Die Realität hinter der Weltweiten Anerkennung von Bootsführerscheinen: Eine Ausführliche Analyse

Titel: Die Realität hinter der Weltweiten Anerkennung von Bootsführerscheinen: Eine Ausführliche Analyse

Entzauberung der Mythen: Erforschen Sie die Wahrheit über die weltweite Anerkennung von Bootsführerscheinen

Einleitung

Die Vorstellung, mit einem international anerkannten Bootsführerschein die Freiheit der Weltmeere zu erobern, klingt wie ein aufregendes Abenteuer. Doch ist diese Vorstellung wirklich so glamourös, wie sie erscheint? In diesem ausführlichen Artikel tauchen wir in die Wahrheit hinter den Versprechungen der weltweiten Anerkennung von Bootsführerscheinen ein und enthüllen die Hürden der Rechtssicherheit.

Die Verlockung der Weltweiten Anerkennung

„Erhalten Sie Ihren international anerkannten Bootsführerschein und erleben Sie die Freiheit der Weltmeere.“ Dieser Slogan ist eine oft gehörte Verlockung, die Wassersportbegeisterte anzieht. Doch was steckt wirklich hinter dieser vermeintlichen weltweiten Anerkennung? Der Bootsführerschein der Kategorie C wird oft als Türöffner zu grenzenlosen Segelabenteuern beworben. Doch die Wirklichkeit sieht komplizierter aus.

Die Rechtliche Labyrinth der Anerkennung

Die Anerkennung von Bootsführerscheinen hängt von den unterschiedlichen Gesetzen und Regelungen der einzelnen Länder ab. Während der Bootsführerschein der Kategorie C international anerkannt sein mag, ist diese Anerkennung keineswegs garantiert. Die Anerkennung von Bootsführerscheinen liegt im Ermessen der Länder und unterliegt politischen Entscheidungen, bilateralen Abkommen und nationalen Gesetzen.

FB2 vs. Bootsführerschein der Kategorie C

Der FB2, der in Österreich gültig ist und Küstenfahrten mit einer Reichweite von 20 Seemeilen erlaubt, bietet eine klarere Rechtssicherheit für das nationale Gebiet. Doch auch hier endet die Anerkennung an den Landesgrenzen. Beide Optionen, sei es der FB2 oder der Bootsführerschein der Kategorie C, sind von den rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Länder abhängig.

FB2 – Arbeitsbuch Skipper Lizenz Fahrtenbereich 2 (FB2)

Die Bedeutung der Gründlichen Vorbereitung

Angesichts dieser Unsicherheiten ist eine gründliche Vorbereitung für angehende Bootsführer unverzichtbar. Wassersportler sollten sich eingehend über die Anerkennungsbestimmungen der Gebiete informieren, in denen sie segeln möchten. Die Zusammenarbeit mit Experten und direkte Kontakte zu zuständigen Behörden können wertvolle Einblicke liefern.

Schlussfolgerung

Die vermeintliche Weltweite Anerkennung von Bootsführerscheinen ist keine klare Sache. Der Traum von grenzenloser Freiheit auf den Weltmeeren durch einen Bootsführerschein der Kategorie C mag verlockend sein, doch die Unsicherheiten der Rechtssicherheit bleiben bestehen. Der FB2 mag eine klarere nationale Anerkennung bieten, aber auch er unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Landes. Eine umfassende Einsicht in die Realitäten und eine sorgfältige Abwägung der individuellen Bedürfnisse sind unerlässlich. Nur so kann die Faszination des Wassersports im Einklang mit den rechtlichen Gegebenheiten genossen werden.

Bootsführerschein Kategorie C
Bootsführerschein Kategorie C

Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Seemeilen)

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht* oder einer Motorjacht** in Küstenfahrt (Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste). Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuches oder Seemeilenbestätigung gemäß Anlage 9 der JachtVO. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuches erbracht werden.

Prüfungen

•     Theorie-Prüfung

•      Praxis-Prüfung

Dabei ist zu beachten, dass die praktische Prüfung erst abgenommen werden darf, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist. (alle Prüfungsteile innerhalb von sechs Monaten bestanden) Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 24 Monate liegen. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

•       Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

•       Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

•       2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2.

Anmerkungen:

„Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 (BRZ), das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.

