„Der Weg zu Ihrem Sportbootführerschein: Eine umfassende Anleitung und Unterschiede zwischen SBF Binnen und See“

Skriptum Küstenpatent

Inhaltsverzeichnis:

Welchen Schein benötige ich wofür?

Wenn es um das Führen von Booten und Yachten geht, ist der richtige Bootsführerschein unerlässlich. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Scheine es gibt und welche für welche Gewässer und Fahrzeuge benötigt werden.

  • Sportbootführerschein Binnen: Alles über die Berechtigungen und Einschränkungen dieses Scheins für Binnengewässer.
  • Sportbootführerschein See: Welche Möglichkeiten bietet dieser Schein für das Fahren auf hoher See und entlang der Küstenlinie?
  • Weiterführende Bootsscheine: Ein Überblick über ergänzende Scheine und Zertifikate für erweiterte Berechtigungen.

Voraussetzungen für den Erwerb der Bootsführerscheine Binnen und See

Bevor Sie sich in die Ausbildung stürzen, sollten Sie die Grundvoraussetzungen kennen, die für den Erwerb der verschiedenen Bootsführerscheine gelten.

Wie läuft die Ausbildung zum Bootsführer ab?

Die Ausbildung zum Bootsführer ist der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrem Bootsführerschein. Hier erfahren Sie, wie die Ausbildung abläuft und welche Optionen Sie haben.

  • Theorie und Praxis in der Sportbootschule: Ein Blick auf den klassischen Ausbildungsweg in einer Sportbootschule.
  • Online-Theoriekurs und Praxiskurs in der Bootsschule: Wie funktioniert die Kombination aus Online-Theorie und praktischem Kurs?

Unterscheiden sich die Prüfungen für den SBF See und SBF Binnen?

Die Prüfung ist der entscheidende Moment Ihrer Ausbildung. Erfahren Sie, wie sich die Prüfungen für den Sportbootführerschein See und den Sportbootführerschein Binnen unterscheiden.

  • Theoretische Prüfung: Welche Fragen erwarten Sie in der theoretischen Prüfung?
  • Praktische Prüfung: Was müssen Sie in der praktischen Prüfung demonstrieren?
  • Wieso Sie die Prüfung für den Sportbootführerschein See zuerst ablegen sollten: Ein wichtiger Tipp für angehende Bootsführer.

Führerschein in der Tasche und Leinen los?

Der Moment, in dem Sie Ihren Bootsführerschein in den Händen halten, ist aufregend. Doch was kommt danach? Erfahren Sie, wie Sie nach dem Erwerb Ihres Scheins am besten weitermachen.

Unser Fazit – Auf zu neuen Ufern mit einem Sportbootführerschein

Ein Sportbootführerschein eröffnet Ihnen neue Horizonte auf dem Wasser. Wir fassen zusammen, warum der Schein mehr ist als nur ein Dokument und wie er Ihre Bootsfahrten bereichert.

Küstenpatent Kroatien:

Zusätzlich beleuchten wir die Besonderheiten des Küstenpatents in Kroatien und welche Auswirkungen es auf Ihre Bootsfahrten in kroatischen Gewässern hat. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, die Anerkennung und die möglichen Herausforderungen.

Tauchen Sie ein in die Welt der Bootsführerscheine und nutzen Sie dieses Wissen, um Ihre eigenen Abenteuer auf dem Wasser zu planen!

Skriptum Küstenpatent

SBF Binnen KROATIEN

Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Eine Bemerkung vorweg, nach wie vor ist es bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, für die EU eine einheitliche Regelung – ähnlich der KFZ-Führerscheinregelung – zu treffen. Vertraut man den Aussagen von Beamten der zuständigen Kommission, wird es dazu in absehbarer Zeit auch nicht kommen.

Kroatien – Bootsführerscheine

Sobald ein Sportboot motorisiert ist, wird in Kroatien ein Bootsführerschein verlangt – auch bei Elektromotoren und das nicht erst bei einer Motorisierung von über 15 PS. Selbst nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge – Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter ausgenommen – dürfen nur mit Bootsführerschein gefahren werden.

Das Internationale Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen vom  deutschen Sportboot-Führerschein See (SBF)* wird auch in Kroatien anerkannt. Ist aber vor Ort nur für Boote und Jachten bis 18 m Länge bzw. 30 BRZ/GT gültig. Für größere Schiffe ist der Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich.

