Das Küstenpatent (Kroatien) – Alles, was Sie wissen müssen

Küstenpatent inkl. UKW Funklizenz

Kroatien ist eines der beliebtesten Reiseziele für Segler und Bootsliebhaber in Europa. Mit seiner atemberaubenden Küstenlinie und den zahlreichen Inseln bietet es perfekte Bedingungen für Wassersportaktivitäten. Wenn Sie planen, in Kroatien zu segeln oder ein Boot zu chartern, ist es wichtig, sich über das Küstenpatent Kroatien zu informieren. In diesem ausführlichen Blogbeitrag werden wir alles beleuchten, was Sie über das Küstenpatent in Kroatien wissen müssen.

Die verschiedenen Arten von Küstenpatenten in Kroatien

In Kroatien gibt es verschiedene Arten von Küstenpatenten, die je nach den Bootstypen und der Motorleistung variieren. Hier sind die wichtigsten Arten von Küstenpatenten:

Boat Skipper A: Dieses Patent berechtigt Sie zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW (ca. 10 PS) in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautische Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für dieses Patent beträgt 16 Jahre.

Küstenpatent A

Boat Skipper B: Mit dem Boat Skipper B dürfen Sie Segelboote und Motorboote bis zu einer Größe von 30 BRZ führen. Es gibt keine Begrenzung für die Motorleistung. Dieses Patent eignet sich für Segelyachten, Motoryachten und Jetboote. Die Erlaubnis wird ab 16 Jahren erteilt (bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren) und gilt für den Fahrtenbereich III.

Küstenpatent B

Boat Skipper C: Das Boat Skipper C-Patent umfasst die kommerzielle Nutzung von Booten bis zu 30 BRZ, ohne Begrenzung der Motorleistung. Die Erlaubnis wird für fünf Jahre ausgestellt, und danach ist eine neue ärztliche Untersuchung erforderlich.

Bootsführerschein Kategorie C
Bootsführerschein Kategorie C

Yachtmaster A: Der Yachtmaster A ermöglicht das private und kommerzielle Führen von Segel- und Motorschiffen bis zu 100 bzw. 200 BRZ. Die Erlaubnis gilt für fünf Jahre, und für kommerzielle Aktivitäten ist eine neue amtsärztliche Untersuchung nach Ablauf erforderlich.

Jedes Küstenpatent richtet sich nach bestimmten Bootstypen, Größen und Fahrtenbereichen. Je nach Ihren Bedürfnissen und Plänen müssen Sie das richtige Patent auswählen.

Die Notwendigkeit von Küstenpatenten in Kroatien

In Kroatien besteht für alle Boote und Schiffe mit Motor eine Führerscheinpflicht. Dies bedeutet, dass Sie, um ein Boot in kroatischen Gewässern zu führen, eines der oben genannten Küstenpatente benötigen. Die Patente regeln die Motorleistung, die Größe der Boote und den Fahrtenbereich, in dem Sie segeln dürfen.

Erwerb eines Küstenpatents

Der Erwerb eines Küstenpatents in Kroatien erfordert bestimmte Schritte und Anforderungen:

Theoretische Schulung: Sie müssen an einer theoretischen Schulung teilnehmen, die die Grundlagen der Schifffahrt, Navigation und Sicherheit auf See abdeckt. Diese Schulung kann in Kursen und Schulungszentren absolviert werden.

Ab Küstenpatent C zusätzlich

Praktische Ausbildung: In einigen Fällen kann eine praktische Ausbildung auf dem Wasser erforderlich sein, insbesondere wenn Sie ein Küstenpatent für größere Boote beantragen.

Prüfung: Nach Abschluss der Schulung müssen Sie eine Prüfung ablegen, die Ihr Wissen über die Seefahrt und Ihre Navigationsfähigkeiten auf See testet. Die Prüfung kann schriftliche Fragen, mündliche Prüfungen und praktische Prüfungen umfassen.

Gesundheitszeugnis: Sie müssen ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, das bestätigt, dass Sie körperlich in der Lage sind, ein Boot sicher zu führen.

Dokumente: Sie müssen verschiedene Dokumente vorlegen, darunter Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein Passfoto und andere erforderliche Unterlagen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung und Erfüllung aller Anforderungen wird Ihnen das Küstenpatent von der kroatischen Seefahrtsbehörde ausgestellt.

Geltungsbereich des Küstenpatents

Es ist wichtig zu beachten, dass das Küstenpatent in der Regel nur für kroatische Gewässer gilt. Wenn Sie in internationalen Gewässern oder den Gewässern anderer Länder segeln möchten, müssen Sie die jeweiligen nationalen Anforderungen und Vorschriften beachten. Einige Länder erkennen das Küstenpatent Kroatien möglicherweise an, während andere eigene Anforderungen haben.

Fazit

Das Küstenpatent in Kroatien ist ein wichtiger Befähigungsnachweis für Segler und Bootsfahrer. Es regelt, welche Boote Sie in kroatischen Gewässern führen dürfen, und stellt sicher, dass Sie über das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um sicher zu navigieren. Wenn Sie in Kroatien segeln oder Boot fahren möchten, ist es unerlässlich, sich mit den verschiedenen Arten von Küstenpatenten vertraut zu machen und die erforderlichen Schritte zur Erlangung eines Patents zu unternehmen. Denken Sie daran, dass das Küstenpatent normalerweise nur in kroatischen Gewässern gültig ist, und Sie sollten die Vorschriften anderer Länder beachten, wenn Sie international segeln möchten.

Strafen mit Fb2 und ICC

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Küstenpatent
Küstenpatent

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Hier sparen Sie lediglich etwas Komfort ein, aber sicher nicht an Qualität und Leistung. Sie erhalten Ihre Kursunterlagen als PDF und können somit flexibel überall digital lernen. Der Kurs umfasst sieben Einheiten und die Organisation der Prüfung sowie die Betreuung im Hafenamt ist durch die Kursleiter gegeben. Für die Qualität der Kurse ist es unverzichtbar, diese in deutscher Sprache abzuhalten. Wählen Sie Ihren Kurstermin und buchen Sie ihn bei Bedarf kostenfrei um. Dieses Paket ist insbesondere für Besitzer und Besitzerinnen eines Küstenpatents empfehlenswert, die zur Sicherheit einen Auffrischungskurs besuchen möchten. Für die Sicherheit kann dies nur ein Vorteil sein.

Küstenpatent Porec
Küstenpatent Porec

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Nach jedem Kurs ist eine mehrstündige Praxiseinheit oder kleinere Kurse von drei bis sieben Tagen genau das Richtige, um die nötige Sicherheit am Meer zu erlangen. Dabei entscheiden Sie, ob Sie diese Einheiten für ein Segelboot oder für ein Motorboot benötigen. Bei der Sicherheit sollte nicht gespart werden, weshalb einen Praxisausbildung des Funksystems „Global Maritime Distress and Safety System“ sehr zu empfehlen ist.

Kroatisches Küstenpatent B

AC Nautik

Kroatisches Küstenpatent B

Gültigkeit Bootsführerschein in Kroatien

Das „Kroatische Küstenpatent“ oder „Boot Skipper B“ ist der amtliche Bootsführerschein Kroatiens. Man hört und liest zuweilen, dass man das „Kroatische Küstenpatent“ kaufen kann, das ist mitnichten der Fall! Ohne eine bestandene Prüfung mit Anwesenheit in Person wird kein rechtsgültiger Sportführerschein „Kroatisches Küstenpatent“ ausgehändigt.

Die mündliche Prüfung muss vor Beamten einer Hafenbehörde in Kroatien abgelegt werden und dauert ungefähr 20 bis 25 Minuten. Die Prüfung ist nicht so umfangreich wie in anderen Ländern, umfasst aber alle sicherheitsrelevanten Themen, die beherrscht werden müssen.

