Donaupatent in Niederösterreich – geht es besser

AC Nautik

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Donaupatent in Niederösterreich – geht es besser

Die Donau

Niederösterreich wird fast gänzlich über die Donau entwässert. Die Donau erreicht Niederösterreich über den Strudengau. Bei Grein hat die Donau mit 20 m in Österreich ihre tiefste Stelle. Auf dem Weg durch Österreich durchströmt die Donau drei Engtälern und anschließend zwei Becken, das Tullner Becken mit der Wiener Pforte etwa bei Klosterneuburg und das Wiener Becken mit der Hainburger Pforte, danach verlässt die Donau das Bundesland Niederösterreich bzw. die Republik Österreich.

Der Oberlauf der Donau findet in Niederösterreich sein Ende, die Donau wandelt sich vom Gebirgsfluss zu einem Tieflandfluss. Drei Schleusen regulieren die Höhenunterschiede der Donau auf dem Weg durch Niederösterreich, die Schleuse Altenwörth, die Schleuse Greifenstein und die Schleuse Freudenau auf Wiener Gebiet.

Schiffsführer- oder Bootsführerschein

Zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt ein Führerschein. Um ein Boot oder Schiff zu führen, wird ein Bootsführerschein erforderlich. Im Volksmund wird dieser Befähigungsausweis „Bootsführerschein“ oder „Donaupatent“ genannt – die korrekte Bezeichnung in Österreich aber lautet „Schiffsführerpatent“. Um ein großes Schiff führen und befehligen zu dürfen, benötigt es viel Erfahrung, technisches ‚Know-how‘ und ein Kapitänspatent. Es gibt eine Anzahl verschiedener Versionen von Schiffsführerpatenten hier aber geht es speziell um das umgangssprachliche „Donaupatent“.

Das Donaupatent

Mit dem umgangssprachlichen Begriff „Donaupatent“ ist eigentlich das ehemalige – immer noch gültige „Schiffsführerpatent C“ – gemeint. Der Unterschied zum österreichischem Schiffsführerpatent 10 Meter ist gravierend. Während das „Österreichische Schiffsführerpatent – 10 Meter“ auf allen Binnengewässern (Seen und Flüsse) und auf den Wasserstraßen gültig und zugelassen ist, gilt die Zulassung für das Donaupatent – altes „Schiffsführerpatent C“ – nur für Österreichs Wasserstraßen und hier speziell für die Donau.

Österreichische Schiffsführerpatente

Das Schiffsführerpatent 10 m (SFP 10 m) und das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse (SFP 10 m Seen und Flüsse) – beide Patente fallen in den Zuständigkeitsbereich der neun Bundesländer. Das Schiffsführerpatent 10 m kann nur in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien erworben werden. Eine Schleusenfahrt ist zwingend vorgeschrieben.

Schiffsführerpatent – 10 m

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen (z. B. Donau) und sonstigen Binnengewässern!

Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen sind Wasserstraßen!

Bodensee

Diese Infos gelten nicht für den Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau sowie für den Neuen Rhein von der Mündung in den Bodensee bis zur Straßenbrücke Hard-Fussach. Auskünfte über die auf diesen Gewässern geltenden rechtlichen Vorschriften erteilt die

Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Fahrpraxis

Die für eine Zulassung zur Prüfung erforderliche Fahrpraxis:

• eine Schleusenfahrt für das Schiffsführerpatent – 10 m

• weitere Fahrpraxis ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch wird diese im Sinne der eigenen Sicherheit dem Wohl der Passagiere empfohlen!

• Erfahrung und Routine können nur durch entsprechende Fahrpraxis gesammelt werden!

Die Übungen auf dem Wasser sind nur Grundlagen – weiteres unter „praktische Prüfung“.

Wahlweise Berechtigungen (als Option)

Beförderung von Fahrgästen

Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.

Grundkenntnisse der technischen Vorschriften für die Stabilität von Fahrgastschiffen im Fall einer Havarie, für die Schottenteilung und für die Ebene der größten Einsenkung; Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere bei Evakuierung, Havarie, Kollision, Auflaufen, Brand, Explosion und anderen Panik auslösenden Situationen.

