Aufklärung im Wassersport-Dschungel: Was steckt hinter IC Patent und ICC Patent?

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

Die Welt des Wassersports kann für Neueinsteiger wie ein undurchdringlicher Dschungel aus Fachbegriffen und Abkürzungen wirken. Zwei solcher Begriffe, die für Verwirrung sorgen können, sind das „IC Patent“ und das „ICC Patent“. Doch was verbirgt sich hinter diesen mysteriösen Bezeichnungen? In diesem Beitrag werden wir die Nebelschleier lüften und Licht ins Dunkel bringen.

Das IC Patent: Ein vielversprechender Name

Das „IC Patent“ steht für das „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ – auf den ersten Blick klingt es fast zu schön, um wahr zu sein. Die Vorstellung, einen international anerkannten Bootsführerschein zu besitzen, weckt zweifellos Interesse. Doch hier stoßen wir auf das erste Hindernis: Einen weltweit 100%ig anerkannten Bootsführerschein gibt es nicht. Die Anerkennung von Bootsführerscheinen ist von den Gesetzen und Vorschriften der einzelnen Länder abhängig.

Das ICC Patent: Ein Schritt in Richtung Harmonisierung?

Das „ICC Patent“ steht für das „International Certificate of Competence“ und wird oft als eine Art internationaler Bootsführerschein bezeichnet. Dennoch müssen wir auch hier nüchtern bleiben: Die Anerkennung des ICC Patents ist keineswegs einheitlich. Während einige Länder es akzeptieren, gibt es andere, die es nicht anerkennen. Einige Länder verwenden es auf freiwilliger Basis, während es in anderen fest in ihre nationalen Vorschriften integriert ist. Die Vorstellung einer 100%igen Anerkennung erweist sich als Illusion.

Die Realität hinter den Begriffen: Fehlende Einheitlichkeit

Klar wird, dass weder das IC Patent noch das ICC Patent die erhoffte weltweite Einheitlichkeit bieten. Wassersportler können leicht enttäuscht sein, wenn sie feststellen, dass ihre Dokumente nicht überall anerkannt werden. Die Vielfalt der nationalen Vorschriften und Gesetze steht im Widerspruch zur romantischen Vorstellung eines nahtlosen Wassersporterlebnisses rund um den Globus.

Fazit: Die Suche nach Klarheit geht weiter

Die Welt des Wassersports ist zweifellos aufregend und vielfältig. Doch die Realität hinter den Begriffen „IC Patent“ und „ICC Patent“ zeigt, dass die erhoffte Einheitlichkeit und weltweite Anerkennung noch in weiter Ferne liegen. Wassersportbegeisterte sollten sich darauf einstellen, dass ihre Dokumente nicht überall uneingeschränkt akzeptiert werden. Solange es keine einheitliche internationale Regelung gibt, bleibt die Verwirrung bestehen.

Dieser Blogbeitrag möchte Wassersportlern dabei helfen, die Verwirrung um die Begriffe „IC Patent“ und „ICC Patent“ zu lichten und die Realität hinter diesen Bezeichnungen verständlicher zu machen.

IC Resolution 40IC Resolution 40

ICC Res. 40 „Viel Lärm um nichts – Much ado about nothing“

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

Ob der englische Dichter und Dramatiker William Shakespeare (1564 – 1616) die “International Certificate of Operators of Pleasure Craft” (Resolution No. 40) jemals zu Kenntnis genommen hätte, werden wir sicher nie erfahren und wenn doch – sein obiges Zitat hätte er wahrscheinlich als Headline nicht geändert.

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

Es sollte sicher der ganz große Wurf für Europas Skipper werden, was dabei schlussendlich heraus

gekommen ist, na ja… Gehen wir weiter davon aus, dass die Verantwortlichen der ECONOMIC COMMISSION FOR EUROPE – INLAND TRANSPORT COMMITTEE – eine Abteilung der UN – sich etwas bei der Erarbeitung des IC oder ICC gedacht haben… setzen obendrein noch voraus, dass sie an den Erfolg ihres „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ geglaubt haben, müssen wir sie zutiefst bedauern – denn ihr Produkt verfehlt das Ziel.