Eine praktische Prüfung wird in den Hafenämtern nicht verlangt, generell ist aber zur eigenen Sicherheit und anderer, immer angesagt an praktischen Trainingskursen teilzunehmen, bevor man sein neu erworbenes „Kroatisches Küstenpatent“ auf den Gewässern praktiziert.

Das „Kroatische Küstenpatent“ wird vom Ministerium für See, Transport und Infrastruktur ausgestellt, d. h. es handelt sich um ein amtliches Dokument und nicht um einen Vereinsschein.

Anerkennung und Gültigkeit

Wenn Sie Inhaber dieses Zertifikates „Kroatisches Küstenpatent“ sind, haben Sie die Erlaubnis bis 12 Meilen vor Kroatiens Küsten und seinen Inseln im adriatischen Meer folgende Bootsklassen zu führen: Fischer- oder Frachtboote, alle Typen Sportboote, Yachten bis 30 GT, Charteryachten bis 30GT, auch ohne professionelle Crew. Ausnahme sind Passagierschiffe, die dürfen bis zu 3 Meilen vor der Küste geführt werden.

Zu beachten ist immer, dass in Kroatien für absolut jedes motobetriebene Wasserfahrzeug immer ein gültiger Bootsführerschein benötigt wird.

Wissenswert

Das „Kroatische Küstenpatent“ gibt die Möglichkeit in den Gewässern Motoryachten, Segelyachten und Katamarane zu steuern. Die einzige Einschränkung ist, dass 30GT, Groß-Tonnage, nicht überschritten werden darf. Auch ist mit dem Bootsführerschein „Kroatisches Küstenpatent“ eine kommerzielle Nutzung bis zu 3 Meilen vor den kroatischen Küsten, ob Festland oder Inseln, erlaubt.

Grundsätzliches

Für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug wird in Kroatien ein gültiger Führerschein benötigt, das gilt auch für Segelschiffe ab einer Länge von 2,5 Meter.

Derjenige, der am Steuer steht, muss einen gültigen Bootsführerschein, z. B. das „Kroatische Küstenpatent“, besitzen. Es gibt keine Rudergänger-Regelung wie in anderen europäischen Ländern üblich, wo es ausreicht, wenn eine Person mit Führerschein an Bord ist und eine andere Person steuert. Es kann empfindliche Strafen zur Folge haben, wenn der Steuermann nicht den gültigen Führerschein vorweisen kann.

Die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Im „Kroatischen Küstenpatent“ ist der Funkschein (UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) immer enthalten. Für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge ist der Seefunk vorgeschrieben und ein Funkschein wird beim Chartern immer verlangt.

Ab welchem Alter

Das „Kroatische Küstenpatent“ kann mit dem 16. Lebensjahr ausgehändigt werden, d.h. man muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein. Es gilt aber zu beachten, dass „Kroatische Küstenpatent“ Fahrer unter 18 Jahren nur Boote bis maximal 20 PS führen dürfen. Erst ab 18 Jahren ist die Begrenzung der Motorleistung aufgehoben.

Im Ausland anerkannt

In der „Internationale Maritime Organisation“, IMO, gibt es das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Bootsführerscheinen der Mittelmeeranrainer-Staaten. In den Saaten der EU wird er fast überall anerkannt.

 

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents – AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Küstenpatent

AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents

Wir haben diese Länder-Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne jede Gewähr sind. Der AC Länderreport soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen und wird bei Bedarf ergänzt. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien der Länder usw. erstellt. Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Wasch‘ mir den Pelz aber…

Es gibt kein Papier, welches die europäischen Länder darin vereint, dass wenigstens die nationalen Bootsführerscheine untereinander Länder-weit anerkannt werden müssen. Alle Vereinbarungen beruhen darauf, dass die Befähigungsausweise anerkannt werden können, ein Rechtsanspruch darauf existiert nicht. Selbst die IC Papiere können – müssen aber nicht.

 

Es sind nationale Interessen, Interessen nationaler Verbände und Vereine, sie wollen ihre Pfründe bewahren, die eine einheitliche Regelung für das Führen von Sportbooten verhindern. An der Spitze bezieht der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) die Position gegen die Vereinheitlichung der Bootsführerscheine. Es darf bezweifelt werden, dass Mr Stuart Caruthers, EBA Secretariat c/o Royal Yachting Association, RYA House, Ensign Way, Hamble, Southampton, SO31 4YA, United Kingdom, wirklich die Interessen von 1,5 Millionen Freizeit-Skippern legitim vertritt. Noch nie waren Verbands-Interessen auch deckungsgleich mit den Interessen der Bootseigner – der „Bootführer“ wäre ohnehin besser definiert.

 

Die European Commission – Kommissionsbeamte – B-1049 Brussels/Belgium teilen uns als Antwort auf unser Schreiben mit, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU-weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Schiefe Interessenslagen

Das obige Schreiben der EU-Kommission zeigt, dass die Kommission in Brüssel schon der Ansicht ist, dass eine europäische Lösung – ähnlich der Führerschein-Lösung angestrebt werden sollte. Nationale Interessen, Verbands- und Vereinsinteressen und auch der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) sich einer europäischen Vereinheitlichung widersetzen und nur ihre ureigene Pfründe dabei im Auge haben. Daran ändern auch die IC Scheine nichts, denn die hängen am Wohlwollen der unterzeichnenden Staaten ab. Denn mit „sollten“ und „kann“ wird den verschiedensten Auslegungen Tür und Tor geöffnet.

ICC ist keine Alternative

Was soll ein Skipper mit einem ICC anfangen, der nicht einmal im eigenen Land akzeptiert wird, obwohl der Befähigungsausweis doch die Ausstellungsbasis für den ICC ist. Warum ist der ICC von vornherein mit Begriffen wie: „beschränkte Anerkennung“, „auf freiwilliger Basis“ oder „auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken“ belastet – sachlich betrachtet ist er nicht das, was man erwartet hat und jetzt wird er zur Flickschusterei. EUROPA hat Besseres verdient.

Belgien

In Belgien sind sowohl die Föderale Regierung als auch die Regionen Flandern und Wallonie für Schifffahrt zuständig.

 

Schifffahrtspatent

Laut belgischem Verkehrsministerium (Abteilung Schifffahrt) ist eine Versicherung nicht obligatorisch, aber empfehlenswert.

Das österreichische Schifffahrtspatent (Boat Skipper B) muss von den belgischen Behörden überprüft und anerkannt werden. Die dafür zuständige Stelle ist:

Commission d’évaluation des brevets de conduite pour la navigation de plaisance

Rue du Progrès 56

B-1210 Bruxelles

Tel: 0032 2 277 35 32

Fax: 0032 2 277 40 51

E-Mail: info@mobilit.fgov.be

 

 

Dänemark

Sportbootführerschein

In Dänemark benötigen Sie für niedrig motorisierte Boote keinen Bootsführerschein, für schnelle Boote wird eine Speedboat-Lizenz benötigt, diese entspricht einem Sportbootführerschein See. Für ein Boot unter 4 Meter Länge mit einer Motorleistung ab 25 PS ist eine Speedboat-Lizenz erforderlich.

Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland(Österreich z. B. der Boat Skipper B) zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Funkzeugnis

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis.

Küstengewässer

SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS

LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS

Binnengewässer

UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Hat ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen.

Weitere Informationen hat der ADAC zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen veröffentlicht.

 

Deutschland – GASTREGELUNG

Sehr geehrter Herr …

 

Grundsätzlich knüpft das Befähigungswesen in der Seeschifffahrt nicht (ausschließlich) an die Staatszugehörigkeit eines Fahrzeugführers an.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnispflicht für Sportboote gibt es zwei grundsätzliche Regelungen. Wer ein Sportboot auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen führt, bedarf als Fahrerlaubnis einen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Dies gilt für Personen mit einem Wohnsitz im Geltungsbereich der Sportbootführerscheinverordnung. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit muss eine Person mit einem Wohnsitz in Deutschland im Besitz eines deutschen Sportbootführerscheins sein.