*„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

**„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

•       Jachtbedienung und Jachtführung

•       Bootstechnik und Bootsbau

•       Navigation

•       Seerecht, Gesetzeskunde

•       Wetter

•       Sicherheit und Notfälle

•       Funk

•       Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:

•       Kompass

•       Fahrt und Geschwindigkeit

•       Zeiten

•       Grundaufgaben in der Seekarte

•       Kurse

•       Standlinien

•       Standorte

•       Strom

•       Gezeitenberechnung

•       Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidaten ist eine maximale Prüfungszeit von sechs Stunden vorgesehen.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

www.kuestenpatent-kroatien.at

FB2 – Arbeitsbuch

Fahrwasser – Fahrrinne – Unterschieden, die man kennen sollte

Fahrwasser – Fahrrinne – Unterschieden, die man kennen sollte

Fahrwasser allgemein

Als Fahrwasser werden die Teile der Wasserflächen bezeichnet, die durch Lateralzeichen begrenzt oder gekennzeichnet sind und für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind bzw. vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt werden.

Neben den allgemein gültigen Verordnungen kann es eine Reihe von lokalen Vorschriften geben, in denen bestimmte Wasserflächen zu Fahrwassern erklärt werden (z. B. Hafenverordnungen für Häfen und deren Zu- bzw. Abfahrten). Bestimmende Merkmale des Fahrwassers sind die Zweckbestimmung und eine entsprechende Kennzeichnung durch vorgeschriebene Seezeichen.

Die in der KVR (internationalen Kollisionsverhütungsregeln) enthält Regelungen für enge Fahrwasser, ohne genau zu definieren, was enge Fahrwasser ausmachen.

Das Fahrwasser ist der nach dem jeweiligen Wasserstand (Gezeiten) für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.

Fahrrinnen speziell

Unter Fahrrinne versteht man allgemein den Bereich eines Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Wassertiefen vorhanden sind, deren Erhaltung

im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird.

Grundberührungen

Wenn ein Schiff innerhalb des Fahrwassers bzw. der Fahrrinne eine Grundberührung hat, muss dies zur Sicherheit der Schifffahrt unbedingt und unverzüglich an die Schifffahrtsverwaltung oder der Wasserschutzpolizei mit genauer Angabe der Hindernisstelle gemeldet werden.

Einordnung der Fahrwasser

Die verkehrsrechtliche Zuordnung der Schifffahrtsstraße, zu der das Fahrwasser gehört, entscheidet darüber, mit welchen Seezeichen das Fahrwasser bezeichnet wird und welche Regeln darauf gelten.

Für Seeschifffahrtsstraßen gelten die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnungen inklusive eventueller lokaler

Ausnahmen.

Für Binnenschifffahrtsstraßen gelten die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnungen inkl. Lokaler Ausnahme-Regelungen (z. B. Donau, Bodensee).

Bezeichnung der Fahrwasser

Grundsätzlich werden Fahrwasser durch Seezeichen nach dem Lateralsystem gekennzeichnet. Die Seezeichen können als Tonnen, Baken, Stange oder Pricke ausgeführt werden. Kennzeichen des Lateralsystems ist, dass zwischen der Steuerbord-Seite und der Backbord-Seite des Fahrwassers unterschieden wird.

Seeschifffahrtsstaßen

Für Seeschifffahrtsstraßen gilt das Lateralsystem der International Association of Lighthouse Authorities (IALA). Dieses System gibt es eine Richtung der Betonnung vor; es gilt die Regel, dass von See kommend (einlaufend) die Steuerbordseite des Fahrwassers rechts, die Backbordseite des Fahrwassers links liegt.

Binnenschifffahrtsstraßen

Auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt hingegen als Bezugsrichtung (Richtung der Betonnung) meist die Fließrichtung des Binnengewässers, also von der Quelle zur Mündung, wobei die Farbenzuordnung umgekehrt ist; die rechte Fahrwasserseite (rot) ist also auf der Steuerbordseite eines zu Tal fahrenden Schiffes.

www.kuestenpatent-kroatien.at

FB 2 oder Küstenpatent – sollte hier die Frage sein

AC Nautik

FB 2 oder Küstenpatent – sollte hier die Frage sein

Es wird sich schwierig gestalten, zwei Patente miteinander zu vergleichen, die ihren Ursprung in zwei verschiedenen Ländern und grundverschieden Gesellschaften als Basis haben. Die beiden Grundbegriffe dürften ihre Bedeutung mehr oder weniger identisch sein, wenn in Gedanken der Begriff „Yacht“ durch das Wort „Boot“ ersetzt wird.

Die „Yacht“ist ein Wasserfahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist.

