Der Sportbootführerschein See (SBF SEE) in Kroatien wirkt nur auf den ersten Blick gewinnbringend. In Wirklichkeit hat er einige Nachteile und ist in vielen Belangen nicht ausreichend.
Der SBF SEE beinhaltet keine Funkberechtigung
Der SBF SEE hat den gravierenden Nachteil, dass der Bootsführerschein keine Funkberechtigung beinhaltet. Ohne die UKW-Funklizenz kann es einige Probleme geben. Für Charteryachten besteht eine Pflicht zur Ausrüstung mit UKW-See-Sprechfunk. Ohne eine Funklizenz sind Chartboote daher kaum zugänglich. Für Charterboote mit Funk reicht also der SBF SEE nicht aus und hat auch sonst viele Nachteile. In Kroatien werden Skipper seit dem Jahr 1998 verpflichtet, an Board einer Yacht ein Crewmitglied zu haben, das über eine See-Sprechfunk-Berechtigung für UKW verfügt. Das gilt für den Fall, dass es ein See-Sprechfunkgerät an Bord gibt. Man kann in Kroatien die UKW-Funkprüfung nachholen, was aber eine sehr gewissenhafte Vorbereitung erfordert. Daher lässt sich zusammenfassen, dass die See-Sprechfunk-Berechtigung in Kroatien geradezu unverzichtbar ist. Der SBF SEE ist schon aus diesem Grund in einigen Bereichen nicht ausreichend und vermittelt auch nicht die essenziellen Kompetenzen.
Schwierigkeiten für Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Das kroatische SRC und auch das kroatische Küstenpatent (Boat Skipper B) und haben für Personen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, nur in Kroatien Geltung. Daher muss derjenige, der zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Land Motorboot fahren oder segeln möchte, auch noch den deutschen Sportbootführerschein absolvieren. Das kroatische Küstenpatent B bringt also Schwierigkeiten mit sich, wenn man als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland auch in Deutschland segeln oder fahren möchte.
Eine Ausbildung und Prüfungen mit geringen Anforderungen
Wichtig ist zunächst, dass der SBF See lediglich die gesetzliche Mindestqualifikation und nicht mehr bescheinigt. Beim SBF SEE werden lediglich ausreichende Kenntnisse in Bezug auf die maßgebenden nautischen, technischen und schifffahrtspolizeilichen Normen vermittelt, um ein Sportboot auf den Seeschifffahrtsstraßen zu führen. Wer den SBF SEE macht, der muss im Bereich Theorie meist nur Prüfungsfragen auswendig lernen. Auch in der Praxis ist die Ausbildung – die meistens lediglich eine Stunde umfasst – nur oberflächlich und nicht anspruchsvoll. Nur am Rande wird die Gezeitenkunde geprüft, obwohl man mit dem SBF SEE in Gezeitenreviere fahren kann. Insgesamt werden daher in Bezug auf den SBF SEE nur wenige Fähigkeiten vermittelt, die auf See besonders wichtig sind. Segeltheorie oder -praxis werden nicht abgefragt. Bei einigen Anbietern kann man den SBF See per Online-Kurs und in weniger als zwei Wochen erwerben. Das alles wirkt sich allerdings auch in negativer Weise auf die Qualität aus.
Das kroatische Küstenpatent findet in der Theorie vor einer amtlicher Kommission statt, die Praxis unterliegt jedoch keiner Prüfung. Wer in Kroatien also den vermeintlich seriösen Weg beschreiten möchte, muss auch unbedingt ein Skippetraining dazu buchen.
Auch zeigt sich das leider auch in Deutschland oft immer mehr unzulängliche Praxistrainings gemacht werden. Nach 1-2 Stunden wird man kein Schiffsführer das sollte eigentlich jedem irgendwie klar sein. Bedeutet in der Regel haben viele Deutsche Staatsbürger mit den SBF See (Grundsätzlich auch eine Praxisprüfung gemacht) viel zu wenig Kenntnisse und würden sich alleine in Kroatien überfordern.
