Schweizer erkennt den wahren Wert des Küstenpatent B – Bootsführerschein

Schweizer erkennt den wahren Wert des

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung

Eine Schweizer Bootsschule verpasst dem „Kroatischen Küstenpatent“, dem Boat Skipper B, inkl. Funkzeugnis zusätzlich eine professionelle praktische Skipper Ausbildung. Warum das Kroatischer Küstenpatent, den Boat Skipper B? Für angehende Chartersegler ist das Küstenpatent eine nahezu ideale Vorstufe aber auch eine günstige Alternative zum Hochsee-Schein, die mit überschaubaren Zeit- und Kostenaufwand zum Ziel führt. Ideal für den Mittelmeer-Charter und mit entsprechendem eigenem Bootsmaterial auch darüber hinaus, wie bekanntgewordene Törns auf Hoher See beweisen. Beide Weltmeere lassen grüßen.

Fakten Kroatisches Küstenpatent

Das Kroatischer Küstenpatent, der Boat Skipper B ist ein international gültiger, amtlicher

Befähigungsausweis des Kroatischen Ministeriums für Schifffahrt und Verkehr – er berechtigt Sie zur Führung von:

  • Segeljachten, Motorjachten und Jetski bis zu 30 BRZ (Brutto-Raumzahl) –
  • das entspricht etwa einer Länge von ca. 20 m bei Einrumpfjachten
  • ohne Begrenzung der Motorleistung
  • zeitlich unbegrenzt gültig
  • bis 12 sm (ca. 22,22 km) vor der Küste bzw. Inseln (Hoheitsgewässer)
  • beinhaltet auch die Funklizenz, die zum Chartern in Kroatien Pflicht ist.
  • Mindestalter ab 18 Jahren

Sicherheit, die Position 1

Sicherheit steht bei der Ausbildung an erster Stelle, ein Grund, die Ausbildung in 3 Stufen zu konzipieren. Abhängig von vom Können, den Erfahrungen stehen verschiedene Lernmodule zur Auswahl, alle sind optimal darauf ausgelegt, auf die vielfältigen Aufgaben eines Skippers vorzubereiten.

Das Kroatische Küstenpatent und die ausgeprägten Praxiseinheiten sind kein Schnell-Verfahren um als Skipper eine Yacht auf dem Meer zu steuern. Priorität und oberste Voraussetzung ist die Beherrschung des seglerischen und nautischen Handwerks. Darauf baut die gezielte Ausbildung auf, wird schwerpunktmäßig besonderer Wert gelegt.

Internationale Anerkennung

Grundsätzlich gibt es kein internationales Abkommen über die Küstenpatente. Kroatien ist Mitglied der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation(International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.

Sinnvoll eine breite Fächerung der Bootsscheine?

In vielen Staaten mit oder ohne Meerzugang (Binnenstaaten) ist die Hochsee-Ausbildung in mehrere Stufen gegliedert.

Im Binnenland Österreich gelten privatrechtliche Befähigungsausweise, diese werden nach Fahrtbereichen gestaffelt ausgestellt, werden nur bedingt international anerkannt:

Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,

der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen und

der Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste.

Der Fahrtbereich 4 (FB 4) deckt den restlichen Bereich des Meeres ab.

Jeder Befähigungsausweis kann direkt erworben werden. Der Ausweis für den FB1 ist also nicht Voraussetzung für den FB2 usw.

In Deutschland

Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.

Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor

Der Sportküstenschifferschein bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Bootes in der 12-Meilen Zone verfügt.

Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und/oder Motor

Der Sportseeschifferschein bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes in der 30-Meilen Zone weltweit sowie in allen Gewässern um Europa außerhalb der 30-Meilen-Zone verfügt. Für das gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes in der 30-Meilen-Zone sowie den meisten Gewässern Europas ist der SSS vorgeschrieben.

Sporthochseeschein (SHS) für Segel und/oder Motor

Bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes weltweit auf Hoher See verfügt.

Die Zahlen der ausgestellten Führerscheine nehmen kontinuierlich zu. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 38.802 Sportbootführerscheine See ausgestellt. Weiterführende Scheine wie der SKS (5.374), SSS (366) und SHS (71) werden deutlich weniger erworben.