Die Motoryacht ist ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist.

Die Segelyacht ist ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch den Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler.

Fahrtenbereich FB 2

Der Befähigungsausweis Fahrtenbereich 2 (FB 2) erlaubt Küstenfahrten im 20 Seemeilen-Bereich.

Der FB 2 berechtigt zum Führen einer Segelyacht / Motoryacht in Küstenfahrt. Der Bereich Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 sm, gemessen von der Küste (Festland oder Insel).

Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Yachten müssen zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung:

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt,
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden

Seemännische Praxis und Seefahrtserfahrung für den Befähigungsausweis FB2:

Sofern die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung nicht ausdrücklich als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer nachzuweisen sind, sind sie von der Bewerberin bzw. vom Bewerber, wenn sie bzw. er nicht als Wach- oder Schiffsführerin bzw. -führer eingesetzt wurde, als Crewmitglied in verantwortlicher Funktion nachzuweisen.

Die seemännische Praxis und Seefahrtserfahrung sind mittels Logbuch oder logbuchähnlicher Aufzeichnungen auf der Art von Yacht (Segelyacht / Motoryacht), für die der Befähigungsausweis angestrebt wird, nachzuweisen.

  • für die Küstenfahrt für Motoryachten durch 300 Seemeilen und 12 Bordtage,
  • für die Erweiterung Motoyachten FB 2 mindestens fünf Bordtage und 100 Seemeilen.
  • für die Küstenfahrt für Segelyachten FB 2 durch 500 Seemeilen und 18 Bordtage.
  • für die Erweiterung Segelyachten FB 2 mindestens zwölf Bordtage und 300 Seemeilen

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC.

Küstenpatent

Der Bootsführerschein „Boat Skipper B“ berechtigt zum Führen verschiedener, motorbetriebener Wasserfahrzeuge – Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge – und bietet in Kroatien die Möglichkeit, eine völlig neue Art den Urlaub zu genießen. Einsame Buchten und Naturstrände sind mit dem Boot problemlos vom Wasser aus zu erreichen, so kann man den überfüllten Touristenstränden einfach entfliehen.

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Das wohl bekannteste kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ (ca. 18 m Länge) zu führen. Das Patent wird vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Transport und Infrastruktur (Ministry of Maritime Affairs, Transport and Infrastructure) ausgestellt. Die Prüfungen finden ausschließlich in den kroatischen Hafenämtern statt. Bei den meisten Hafenämtern ist dies in kroatischer, deutscher und englischer Sprache möglich.

Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der 12-Meilen-Zone – die Motorleistung ist nicht begrenzt. Die Erlaubnis wird ab 16 Jahren erteilt.  Wird das Patent kommerziell genutzt, gilt die Erlaubnis erst ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III (6 NM von der Küste/Insel). In Kroatien ist für jedes motorbetriebene Bootauch für Beiboote unter 5 PS – ein Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen (Befähigungszeugnis) erforderlich. 

Chartern mit…

Der Boat Skipper B beinhaltet die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz, die auf allen, mit Funk ausgerüsteten Booten und Yachten gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch zum Führen von Charteryachten in Kroatien, hier ist die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ein Muss, denn ohne diese Funk-Lizenz gibt es kein Boot.

Übrigens – es gibt keine zeitliche Befristung für das kroatische Küstenpatent B. Das Patent kann Sie ein Leben lang durch Europas schönstes Bootsrevier begleiten, Ihnen immer neue Wasserlandschaften erschließen.

AC Nautik – der Profi

AC Nautik ist seit vielen Jahren kompetenter, seriöser und professioneller Spitzen-Ausbilder für das kroatische Küstenpatent, den „Boat Skipper B“. Die Erfolgsbilanz für die Kursteilnehmer liegt weit über dem Durchschnitt. Informationen unverbindlich durch unseren kostenlosen, telefonischen Support. Wir beraten Sie gern umfassend über unser breites Leistungsangebot. AC Nautik ist hier zu erreichen.

Fahrtenbereich 2 – Küstenpatent

Fahrtenbereich 2 – Küstenpatent

Basis für einen gelungenen Bootsurlaub in Kroatien

FB2 und seine Grenzen

Im Allgemeinen ist der Fahrtenbereich 2 (FB2) die Bezeichnung für den Gültigkeitsbereich von 20 Seemeilen gemessen von der Küste bzw. der davor liegenden Insel. Wer sich mit einem Boot in kroatischen Gewässern bewegt, muss wissen, dass Kroatien den Bootsführerschein FB2 in seinen Hoheitsgewässern nur innerhalb der 12 Seemeilen anerkennt und diese Begrenzung als absolut verbindlich erklärt auch für den österreichischen FB2.