Bedeutet egal meistens ob SBF See oder Küstenpatent B inkl. UKW Funk auch wenn man den „Schein“ hat ist man noch lange kein Skipper. Unbedingt ein Skippertraining buchen auch für ein kleines Boot 5-6m sind oft 1-2 Stunden unseriös. In der Regal kann man 7-8 Stunden (2 Person und 1 Trainer) rechnen. Alles andere ist oft nur SHOW!.
Kroatien hat ab den ersten PS eine Führerscheinpflicht für Boote. Kroatien hat einer der strengsten Vorschriften für die Sicherheit am Meer in der EU.
Zumeist verursachen kleine Boote im küstennahen Bereich katastrophale Unfälle. Oft fehlt ein grundlegendes Wissen über das Meer und die Vorschriften und Gefahren. Irgendwie auch klar, wenn in so manchen EU-Land defacto JEDER ohne Bootsführerschein fahren darf.
Fragwürdig:
– Italien bis 40 PS ohne Bootsführerschein
– Griechenland bis zu 70 PS ohne Bootsführerschein
– Deutschland bis 15 PS ohne Bootsführerschein und (und bis zu 15m!!)
– Spanien bis 15 PS ohne Bootsführerschein (sogar am Atlantik!)
Weiters haben viele EU-Länder die Führerscheinprüfungen in defacto „private Hände“ gelegt hat.
Oft werden die Theorie Prüfungen für die Bootsführerscheine mittels Multiple Choice gemacht. Gelernt wird mittlerweile auch sehr oft nur mehr allein mittels Apps. Eine verpflichtende Theorie (Lehrplan) Ausbildung ist in den meisten EU-Ländern nicht vorschrieben. Eine mündliche Prüfung ist oft auch nicht vorgesehen!
Das kroatische Küstenpatent, der Bootsführerschein für Kroatien – offiziell „Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“ – berechtigt den Inhaber, mit einer Segeljacht oder einem Motorboot die wunderschönen Inselwelten vor der Küste des Landes zu entdecken.
Viele der Inseln sind dem Festland direkt vorgelagert, einige Inseln liegen auch völlig isoliert weitab der Küste. Die vom Festland am weitesten entfernte kroatische kleine Inselgruppe ist Palagruža, sie liegt 67 sm südlich von Split und 91 sm östlich vom italienischen Pescara. Seit 1875 befindet sich auf einem 90 m hohen Berg der Hauptinsel ein wichtiger bemannter Leuchtturm. Eine der kleinsten bewohnten Inseln – hier leben etwa 180 Bewohner – ist die malerische, grüne, nur knapp 10 km² große „Insel Ist“ im Insel-Archipel von Zadar.
Ein unerfüllbarer Traum
Muss nicht sein – überall in Kroatien – bei zahlreichen Vermietern kann man mit diesem Bootsführerschein für wenig Geld ein Boot chartern – und dann einige Tage oder Wochen die Küste mit ihren Inseln vom Wasser aus entdecken. Gemeinsam mit Freunden wird ein solcher Törn unvergesslich.
Alles, was man braucht, um Skipper zu werden, ist ein gültiger Bootsführerschein – hier den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.
Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung
Der klassische Bootsführerschein, der Boat Skipper B, mit UKW-Funk ist in Kroatien der berufliche Grundschein der Handelsmarine zum Führen von Fischerbooten, Ausflugsbooten, Taxibooten und Fracht befördernden Booten. Boote mit einer Länge bis zu 15 Meter.
Der Boat Skipper B ist im privaten, sportlichen Bereich aber auch der gültige Jachtführerschein – bei Jachten gilt nicht die Begrenzung von 15 Meter, sondern berechtigt zum Führen von Jachten, Motorjachten & Segeljachten, bis 30 BRZ ohne PS/kW Begrenzung. BRZ/GT ist ein Raummaß. Boote mit 30 BRZ haben je nach Bauart eine Länge bis zu 18 Meter. Mit 30 BRZ dürfen Sie die bei Charterfirmen in Kroatien als Bareboat angebotenen Charterjachten führen.
UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung
Der Boat Skipper B enthält auch die für Ihre Sicherheit wichtige und in Kroatien zum Führen von Charterjachten gesetzlich vorgeschriebene UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung. Ein Beitrag zur allgemeinen Sicherheit auf See und hier speziell in kroatischen Hoheitsgewässern.
