Einreise per Boot auf dem Wasser:
Der nächstliegende Zollhafen (Port of Entry) ist direkt anzulaufen, das Boot muss unter Vorlage der Papiere einklariert werden und nachfolgende Gebühren sind zu entrichten:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten,
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums, für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr.
• den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.
Port of Entry sind in alphabetischer Reihenfolge:
Dubrovnik – Korčula – Mali Lošinj – Ploče – Poreč – Pula – Raša – Rijeka – Rovinj – Šibenik – Split – Ubli – Umag – Vela Luka und Zadar.