Wichtige Anmerkungen

  • Der Begriff „See“ muss unbedingt auf dem Bootsführerschein stehen; darauf wird streng geachtet. Ältere Bootsführerscheine, auf denen nur das Wort „Küste“ bzw. gar nichts steht, werden nicht akzeptiert. Solche Bootsführerscheine sollten vor einer Reise nach Kroatien umgeschrieben werden.
  • Anders als in Deutschland muss die Person am Steuer volljährig sein. Wer keine 18 Jahre alt ist, darf in Kroatien nicht ans Steuer, selbst wenn man einen Bootsführerschein besitzt.

•       Es ist in Kroatien nicht erlaubt, dass der Bootsführer einen geeigneten Rudergänger bestimmen kann, der nicht im Besitz des gültigen Bootsführerscheins sein muss.

Werden deutsche Bootsführerscheine in Kroatien anerkannt?

Eine wichtige Frage für jene Skipper, die an der kroatischen Adriaküste eine Jacht chartern wollen. Die Antwort lautet gemäß der 48 Seiten umfassenden Zusammenstellung der kroatischen Offiziellen „Ja“.

Einen genauen Überblick finden Skipper aus dem Ausland in einer 46-seitigen Liste des kroatischen Verkehrsministeriums. Ursprünglich war geplant gewesen, dass ausschließlich kroatische Bootsführerscheine erlaubt sein sollen, sofern in kroatischen Gewässern unter kroatischer Flagge gesegelt wird. Nach dieser Forderung aus Regierungskreisen hagelte es Proteste, vor allem von Charter-Unternehmen, so dass das Ministerium zurückgerudert ist.

Vier deutsche Bootsführerscheine werden in Kroatien anerkannt

Die Liste enthält alle ausländischen Bootsführerscheine, die zum Chartern von Jachten und Booten in Kroatien berechtigen. Freizeit-Skipper aus Deutschland haben einen Grund zur Freude und Erleichterung; es werden darin auch deutsche Sportbootführerscheine (ausgestellt vom Deutschen Segel-Verband oder vom Deutschen Motoryachtverband) aufgeführt. Die kroatischen Behörden akzeptieren die folgenden vier Zertifikate:

– Sportboot-Führerschein See: internationales Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen*
– Sportküsten Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis zwölf Seemeilen
– Sport See Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 30 Seemeilen
– Sporthochsee Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in allen Küstengewässern und in den Gewässern der Hohen See – hier besteht allerdings keine Führerscheinpflicht.

Auflagen beim Jachtcharter

Skipper nicht nur aus Deutschland haben in Kroatien zusätzlich einige Auflagen beim Jachtcharter zu beachten. Wenn das Boot mit einem Funkgerät ausgestattet ist, muss man ein gültiges UKW-See-Sprechfunk-Zeugnis vorweisen. Außerdem dürfen Wasserfahrzeuge unter kroatischer Fahne nur für private Zwecke angemietet werden oder als Bareboat-Charter, d.h. derjenige, der das Boot chartert, trägt die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung.

*Bemerkungen zum SBF

Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation – ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften – für das Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Gezeitenkunde z. B. wird nur oberflächlich geprüft, trotzdem erhält man mit dem SBF See die Erlaubnis, in Gezeitenrevieren zu fahren. Für die Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen ist kein amtlicher Schein vorgeschrieben. Folglich wird bei SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt, das Thema Seemannschaft nur sehr kurz gestreift. Nach Aussagen der deutschen Polizei auf See finden außerhalb der drei Meilen Zone keine Führerschein-

Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Schiffe, Boote oder Jachten unter kroatischer Flagge (Eignern), die die Permit-Gebühr nicht gezahlt haben, drohen nun Zwangsmaßnahmen

Bootseignern, die die Permit-Gebühren für die Jahre 2019 und 2020 nicht bezahlt haben, droht das Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur mit der Streichungen von Jachten und Booten aus dem Schiffsregister der Republik Kroatien.

„In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Seegesetzbuches wird das Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur im Oktober 2021 Entscheidungen über die Streichungen von Jachten und Booten aus dem Schiffsregister der Republik Kroatien erlassen, deren Eigentümer keine Navigationsgebühren bezahlt haben – Sicherheit und Meeresschutz für 2019 und 2020.

Die Liste der Boote, für die die ausstehenden Forderungen erfasst wurden, finden Sie auf dem elektronischen Bulletin des Schiffsregisters des Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur (www.mmpi.hr). Werden die genannten Forderungen bis zum Erlass des Löschungsbeschlusses nicht beglichen, können die gelöschten Boote nur im Erstregistrierungsverfahren in das Schiffsregister eingetragen werden, sofern alle für Neuboote geltenden technischen Normen erfüllt sind. Überprüfen Sie Ihre Zahlungen und verwenden Sie unsere E-Mail-Adresse für mögliche Anfragen: prigovor@pomorstvo.hr.“

Ungemach für Schiffe unter kroatischer Flagge

Eigner, deren Schiffe, Boote oder Jachten unter kroatischer Flagge registriert sind und die in den letzten beiden Jahren die dafür fälligen Gebühren für das Permit nicht entrichtet haben, droht ab Oktober 2021 die Zwangsabmeldung bzw. Löschung ihrer Schiffe, Boote oder Jachten aus dem kroatischen Schiffsregister.