Amtlicher Befähigungsausweis
Der Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international auf Küstengewässern anerkannt.
Der Boat Skipper B ist das klassische Küstenpatent, mit dem man als Freizeitkapitän alles abdeckt, was man für einen Urlaubstörn an Berechtigungen benötigt. Es dürfen damit Jachten bis 30 GT (etwa 18 m Länge, je nach Bauweise) geführt werden, dabei ist es gleich, ob es sich um eine Segel- oder Motorjacht handelt. Die Motorisierung ist unbegrenzt, ebenso das Fahrtgebiet innerhalb der Hoheitsgewässer. Eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien ist inkludiert. Der Schein ist zeitlich uneingeschränkt gültig.
Die Anerkennung von kroatischen Bootsführerscheinen variiert je nach Land am Mittelmeer und anderen Faktoren. Bevor man ein Boot mietet, sollte man bei der Versicherung oder Charterfirma nachfragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?
Eine Bemerkung vorweg, nach wie vor ist es bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, für die EU eine einheitliche Regelung – ähnlich der KFZ-Führerscheinregelung – zu treffen. Vertraut man den Aussagen von Beamten der zuständigen Kommission, wird es dazu in absehbarer Zeit auch nicht kommen.
Kroatien – Bootsführerscheine
Sobald ein Sportboot motorisiert ist, wird in Kroatien ein Bootsführerschein verlangt – auch bei Elektromotoren und das nicht erst bei einer Motorisierung von über 15 PS. Selbst nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge – Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter ausgenommen – dürfen nur mit Bootsführerschein gefahren werden.
Das Internationale Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen vom deutschen Sportboot-Führerschein See (SBF)* wird auch in Kroatien anerkannt. Ist aber vor Ort nur für Boote und Jachten bis 18 m Länge bzw. 30 BRZ/GT gültig. Für größere Schiffe ist der Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich.
Wichtige Anmerkungen
Der Begriff „See“ muss unbedingt auf dem Bootsführerschein stehen; darauf wird streng geachtet. Ältere Bootsführerscheine, auf denen nur das Wort „Küste“ bzw. gar nichts steht, werden nicht akzeptiert. Solche Bootsführerscheine sollten vor einer Reise nach Kroatien umgeschrieben werden.
Anders als in Deutschland muss die Person am Steuer volljährig sein. Wer keine 18 Jahre alt ist, darf in Kroatien nicht ans Steuer, selbst wenn man einen Bootsführerschein besitzt.
• Es ist in Kroatien nicht erlaubt, dass der Bootsführer einen geeigneten Rudergänger bestimmen kann, der nicht im Besitz des gültigen Bootsführerscheins sein muss.
Werden deutsche Bootsführerscheine in Kroatien anerkannt?
Eine wichtige Frage für jene Skipper, die an der kroatischen Adriaküste eine Jacht chartern wollen. Die Antwort lautet gemäß der 48 Seiten umfassenden Zusammenstellung der kroatischen Offiziellen „Ja“.
Einen genauen Überblick finden Skipper aus dem Ausland in einer 46-seitigen Liste des kroatischen Verkehrsministeriums. Ursprünglich war geplant gewesen, dass ausschließlich kroatische Bootsführerscheine erlaubt sein sollen, sofern in kroatischen Gewässern unter kroatischer Flagge gesegelt wird. Nach dieser Forderung aus Regierungskreisen hagelte es Proteste, vor allem von Charter-Unternehmen, so dass das Ministerium zurückgerudert ist.
Vier deutsche Bootsführerscheine werden in Kroatien anerkannt
Die Liste enthält alle ausländischen Bootsführerscheine, die zum Chartern von Jachten und Booten in Kroatien berechtigen. Freizeit-Skipper aus Deutschland haben einen Grund zur Freude und Erleichterung; es werden darin auch deutsche Sportbootführerscheine (ausgestellt vom Deutschen Segel-Verband oder vom Deutschen Motoryachtverband) aufgeführt. Die kroatischen Behörden akzeptieren die folgenden vier Zertifikate:
– Sportboot-Führerschein See: internationales Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen* – Sportküsten Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis zwölf Seemeilen – Sport See Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 30 Seemeilen – Sporthochsee Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in allen Küstengewässern und in den Gewässern der Hohen See – hier besteht allerdings keine Führerscheinpflicht.