Diese Regelung hat aber in Kroatien kaum eine beschränkende Auswirkung, denn die etwa 1.000 Insel, die bis zu 35 Seemeilen verstreut in der Adria vor Kroatiens Küste liegen erweitern die Bewegungsfreiheit um ein Wesentliches.

Ohne Funklizenz keine Bootscharter

Ein gravierendes Handicap ist allerdings, dass einen große Anzahl von FB2-Bootsführerschein-Inhabern keine Funklizenz besitzen und damit ist Bootchartern in Kroatien fast unmöglich geworden. Kroatien hat per Gesetzt verfügt, dass alle Charterboote und Yachten mit Funk nachgerüstet werden und die Boote nur an Skipper mit Funklizenz verchartert werden dürfen.

Bootsführerschein FB 2 und das kroatische Küstenpatent

Der Fahrtenbereich 2 wird zum Erlebnis der besondere Art, wenn Sie im Besitz des kroatischen Boat Skipper B mit UKW-Funklizenz sind und ein Boot chartern. Ganz gleich, wo Sie an Bord gehen und das Ruder übernehmen, die kroatische Küste mit ihren Inselwelten und der Landschaftsvielfalt wird Sie begeistern. Traumhafte Strände zum Entspannen, Buchten mit glasklarem Wasser zum Schwimmen und Tauchen oder das Anlegen in einer der herrlichen Marinas, genießen was Küche und Keller bieten. Sie werden ‚grenzenlos’ begeistert sein.

Auszugsweise die Rechtsvorschrift für Seeschifffahrts-Verordnung, Fassung vom 02.04.2020

Begriffsbestimmungen

§ 2.

 Im Sinne dieser Verordnung gilt als

1. „Österreichisches Seeschiff“: ein Seeschiff, das nach dem Seeschifffahrtsgesetz zur Seeschifffahrt zugelassen ist (im folgenden kurz Schiff genannt);
2. „Seeschiff“: ein Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann (Fahrgastschiff, Frachtschiff, Jacht, Sonderfahrzeug). Als solches gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;
5. „Jacht“: ein Fahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
a) Motorjacht: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist,
b) Segeljacht: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler;
7. „Watt- oder Tagesfahrt“: Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1);
8. „Küstenfahrt“: die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 2);
25. „Seemeile“: Längenmaß von 1,852 km.

TEIL N
Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten

Anwendungsbereich

§ 199.

 Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Form und Inhalt des Internationalen Zertifikats

§ 200.

 Form und Inhalt des Internationalen Zertifikats müssen dem Muster der Anlage 30 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

§ 201.

 Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten, Segeljachten oder beide Arten von Jachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;
2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;
3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;
4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

§ 202.

 (1) Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten müssen zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung

1. das 18. Lebensjahr, für ein Internationales Zertifikat für Watt- oder Tagesfahrt das 16. Lebensjahr, vollendet haben;
2. geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet sein;
3. die erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung zur Führung einer Jacht nachgewiesen haben.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

(3) Die geistige und körperliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Sie hat jener zum Lenken eines Kraftfahrzeugs der Klasse B gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe zu entsprechen, dass darüber hinaus ein ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen sein muss.

(4) Von der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Triebwagen, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt. Ist für ein solches der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen.

(5) Die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung gemäß Abs. 1 Z 3 sind unter Berücksichtigung des Fahrtbereichs, der Art (Motor- oder Segeljacht) und Größe der Jacht und deren Bedienung und Führung bei Tag und bei Nacht mittels Logbuchs, vom Schiffsführer unterfertigter auszugsweiser Abschrift des Logbuchs oder sonstiger logbuchähnlicher Aufzeichnungen nachzuweisen

1. für die Watt- oder Tagesfahrt (§ 2 Z 7) für Motorjachten durch 50 Seemeilen;
2. für die Küstenfahrt (§ 2 Z 8) für Motorjachten durch 300 Seemeilen und 12 Bordtage;
5. für die Watt- oder Tagesfahrt für Segeljachten durch 50 Seemeilen;
6. für die Küstenfahrt für Segeljachten durch 500 Seemeilen und 18 Bordtage;

(6) Für die Erlangung eines Internationalen Zertifikats für Motorjachten ist die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung gemäß Abs. 5 auf Motorjachten und für die Erlangung eines Internationalen Zertifikats für Segeljachten ist die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung auf Segeljachten nachzuweisen.