Löschung aus dem Schiffsregister hat kaum überschaubare Folgen

Nach durchgeführter Löschung können die Jachten und Boote nur durch den verwaltungstechnischen Vorgang der ersten Anmeldung wieder registriert werden. Das beinhaltet die Einhaltung aller neuen Vorschriften und technischen Normen, ohne jegliche Ausnahmen. Eine Prozedur, die nicht nur viel Nerven, sondern schlimmstenfalls auch eine erhebliche Summe an Geld kosten kann und sich durchaus über einen längeren Zeitraum hinziehen kann.

Kroatisches Ministerium veröffentlicht Liste:

Das zuständige Ministerium hat dafür eigens eine Liste im Internet veröffentlicht, die über diesen Link erreichbar ist. Eigner sind also gut beraten, die nur in kroatischer Sprache vorliegende Tabelle einmal durchzuschauen.

In der Tabelle eingetragen ist nicht nur der Bootsname, Kennzeichen und die Boots-Identifizierungsnummer (NIB), sondern auch der Hinweis, ob die Post (Rechnung) zugestellt wurde (Otpremljen), wegen Unzustellbarkeit zurückgekommen ist (Vraćen) oder nicht vollständig bezahlt ist (Nepotpuno plaćen).

Rückfragen direkt an das Ministerium

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Eigner mit kroatischer Bootsregistrierung in jedem Fall das Permit zahlen müssen, einen Briefempfänger/Bevollmächtigten mit kroatischer Adresse benötigen und allgemein an die kroatischen Vorschriften gebunden sind. Eine E-Mail für eventuelle Rückfragen wurde vom Ministerium bereitgestellt: prigovor@pomorstvo.hr

Die selbst ausgelöste Katastrophe

Die erneute technische Überprüfung ausnahmslos nach neuesten Bestimmungen. Das Problem bei einer Erstanmeldung liegt in einer detaillierten technischen Überprüfung. In den meisten Fällen, je nach Baujahr des Schiffes, Bootes oder der Jacht wird diese erneute Prüfung nach den derzeit gültigen Regularien nicht nur im Wasser, sondern auch auf dem Trockenem durchgeführt. Besonders bei älteren Booten und hinsichtlich der neueren, aktuellen Richtlinien, die dem fortschreitenden Umweltschutz geschuldet sind, wird es für die Eigner schwierig werden, allen Vorschriften Folge zu leisten.

Problem EU-Konformitätserklärung

Eine kaum nehmbare Hürde ist die EU-Konformitätserklärung, die bei der Registrierung verpflichtend ist, aber erst nach 1998 für die Bootshersteller Pflicht war.

Liegt diese bei der Beantragung der Erstregistrierung nicht im Original vor, weil sie verloren oder gar nicht ausgestellt wurde, muss der Bootsbesitzer entweder das Zertifikat beim Hersteller neu beantragen oder eine Neu-Zertifizierung bei der zuständigen Hafenkapitanerie  bzw. beim kroatischen Schiffsregister beantragen. Die Wartezeit und Kosten sind nicht bekannt.

CE-Zeichen ein Problem

Hat das Boot kein CE-Zeichen oder kann es diese Zertifizierung aufgrund des Alters nicht erhalten, kann es auch nicht im kroatischen Bootsregister eingetragen werden – ganz im Einklang mit der EU-Verordnung bzw. der nationalen Umsetzung dieser Verordnung.

Auszug aus kroatischem Schiffsregister

Artikel 51:

(1) Boote und Jachten bis 24 Meter Länge, die vor dem 16. Juni 2000 hergestellt wurden, dürfen nicht in das Schiffsregister eingetragen werden, es sei denn, sie sind gemäß den geltenden Anforderungen der Richtlinie 94/25 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2000. 1994 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Sportboote.

Boots-TÜV nicht vergessen

Es sei darauf hingewiesen, dass Kroatien die strengen EU-Verordnungen weitestgehend umsetzt und in nationales Recht überführt. TÜV, den jetzt auch die, die bis jetzt davon ausgenommen wurden bis Jahresende durchführen müssen.

