Bootstrailer

Bootstrailer

Der Bootstrailer verleiht dem Boot Räder

Allgemeines

Für unternehmungslustige Bootsbesitzer ist ein Bootsanhänger unerlässlich. Besonders dann, wenn das Boot zwischenzeitlich daheim auf dem Trockenen liegt und darauf wartet, wieder Wasser unter den Kiel zu bekommen oder es noch fremde Gewässer zu erkunden gilt.

 

Doch um einen Bootstrailer mit dem Boot zu bewegen oder auch bewegen zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen getroffen werden. Das vorgesehene Zugfahrzeug

  • muss zum Ziehen des Trailers geeignet sein.
  • muss mit einer Anhängerkupplung versehen sein. Ist diese nicht beim Kauf werksseitig installiert worden, muss eine Kupplung nachträglich eingebaut werden.

 

Doch es stehen noch eine Menge weiterer Dinge aus, die zu beachten und zu bedenken sind. Bevor eine Proberunde mit dem Boot auf dem Trailer gefahren werden darf und kann.

Einschränkungen des Anhängerführerscheins (in A u. D)

Nachstehendes ist alles andere, nur nicht banal. Bevor mit Trailer und Boot losgefahren werden kann, muss der entsprechende Führerschein im Besitz sein. Mit dem Führerschein der alten Klasse 3 ist das Fahren mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen ohne Einschränkung in Deutschland und Österreich erlaubt.

Seit 1999 ist für den Anhängerbetrieb in Österreich ab einer Anhängelast von 750 kg ein Führerschein der Klasse BE erforderlich. Dafür wird eine separate Fahrprüfung mit Anhänger durchgeführt.

In Deutschland gilt: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind berechtigt, mit Fahrzeugen der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren.

 

Wichtig!

Bootstrailer mit Boot und Ausrüstung überschreiten in der Regel diese Grenze von 750 kg, so dass ggf. eine Fahrprüfung gemacht werden muss.

Das Zugfahrzeug des Bootstrailers muss geeignet sein

Es ist absolut sinnlos, eine Anhängerkupplung zu montieren, wenn das Zugfahrzeug nicht zum Ziehen größerer Anhängelasten (z. B.  um einen Bootstrailer mit Boot und Zuladung) geeignet und zugelassen ist.

Entsprechende Angaben und Werte des PKWs sind in der Zulassungsbescheinigung eingetragen (zulässige Anhängelast – gebremst u. ungebremst).

Eingetragen ist auch das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes (Summe aus maximal zulässiger Anhängelast und maximal zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges). Sollte das zulässige Gesamtgewicht des Zuges überschritten werden, gibt es nur eine Möglichkeit – was nicht unbedingt dabei sein muss, wird entladen, bleibt zurück.

Unbedingt beachtet werden muss auch die zulässige Stützlast, sie darf in keinem Fall überschritten werden, sie führt zu einer Überlastung der Heckkonstruktion des Fahrzeuges, beeinflusst auch das Lenkverhalten und die Traktion.

 

Wichtig!

Die tatsächliche Stützlast des Anhängers muss in jedem Fall vor der Abfahrt ermittelt werden – entweder durch eine Stützlastwaage oder durch eine Personenwaage. Dabei sollte der Anhänger gerade auf ebenem Untergrund stehen, vorsichtig wird das Stützrad des Trailers auf die Personenwaage aufgesetzt und die Stützlast (in Kilogramm) abgelesen.

Die Anhängerkupplung – starr, schwenkbar oder abnehmbar

Diese Kriterien sollten nicht zum Problem werden. Für Vielnutzer ist eine starre Anhängerkupplung eine gute und solide Lösung. Für Flexible, Penible, denen die Optik über alles geht, sind wohl nur abnehmbare oder schwenkbare Anhängerkupplungen eine hinnehmbare Lösung.

 

Ein sicherheitsrelevantes Zubehör

Auf eine Anhängerkupplung muss absolut Verlass sein, sie ist ein sicherheitsrelevantes Zubehörteil. Schon deshalb sollte hier nicht unbedingt gespart werden. Einem Fachmann, der dies Teil auch einbaut, vertrauen ist sicher richtig. Er kennt die Hersteller, weiß Qualität zu schätzen.

 

Der große Augenblick – vertraut machen mit dem Gespann

Nicht nur Anfänger sollten vor der ersten Fahrt daran denken – im Anhängerbetrieb verhält sich das vertraute Zugfahrzeug ganz anders als im Normalzustand.

