Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Eine Bemerkung vorweg, nach wie vor ist es bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, für die EU eine einheitliche Regelung – ähnlich der KFZ-Führerscheinregelung – zu treffen. Vertraut man den Aussagen von Beamten der zuständigen Kommission, wird es dazu in absehbarer Zeit auch nicht kommen.

Kroatien – Bootsführerscheine

Sobald ein Sportboot motorisiert ist, wird in Kroatien ein Bootsführerschein verlangt – auch bei Elektromotoren und das nicht erst bei einer Motorisierung von über 15 PS. Selbst nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge – Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter ausgenommen – dürfen nur mit Bootsführerschein gefahren werden.

Das Internationale Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen vom  deutschen Sportboot-Führerschein See (SBF)* wird auch in Kroatien anerkannt. Ist aber vor Ort nur für Boote und Jachten bis 18 m Länge bzw. 30 BRZ/GT gültig. Für größere Schiffe ist der Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich.

Wichtige Anmerkungen

  • Der Begriff „See“ muss unbedingt auf dem Bootsführerschein stehen; darauf wird streng geachtet. Ältere Bootsführerscheine, auf denen nur das Wort „Küste“ bzw. gar nichts steht, werden nicht akzeptiert. Solche Bootsführerscheine sollten vor einer Reise nach Kroatien umgeschrieben werden.
  • Anders als in Deutschland muss die Person am Steuer volljährig sein. Wer keine 18 Jahre alt ist, darf in Kroatien nicht ans Steuer, selbst wenn man einen Bootsführerschein besitzt.

•       Es ist in Kroatien nicht erlaubt, dass der Bootsführer einen geeigneten Rudergänger bestimmen kann, der nicht im Besitz des gültigen Bootsführerscheins sein muss.

Werden deutsche Bootsführerscheine in Kroatien anerkannt?

Eine wichtige Frage für jene Skipper, die an der kroatischen Adriaküste eine Jacht chartern wollen. Die Antwort lautet gemäß der 48 Seiten umfassenden Zusammenstellung der kroatischen Offiziellen „Ja“.

Einen genauen Überblick finden Skipper aus dem Ausland in einer 46-seitigen Liste des kroatischen Verkehrsministeriums. Ursprünglich war geplant gewesen, dass ausschließlich kroatische Bootsführerscheine erlaubt sein sollen, sofern in kroatischen Gewässern unter kroatischer Flagge gesegelt wird. Nach dieser Forderung aus Regierungskreisen hagelte es Proteste, vor allem von Charter-Unternehmen, so dass das Ministerium zurückgerudert ist.

Vier deutsche Bootsführerscheine werden in Kroatien anerkannt

Die Liste enthält alle ausländischen Bootsführerscheine, die zum Chartern von Jachten und Booten in Kroatien berechtigen. Freizeit-Skipper aus Deutschland haben einen Grund zur Freude und Erleichterung; es werden darin auch deutsche Sportbootführerscheine (ausgestellt vom Deutschen Segel-Verband oder vom Deutschen Motoryachtverband) aufgeführt. Die kroatischen Behörden akzeptieren die folgenden vier Zertifikate:

– Sportboot-Führerschein See: internationales Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen*
– Sportküsten Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis zwölf Seemeilen
– Sport See Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 30 Seemeilen
– Sporthochsee Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in allen Küstengewässern und in den Gewässern der Hohen See – hier besteht allerdings keine Führerscheinpflicht.

Auflagen beim Jachtcharter

Skipper nicht nur aus Deutschland haben in Kroatien zusätzlich einige Auflagen beim Jachtcharter zu beachten. Wenn das Boot mit einem Funkgerät ausgestattet ist, muss man ein gültiges UKW-See-Sprechfunk-Zeugnis vorweisen. Außerdem dürfen Wasserfahrzeuge unter kroatischer Fahne nur für private Zwecke angemietet werden oder als Bareboat-Charter, d.h. derjenige, der das Boot chartert, trägt die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung.

*Bemerkungen zum SBF

Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation – ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften – für das Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Gezeitenkunde z. B. wird nur oberflächlich geprüft, trotzdem erhält man mit dem SBF See die Erlaubnis, in Gezeitenrevieren zu fahren. Für die Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen ist kein amtlicher Schein vorgeschrieben. Folglich wird bei SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt, das Thema Seemannschaft nur sehr kurz gestreift. Nach Aussagen der deutschen Polizei auf See finden außerhalb der drei Meilen Zone keine Führerschein-

Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.

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Welche Segelscheine gibt es in Österreich?

Welche Segelscheine gibt es in Österreich?

Die Neue Jachtverordnung – JachtVO wurde mit Datum vom 08.05.2020 erlassen. Nach verschiedenen Änderungen und Korrekturen ist derzeit die konsolidierte Bundesrecht Fassung vom 12.03.2022 gültig.

Wichtige Änderungen und Infos zusammengefasst:

  • Unterscheidung NEU in Jachten mit Motorantrieb und Jachten mit Motor- und Segelantrieb. Wenn die praktische Prüfung auf einer Jacht mit Segel- und Motorantrieb abgelegt wurde, ist keine eigene Prüfung zum Führen von Jachten mit Motorantrieb mehr notwendig.
  • Der Nachweis von Bordtagen entfällt.
  • Die Frist, zwischen der Theorie- und der Praxis-Prüfung wurde auf 36 Monate verlängert

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

Begriffsbestimmungen

§ 2. Im Sinne dieser Verordnung gilt als

1. „Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 BRZ, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;

  1. „Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.
  • „Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden;

2. „Österreichische Jacht“: Jacht, die nach dem Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981 in der jeweils geltenden Fassung, zur Seeschifffahrt zugelassen ist.

Befähigungsausweise

Diese Befähigungsausweise/Patente berechtigen zur selbständigen Führung von Jachten im jeweiligen Fahrtbereich, gemessen in Seemeilen (exakt 1852,0 m) von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).

3. „Watt- oder Tagesfahrt“: die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1);

4. „Küstenfahrt“: die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 2);

5. „Küstennahe Fahrt“: die Fahrt in küstennahen Gewässern. Die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 3);

6. „Weltweite Fahrt“: die Fahrt, die über den Bereich der Küstennahen Fahrt hinausgeht (Fahrtbereich 4).

