Schweizer erkennt den wahren Wert des Küstenpatent B – Bootsführerschein

Schweizer erkennt den wahren Wert des

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung

Eine Schweizer Bootsschule verpasst dem „Kroatischen Küstenpatent“, dem Boat Skipper B, inkl. Funkzeugnis zusätzlich eine professionelle praktische Skipper Ausbildung. Warum das Kroatischer Küstenpatent, den Boat Skipper B? Für angehende Chartersegler ist das Küstenpatent eine nahezu ideale Vorstufe aber auch eine günstige Alternative zum Hochsee-Schein, die mit überschaubaren Zeit- und Kostenaufwand zum Ziel führt. Ideal für den Mittelmeer-Charter und mit entsprechendem eigenem Bootsmaterial auch darüber hinaus, wie bekanntgewordene Törns auf Hoher See beweisen. Beide Weltmeere lassen grüßen.

Fakten Kroatisches Küstenpatent

Das Kroatischer Küstenpatent, der Boat Skipper B ist ein international gültiger, amtlicher

Befähigungsausweis des Kroatischen Ministeriums für Schifffahrt und Verkehr – er berechtigt Sie zur Führung von:

  • Segeljachten, Motorjachten und Jetski bis zu 30 BRZ (Brutto-Raumzahl) –
  • das entspricht etwa einer Länge von ca. 20 m bei Einrumpfjachten
  • ohne Begrenzung der Motorleistung
  • zeitlich unbegrenzt gültig
  • bis 12 sm (ca. 22,22 km) vor der Küste bzw. Inseln (Hoheitsgewässer)
  • beinhaltet auch die Funklizenz, die zum Chartern in Kroatien Pflicht ist.
  • Mindestalter ab 18 Jahren

Sicherheit, die Position 1

Sicherheit steht bei der Ausbildung an erster Stelle, ein Grund, die Ausbildung in 3 Stufen zu konzipieren. Abhängig von vom Können, den Erfahrungen stehen verschiedene Lernmodule zur Auswahl, alle sind optimal darauf ausgelegt, auf die vielfältigen Aufgaben eines Skippers vorzubereiten.

Das Kroatische Küstenpatent und die ausgeprägten Praxiseinheiten sind kein Schnell-Verfahren um als Skipper eine Yacht auf dem Meer zu steuern. Priorität und oberste Voraussetzung ist die Beherrschung des seglerischen und nautischen Handwerks. Darauf baut die gezielte Ausbildung auf, wird schwerpunktmäßig besonderer Wert gelegt.

Internationale Anerkennung

Grundsätzlich gibt es kein internationales Abkommen über die Küstenpatente. Kroatien ist Mitglied der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation(International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.

Sinnvoll eine breite Fächerung der Bootsscheine?

In vielen Staaten mit oder ohne Meerzugang (Binnenstaaten) ist die Hochsee-Ausbildung in mehrere Stufen gegliedert.

Im Binnenland Österreich gelten privatrechtliche Befähigungsausweise, diese werden nach Fahrtbereichen gestaffelt ausgestellt, werden nur bedingt international anerkannt:

Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,

der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen und

der Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste.

Der Fahrtbereich 4 (FB 4) deckt den restlichen Bereich des Meeres ab.

Jeder Befähigungsausweis kann direkt erworben werden. Der Ausweis für den FB1 ist also nicht Voraussetzung für den FB2 usw.

In Deutschland

Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.

Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor

Der Sportküstenschifferschein bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Bootes in der 12-Meilen Zone verfügt.

Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und/oder Motor

Der Sportseeschifferschein bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes in der 30-Meilen Zone weltweit sowie in allen Gewässern um Europa außerhalb der 30-Meilen-Zone verfügt. Für das gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes in der 30-Meilen-Zone sowie den meisten Gewässern Europas ist der SSS vorgeschrieben.

Sporthochseeschein (SHS) für Segel und/oder Motor

Bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes weltweit auf Hoher See verfügt.

Die Zahlen der ausgestellten Führerscheine nehmen kontinuierlich zu. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 38.802 Sportbootführerscheine See ausgestellt. Weiterführende Scheine wie der SKS (5.374), SSS (366) und SHS (71) werden deutlich weniger erworben.

Schweiz

Sportbootführerschein See (Küstenschein) – Internationaler Bootsführerschein

Berechtigt zur Führung von Segelschiffen bzw. Motorbooten auf dem Meer.

Hochseeausweis – Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting

Berechtigt zur Führung von Segelyachten bzw. Motoryachten auf dem Meer.

Das Schweizer System hat sich bisher bewährt – ist aber aufwendig, zeitintensiv und vor allem teuer.

