Deutsche und österreichische Bootsführerscheine – Anerkennung in Kroatien

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

Deutsche und österreichische Bootsführerscheine – Anerkennung in Kroatien

In vielen Staaten Europas wird für das Führen von Sportbooten ein Befähigungsnachweis erforderlich. Für Sportbootführerscheine gibt es grundsätzlich zwei Geltungsbereiche, Binnengewässer (Seen, Flüsse und Wasserstraßen) und die offene See mit Küstengewässern und Seeschifffahrtsstraßen. Dazu kommt noch die Differenzierung nach Fahrtgebiet, Schiffslänge, Antriebsart, Segelfläche und die Motorisierung des Sportbootes je ein Bootsführerschein für unterschiedliche Reichweiten.

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom „Österreichischen Segel-Verband“ und vom „Motorbootsportverband für Österreich“ für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine. Die entsprechenden Bootsführerscheine in Deutschland sind Sportbootführerscheine, die vom „Deutschen Segel-Verband“ und vom „Deutschen Motoryachtverband“ ausgegeben werden.

Die international anerkannten IC-Patente „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ der jeweiligen österreichischen Befähigungsausweise werden von der viadonau – Österreichische Wasserstraßen – Gesellschaft mbH auf Antrag ausgefertigt.

 

Österreich

Befähigungsausweis – Fahrtenbereich 2 (20 sm)

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) ÖSV

 

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) MSVÖ

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 20 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 20 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 30 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 30 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Befähigungsausweis – Fahrtenbereich 3 (200 sm)

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 3 Küstenfahrt – 200 sm (Yacht master licence) ÖSV

 

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 3 Küstenfahrt –200 sm (Yacht master licence) MSVÖ

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 200 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 200 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (viadonau)

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 500 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 500 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Berechtigung – Fahrtenbereich 4 (Weltweite Fahrt)

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 4 – Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) (ÖSV)

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 4 – Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) (MSVÖ)

 

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C– Worldwide, M motorized craft or S sailing craft (viadonau)

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 500 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 500 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Deutschland

Sportboot-Führerschein See

Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen

 

Sportküsten Schifferschein

Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 12 Seemeilen

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 30 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 30 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Sportsee Schifferschein

Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 30 Seemeilen

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 500 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 500 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

 

Sporthochsee Schifferschein

Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in allen Küstengewässern

 

Der Befähigungsausweis befähigt zum Führen und von:

Personenbooten – Charterboten –Jachten bis 500 BRZ und zum Chartern von Schiffen bis 500 BRZ.

Erlaubt das Fahren in den Binnengewässern im Küstenmeer der Republik Kroatien, und in Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.

Erlaubt die Inbetriebnahme – vorbehaltlich ausreichender inländischer oder ausländischer Zulassungen – von Funkdiensten, wenn auf dem Boot oder der Yacht eine UKW-Funkstation oder eine GMDSS-UKW-Station installiert ist.

 

Wichtig

Alle Angaben wurden der kroatischen Vorlage:

Temeljem članka 4. stavak 3. Pravilnika o brodicama i jahtama (Narodne novine broj 27/05, 57/06, 80/07, 3/08 i 18/09) priznaju se isprave izdane od nadležnih tijela stranih država za upravljanje brodicama i jahtama hrvatske zastave kako slijedi:

entnommen, für die Richtigkeit kann keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass vorstehende Angaben der zurzeit angewendeten Praxis entsprechen und die vorstehenden Befähigungsausweise und Berechtigungen von den kroatischen Dienststellen akzeptiert bzw. anerkannt werden.

zum Downloaden:

IC Patent- Resolution 40