§ 24. Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat (IC) für die Führung von Jachten müssen spätestens zum Zeitpunkt der Ablegung der praktischen Prüfung

  • das 18. Lebensjahr, für IC FB1 das 16. Lebensjahr, vollendet haben
  • geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet sein.
  • seemännische Praxis aufweisen.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der theoretischen Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

§ 24. Abs. 3 und 4 – Geistig- und körperliche Eignung

Die geistige und körperliche Eignung ist durch ein ärztliches Zeugnis (wie zum Lenken eines Kraftfahrzeugs der Klasse B, gemäß Führerscheingesetzes), mit der Maßgabe zu entsprechen, dass darüber hinaus ein ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen sein muss.

Vom ärztlichen Zeugnis kann abgesehen werden, wenn ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt.

Ist für ein solches der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011169

Allgemeines, aber wichtiges

Bis hier her dokumentieren offizielle Verordnungen, Vorgaben die Anforderungen, die einen Segelschein-Neuling erwarten und die er erfüllen muss, wenn er einen FB2 erwerben möchte, sich der Hohen See nähern möchte.

Fragen – Wie lerne ich am besten Segeln oder wie lange braucht man, um segeln zu lernen? – lassen die Vermutung aufkommen, da hat jemand Größeres vor, will nicht nur mit einer Charterjacht Küstengewässer erkunden. Um Grundkenntnisse des Segelns zu erlernen, sollte ein Kurs auf einem Binnensee den Grundstein legen. Danach wären eine oder zwei professionelle Trainingswochen sinnvoll. Nebenbei sollte man sich mit den Seefunkscheinen und der Pyrotechnik befassen, denn egal wie es weitergeht, daran führt kein Weg vorbei.

Nun schon ein wenig mit der Materie vertraut, heißt es Augen und Ohren auf. Schiffe werden von A nach B quer über den Atlantik überführt und brauchen helfende Hände. Ein Eigner will ein paar Wochen in der Karibik kreuzen, seine Jacht aber liegt in Griechenland und er hasst die lange Anreise per Schiff, fliegt lieber, lässt sein Jacht überführen. So kann man unbezahlbare Praxismeilen und noch mehr Erfahrung sammeln. Segeln lernen braucht viel Zeit und Ideen.

Führerscheinpflicht –aber nicht auf Hoher See

Der österreichische FB2, der „kroatische Boat Skipper B“ und der deutsche SBF See sind alle befugt bei entsprechendem Können die 3 sm bzw. 12 Seemeilen Hoheitsgewässer zu verlassen. Ausklarieren und das war es dann. Die Hohe See erwartet Sie, hält manche Überraschung jeder Art bereit.

Kleiner Vorbehalt

Mit einem Charterboot können Sie nur in den seltensten Fällen ausklarieren, also sollte es schon ein eigenes, hochseetüchtiges Boot mit entsprechender Ausrüstung sein, mit dem die Hohe See befahren wird.

Wer in Kroatien in See stich, wochenlang in der Karibik kreuzt und sich dann durch den Panamakanal in den Pazifik begibt, hat bestimmt nicht nur verkehrte Seekarten an Bord gehabt oder das Schiffsruder hat zeitweilig geklemmt. Das war bestimmt pure Absicht und da die Erde rund ist, kommt man – mit ein wenig Glück – wieder da an, wo man dereinst losgefahren ist. Es kommt auf einen Versuch an.

FB2 – Arbeitsbuch

Was braucht man noch dazu?

oder doch das Küstenpatent B?

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AC Nautik

Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Seemeilen)

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht* oder einer Motorjacht** in Küstenfahrt (Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste). Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuches oder Seemeilenbestätigung gemäß Anlage 9 der JachtVO. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuches erbracht werden.

Prüfungen

•     Theorie-Prüfung

•      Praxis-Prüfung

Dabei ist zu beachten, dass die praktische Prüfung erst abgenommen werden darf, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist. (alle Prüfungsteile innerhalb von sechs Monaten bestanden) Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 24 Monate liegen. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

•       Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

•       Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

•       2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2.

Anmerkungen:

„Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 (BRZ), das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.

*„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

**„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

•       Jachtbedienung und Jachtführung

•       Bootstechnik und Bootsbau

•       Navigation

•       Seerecht, Gesetzeskunde

•       Wetter

•       Sicherheit und Notfälle

•       Funk

•       Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:

•       Kompass

•       Fahrt und Geschwindigkeit

•       Zeiten

•       Grundaufgaben in der Seekarte

•       Kurse

•       Standlinien

•       Standorte

•       Strom

•       Gezeitenberechnung

•       Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidaten ist eine maximale Prüfungszeit von sechs Stunden vorgesehen.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

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FB2 – Arbeitsbuch

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und oder Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und/oder

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Gut gestellte, präzisierte Fragen ermöglichen es dem Gefragten, genau zugeschnittene Antworten bzw. entsprechende Hilfestellung zu geben.

Frage:

Welcher Segelschein wird auf Österreichs Seen und auf offener See gebraucht, wenn bisher kein Schein aber Segelpraxis vorhanden ist.

Antwort:

Für Segelboote sind keine Bootsführerscheine auf Binnengewässern vorgeschrieben, außer es soll an Regatten teilgenommen werden, dann ist der Bfa-Binnen vorgeschrieben.

Für Segelboote oder Jachten im Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen von der Festlandsküste oder Insel, wird der private Befähigungsausweis bzw. das ICC – International Certificate for Operators of Pleasure Craft benötigt. Der Setzt neben der Ausbildung in Theorie und Praxis auch seemännische Praxis voraus: zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen. Zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen.

Frage:

Ich habe noch keine Erfahrung, möchte aber den FB2 erwerben. Wie gehe ich vor?

Antwort:

Wer den österreichischen Bootsführerschein für den Fahrtbereich 2 auf offener See (kurz FB2) erwerben möchte, sollte im einer der Schiffsführerschulen einen entsprechenden Kurs für den Befähigungsausweis bzw. das IC absolvieren.