Eine Ausnahme besteht nur im Rahmen der sog. „Gastregelung“.

Der Sportbootführerschein eines ausländischen Wohnsitzstaates wird anerkannt, wenn diese Person keinen oder nur einen vorübergehenden Wohnsitz in Deutschland hat. Als vorübergehend gilt ein Aufenthalt von weniger als ein Jahr. Die Staatsbürgerschaft ist somit kein entscheidendes Kriterium; die Regelung gilt sowohl für ausländische Staatsbürgers mit einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik als auch für deutsche Staatsbürger mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Mit anderen Worten: eine Person, die länger als ein Jahr die deutschen Seeschifffahrtsstraßen mit einem Sportboot befahren möchte, bedarf – unabhängig von der jeweiligen Staatsbürgerschaft – einen deutschen Sportbootführerschein.

 

Die zweite grundsätzliche Regelung betrifft Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland. Zum Führen eines Sportbootes unter deutscher Flagge im Ausland sind nur Personen berechtigt, die einen deutschen Sportbootführerschein besitzen.

Die vorgenannten Regelungen knüpfen einerseits an das Territorialprinzip eines Staates, anderseits an das völkerrechtliche Flaggenstaatsprinzip nach internationalen Vorschriften (u.a.  „United Nations Convention of the Law of the Sea“ – UNCOLS) an. Territorialprinzip bedeutet, dass jeder Staat innerhalb seines Staatsgebietes Personen seiner Rechtsordnung unterwerfen darf. Dies ist – im Hinblick auf das Befähigungswesen in der Sportschifffahrt – durch die voranstehende Reglung anknüpfend an Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt von Personen im Staatsgebiet geschehen. Das Küstenmeer und die Eigengewässer zählen zum Hoheitsgebiet eines Staates; sie werden als sog. „maritimes Aquitorium“ bezeichnet. Dort bestehen umfassende Regelungsbefugnisse infolge küstenstaatlicher Souveränität.

Das Flaggenstaatsprinzip bildet ein ähnliches Rechtsregime. Der Flaggenstaat unterstellt Schiffe, die seine Flagge führen, seiner Rechtsordnung. Hinsichtlich der Befähigung von Fahrzeugführer existieren daher – auch in der Sportschifffahrt – international sehr unterschiedliche Regelungen. Denn das Seevölkerrecht enthält nur sehr allgemein gehaltene Regelungen die Besetzung von Schiffen betreffen. Beispiel: Art. 94 der United Nations Convention of the Law of the Sea: „Article 94, Duties of the flag State, Every State shall effectively exercise its jurisdiction and control in administrative, technical and social matters over ships flying its flag. […] Every State shall take such measures for ships flying its flag as are necessary to ensure safety at sea with regard, inter alia, to: […] the manning of ships, labour conditions and the training of crews, taking into account the applicable international instruments […]“.

Anders als im Bereich der Berufsschifffahrt (STCW-Übereinkommen) gibt es im Bereich der Sportschifffahrt keine internationalen Übereinkommen über einheitliche Standards die Befähigungen und Fahrerlaubnisse und deren Anerkennung betreffend. Im Ergebnis ist es also Angelegenheit eines jeden  Staates, innerhalb seines maritimen Aquitoriums küstenstaatliche Souveränität auszuüben bzw. als Flaggenstaat Regelungen für Schiffe unter seiner Flagge zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Claudia Thoma

Stabsstelle

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Generaldirektion

Wasserstraßen und Schifffahrt

Ulrich-von-Hassell-Straße 76

53123 Bonn

 

Telefon 0228-42968-2190

mobil 0173- 5170639

claudia.thoma@wsv.bund.de

www.gdws.wsv.de

Anerkennung ausländischer Führerscheine/Küstenschifffahrtspatente

Ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger (z.B. Österreicher) der einen Wohnsitz in Deutschland hat benötigt immer einen deutschen Bootsführerschein. Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und

können nicht umgeschrieben werden. Dies gilt auch für einen in Kroatien erworbenen Bootsführerschein. Grundsätzlich gilt: ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland benötigt einen deutschen Bootsführerschein (die Prüfungen müssen in Deutschland absolviert bzw. von einer deutschen Stelle im Ausland – z.B. in Kroatien oder Spanien – abgenommen werden); Führerscheine aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt/können nicht umgeschrieben werden.

Laut unserer Rücksprache mit deutschem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als auch dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) werden ausländische (kroatische) Prüfungen in Deutschland nicht anerkannt!

Estland

 

Wenn mit einem ausländischen Boot/ Yacht nach Estland gefahren wird, gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, wo das Boot angemeldet ist. Benötigt wird ein Nachweis, dass das Boot/ Yacht im Eigenbesitz ist oder eine beglaubigte Vollmacht, dass damit gefahren werden darf.

Die estnischen Regeln: für ein Segelboot ab 25 m² oder für ein Boot mit einem Motor von 30 PS braucht man einen Segelschein/ Bootsführerschein. Alles, was darunter ist, kann ohne Patent gefahren werden.

Finnland

 

Finnland anerkennt das kroatische Küstenpatent nicht.

Allerdings, wenn man Finnland ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können.

***

Stockholm@advantageaustria.org

Anhänge

Mi., 31. Juli, 16:06

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.7.

Wir waren in Kontakt mit den finnischen Behörden Finnish Transport and Communications Agency TRAFICOM. Von Herrn Ville Räisänen von TRAFICOM erhielten wir folgende Informationen zu Ihren Fragen:

Die angegebenen kroatischen, nationalen Bootsführerscheine sind in Finnland nicht gültig. Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können. Falls das zu mietende Boot über 24 m lang ist, soll der Bootsführer ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer (ICC) besitzen.

Am 1.6.2020 tritt in Finnland ein neues Wasserverkehrsgesetz in Kraft. Diesbezügliche Voraussetzungen sind aber auch im neuen Gesetzt hauptsächlich ähnlich.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Bedarf vom Behörden TRAFICOM: E-Mail: veneilypatevyydet@traficom.fi (bitte in Englisch

Stockholm@advantageaustria.org Fr., 2. Aug., 08:36

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Ergänzend zu unserer E-Mail vom 31.7. teilen wir Ihnen noch folgende wichtige Ergänzung (in roter Farbe) mit:

Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, für eigenen Gebrauch mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein.

 

 

Frankreich

Das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz wird wie alle anderen ausländischen Bootsführerscheine anerkannt.

Kontakte zum Generalkonsulat machten es möglich, viele Basis-Informationen zu sammeln und das Thema: Kroatisches Küstenpatent – Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz in etwas übersichtlicher Art zusammenzufassen. Die Vorschriften für die Benutzung von Booten und Yachten durch „Nautische Touristen“ widerzugeben. Wichtigster Ansprech-Partner ist das „Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie“.

 

Bei nautischen Touristen werden Bootsführerscheine anderer Länder auch anerkannt,

wenn ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist, gilt dieser auch in Frankreich. Bezüglich ausländische Bootsführerscheine wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man mit einem ausländischen Bootsführerschein auch in französischen Gewässern fahren kann – allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus dem ausländischen Bootsführerschein ergeben.

Im Klartext heißt dies, man kann in Frankreich kein Boot fahren, das einer Kategorie entspricht, die über der liegt, zu der der ausländischen Bootsführerschein berechtigt ist.

 

Allgemeine gesetzliche Vorschriften: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N550.xhtml

General-Konsulat München: E-Mail: info@consulfrance-munich.org.

Großbritannien UK

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente:

Für das Führen von privaten Fahrzeugen werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Bootsführerscheine und Befähigungsscheine in der Regel anerkannt (nicht aber Vereinsscheine, Verbandsscheine …). Im Allgemeinen werden neben den von den britischen Behörden ausgestellten Befähigungsausweisen in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt; Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt. Das Vorhandensein eines ICC ist jedoch empfohlen. Das ICC wird vom Vereinigten Königreich offiziell als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- und Küstengewässern anerkannt.

