Kroatisches Küstenpatent B inklusive Funk
Grundsätzliches
In Kroatien wird für jedes motorisierte Wasserfahrzeug ein gültiger Boots-Führerschein benötigt, dasselbe gilt allerdings auch für Segelschiffe ab einer Länge von 2,5 Meter.
Derjenige, der am Steuer steht, muss einen gültigen Boots-Führerschein, z. B. das „Kroatische Küstenpatent“, besitzen. Es gibt keine Rudergänger-Regelung wie in vielen anderen europäischen Ländern, wo es ausreicht, wenn eine Person mit Führerschein an Bord ist und eine andere Person ohne Schein steuert. Empfindliche Strafen können folgen, wenn der Steuermann nicht Im Besitz des gültigen Führerscheins ist.
Kroatisches Küstenpatent
Kroatisches Küstenpatent B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist der ist der amtliche Boots-Führerschein Kroatiens. Das „Kroatische Küstenpatent“ wird vom Ministerium für See, Transport und Infrastruktur ausgestellt, d. h. es handelt sich um ein amtliches Dokument und nicht um irgendeinen Vereinsschein.
Ohne eine bestandene Prüfung wird kein rechtsgültiges „Kroatisches Küstenpatent“ ausgehändigt. Die mündliche Prüfung muss vor Beamten einer Hafenbehörde in Kroatien abgelegt werden und dauert ungefähr 20 bis 25 Minuten.
Praxis bringt Sicherheit
Eine praktische Prüfung wird in den Hafenämtern nicht verlangt. Generell empfohlen wird zur eigenen Sicherheit und anderer, an praktischen Trainingskursen teilzunehmen, bevor man sein neu erworbenes „Kroatisches Küstenpatent“ auf den Gewässern ausprobiert.
Anerkennung und Gültigkeit
Mit dem Zertifikat „Kroatisches Küstenpatent“ erhalten Sie die Erlaubnis bis 12 Meilen vor Kroatiens Küsten und seinen Inseln im adriatischen Meer folgende Bootsklassen zu führen: Fischer- oder Frachtboote, alle Typen Sportboote, Motoryachten, Segelyachten und Katamarane bis 30 GT, Charteryachten bis 30GT, auch ohne professionelle Crew.
Wenn Sie heuer wieder in Kroatien an Bord gehen wollen, sollten Sie bedenken, dass zum Führen von Booten, Segelbooten oder Charteryachten soweit diese ein Funkgerät an Bord habe in Kroatien eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung gesetzlich vorgeschrieben ist.
UKW-See-Sprechfunk-Prüfung
Inhaber ältere Küstenpatente ohne UKW-See-Sprech-Berechtigung, können problemlos eine amtliche UKW-Zusatzprüfung ablegen – können so ihren kroatischen, deutschen oder österreichischen Boots-Führerschein aktualisieren.
Geschult werden Sie in der Funkzusatzprüfung in Grundlagenwissen zum Seesprechfunk, wie der Einteilung der verschiedenen Funkkanäle, internationale Notrufe und dem globalen Funkalphabet sowie in einfachen Navigationsvorgängen. Sofort nach dieser einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka, bekommen Sie die UKW-Funklizenz in Scheckkartengröße ausgehändigt.
Die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz
Seit einiger Zeit ist im „Kroatischen Küstenpatent B“ der Funkschein (UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) enthalten. Für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge ist der Seefunk vorgeschrieben und ein Funkschein wird beim Chartern immer verlangt. Hier allerdings gilt die Vorschrift, dass ein Mitglied der Crew im Besitz einer gültigen Funklizenz sein muss, es muss nicht unbedingt der Skipper sein.
Ab welchem Alter
Das „Kroatische Küstenpatent“ kann mit dem 16. Lebensjahr ausgehändigt werden, d. h. man muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein. Es gilt aber zu beachten, dass „Kroatische Küstenpatent“ Fahrer unter 18 Jahren nur Boote bis maximal 20 PS führen dürfen. Erst ab 18 Jahren wird die Begrenzung der Motorleistung automatisch aufgehoben.
Im Ausland anerkannt
In der „Internationale Maritime Organisation“, IMO, gibt es das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Bootsführerscheinen der Mittelmeeranrainer-Staaten. In den Staaten der EU wird der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung fast überall anerkannt.