WICHTIG:

Wichtiger Hinweis für möglicherweise betroffene Eigner: Setzten Sie sich direkt mit dem zuständigen Hafenamt in Verbindung, wenn es um das Thema „Boots-TÜV“ geht. Sollte ihr Boot, Schiff oder Jacht in der Liste derjenigen Wasserfahrzeuge auftauchen, denen die Abmeldung droht, setzen Sie sich per Mail unter prigovor@pomorstvo.hr in Verbindung.                                      

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AC Nautik

Kroatien-die aktuelle Lage und die Webseite die es in sich hat: Nuić Prka im Exklusivinterview

AC Nautik

Kroatien-die aktuelle Lage und die Webseite die es in sich hat:  Nuić Prka im Exklusivinterview

Hinter den Kulissen. AC Nautik im Exklusivinterview mit Kristina Nuić Prka, Vorsitzende des Kroatischen Fremdenführer-Verbandes.

AC Nautik: Frau Nuić Prka für Österreicher ist Kroatien ein beliebtes Urlaubsland. Doch zu Coronazeiten erfährt der Österreicher relativ wenig – direkt gefragt: wie ist die aktuelle Lage bzgl. Coronakrise in Kroatien?

Nuić Prka:In den letzten beiden Monaten ereignete sich viel Neues und Erschreckendes mit Corona. Die Grenzen wurden geschlossen und der Lockdown tat sein Übriges. Langsam kommt die Situation um den Coronavirus wieder unter Kontrolle. Istrien, Kvarnerbucht, Plitvice und einige andere Teile sind coronofree, Dalmatien hat noch wenige isolierte Fälle.

Der Lockdown hat sicher auch in Kroatien eine verheerende Wirkung speziell auf den Tourismus. Wie wird es weitergehen?

Den Tourismus hat es besonders hart getroffen. Fast 20 Prozent unseres GDP wird im Tourismus erwirtschafftet. Ein Viertel unserer Bevölkerung ist direkt oder indirekt schwer davon betroffen. Aktuell haben bereits wieder vereinzelte Hotels geöffnet und ab Juni soll der Normalbetrieb wieder einen Kroatien-Urlaub mit dem gewohntem Service ermöglichen.

Kroatien ist vorallem für Nautiker ein beliebtes Land. In den Marinas und Yachthäfen liegen einige Boote von Österreichern und Deutschen. Wie schätzen sie hier die Situation ein?

Kroatien hat die Grenzen wieder für einige Staaten geöffnet. Ich hoffe, dass die Prüfungen für den Bootsschein, Küstenpatent B bald wieder stattfinden können und wir hier wieder die Möglichkeit zur Prüfung bieten können. Unsere fast 6000 km lange Küste und über 1000 Inseln sind besonders bei Nautikern beliebt.

Kann man die Einreise nach Kroatien einfacher gestalten oder sich vorab informieren?

Ja, unter der Website https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213 kann man sich zu den wichtigste Themen informieren um die Einreise besser zu gestalten.

Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

 

Wir möchten, dass aus Ihren Ferientagen in Kroatien ein Traumurlaub wird. Um Ihnen bösartige Überraschungen zu ersparen, haben wir von AC Nautik einige zu beachtende Punkte zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern werden, ungewollt in Konflikt-Situationen zu geraten. Basis der Empfehlungen bilden die aktuellen Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres vom 20. Juli 2019.

 

Ein- & Ausreise

  • Visumpflicht: besteht nicht
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis

Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.

Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.

 

  • Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch dann, wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu größeren Problemen führen.

 

  • Sonstiges:

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Verbindliche Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft oder das kroatische Innenministerium.

 

  • Minderjährige:

Es wird empfohlen, Minderjährigen, die entweder allein oder nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine formlose Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses sowie einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitzugeben.

 

Sicherheit & Kriminalität (Guter Sicherheitsstandard –Sicherheitsstufe 1)

Die Kriminalitätsrate in Kroatien ist generell niedrig, vor allem in Urlaubsregionen kann es während der Sommermonate vermehrt zu Diebstählen kommen. Von den gängigen Übernachtungen auf Autobahn­- und Raststätten-Parkplätzen wird daher dringend abgeraten. Vor allem sollten keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder am Strand unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

 

Absolutes ‚No-Go‘ – häufig fehlen Warnschilder

In den bis 1995 umkämpften, kroatischen Gebieten liegen immer noch scharfe Landminen – Minenwarnschilder fehlen oft gänzlich. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Gebiete, in denen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.

In Slawonien, dem festländischen Dalmatien und auf der Insel Vis sollten feste Straßen und Wege nicht verlassen, Wald- sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege nicht betreten werden.

 

Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30-50 km vor der Grenze zu Serbien sowie an der Grenze zu Ungarn – Drau- und Donau- Uferböschungen, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)

 

  • Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien-Herzegowina sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otočac und Gospić, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospić und Obrovac, das Hinterland von Zadar sowie in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručko jezero und bosnische Grenze).