(7) Sofern die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung nicht ausdrücklich als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer gemäß Abs. 5 Z 3, 4, 7 und 8 nachzuweisen sind, sind sie von der Bewerberin bzw. vom Bewerber, wenn sie bzw. er nicht als Wach- oder Schiffsführerin bzw. -führer eingesetzt wurde, als Crewmitglied in verantwortlicher Funktion nachzuweisen.

(8) Für die Erweiterung des Berechtigungsumfangs betreffend die Art der Jacht (Motor- oder Segeljacht) sind zusätzlich zur seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung gemäß Abs. 5 bis 7 folgende Nachweise zu erbringen:

1. von Segeljachten Fahrtbereich 2, 3 oder 4 auf Motorjachten Fahrtbereich 2 mindestens fünf Bordtage und 100 Seemeilen auf Motorjachten;
2. von Motorjachten Fahrtbereich 2, 3 oder 4 auf Segeljachten Fahrtbereich 2 mindestens zwölf Bordtage und 300 Seemeilen auf Segeljachten.  

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011538

Warum ist für Österreicher ein Küstenpatent sinnvoll?

Warum ist für Österreicher ein Küstenpatent sinnvoll?

 

Eigentlich stellt sich diese Frage gar nicht erst, wenn sorgfältig alle Fakten ausdiskutiert werden und Fakten auf dem Tisch liegen. Für österreichische Skipper ist der Boat Skipper B mit See-Sprechfunk-Lizenz immer sinnvoll.

 

Allgemeines zum Küstenpatent

Wohl kaum ein Bootsführerschein steht so in der Diskussion, wie das kroatische Küstenpatent. Alle möglichen Verdächtigungen werden herangezogen, um dieses vollwertige Patent in Misskredit zu bringen. Mal wird behauptet, es sei käuflich, andere behaupten, es sei ein Kinderspiel, die Prüfung für das Patent zu bestehen. Und wie es sich so darstellt, scheint jeder auf seine Art recht zu haben. Nichts ist umsonst, natürlich müssen die Kurse und die Prüfung in den kroatischen Hafenämtern bezahlt werden, entstehen Kosten. Natürlich kann die Prüfung bei den erfahrenen Seebären in den Küstenämtern zu Kinderspiel werden. Dies setzt aber voraus, dass das Skriptum zum Kurs ordentlich und ausreichend gebüffelt wird und der Vorbereitungskurs mit voller Konzentration verinnerlicht wird.

Die Hafenkapitäne haben nämlich nichts zu verschenken und wer da glaubt, er könnte…, der sollte lieber auf das Küstenpatent verzichten und gleich daheimbleiben.

 

Den Ruf verteidigen

Wer in kroatischen Küstengewässern das Ruder führt, sollte wissen, dass die Offiziellen immer hilfsbereit sind, aber unerbittlich jede Art von Verstößen gegen bestehendes Recht ahnden. Sie verteidigen den guten Ruf des schönsten Bootsreviers Europas.

 

Der Patent-Vergleich

Eigentlich kann ein Vergleich zwischen kroatischem Küstenpatent und dem Befähigungsausweis für Küstenfahrt nur hinken. Sie sind zwar für das annähernd gleiche Küstengebiet ausgelegt, doch die Anforderungen und Voraussetzungen sind doch sehr unterschiedlich. Kurzgefasst, der finanziell günstigere und weniger aufwendige Weg, um in nationalen Küstengewässern zu fahren ist das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit See-Sprechfunk-Lizenz.

Gültigkeit Boat Skipper Kategorie B:

Kroatisches Küstenpatent (Boat Skipper B) für Segelyachten, Katamarane, Motoryachten sowie Jetski

 

  • UKW-Seesprechfunk (im Bootspatent inkludiert)
  • ohne PS-Limit*
  • bis 30 GT (Bruttoregistertonnen)
  • ohne Einschränkung der Hoheitsgewässer
  • bis 3 Seemeilen vor der Küste/Insel sind auch kommerzielle Fahrten erlaubt
  • Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung: 16 Jahre (*bis 18 Jahre ist die Motorisierung auf 15 kW eingeschränkt)

Anmerkung: Es gibt kein internationales Abkommen bezüglich Sportbootführerscheine – daher sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten, soll mit dem kroatischen Küstenpatent in fremden nationalen Gewässern gefahren werden. In aller Regel werden die alle amtlichen Küstenpatente von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt. Bei Buchung einer Charteryacht im Ausland, sollte im Zweifelsfall der Vercharterer gefragt werden, ob der amtliche kroatische Bootsschein „Boat Skipper B“ akzeptiert wird. Letztlich ist es eine Frage des Versicherungsschutzes. Da Kroatien seit Juli 2013 Mitglied der EU (Europäische Union) ist, anerkennen immer mehr Staaten im EU Raum das kroatische Küstenpatent.