Schweiz

Sportbootführerschein See (Küstenschein) – Internationaler Bootsführerschein

Berechtigt zur Führung von Segelschiffen bzw. Motorbooten auf dem Meer.

Hochseeausweis – Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting

Berechtigt zur Führung von Segelyachten bzw. Motoryachten auf dem Meer.

Das Schweizer System hat sich bisher bewährt – ist aber aufwendig, zeitintensiv und vor allem teuer.

Umdenken ist nicht aufzuhalten

Die exklusiven, überteuerten Hochsee-Patene einiger Staaten finden immer häufiger einen freien Nagel an der Bilder- oder Fotowand. Ihr praktischer Wert wird in Frage gestellt, es spricht sich herum, dass ein umfassendes Basis-Patent – der Boat-Skipper B, aufgewertet durch intensive Praxisschulung im seglerischen und nautischem Bereich vielmehr hergibt. als sein herkömmliche Rufname „Kroatische Küstenpatent“ vorgibt.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Deutsche und österreichische Bootsführerscheine – Anerkennung in Kroatien

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

Deutsche und österreichische Bootsführerscheine – Anerkennung in Kroatien

In vielen Staaten Europas wird für das Führen von Sportbooten ein Befähigungsnachweis erforderlich. Für Sportbootführerscheine gibt es grundsätzlich zwei Geltungsbereiche, Binnengewässer (Seen, Flüsse und Wasserstraßen) und die offene See mit Küstengewässern und Seeschifffahrtsstraßen. Dazu kommt noch die Differenzierung nach Fahrtgebiet, Schiffslänge, Antriebsart, Segelfläche und die Motorisierung des Sportbootes je ein Bootsführerschein für unterschiedliche Reichweiten.

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom „Österreichischen Segel-Verband“ und vom „Motorbootsportverband für Österreich“ für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine. Die entsprechenden Bootsführerscheine in Deutschland sind Sportbootführerscheine, die vom „Deutschen Segel-Verband“ und vom „Deutschen Motoryachtverband“ ausgegeben werden.

Die international anerkannten IC-Patente „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ der jeweiligen österreichischen Befähigungsausweise werden von der viadonau – Österreichische Wasserstraßen – Gesellschaft mbH auf Antrag ausgefertigt.

 

Österreich

Befähigungsausweis – Fahrtenbereich 2 (20 sm)

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) ÖSV

 

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) MSVÖ

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 20 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 20 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 30 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 30 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Befähigungsausweis – Fahrtenbereich 3 (200 sm)

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 3 Küstenfahrt – 200 sm (Yacht master licence) ÖSV

 

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 3 Küstenfahrt –200 sm (Yacht master licence) MSVÖ

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 200 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 200 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (viadonau)

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 500 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 500 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Berechtigung – Fahrtenbereich 4 (Weltweite Fahrt)

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 4 – Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) (ÖSV)

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 4 – Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) (MSVÖ)

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C– Worldwide, M motorized craft or S sailing craft (viadonau)

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 500 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 500 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Deutschland

Sportboot-Führerschein See

Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen

 

Sportküsten Schifferschein

Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 12 Seemeilen

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 30 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 30 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Sportsee Schifferschein

Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 30 Seemeilen

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 500 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 500 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Sporthochsee Schifferschein

Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in allen Küstengewässern

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 500 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 500 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

Wichtig

Alle Angaben wurden der kroatischen Vorlage:

Temeljem članka 4. stavak 3. Pravilnika o brodicama i jahtama (Narodne novine broj 27/05, 57/06, 80/07, 3/08 i 18/09) priznaju se isprave izdane od nadležnih tijela stranih država za upravljanje brodicama i jahtama hrvatske zastave kako slijedi:

entnommen, für die Richtigkeit kann keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass vorstehende Angaben der zurzeit angewendeten Praxis entsprechen und die vorstehenden Befähigungsausweise und Berechtigungen von den kroatischen Dienststellen akzeptiert bzw. anerkannt werden.

zum Downloaden:

IC Patent- Resolution 40