 

Die Nationalparks in den betroffenen Gebieten können ohne Gefahr besucht werden, es wird jedoch empfohlen, die für Besucher vorgesehenen bzw. markierten Wege nicht zu verlassen.

Keine Gefahr besteht in der Regel bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb.

Zwei Landkarten mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen entnommen der Homepage des kroatischen Entminungsdienstes HCR.

Ein- & Ausfuhr

  • Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen. Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.

 

  • Der Aufenthalt bzw. die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ist nicht erlaubt. Hunde dürfen zudem nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische kinologische Verband (in englischer Sprache).

 

  • Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten.

 

  • Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

 

 

Besondere Bestimmungen

  • Die Mindeststrafe für Handel mit Drogen ist drei Jahre Haft. Diese Regelung gilt auch schon bei minimalen Mengen.
  • Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können auch in einzelnen Provinzen oder Regionen unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
  • Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch geschützten oder wertvollen Muscheln – wie z. B. Große Steckmuschel – ist verboten und kann hohe Geldstrafen, aber auch Gefängnisstrafen zur Folge haben.

 

 

Gesundheit & Impfungen

  • Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die E-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), welche nur in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert wird, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben.

Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern abseits von größeren Städten und Touristikzentren entspricht nicht immer dem österreichischen Niveau.

 

  • Besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht eine gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen (Meningitisgefahr). Die Tollwut-Gefahr liegt im europäischen Durchschnitt und betrifft in erster Linie Tiere.

 

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird angeraten. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.

 

 

Verkehr & Klima

Gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz mit Benutzungsgebühren (Maut).

  • Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge muss gültig sein. Die viermonatige Toleranzfrist wird nicht anerkannt. Das kann zur Einreiseverweigerung, Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Geldstrafe führen.
  • Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, bei der Ausreise mitzuführen.
  • Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
  • Für Lenker unter 24 Jahren gelten 0,0 Promille, für Lenker über 24 Jahren 0,5 Promille.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, Zulassungsscheins oder der Kennzeichen kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet werden. Es wird eine Bestätigung über den Verlust- od. Diebstahl ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann das Fahrzeug in Kroatien, in einem zur Erfüllung des Reisezwecks angemessenen notwendigen Zeitraum, gelenkt werden.
  • Parken in Kurzparkzonen wird streng kontrolliert. Aufgrund der Möglichkeit von zivilrechtlichen Forderungen (auch in Österreich) wird empfohlen, die Parktickets auch nach Verwendung aufzubewahren.
  • Das Campen außerhalb der Campingplätze ist verboten und wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.
  • Für alle Boote – ob groß oder klein – mit Motor besteht Führerscheinpflicht. Die Motorleistung in kW hat darauf keinen Einfluss.

 

Das Klima

  • Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima,
  • an der Küste mediterranes Klima.

Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.

 

Haftungsausschluss:

AC Nautik, Gössendorf weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reise-Informationen übernimmt, diese sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für gegebenenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

 

 

 

 

 

Kroatien – Kurtaxe 2019 – kleine Boote zahlen mehr

Kroatien – Kurtaxe 2019 – kleine Boote zahlen mehr

‚Der Schuss in den Ofen’ war vorprogrammiert – die drastischen Preiserhöhungen von 2018 für die ‚Skipper-Kurtaxe’ zeigten Wirkung, haben die Verantwortliche zum Umdenken gezwungen – Denkfehler inklusive. Denn auch die neue Regelung der Kurtaxe 2019 mit dem Motto: ‚Die großen Boote zahlen erheblich weniger – im Gegenzug kleinere Boote viel mehr’ wird nicht greifen – bekanntlich hört beim Geld jede Freundschaft auf.

Unfair wäre es zu behaupten: ‚Die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen’. Aber wie bitte soll man erklären, dass Eigner einer Yacht von über 20 Meter Länge 8.500 Kuno jährlich an Kurtaxe einsparen. Bootsbesitzer von Booten bis zu 9 Meter Länge in dem Bereich von 8 Tagen bis zu 90 Tagen im Durchschnitt etwa 50 Prozent mehr Kurtaxe zahlen müssen. Erst im Zeitraum von einem Jahr 200 Kuno einsparen dürfen.

Neues und Absichtserklärungen

Für Chartergäste gibt es auch Neues zu berichten, für sie steigt die tägliche Kurtaxe nur um 25 Prozent von acht auf zehn Kuno.

Neues erwartet auch Kurzurlauber, sie haben die Möglichkeit Kurtaxe für den Zeitraum bis zu drei Tagen zu zahlen.

