Ausbildung in Österreich: Wasch mir den Pelz – aber mach mich nicht nass (FB1, FB2, FB3, FB4)

FB2 Segelschein

Die Ausbildung zur Schiffsführung auf See ist zweifellos von großer Bedeutung, um die Sicherheit von Jachten und ihrer Passagiere zu gewährleisten und haftungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Doch die österreichische Ausbildung, die sich auf den FB1, FB2, FB3 und FB4 konzentriert, wirft einige kritische Fragen auf.

Mangel an Küstengewässern: Österreich verfügt über keine Küstengewässer, was bedeutet, dass der Erwerb österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend ist. Dies mag auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen, bedeutet jedoch nicht, dass das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis in den Hoheitsgewässern anderer Staaten gestattet ist. Es müssen die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten beachtet werden.

Fehlendes internationales Abkommen: Es gibt kein internationales Abkommen für Befähigungsausweise in der Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See. Daher sind die Regelungen der Küstenstaaten maßgeblich. Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit und Komplexität bei internationalen Segelreisen.

International anerkannte Zertifikate: Österreich ermöglicht österreichischen Staatsbürgern und Personen mit Hauptwohnsitz im Inland, Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten zu erwerben. Diese Zertifikate werden von privaten Prüfungsorganisationen ausgestellt und von der Republik Österreich anerkannt. Dies führt jedoch zu Fragen bezüglich der Qualität und der Kriterien dieser privaten Organisationen.

Keine Ausbildung vor Ort: Da Österreich ein Binnenland ohne Anschluss an die offene See ist, stellt sich die Frage, wie die theoretische Ausbildung und Prüfungen vor Ort kontrolliert werden können. Die Auslagerung von Prüfungen nach Kroatien, Italien oder Spanien wirft Zweifel auf und kann dazu führen, dass österreichische Befähigungsausweise für Motor- und Segeljachten am Meer mit Skepsis betrachtet werden.

Eingeschränkte Fahrtenbereiche: Die verschiedenen FB1, FB2, FB3 und FB4 Befähigungsausweise sind auf bestimmte Fahrtenbereiche beschränkt und können die Bedürfnisse von Seglern, insbesondere von solchen, die internationale Gewässer befahren möchten, einschränken.

Nachtfahrten und Nachtansteuerungen: Die Anforderungen für Nachtfahrten und Nachtansteuerungen sind streng und erfordern aktive Teilnahme an den Geschehnissen. Dies kann die Prüfung und Erfahrungsnachweise komplex machen.

Insgesamt stellt sich die Frage, ob die österreichische Ausbildung zur Schiffsführung auf See den Anforderungen und Realitäten internationaler Segelreisen gerecht wird. Die Herausforderungen in Bezug auf die Anerkennung, Qualität der Ausbildung und die Durchführung von Prüfungen vor Ort werfen Zweifel auf und erfordern eine kritische Überprüfung und mögliche Anpassungen.

Segeln FB2

FB1 vs. Küstenpatent B: Warum das FB1 keine echte Alternative ist

Wenn es um das Führen von Booten in Kroatien geht, stehen Bootsfahrer vor der Wahl zwischen verschiedenen Bootspatenten. Das FB1, auch bekannt als das österreichische Küstenpatent, wird gelegentlich als mögliche Option in Betracht gezogen. In diesem Beitrag werden wir jedoch aufzeigen, warum das FB1 keine wahre Alternative zum kroatischen Küstenpatent B ist.

Die Grenzen des FB1 Küstenpatents:

  1. Begrenzte Reichweite: Das FB1 Küstenpatent erlaubt Bootsfahrten nur bis zu 3 Seemeilen von der kroatischen Küste oder den Inseln entfernt. Dies mag für einige ausreichen, aber es schließt viele der reizvollsten Orte in Kroatien aus, die weiter entfernt liegen.
  2. Fehlende UKW-Funklizenz: In Kroatien ist oft eine UKW-Funklizenz erforderlich, insbesondere wenn Sie ein Boot chartern. Das FB1 Küstenpatent enthält keine solche Lizenz, was zu erheblichen Einschränkungen führen kann. Sie könnten Schwierigkeiten beim Chartern von Booten und bei der Kommunikation auf See haben.
  3. Komplexe Prüfungsanforderungen: Dies ist zeitaufwändig und kostspielig.

Warum das FB1 keine echte Alternative ist:

Das FB1 Küstenpatent bietet zwar einige Vorteile, wie niedrigere Kosten, aber die gravierenden Einschränkungen machen es zu keiner echten Alternative zum kroatischen Küstenpatent B.

Das kroatische Küstenpatent B bietet eine umfassendere Lösung:

  • Erweiterte Reichweite: Das kroatische Küstenpatent B, auch als Boot Skipper B bekannt, ermöglicht Bootsfahrten bis zu 12 Seemeilen von der Küste oder den Inseln entfernt. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die abgelegensten und atemberaubendsten Orte Kroatiens zu erkunden.
  • Inklusive UKW-Funklizenz: Oftmals ist die UKW-Funklizenz im kroatischen Küstenpatent B enthalten, was die Kommunikation auf See erleichtert und die Möglichkeiten für Bootsfahrten erheblich erweitert.
  • Praktische Anforderungen: Das Erlangen des kroatischen Küstenpatents B erfordert in der Regel keine praktische Prüfung, was den Prozess weniger aufwendig macht.

Fazit: Das FB1 ist keine echte Alternative zum Küstenpatent B:

Das FB1 Küstenpatent mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen, doch seine begrenzte Reichweite, das Fehlen einer UKW-Funklizenz und die komplexen Prüfungsanforderungen machen es zu keiner wahren Alternative zum kroatischen Küstenpatent B. Wenn Sie die volle Schönheit der kroatischen Küste und Inseln erleben möchten, sollten Sie das Küstenpatent B in Betracht ziehen, das Ihnen die Freiheit und Flexibilität bietet, die Sie für Ihr Bootserlebnis in Kroatien benötigen.

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