***

Quelle: die Marine & Coastguard Agencey (MCGA). Die Kontaktdaten finden Sie auf der folgenden

Webseite: https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency.

Irland

Befähigungsnachweis/Bootsführerschein

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Für irische Gewässer besteht keine Führerscheinpflicht.

 

Irish Sailing Association (ISA) – Website: www.sailing.ie

 

Italien

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN für Binnen/-Seegewässer

 

Führerscheinpflicht

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

  • mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden

ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss;

Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

 

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.

 

Nicht für kommerzielle Zwecke

Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).

D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen.

 

 

BOLOGNINI Elisabetta (C.C.) <elisabetta.bolognini@mit.gov.it>
Do., 12. Dez., 15:12

Good afternoon,

 

in response to your e-mail regarding the subject, it is necessary to refer to the DECREE 29 July 2008, n. 146 – Regulation for the implementation of Article 65 of Legislative Decree 18 July 2005, n. 171 “the code of pleasure boating”

 

Art. 34. Control of pleasure boats by foreigners in Italian territorial waters

  1. Foreigners and Italian citizens residing abroad, provided with a license or document recognized as equivalent by the State to which they belong or respectively of their residency, may command, provided free of charge, boats and pleasure boats registered in the registers referred to in Article 15 of the code and pleasure craft referred to in Article 27 of the code within the limits of the same certification. The title or document must be kept on board.

 

  1. For foreigners and Italian citizens residing abroad who command boats and pleasure boats registered in foreign registers, the obligation of a boat license is regulated by the law of the flag State of the unit.

 

  1. For citizens of Member States of the European Union the obligation of the title to command the pleasure craft referred to in paragraphs 1 and 2 of this article is disregarded, if they present a declaration issued by their own authorities showing that the legislation, respectively, of the country of origin of the subject or of the flag State of the unit does not provide for the release of any qualification certificate.

 

Hoping to be helpful.

 

Best regards

 

Capitano di Corvetta (CP)

Elisabetta BOLOGNINI

Direzione Marittima – Capitaneria di Porto di Trieste

Capo Servizio Personale Marittimo ed Attività Marittime

Tel. 040 676660

e-mail: elisabetta.bolognini@mit.gov.it

 

Italienisch:

 

Art. 34. Comando di unita‘ da diporto da parte di stranieri in acque territoriali italiane 1. Gli stranieri e i cittadini italiani residenti all’estero, muniti di un titolo di abilitazione o documento riconosciuto equipollente dallo Stato di appartenenza o, rispettivamente, di residenza, possono comandare, purche‘ a titolo gratuito, imbarcazioni e navi da diporto iscritte nei registri di cui all’articolo 15 del codice e natanti da diporto di cui all’articolo 27 del codice entro i limiti dell’abilitazione medesima. Il titolo o documento deve essere tenuto a bordo. 2. Per gli stranieri ed i cittadini italiani residenti all’estero che comandano imbarcazioni e navi da diporto iscritte in registri stranieri, l’obbligo di patente nautica e‘ regolato dalla legge dello Stato di bandiera dell’unita‘. 3. Per i cittadini di Stati membri dell’Unione europea si prescinde dall’obbligo del titolo per comandare le unita‘ da diporto di cui ai commi 1 e 2 del presente articolo, qualora esibiscano una dichiarazione rilasciata dalle proprie autorita‘ da cui risulti che la legislazione, rispettivamente, del Paese di provenienza del soggetto o dello Stato di bandiera dell’unita‘ non prevede il rilascio di alcun titolo di abilitazione.

Lettland

 

Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>

I received your e-mail from H.E. Honorary consul of Latvia in Frankfurt, Mr. von Rosen.

As I am sailboat skipper myself it was a pleasure to reply to your question:

Regarding your question – It is OK to charter a boat with Croatian license A or B (with VHF) in Latvian waters if skipper is EU citizen and boat is carrying EU flag.

If you have more questions, please contact me directly or Latvian authority CSDD by phone: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rozkalns

Commercial Counselor of Ministry of Economics to Germany

Head of rep.office of Investment and Development Agency of Latvia

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel.: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

http://www.lettinvest.de – Neuigkeiten zur lettischen Wirtschaft auf Deutsch www.liaa.gov.lv

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>
15.07.2019, 12:05

 

Ich erhielt Ihre E-Mail von HE Honorarkonsul von Lettland in Frankfurt, Herrn von Rosen.

Ich bin Segelboot Skipper und es ist mir ein Vergnügen, auf Ihre Frage zu antworten:

In Bezug auf Ihre Frage – Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an mich oder lettische Behörde CSDD per Telefon: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rožkalns

Kommerzienrat des Ministeriums für Wirtschaft nach Deutschland

Leiter rep.office von Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel .: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

 

Luxemburg

BEFÄHIGUNGSNACHWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

 

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Führerschein für die Vergnügungsschifffahrt ist obligatorisch. Es gelten die Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes.

 

Niederlande

In Holland muss man für Boote über 15 Meter beziehungsweise auch für kleinere Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können, einen Führerschein besitzen. Bei ausländischen Bootsführern ist der Besitz eines ICC gemeinsam mit dem Führerschein des Heimatlandes verpflichtend.

 

Grundsätzlich wird nicht zwischen Segel- und Motorbooten unterschieden, es existieren aber spezielle Regelungen, zum Beispiel in Hinblick auf Vorfahrt und Beleuchtung. Die genauen Polizeivorschriften sollten also beachtet werden. Die Inspektionsorganisation des Verkehrsministeriums “ILT“ überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorschriften.

Diese Regeln finden Sie hier: http://wetten.overheid.nl/BWBR0003628/geldigheidsdatum_03-11-2014

Für Steuerung eines schnellen Motorbootes oder Vergnügungsboot länger als 15 Meter, muss man einen Fahrbeweis haben.

In den Niederlanden sind einige Auslandsfahrausweise gültig.

Für die Republik Kroatien:

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta A/Schiffsführer – Klasse A

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type A);

 

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta B/Schiffsführer – Klasse B

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type B)

 

Norwegen

Das kroatische Boot Skipper B gilt in Norwegen für Sportboote bis zu 15 Meter Rumpflänge und maximal 30 BRZ, und in nicht-kommerziellen Aktivitäten.

Ole-Andreas Stræte <OAST@sdir.no>

 

In general, boating licences or other qualification documents issued in another EEA country are valid in Norway in accordance with the contents of the document (but no more than 15 meters hull length), and in non-commercial activity.

The Croatian Boat Skipper B is valid in Norway for recreational crafts up to 15 meters in hull length and maximum 30 gross tonnage, and in non-commercial activity. We are not familiar with the Boat Skipper A, and you most therefor send us a copy of the licence before we can determine the limitations.

Best regards

 

Portugal

 

Nach Aussage der portugiesichen Seefahrtsbehörde werden amtlich ausgestellte Dokumente (Bootsführerscheine) von Behörden der EU-Mitgliedsstaaten automatisch in Portugal anerkannt.

Lisboa@advantageaustria.org

Gemäß Gesetzes-Dekret Nr. 93/2018, Artikel 39, Absatz 1 werden Schiffführerscheine oder gleichwertige Dokumente, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, automatisch in Portugal anerkannt. Dies bestätigte uns auch die portugiesische Seefahrtsbehörde (Frau Paula Mateus).

Sollten Sie in dieser Angelegenheit noch weitere Fragen haben, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit

DGRM – Direção-Geral de Recursos Naturais, Segurança e Serviços Marítimos

Avenida Brasilia

1449-030 Lisboa

Tel: +351213035805

E-mail: ajuda.bmar@dgrm.mm.gov.pt

Internet: https://www.dgrm.mm.gov.pt

 

 

Rumänien

Zuständig für die Bootsfahrten auf Binnengewässer und dem Schwarzen Meer ist das Transportministerium. An der rumänischen Schwarzmeerküste vier in etwa den europäischen Standards entsprechende touristische Häfen und zwar in Constantza, Mangalia, Eforie und Limanu..