Zugleich mit der Neuregelung der Kurtaxe wurde die Absichtserklärung veröffentlicht, es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die es möglich machen, die Kurtaxe nicht nur
• im Hafenamt sondern auch
• in den Marinas und
• an den Anlegestellen
zu begleichen. Das ließe die langen Wartezeiten vor den kroatischen Hafenämtern der Vergangenheit angehören.

Neue Regelung Kurtaxe 2019 (im Vergleich zu 2018)

Bootslänge Zeitraum Betrag 2018
in Kuna Betrag 2019
in Kuna
5 – 8,99 m bis 3 Tage 90,00
bis 8 Tage 130,00 210,00
bis 15 Tage 240,00 360,00
bis 30 Tage 400,00 600,00
bis 90 Tage 950,00 1.410,00
bis 1 Jahr

9 – 11,99 m bis 3 Tage 150,00
bis 8 Tage 400,00 350,00
bis 15 Tage 700,00 600,00
bis 30 Tage 1.200,00 1.000,00
bis 90 Tage 2.900,00 2.350,00
bis 1 Jahr 5.800,00 3.000,00

12 – 14,99 m bis 3 Tage 210,00
bis 8 Tage 500,00 490,00
bis 15 Tage 950,00 840,00
bis 30 Tage 1.600,00 1.400,00
bis 90 Tage 3.850,00 3.290,00
bis 1 Jahr 7.700,00 4.200,00

15 – 19,99 m bis 3 Tage 240,00
bis 8 Tage 650,00 560,00
bis 15 Tage 1.200,00 960,00
bis 30 Tage 2.000,00 1.600,00
bis 90 Tage 4.800,00 3.760,00
bis 1 Jahr 9.600,00 4.800,00

über 20 m bis 3 Tage 300,00
bis 8 Tage 950,00 700,00
bis 15 Tage 1.800,00 1.200,00
bis 30 Tage 3.000,00 2.000,00
bis 90 Tage 7.200,00 4.700,00
bis 1 Jahr 14.500,00 6.000,00
Bootslänge Zeitraum Betrag 2018
in Kuna Betrag 2019
in Kuna
5 – 8,99 m bis 3 Tage 90,00
bis 8 Tage 130,00 210,00
bis 15 Tage 240,00 360,00
bis 30 Tage 400,00 600,00
bis 90 Tage 950,00 1.410,00
bis 1 Jahr

9 – 11,99 m bis 3 Tage 150,00
bis 8 Tage 400,00 350,00
bis 15 Tage 700,00 600,00
bis 30 Tage 1.200,00 1.000,00
bis 90 Tage 2.900,00 2.350,00
bis 1 Jahr 5.800,00 3.000,00

12 – 14,99 m bis 3 Tage 210,00
bis 8 Tage 500,00 490,00
bis 15 Tage 950,00 840,00
bis 30 Tage 1.600,00 1.400,00
bis 90 Tage 3.850,00 3.290,00
bis 1 Jahr 7.700,00 4.200,00

15 – 19,99 m bis 3 Tage 240,00
bis 8 Tage 650,00 560,00
bis 15 Tage 1.200,00 960,00
bis 30 Tage 2.000,00 1.600,00
bis 90 Tage 4.800,00 3.760,00
bis 1 Jahr 9.600,00 4.800,00

über 20 m bis 3 Tage 300,00
bis 8 Tage 950,00 700,00
bis 15 Tage 1.800,00 1.200,00
bis 30 Tage 3.000,00 2.000,00
bis 90 Tage 7.200,00 4.700,00
bis 1 Jahr 14.500,00 6.000,00

Ein Blick auf die Tabelle verrät: Bootsbesitzer von Fahrzeugen bis zu 8,99 m
zahlen 2019 deutlich mehr. Eigner von Booten ab 9 m bis zu den Yachten ab 20 m zahlen deutlich weniger.

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Navigation

Navigation

 

Modernes Navigieren – Digitale Seekarten und ein modernes Smartphone mehr ist nicht vonnöten

In den vergangenen Jahren ist die Entwicklung moderner Navigation rasant vorangeschritten. Für die Sportbootfahrer – Segler und Motorboot – war die Entwicklung zur mobilen Navigationseinheit voraussehbar.

Den Apps gehört die Zukunft

Das System, das sich bei den Autofahrern durchgesetzt hatte, sollte sich in abgewandelter Form auch bei den Bootsführern bewähren. Für Bootsführer sind Smartphone mit Navigations-Apps hoch aktuell. Bedingt durch den ungewöhnlich großen Funktionsumfang der Apps und der ständig größer werdenden Karten-Abdeckung, ist diese moderne Art der Navigation ihren Vorgängern mit herkömmlichen Kartenplottern überlegen. Bootsführer sind begeistert von den Vorzügen der mobilen Smartphone-Navigation. Dabei spielt es keine Rolle ob zur Hauptnavigation oder als Zweitgerät.

