorlegen können. Die Anmeldungen erfolgen über das örtliche Hafenamt. Sollte das Boot über den Landweg nach Kroatien gebracht werden, müssen ebenso eine Reihe von Schritte beachtet werden. Auch hier muss das Boot am Hafenamt angemeldet werden. Erst danach darf das Boot oder das Schiff ins Wasser gelassen werden.

Wenn das Schiff nach Kroatien eingeführt wird unabhängig, ob über Land oder über Wasser muss das vom Bootseigentümer erfolgen. Sollte die Einführung über eine dritte Person abgehandelt werden, so ist es zwingend, dass eine notariell beglaubigte Vollmacht hierfür vorliegt und eine gültige Bootsregistrierungskopie vorhanden ist.