Befähigungsausweise (Führerscheine) für Motor- und Segelboote

AC Nautik Schiffsführerpatent

Befähigungsausweise (Führerscheine) für Motor- und Segelboote

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung – vielleicht besser bekannt unter seinem Rufnamen „Kroatisches Küstenpatent“ – ist der amtliche im Auftrag des Ministeriums für Seefahrt ausgestellte Bootsführerschein. Der Boat Skipper B ist zugleich der Grundschein zur Ausbildung bei der Handelsmarine.

Gültigkeit

  • Gültig für Motoryachten, Segelyachten, Katamarane und Jetski
  • Bereich bis 12 Seemeilen (Hoheitsgewässer) vor der Küste (Festland oder Insel)
  • Schiffslänge je nach Bauart bis zu 20 Meter oder 30 BRZ
  • Motor/en Leistung PS/kW unbeschränkt
  • gültig für kommerzielles Führen von Booten (Segel- u. Motorboote)
  • gültig für privates Führen von Yachten (Segel- und Motoryachten)
  • UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist inkludiert (in Kroatien zum Chartern von Yachten obligatorisch)
  • Prüfung, mündlich nur in kroatischen Hafenämtern

Voraussetzung

  • Mindestalter – 16 Jahre
  • kein Seemeilen-Nachweis am Meer erforderlich

Preis/Kosten

  • etwa € 300,00 inkl. Prüfungsgebühr
Küstenpatent
Küstenpatent

Anerkennung im Ausland

Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent / kroatischer Bootsführerschein auch meist anerkannt:

Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittelmeeranrainerstaaten meist Ihre Bootsführerscheine untereinander an.

Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union, das Küstenpatent wird fast ausnahmslos in den Mitgliedsländern akzeptiert. Änderungen vorbehalten

Für Personen, die ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben, wird das kroatische Patent in deutschen Gewässern nur für ein Jahr anerkannt.

Österreich und die Küstengewässer

In Österreich können privatrechtliche Befähigungsausweise für Motoryachten und Segelyachten über Schiffsführerschulen erworben werden. Die internationale Anerkennung dieser privatrechtlichen Befähigungsausweise ist aber weitgehend fraglich. Es ist ratsam, diese Ausweise mit Antrag bei der via donau durch Internationale Zertifikate mit entsprechenden Mehrkosten zu ergänzen.

Fahrtbereiche

Befähigungsausweise in Österreich werden nach Fahrtbereichen gestaffelt ausgestellt:

  • Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,
  • der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen

Befähigungsausweis für Tages- und Wattfahrt (Fahrtbereich 1)

Dieser Befähigungsausweis umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln). Interessant an diesem Schein ist die Feststellung: Die praktische Prüfung kann auf einem österreichischen Binnengewässer erfolgen. Die Prüfung für den Befähigungsausweis Fahrtbereich 1 ist daher die einzige, die vollständig in Österreich abgelegt werden kann. Die Mindestlänge des Bootes bei der Prüfung muss 5 m betragen.

Seemännische Praxis

Diese muss bei Ablegung der Prüfung belegt werden. Seemeilen (insbesondere als Wachführer) – Praxis gilt erst ab dem 14. Lebensjahr – Mindestens eine Nachtansteuerung (nicht bei MSVÖ).

Bei dem Aufwand an Zeit durch die geforderte Seemännische Praxis und die Kosten für Kurs und Prüfung – es summieren sich in etwa € 800,00 – stellt sich die Frage, lohnt sich dieser Badewannen-Kapitän?

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis/Patent für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Voraussetzungen Lebensalter: Mindestens 18 Jahre

Seemännische Praxis

Segel- und Motoryacht: 500 sm + 3 Nachtfahrten + 3 Nachtansteuerungen

Motoryacht: 300 sm + 3 Nachtfahrten + 3 Nachtansteuerungen

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Yacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit sechs Stunden nicht wesentlich überschreiten.

Kosten

Küstenpatent FB2 (20 sm) Segel- und/oder Motoryacht – Internationales Zertifikat IC – Segelschein und Motorbootschein etwa € 1.200,00 plus Tagegeld € 20,00 für den Prüfer und die Kosten die zur Erlangung der Seemännischen Praxis aufgewendet werden.

Achtung

Kroatien hat die Bootgröße beim FB2 auf 30 BRZ begrenzt, Bootsgrößen darüber hinaus werden nicht akzeptiert.