Für Segler und Motorbootfahrer ist ihr Smartphone mit den Boots-Navigations-Apps ein wertvolles Hilfsmittel. Durch ihren zusätzlichen Funktionsumfang oder durch Spezial-Apps ist es möglich im Kontakt mit anderen Bootsführern zu bleiben. Ein gern genutzter Vorteil der mobilen Navigation.

Ist der Bootsführer daheim und denkt an den nächsten Bootsurlaub, kann er den möglichen Törn mit seinem Smartphone problemlos voraus planen, abspeichern oder Änderungen vornehmen. Die Möglichkeiten eines Smartphones mit entsprechenden Apps sind annähernd unbegrenzt.

Auf Wasser reagieren sie allergisch

Die mobilen Geräte wie Smartphones oder das iPhone sind zwar nahezu ideal für die Navigation, haben aber zwei nicht zu unterschätzende Schwachstellen. Auf Wasser reagieren fast alle Smartphones mit zeitlich begrenztem oder dem gänzlichen Totalausfall. Scheint die Sonne, dann spiegeln die meisten Displays derart, dass Karten nicht mehr abgelesen werden können oder es wird extrem erschwert.

Natürlich hat die Industrie auf diese Probleme prompt reagiert. Gegen die Spiegelung helfen entspiegelte Schutzfolien und vor Wasser schützt eine komplette Schutzhülle das Phone.

Beste Seekarten bilden die Basis der Navigation

Navionics-Karten sind eigentlich für den Einsatz auf herkömmlichen Kartenplotter gedacht. Doch es gibt auch eine Version für iPhone und iPad, die App ‚Boating’ von Navionics. Sie soll die meist genutzte App bei der Bootsnavigation sein. Die Karten sind als Apps für alle Reviere erhältlich. Der Mittelmeerraum ist auf der App ‚Boating Europs’ untergebracht.

Überblick über wichtige Funktionen:

  • Tracks,
  • Routen,
  • Distanz,
  • Markers,
  • Windvorhersagen,
  • eigene Daten synchronisieren,
  • Fotos u. Videos einbinden,
  • Nav.-Modul,
  • Marina-Suche und vieles mehr.

Der Inhalt der App (Karten und Funktionen) ist zuverlässig im alltäglichen Gebrauch. Eine Universal-App gibt es leider nicht, Lizenzen müssen jeweils separat für Tablet und Smartphone gekauft werden. Angeboten werden u. a.:

  • Navionics Boating Europe für das iPhone im iTunes AppStore
  • Navionics Boating Europe für Android im Google Play Store
  • Navionics Boating Europe HD für das iPad im iTunes AppStore

 

iNavX navigiert unter Nutzung verschiedenster offizieller Seekarten auf iPhone, iPad und iPod touch. Mit der App geliefert werden RNC Rasterkarten von NOAA der USA (gesamter Küstenbereich, Alaska, Hawai und US Virgin Island). Zur Benutzung können fast alle Seekarten hinzugezogen werden (Navionics Gold, N HotMaps, schwedische Marinekarten).

 

iNavX benötigt kein Internet, zur Ortung in mobilen Geräten werden GPS oder Funknetz genutzt. iNavX wird regelmäßig aktualisiert, Updates stehen kostenlos zur Verfügung.

 

Besonderheiten:

  • durch Berühren des Screens lassen sich die Karten beliebig verschieben,
  • der Track kann gespeichert werden,
  • Peilungen und Entfernungen können gemessen werden,
  • Wettervorhersagen, Strömungs- und Tideninfos und die Suchfunktion ‚Marina’ sind nutzbar.

 

Weitere Anbieter sind: Marine Navigation, Kroatien, mit Seekarten rund um den Globus. – Rivers & Seas Boot-Navi ist bestens geeignet für niederländische und deutsche Binnengewässer, Nord- und Ostsee, Balearen und Adria. – Transas iSailor ist eine Navigations-Software für iPhone und iPad. Die Software läuft flüssig und hat außerdem einen Tag- oder Nachtmodus. – Garmin BlueChart Mobile ist eine Navigations- und Reiseplanungs-App. Die App ist kostenlos, das Kartenmaterial muss zugekauft werden.

