Bootsführerschein Kroatien

Kroatiens Adria gilt als schönstes und sicheres Bootssport-Revier Europas

Die reizvolle Küstenlinie ist ca. 1.700 Kilometer lang, vorgelagert sind etwa 1.100 Inseln, Eilande und Riffe in unterschiedlichen Strukturen. Einige zeigen dichtes Grün als Bewuchs und nur wenige sind dauerhaft bewohnt, spektakulär die Natur, abwechslungsreich und sehenswert die Altstädte. Dazu gesellen sich ungezählte Buchten und Strände mit glasklarem Wasser.

Kroatiens Küste ist ein Touristenmagnet, zieht Segler und Motorbootsportler magisch an. Kein Wunder, dass viele der deutschen und österreichischen Wassersportler im Besitz des kroatischen Küstenpatents, des Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung sind, oder diesen während des Urlaubs machen.

Bootsführerscheinpflicht

In Kroatien wird für jedes motorisierte Sportboot ein Bootsführerschein benötigt, auch für nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge wird ein Führerschein verlangt, ausgenommen sind Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter.

Welche Bestimmungen und Regeln gelten für Skipper in Kroatien

Für Freizeitskipper gilt beim Befahren kroatischer Küstengewässer bestehende Vorschriften zu beachten, die teilweise deutlich strikter sind als im Heimatland.

Ein- und Ausreise mit dem Boot

Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg: Auch wenn Kroatien Mitglied der Europäischen Union ist, muss bei Einreise über See ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp und auf kürzestem Weg der nächstgelegene Hafen (Port of Entry) angelaufen und unverzüglich beim Hafenamt einklariert werden. Die Vorlage der Crewliste beim Hafenkapitän ist erforderlich. Bei Ausreise über den Seeweg ist demzufolge auch beim Hafenamt auszuklarieren.

Einreise mit dem Boot auf dem Landweg: Passkontrollen bei der Einreise mit einem Trailer-Boot auf dem Landweg kommen nur noch stichprobenartig vor. Auf jeden Fall muss das Boot, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim nächstgelegenen Hafenamt einklariert werden.

Vollmacht

Mit einem geliehenen Boot muss zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht am Grenzübergang vorgelegt werden. Die Unterschrift des Bootseigners muss von einem in- oder ausländischen Notar beglaubigt sein. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein (IBS), zwingend erforderlich. Sind diese Papiere nicht vorhanden, kann die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien problematisch werden.

Gebühren

In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr erhoben. Der Nachweis über die gezahlten Gebühren ist mitzuführen!

Befahrungsgebühren / Schiffssicherheitsgebühren

Die Gebühren für die Befahrung der kroatischen Gewässer sind nach wie vor, bei der Anmeldung des Bootes beim Hafenkapitän zu bezahlen.

Kurtaxe

Für die Schifffahrt gibt es eine eigene Kurtaxe für Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind.  Diese ist bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro je nach Nutzungsdauer zu begleichen und ist verpflichtend  für Boote mit Kajüten an Bord, die kroatische Gewässer befahren.

Unterlagen und Dokumente

die der Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben sollte:

  • Boat Skipper B oder adäquater  Befähigungsnachweis
  • Crewliste (nur bei Einreise auf dem Seeweg relevant)
  • gültiger Internationaler Bootsschein oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis bzw. amtlich beglaubigte Vollmacht
  • EU–Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW)
  • EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998
  • Nachweis über bezahlte Gebühren
  • Informationskarte für Nautiker (INFO 101)

Kroatien – Bootsführerschein

In Kroatien wird für jedes motorisierte Sportboot ein Bootsführerschein benötigt. Auch für nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge – Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter ausgenommen – wird ein Bootsführerschein verlangt. Der deutsche Sportbootführerschein See wird in Kroatien akzeptiert. Damit dürfen allerdings nur Boote und Yachten bis zu 18 m Länge geführt werden.

Die Person am Steuer mindestens 18 Jahre alt sein. Ein 16-jähriger Inhaber eines Sportbootführerscheins See darf in Kroatien nicht fahren.

Kroatisches Küstenpatent

Ist kein Bootsführerschein vorhanden, kann vor Ort auch ein kroatischer Bootsführerschein – der Boat Skipper B gemacht werden. Nach einer entsprechenden Vorbereitung (Skriptum, Kurs und nach bestandenes Prüfung vor einem Hafenkapitän) wird der Bootsführerschein ausgestellt. 

„Boat Skipper B“

Das Patent „Boat Skipper B“ – der Bootsführerschein berechtigt zum Führen von Segelbooten und Motorbooten bis 30 BRZ/Bruttoraumzahl (etwa 18 m Länge). Die Berechtigung gilt für Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge – die Motorleistung nicht begrenzt.

Die Erlaubnis wird ab 16 Jahren erteilt. Wird das Patent kommerziell genutzt, gilt die Erlaubnis erst ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III (6 NM von der Küste/Insel).

Boot chartern

Ein Boot darf nur von einem kroatischen Unternehmen verchartert werden. Es ist nicht erlaubt, privat Boote zu verleihen oder zu leihen. Zum Chartern eines Motor- oder Segelboots ist der Boat Skipper B ideal, da auf Booten mit Funkgerät mindestens eine Person an Bord ein Seefunkzeugnis (SRC) besitzen muss. Zudem muss die Funkbetriebsgenehmigung mitgeführt werden (kroatische Ship Station Licence).