AC Nautik – Ihr Partner rund um das Küstenpatent (Bootsführerschein) (kuestenpatent-kroatien.at)

FB2 – Arbeitsbuch

Küstenpatent Fahrtenbereich 2 (20 sm)

Für das Erlangen des internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 2, das zur Fahrt mit Segel- und/oder Motoryachten bis zu 24 Meter Länge und bis zu 20 Seemeilen Entfernung von der Küste berechtigt, ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Kursinhalt: u.a. Wetter – Motorenkunde – Segeln – Yachtbedienung – Navigationsaufgaben in der Übungskarte.

Hinweis: Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung:

Motoryacht: 300 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

Segelyacht: 500 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

(muss erst vor der praktischen Prüfung nachgewiesen werden)

Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (erst zur Ausstellung nötig).

Die Prüfung:

Nach diesem Kurs können Sie die theoretische Prüfung ablegen, die Sie zum Antritt zur praktischen Prüfung berechtigt.

Zwischen der bestandenen theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung dürfen maximal drei Jahre vergehen.

Anmerkung: Die österr. Bootsführerscheine werden grundsätzlich von den vom Verkehrsministerium autorisierten Verbänden ausgestellt. Mittels Antrags wird von der via-donau zusätzlich zum Bootsführerschein das IC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ausgestellt. Das Zertifikat wird in aller Regel international anerkannt.

Internationales Zertifikat

Zum IC ist zu sagen, dass dieses Zertifikat in keiner Weise vorgeschrieben ist! Die Republik Österreich schreibt österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich keinen Bootsführerschein für Meeresgewässer vor , weil Österreich aus hoheitsrechtlichen Gründen weder amtliche Prüfungen, noch Kontrollen auf Meeresgewässer durchführen kann. So stellt Österreich lediglich IC’s zusätzlich für Verbandsführerscheine aus, wenn die Prüfung gemäß der JachtPrO Bestimmungen abgenommen wurde.

Frage:

Wie viele Seemeilen brauche ich, um zur FB2 Prüfung antreten zu können?

Antwort:

Hier muss man unterscheiden zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung.

Zur Theorieprüfung kannst Du jederzeit antreten, wenn Du glaubst, sie auch bestehen zu können. Bestehst Du die Prüfung, dann hast Du ab dem Zeitpunkt der bestandenen Theorieprüfung drei Jahre Zeit, zur Praxisprüfung anzutreten.

Mit dem Antrag zur Praxisprüfung musst Du die seemännische Erfahrung nachweisen. Für den FB2 bedeutet das u. a. 500 Seemeilen und 3 Nachtfahrten, die Du in Form von Logbuch- oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen nachweisen musst.

Es kann sinnvoll sein, vor Beginn der Ausbildung über die konkreten Ziele und Möglichkeiten zu reden, und dann einen sinnvollen Weg zu erarbeiten.

Frage:

Wieso darf ich mit dem FB2 in Kroatien nicht ausklarieren?

Antwort:

Neben dem kroatischen Küstenpatent inkl. UKW werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, wenn Sie von staatlicher Stelle ausgegeben werden. Hat allerdings für den FB2 – dieser gleicht dem Boat Skipper B (ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) – eine Beschränkung auf 30 BRZ verfügt. Es ist richtig, dass kroatische Charterboote die Hoheitsgewässer nicht verlassen dürfen, eigene, einklarierte Boote dürfen selbstverständlich auch wieder ausklarieren und kroatische Hoheitsgewässer verlassen. Außerdem besteht jenseits der 12 Seemeilen keine Bootsführerscheinpflicht. Der IC des FB2 wird in Kroatien – trotz bestehender 30 BRZ – anerkannt

Frage:

Kann ich mein (kroatisches) Küstenpatent in einen österreichischen FB2 umschreiben?

Antwort:

Es soll österreichische Ausbildungsanbieter geben, die werben mit der Möglichkeit der „Umschreibung“ des kroatischen Küstenpatentes in einen österreichischen FB2 – das bedeutet: „außer Spesen nichts gewesen“.

Es ist nicht möglich, wenn Du einen Befähigungsausweis erwerben willst, für den Du in ein „IC“ (International Certificate of Competence) bekommen kannst.

Eine Empfehlung:

Österreich ist ein Binnenstaat, verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss. Der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Jachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben und ein internationales Abkommen für Ausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.

Der Bootsführerschein & Jachtführerschein, das „Kroatische Küstenpatent,“ der Boat Skipper B ist ein

Jachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung und inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Motorjachten ohne PS/kW Begrenzung – Segelbooten & Segeljachten –

Wassersportgeräten – Sportboote & Jetski ohne PS/kW Begrenzung

auf der Hohen See

Bei Charterbooten & Charterjachten bei österreichischen Staatsbürgern: EU & international anerkannt.

Bei eigenen Jachten unter österreichischer Flagge für Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich:  EU &   international gültig und anerkannt. Ausnahmen von dieser Auskunft bisher nicht bekannt. Fragen zum Boat Skipper B an AC Nautik dem Spezialisten für das „Kroatische Küstenpatent“.

Skriptum Küstenpatent

FB2 und/oder Boat Skipper B – der sichere Weg zum Erfolg

Skriptum Küstenpatent

Der Befähigungsausweis Fahrtenbereich 2 (FB2) berechtigt entsprechend der aktuellen Rechtsnorm zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC – der amtlichen IC Version des FB2.

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstenfahrt. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen gemäß österreichischer JachtVO an den Fahrtbereich 2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen

Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch Logbucheintrag oder Seemeilenbestätigung gemäß JachtVo. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuches erbracht werden.

Anmerkung

Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln). Außerhalb der Hoheitsgewässer – in der Regel sind das 12 Seemeilen von der Küste – besteht keine Führerscheinpflicht.

