AC Nautik – Das kroatische Küstenpatent B und die Gültigkeit

Küstenpatent

AC Nautik – Das kroatische Küstenpatent B und die Gültigkeit

Es mausert sich – das kroatische Küstenpatent. Aus einem anfangs unscheinbaren, häufig nicht für voll genommenen Patent entwickelte sich im Laufe der Zeit ein viel begehrter Schiffsführerschein mit internationalen Ambitionen. Kroatien tut viel, um diesem Schiffsführerpatent – dem Boat Skipper B – internationale Gültigkeit zu verschaffen und zu garantieren.

Die Anerkennung von Bootsführerscheinen aus Kroatien kann je nach Land unterschiedlich sein. Vor dem Chartern eines Bootes ist es ratsam, bei der Versicherung oder Charterfirma nachzufragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Kroatiens amtlicher Bootsführerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch nennt man ihn „kroatisches Küstenpatent“ – seine amtliche Bezeichnung ist „Boat Skipper B“, er ist der amtliche Sportbootführerschein Kroatiens.

Es ist ein weit verbreitetes Märchen, dass man das kroatische Küstenpatent käuflich erwerben kann, doch das ist nicht so und nirgendwo möglich. Um das kroatische Küstenpatent zu erwerben, muss man gut vorbereitet, eine Prüfung vor altgedienten Kapitänen und Offizieren im zuständigen Hafenamt absolvieren. Es ist eine mündliche Prüfung, bei der alle sicherheitsrelevanten Themen abgefragt werden, werden von den amtlichen Prüfern Wissenslücken entdeckt, gehen sie sehr ins Detail und das endet auch schon mal mit einer verpatzten Prüfung. Das kroatische Küstenpatent wird nach bestandener Prüfung amtlich ausgestellt vom kroatischen Ministerium für See, Transport und Infrastruktur. Es handelt sich also nicht um einen Vereins- oder Verbands-Schein, sondern um ein amtliches Dokument mit Amtssiegel.

 

Praxis muss sein 

Bei dem kroatischen Küstenpatent ist eine praktische Prüfung nicht vorgesehen, es ist aber in jedem Fall empfehlenswert vor dem ersten eigenen Törn ein paar Stunden praktisches Training einzuplanen. Es dient nicht nur der eigenen Sicherheit, auch beim Chartern eines Bootes wird immer häufiger ein Praxis-Nachweis gefordert.

! Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Regelungen ständig aktualisiert werden können und dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport.

Gültigkeit und Besonderes

Mit dem „Boat Skipper B“ dürfen Motorboote, Segelyachten, Katamarane und Jet-Skis gefahren werden. Es dürfen Boote bis zu 30 BRT (je nach Bauart Boote bis zu 20 Meter und ohne kW/PS-Beschränkung) geführt werden.

In Kroatien wird für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug sowie Segelschiffe ab 2,5 Meter Länge ein gültiger Führerschein benötigt. Der Boat Skipper B erlaubt Fahrten bis 12 Meilen vor der Küste oder den Inseln im adriatischen Meer.

Funk

Im kroatischen Küstenpatent der Funkschein (UKW-Sprechfunk) enthalten. Da für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge Seefunk vorgeschrieben ist, wird beim Chartern immer ein Funkschein verlangt.

Altersbegrenzung

Anerkennung und Gültigkeit im Ausland (Es ist kompliziert)

Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent meist anerkannt:

Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittemeeranrainerstaaten Ihre Bootsführerscheine untereinander an (Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht).

Ausnahme: Der Inhaber ist im Besitz eines ICCs (International Certificate of Competence)

EC Boot Skipper B – er kommt in Kürze

Wie AC Nautik aus gut informierten Kreisen erfahren hat, arbeitet das Ministerium in Zagreb daran, für das „Küstenpatent“ – den „Boat Skipper B“ ein IC Zertifikat hinzuzufügen. Der „Boat Skipper B“, das Patent für die selbstständige Führung von Jachten auf Küstengewässern wird Grundlage zur Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 geeignet ist. Die notwendigen Protokolle sind bereits unterzeichnet.

Es ist wahrscheinlich, dass die Vorarbeiten in der Zeit Jänner/Februar 2020 abgeschlossen werden und in der Folgezeit IC Zertifikate zum Küstenpatent in den Hafenämtern ausgestellt bzw. beantragt werden können. Eine erfreuliche, begrüßenswerte Entwicklung für das kroatische Küstenpatent.

Die folgenden UNECE-Mitgliedsstaaten haben bis heute die Resolution Nr. 40 unterzeichnet und erkennen offiziell das ICC als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- oder Küstengewässern an:

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland,  Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland.

https://unece.org/icc-resolution-no-40

Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents oder kein Bootsführerschein notwendig

Von den nachfolgenden Staaten hat, die AC Nautik, schriftliche Dokumente (siehe weiter unten) über die Gültigkeit des Küstenpatentes für österreichische Staatsbürger angefordert.

  • Italien
  • Griechenland
  • Spanien
  • Frankreich
  • Südafrika
  • Slowenien
  • Deutschland

! Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Regelungen ständig aktualisiert werden können und dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport. Verschiedene Versicherungen und Charterfirmen können unterschiedliche Ansichten haben, daher ist es ratsam, vor jedem Projekt oder Urlaubsplan die örtlichen Behörden, die Küstenwache oder die Versicherung zu konsultieren.

Diese Aufstellung können Sie sich hier als PDF downloaden. Download

Weitere hilfreiche Aussagen zur Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents finden Sie in der PDF-Datei:

AC Nautik Länder Report.

Download

Die Anerkennung von Bootsführerscheinen aus Kroatien kann je nach Land unterschiedlich sein. Vor dem Chartern eines Bootes ist es ratsam, bei der Versicherung oder Charterfirma nachzufragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Es ist wichtig zu bedenken, dass nicht alle Versicherungen und Charterfirmen gleich sind. Daher empfiehlt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die beste Option zu finden und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.