Resümee

Der Weg zum international gültigen österreichischem FB2-Patent führt über den privatrechtlichen Befähigungsausweis, der mit Mehrkosten bei via donau auf Antrag zum Internationalen Zertifikat wird. Damit erreicht der IC des FB2 bei wesentlich höherem Einsatz von Zeit und entsprechenden Kosten, die gleiche Wertigkeit des Boat Skipper B, ohne jedoch die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zu besitzen.

Küstenpatent
Küstenpatent

Österreichs Befähigungsausweise – FB1, FB2, FB3, FB4 – Österreichischer Bootsführerschein International Certificate

Österreichs Befähigungsausweise – FB1, FB2, FB3, FB4

Österreichischer Bootsführerschein – FB1, FB2, FB3, FB4

Wunschdenken und Realität

In Verantwortung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMVIT) wurde am 8. Mai 2020 die neue Jachtverordnung – JachtVO erlassen, die die Zulassung und Führung von Jachten auf See regelt.

Es ist überflüssig, darüber nachzudenken, warum diese JachtVO schon vor dem Erlassen in der Kritik der Berufs-Nautiker stand, noch heute steht und bei Erscheinen zusätzlich noch für Streit in den betroffenen Vereinen und Verbänden für Zündstoff sorgte.

Begriffsbestimmungen

§ 2. Im Sinne dieser Verordnung gilt als

  1. „Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.
  1. „Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.
  • „Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden;

Im § 2 wurden die beiden Begriffe „Motorjacht“ und „Segeljacht“ neu definiert, den Anforderungen der Vorschriften für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten zur Führung von Jachten angepasst. International betrachtet der IC „Segeljacht“ der dominierende Schein, da mit diesem auch Motorboote bewegt werden dürfen. Der IC „Motorjacht“ wird in vielen Ländern gar nicht ausgestellt. Österreichs BMVIT mit der Obersten Schifffahrtsbehörde ist dabei wohl geschäftstüchtiger, denn die Fehlerkorrektur, die sogenannte – Erweiterung des Berechtigungsumfangesüberlässt sie den Skippern und die werden kräftig zur Kasse gebeten, wie nachfolgender Auszug belegt.

Erweiterung des Berechtigungsumfanges

„§ 25. (1) Für die Erweiterung des Berechtigungsumfangs von Motorantrieb auf Motor- und Segelantrieb sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Erfolgreiche Ablegung des Teiles „Modul Segelantrieb“ der theoretischen Prüfung des jeweiligen Fahrtbereichs,
  • erfolgreiche Ablegung der Teile „Segelantrieb“ der praktischen Prüfung des jeweiligen Fahrtbereichs und
  • Nachweis über die seemännische Praxis für den jeweiligen Fahrtbereich auf Segeljachten mit Antriebsmaschine im gemäß § 24 Abs. 6 Z 2 festgelegten Ausmaß.

(2) Der Berechtigungsumfang von Befähigungsausweisen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurden und nur zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb berechtigen, kann bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 auf Motor- und Segelantrieb nach dieser Verordnung erweitert werden.

(3) Der Berechtigungsumfang von Befähigungsausweisen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurden und nur zur Führung einer Jacht mit Segelantrieb berechtigen, kann bei Erfüllung folgender Voraussetzungen auf Motor- und Segelantrieb nach dieser Verordnung erweitert werden:

  1. Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung des Teiles „Modul Motorantrieb“ im Umfang von 8 Fragen aus Spalte „FB 1“ für eine Berechtigung für den Fahrtbereich 1
  • erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung des Teiles „Modul Motorantrieb“ im Umfang von 12 Fragen aus Spalte „FB 2“ für eine Berechtigung für die Fahrtbereiche 2, 3 oder 4“.

Da kommt Freude auf, wenn amtlich festgestellt wird, dass der Flautenschieber den Segelschein zum ungültigen Bootsführerschein erklärt und eine Erweiterung fällig wird – und die kostet, wobei die Erweiterung des Berechtigungsumfang von Motorantrieb auf Motor- und Segelantrieb wohl eher ein Witz sein soll. Da stellt sich die Frage, warum nicht nur ein Schein ausgestellt wird, der beide Varianten abdeckt.

Missbrauch des IC

Das Internationale Zertifikat ist ein Produkt, vorgesehen nur für Binnengewässer und für Gewässer im Küstenbereich.