Küstenpatent Premium www.kuestenpatent-kroatien.at

Anforderungen gemäß kroatischen Vorschriften an den Boat Skipper B

Der Bootsführerschein Boat Skipper B inklusiv UKW-See-Sprechfunkberechtigung ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Boat Skipper B inkl. UKW-See-Sprechfunkberechtigung

  • Kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.
  • Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

KEIN Nachweis von Seemeilen, Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis erforderlich.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

  • von Eigner- & Charterjachten – Jachten bis 30 BRZ/GT (das sind Einrumpfjachten bis ca. 20 m Länge),
  • Motorjachten und Segeljachten
  • Motorboote & Motorjachten ohne PS Beschränkung
  • Segelboote und Segelyachten
  • Einrumpfboote und Katamarane
  • Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung
  • Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen von UKW-See-Sprechfunkanlagen

Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben. Es kann auch als Funkzusatzprüfung zu österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen erworben werden.

Skipper-Praxis – Skipper-Training

AC Nautik empfiehlt dringend bei fehlender Praxis nach Bestehen der amtlichen Prüfung zum Boat Skipper B – Führen von Motor- oder Segeljachten möglichst umgehend den Erwerb von Skipper-Praxis auf einer motorisierten Segeljacht.

Boat Skipper B und keine Praxisausbildung?

Warum es keine Praxisausbildung bei der Vorbereitung auf den Boat Skipper B gibt, obwohl es ein kommerziell gültiges amtliches Befähigungszeugnis ist, hat seinen Grund. Zukünftige, kroatische Seeleute heuern nach Ablegung der Prüfung zum Boat Skipper B auf einem Fischerboot oder Ausflugsboot an, um sich die notwendige Praxis zum Führen eines Bootes oder einer Jacht anzueignen. In Kroatien kann die Praxis erst nach Ablegung der Prüfung, also nach dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse, erworben werden. Rudergänger ohne gültiges Patent sind in Kroatien nicht erlaubt, es ist ein Strafbestand. Wer also den kommerziell gültigen Jachtführerschein privat für Urlaubszwecke, nutzen will, muss sich eigenverantwortlich das Steuern von Jachten aneignen.

Der Skipper einer Jacht hat nicht nur das Kommando, allein er trägt die Verantwortung für das Boot und alle Personen an Bord. Auch für gefährdete Personen im Wasser, Schwimmer, Schnorchler und Taucher in Bootsnähe übernimmt er Verantwortung.

Ein Vorteil für den Skipper, er kann sich den Bootstyp – Motor- oder Segeljacht – für den entsprechenden Praxiserwerb gezielt aussuchen. Bereits gesammelte unzureichende Praxiserfahrung gezielt ergänzen.

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Skriptum Küstenpatent

FB2 – Arbeitsbuch Skipper Lizenz Fahrtenbereich 2 (FB2)

Schweizer erkennt den wahren Wert des Küstenpatent B – Bootsführerschein

Schweizer erkennt den wahren Wert des

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung

Eine Schweizer Bootsschule verpasst dem „Kroatischen Küstenpatent“, dem Boat Skipper B, inkl. Funkzeugnis zusätzlich eine professionelle praktische Skipper Ausbildung. Warum das Kroatischer Küstenpatent, den Boat Skipper B? Für angehende Chartersegler ist das Küstenpatent eine nahezu ideale Vorstufe aber auch eine günstige Alternative zum Hochsee-Schein, die mit überschaubaren Zeit- und Kostenaufwand zum Ziel führt. Ideal für den Mittelmeer-Charter und mit entsprechendem eigenem Bootsmaterial auch darüber hinaus, wie bekanntgewordene Törns auf Hoher See beweisen. Beide Weltmeere lassen grüßen.

Fakten Kroatisches Küstenpatent

Das Kroatischer Küstenpatent, der Boat Skipper B ist ein international gültiger, amtlicher

Befähigungsausweis des Kroatischen Ministeriums für Schifffahrt und Verkehr – er berechtigt Sie zur Führung von:

  • Segeljachten, Motorjachten und Jetski bis zu 30 BRZ (Brutto-Raumzahl) –
  • das entspricht etwa einer Länge von ca. 20 m bei Einrumpfjachten
  • ohne Begrenzung der Motorleistung
  • zeitlich unbegrenzt gültig
  • bis 12 sm (ca. 22,22 km) vor der Küste bzw. Inseln (Hoheitsgewässer)
  • beinhaltet auch die Funklizenz, die zum Chartern in Kroatien Pflicht ist.
  • Mindestalter ab 18 Jahren

Sicherheit, die Position 1

Sicherheit steht bei der Ausbildung an erster Stelle, ein Grund, die Ausbildung in 3 Stufen zu konzipieren. Abhängig von vom Können, den Erfahrungen stehen verschiedene Lernmodule zur Auswahl, alle sind optimal darauf ausgelegt, auf die vielfältigen Aufgaben eines Skippers vorzubereiten.

Das Kroatische Küstenpatent und die ausgeprägten Praxiseinheiten sind kein Schnell-Verfahren um als Skipper eine Yacht auf dem Meer zu steuern. Priorität und oberste Voraussetzung ist die Beherrschung des seglerischen und nautischen Handwerks. Darauf baut die gezielte Ausbildung auf, wird schwerpunktmäßig besonderer Wert gelegt.

Internationale Anerkennung

Grundsätzlich gibt es kein internationales Abkommen über die Küstenpatente. Kroatien ist Mitglied der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation(International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.

Sinnvoll eine breite Fächerung der Bootsscheine?

In vielen Staaten mit oder ohne Meerzugang (Binnenstaaten) ist die Hochsee-Ausbildung in mehrere Stufen gegliedert.

Im Binnenland Österreich gelten privatrechtliche Befähigungsausweise, diese werden nach Fahrtbereichen gestaffelt ausgestellt, werden nur bedingt international anerkannt:

Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,

der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen und

der Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste.

Der Fahrtbereich 4 (FB 4) deckt den restlichen Bereich des Meeres ab.

Jeder Befähigungsausweis kann direkt erworben werden. Der Ausweis für den FB1 ist also nicht Voraussetzung für den FB2 usw.

In Deutschland

Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.

Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor

Der Sportküstenschifferschein bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Bootes in der 12-Meilen Zone verfügt.

Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und/oder Motor

Der Sportseeschifferschein bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes in der 30-Meilen Zone weltweit sowie in allen Gewässern um Europa außerhalb der 30-Meilen-Zone verfügt. Für das gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes in der 30-Meilen-Zone sowie den meisten Gewässern Europas ist der SSS vorgeschrieben.