Auflagen beim Jachtcharter
Skipper nicht nur aus Deutschland haben in Kroatien zusätzlich einige Auflagen beim Jachtcharter zu beachten. Wenn das Boot mit einem Funkgerät ausgestattet ist, muss man ein gültiges UKW-See-Sprechfunk-Zeugnis vorweisen. Außerdem dürfen Wasserfahrzeuge unter kroatischer Fahne nur für private Zwecke angemietet werden oder als Bareboat-Charter, d.h. derjenige, der das Boot chartert, trägt die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung.
*Bemerkungen zum SBF
Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation – ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften – für das Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Gezeitenkunde z. B. wird nur oberflächlich geprüft, trotzdem erhält man mit dem SBF See die Erlaubnis, in Gezeitenrevieren zu fahren. Für die Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen ist kein amtlicher Schein vorgeschrieben. Folglich wird bei SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt, das Thema Seemannschaft nur sehr kurz gestreift. Nach Aussagen der deutschen Polizei auf See finden außerhalb der drei Meilen Zone keine Führerschein-
Ausgesetzlicher Sicht ist der SBF Seenicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.
Die Neue Jachtverordnung – JachtVO wurde mit Datum vom 08.05.2020 erlassen. Nach verschiedenen Änderungen und Korrekturen ist derzeit die konsolidierte Bundesrecht Fassung vom 12.03.2022 gültig.
Wichtige Änderungen und Infos zusammengefasst:
Unterscheidung NEU in Jachten mit Motorantrieb und Jachten mit Motor- und Segelantrieb. Wenn die praktische Prüfung auf einer Jacht mit Segel- und Motorantrieb abgelegt wurde, ist keine eigene Prüfung zum Führen von Jachten mit Motorantrieb mehr notwendig.
Der Nachweis von Bordtagen entfällt.
Die Frist, zwischen der Theorie- und der Praxis-Prüfung wurde auf 36 Monate verlängert
Geltungsbereich
§ 1. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.
Begriffsbestimmungen
§ 2. Im Sinne dieser Verordnung gilt als
1. „Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 BRZ, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;
„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.
„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden;
2. „Österreichische Jacht“: Jacht, die nach dem Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981 in der jeweils geltenden Fassung, zur Seeschifffahrt zugelassen ist.
Befähigungsausweise
Diese Befähigungsausweise/Patente berechtigen zur selbständigen Führung von Jachten im jeweiligen Fahrtbereich, gemessen in Seemeilen (exakt 1852,0 m) von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).
3. „Watt- oder Tagesfahrt“: die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1);
4. „Küstenfahrt“: die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 2);
5. „Küstennahe Fahrt“: die Fahrt in küstennahen Gewässern. Die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 3);
6. „Weltweite Fahrt“: die Fahrt, die über den Bereich der Küstennahen Fahrt hinausgeht (Fahrtbereich 4).
§ 24. Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat (IC) für die Führung von Jachten müssen spätestens zum Zeitpunkt der Ablegung der praktischen Prüfung
das 18. Lebensjahr, für IC FB1 das 16. Lebensjahr, vollendet haben
geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet sein.
seemännische Praxis aufweisen.
Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der theoretischen Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
§ 24. Abs. 3 und 4 – Geistig- und körperliche Eignung
Die geistige und körperliche Eignung ist durch ein ärztliches Zeugnis (wie zum Lenken eines Kraftfahrzeugs der Klasse B, gemäß Führerscheingesetzes), mit der Maßgabe zu entsprechen, dass darüber hinaus ein ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen sein muss.
Vom ärztlichen Zeugnis kann abgesehen werden, wenn ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt.
Ist für ein solches der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen.
Bis hier her dokumentieren offizielle Verordnungen, Vorgaben die Anforderungen, die einen Segelschein-Neuling erwarten und die er erfüllen muss, wenn er einen FB2 erwerben möchte, sich der Hohen See nähern möchte.