 

Preis je nach Anbieter um 199 € – ohne amtliche Prüfungsgebühr

 

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: der Bereich von 20 Seemeilen vor der Küste.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)

 

Seefahrtserfahrung zur Führung

  • 500 Seemeilen, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
  • Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
  • Mindestens 20 Bordtage
  • Mindestens drei Nachtfahrten
  • Mindestlänge der Jacht 6 m

 

Preis je nach Anbieter um 499 € – ohne amtliche Prüfungsgebühr

 

Der Anbieter

Unsere kompetente Beratung und ein sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis bei unseren Vorbereitungskursen sichert Ihnen den gewünschten Erfolg.

 

AC Nautik e. U.

Anton Hubmann Platz 1

8077 Gössendorf

 

Sollten Sie die Prüfung für den Bootsführerschein wider Erwarten nicht positiv absolvieren, erstatten wir Ihnen die gesamte Kursgebühr retour.

 

Unser Top Angebot

AC Nautik habt es sich zum Ziel gesetzt, Top-Qualitäten zu fairen Preisen anzubieten – ohne versteckte oder nachträgliche Kosten! Wir bieten Ihnen als Nautik-Unternehmen einen Komplett-Service. Dieser beginnt mit dem kostenlosen Support, erstreckt sich über den Vorbereitungskurs bis hin zur Prüfungsanmeldung und endet erst mit der Begleitung Vorort bei der Prüfung.

 

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Dieses Küstenpatent – Boat Skipper B – ermöglicht es Ihnen, die gesamte kroatische Küste zu entdecken. Von den Metropolen Split und Dubrovnik bis zur Insel Krk oder der Halbinsel Istrien ganz im Norden und natürlich auch die vielen kleinen Inseln und verträumten Buchten dazwischen.

 

Fahrtenbereich 2 – Basis für einen gelungenen Bootsurlaub

Bootsurlaub

 

‚Fahrtenbereich 2’ – Basis für einen gelungenen Bootsurlaub

 

Doch beachten Sie von vornherein, dass der feststehende Begriff ‚Fahrtenbereich 2’ durchaus Auslegungsspielraum zulässt. Im Allgemeinen ist der ‚Fahrtenbereich 2’ die Bezeichnung für den Bereich von 20 Seemeilen gemessen von der Küste bzw. von einer Insel. In Kroatien ist diese Distanz auf 12 Seemeilen begrenzt. In kroatischen Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass diese Begrenzung absolut verbindlich ist, ganz gleich, was auch immer in Ihrem Bootsführerschein vermerkt ist.

 

Nun bedeutet diese Reglung für Kroatien kaum eine Einschränkung der Beweglichkeit, dafür stehen die 1000 Inseln vor der Küste Kroatiens, die bis zu 35 Seemeilen wie verstreute Perlen in der Adria liegen. Noch weiter entfernt, etwa 70 Seemeinen von Split, sind nur die kroatischen Palagruža Inseln in der Adria und die sind unbewohnt. Wegen der Entfernung zur Zivilisation ist keine Verpflegung möglich und dem ist nichts hinzuzufügen.

 

‚Fahrtenbereich 2’ und das Kroatische Küstenpatent

 

Der ‚Fahrtenbereich 2’ erschließt sich Ihnen auf besondere Art und Weise, wenn Sie im Besitz des kroatischen Küstenpatents B mit UKW-Funklizenz sind und ein Boot chartern. Ganz gleich, wo Sie an Bord gehen und das Ruder übernehmen, die kroatische Küste mit den Inseln und ihrer Vielfalt an Landschaften wird Sie begeistern. Traumhafte Strände zum Entspannen, Buchten mit glasklarem Wasser zum Schwimmen und Tauchen oder Anlegen in einer der herrlichen Marinas, genießen was Küche und Keller bieten. Sie werden ‚grenzenlos’ begeistert sein.