Die Resolution 40 definiert, dass die „Mindesterfordernisse“ für die Ausstellung des „IC“ auf Binnen und

Küste beschränkt sind. Die österreichische Anwendung auf die Fahrtbereiche 3 und 4 ist fragwürdig, die keinesfalls mit Standards fremder Organisationen belegt werden kann – es sind keine vorhanden. Das Internationale Zertifikat muss kaschieren, dass die österreichischen Befähigungsausweise FB 3 und 4 keine amtlichen Scheine sind, sondern „nur“ privatrechtliche und diese werden international nicht oder nur bedingt anerkannt.

§ 32. (1) der neuen JachtVO verweist ausdrücklich auf die privaten Befähigungsausweise für die selbständige Führung von Jachten auf See.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

§ 13. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1.für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;

2.für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;

3.für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;

4.für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Ausgestellt werden die Zertifikate nicht vom BMVIT (amtlich), sondern durch via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H. ist ein Unternehmen des österreichischen Verkehrsministeriums.

Drum prüfe, was zu prüfen ist

„Alle bisher amtlich bestätigten Prüfungsorganisationen sind weiter gesetzlich ermächtigt, Prüfungen in dieser Materie, JachtVO §§ 19 und 24, vorzunehmen“, so der Text in der JachtVO. Das Chaos bei Prüfungen geht weiter.  Unter den Prüfungsorganisationen gibt es offensichtlich eine kommerzielle Konkurrenz, die geradewegs zu einer Absenkung des Ausbildungsniveaus führt. Kein Wunder, wenn die Organisationen auch noch genehme Prüfer mit der Durchführung der Prüfungen beauftragen. Bei diesem Verhalten findet eine gewünschte Zusammenarbeit der Organisationen nicht statt. Folge die Prüfungsordnungen sind völlig unterschiedlich in Lern- und Ausbildungszielen, in Prüfungsabläufen und Prüfungsniveau – das lässt Zweifel aufkommen an der Rechtmäßigkeit der Befähigungsausweise.

Auflistung der Befähigungsausweise

Die nachstehend angeführten Befähigungsausweise haben Gültigkeit für Motorjachten oder/und Segeljachten unter 24 Meter Länge (10 m für Fahrtbereich 1) und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 *

Fahrtbereich 1    Watt- oder Tagesfahrt (3 sm)

Fahrtbereich 2    Küstenfahrt (20 sm) *

Fahrtbereich 3    küstennahe Fahrt (200 sm)

Fahrtbereich 4    weltweite Fahrt

Kroatien beschränkt IC/FB2 auf 30 BRZ

* Das IC ist eigentlich bis 300 BRZ gültig – nicht so in Kroatien – hier gelten für den FB2 nur bis zu 30 BRZ.

Bei Verstoß gegen diese Vorschrift ist mit Strafen bis zu € 600,- zu rechnen. Größere Monos, vor allem Katamarane überschreiten diese 30 BRZ-Grenze häufiger. Bei einem Gewicht über 30 BRZ muss der Schiffsführer einen IC-FB3 besitzen. Für die Absenkung auf 30 BRZ dürfte vermutlich die permanente Diskreditierung des Boat Skipper B sein, der von Österreich nicht anerkannt wird.

FB2 Skipper, welche größere Boote chartern wollen oder ein größeres Boot besitzen, sollten ein Upgrade auf FB3 machen. Hierfür ist eine theoretische Prüfung, die zusätzliche praktische Erfahrung voraussetzt erforderlich: das sind 1500 SM (davon 500 als Skipper), 48 Bordtage, 5 Nachtfahrten einschließlich Nachtansteuerung, sowie eine 50 Stunden Non-Stopp-Fahrt mit mindestens 10 Stunden im FB3 Fahrtenbereich.