Umdenken ist nicht aufzuhalten

Die exklusiven, überteuerten Hochsee-Patene einiger Staaten finden immer häufiger einen freien Nagel an der Bilder- oder Fotowand. Ihr praktischer Wert wird in Frage gestellt, es spricht sich herum, dass ein umfassendes Basis-Patent – der Boat-Skipper B, aufgewertet durch intensive Praxisschulung im seglerischen und nautischem Bereich vielmehr hergibt. als sein herkömmliche Rufname „Kroatische Küstenpatent“ vorgibt.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Fakten zum Bootsführerschein

AC Nautik

Fakten zum Bootsführerschein

Warum das IC /ICC Patent kein Ersatz sein kann für den nicht existierenden EU-Bootsführerschein

Es gibt innerhalb der Europäischen Union keine einheitliche Regelung für Bootsführerscheine. Eine Verordnung, die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationalen Bootsführerscheine untereinander anzuerkennen, gibt es nicht.

Während die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates seit dem 20. Dezember 2006 die Anerkennung von nationalen Automobilführerscheinen EU-weit regelt, geschieht dies im Sportbootbereich nur bedingt und nur auf freiwilliger Basis.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier forderte ein Verband unverblümt die Europäische Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen. Stattdessen forderte der Verband die EU-Mitgliedsstaaten auf, die Resolution 40 der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) sowie das ICC (International Certificate of Competence – offizieller „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“) anzuerkennen. Ein Verband fordert eine Leistung von den EU-Mitgliedsstaaten, eine reife dreiste Leistung.

Fragwürdige Alternative

IC-Papiere statt einheitlicher EU-Regelung für Bootsführerscheine auf Empfehlung eines Verbandes? Bei dem ICC handelt es sich um einen Versuch von fast nur Binnenländern, ein internationales Zertifikat für das Führen von Jachten herauszugeben. Als Grundlage dient die ICC Resolution 40, die de facto nur von Binnenländern ohne Meereszugang (zum Beispiel Österreich, Bulgarien, Schweiz, Tschechien etc.) unterzeichnet worden ist. Mittelmeerländer wie Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich haben diese Resolution nicht unterschrieben. Im Klartext heißt das, innerhalb der EU besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung der Zertifikate.

Als österreichischer Staatsbürger ist man scheinbar auch gut beraten, einen kroatischen Bootsführerschein (Boat Skipper B inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung) mit Praxisausbildung auf der Adria zu machen. Warum Geld in einen ICC investieren ohne 100-prozentige Gewissheit auf internationale Anerkennung. Geld, das man besser für eine solide Praxis ausgeben kann.

Warum im offiziellen Österreich (Oberste Schifffahrtsbehörde) der Boat Skipper B auf Ablehnung stößt, und seine Frage: Für welches österreichische Küstengewässer, das Patent anerkannt werden sollte – dürfte nicht schwer zu beantworten sein, so unübersichtlich ist die Auswahl ja nicht. Die Gefahr, der amtliche Boat-Skipper B – Basisausbildungsschein der kroatischen Handelsmarine – könnte nicht den privatrechtlichen Anforderungen Österreichs entsprechen, ist eher hypothetisch. Von den vier Fahrtenbereichen Österreichs, könnten zwei ersatzlos eliminiert werden, FB3 und FB4 erweisen sich als  sinnlos. Während man mit den Boat Skipper B ohne Schwierigkeiten von Kroatien in die Südsee segeln kann und darf.

Machtprobe auf Kosten der Boat Skipper?

Österreichs Vorgehen – richtiger das Verhalten der Obersten Schifffahrtsbehörde wirft Fragen auf: Vertreten Vereine, Verbände und Lobbyisten im küstenlosen Binnenland vielleicht eigenen Interessen, statt sich der Ziele der Bootseigner, Bootsführer und Urlauber anzunehmen?

Das Fehlen einer einheitlichen europäischen Regelung für Bootsführerscheine widerspricht dem europäischen Gedanken und dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU. Unter Umständen wird ein Skipper nach dem Übersiedeln in ein anderes EU-Land gezwungen, die Prüfung für einen gleichwertigen Bootsführerschein noch einmal zu absolvieren.

Was heißt hier schon International

International bedeutet zwischenstaatlich. Der Begriff wurde 1789 von einem englischen Juristen, Philosophen und Sozialreformer geprägt. Im üblichen Sprachgebrauch kann er – Nationen betreffend – kann bedeuten, dass etwas, das mehrere Staaten oder ihre Staatsbürger betrifft (etwa internationale Abkommen).

Ein europäischer Bootsführerschein (auch, wenn er bedingt nationale Interessen nachrangig regelt (z. B. EU-Führerschein) wäre innerhalb der EU gültig, könnte bei durch Umzug bedingen Länderwechsel problemlos umgeschrieben werden, entspräche der Freizügigkeit und dem europäischen Gedankengut.  

FB2 Segelschein

Fakten zu den Bootsführerscheinen in der EU

Ein Brief aus Brüssel raubt der Hoffnung die Basis, dass ein EU-Bootsführerschein möglich werden könnte, die Kommission meint dazu:

„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. Es gibt eine Liste der Staaten, die sich verpflichtet haben, auf freiwilliger Basis das ICC anzuerkennen.

