AC – Küstenpatent

Bootsunfälle

AC – Küstenpatent

Das Küstenpatent ist der Schlüssel für Kroatiens Küste

 

Urlaubsparadies Kroatien

Kroatien mit seiner malerischen Küste, den schönen, abwechslungsreichsten Landschaften verzaubert jährlich viele tausend Besucher. Neben den historischen Sehenswürdigkeiten und den idyllischen Küstenstädtchen mit ihrem mittelalterlichen Charme, sind es vor allem die traumhaften kroatischen Strände und das klare Wasser der Adria, die den Urlauber anziehen.

An der langgezogenen adriatischen Küste – sie ist mal eben 1778 Kilometer lang und werden die Küstenkilometer der Inseln hinzugezählt dann sind es etwa 6176 Kilometer – findet der Urlauber endlos lange Sandstrände, weiße Kieselbuchten und romantische Felsenbuchten. Hier erlebt und genießt der Urlauber die Reinheit, das tiefe Meeres-Blau und das glasklare Wasser der Adria.

Die Küste Kroatiens wird gern in drei Regionen eingeteilt. Im Norden ist es die Halbinsel Istrien, gefolgt von der angrenzenden Kvarner Bucht und endet im Süden von Dalmatien an der montenegrinischen Grenze.

Für Bootseigner eines der schönsten Reviere Europas

Entlang der ca. 1.778 km langen Küste reihen sich, wie Perlen an einer Kette, über 1.000 Inseln (größere und kleinere) und ungezählte kleinere Riffe. Von den Inseln sind nur etwa 68 bewohnt aber alle umspült das kristallklare Wasser der Adria und sie stehen in der Gunst der Freizeitskipper ganz oben. Sie lassen sich gern verzaubern von den malerischen Meeresbuchten, Naturparadiesen und dem reichen Kulturerbe.

 

Weltkulturerbe

Das Land ist die große Schatzkammer eindrucksvoller Geschichtsepochen und zeigt sein reiches Kulturerbe in vielen Museen, historischen Bauten, Kirchen und anderen Sehenswürdigkeiten. Ein Gang durch die geschichtsträchtigen Orte ist wie Wandeln in einem „Freilichtmuseum“, nimmt den Besucher mit in eine längst vergangene Zeit. Kroatien steht mit seiner Vielzahl an Denkmälern auf der UNESCO-Liste der Weltkulturerbe weit oben.

Skipper schätzen die Gastfreundschaft der Bevölkerung und besuchen gern das Revier der 1000 Inseln, erfreuen sich am kulturellen Erbe und genießen das umfangreiche kulinarische Angebot.

Kulinarisches – international

 

Gourmetfreunde schätzen die abwechslungsreiche, gesunde Mittelmeerküche und runden diese gern mit den hervorragenden Weinen aus den kroatischen Anbaugebieten ab. Die kroatische Küche spiegelt die Kulturen wider, die das Land im Laufe seiner geschichtlichen Vergangenheit geprägt haben. Heute existieren neben der landestypischen Küche auch Einflüsse aus der italienischen, ungarischen, wienerischen und türkischen Küche in den dargebotenen Gerichten. Trotzdem hat jede Region noch ihre eigenen Spezialitäten. Überall beeindruckend ist generell die gute, frische Qualität der Produkte.

Der Bootsführerschein muss sein

Für alle motorbetriebenen Boote braucht man einen Bootsführerschein, auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50 Metern besteht in Kroatien Führerscheinpflicht. Mit einem Küstenpatent in der Tasche, steht einem traumhaften Ausflug mit dem Boot entlang der kroatischen Adria nichts mehr im Wege.

 

Wo der Bootsführerschein für Kroatien gemacht werden kann? Die Frage ist schnell beantwortet –

der Erwerb des kroatischen Küstenpatents (Boat Skipper B inkl. UKW-Sprechfunklizenz) ist einfach. Es beginnt mit der Anmeldung zu einem Kurs bei AC Nautik e. U., umgehend kommt eine Anmelde-Bestätigung und natürlich die deutschsprachigen Lernunterlagen. Mit diesen Unterlagen wird zu Hause gebüffelt, der Inhalt des Skriptums zu eigenem Wissen gewandelt und sich so auf den Kurs bei AC Nautik e. U. und die abschließende Prüfung in einem kroatischen Hafenamt vorbereitet. Welcher Termin für Kurs und Prüfung gewählt wird, ist der freien Entscheidung überlassen. Wenn es gewünscht wird, übernimmt AC Nautik e. U. die Organisation von Kurs und Prüfung und überlässt nur noch das „Büffeln zur Prüfung“. Es ist ein gutes Gefühl, einen so erfahrenen Partner – wie es AC Nautik e. U. ist – an der Seite zu haben.

Das Küstenpatent der „Boat Skipper B“
Als Küstenpatent werden Bootsführerscheine allgemein in Kroatien bezeichnet, offiziell jedoch heißen

die Bootsführerscheine für Kroatien: „Boat Skipper A, B oder C“ und „Yachtmaster A“.