Exzellenter Geniestreich

Um den FB 2 zu verschlanken wurde der gesamte Bereich Tidenhub aus dem FB 2 in den FB 3 verlagert. Der große Wurf, zumal im FB 3 – 200 Seemeilen von der Küste oder Insel – der Tidenhub kaum eine Rolle spielt, da der Skipper sich bei Aus- oder Einlaufen in den Hafen auf die Tiden einstellen kann und auf Hoher See die Tidenhübe keine Rolle spielen. Der kritische Tiden-Bereich liegt innerhalb der 20 Seemeilen also im Bereich des FB 2 – hier muss der Skipper im Bereich ausgebildet sein. Außer die Verantwortlichen sehen im österreichischen FB 2 einen verschlankten Adria-Schein, denn Ebbe und Flut bewegen sich – von Ausnahmen abgesehen (Venedig 100 cm, Triest 120 cm und Gabès 200 cm als Beispiel) – im 10 cm-Bereich.

http://www.kuestenpatent-kroatien.at

Unverhoffte Strafzahlung in Kroatien – wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf

Unverhoffte Strafzahlung in Kroatien – wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf

Viele träumen davon, einmal mit ihrem Schiff auf dem Meer zu fahren und dabei selbst die Adria zu entdecken. Sowohl die Freiheit auf dem Meer als auch das unbeugsame Rauschen der Wellen laden zu diesem Erlebnis ein. Mit dem Küstenpatent für Kroatien www.kuestenpatent-kroatien.at kann sich dieser große Wunsch endlich erfüllen. Dennoch gibt es einiges, was Sie beachten müssen, damit sich Ihr Traum nicht plötzlich in einen Albtraum verwandelt. Die geltenden Gesetze in Kroatien bereiten Seefahrern aktuell einige Probleme. Unter Umständen darf man vor der Küste Kroatiens das eigene Schiff nicht mehr verlassen, ohne zu hohen Strafzahlungen verpflichtet zu werden.

Worin besteht das Problem?

Erreichen Sie nach einer langen und erlebnisreichen Fahrt die Küste von Kroatien, so werden Sie sicher erst einmal die atemberaubende Aussicht genießen. Anschließend führt den stolzen Seefahrer der Weg zum eigenen kleinen Schlauchboot, um mit diesem vom Segelschiff an den Strand zu gelangen. Kommt es hierbei jedoch zu einer Kontrolle oder einem kleineren Unfall, können große Strafzahlungen gegen Sie erhoben werden. Doch worin besteht dabei das Problem? Der Bootsführerschein wurde schließlich abgelegt und damit sind Sie als Inhaber offiziell dazu berechtigt, die wunderschöne Inselwelt von Kroatien zu erforschen.

Die Komplikation besteht hierbei darin, dass der Gesetzgeber streng zwischen Motorjachten und Segeljachten unterscheidet. Die meisten Menschen, die lediglich mit einer Segeljacht fahren möchten, legen demnach ausschließlich das Küstenpatent für Segelschiffe ab. An dieser Überlegung ist grundsätzlich nichts falsch, denn dadurch können im Vorfeld einige Kosten gespart werden. Für den kroatischen Gesetzgeber handelt es sich jedoch lediglich dann um eine Segeljacht, wenn diese ausschließlich über einen Hilfsmotor verfügt. Der sogenannte Flautenschieber darf dabei nur für 30 Seemeilen reichen. Das Schlauchboot hingegen, das für die Überfahrt vom Segelschiff zur Küste genutzt wird, wird vom Gesetzgeber nicht als Segelfahrzeug, sondern als Motorfahrzeug betrachtet.

Aus diesem Grund sind von der aktuellen Problematik viele Menschen betroffen, die eine FB2-, FB3- oder FB4-Berechtigung für Segeljachten erworben haben. Das kleine Schlauchboot wird aufgrund seines Kraftmotors, der den Hauptantrieb darstellt, als Motorfahrzeug betrachtet erfordert dadurch eine Ausbildung für Motorjachten. Ohne diese werden Sie unverhofft zu einer hohen Geldstrafe verpflichtet, wenn Sie bei der Fahrt von Ihrer Segeljacht zur Küste kontrolliert werden oder es zu einem Unfall auf dieser Strecke kommt.

Wie kann eine hohe Geldstrafe umgangen werden?

Die Lösung dieses Problems ist denkbar einfach. Zusätzlich zu Ihrem Küstenpatent für Segeljachten benötigen Sie ebenfalls ein Küstenpatent für Motorfahrzeuge, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser verhältnismäßig kleine Aufwand lohnt sich dabei in jedem Fall. Nach nur einem Wochenende, das Sie bei uns in Ihr Küstenpatent investieren, sind Sie von allen Sorgen befreit und können Ihren Ausflug nach Kroatien wieder ganz entspannt genießen. Melden Sie sich daher noch heute zu einem Kurs für das Küstenpatent in Kroatien bei uns www.kuestenpatent-kroatien.at an!