Fragen – Wie lerne ich am besten Segeln oder wie lange braucht man, um segeln zu lernen? – lassen die Vermutung aufkommen, da hat jemand Größeres vor, will nicht nur mit einer Charterjacht Küstengewässer erkunden. Um Grundkenntnisse des Segelns zu erlernen, sollte ein Kurs auf einem Binnensee den Grundstein legen. Danach wären eine oder zwei professionelle Trainingswochen sinnvoll. Nebenbei sollte man sich mit den Seefunkscheinen und der Pyrotechnik befassen, denn egal wie es weitergeht, daran führt kein Weg vorbei.
Nun schon ein wenig mit der Materie vertraut, heißt es Augen und Ohren auf. Schiffe werden von A nach B quer über den Atlantik überführt und brauchen helfende Hände. Ein Eigner will ein paar Wochen in der Karibik kreuzen, seine Jacht aber liegt in Griechenland und er hasst die lange Anreise per Schiff, fliegt lieber, lässt sein Jacht überführen. So kann man unbezahlbare Praxismeilen und noch mehr Erfahrung sammeln. Segeln lernen braucht viel Zeit und Ideen.
Führerscheinpflicht –aber nicht auf Hoher See
Der österreichische FB2, der „kroatische Boat Skipper B“ und der deutsche SBF See sind alle befugt bei entsprechendem Können die 3 sm bzw. 12 Seemeilen Hoheitsgewässer zu verlassen. Ausklarieren und das war es dann. Die Hohe See erwartet Sie, hält manche Überraschung jeder Art bereit.
Kleiner Vorbehalt
Mit einem Charterboot können Sie nur in den seltensten Fällen ausklarieren, also sollte es schon ein eigenes, hochseetüchtiges Boot mit entsprechender Ausrüstung sein, mit dem die Hohe See befahren wird.
Wer in Kroatien in See stich, wochenlang in der Karibik kreuzt und sich dann durch den Panamakanal in den Pazifik begibt, hat bestimmt nicht nur verkehrte Seekarten an Bord gehabt oder das Schiffsruder hat zeitweilig geklemmt. Das war bestimmt pure Absicht und da die Erde rund ist, kommt man – mit ein wenig Glück – wieder da an, wo man dereinst losgefahren ist. Es kommt auf einen Versuch an.
Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
Geltungsbereich
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
SBF: Voraussetzungen
Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
„Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Welche Kosten entstehen?
der Vorbereitung auf die Prüfung zum SFB Binnen/See können nachstehende Kosten entstehen. Eine spontane Antwort lautet: So etwa 500,- € bis 1.000,- € können je nach Aufwand fällig werden.
Die Preise variieren von Ort zu Ort. Grundsätzlich kann man an sich folgenden, ungefähren Werten ausrichten
Prüfungsgebühr 150,- € und mehr
Ärztliches Attest ab 20,- bis zu 50,- €
praktische Fahrausbildung ab 50,- bis 150,- €
Navigationsset (Bleistift, Radiergummi, Navigationsdreieck- und Besteck) bis 30,- €
eventuell Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins ca. 15,- €
Kursgebühren Theorie + Lehrgangsmaterial 120,- bis 200,- € / Kursgebühren Online Kurs ab 40,- €
eventuell Pyroschein bis zu 100,- € – wobei hier in der Regel ein Selbststudium ausreichend ist und er oft auch in der Fahrschule als Service kostenlos an einem Nachmittag unterrichtet wird.
Insgesamt und nur von den Grundkosten ausgehend kostet der Sportbootsführerschein ab 200 Euro aufwärts. Realistisch sollte man ab 500,- bis zu 1000,- € und ausreichend Zeit einplanen. Der SBF See kann deutlich teurer werden, wenn man zum Beispiel einen Trainingstörn bucht. Zu empfehlen ist das allerdings.
Wem es nicht schwerfällt, sich Wissen in Eigenregie anzueignen, kann über Onlinekurse oder selbstständiges Lernen viel Geld sparen.
