Mit dem kroatischen Küstenpatent auf See
Das kroatische Küstenpatent, der Bootsführerschein für Kroatien – offiziell „Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“ – berechtigt den Inhaber, mit einer Segeljacht oder einem Motorboot die wunderschönen Inselwelten vor der Küste des Landes zu entdecken.
Viele der Inseln sind dem Festland direkt vorgelagert, einige Inseln liegen auch völlig isoliert weitab der Küste. Die vom Festland am weitesten entfernte kroatische kleine Inselgruppe ist Palagruža, sie liegt 67 sm südlich von Split und 91 sm östlich vom italienischen Pescara. Seit 1875 befindet sich auf einem 90 m hohen Berg der Hauptinsel ein wichtiger bemannter Leuchtturm. Eine der kleinsten bewohnten Inseln – hier leben etwa 180 Bewohner – ist die malerische, grüne, nur knapp 10 km² große „Insel Ist“ im Insel-Archipel von Zadar.
Ein unerfüllbarer Traum
Muss nicht sein – überall in Kroatien – bei zahlreichen Vermietern kann man mit diesem Bootsführerschein für wenig Geld ein Boot chartern – und dann einige Tage oder Wochen die Küste mit ihren Inseln vom Wasser aus entdecken. Gemeinsam mit Freunden wird ein solcher Törn unvergesslich.
Alles, was man braucht, um Skipper zu werden, ist ein gültiger Bootsführerschein – hier den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.
Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung
Der klassische Bootsführerschein, der Boat Skipper B, mit UKW-Funk ist in Kroatien der berufliche Grundschein der Handelsmarine zum Führen von Fischerbooten, Ausflugsbooten, Taxibooten und Fracht befördernden Booten. Boote mit einer Länge bis zu 15 Meter.
Der Boat Skipper B ist im privaten, sportlichen Bereich aber auch der gültige Jachtführerschein – bei Jachten gilt nicht die Begrenzung von 15 Meter, sondern berechtigt zum Führen von Jachten, Motorjachten & Segeljachten, bis 30 BRZ ohne PS/kW Begrenzung. BRZ/GT ist ein Raummaß. Boote mit 30 BRZ haben je nach Bauart eine Länge bis zu 18 Meter. Mit 30 BRZ dürfen Sie die bei Charterfirmen in Kroatien als Bareboat angebotenen Charterjachten führen.
UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung
Der Boat Skipper B enthält auch die für Ihre Sicherheit wichtige und in Kroatien zum Führen von Charterjachten gesetzlich vorgeschriebene UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung. Ein Beitrag zur allgemeinen Sicherheit auf See und hier speziell in kroatischen Hoheitsgewässern.
Amtlicher Befähigungsausweis
Der Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international auf Küstengewässern anerkannt.
Der Boat Skipper B ist das klassische Küstenpatent, mit dem man als Freizeitkapitän alles abdeckt, was man für einen Urlaubstörn an Berechtigungen benötigt. Es dürfen damit Jachten bis 30 GT (etwa 18 m Länge, je nach Bauweise) geführt werden, dabei ist es gleich, ob es sich um eine Segel- oder Motorjacht handelt. Die Motorisierung ist unbegrenzt, ebenso das Fahrtgebiet innerhalb der Hoheitsgewässer. Eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien ist inkludiert. Der Schein ist zeitlich uneingeschränkt gültig.
Die Anerkennung von kroatischen Bootsführerscheinen variiert je nach Land am Mittelmeer und anderen Faktoren. Bevor man ein Boot mietet, sollte man bei der Versicherung oder Charterfirma nachfragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Partner für den Erwerb des Boat Skipper B
AC Nautik e. U.
Anton-Hubmann-Platz 1
8071 Gössendorf / Österreich
Kontakt
Telefon: +43 (0) 67633074163 –