 

Dicht daneben – ist auch vorbei

Es ist nur schwer zu verstehen, warum ein internationaler Schein geschaffen wurde, wenn doch die meisten europäischen Staaten die nationalen Scheine untereinander anerkennen oder akzeptieren.

Andererseits bei der Aufzählung der Länder, welche die Resolution No. 40 angenommen haben, größere Lücken vorhanden sind. Klassische Seefahrernationen – Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Schweden oder Spanien erst gar nicht in der Aufstellung aufscheinen und aufgeführte Länder wie die Russischen Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika die Unterschrift verweigert haben, nicht beigetreten sind. Es bleibt ein schaler Beigeschmack, purer Aktionismus oder gezieltes Zusatzeinkommen für Verbände, Vereine oder die Staatskasse.

 

Im Jahr 2019 greift die 4. Revision

Seit dem 16. Oktober 1998 dümpelt nun der ICC – „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ mehr oder weniger lustlos vor sich hin. Es ist buchstäblich nicht gelungen, alle Betroffenen ins Boot zu holen, weder im alten Europa der Einzelstaaten noch bei den Mittelmeeranrainern. Das Südafrika Flagge zeigt, ist sicher tröstlich, ändert aber nichts, rein gar nichts daran, dass nicht einmal alle Europäer an der Ausgabe des ICCs Interesse zeigen, sich nicht für ein Anliegen der Vereinten Nationen in New York und Genf engagieren.

 

Die Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt lebt in der Vergangenheit

Sie glauben an die Wirksamkeit der Maßnahmen, die bereits von den Regierungen und Behörden – sie wurden inzwischen vereinigt zu internationalen Verbänden – erlassen worden sind, um die Ausstellung von Dokumenten für Führer von Sportbooten einschließlich der bareboat gecharterten Schiffe in internationalen Gewässern zu regeln.

 

Sie glauben fest daran, dass eine Nachfrage nach diesem europäischen Dokument besteht. Empfehlen die Ausstellung eines internationalen Zertifikates zur Befähigung des Führens von Sportbooten („Internationales Befähigungszertifikat“ oder „ICC“) auf Antrag, durch von der Regierung genehmigte Behörden sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Das ICC sollte einheitlich gemäß den Modellen zu dieser Resolution und in der offiziellen Landessprache sein. Die Überschrift des Dokumentes sollte, sofern möglich, in einer der folgenden drei Sprachen sein: Englisch, Französisch und Russisch.

Voraussetzungen für die Ausstellung eines ICC

Bei Vorlage eines amtlichen nationalen Befähigungsnachweises kann dessen Inhaber auf Antrag einen ICC desjenigen Landes erhalten, das auch das nationale Befähigungszeugnis ausgestellt hat, ohne sich weiteren Prüfungen zu unterziehen.

Drum prüfe – was sein muss

Sich gründlich zu informieren, hat noch nie oder niemanden geschadet. Fragen kostet nichts und wer sich lange vor seinem anstehenden Törn über die Gültigkeit seines Bootsführerschein (Befähigungsnachweis) informiert, kann Zeit und Geld sparen. Denn nach wie vor stellt sich die Frage, hat dieser IC oder ICC eine Überlebenschance, wird er den Markt und die einzelnen Länder irgendwann überzeugen.

Viele politisch informierte und interessierte Skipper vertreten die Meinung das ICC-Patent – International Certificate of Operators of Pleasure Craft – überzeugt nicht, über kurz oder lang wird es wieder vom Markt genommen. Zumal es bisher nicht gelungen ist, die großen Lücken im Länderverzeichnis – in 21 Jahren seines Bestehens – zu schließen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

 

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Einholung der Information: Mai 2019