Tipp: Wenn man sich auf den Sportbootsführerschein See vorbereitet, bietet es sich an, gleichzeitig für den Sportbootsführerschein Binnen zu lernen. Denn man spart gegenüber der getrennten Vorbereitung und Prüfung aufgrund der teilweise überschneidenden Inhalte Zeit und Geld. Es gibt Überschneidungen bei den Prüfungsfragen und die praktische Prüfung muss nur einmal erledigt werden. Hier macht sich die Investition in den Knotenkurs doppelt bezahlt, denn die Praxisausbildung ist für beide Sportbootsführerscheine identisch.
SBF: Gebühren
Häufige Gebührenkombinationen finden Sie auch im Folgenden.
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine
Zulassung 23,38 Euro
Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine) 37,29 Euro
Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine) 40,29 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 127,79 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel
Zulassung 23,38 Euro
Theorie Binnen (unter Segel) 34,35 Euro
Praxis Binnen (unter Segel) 40,29 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 124,85 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Zulassung 23,38 Euro
Theorie See 47,56 Euro
Praxis See 47,62 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 145,39 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine
Zulassung 23,38 Euro
Theorie See 47,56 Euro
Theorie Binnen (Ergänzung) 30,23 Euro
Praxis See 47,62 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 175,62 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag
Zulassung 23,38 Euro
Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine) 37,29 Euro
Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung) 22,90 Euro
Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine) 40,29 Euro
Praxis Binnen (Segel Ergänzung am selben Tag) 19,69 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 170,38 Euro (inkl. MwSt)
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel, mit der Praxisprüfung an unterschiedlichen Tagen
Zulassung 23,38 Euro
Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine) 37,29 Euro
Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung) 22,90 Euro
Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine an einem Tag) 40,29 Euro
Praxis Binnen (unter Segel Ergänzung an einem anderen Tag) 40,29 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro
Gesamt: 190,98 Euro (inkl. MwSt)
Ergänzend
Doch das war noch nicht alles – noch immer ein gültiges Sprechfunkzeugnis und der Pyroschein.
Es existieren drei international gültige Sprechfunkzeugnisse:
SRC (Short Range Certificate) – für UKW-Anlagen
LRC (Long Range Certificate) – für Satellitenanlagen / Grenzwellen, Kurzwellen
UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) – Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen
Welches Zeugnis der Skipper vorweisen muss, richtet sich nach der Anlage, die auf dem geführten Boot ausgerüstet ist. Sobald ein Boot über eine solche Anlage verfügt, darf diese auch nichts ausgeschaltet bleiben! Die Kurse zum Seefunkzeugnis werden ebenfalls von den örtlichen Schulungszentren angeboten und kosten ab 135 Euro aufwärts. Die Prüfung kann jeder ablegen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ein Wochenendkurs oder drei bis vier Tage Abendkurs sollten reichen, sich ausreichend auf die Prüfung vorzubereiten.
Pyroschein
Ist das geführte Boot zum Beispiel nur mit erlaubnisfreien Mitteln zur Signalgebung im Notfall ausgestattet (Signalgeber im Clipsystem, Rauchmittel und Handfackeln), muss der Skipper keinen Pyroschein vorlegen. Für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (Hand-Fallschirmsignalraketen) benötigt jedoch mindestens ein Crewmitglied den FKN (Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung, SprengV. Für Signalpistolen gilt darüber hinaus der SKN (Sachkundenachweis nach dem Waffenrecht). Charterkunden sind eventuell von dieser Pflicht ausgenommen. Die Gesetzeslage ist aber undurchsichtig. In manchen Fällen fragen die Charterer deshalb trotzdem nach den entsprechenden Scheinen. Ausnahmereglungen hin oder her: Wer auf hoher See unterwegs ist, sollte mit dem Umgang mit Seenotsignalmitteln vertraut sein. Voraussetzung für den Pyroschein ist ein Mindestalter von 16 Jahren und der SBF See oder der SBF Binnen.
Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und/oder
Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz
Gut gestellte, präzisierte Fragen ermöglichen es dem Gefragten, genau zugeschnittene Antworten bzw. entsprechende Hilfestellung zu geben.
Frage:
Welcher Segelschein wird auf Österreichs Seen und auf offener See gebraucht, wenn bisher kein Schein aber Segelpraxis vorhanden ist.