Führung von Fahrzeugen unter Radar

Allgemeine Kenntnisse über Funkwellen und die Arbeitsweise von Radaranlagen; Befähigung im Gebrauch des Radargerätes, Auswertung des Radarbildes und der vom Gerät gelieferten Informationen sowie Kenntnis der Grenzen solcher Informationen; Anwendung des Wendegeschwindigkeitsanzeigers; Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften über die radargestützte Schiffsführung.

Niederösterreich

Das Bundesland Niederösterreich ist nahezu ideal geeignet für den Erwerb des Schiffsführerpatentes 10 m. Die Wasserstraße Donau durchfließt das Land in seiner gesamten Breite und der Höhenunterschied wird durch zwei (3) Schleusen geregelt. Die gestaute Donau biete sich als fast ruhender Stausee zum Übungswasser (Seenersatz) an.

Bei Fragen zu den österreichischen Schiffsführerpatenten 10 m und zum kroatischen Schiffsführerpatent Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz steht Ihnen AC Nautik gern mit professioneller Information zur Seite.

Donaupatent

Donaupatent

Bootssport – auf der schönen, blauen Donau

Die Donau

Die Donau ist bei mittlerer Wasserführung und einer Gesamtlänge von 2857 Kilometern der zweitgrößte und zweitlängste Fluss Europas. Er durchfließt oder berührt dabei zehn Länder – so viele wie kein anderer Fluss auf diesem blauen Planeten.

 

Die Donau ist wohl eine der ältesten und bedeutendsten europäischen Handelsrouten. Spannungen und Kriege lösten immer wieder Sperrungen oder Behinderungen der Wasserstraße aus. Mit dem Fall des Eisernen Vorhanges bekam die Donau ihre wirtschaftliche Bedeutung zurück.

Von der deutschen bis an die slowakische Grenze durchfließt die Donau auf rund 349 Kilometer das Staatsgebiet Österreichs und sie überwindet dabei einen Höhenunterschied von mehr als 150 Metern. Dieses Energiepotenzial nutzen die neun Donaukraftwerke zur Gewinnung von Energie aus Wasserkraft. Zur Überwindung des Höhenunterschieds muss die Schifffahrt an jedem dieser Kraftwerke eine Schleuse passieren.

Donaupatent – offiziell Schiffsführerpatent 10 m

Schiffsführung auf Binnengewässern

Um ein Schiff, Boot oder Waterbike auf Binnengewässern selbstständig führen zu können, brauchen Sie bis auf einige Ausnahmen einen Befähigungsausweis, den Sie nach Ablegung einer Prüfung bekommen:

 

Das Schiffsführerpatent – 10 m (im Sprachgebrauch auch Donaupatent)

berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen bis zu einer Länge von 10 Metern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

 

Nachstehendes gilt für das Schiffsführerpatent – 10 m:

 

Mindestalter

Vollendung des 18. Lebensjahres

Geistige und körperliche Eignung zur Führung des Fahrzeuges

  • durch ein ärztliches Gutachten über die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Klasse B und über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder
  • durch ein Befähigungszeugnis eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die selbstständige Führung von Kraftfahrzeugen und ein ärztliches Gutachten über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder
  • durch ein Befähigungszeugnis eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die selbstständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen.

Verlässlichkeit

Für 10 m – Patente gilt der Nachweis als erbracht, wenn ein zu Recht bestehendes, von einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestelltes Befähigungszeugnis zur selbständigen Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen vorgewiesen werden kann.

Die Prüfung Schiffsführerpatent – 10 m umfasst folgende Themen und Kriterien

 

