AC Nautik
Fakten zum Bootsführerschein
Warum das IC /ICC Patent kein Ersatz sein kann für den nicht existierenden EU-Bootsführerschein
Es gibt innerhalb der Europäischen Union keine einheitliche Regelung für Bootsführerscheine. Eine Verordnung, die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationalen Bootsführerscheine untereinander anzuerkennen, gibt es nicht.
Während die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates seit dem 20. Dezember 2006 die Anerkennung von nationalen Automobilführerscheinen EU-weit regelt, geschieht dies im Sportbootbereich nur bedingt und nur auf freiwilliger Basis.
In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier forderte ein Verband unverblümt die Europäische Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen. Stattdessen forderte der Verband die EU-Mitgliedsstaaten auf, die Resolution 40 der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) sowie das ICC (International Certificate of Competence – offizieller „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“) anzuerkennen. Ein Verband fordert eine Leistung von den EU-Mitgliedsstaaten, eine reife dreiste Leistung.
Fragwürdige Alternative
IC-Papiere statt einheitlicher EU-Regelung für Bootsführerscheine auf Empfehlung eines Verbandes? Bei dem ICC handelt es sich um einen Versuch von fast nur Binnenländern, ein internationales Zertifikat für das Führen von Jachten herauszugeben. Als Grundlage dient die ICC Resolution 40, die de facto nur von Binnenländern ohne Meereszugang (zum Beispiel Österreich, Bulgarien, Schweiz, Tschechien etc.) unterzeichnet worden ist. Mittelmeerländer wie Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich haben diese Resolution nicht unterschrieben. Im Klartext heißt das, innerhalb der EU besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung der Zertifikate.
Als österreichischer Staatsbürger ist man scheinbar auch gut beraten, einen kroatischen Bootsführerschein (Boat Skipper B inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung) mit Praxisausbildung auf der Adria zu machen. Warum Geld in einen ICC investieren ohne 100-prozentige Gewissheit auf internationale Anerkennung. Geld, das man besser für eine solide Praxis ausgeben kann.
Warum im offiziellen Österreich (Oberste Schifffahrtsbehörde) der Boat Skipper B auf Ablehnung stößt, und seine Frage: Für welches österreichische Küstengewässer, das Patent anerkannt werden sollte – dürfte nicht schwer zu beantworten sein, so unübersichtlich ist die Auswahl ja nicht. Die Gefahr, der amtliche Boat-Skipper B – Basisausbildungsschein der kroatischen Handelsmarine – könnte nicht den privatrechtlichen Anforderungen Österreichs entsprechen, ist eher hypothetisch. Von den vier Fahrtenbereichen Österreichs, könnten zwei ersatzlos eliminiert werden, FB3 und FB4 erweisen sich als sinnlos. Während man mit den Boat Skipper B ohne Schwierigkeiten von Kroatien in die Südsee segeln kann und darf.
Machtprobe auf Kosten der Boat Skipper?
Österreichs Vorgehen – richtiger das Verhalten der Obersten Schifffahrtsbehörde wirft Fragen auf: Vertreten Vereine, Verbände und Lobbyisten im küstenlosen Binnenland vielleicht eigenen Interessen, statt sich der Ziele der Bootseigner, Bootsführer und Urlauber anzunehmen?
Das Fehlen einer einheitlichen europäischen Regelung für Bootsführerscheine widerspricht dem europäischen Gedanken und dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU. Unter Umständen wird ein Skipper nach dem Übersiedeln in ein anderes EU-Land gezwungen, die Prüfung für einen gleichwertigen Bootsführerschein noch einmal zu absolvieren.
Was heißt hier schon International
International bedeutet zwischenstaatlich. Der Begriff wurde 1789 von einem englischen Juristen, Philosophen und Sozialreformer geprägt. Im üblichen Sprachgebrauch kann er – Nationen betreffend – kann bedeuten, dass etwas, das mehrere Staaten oder ihre Staatsbürger betrifft (etwa internationale Abkommen).
Ein europäischer Bootsführerschein (auch, wenn er bedingt nationale Interessen nachrangig regelt (z. B. EU-Führerschein) wäre innerhalb der EU gültig, könnte bei durch Umzug bedingen Länderwechsel problemlos umgeschrieben werden, entspräche der Freizügigkeit und dem europäischen Gedankengut.
Fakten zu den Bootsführerscheinen in der EU
Ein Brief aus Brüssel raubt der Hoffnung die Basis, dass ein EU-Bootsführerschein möglich werden könnte, die Kommission meint dazu:
„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. Es gibt eine Liste der Staaten, die sich verpflichtet haben, auf freiwilliger Basis das ICC anzuerkennen.
Dazu ein Kommentar aus Berlin, der allerdings dargelegt, ein ICC – basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein würde in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von gewissen betroffenen Verbänden nicht gewünscht wurde.
In einem aktualisierten Positionspapier fordert ein Verband die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen
Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.
Der Traum EU-Bootsführerscheine würden das System strafen und vereinfachen, Sinnloses eliminieren darf weitergeträumt werden. Schön nur, dass die Realität bereits weitergezogen ist, vorbei an Vereinen und Verbänden mit ihren Pfründen, fahren Skipper rund um die Welt, ohne je danach gefragt zu werden, welchen Bootsführerschein sie dazu berechtigt. Und dass Deutschland die Bootsführerscheinkontrolle jenseits der Seewasserstraßen – 3 Seemeilen – eingestellt hat, sollte FB3 und FB4 Befürworter nachdenklich stimmen.
Papier und die Hohe See haben eines gemeinsam, sie sind geduldig.