Kroatiens Adria gilt als schönstes und sicheres Bootssport-Revier Europas
Die reizvolle Küstenlinie ist ca. 1.700 Kilometer lang, vorgelagert sind etwa 1.100 Inseln, Eilande und Riffe in unterschiedlichen Strukturen. Einige zeigen dichtes Grün als Bewuchs und nur wenige sind dauerhaft bewohnt, spektakulär die Natur, abwechslungsreich und sehenswert die Altstädte. Dazu gesellen sich ungezählte Buchten und Strände mit glasklarem Wasser.
Kroatiens Küste ist ein Touristenmagnet, zieht Segler und Motorbootsportler magisch an. Kein Wunder, dass viele der deutschen und österreichischen Wassersportler im Besitz des kroatischen Küstenpatents, des Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung sind, oder diesen während des Urlaubs machen.
Bootsführerscheinpflicht
In Kroatien wird für jedes motorisierte Sportboot ein Bootsführerschein benötigt, auch für nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge wird ein Führerschein verlangt, ausgenommen sind Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter.
Welche Bestimmungen und Regeln gelten für Skipper in Kroatien
Für Freizeitskipper gilt beim Befahren kroatischer Küstengewässer bestehende Vorschriften zu beachten, die teilweise deutlich strikter sind als im Heimatland.
Ein- und Ausreise mit dem Boot
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg: Auch wenn Kroatien Mitglied der Europäischen Union ist, muss bei Einreise über See ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp und auf kürzestem Weg der nächstgelegene Hafen (Port of Entry) angelaufen und unverzüglich beim Hafenamt einklariert werden. Die Vorlage der Crewliste beim Hafenkapitän ist erforderlich. Bei Ausreise über den Seeweg ist demzufolge auch beim Hafenamt auszuklarieren.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg: Passkontrollen bei der Einreise mit einem Trailer-Boot auf dem Landweg kommen nur noch stichprobenartig vor. Auf jeden Fall muss das Boot, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim nächstgelegenen Hafenamt einklariert werden.
Vollmacht
Mit einem geliehenen Boot muss zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht am Grenzübergang vorgelegt werden. Die Unterschrift des Bootseigners muss von einem in- oder ausländischen Notar beglaubigt sein. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein (IBS), zwingend erforderlich. Sind diese Papiere nicht vorhanden, kann die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien problematisch werden.
Gebühren
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr erhoben. Der Nachweis über die gezahlten Gebühren ist mitzuführen!
Befahrungsgebühren / Schiffssicherheitsgebühren
Die Gebühren für die Befahrung der kroatischen Gewässer sind nach wie vor, bei der Anmeldung des Bootes beim Hafenkapitän zu bezahlen.
Kurtaxe
Für die Schifffahrt gibt es eine eigene Kurtaxe für Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind. Diese ist bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro je nach Nutzungsdauer zu begleichen und ist verpflichtend für Boote mit Kajüten an Bord, die kroatische Gewässer befahren.
Unterlagen und Dokumente
die der Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben sollte:
- Boat Skipper B oder adäquater Befähigungsnachweis
- Crewliste (nur bei Einreise auf dem Seeweg relevant)
- gültiger Internationaler Bootsschein oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis bzw. amtlich beglaubigte Vollmacht
- EU–Mehrwertsteuernachweis
- Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW)
- EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998
- Nachweis über bezahlte Gebühren
- Informationskarte für Nautiker (INFO 101)
Kroatien – Bootsführerschein
In Kroatien wird für jedes motorisierte Sportboot ein Bootsführerschein benötigt. Auch für nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge – Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter ausgenommen – wird ein Bootsführerschein verlangt. Der deutsche Sportbootführerschein See wird in Kroatien akzeptiert. Damit dürfen allerdings nur Boote und Yachten bis zu 18 m Länge geführt werden.
Die Person am Steuer mindestens 18 Jahre alt sein. Ein 16-jähriger Inhaber eines Sportbootführerscheins See darf in Kroatien nicht fahren.
Kroatisches Küstenpatent
Ist kein Bootsführerschein vorhanden, kann vor Ort auch ein kroatischer Bootsführerschein – der Boat Skipper B gemacht werden. Nach einer entsprechenden Vorbereitung (Skriptum, Kurs und nach bestandenes Prüfung vor einem Hafenkapitän) wird der Bootsführerschein ausgestellt.
„Boat Skipper B“
Das Patent „Boat Skipper B“ – der Bootsführerschein berechtigt zum Führen von Segelbooten und Motorbooten bis 30 BRZ/Bruttoraumzahl (etwa 18 m Länge). Die Berechtigung gilt für Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge – die Motorleistung nicht begrenzt.
Die Erlaubnis wird ab 16 Jahren erteilt. Wird das Patent kommerziell genutzt, gilt die Erlaubnis erst ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III (6 NM von der Küste/Insel).
Boot chartern
Ein Boot darf nur von einem kroatischen Unternehmen verchartert werden. Es ist nicht erlaubt, privat Boote zu verleihen oder zu leihen. Zum Chartern eines Motor- oder Segelboots ist der Boat Skipper B ideal, da auf Booten mit Funkgerät mindestens eine Person an Bord ein Seefunkzeugnis (SRC) besitzen muss. Zudem muss die Funkbetriebsgenehmigung mitgeführt werden (kroatische Ship Station Licence).
Seegrenze
Kroatien gehört nicht zum Schengen-Raum, die Seegrenze wird verstärkt kontrolliert. Wer per Boot oder Yacht die kroatische Seegrenze passiert, muss neben den üblichen Dokumenten auch eine Crewliste sowie die Ausklarierungspapiere vorlegen.
Wer aus Kroatien ausreist, muss vorher ausklarieren und die Ausklarierungspapiere vorweisen können. Das gilt für jeden – auch kurzzeitigen – Grenzübertritt. Grenzverletzungen werden sehr hart bestraft.