Sporthochseeschein (SHS) für Segel und/oder Motor

Bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes weltweit auf Hoher See verfügt.

Die Zahlen der ausgestellten Führerscheine nehmen kontinuierlich zu. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 38.802 Sportbootführerscheine See ausgestellt. Weiterführende Scheine wie der SKS (5.374), SSS (366) und SHS (71) werden deutlich weniger erworben.

Schweiz

Sportbootführerschein See (Küstenschein) – Internationaler Bootsführerschein

Berechtigt zur Führung von Segelschiffen bzw. Motorbooten auf dem Meer.

Hochseeausweis – Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting

Berechtigt zur Führung von Segelyachten bzw. Motoryachten auf dem Meer.

Das Schweizer System hat sich bisher bewährt – ist aber aufwendig, zeitintensiv und vor allem teuer.

Umdenken ist nicht aufzuhalten

Die exklusiven, überteuerten Hochsee-Patene einiger Staaten finden immer häufiger einen freien Nagel an der Bilder- oder Fotowand. Ihr praktischer Wert wird in Frage gestellt, es spricht sich herum, dass ein umfassendes Basis-Patent – der Boat-Skipper B, aufgewertet durch intensive Praxisschulung im seglerischen und nautischem Bereich vielmehr hergibt. als sein herkömmliche Rufname „Kroatische Küstenpatent“ vorgibt.

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Fakten zum Bootsführerschein

AC Nautik

Fakten zum Bootsführerschein

Warum das IC /ICC Patent kein Ersatz sein kann für den nicht existierenden EU-Bootsführerschein

Es gibt innerhalb der Europäischen Union keine einheitliche Regelung für Bootsführerscheine. Eine Verordnung, die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationalen Bootsführerscheine untereinander anzuerkennen, gibt es nicht.

Während die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates seit dem 20. Dezember 2006 die Anerkennung von nationalen Automobilführerscheinen EU-weit regelt, geschieht dies im Sportbootbereich nur bedingt und nur auf freiwilliger Basis.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier forderte ein Verband unverblümt die Europäische Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen. Stattdessen forderte der Verband die EU-Mitgliedsstaaten auf, die Resolution 40 der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) sowie das ICC (International Certificate of Competence – offizieller „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“) anzuerkennen. Ein Verband fordert eine Leistung von den EU-Mitgliedsstaaten, eine reife dreiste Leistung.

Fragwürdige Alternative

IC-Papiere statt einheitlicher EU-Regelung für Bootsführerscheine auf Empfehlung eines Verbandes? Bei dem ICC handelt es sich um einen Versuch von fast nur Binnenländern, ein internationales Zertifikat für das Führen von Jachten herauszugeben. Als Grundlage dient die ICC Resolution 40, die de facto nur von Binnenländern ohne Meereszugang (zum Beispiel Österreich, Bulgarien, Schweiz, Tschechien etc.) unterzeichnet worden ist. Mittelmeerländer wie Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich haben diese Resolution nicht unterschrieben. Im Klartext heißt das, innerhalb der EU besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung der Zertifikate.

Als österreichischer Staatsbürger ist man scheinbar auch gut beraten, einen kroatischen Bootsführerschein (Boat Skipper B inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung) mit Praxisausbildung auf der Adria zu machen. Warum Geld in einen ICC investieren ohne 100-prozentige Gewissheit auf internationale Anerkennung. Geld, das man besser für eine solide Praxis ausgeben kann.

Warum im offiziellen Österreich (Oberste Schifffahrtsbehörde) der Boat Skipper B auf Ablehnung stößt, und seine Frage: Für welches österreichische Küstengewässer, das Patent anerkannt werden sollte – dürfte nicht schwer zu beantworten sein, so unübersichtlich ist die Auswahl ja nicht. Die Gefahr, der amtliche Boat-Skipper B – Basisausbildungsschein der kroatischen Handelsmarine – könnte nicht den privatrechtlichen Anforderungen Österreichs entsprechen, ist eher hypothetisch. Von den vier Fahrtenbereichen Österreichs, könnten zwei ersatzlos eliminiert werden, FB3 und FB4 erweisen sich als  sinnlos. Während man mit den Boat Skipper B ohne Schwierigkeiten von Kroatien in die Südsee segeln kann und darf.

Machtprobe auf Kosten der Boat Skipper?

Österreichs Vorgehen – richtiger das Verhalten der Obersten Schifffahrtsbehörde wirft Fragen auf: Vertreten Vereine, Verbände und Lobbyisten im küstenlosen Binnenland vielleicht eigenen Interessen, statt sich der Ziele der Bootseigner, Bootsführer und Urlauber anzunehmen?

Das Fehlen einer einheitlichen europäischen Regelung für Bootsführerscheine widerspricht dem europäischen Gedanken und dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU. Unter Umständen wird ein Skipper nach dem Übersiedeln in ein anderes EU-Land gezwungen, die Prüfung für einen gleichwertigen Bootsführerschein noch einmal zu absolvieren.

Was heißt hier schon International

International bedeutet zwischenstaatlich. Der Begriff wurde 1789 von einem englischen Juristen, Philosophen und Sozialreformer geprägt. Im üblichen Sprachgebrauch kann er – Nationen betreffend – kann bedeuten, dass etwas, das mehrere Staaten oder ihre Staatsbürger betrifft (etwa internationale Abkommen).

Ein europäischer Bootsführerschein (auch, wenn er bedingt nationale Interessen nachrangig regelt (z. B. EU-Führerschein) wäre innerhalb der EU gültig, könnte bei durch Umzug bedingen Länderwechsel problemlos umgeschrieben werden, entspräche der Freizügigkeit und dem europäischen Gedankengut.  

FB2 Segelschein

Fakten zu den Bootsführerscheinen in der EU

Ein Brief aus Brüssel raubt der Hoffnung die Basis, dass ein EU-Bootsführerschein möglich werden könnte, die Kommission meint dazu:

„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. Es gibt eine Liste der Staaten, die sich verpflichtet haben, auf freiwilliger Basis das ICC anzuerkennen.