Antwort:
Für Segelboote sind keine Bootsführerscheine auf Binnengewässern vorgeschrieben, außer es soll an Regatten teilgenommen werden, dann ist der Bfa-Binnen vorgeschrieben.
Für Segelboote oder Jachten im Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen von der Festlandsküste oder Insel, wird der private Befähigungsausweis bzw. das ICC – International Certificate for Operators of Pleasure Craft benötigt. Der Setzt neben der Ausbildung in Theorie und Praxis auch seemännische Praxis voraus: zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen. Zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen.
Frage:
Ich habe noch keine Erfahrung, möchte aber den FB2 erwerben. Wie gehe ich vor?
Antwort:
Wer den österreichischen Bootsführerschein für den Fahrtbereich 2 auf offener See (kurz FB2) erwerben möchte, sollte im einer der Schiffsführerschulen einen entsprechenden Kurs für den Befähigungsausweis bzw. das IC absolvieren.
Für das Erlangen des internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 2, das zur Fahrt mit Segel- und/oder Motoryachten bis zu 24 Meter Länge und bis zu 20 Seemeilen Entfernung von der Küste berechtigt, ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.
Kursinhalt: u.a. Wetter – Motorenkunde – Segeln – Yachtbedienung – Navigationsaufgaben in der Übungskarte.
Hinweis: Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung:
Motoryacht: 300 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung
Segelyacht: 500 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung
(muss erst vor der praktischen Prüfung nachgewiesen werden)
Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (erst zur Ausstellung nötig).
Die Prüfung:
Nach diesem Kurs können Sie die theoretische Prüfung ablegen, die Sie zum Antritt zur praktischen Prüfung berechtigt.
Zwischen der bestandenen theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung dürfen maximal drei Jahre vergehen.
Anmerkung: Die österr. Bootsführerscheine werden grundsätzlich von den vom Verkehrsministerium autorisierten Verbänden ausgestellt. Mittels Antrags wird von der via-donau zusätzlich zum Bootsführerschein das IC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ausgestellt. Das Zertifikat wird in aller Regel international anerkannt.
Internationales Zertifikat
Zum IC ist zu sagen, dass dieses Zertifikat in keiner Weise vorgeschrieben ist! Die Republik Österreich schreibt österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich keinen Bootsführerschein für Meeresgewässer vor , weil Österreich aus hoheitsrechtlichen Gründen weder amtliche Prüfungen, noch Kontrollen auf Meeresgewässer durchführen kann. So stellt Österreich lediglich IC’s zusätzlich für Verbandsführerscheine aus, wenn die Prüfung gemäß der JachtPrO Bestimmungen abgenommen wurde.
Frage:
Wie viele Seemeilen brauche ich, um zur FB2 Prüfung antreten zu können?
Antwort:
Hier muss man unterscheiden zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung.
Zur Theorieprüfung kannst Du jederzeit antreten, wenn Du glaubst, sie auch bestehen zu können. Bestehst Du die Prüfung, dann hast Du ab dem Zeitpunkt der bestandenen Theorieprüfung drei Jahre Zeit, zur Praxisprüfung anzutreten.
Mit dem Antrag zur Praxisprüfung musst Du die seemännische Erfahrung nachweisen. Für den FB2 bedeutet das u. a. 500 Seemeilen und 3 Nachtfahrten, die Du in Form von Logbuch- oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen nachweisen musst.
Es kann sinnvoll sein, vor Beginn der Ausbildung über die konkreten Ziele und Möglichkeiten zu reden, und dann einen sinnvollen Weg zu erarbeiten.
Frage:
Wieso darf ich mit dem FB2 in Kroatien nicht ausklarieren?