 

  • Der Kurvenradius, der Wenderadius ist größer.

Zusatzspiegel können erforderlich werden, wenn der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug.

  • Die Beschleunigung und das Bremsverhalten sind anders.
  • Die Länge des Gespanns ist in jedem Fall gewöhnungsbedürftig.

 

Erkannt werden muss, wie groß der Abstand für ein problemloses Einfädeln in den Fließ-Verkehr sein muss. Der Fahrweise und dem Gespann muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Schon

deshalb sollte es Pflicht sein, sich mit dem Gespann vertraut zu machen. Ein Fahrsicherheitstraining eignet sich dazu am besten, dort gibt es außerdem viele Tipps und Tricks rund um das Fahren mit dem Anhänger.

Rangieren mit dem Anhänger

Besonders schwer fällt das Rangieren und Einparken mit dem Anhänger, es ist nicht einfach und sollte daher am Anfang auf einer größeren Freifläche geübt werden. Wichtig dabei ist vor allem, immer die Ruhe bewahren. Hektik bringt nichts, schadet nur. In Ruhe austesten, wie der Anhänger reagiert und was beim Gespann beachtet werden muss. Besonders Anfänger sollten vor der ersten Fahrt ein paar Übungsrunden – möglichst unter Aufsicht – mit dem Anhänger drehen oder doch einmal an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen.

 

Bergfahrten mit einem Anhänger

Fahrzeuge mit Allradantrieb sind bestens für die Fahrt am Berg geeignet, können Anhänger besser ziehen. Beim Anfahren am Berg vereinfacht das Allradgetriebe den Ablauf. Am entspanntesten jedoch ist eine Bergfahrt mit einem Automatikgetriebe, bei einem Halt läuft das Gespann nicht zurück. Die Fahrt bergab sollte im niedrigen Gang erfolgen, um die Bremswirkung des Motors mit auszunutzen.

 

Kurvenfahren mit dem Anhänger

Bei Kurvenfahrten unbedingt auf die Länge des Gespanns achten. Der Kurvenradius ist bei einem Gespann wesentlich größer, der Anhänger folgt durch den größeren Kurvenradius eigentlich nur bedingt der gefahrenen Linie des Zugfahrzeugs.

Höchstgeschwindigkeit für Gespanne beachten

Die Höchstgeschwindigkeit für Gespanne regelt jedes Land in Europa nach eigenen Vorgaben und nicht immer ist der Straßenzustand entsprechend. Es ist erfahrungsgemäß gut, wenn ein wenig unter dem Limit gefahren wird. LKWs überholen gern Gespanne, da tut es gut, wenn dann das Gespann noch etwas beschleunigt werden kann, um den entstehenden Sog zwischen Gespann und LKW etwas herab zu setzen.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne*

In Deutschland ist beim Fahren mit dem Anhänger generell eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zugelassen.

Eine Sonderreglung zur Straßenverkehrsordnung erlaubt jedoch in Ausnahmen unter besonderen Voraussetzungen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Diese Genehmigung für 100 km/h Höchstgeschwindigkeit zu bekommen, müssen ausnahmslos folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Das Zugfahrzeug darf nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen und muss einen automatischen Blockierverhinderer (allgemein unter ABS bekannt) besitzen.
  • Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens alle Bezeichnungen der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) aufweisen.
  • Außerdem muss der Anhänger noch mit einer Bremse und mit hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet sein.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers – der mit 100 km/h betrieben werden soll – noch von weiteren technischen Faktoren abhängt:

  • So darf die zulässige Masse des Anhängers das 1,1-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen (Zugfahrzeug/2 Tonnen – Anhängers/2,2 Tonnen).
  • Auf das 1,2-fache erhöht sich der Wert, wenn das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb besitzt (unter ESP bekannt) oder der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung (Schlingerkupplung) oder mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgestattet ist.

Sollten Bremse oder hydraulischer Schwingungsdämpfer am Anhänger fehlen, darf seine zulässige Masse maximal das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen.

Für einen Bootstrailer ist dies in aller Regel zu wenig.

Wichtiger Hinweis

Der Anhänger muss so beladen werden, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird – denn das Ausnutzen der zulässigen Stützlast ist für das Fahrverhalten des Gespannes mitentscheidend und empfehlenswert.