 

Führerscheine, die in EU-Mitgliedstaaten erworben wurden, sind auch in Rumänien gültig, wenn darauf der Hinweis auf die EEC/UNO Resolution 40 vermerkt ist.

Transportministerium www.mt.ro

 

Schweden

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Sportbootführerschein (z. B. Boot Skipper B) ist empfehlenswert, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Slowenien

In Slowenien wird die Schifffahrt in Meeresgesetzt (Pomorski zakonik) geregelt. Das slowenische Infrastrukturministerium hat zu den Regelungen auch ein spezielles Portal im Internet. Leider nur slowenischer Sprache.

 

Grundinformationen:

Ein Bootsführer muss folgende Qualifikationen aufweisen:

  • Bootsführerschein; erledigten praktischen Teil des Bootsführerscheins; VHF GMDSS Radio Lizenz.
  • Im Falle das ein Boot mit einer VHF GMDSS Radiostation ausgerüstet ist muss mindestens ein Besatzungsmitglied auf dem Boot befähigt sein diese zu benutzen.

 

Ausbildung und Anerkennung

Generell gilt bei der Anerkennung von Bootsführerscheinen in Slowenien das System der Reziprozität. Dies bedeutet, dass sofern der slow. Bootsführerschein in einem anderen Land gilt, gilt auch der ausländische Bootsführerescheine als Beweis der Qualifizierung.

Im Detail gelten so alle Bootsführerscheine aus der EU und dem Mediterran ohne weitere Probleme.

 

Spanien

 

Die einzige Qualifikation von Kroatien, die in Spanien anerkannt wird ist der „Boat LEADER B“ bzw. der „Boat Skipper B“, das die Führung von Sportbooten ermöglicht – unter Einhaltung der 12 Meilen-Zone zur Küste .

 

 

MAURO APOLINAR ALVAREZ CARRILLO

 an mich
 

Buenos días, en respuesta a su consulta le comunico que de acuerdo con el Anexo IX del Real Decreto 875/2014, de 10 de octubre, por el que se regulan las titulaciones náuticas para el gobierno de las embarcaciones de recreo,  la única titulación de Croacia que figura como reconocida en España es BOAT LEADER’S que habilita para el manejo de embarcaciones de recreo sin alejarse más de 12 millas de la Costa.

 

No obstante, le comunico, asimismo, que la competencia para la autorización de titulaciones extranjeras en España corresponde a la Dirección General de la Marina Mercante, dependiente del Ministerio de Fomento, por lo que puede dirigirse a este organismo para recabar una información más precisa.

 

Saludos.

 

 

Mauro Álvarez Carrillo
Jefe de Negociado del Servicio de Estructuras Pesqueras
Dirección General de Pesca
Consejería de Agricultura, Ganadería y Pesca

Avda. Francisco La Roche, 35

38071 – Santa Cruz de Tenerife

Tel: 822 171 993 (51993)

malvcarh@gobiernodecanarias.org
www.gobiernodecanarias.org/agricultura

 

 

 

 

Zypern

 

Es gibt keine nationalen Vorgaben für die Benutzung von Booten und Yachten In der Republik Zypern, hier werden nur kleine Highspeed-Boote gesetzlich reguliert.

Um ein kleines High Speed Boot in den Hoheitsgewässern der Republik Zyperns fahren zu können, muss man den dafür notwendigen Bootschein für kleine High Speed Boote besitzen.

 

High Speed Boote

Alle maßgebenden Regulierungen und Pflichten sind diesen Gesetzestexten zu entnehmen.

Laut der Gesetzgebung ist ein kleines High Speed Boot ein Schiff, das eine Geschwindigkeit von mindestens 15 Knoten und eine maximale Länge von 15 Metern hat. Für diese Boote gibt es keine Leistungsbeschränkung, soweit sie den Herstellerangaben entspricht.

 

Segelboote

Die private Nutzung von Segelbooten unterliegt derzeit keiner anwendbaren Gesetzgebung.

 

Ausländische Patente

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente und Bootsdokumente Ausländische Küstenschifffahrtspatente werden in der Republik Zypern anerkannt.

Ein Ausländer, der bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, die bestätigt, dass diese Person die Fähigkeiten besitzt ein kleines High Speed Boot zu steuern, und die von einer kompetenten ausländischen Dienststelle unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebungen ausgestellt wurde, muss diese Fahrerlaubnis als gleichwertig angesehen werden.

Zirkulationsberechtigung

Ein Boot muss nicht zusätzlich von den zypriotischen Autoritäten registriert werden. Dennoch, laut der oben genannten Gesetzgebung, muss ein High Speed Boot von bis zu 15 Metern eine gültige Zirkulationsberechtigung besitzen basierend auf der Inspektion des Bootes und seiner Sicherheitsausrüstung.

Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist für Sportboote für den privaten Gebrauch nicht obligatorisch.

Vorschriften

Gemäß den einschlägigen nationalen Vorgaben: – Small High Speed Law 56 (I)/92 as amended – Regulations 1999 (P.I. 121/99).

 

AC Nautik

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Speicherung und Nutzung von Texten, Daten und Fotos nur mit vorheriger Zustimmung der Firma AC Nautik e. U., Gössendorf.

 

Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben und aufbereitet, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, sie sollen nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe zuständiger Botschaften und Ministerien im In- und Ausland, der Wirtschaftskammer Österreich und vielen anderen helfenden Stellen erstellt.

Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich, bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Einholung dieser Informationen: Juli bis Dezember 2019

 

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Inhalt der Online-Informationen

AC Nautik e. U. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Länder-Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen AC Nautik e. U., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Zur Verfügung gestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Informationen sind freibleibend und unverbindlich. AC Nautik behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder einzustellen.

 

Urheber- und Kennzeichenrecht

AC Nautik e. U. ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten oder auf lizenzfreie Quellen oder Texte zurückzugreifen.

Das Copyright für die Veröffentlichung „AC Nautik – Länderreport“ bleibt allein bei AC Nautik e, U.. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von AC Nautik e. U. nicht gestattet.

 

DIVERSE SCHREIBEN:

Sehr geehrter ,

als Antwort auf Ihr Schreiben vom 30.10.2019 müssen wir Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zur Zeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Sehr geehrter Herr,

wir beziehen und auf Ihre heutige E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Fragen ins polnische übersetzt und an das Polnische Ministerium für Sport und Touristik mit einer Bitte um Beantwortung Ihrer Fragestellung gesendet haben.

Ein Mitarbeiter des Polnischen Ministeriums für Sport und Touristik, Herr Marcin Brachfogel, hat uns mitgeteilt, dass im Artikel 37a Absatz 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 über die Binnenschifffahrt (im Anhang) wurde angegeben, dass eine Person, die eine Berechtigung (ein Patent) erhalten hat, den Wassertourismus in einem anderen Land auszuüben, kann den Wassertourismus auf dem Gebiet der Republik Polen im Rahmen der eingeräumten Berechtigung  (die durch entsprechendes Dokument bestätigt ist) ausüben.

Herr Brachfogel hat und mitgeteilt, dass der erwähnte Artikel 37 für die durch zuständige staatliche Behörde ausgestellten Patente Anwendung findet. Er hat uns auch zusätzlich mitgeteilt, dass die ISSA Zertifikaten in Polen nicht anerkannt werden.