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FB2, FB3 wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf

Unverhoffte Strafzahlung in Kroatien – wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf

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Aus diesem Grund sind von der aktuellen Problematik viele Menschen betroffen, die eine FB2-, FB3- oder FB4-Berechtigung für Segeljachten erworben haben. Das kleine Schlauchboot wird aufgrund seines Kraftmotors, der den Hauptantrieb darstellt, als Motorfahrzeug betrachtet erfordert dadurch eine Ausbildung für Motorjachten. Ohne diese werden Sie unverhofft zu einer hohen Geldstrafe verpflichtet, wenn Sie bei der Fahrt von Ihrer Segeljacht zur Küste kontrolliert werden oder es zu einem Unfall auf dieser Strecke kommt.

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Die Lösung dieses Problems ist denkbar einfach. Zusätzlich zu Ihrem Küstenpatent für Segeljachten benötigen Sie ebenfalls ein Küstenpatent für Motorfahrzeuge, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser verhältnismäßig kleine Aufwand lohnt sich dabei in jedem Fall. Nach nur einem Wochenende, das Sie bei uns in Ihr Küstenpatent investieren, sind Sie von allen Sorgen befreit und können Ihren Ausflug nach Kroatien wieder ganz entspannt genießen. Melden Sie sich daher noch heute zu einem Kurs für das Küstenpatent in Kroatien bei uns www.kuestenpatent-kroatien.at an!

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Worin besteht das Problem?

Erreichen Sie nach einer langen und erlebnisreichen Fahrt die Küste von Kroatien, so werden Sie sicher erst einmal die atemberaubende Aussicht genießen. Anschließend führt den stolzen Seefahrer der Weg zum eigenen kleinen Schlauchboot, um mit diesem vom Segelschiff an den Strand zu gelangen. Kommt es hierbei jedoch zu einer Kontrolle oder einem kleineren Unfall, können große Strafzahlungen gegen Sie erhoben werden. Doch worin besteht dabei das Problem? Der Bootsführerschein wurde schließlich abgelegt und damit sind Sie als Inhaber offiziell dazu berechtigt, die wunderschöne Inselwelt von Kroatien zu erforschen.

Die Komplikation besteht hierbei darin, dass der Gesetzgeber streng zwischen Motorjachten und Segeljachten unterscheidet. Die meisten Menschen, die lediglich mit einer Segeljacht fahren möchten, legen demnach ausschließlich das Küstenpatent für Segelschiffe ab. An dieser Überlegung ist grundsätzlich nichts falsch, denn dadurch können im Vorfeld einige Kosten gespart werden. Für den kroatischen Gesetzgeber handelt es sich jedoch lediglich dann um eine Segeljacht, wenn diese ausschließlich über einen Hilfsmotor verfügt. Der sogenannte Flautenschieber darf dabei nur für 30 Seemeilen reichen. Das Schlauchboot hingegen, das für die Überfahrt vom Segelschiff zur Küste genutzt wird, wird vom Gesetzgeber nicht als Segelfahrzeug, sondern als Motorfahrzeug betrachtet.

Aus diesem Grund sind von der aktuellen Problematik viele Menschen betroffen, die eine FB2-, FB3- oder FB4-Berechtigung für Segeljachten erworben haben. Das kleine Schlauchboot wird aufgrund seines Kraftmotors, der den Hauptantrieb darstellt, als Motorfahrzeug betrachtet erfordert dadurch eine Ausbildung für Motorjachten. Ohne diese werden Sie unverhofft zu einer hohen Geldstrafe verpflichtet, wenn Sie bei der Fahrt von Ihrer Segeljacht zur Küste kontrolliert werden oder es zu einem Unfall auf dieser Strecke kommt.

Wie kann eine hohe Geldstrafe umgangen werden?

Die Lösung dieses Problems ist denkbar einfach. Zusätzlich zu Ihrem Küstenpatent für Segeljachten benötigen Sie ebenfalls ein Küstenpatent für Motorfahrzeuge, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser verhältnismäßig kleine Aufwand lohnt sich dabei in jedem Fall. Nach nur einem Wochenende, das Sie bei uns in Ihr Küstenpatent investieren, sind Sie von allen Sorgen befreit und können Ihren Ausflug nach Kroatien wieder ganz entspannt genießen. Melden Sie sich daher noch heute zu einem Kurs für das Küstenpatent in Kroatien bei uns www.kuestenpatent-kroatien.at an!