In Kroatien sind alle Boote und Schiffe mit Motor führerscheinpflichtig. Das geläufigste und zugleich am häufigsten erworbenen Patent ist der „Boat Skipper B mit UKW-Sprechfunklizenz“.

 

  • Boat Skipper A berechtigt das Führen von Booten bis zu 7 m Länge und mit einer Motorleistung bis zu 8 kW in einem küstennahen Streifen bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt. Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.

 

  • Boat Skipper B mit UKW-Sprechfunklizenz berechtigt zum Führen von Segelbooten und Motorbooten bis 30 BRZ (je nach Bauart Boote bis zu ca. 18 m Länge). Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren.

Die UKW-Seesprechfunkberechtigung für Kroatien (die Prüfung kann mit dem vollendeten 16. Lebensjahr abgelegt werden) ist wichtig, wenn Sie im Land ein Boot chartern möchten. Die meisten Charterboote sind inzwischen mit UKW-Seesprechfunk ausgerüstet und dürfen folglich nur an Skipper mit Bootsführerschein B inkl. UKW-Seesprechfunklizenz verchartert werden.

 

  • Boat Skipper C beinhaltet kommerzielle Nutzung für Boote bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung. Die Erlaubnis wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt; anschließend wird eine neue ärztliche Untersuchung verlangt.

 

  • Yachtmaster A erlaubt privates und kommerzielles Führen von Segel- und Motorschiffen bis 100 bzw. 200 BRZ. Die Erlaubnis gilt fünf Jahre (bei kommerzieller Tätigkeit), eine neue amtsärztliche Untersuchung ist nach Ablauf erforderlich.

 

Praxis ist gefragt

Da die behördliche Prüfung ausschließlich aus Theorie besteht, beinhaltet der Kurs ebenso nur den theoretischen Stoff. Vor der ersten eigenverantwortlichen Übernahme des Ruders sollte daher ein etwas umfangreicheres Praxistraining absolviert werden, wofür AC Nautik e. U. ebenso verschiedene Angebote (für Motorboot oder Segelboot) bereithält, um dem Skipper-Neuling die entsprechende Praxis zu vermitteln.

 

Chartern entlang der Küste

Entlang der traumhaften Küste aber auch auf den Inseln gibt es vielerorts Möglichkeiten sich ein passendes Boot oder eine schöne Yacht tageweise oder auch für einen längeren Törn zu mieten und damit auf Entdeckungstour zu gehen.

 

An der Adria herrschen meist recht moderate Winde vor, so eignet sich das Revier auch sehr gut für Skipper-Neulinge – hier speziell der nördliche und mittlere Bereich der Region Dalmatien. Freunde von Motorbooten schippern gerne in der Zeit zwischen Mitte Juni und Anfang September.

Wer es eine Spur sportlicher mag, wird zum Segeln eher die Gefilde der Kvarner Bucht bevorzugen. Der sportlich ambitionierte Segler kommt eher in der Vor- und Nachsaison voll auf seine Kosten.

 

Ankern und/oder Bojen-Felder

Wenn und wo ankern erlaubt ist, ist dies in aller Regel kostenlos. Um jedoch den Meeresboden, Flora und Fauna vor größeren Schäden oder Zerstörungen zu schützen, wurden und werden noch an vielen Stellen „Felder“ mit sogenannten Festmachbojen errichtet. Diese Bojen-Felder werden vom Staat an private Unternehmen verpachtet und sollten von diesen auch unterhalten werden. Das ist leider nicht immer der Fall, daher sollte die Festigkeit der Boje vor dem Festmachen überprüft werden. Für den Erhalt werden nämlich von den Nutzern Gebühren verlangt, welche sich an der Bootsgröße und/oder der Crewstärke sowie an der Dauer der Nutzung orientieren. Eine Quittung für die Gebühren ist Pflicht.

Funk & Charter

Nach neuerer Gesetzeslage müssen Charterboote mit UKW-Seesprechfunk ausgerüstet werden oder sein. Da die meisten Charteryachten bereits über eine Funkausrüstung verfügen, muss der Skipper auch über eine UKW-Seesprechfunkberechtigung verfügen – so schreibt es der Gesetzgeber vor. Diese Funkberechtigung ist inzwischen im kroatischen Küstenpatent der Kategorie B (das klassische Küstenpatent) inkludiert.

Die Frage nach der Gültigkeit des „Boat Skipper B“

Von den nachfolgenden Staaten haben wir, die AC Nautik, schriftliche Dokumente über die Gültigkeit des Küstenpatents für österreichische Staatsbürger angefordert. Diese Dokumente bestätigen die Gültigkeit des Küstenpatents in diesen Ländern:

Italien – Griechenland – Spanien – Frankreich – Südafrika – Slowenien – Deutschland – und andere Länder.

Diese Aufstellung kann hier kostenlos als PDF down geladen werden.

 

Stand: 28.02.2019