Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und oder Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und/oder

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Gut gestellte, präzisierte Fragen ermöglichen es dem Gefragten, genau zugeschnittene Antworten bzw. entsprechende Hilfestellung zu geben.

Frage:

Welcher Segelschein wird auf Österreichs Seen und auf offener See gebraucht, wenn bisher kein Schein aber Segelpraxis vorhanden ist.

Antwort:

Für Segelboote sind keine Bootsführerscheine auf Binnengewässern vorgeschrieben, außer es soll an Regatten teilgenommen werden, dann ist der Bfa-Binnen vorgeschrieben.

Für Segelboote oder Jachten im Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen von der Festlandsküste oder Insel, wird der private Befähigungsausweis bzw. das ICC – International Certificate for Operators of Pleasure Craft benötigt. Der Setzt neben der Ausbildung in Theorie und Praxis auch seemännische Praxis voraus: zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen. Zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen.

Frage:

Ich habe noch keine Erfahrung, möchte aber den FB2 erwerben. Wie gehe ich vor?

Antwort:

Wer den österreichischen Bootsführerschein für den Fahrtbereich 2 auf offener See (kurz FB2) erwerben möchte, sollte im einer der Schiffsführerschulen einen entsprechenden Kurs für den Befähigungsausweis bzw. das IC absolvieren.

AC Nautik – Ihr Partner rund um das Küstenpatent (Bootsführerschein) (kuestenpatent-kroatien.at)

FB2 – Arbeitsbuch

Küstenpatent Fahrtenbereich 2 (20 sm)

Für das Erlangen des internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 2, das zur Fahrt mit Segel- und/oder Motoryachten bis zu 24 Meter Länge und bis zu 20 Seemeilen Entfernung von der Küste berechtigt, ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Kursinhalt: u.a. Wetter – Motorenkunde – Segeln – Yachtbedienung – Navigationsaufgaben in der Übungskarte.

Hinweis: Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung:

Motoryacht: 300 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

Segelyacht: 500 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

(muss erst vor der praktischen Prüfung nachgewiesen werden)

Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (erst zur Ausstellung nötig).

Die Prüfung:

Nach diesem Kurs können Sie die theoretische Prüfung ablegen, die Sie zum Antritt zur praktischen Prüfung berechtigt.

Zwischen der bestandenen theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung dürfen maximal drei Jahre vergehen.

Anmerkung: Die österr. Bootsführerscheine werden grundsätzlich von den vom Verkehrsministerium autorisierten Verbänden ausgestellt. Mittels Antrags wird von der via-donau zusätzlich zum Bootsführerschein das IC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ausgestellt. Das Zertifikat wird in aller Regel international anerkannt.

Internationales Zertifikat

Zum IC ist zu sagen, dass dieses Zertifikat in keiner Weise vorgeschrieben ist! Die Republik Österreich schreibt österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich keinen Bootsführerschein für Meeresgewässer vor , weil Österreich aus hoheitsrechtlichen Gründen weder amtliche Prüfungen, noch Kontrollen auf Meeresgewässer durchführen kann. So stellt Österreich lediglich IC’s zusätzlich für Verbandsführerscheine aus, wenn die Prüfung gemäß der JachtPrO Bestimmungen abgenommen wurde.

Frage:

Wie viele Seemeilen brauche ich, um zur FB2 Prüfung antreten zu können?

Antwort:

Hier muss man unterscheiden zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung.

Zur Theorieprüfung kannst Du jederzeit antreten, wenn Du glaubst, sie auch bestehen zu können. Bestehst Du die Prüfung, dann hast Du ab dem Zeitpunkt der bestandenen Theorieprüfung drei Jahre Zeit, zur Praxisprüfung anzutreten.

Mit dem Antrag zur Praxisprüfung musst Du die seemännische Erfahrung nachweisen. Für den FB2 bedeutet das u. a. 500 Seemeilen und 3 Nachtfahrten, die Du in Form von Logbuch- oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen nachweisen musst.

Es kann sinnvoll sein, vor Beginn der Ausbildung über die konkreten Ziele und Möglichkeiten zu reden, und dann einen sinnvollen Weg zu erarbeiten.

Frage:

Wieso darf ich mit dem FB2 in Kroatien nicht ausklarieren?

Antwort:

Neben dem kroatischen Küstenpatent inkl. UKW werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, wenn Sie von staatlicher Stelle ausgegeben werden. Hat allerdings für den FB2 – dieser gleicht dem Boat Skipper B (ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) – eine Beschränkung auf 30 BRZ verfügt. Es ist richtig, dass kroatische Charterboote die Hoheitsgewässer nicht verlassen dürfen, eigene, einklarierte Boote dürfen selbstverständlich auch wieder ausklarieren und kroatische Hoheitsgewässer verlassen. Außerdem besteht jenseits der 12 Seemeilen keine Bootsführerscheinpflicht. Der IC des FB2 wird in Kroatien – trotz bestehender 30 BRZ – anerkannt

Frage:

Kann ich mein (kroatisches) Küstenpatent in einen österreichischen FB2 umschreiben?

Antwort:

Es soll österreichische Ausbildungsanbieter geben, die werben mit der Möglichkeit der „Umschreibung“ des kroatischen Küstenpatentes in einen österreichischen FB2 – das bedeutet: „außer Spesen nichts gewesen“.

Es ist nicht möglich, wenn Du einen Befähigungsausweis erwerben willst, für den Du in ein „IC“ (International Certificate of Competence) bekommen kannst.

Eine Empfehlung:

Österreich ist ein Binnenstaat, verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss. Der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Jachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben und ein internationales Abkommen für Ausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.

Der Bootsführerschein & Jachtführerschein, das „Kroatische Küstenpatent,“ der Boat Skipper B ist ein

Jachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung und inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Motorjachten ohne PS/kW Begrenzung – Segelbooten & Segeljachten –

Wassersportgeräten – Sportboote & Jetski ohne PS/kW Begrenzung

auf der Hohen See

Bei Charterbooten & Charterjachten bei österreichischen Staatsbürgern: EU & international anerkannt.

Bei eigenen Jachten unter österreichischer Flagge für Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich:  EU &   international gültig und anerkannt. Ausnahmen von dieser Auskunft bisher nicht bekannt. Fragen zum Boat Skipper B an AC Nautik dem Spezialisten für das „Kroatische Küstenpatent“.

Skriptum Küstenpatent