Untenstehend übermitteln wir Ihnen die Koordinaten von Herrn Marcin Brachfogel:

 

Marcin Brachfogel

Wydział Sportu Wyczynowego (Hochleistungssportabteilung)

Departament Sportu Wyczynowego

Ministerstwo Sportu i Turystyki  (Ministerium für Sport und Touristik)

Telefon: +48 22 2443131, faks: +48 22 2443200

  1. Senatorska 14,  00-082 Warszawa

www.msit.gov.pl

E-Mail: Marcin.Brachfogel@msit.gov.pl

 

AC Nautik

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AC_Nautik_Laenderreport_2020

 

 

Kroatien – Küstenpatent B inklusive UKW-Funk machen

Küstenpatent

AC Nautik – Kroatien – Küstenpatent B inklusive UKW-Funk machen

 

Allgemeines zum Küstenpatent:

Bootsführerscheine werden in Kroatien „Küstenpatente“ genannt. Die gängigsten Bootsführerscheine in Kroatien sind die Patente „Boat Skipper A“ und der „Boat Skipper B“. Für alle Boote und Schiffe mit Motor gilt generell die Führerscheinpflicht.

Der Bootsführerschein A bietet allerdings nur stark eingeschränkte Möglichkeiten. Nur mit dem Küstenpatent B haben Sie das Recht, sich uneingeschränkt von der Küste zu entfernen und die freie Wahl bei der kW/PS Motorleistung Ihres gewünschten Bootes.

 

Das Patent Boat Skipper A

Das Patent Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW (=>, 10,88 PS) in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen (11,112 km) von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für das Patent ist, das vollendete 16. Lebensjahr.

 

Das Patent Boat Skipper B

Der Boat Skipper B berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ (18 m Länge) zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten, Katamarane und Jetfahrzeuge – die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab dem vollendeten 16. Lebensjahr – (bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

 

Wie kommt man zum Küstenpatent?

Das Erlangen eines kroatischen Küstenpatents gestaltet sich relativ einfach – es beginnt mit der Anmeldung zu einem Kurs bei einem der Anbieter. Binnen weniger Tage nach der Anmeldung werden

mit der Bestätigung auch die notwendigen Kursunterlagen zugestellt. Darunter ist auch ein umfangreiches, deutschsprachiges Skriptum für das Studium daheim. Dies sollt entsprechend durchgearbeitet werden, es ist die Basis für den abschließenden Vorbereitungskurs zur behördliche Prüfung vor den Kapitänen im Hafenamt. Ein verlässlicher Partner für das Küstenpatent ist AC Nautik.

 

Unmittelbar nach bestandener Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, mit dem ein Boot gechartert oder geführte werden darf. Das Originalpatent wird nach Fertigstellung per Post zugestellt.

Da der Kurs und die abschließende Prüfung sich nur mit der Theorie der Nautik befassen, sollte vor dem ersten eigenverantwortlichem Törn ein Praxistraining mit einem erfahrenen Trainer absolviert werden.

 

Was sollte man beachten beim Küstenpatent?

Zu beachten ist – in Kroatien gilt für sämtliche motorisierten Boote und auch für Segelboote ab 2,5 m Länge die Bootsführerscheinpflicht. Dazu kommt, dass für die meisten Charterboote eine See-Sprechfunk-Lizenz Voraussetzung notwendig ist, um das Boot chartern zu können.

 

Der Boat Skipper B – das klassische Küstenpatent – beinhaltet alle Berechtigungen, die ein Freizeitkapitän für einen Urlaubstörn benötigt. Es dürfen Yachten bis 30 BRZ (etwa 18 m Länge) geführt werden, egal, ob es sich dabei um eine Segel- oder Motoryacht handelt. Die Motorisierung (kW/PS) ist unlimitiert, ebenso das Fahrtgebiet in den Hoheitsgewässern. Eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien ist im Patent inkludiert. Gleitfahrten sind allerdings erst mit Erreichen des 18. Geburtstages erlaubt.

Zu beachten ist auch, dass in den meisten Fällen mit Charteryachten das Verlassen der Hoheitsgewässer verboten ist. Begründet dies mit dem Schutz der Yachten vor Diebstahl. Die Verfolgung einer Yacht im internationalen Gewässer gestaltet sich sehr aufwendig und kompliziert.

Die jeweils zuständige Polizei hat nur im eigenen Hoheitsgewässer volle Amtsgewalt. Außerdem sind viele Charteryachten nur für Fahrten im eigenen Hoheitsgewässer versichert, im Fall des Verlassens der Hoheitsgewässer, trägt der Skipper die gesamte Haftung.

 

Wo sind Kurse für das Küstenpatent möglich?

In Österreich ist es bei AC Nautik möglich an folgenden Orten Kurse zum Boat Skipper B zu belegen:

 

GRAZ, WIEN, LINZ, SALZBURG jeweils samstags von 9:00 bis 16:00 Uhr. Die Prüfungen zu den jeweiligen Kursen finden immer am darauffolgenden Sonntag in Rijeka bzw. in Zadar statt.

 

Die Kurse in Kroatien finden jeweils samstags in Opatija (Nähe Rijeka) in der Zeit von 13:30 bis 20:30 statt. Die Prüfungen zu den jeweiligen Kursen finden immer am darauffolgenden Sonntag in Rijeka statt.

 

 

 

Wo können die Prüfungen gemacht werden?

 

Die Empfehlung von AC Nautik: „Die Prüfung zum Küstenpatent lässt sich für Interessierte ausschließlich mit einer Teilnahme an einem Küstenpatentkurs bewältigen. Dieser garantiert eine vollständige und damit optimale Vorbereitung, sodass sich die Durchfall-Quoten bei uns im nicht mehr messbaren, weil, zu niedrigen Bereich bewegen“.

 

Sowohl um in der mündlich stattfindenden Prüfung bestmöglich vorbereitet zu sein als auch später auf offener See in allen Situationen optimal eine Lösung zu haben, erachtet es AC Nautik für notwendig, alle wichtigen Aspekte im Kurs anzusprechen.

 

Kursberechnung/Lichterführung – Positions- und Distanzbestimmung – Abkürzung auf Karten – Notsignale – Seesprechfunk über UKW – viele weitere bedeutende Aspekte.

 

Die Prüfungen zu den vorangegangenen Kurse finden jeweils ortsbezogen statt in Rijeka, Pula, Poreč, Split, Šibenik und in Zadar.

 

Wie schwierig ist das Küstenpatent?

Diese Frage lässt sich nicht exakt beantworten, denn eine Antwort hängt an vielen Fakten. Gut vorbereitete Aspiranten, die sich in die Materie gut eingearbeitet haben, sich ein gutes Skriptum verinnerlicht haben und die Prüfung ernst nehmen, werden die Prüfung bestehen, den Schwierigkeitsgrat als „gut machbar einstufen“. Jemand der seit frühester Jugend die freie Zeit auf dem Wasser verbracht hat, wird die Prüfung als „ausgesprochen leicht“ bezeichnen. Wer aber mehr oder weniger unvorbereitet zur Prüfung antritt, der wird sich haareraufend, die Prüfung nicht bestehen.

 

Was sollte man beim Anbieter für das Küstenpatent beachten?

Es kann nur empfohlen werden, sich die Anbieter von Kursen zum Küstenpatent sehr genau anzuschauen. Auch hier gilt die alte Weisheit: Es ist nicht alles Gold, was glänzt! Es soll Anbieter geben, die verfügen nicht einmal über eine Gewerbe-Anmeldung, preisen aber mit vielen bunten Bildern ihre Dienstleistungen und jahrzehntelange Erfahrung an. Zum Schmied gehen nicht zum Schmiedchen!

Der ausgewählte sollte schon eine gewisse Größe habe und sein Angebot sollte umfassend sein, sein Service richtungsweisend. Bei AC Nautik, vertraut man den vorhandenen Kundenrezensionen, ist es gerade der ausgeklügelte Service, der den Kunden den Weg zum Küstenpatent ebnet, sie erfolgreich sein lässt.

 

Was kostet das Küstenpatent?

Bei einem Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt, Top-Qualität zu fairen Preisen, ohne versteckte oder nachträgliche Kosten anzubieten, kostet der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz:

als Premiumpaket 169,00 € und als Eco Leistungspaket plus 135,00 €.