Dazu ein Kommentar aus Berlin, der allerdings dargelegt, ein ICC – basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein würde in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von gewissen betroffenen Verbänden nicht gewünscht wurde.

In einem aktualisierten Positionspapier fordert ein Verband die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

Der Traum EU-Bootsführerscheine würden das System strafen und vereinfachen, Sinnloses eliminieren darf weitergeträumt werden. Schön nur, dass die Realität bereits weitergezogen ist, vorbei an Vereinen und Verbänden mit ihren Pfründen, fahren Skipper rund um die Welt, ohne je danach gefragt zu werden, welchen Bootsführerschein sie dazu berechtigt. Und dass Deutschland die Bootsführerscheinkontrolle jenseits der Seewasserstraßen – 3 Seemeilen – eingestellt hat, sollte FB3 und FB4 Befürworter nachdenklich stimmen.

Papier und die Hohe See haben eines gemeinsam, sie sind geduldig. 

www.kuestenpatent-kroatien.at

Bootsführerscheine

FB2, FB3 wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf

Unverhoffte Strafzahlung in Kroatien – wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf

Viele träumen davon, einmal mit ihrem Schiff auf dem Meer zu fahren und dabei selbst die Adria zu entdecken. Sowohl die Freiheit auf dem Meer als auch das unbeugsame Rauschen der Wellen laden zu diesem Erlebnis ein. Mit dem Küstenpatent für Kroatien www.kuestenpatent-kroatien.at kann sich dieser große Wunsch endlich erfüllen. Dennoch gibt es einiges, was Sie beachten müssen, damit sich Ihr Traum nicht plötzlich in einen Albtraum verwandelt. Die geltenden Gesetze in Kroatien bereiten Seefahrern aktuell einige Probleme. Unter Umständen darf man vor der Küste Kroatiens das eigene Schiff nicht mehr verlassen, ohne zu hohen Strafzahlungen verpflichtet zu werden.

Worin besteht das Problem?

Erreichen Sie nach einer langen und erlebnisreichen Fahrt die Küste von Kroatien, so werden Sie sicher erst einmal die atemberaubende Aussicht genießen. Anschließend führt den stolzen Seefahrer der Weg zum eigenen kleinen Schlauchboot, um mit diesem vom Segelschiff an den Strand zu gelangen. Kommt es hierbei jedoch zu einer Kontrolle oder einem kleineren Unfall, können große Strafzahlungen gegen Sie erhoben werden. Doch worin besteht dabei das Problem? Der Bootsführerschein wurde schließlich abgelegt und damit sind Sie als Inhaber offiziell dazu berechtigt, die wunderschöne Inselwelt von Kroatien zu erforschen.

Die Komplikation besteht hierbei darin, dass der Gesetzgeber streng zwischen Motorjachten und Segeljachten unterscheidet. Die meisten Menschen, die lediglich mit einer Segeljacht fahren möchten, legen demnach ausschließlich das Küstenpatent für Segelschiffe ab. An dieser Überlegung ist grundsätzlich nichts falsch, denn dadurch können im Vorfeld einige Kosten gespart werden. Für den kroatischen Gesetzgeber handelt es sich jedoch lediglich dann um eine Segeljacht, wenn diese ausschließlich über einen Hilfsmotor verfügt. Der sogenannte Flautenschieber darf dabei nur für 30 Seemeilen reichen. Das Schlauchboot hingegen, das für die Überfahrt vom Segelschiff zur Küste genutzt wird, wird vom Gesetzgeber nicht als Segelfahrzeug, sondern als Motorfahrzeug betrachtet.

Aus diesem Grund sind von der aktuellen Problematik viele Menschen betroffen, die eine FB2-, FB3- oder FB4-Berechtigung für Segeljachten erworben haben. Das kleine Schlauchboot wird aufgrund seines Kraftmotors, der den Hauptantrieb darstellt, als Motorfahrzeug betrachtet erfordert dadurch eine Ausbildung für Motorjachten. Ohne diese werden Sie unverhofft zu einer hohen Geldstrafe verpflichtet, wenn Sie bei der Fahrt von Ihrer Segeljacht zur Küste kontrolliert werden oder es zu einem Unfall auf dieser Strecke kommt.

Wie kann eine hohe Geldstrafe umgangen werden?

Die Lösung dieses Problems ist denkbar einfach. Zusätzlich zu Ihrem Küstenpatent für Segeljachten benötigen Sie ebenfalls ein Küstenpatent für Motorfahrzeuge, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser verhältnismäßig kleine Aufwand lohnt sich dabei in jedem Fall. Nach nur einem Wochenende, das Sie bei uns in Ihr Küstenpatent investieren, sind Sie von allen Sorgen befreit und können Ihren Ausflug nach Kroatien wieder ganz entspannt genießen. Melden Sie sich daher noch heute zu einem Kurs für das Küstenpatent in Kroatien bei uns www.kuestenpatent-kroatien.at an!