Befähigungsausweise (Führerscheine) für Motor- und Segelboote

AC Nautik Schiffsführerpatent

Befähigungsausweise (Führerscheine) für Motor- und Segelboote

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung – vielleicht besser bekannt unter seinem Rufnamen „Kroatisches Küstenpatent“ – ist der amtliche im Auftrag des Ministeriums für Seefahrt ausgestellte Bootsführerschein. Der Boat Skipper B ist zugleich der Grundschein zur Ausbildung bei der Handelsmarine.

Gültigkeit

  • Gültig für Motoryachten, Segelyachten, Katamarane und Jetski
  • Bereich bis 12 Seemeilen (Hoheitsgewässer) vor der Küste (Festland oder Insel)
  • Schiffslänge je nach Bauart bis zu 20 Meter oder 30 BRZ
  • Motor/en Leistung PS/kW unbeschränkt
  • gültig für kommerzielles Führen von Booten (Segel- u. Motorboote)
  • gültig für privates Führen von Yachten (Segel- und Motoryachten)
  • UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist inkludiert (in Kroatien zum Chartern von Yachten obligatorisch)
  • Prüfung, mündlich nur in kroatischen Hafenämtern

Voraussetzung

  • Mindestalter – 16 Jahre
  • kein Seemeilen-Nachweis am Meer erforderlich

Preis/Kosten

  • etwa € 300,00 inkl. Prüfungsgebühr
Küstenpatent
Küstenpatent

Anerkennung im Ausland

Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent / kroatischer Bootsführerschein auch meist anerkannt:

Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittelmeeranrainerstaaten meist Ihre Bootsführerscheine untereinander an.

Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union, das Küstenpatent wird fast ausnahmslos in den Mitgliedsländern akzeptiert. Änderungen vorbehalten

Für Personen, die ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben, wird das kroatische Patent in deutschen Gewässern nur für ein Jahr anerkannt.

Österreich und die Küstengewässer

In Österreich können privatrechtliche Befähigungsausweise für Motoryachten und Segelyachten über Schiffsführerschulen erworben werden. Die internationale Anerkennung dieser privatrechtlichen Befähigungsausweise ist aber weitgehend fraglich. Es ist ratsam, diese Ausweise mit Antrag bei der via donau durch Internationale Zertifikate mit entsprechenden Mehrkosten zu ergänzen.

Fahrtbereiche

Befähigungsausweise in Österreich werden nach Fahrtbereichen gestaffelt ausgestellt:

  • Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,
  • der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen

Befähigungsausweis für Tages- und Wattfahrt (Fahrtbereich 1)

Dieser Befähigungsausweis umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln). Interessant an diesem Schein ist die Feststellung: Die praktische Prüfung kann auf einem österreichischen Binnengewässer erfolgen. Die Prüfung für den Befähigungsausweis Fahrtbereich 1 ist daher die einzige, die vollständig in Österreich abgelegt werden kann. Die Mindestlänge des Bootes bei der Prüfung muss 5 m betragen.

Seemännische Praxis

Diese muss bei Ablegung der Prüfung belegt werden. Seemeilen (insbesondere als Wachführer) – Praxis gilt erst ab dem 14. Lebensjahr – Mindestens eine Nachtansteuerung (nicht bei MSVÖ).

Bei dem Aufwand an Zeit durch die geforderte Seemännische Praxis und die Kosten für Kurs und Prüfung – es summieren sich in etwa € 800,00 – stellt sich die Frage, lohnt sich dieser Badewannen-Kapitän?

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis/Patent für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Voraussetzungen Lebensalter: Mindestens 18 Jahre

Seemännische Praxis

Segel- und Motoryacht: 500 sm + 3 Nachtfahrten + 3 Nachtansteuerungen

Motoryacht: 300 sm + 3 Nachtfahrten + 3 Nachtansteuerungen

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Yacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit sechs Stunden nicht wesentlich überschreiten.

Kosten

Küstenpatent FB2 (20 sm) Segel- und/oder Motoryacht – Internationales Zertifikat IC – Segelschein und Motorbootschein etwa € 1.200,00 plus Tagegeld € 20,00 für den Prüfer und die Kosten die zur Erlangung der Seemännischen Praxis aufgewendet werden.

Achtung

Kroatien hat die Bootgröße beim FB2 auf 30 BRZ begrenzt, Bootsgrößen darüber hinaus werden nicht akzeptiert.

Resümee

Der Weg zum international gültigen österreichischem FB2-Patent führt über den privatrechtlichen Befähigungsausweis, der mit Mehrkosten bei via donau auf Antrag zum Internationalen Zertifikat wird. Damit erreicht der IC des FB2 bei wesentlich höherem Einsatz von Zeit und entsprechenden Kosten, die gleiche Wertigkeit des Boat Skipper B, ohne jedoch die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zu besitzen.

Küstenpatent
Küstenpatent

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. FB1, FB2, FB3, FB4 Ausbildung – Internationales Zertifikat (IC)

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass

Österreich

Österreich ist ein Binnenland, hat keinen Zugang zur offenen See und keinen Kilometer Küste somit auch nicht die Möglichkeit zur Durchführung von offiziellen Prüfungen für FB1, FB2, FB3 und FB4. Um trotzdem den Bootssportbegeisterten die Möglichkeit zu geben, österreichische Bootsführerscheinen für die See zu erhalten wurde nachstehende Verordnung erlassen.

„Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der eine Prüfungsordnung für private Befähigungsausweise, auf deren Grundlage Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden sollen, erlassen wird (Jachtführung-Prüfungsordnung – JachtPrO)“.

Zweck der Norm

1. Zweck dieser Verordnung ist die Festlegung einer verbindlichen einheitlichen Prüfungsordnung für im privaten Rechtsverhältnis durchgeführte Prüfungen, die zum Erwerb von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten geeignet sein sollen.

Wie immer man diese Konstruktion in all ihren Ausarbeitungen sieht, um diese durchzuführen, muss irgendjemand ein Auge zudrücken, darf nicht genau hinsehen. Denn die Prüfungen verlaufen im privaten Rechtsverhältnis und der österreichische Staat hat keine offizielle Möglichkeit den Prüfungsablauf zu kontrollieren – hat nur als Beleg den Prüfungsbericht.

Durch „via donau“ wird aus dem FB1 bis FB4 je ein rechtsgültiges Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 und damit amtlich. Alle Länder, die die Resolution Nr. 40 unterschrieben haben, akzeptieren den Schein.

Droht nun ein Ausstieg auch vom einzigen Mittelmeer Land (Kroatien) von dieser Resolution Nr. 40 ? Keine Verplfichtung von der Annerkennung in den anderen Mittelmeer Ländern vom IC Patent ( Internationales Zertifikat (IC)

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)
International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)
International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)