Seegrenze

Kroatien gehört nicht zum Schengen-Raum, die Seegrenze wird verstärkt kontrolliert. Wer per Boot oder Yacht die kroatische Seegrenze passiert, muss neben den üblichen Dokumenten auch eine Crewliste sowie die Ausklarierungspapiere vorlegen.

Wer aus Kroatien ausreist, muss vorher ausklarieren und die Ausklarierungspapiere vorweisen können. Das gilt für jeden – auch kurzzeitigen – Grenzübertritt. Grenzverletzungen werden sehr hart bestraft.

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik

Bootsführerschein Kroatien – das ist zu beachten

Bootsführerschein Kroatien – das ist zu beachten

Für das Lenken eines Bootes in der kroatischen Adria ist ein Bootsführerschein, der auch als Küstenpatent bezeichnet wird, unerlässlich und folglich verpflichtend. Wenn Bootsfahrer kontrolliert werden und nicht in der Lage sind, einen Führerschein vorzuweisen, dann kann das empfindliche Strafen zur Folge haben. Ausnahmen stellen nur Segelboote dar, die eine Länge von 2,5 Metern nicht überschreiten.

Um in den Besitz des Küstenpatents zu gelangen, ist es erforderlich, eine erfolgreiche Prüfung bei einem Hafenamt in Kroatien abzulegen. Der Bootsführerschein ist die offizielle Bestätigung dafür, dass die Verwandlung vom „Freizeitkapitän“ zum anerkannten Nautiker geglückt ist. Was zeichnet diesen aus? Die Beherrschung der altehrwürdigen Steuermannskunst.

Bootsführerschein Kroatien – der Weg dazu ist nicht schwer

Das in Gössendorf in der Steiermark beheimatete Unternehmen AC Nautik hat sich darauf spezialisiert, künftige Schiffsführer auf die Bootsführerscheinprüfung vorzubereiten. In erster Linie geht es dabei um das Küstenpatent B, das die Lenkung von Segel- und Motorbooten ohne PS-Limit bis zu einer Länge von 18 Metern in kroatischen Hoheitsgewässern erlaubt und in der Regel auch in den übrigen Ländern der Adria Gültigkeit besitzt.

Die Vorbereitungskurse werden sowohl in Österreich als auch in Kroatien angeboten. Kursorte sind Graz, Wien, Wiener Neustadt und die Hafenstadt Opatija, die in der Nähe der Stadt Rijeka liegt, in der die Prüfung stattfindet. In sieben Stunden vermitteln die erfahrenen Lehrer die Grundlagen der Nautik, wozu die Fähigkeit zur Bestimmung der Position und das Lesen von Seekarten sowie Kenntnisse über Lichterführung, Notsignale, UKW-Funk etc. gehören.

Küstenpatent inkl. UKW und Küstenpatent A

Interessenten sind gut beraten, sich für das Küstenpatent B zu entscheiden, da es dazu berechtigt, eine UKW-Sprechanlage auf See zu bedienen. Eine diesbezügliche Berechtigung ist mit dem Küstenpatent A nicht verbunden. Das Küstenpatent A beinhaltet zudem noch weitere Einschränkungen: Das Boot darf nicht über 20 PS haben, es darf nicht mehr als sieben Meter lang sein und es muss in Küstennähe (Entfernung von der Küste: maximal sechs Seemeilen) gelenkt werden. Beide Patente gelten zeitlich unbefristet.

Seminar von AC Nautik für das Küstenpatent in Kroatien.
Seminare in Wien,Graz,Salzburg,Opatija, Graz und Zagreb.

Die von AC Nautik angebotenen Kurse zur Vorbereitung auf das Küstenpatent B bieten ein sorgfältig zusammengestelltes Rundum-Paket. Die Kursunterlagen sind umfassend und übersichtlich gestaltet. Kurstag ist jeweils Samstag, immer am Sonntagvormittag wird die Prüfung abgenommen. AC Nautik sorgt für die Anmeldung und für die Prüfungsbegleitung vor Ort. Die Wahl der Kurs- und Prüfungstermine obliegt den Teilnehmern. Der Preis ist fair, die Erfolgsquote ist hoch. Sollte doch einmal etwas schiefgehen und eine Prüfung nicht bestanden werden, so werden die Gebühren zurückerstattet.

Küstenpatent Seminar im Hotel Milenij bei AC Nautik in Opatija.

Küstenpatent B

Bootsführerschein Kroatien – ein Must-Have

Wer ein Küstenpatent inkl. UKW vorweisen kann, profitiert in mehrfacher Hinsicht: Einerseits fällt die Angst vor Kontrollen weg, andererseits wissen die geprüften Nautiker nun, was in schwierigen Situationen auf hoher See zu tun ist. Das führt nicht nur zu mehr Sorgenfreiheit, Sicherheit und Souveränität, sondern steigert auch das Vergnügen – und das ist schließlich die Hauptsache. Übrigens: Auch für Jet-Skis wird das Küstenpatent benötigt.