 

Bootstrailer – Den Bootsanhänger richtig beladen

Bootstrailer

Den Bootsanhänger richtig beladen

 

Die hohe Kunst – Bootsanhänger richtig beladen

Es ist weit mehr als nur wichtig, sich vor Fahrtantritt mit der Ladung zu befassen, denn diese kann – und beeinflusst sicher – das Fahrverhalten des Zugfahrzeuges und in der Gesamtheit auch das Nachlaufverhalten des Bootsanhängers.

 

Was muss unbedingt und was kann mit

Es ist immer gut, wenn vor Lagebeginn entschieden ist, was unbedingt mit muss und welche Gegenstände eventuell zurückgelassen werden können. Sich ausgiebig mit der Ladung zu befassen, kann etwas später bei der Fahrt viel Ärger ersparen. Eine Checkliste kann sehr hilfreich sein, speziell dann, wenn auch – in etwa – das jeweilige Gewicht berücksichtig wird und schwere Dinge, die unbedingt mitmüssen, in greifbarer Nähe liegen.

 

Der Schwerpunkt des Hängers ist Dreh- und Angelpunkt zugleich

Der Schwerpunkt eines Bootsanhängers liegt in aller Regel mittig, ein wenig vor der Achse. Es ist beim Beladen nicht nur wichtig zu wissen, wo der Schwerpunkt des Hängers ist, sondern er ist auch fest einzuplanen bei der Verteilung der Lasten.

Vor allem sollte dabei darauf geachtet werden, dass die Last gleichmäßig am und um den Schwerpunkt herum verteilt wird. Beim Beladen ist stets die Stützlast zu berücksichtigen. Es ist immer besser die Gegenstände etwas weiter vorn zu platzieren, als sie zu weit nach hinten zu verlagern. Wird nämlich der hintere Teil – der zur Verfügung stehenden Ladefläche – zu sehr belastet, erfolgt eine negative Stützlast, die während der Fahrt das Gespann zum Schleudern bringen kann. Es ist durchaus keine Schande, die Stützlast hin und wieder zu kontrollieren, um zu erfahren wie es um diese steht.

Zusätzlich muss beim Beladen darauf geachtet werden, dass große, schwere Ladungsstücke möglichst weit unten am Boden gelagert werden. So wird der Schwerpunkt möglichst tief gehalten und beeinflusst das Fahrverhalten des Anhängers und auch des ganzen Gespanns weniger.

Ebenso wichtig ist es, darauf zu achten, dass möglichst wenig Lücken oder Hohlräume beim Beladen entstehen. Nur so kann ein Verrutschen der Ladung verhindert werden und damit zugleich eine Verlagerung des Hänger-Schwerpunktes, welcher zu einer instabilen Fahrweise führen könnte.

Marina Punat

 

Gegen Abheben und Fallen sichern

Es ist außerdem wichtig, die Ladung mit Spanngurten und Netzen zu sichern. Im Fall eines Falles werden schließlich auch die kleinsten Ladungsgegenstände zu gefährlichen Geschossen. Auch umherrutschende, schwerere Gegenstände und können den Anhänger stark negativ beeinflussen, ihn außer Kontrolle geraten lassen.

Beim Beladen des Bootanhängers ist die Sicherheit rundum oberstes Gebot. Schon deshalb sollte der Anhänger so beladen werden, dass die eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter jederzeit gewährleistet ist. Lieber ein Netz, einen Spanngurt zu viel einsetzen als zu denken – es geht schon.

Wenn Anhänger schon beladen ist, noch ein paar Teile unterzubringen sind, auf jeden Fall die gleiche Sorgfalt walten lassen. Die Gegenstände fest und sicher mit der vorhanden Ladung verbinden.

 

 

Was vor einer Fahrt mit dem beladenen Bootsanhänger zu beachten ist

Bevor das Gespann sich in Bewegung setzt, sollten bestimmte Punkte durchgegangen, geprüft und abgehakt werden. Es ist immer ratsam die wichtigsten Punkte einmal zusammenzustellen und diese vor dem Losfahren einzeln zu prüfen und abzuhaken.

Diese Punkte sind vor der Fahrt mit dem Boots-Anhänger zu prüfen:

  1. Entspricht das Stützlastgewicht den eingetragenen Werten oder muss es überprüft werden.
  2. Sich vergewissern, dass die Kugelkupplung des Anhängers auch tatsächlich auf dem Kugelkopf des Zugfahrzeugs eingerastet ist.
  3. Vor dem Losfahren auf jeden Fall Blinker und Leuchten kontrollieren. Durch den Elektrosatz sind Zugfahrzeug und Anhänger miteinander verbunden, ob auch alles korrekt funktioniert, sollte vor jeder Anhängerfahrt durch ein Überprüfen der Blink- und Leuchtfunktionen abgeglichen werden. Alle Reflektoren noch einmal anschauen und putzen, wenn diese verunreinigt sind.
  4. Das Sicherungsseil ist korrekt am Fahrzeug befestigt?

