Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
Geltungsbereich
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
SBF: Voraussetzungen
- Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
- „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
- Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Welche Kosten entstehen?
der Vorbereitung auf die Prüfung zum SFB Binnen/See können nachstehende Kosten entstehen. Eine spontane Antwort lautet: So etwa 500,- € bis 1.000,- € können je nach Aufwand fällig werden.
Die Preise variieren von Ort zu Ort. Grundsätzlich kann man an sich folgenden, ungefähren Werten ausrichten
- Prüfungsgebühr 150,- € und mehr
- Ärztliches Attest ab 20,- bis zu 50,- €
- praktische Fahrausbildung ab 50,- bis 150,- €
- Navigationsset (Bleistift, Radiergummi, Navigationsdreieck- und Besteck) bis 30,- €
- eventuell Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins ca. 15,- €
- Kursgebühren Theorie + Lehrgangsmaterial 120,- bis 200,- € / Kursgebühren Online Kurs ab 40,- €
- eventuell Pyroschein bis zu 100,- € – wobei hier in der Regel ein Selbststudium ausreichend ist und er oft auch in der Fahrschule als Service kostenlos an einem Nachmittag unterrichtet wird.
Insgesamt und nur von den Grundkosten ausgehend kostet der Sportbootsführerschein ab 200 Euro aufwärts. Realistisch sollte man ab 500,- bis zu 1000,- € und ausreichend Zeit einplanen. Der SBF See kann deutlich teurer werden, wenn man zum Beispiel einen Trainingstörn bucht. Zu empfehlen ist das allerdings.
Wem es nicht schwerfällt, sich Wissen in Eigenregie anzueignen, kann über Onlinekurse oder selbstständiges Lernen viel Geld sparen.
Tipp: Wenn man sich auf den Sportbootsführerschein See vorbereitet, bietet es sich an, gleichzeitig für den Sportbootsführerschein Binnen zu lernen. Denn man spart gegenüber der getrennten Vorbereitung und Prüfung aufgrund der teilweise überschneidenden Inhalte Zeit und Geld. Es gibt Überschneidungen bei den Prüfungsfragen und die praktische Prüfung muss nur einmal erledigt werden. Hier macht sich die Investition in den Knotenkurs doppelt bezahlt, denn die Praxisausbildung ist für beide Sportbootsführerscheine identisch.
SBF: Gebühren
Häufige Gebührenkombinationen finden Sie auch im Folgenden.
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine
Zulassung 23,38 Euro
Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine) 37,29 Euro
Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine) 40,29 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 127,79 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel
Zulassung 23,38 Euro
Theorie Binnen (unter Segel) 34,35 Euro
Praxis Binnen (unter Segel) 40,29 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 124,85 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Zulassung 23,38 Euro
Theorie See 47,56 Euro
Praxis See 47,62 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 145,39 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine
Zulassung 23,38 Euro
Theorie See 47,56 Euro
Theorie Binnen (Ergänzung) 30,23 Euro
Praxis See 47,62 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 175,62 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag
Zulassung 23,38 Euro
Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine) 37,29 Euro
Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung) 22,90 Euro
Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine) 40,29 Euro
Praxis Binnen (Segel Ergänzung am selben Tag) 19,69 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 170,38 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel, mit der Praxisprüfung an unterschiedlichen Tagen
Zulassung 23,38 Euro
Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine) 37,29 Euro
Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung) 22,90 Euro
Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine an einem Tag) 40,29 Euro
Praxis Binnen (unter Segel Ergänzung an einem anderen Tag) 40,29 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 190,98 Euro (inkl. MwSt)
Ergänzend
Doch das war noch nicht alles – noch immer ein gültiges Sprechfunkzeugnis und der Pyroschein.
Es existieren drei international gültige Sprechfunkzeugnisse:
- SRC (Short Range Certificate) – für UKW-Anlagen
- LRC (Long Range Certificate) – für Satellitenanlagen / Grenzwellen, Kurzwellen
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) – Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen
Welches Zeugnis der Skipper vorweisen muss, richtet sich nach der Anlage, die auf dem geführten Boot ausgerüstet ist. Sobald ein Boot über eine solche Anlage verfügt, darf diese auch nichts ausgeschaltet bleiben! Die Kurse zum Seefunkzeugnis werden ebenfalls von den örtlichen Schulungszentren angeboten und kosten ab 135 Euro aufwärts. Die Prüfung kann jeder ablegen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ein Wochenendkurs oder drei bis vier Tage Abendkurs sollten reichen, sich ausreichend auf die Prüfung vorzubereiten.
Pyroschein
Ist das geführte Boot zum Beispiel nur mit erlaubnisfreien Mitteln zur Signalgebung im Notfall ausgestattet (Signalgeber im Clipsystem, Rauchmittel und Handfackeln), muss der Skipper keinen Pyroschein vorlegen. Für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (Hand-Fallschirmsignalraketen) benötigt jedoch mindestens ein Crewmitglied den FKN (Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung, SprengV. Für Signalpistolen gilt darüber hinaus der SKN (Sachkundenachweis nach dem Waffenrecht). Charterkunden sind eventuell von dieser Pflicht ausgenommen. Die Gesetzeslage ist aber undurchsichtig. In manchen Fällen fragen die Charterer deshalb trotzdem nach den entsprechenden Scheinen. Ausnahmereglungen hin oder her: Wer auf hoher See unterwegs ist, sollte mit dem Umgang mit Seenotsignalmitteln vertraut sein. Voraussetzung für den Pyroschein ist ein Mindestalter von 16 Jahren und der SBF See oder der SBF Binnen.