Dazu ein Kommentar aus Berlin, der allerdings dargelegt, ein ICC – basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein würde in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von gewissen betroffenen Verbänden nicht gewünscht wurde.

In einem aktualisierten Positionspapier fordert ein Verband die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

Der Traum EU-Bootsführerscheine würden das System strafen und vereinfachen, Sinnloses eliminieren darf weitergeträumt werden. Schön nur, dass die Realität bereits weitergezogen ist, vorbei an Vereinen und Verbänden mit ihren Pfründen, fahren Skipper rund um die Welt, ohne je danach gefragt zu werden, welchen Bootsführerschein sie dazu berechtigt. Und dass Deutschland die Bootsführerscheinkontrolle jenseits der Seewasserstraßen – 3 Seemeilen – eingestellt hat, sollte FB3 und FB4 Befürworter nachdenklich stimmen.

Papier und die Hohe See haben eines gemeinsam, sie sind geduldig. 

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Bootsführerscheine

Faken statt Geschichten – Bootsführerscheine

AC Nautik Presse

Faken statt Geschichten – Freiheit auf See

Was ist das IC/ICC Patent? (Befähigungsausweis)

Beabsichtig war ein großer Wurf für Europas Skipper. Da ein europäischer Bootsführerschein derzeit politisch nicht durchsetzbar ist, sollte die Resolution Nr. 40 von der Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt der UN Commission for Europe erarbeitete „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ kurz IC oder ICC, eine Lücke schließen und den international gültigen Bootsführerschein repräsentieren. Zu viele „können“ – „sollten“ – „in aller Regel“ usw. verhindern bis zur Stunde, eine klare Aussage zu Gunsten des „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ – es wurde wohl eher ein Schlag ins Wasser.

EU-Bootsführerschein (Befähigungsausweis)

Auf europäischer Ebene gibt es leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten. Während Automobilführerscheine EU weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Operators of Pleasure Craft) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. Die wichtigen Nautik Länder unter anderes Portugal, Griechenland, Italien, Spanien finden sich nicht auf der Liste.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von

Entsprechenden, europäischen Verbänden nicht gewünscht wurde.

Mehr dazu unter: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/ac-nautik-blog/jedem-das-seine-der-sinn-und-unsinn-ic-patent-icc-patent/

Wichtig:

Was viele verwechseln und als gleich ansehen.

1.) Ein gesetzlicher Befähigungsausweis für den Skipper – vorkommen kann auch, dass ein zweiter Skipper an Bord einen Befähigungsausweis haben muss. (Zone 0-12 bis 20 sm)

und

2.) Die Qualifikation für das zu führende Wasserfahrzeug (Notwendig für die Versicherung etc.). Persönlicher Erfahrungswert: Bis dato hat mich meine eigene Bootsversicherung noch nie bei einem Schaden gefragt, welchen Bootsschein ich besitze. Interessiert hat nur, wie es zum Schaden gekommen ist.

Fakten zum Bootführerschein (Befähigungsausweis)

Gesucht wird der richtige Bootsführerschein – doch welcher ist der richtige? Fragen können helfen, die richtige Auswahl zu definieren. Wo fahren: Küste, offene See oder Binnengewässer – Seen und Flüsse. Welches Boot soll gefahren werden: Segel- oder Motorboot? Wer beide Fragen ohne Zögern beantworten kann, ist im Vorteil, weil er sicher weiß, was er will. Er weiß auch, dass die Scheine Küste/Meer nicht auf Binnengewässern, Seen und Flüsse gültig sind – Scheine für Binnengewässer keinesfalls auf Küste und Meer gültig sind. Basisscheine in Deutschland sind:

Sportbootführerschein See – für Küste und Meer,

Sportbootführerschein binnen – für Seen und Flüsse

International gültig? (Befähigungsausweis)

Bootsführerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und können nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. … Bleiben sie länger als ein Jahr im Bundesgebiet, muss der deutsche Sportbootführerschein erworben werden

Jenseits der Seeschifffahrtstraßen gibt es in Deutschland keine Führerscheinpflicht. Dort darf sowieso jeder fahren, sodass in Deutschland mit dem Sportbootführerschein See das gesamte Küstenmeer und darüber hinaus die Hohe See befahren werden darf.

Österreichischer Bootsführerschein FB2 (Befähigungsausweis)

Obwohl Österreich ein Binnenland ist, können auch österreichische Bootsführerscheine für Meeresgewässer gemacht werden, z. B. der FB2 (Fahrtbereich 2 = bis 20 Seemeilen vor der Küste/Insel). Kroatien begrenzt den FB2 auf 30 BRZ.

„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

§ 13. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

für Küstenfahrt (20 sm) – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;

Kroatischer Bootsschein B (Befähigungsausweis)

Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt. Mit weniger Aufwand an Zeit und Geld schafft der Boat Skipper B mit der UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung die Basis für eine legale praktische Ausbildung, wenn sein soll über Monate oder Jahre. Skipper werden, heißt Erfahrungen sammeln, wann immer sich die Gelegenheit bietet.

Das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B ist ein Bootsführerschein bzw. Jachtführerschein inklusive UKW- See-Sprechfunk-Berechtigung.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

von Eigner-  &  Charterjachten

Jachten bis 30 BRZ/GT (das sind Einrumpfjachten bis ca. 20 m Länge),

Motorjachten und Segeljachten ohne PS Beschränkung

Motorboote & Motoryachten – Segelboote und Segelyachten – Einrumpfboote und Katamarane

Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung –

Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

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Mindestalter

Ab welchem Alter kann Boat Skipper B erworben werden ?

Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.

Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

Grobe Übersicht:

Kroatische Bootsführerscheine (Befähigungsausweis)

Bootsführerschein – Boat Skipper A – 3 sm (bis 7 Meter Länge 20 PS/15 KW)

Bootsführerschein – Boat Skipper B – beinhaltet auch den UKW-Funk für Kroatien

Der Führerschein „Boat Skipper B“ ist das kroatische Pendant in Kroatien zum deutschen Sportbootführerschein See (SBF See) bzw. dem österreichischen Fahrtenbereich 2 (FB2)

Alle weiterführenden Patente wie Yachtmaster A – YM 100 GT (bis 100 BRZ) und Yachtmaster B – YM 500 GT (bis 500 BRZ) befähigen, dank umfassender Ausbildung zum Führen und Kommandieren von Motorjachten & Segeljachten

Österreichische Bootsführerscheine (Befähigungsausweis)

FB1 – Befähigungsausweis Fahrtbereich 1 – 3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt, beschränkt auf 10 m Bootslänge

FB2 – Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen, Küstenfahrt

FB3 – Befähigungsausweis Fahrtbereich 3 – 200 Seemeilen, Küstennahe Fahrt

FB4 – Befähigungsausweis Fahrtbereich 4 – Weltweite Fahrt

Sämtliche österreichische Bootsführerscheine sind grundsätzlich ohne Funklizenz und dürfen grundsätzlich gewerblich nicht verwendet werden.

Bootsführerscheine

FB2, FB3- oder FB4-Berechtigung für Segeljachten International gültiges Schiffsführerpatent?

Freiheit auf See oder Bürokratie?

Zagreb (OTS/www.kuestenpatent-kroatien.at) – Anlässlich der geschichtlichen Vergangenheit und ihrer dramatischen Folgen für Österreich fällt es schwerer, die Angelegenheit „Hohe See“ auf die leichte Schulter zu nehmen. Wird man dann aber mit Sätzen konfrontiert, dass das IC der beste Schein sei, den ein Österreicher machen kann und nur der sei weltweit gültig und international anerkannt, dann sollte ein Schmunzeln erlaubt sein. 

Die neue Jachtverordnung von der Obersten Schiffahrstbehörde aus 2020

Wenn in Betracht gezogen wird, mit welchem Aufwand die Oberste Schifffahrtsbehörde die neue Jachtverordnung vom 08. Mai 2020 etabliert hat und wie erfolgreich diese von den beauftragten Vereinen und Verbänden umgesetzt wird, könnten einem das Wasser in die Augen treten.

Erstaunlich dabei bleibt, dass Lernzielkatalog (Anlage 7 und 8 der JachtVO) sowie die sowie Anforderungen an die theoretische Prüfung Anlage 10 und die Anforderungen an die praktische Prüfung Anlage 11 als allgemeinverbindlich angesehen werden sollten und doch von den Aus- bzw. Durchführenden auf unterschiedlichste Weise interpretiert werden – so jedenfalls das Bild, das sich darstellt. 

Auweia, Paragrafen zum besseren Verstehen

Was hier in Vorschriften zusammengebastelt wurde, ist nur schwer zu verstehen. Besondere Aufmerksamkeit genießen dabei die Begriffe „Internationale Zertifikate“ und die ständig wechselnden Bezeichnungen wie „privat, privatrechtlich u. ä.“ – ein Grund für Unbehagen.  

Gleich der § 1 erzeugt ein ungutes Gefühl, Schiffsführerpatent, Befähigungsausweis sind vertraut – aber die Erlangung und Ausstellung „Internationaler Zertifikate zur Führung von Jachten“, was soll dies in einer österreichischen JachtVO.  Kann doch nur heißen, dass das Papier, das nach bestandener Prüfung ausgestellt wird, weder Fleisch noch Fisch ist, eigentlich nur ein Papier, dass die Ausstellung eines „gültigen“ Patentes bei Mehrkosten ermöglicht. Worauf in folgende Paragrafen hingewiesen wird. 

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten. 

Private Befähigungsausweise

Befähigungsausweise zur Erlangung Internationaler Zertifikate

§ 32. (1) Prüfungsorganisationen haben private Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See im Geltungsbereich gemäß § 14 mit Mindestinhalt nach dem Muster gemäß Anlage 13 auszustellen. 

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

Geltungsbereich

§ 11. Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

§ 12. Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster der Anlage 4 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen. 

Zum Abschuss freigegeben werden sollt der unsinnige Paragraf 13 mit seinen Berechtigungsumfängen, der ist weder auf der Höhe der Zeit, noch besteht eine Möglichkeit ihn im Detail nachzuvollziehen bzw. in irgendeiner Weise zu kontrollieren. Die Handvoll Skipper, die glauben, es sei chic, den FB 4 zu besitzen, werden enttäuscht sein, dass es defacto niemanden von den Offiziellen interessiert, ob er das Ding hat. Das Ankommen zählt, das wie, interessiert nicht, auch wenn etwas anders an Stammtischen behauptet wird. Zumal der Paragraf sich mit seinen eigenen Inhalten preisgibt. Oder wie soll man interpretieren, dass das Sammeln von seemännischer Praxis erst ab den 14. Lebensjahr zählt, wenn es erfolgreichen 13-jährigen Weltumseglern samt Gerichtsbeschluss gelingt mit 17 Jahren bereits wieder daheim zu sein. Das nennt man learning by doing. 

§ 13. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

  1. für Watt- oder Tagesfahrt (3 sm) – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1; 
  2. für Küstenfahrt (20 sm) – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2; 

Verzichtet man im Detail darauf Lernzielkatalog und Prüfungsanforderungen für Theorie und Praxis näher zu betrachten, könnte der FB2 als sinnvolles Schiffsführerpatent oder Befähigungsausweis akzeptiert werden, doch Ungereimtheiten speziell im Tidenbereich verhindern eine Unvoreingenommenheit. 

Anders die unbedeutende Anzahl an FB3- und FB4-Scheinen, eine echte Nachfrage besteht hier kaum und ist wohl  für Andenkensammler gedacht. Für die Oberste Schifffahrtsbehörde ist der FB4 eine sinnlose Belastung der ohnehin knappen Ressourcen. 

Bemerkung

Geht man davon aus, dass der FB2,FB3,FB4 ein durchaus vernünftiger Repräsentant österreichischer Nautik ist oder sein könnte, denn er hat Schwächen. Das Papier, das nach bestandener Prüfung privatrechtlich ausgestellt wird, hat kaum eine Chance international anerkannt zu werden. Der Trick auf Umwegen aus diesem Papier per Antrag und entsprechenden Mehrkosten gibt dem Internationalen Zertifikat zwar einen amtlichen Touch, garantiert nach Aussage lt. Website Obersten Schifffahrtsbehörde aber keinesfalls die internationale Anerkennung, da heißt es immer noch – soll und kann.  