  1. a) Allgemeine Fachgebiete: Vorschriften, Gewässerkunde
  • Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften,
  • Kenntnis der wichtigsten Gewässermerkmale in geographischer, hydrologischer, meteorologischer, morphologischer und nautischer Hinsicht,
  1. b) Navigation; Manövrieren und Führen des Fahrzeugs
  • allgemeine Kenntnisse der Navigation, insbesondere Positions- und Kursbestimmung,
  • Steuern des Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Einflusses von Wind, Strömung, Sog und Tiefgang, Beurteilung einer ausreichenden Schwimmfähigkeit und Stabilität,
  • Zweck und Funktion des Ruders und der Schiffsschraube;
  • Ankern und Festmachen,
  • Manöver in der Schleuse
  • Manöver in Häfen, Manöver beim Begegnen und Überholen,
  1. c) Bau und Stabilität des Fahrzeugs
  • Grundkenntnisse im Schiffsbau, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen an Bord und des Fahrzeugs,
  • Grundkenntnisse über die wichtigsten Bauelemente von Fahrzeugen,
  • Grundkenntnisse über Stabilität und Schwimmfähigkeit sowie über deren praktische Anwendung,
  1. d) Schiffsmaschinen
  • Grundkenntnisse über Bau und Arbeitsweise von Bootsmotoren,
  • Bedienung und Betriebskontrolle, Verhalten im Störfall,
  1. f) Verhalten unter besonderen Umständen
  • Grundsätze der Unfallverhütung,
  • Bedienung der Rettungsausrüstung,
  • Erste Hilfe bei Unfällen,
  • Brandverhütung und Bedienung der Feuerlöschgeräte,
  • Maßnahmen bei Havarien, Kollisionen und Festfahren einschließlich der Abdichtung eines Lecks,
  • Reinhaltung des Gewässers

Zusätzliche Fachgebiete für die Führung von Fahrzeugen unter Radar:

  • Grundkenntnisse über Funkwellen und die Arbeitsweise von Radaranlagen, den Gebrauch des Radargerätes, die Auswertung des Radarbildes und die vom Gerät gelieferten Informationen sowie die Grenzen solcher Informationen,
  • Grundkenntnisse über den Wendegeschwindigkeitsanzeiger
  • Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften, über die Radar gestützte Schiffsführung.

Die Führung von Fahrzeugen unter Radar

Die Berechtigung zur Führung von Fahrzeugen in der Radarfahrt gemäß § 6.32 der Wasserstraßen-Verkehrsordnung – WVO, BGBl. II Nr. 289/2011 in der geltenden Fassung, kann optional mit einem Kapitänspatent – A oder B, einem Schiffsführerpatent – 20 m oder einem Schiffsführerpatent – 10 m erworben werden. Ohne diese Berechtigung darf ein Radargerät zwar in Betrieb genommen werden, aber gemäß § 6.33 der WVO muss bei beschränkten Sichtverhältnissen unverzüglich der nächste sichere Liege- oder Ankerplatz angelaufen werden. Voraussetzung für die Radarfahrt ist neben der Berechtigung auch ein typgeprüftes Flussradar, ein Wendegeschwindigkeitsanzeiger und ein Sprechfunkgerät (siehe § 4.06 und § 6.32 der WVO).

 

  1. Zusätzliche Fachgebiete für die Beförderung von Fahrgästen:
  • Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere bei Evakuierung, Havarie, Kollision, Auflaufen, Brand, Explosion und anderen Panik auslösenden Situationen.

 

Die Beförderung von Fahrgästen

Die Berechtigung zur Beförderung von Fahrgästen kann wahlweise mit jedem Kapitänspatent und jedem Schiffsführerpatent erworben werden. Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.

(Quelle: Eine Information des BMVIT – der Obersten Schifffahrtsbehörde, A-1000 Wien)

Genau hinschauen genügt nicht – büffeln ist angesagt

Der gefasste Entschluss, den Bootsführerschein „Schiffsführerpatent 10 m“ zu machen, entspricht dem langgehegten und gereiften Wunsch. Klar war von vornherein, dass der Entschluss den Schein zu machen, Geld und noch viel mehr Zeit kosten würde. Dabei sind die Tage für den Kurs und die Prüfung das geringste Problem und leicht in den Griff zu bekommen. Kritischer ist da, das Erlernen des gesamten Schifffahrtswesens mit seinen ganzen Anhängseln.

Seien Sie versichert mit einem guten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen ein gutes Skriptum mit entsprechender Unterstützung bis zur Prüfung anbietet, haben Sie bereits die erste Hälfte des vermeintlichen Problems gelöst. Was jetzt noch fehlt ist Ihr persönliches Engagement und das wird immer stärker, je tiefer Sie in die Materie eindringen. Am Ende steht die Prüfung und die werden Sie sicher bestehen – warum das so sicher ist? Ganz einfach, weil Sie es wollen.