Dazu kommen noch die amtlichen Prüfungsgebühren (Hafenamt) in Höhe von 860 Kuna (115,00 €)

 

Dafür bietet das renommierte Nautik Unternehmen einen Komplett-Service. Dieser beginnt mit dem kostenlosen Support, erstreckt sich über den Vorbereitungskurs bis hin zur Prüfungsanmeldung und endet erst mit der Begleitung Vorort bei der Prüfung.

 

Wie wichtig ist eine Betreuung vor Ort?

Dass die Betreuung vor Ort besonders wichtig ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die Prüfung in Kroatien stattfindet, es zu Schwierigkeiten bei der Verständigung kommen kann und es immer gut ist, wenn ein hilfreicher Betreuer klärend einspringen kann. Außerdem weiß ein Betreuer immer wo, wann, was ist – kann helfen, wenn es nicht gut läuft.

 

Warum besser bei einem großen Anbieter?

Der Begriff „Groß“ ist zum Glück vieldeutig und interpretationsfähig. Ein „großer“ Anbieter verfügt über entsprechende Kontakte zu Behörden und Ämter, mit denen er zusammenarbeiten muss, kommt bevorzugt an Informationen, die seinen Dienstleistungen Hilfestellungen geben können oder ermögliche schnelle Reaktionen, wenn es geboten ist. Ein großer Anbieter hat auch die entsprechende Reputation, um mit Dienststellen auf Augenhöhe zu verhandeln oder Entscheidungen herbeizuführen.

Der Service ist entsprechend, da auch die Nachfrage nach seine Dienstleitungen einen entsprechenden Umgang hat.

 

Stand: 25.02.2020

Keine Gewähr auf Vollständigkeit

DAS KÜSTENPATENT B

DAS KÜSTENPATENT B

Das Kroatische Küstenpatent gewinnt an Beliebtheit

Nicht nur die Beliebtheit und die Zahl der Absolventen für das kroatische Küstenpatent „Boat Skipper B“ ist in den letzten Jahren enorm angestiegen, sondern auch die Anzahl der Anbieter. Interessenten tun gut daran, sich über die einzelnen Schulungsanbieter genau zu informieren.

 

Einige Anbieter vermitteln dem Kunden, dass es ausreicht den Bootschein nur mit der theoretischen Prüfung zu erhalten, denn für den Anbieter ist das ziemlich einträglich und noch dazu mit wenig Aufwand verbunden. Es entspricht tatsächlich der Wahrheit, die Prüfung ist nach intensivem Lernen relativ einfach zu bestehen, erfordert keinerlei Praxiskenntnisse, noch Seemeilennachweise.

 

Das ist keine ehrliche Einstellung

Denn nur mit der theoretischen Prüfung ist es bei Weitem nicht getan. Jeder neue Bootsführerschein Besitzer sollte darauf hingewiesen werden, dass Praxiskenntnisse lebenswichtig sind. Ein Schadensfall tritt schneller ein als man glaubt, wenn ohne Übung mit einem Charterboot über das Wasser geyachtet wird. Deshalb ist es erfreulich, dass die meisten Yachtcharterfirmen nach Praxiskenntnissen fragen, bevor sie einem Küstenpatent Neuling eines ihrer Boote überlassen!

 

Als Skipper trägt man Verantwortung

Ein Skipper muss sich klar vor Augen führen, dass ein Bootsführerschein ohne Praxiskenntnisse keineswegs ausreichend ist. Die Pflichten eines Skippers sind sehr vielfältig und natürlich mit großer Verantwortung verbunden. Die Theoriekenntnisse müssen auch in der Praxis umgesetzt werden können, der Skipper trägt nicht nur die Verantwortung für die Crew, sondern auch für das Schiff.

 

Der Skipper hat immer die Verantwortung, auch bei Unfällen, wenn ein Crewmitglied etwas falsch gemacht hat. Er haftet mit seinem Vermögen für verschuldete Unfälle. Er ist an Bord für sämtliche Entscheidungen alleinverantwortlich, deshalb ist es notwendig, dass er bei Seenotfällen richtig koordinieren kann. Um auch bei widrigen Umständen das Schiff und die Crew sicher zu führen, ist es wichtig, die Wind- und Wetterlage jederzeit richtig einschätzen zu können, das setzt genügend Praxiserfahrung voraus.

Bei AC Nautik liegen Sie richtig

AC Nautik arbeitet seit Jahren kompetent und seriös, diesem Schulungsanbieter liegt daran, Sie auf die Rolle eines Skippers gut vorzubereiten, Ihnen deutlich zu machen, welche nautischen Kurse, Ausbildungen und Schulungen Sie durchlaufen sollten, um sich und andere sicher über die Gewässer zu bringen. Erst dann hat man als Skipper und Crew die Möglichkeit, entspannt und glücklich die kroatischen Küsten mit dem Boot zu erkunden.

AC Nautik ist ein perfekter Ansprechpartner für das Küstenpatent B, zögern Sie nicht sich für die nächsten Kurse anzumelden.

 

 

Warum ist für Österreicher ein Küstenpatent sinnvoll?

Warum ist für Österreicher ein Küstenpatent sinnvoll?

 

Eigentlich stellt sich diese Frage gar nicht erst, wenn sorgfältig alle Fakten ausdiskutiert werden und Fakten auf dem Tisch liegen. Für österreichische Skipper ist der Boat Skipper B mit See-Sprechfunk-Lizenz immer sinnvoll.

 

Allgemeines zum Küstenpatent

Wohl kaum ein Bootsführerschein steht so in der Diskussion, wie das kroatische Küstenpatent. Alle möglichen Verdächtigungen werden herangezogen, um dieses vollwertige Patent in Misskredit zu bringen. Mal wird behauptet, es sei käuflich, andere behaupten, es sei ein Kinderspiel, die Prüfung für das Patent zu bestehen. Und wie es sich so darstellt, scheint jeder auf seine Art recht zu haben. Nichts ist umsonst, natürlich müssen die Kurse und die Prüfung in den kroatischen Hafenämtern bezahlt werden, entstehen Kosten. Natürlich kann die Prüfung bei den erfahrenen Seebären in den Küstenämtern zu Kinderspiel werden. Dies setzt aber voraus, dass das Skriptum zum Kurs ordentlich und ausreichend gebüffelt wird und der Vorbereitungskurs mit voller Konzentration verinnerlicht wird.

Die Hafenkapitäne haben nämlich nichts zu verschenken und wer da glaubt, er könnte…, der sollte lieber auf das Küstenpatent verzichten und gleich daheimbleiben.

 

Den Ruf verteidigen

Wer in kroatischen Küstengewässern das Ruder führt, sollte wissen, dass die Offiziellen immer hilfsbereit sind, aber unerbittlich jede Art von Verstößen gegen bestehendes Recht ahnden. Sie verteidigen den guten Ruf des schönsten Bootsreviers Europas.

 

Der Patent-Vergleich

Eigentlich kann ein Vergleich zwischen kroatischem Küstenpatent und dem Befähigungsausweis für Küstenfahrt nur hinken. Sie sind zwar für das annähernd gleiche Küstengebiet ausgelegt, doch die Anforderungen und Voraussetzungen sind doch sehr unterschiedlich. Kurzgefasst, der finanziell günstigere und weniger aufwendige Weg, um in nationalen Küstengewässern zu fahren ist das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit See-Sprechfunk-Lizenz.

Gültigkeit Boat Skipper Kategorie B:

Kroatisches Küstenpatent (Boat Skipper B) für Segelyachten, Katamarane, Motoryachten sowie Jetski

 

  • UKW-Seesprechfunk (im Bootspatent inkludiert)
  • ohne PS-Limit*
  • bis 30 GT (Bruttoregistertonnen)
  • ohne Einschränkung der Hoheitsgewässer
  • bis 3 Seemeilen vor der Küste/Insel sind auch kommerzielle Fahrten erlaubt
  • Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung: 16 Jahre (*bis 18 Jahre ist die Motorisierung auf 15 kW eingeschränkt)

Anmerkung: Es gibt kein internationales Abkommen bezüglich Sportbootführerscheine – daher sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten, soll mit dem kroatischen Küstenpatent in fremden nationalen Gewässern gefahren werden. In aller Regel werden die alle amtlichen Küstenpatente von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt. Bei Buchung einer Charteryacht im Ausland, sollte im Zweifelsfall der Vercharterer gefragt werden, ob der amtliche kroatische Bootsschein „Boat Skipper B“ akzeptiert wird. Letztlich ist es eine Frage des Versicherungsschutzes. Da Kroatien seit Juli 2013 Mitglied der EU (Europäische Union) ist, anerkennen immer mehr Staaten im EU Raum das kroatische Küstenpatent.