Das Internationale Zertifikat IC.Resolution 40, das als Binnenpatent konzipiert wurde und später um die Küstengewässer erweitert worden ist, das anerkannt werden sollte oder anerkannt werden kann. Dem wichtige Küstenländer nicht beigetreten sind, in denen Binnenländer in der Mehrheit sind – ein Zertifikat, das eine europäische Lösung hintertreibt, aber auf Dauer sicher nicht verhindern kann.

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Oberste Schifffahrtsbehörde

Fakten zum FB4 Befähigungsausweis – weltweite Fahrt

Darf so etwas als angewandte Bürokratie bei sinnvoller Verwendung knapper Ressourcen bezeichnet werden? Ein privatrechtlicher Bootsschein ohne rechtes Einsatzgebiet und ohne größere Nachfrage. Seit 2012 zieren nur ca. 220 Patente für große Fahrt gut gerahmt einen Platz an einer Wand. Denn um das Ding mit an Bord zu nehmen, ist es zu teuer erstanden, mit Erinnerungen behaftet und andererseits fragt auf Hoher See niemand danach, es fehlt die Rechtsgrundlage.  

Bei jährlich durchschnittlich 25 Bootsführerscheine der gehobenen Extraklasse (FB4 als S4 oder M4) stellt sich die Frage: warum die Oberste Schifffahrtsbehörde als Binnenland Ressourcen für Bootsscheine „Hohe See“ verbraucht, das werden wenige Besitzer dieser privatrechtlichen Befähigungsausweise beantworten wollen oder die Oberste Schifffahrtsbehörde erklärt sich.

Küstenpatent

Fakten:
Ein österreichischer Staatsbürger, der unter österreichischer Flagge fährt, benötigt theoretisch gar keinen Befähigungsausweis für das Führen von Jachten. In der Regel allerdings schreiben die meisten Küstenstaaten einen Befähigungsausweis für ihre Hoheitsgewässer vor, in der Regel sind das 12 sm bis 20 sm vor der Küste.

Wichtig:
Was viele verwechseln und als gleich ansehen.
1.) Ein gesetzlicher Befähigungsausweis für den Skipper – vorkommen kann auch, dass ein zweiter Skipper an Bord einen Befähigungsausweis haben muss. (Zone 0-12 bis 20 sm)
und
2.) Die Qualifikation für das zu führende Wasserfahrzeug (Notwendig für die Versicherung etc.). Persönlicher Erfahrungswert: Bis dato hat mich meine eigene Bootsversicherung noch nie bei einem Schaden gefragt, welchen Bootsschein ich besitze. Interessiert hat nur, wie es zum Schaden gekommen ist.

Der Faktor Zeit

Man wird nicht in 2-3 Wochen zu einem Profiskipper auf einer 50-Fuß-Jacht auch nicht mit 5-8 anderen Teilnehmern. Tatsache ist, dass jedes Wasserfahrzeug, ob Katamaran oder Segeljacht durch ständiges Üben und die allgegenwärtige Praxis einen Segler oder Nautiker schaffen.
Dabei sollte von Monaten besser Jahren ausgegangen werden. Nicht unerheblich dabei, welches Gebiet sollte befahren werden? Tidengewässer – Raue Gewässer – Mittelmeer – Atlantik oder weltweit? Wie viele Personen sind an Bord, welche Größe hat das Schiff?


Deshalb sind die ständigen Vergleiche, welcher Bootsschein der Beste ist. Wie vieles andere auch entbehrlich und unsinnig.
1.) Die gesetzliche Anerkennung ist beim Befähigungsausweis wichtig (z. B. hat Kroatien viele Kapitäne auf den Weltmeeren)
2.) Mehr Gewicht liegt auf Qualifikation des Skippers. Dazu zählen: wie lange ist e schon Skipper, welche Erfahrungen, in welchen Revieren konnte er ansammeln. Sein persönliches Engagement in Sachen Nautik macht den Unterschied.

Kroatische Bootsführerscheine

Boat Skipper A – 3 sm ( bis 7 Meter Länge 20 PS/15 KW)
Boat Skipper B –  beinhaltet auch den UKW-Funk für Kroatien

Der Führerschein „Boat Skipper B“ ist das kroatische Pendant zum deutschen Sportbootführerschein See (SBF See) bzw. dem österreichischen Fahrtenbereich 2 (FB2)

Alle weiterführenden Patente wie Yachtmaster  A – YM 100 GT (bis 100 BRZ) und Yachtmaster  B – YM 500 GT (bis 500 BRZ)  befähigen, dank umfassender Ausbildung zum Führen und Kommandieren von Motorjachten & Segeljachten

Österreichische Bootsführerscheine

Befähigungsausweis Fahrtbereich 1 – 3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt, beschränkt auf 10 m Bootslänge
Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen, Küstenfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 3 – 200 Seemeilen, Küstennahe Fahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 4 – Weltweite Fahrt

Sämtliche österreichische Bootsführerscheine sind ohne inkl. Funklizenz.

Kroatien begrenzt in kroatischen Hoheitsgewässern den Fahrtenbereich 2 auf 30 BRZ und den Fahrtenbereich 3 auf 500 BRZ.

Kroatien und die Skipper aus Österreich

Kroatien besitzt die Reputation, wird international in der IMO (the International Maritime Organization) geschätzt und Kroatien ermöglicht, das Jahr für Jahr tausende Österreicher in Adria und im Mittelmeer mit dem Boot fahren ihr Freizeit an Bord verbringen.

Der kroatische Bootsführerschein, der Boat Skipper B (Bootsführerschein Kroatien) mit Funklizenz für Kroatien, mit diesem Bootsführerschein kann der Binnenland-Österreicher ohne große bürokratische Hürden aber mit viel Sicherheit sein Boot fahren. Wenn, es denn sein soll auch ein Charterboot. Deshalb machen bereits tausende Österreicher das Küstenpatent B und die entsprechende Praxis in Kroatien am Meer.

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