 

Hinweis für ganz Vorsichtige: In unbekannten Revieren sollte nicht auf die traditionelle Navigation unter Verwendung von Papierkarten verzichtet werden. Nach Meinung der übervorsichtigen Skipper sei selbst die beste App für die Navigation nur eine Zusatzhilfe. Niemand sollte sich auf die mobilen Seekarten verlassen und lieber althergebracht navigieren.

Fragen bleiben allerdings: Warum navigieren selbst die größten und teuersten amerikanischen Kriegsschiffe ausschließlich mit GPS und digitalen Seekarten? Ist das Unwissenheit – oder ist der Begriff ‚sicher’ nur eine relative Ausdrucksform?

www.kuestenpatent-kroatien.at

Seewetterbericht – Kroatien

DER SEEWETTERBERICHT DES SEEWETTERZENTRUMS SPLIT VOM 23.10.2017 UM 1200 UHR

 

WARNUNG

Örtliche Nordost- und Nordwestböen, 35-70 kn, im Velebitkanal bis 80. Das Meer stellenweise 5, am Tagesende auf dem Offenen Süd- und Mitteladrias möglicherweise sogar 6. Einzelne Gewitter.

DIE LAGE

Der Trog mit dem Frontsystem verlagert sich von der Adria weiter ostwärts und aus Westen stärkt der Hochdruckkeil.

WETTERVORHERSAGE FUER DIE ADRIA FUER DIE NAECHSTEN 12 STUNDEN

Bora und Tramontana, zunehmend auf 18-34 kn, im Velebitkanal und am Tagesende auch auf dem Offenen Süd- und Mitteladrias bis 44 kn. Westlich und nördich von IstrienBoraund Tramonana 6-16, stellenweise bis 20 kn. Das Meer zunehmend auf 4-5, am Tagesende auf dem Offenen Süd- und Mitteladrias örtlich möglicherweise sogar 6, westlich und nördlich von Istrien2-3. Die Sichtweite 10-20 km. Wechselnd bewölkt, stellenweise Regen, oder Gewitterschauer, besonders im Süden. Am Tagesendeund in der Nacht auf der Nordadria partielle Aufheiterung.

WETTERAUSSICHT FUER DIE ADRIA FUER DIE WEITEREN 12 STUNDEN

Starke und stürmische Bora und Tramontana, im Velebitkana und auf demOffenen Süd- und Mitteladriasstellenweise stürmische.Westlich und nördlich von Istrienschwache bis frische Bora und Tramontana. Das Meer mäßig bewegt bis grob, auf dem Offenen Süd- und Mitteladrias örtlich möglicherweise sehr grob, westlich und nördlich von Istrien schwach bis leicht bewegt. Wechselnd bewölkt mit der Möglichkeit vom Regen, oder vom Gewitterschauer, überwiegend auf der Südadria auf der Nordadria, am MOrgen im größeren Teil Mitteladrias partielle Aufheiterung.

Quelle: prognoza.hr

Kurtaxe für Bootsbesitzer in Kroatien NEU

Kurtaxe für Bootsbesitzer in Kroatien NEU:

 

Duljina plovila Vremensko razdoblje Iznos u kunama
5 – 9 metara do 8 dana 130,00
do 15 dana 240,00
do 30 dana 400,00
do 90 dana 950,00
do 1 godine 2.000,00
9 – 12 metara do 8 dana 400,00
do 15 dana 700,00
do 30 dana 1.200,00
do 90 dana 2.900,00
do 1 godine 5.800,00
12 – 15 metara do 8 dana 500,00
do 15 dana 950,00
do 30 dana 1.600,00
do 90 dana 3.850,00
do 1 godine 7.700,00
15 – 20 metara do 8 dana 650,00
do 15 dana 1.200,00
do 30 dana 2.000,00
do 90 dana 4.800,00
do 1 godine 9.600,00
Preko 20 metara do 8 dana 950,00
do 15 dana 1.800,00
do 30 dana 3.000,00
do 90 dana 7.200,00
do 1 godine 14.500,00

Link zum Amtsblatt:

http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2017_08_78_1922.html

Alle Teilnehmer heute am 24.09.2017 im Hafenamt Rijeka bestanden

Es haben alle Teilnehmer von AC Nautik heute die Prüfung für das Küstenpatent inkl. UKW im Hafenamt Rijeka bestanden

Wir gratulieren allen Teilnehmer(innen) zur bestandenen Prüfung.

Hafenamt Rijeka

Die Kapitäne haben auch ein großes Lob an die Trainer von AC Nautik ausgesprochen. Die besten Teilnehmer am heutigen Tag von AC Nautik.

Seminar von AC Nautik für das Küstenpatent in Kroatien.
Seminare in Wien,Graz,Salzburg,Opatija, Graz und Zagreb.

Danke und Mast und Schotbruch