 

Preis je nach Anbieter um 199 € – ohne amtliche Prüfungsgebühr

 

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: der Bereich von 20 Seemeilen vor der Küste.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)

 

Seefahrtserfahrung zur Führung

  • 500 Seemeilen, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
  • Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
  • Mindestens 20 Bordtage
  • Mindestens drei Nachtfahrten
  • Mindestlänge der Jacht 6 m

 

Preis je nach Anbieter um 499 € – ohne amtliche Prüfungsgebühr

 

Der Anbieter

Unsere kompetente Beratung und ein sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis bei unseren Vorbereitungskursen sichert Ihnen den gewünschten Erfolg.

 

AC Nautik e. U.

Anton Hubmann Platz 1

8077 Gössendorf

 

Sollten Sie die Prüfung für den Bootsführerschein wider Erwarten nicht positiv absolvieren, erstatten wir Ihnen die gesamte Kursgebühr retour.

 

Unser Top Angebot

AC Nautik habt es sich zum Ziel gesetzt, Top-Qualitäten zu fairen Preisen anzubieten – ohne versteckte oder nachträgliche Kosten! Wir bieten Ihnen als Nautik-Unternehmen einen Komplett-Service. Dieser beginnt mit dem kostenlosen Support, erstreckt sich über den Vorbereitungskurs bis hin zur Prüfungsanmeldung und endet erst mit der Begleitung Vorort bei der Prüfung.

 

PREMIUM                                            ECO
Leistungspaket plus
169,00 €             Leistungspaket plus 135,00 €                         Details…

        

 

Dieses Küstenpatent – Boat Skipper B – ermöglicht es Ihnen, die gesamte kroatische Küste zu entdecken. Von den Metropolen Split und Dubrovnik bis zur Insel Krk oder der Halbinsel Istrien ganz im Norden und natürlich auch die vielen kleinen Inseln und verträumten Buchten dazwischen.

 

Küstenpatent – Boot chartern ohne Führerschein möglich?!

Küstenpatent

Küstenpatent – Boot chartern ohne Führerschein möglich?!

Geht nicht, gibt’s nicht. Diese Weisheit wird auch in Kroatien praktiziert. Bootsverleiher leben davon, dass ihre Boote verchartert werden. Es entspricht durchaus geltendem Recht, wenn Sie zum Chartervertrag auch noch einen erfahrenen Skipper buchen, der die Verantwortung für Boot und Besatzung übernimmt und Ihnen viele schöne Stunden am Meer vor Kroatien garantiert.

Eine andere Variante sollte eigentlich gar nicht erwähnt werden, denn diese endet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einer Katastrophe. Sie „besorgen“ sich ein Boot und stechen in See. Spätestens bei der nächsten Kontrolle – da verstehen Kroatiens Offizielle überhaupt keinen Spaß, üben keinerlei Nachsicht – gehen Sie unter Begleitung von Bord und werden zur Kasse gebeten. Und das wird teuer, teurer als je der Erwerb eines Küstenpatents werden kann – selbst, wenn zur Feier der bestandenen Prüfung zu Küstenpatent der Schampus fließt.

 

Patente Hilfe – das Patent Boat Skipper B

Das kroatische Küstenpatent ist, ohne ein Übermaß an geistigem Einsatz und im angemessenen Zeitrahmen kostengünstig zu erwerben. Alles, was man dazu braucht, ist eine kompetente Firma  – AC Nautik e. U., Gössendorf, ist ein Unternehmen mit entsprechenden Angeboten und einem umfassenden Service.

Drei Patente für den Hausgebrauch

Das kroatischen Küstenpatent, so sein gutbürgerlicher Name, wird in drei Variationen angeboten, die jeweils an spezielle Anforderungen angepasst sind.

Bootsführerscheine in Kroatien gibt es als Patent Boat Skipper A, B und C sowie als Yachtmaster A.

Welches Patent für welchen Zweck das geeignete ist? Darüber gibt die komplette Zusammenstellung Auskunft:

Generell jedoch gilt die Regelung. In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe – egal ob klein oder groß – mit Motor Führerscheinpflicht.

 

Boat Skipper A

Ist das kleinste Patent und berechtigt zum Führen von Booten, bis zu einer Länge von sieben Metern die Motorleistung darf nicht größer sein als 15 kW/20 PS in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre. Das Küstenpatent A enthält keinen Funkschein und ist zeitlich nicht befristet.

Boat Skipper B

Das wohl am meisten genutzte kroatische Küstenpatent berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ (ca. 18 m Länge) zu führen. Das Patent wird vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Transport und Infrastruktur (Ministry of Maritime Affairs, Transport and Infrastructure) ausgestellt. Die Prüfungen finden ausschließlich in den kroatischen Hafenämtern statt. Bei den meisten Hafenämtern ist dies in kroatischer, deutscher und englischer Sprache möglich.

Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge innerhalb der 12-Meilen-Zone – die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

beinhaltet die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz, die auf allen, mit Funk ausgerüsteten Booten und Yachten gesetzlich vorgeschrieben ist.  Das gilt auch zum Führen von Charteryachten in Kroatien, hier ist die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ein Muss, denn ohne diese Funk-Lizenz gibt es kein Boot.

Es gibt keine zeitliche Befristung für das kroatische Küstenpatent B.

Für viele Inhaber von älteren Bootsführerscheinen – österreichischer Yachtmaster FB2/FB3 – deutscher Sportbootführerschein See – alten kroatische oder jugoslawische Küstenpatente greift das Problem, dass ihr Bootsschein keine Seefunkberechtigung beinhaltet.

Für diese Skipper gibt es eine einfache und preisgünstige Möglichkeit nachträglich eine UKW-See-Sprechfunk-Lizenz zu erwerben.

Der Boat Skipper C

beinhaltet kommerzielle Nutzung für Boote bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung. Die Erlaubnis wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt; anschließend wird eine neue ärztliche Untersuchung verlangt.

Yachtmaster

Alle weiterführenden Patente wie Yachtmaster A – YM 100 GT (bis 100 BRZ) und Yachtmaster B – YM 500 GT (bis 500 BRZ) erlauben privates und kommerzielle Führen und Kommandieren von Motoryachten & Segelyachten unabhängig vom Zweck der Reise und des Fahrtgebietes. Die Erlaubnis gilt fünf Jahre (nur für kommerzielle Tätigkeit), eine neue amtsärztliche Untersuchung ist nach Ablauf erforderlich.

Oberhalb dieser Scheine ist nur noch die Berufsschifffahrt angesiedelt.

Kroatien und die IMO

Kroatien ist Mitglied der IMO (International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.

Grenzenlose Freiheit?

Bei der Auswahl des geeigneten Bootsführerscheins sollte Sie auch den Fahrtenbereich einbeziehen. Manche Länder unterteilen die Fahrberechtigungen für die 3-, 6- und 12-Meilenzone. Im Hoheitsgebiet der Länder, gelten meist die Vorschriften Landes – nicht die, des Ausstellungslandes des Bootsführerscheins.

Ab dem 12-Meilen-Abstand von der Küste – von Ausnahmen abgesehen – befinden Sie sich in internationalen Gewässern. Hier gilt internationales Seerecht – das besagt, dass es „auf hoher See“  keine Führerscheinpflicht gibt für Österreicher.