In einigen EU-Ländern sind dafür bestimmte Halterungen vorgeschrieben.

  1. Vor dem Losfahren unbedingt die Ladung in Augenschein nehmen. Große schwere Teile sollten unten liegen, das Gewicht sollte gleichmäßig verteilt sein und nichts sollte sich unkontrolliert bewegen können.
  2. Abschließend noch einmal um den ganzen Anhänger herumgehen.
  3. Ist die Handbremse gelöst?
  4. Ist das Stützrad hochgekurbelt?
  5. Sind die Reifen insgesamt in einem guten Zusatz?

 

All diese Punkte sollten mit einem Blick geprüft werden. Wenn nötig müssen nun noch die Spiegel am Fahrzeug richtig eingestellt und ggf. die Zusatzspiegel aufgesetzt und in Betrieb genommen werden. Dann kann die Fahrt mit dem Anhänger beginnen.

 

Ein Unfall – jetzt heißt es Ruhe bewahren

Bei einem Unfall schießen einem viele Gedanken durch den Kopf und was so alles beachtet werden muss. Seltener gehört wohl auch die Anhängerkupplung dazu. Wird selbst irgendwo gegen oder frontal in ein Hindernis gefahren, hat dies nur selten Auswirkungen auf die Anhängerkupplung.

 

Obwohl dabei andere Teile des Fahrzeugs mehr oder weniger beschädigt werden, über die Anhängerkupplung muss man erst nachdenken, wenn das Heck des Fahrzeugs beim Unfall beschädigt wird. Fährt jemand hinten drauf oder beim Einparken wird zu weit zurückgesetzt und es wird in der Wand gelandet. Jetzt ist es an der Zeit sich Gedanken über die Anhängerkupplung zu machen.

 

Anhängerkupplung beschädigt – Reparatur nicht erlaubt

Im Falle eines Auffahrunfalls auf das Fahrzeug und damit auf die Anhängerkupplung muss reagiert werden, denn eine Anhängerkupplung kann und darf nicht repariert werden.

Dies liegt daran, dass Reparaturen sowie Veränderungen jeglicher Art unzulässig sind. Die Genehmigung, die mit der Anhängerkupplung geliefert wird, erlischt automatisch. Hinzu kommen die gesetzlichen Produkthaftungsgründe, die ein Ersetzen der Anhängerkupplung notwendig machen.

 

Die Anhängerkupplung – ein sicherheitsrelevantes Teil

Wenn ein Auto hinten drauf fährt, dann sind Beschädigungen an der Anhängerkupplung oft nicht wirklich sichtbar. Wenn der Lack ab ist, ist das nicht wirklich schlimm. Mögliche Beschädigungen an den tragenden Teilen sind mit bloßen Auge nicht erkennbar. Eine Reparatur in Eigenregie scheidet generell aus. Sind Heck und Anhängerkupplung beschädigt, sollten keine Anhänger mehr mit der Anhängerkupplung gezogen werden. Diese kann, muss nur ersetzt werden.

Beschädigungen durch die Anhängerkupplung

Bei einem Auffahr-Unfall, ist sicher auch das gegnerische Fahrzeug beschädigt. Oft wird es so sein, dass durch die Anhängerkupplung am Auto die Aufprallkräfte des Gegners auf sein eigenes Auto deutlich stärker einwirken, sodass das Fahrzeug sicher stärker im Frontbereich beschädigt ist.

Hat die Anhängerkupplung Einfluss auf die Haftung der Versicherung? Aktuell gibt es keine offizielle und allgemeingültige Regelung dazu.

In der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (kurz StVZO) ist in §30c folgendes festgehalten: “ …am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.”

Das könnte heißen, bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung oder auch einem schwenkbaren Modell wäre das Hervorstehen vermeidbar. Deshalb ist es ratsam, die beiden Modelle nur dann am Fahrzeug angebracht bzw. ausgeklappt zu haben, wenn die Anhängerkupplung auch unmittelbar gebraucht wird. Andernfalls wäre es denkbar, dass es Schwierigkeiten mit der Versicherung des Unfallgegners geben könnte.