Antwort:
Neben dem kroatischen Küstenpatent inkl. UKW werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, wenn Sie von staatlicher Stelle ausgegeben werden. Hat allerdings für den FB2 – dieser gleicht dem Boat Skipper B (ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) – eine Beschränkung auf 30 BRZ verfügt. Es ist richtig, dass kroatische Charterboote die Hoheitsgewässer nicht verlassen dürfen, eigene, einklarierte Boote dürfen selbstverständlich auch wieder ausklarieren und kroatische Hoheitsgewässer verlassen. Außerdem besteht jenseits der 12 Seemeilen keine Bootsführerscheinpflicht. Der IC des FB2 wird in Kroatien – trotz bestehender 30 BRZ – anerkannt
Frage:
Kann ich mein (kroatisches) Küstenpatent in einen österreichischen FB2 umschreiben?
Antwort:
Es soll österreichische Ausbildungsanbieter geben, die werben mit der Möglichkeit der „Umschreibung“ des kroatischen Küstenpatentes in einen österreichischen FB2 – das bedeutet: „außer Spesen nichts gewesen“.
Es ist nicht möglich, wenn Du einen Befähigungsausweis erwerben willst, für den Du in ein „IC“ (International Certificate of Competence) bekommen kannst.
Eine Empfehlung:
Österreich ist ein Binnenstaat, verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss. Der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Jachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben und ein internationales Abkommen für Ausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.
Der Bootsführerschein & Jachtführerschein, das „Kroatische Küstenpatent,“ der Boat Skipper B ist ein
Jachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung und inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.
Wassersportgeräten – Sportboote & Jetski ohne PS/kW Begrenzung
auf der Hohen See
Bei Charterbooten & Charterjachten bei österreichischen Staatsbürgern: EU & international anerkannt.
Bei eigenen Jachten unter österreichischer Flagge für Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich: EU & international gültig und anerkannt. Ausnahmen von dieser Auskunft bisher nicht bekannt. Fragen zum Boat Skipper B an AC Nautik dem Spezialisten für das „Kroatische Küstenpatent“.
Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung
Eine Schweizer Bootsschule verpasst dem „Kroatischen Küstenpatent“, dem Boat Skipper B, inkl. Funkzeugnis zusätzlich eine professionelle praktische Skipper Ausbildung. Warum das Kroatischer Küstenpatent, den Boat Skipper B? Für angehende Chartersegler ist das Küstenpatent eine nahezu ideale Vorstufe aber auch eine günstige Alternative zum Hochsee-Schein, die mit überschaubaren Zeit- und Kostenaufwand zum Ziel führt. Ideal für den Mittelmeer-Charter und mit entsprechendem eigenem Bootsmaterial auch darüber hinaus, wie bekanntgewordene Törns auf Hoher See beweisen. Beide Weltmeere lassen grüßen.
Fakten Kroatisches Küstenpatent
Das Kroatischer Küstenpatent, der Boat Skipper B ist ein international gültiger, amtlicher
Befähigungsausweis des Kroatischen Ministeriums für Schifffahrt und Verkehr – er berechtigt Sie zur Führung von:
Segeljachten, Motorjachten und Jetski bis zu 30 BRZ (Brutto-Raumzahl) –
das entspricht etwa einer Länge von ca. 20 m bei Einrumpfjachten
ohne Begrenzung der Motorleistung
zeitlich unbegrenzt gültig
bis 12 sm (ca. 22,22 km) vor der Küste bzw. Inseln (Hoheitsgewässer)
beinhaltet auch die Funklizenz, die zum Chartern in Kroatien Pflicht ist.
Mindestalter ab 18 Jahren
Sicherheit, die Position 1
Sicherheit steht bei der Ausbildung an erster Stelle, ein Grund, die Ausbildung in 3 Stufen zu konzipieren. Abhängig von vom Können, den Erfahrungen stehen verschiedene Lernmodule zur Auswahl, alle sind optimal darauf ausgelegt, auf die vielfältigen Aufgaben eines Skippers vorzubereiten.
Das Kroatische Küstenpatent und die ausgeprägten Praxiseinheiten sind kein Schnell-Verfahren um als Skipper eine Yacht auf dem Meer zu steuern. Priorität und oberste Voraussetzung ist die Beherrschung des seglerischen und nautischen Handwerks. Darauf baut die gezielte Ausbildung auf, wird schwerpunktmäßig besonderer Wert gelegt.
Internationale Anerkennung
Grundsätzlich gibt es kein internationales Abkommen über die Küstenpatente. Kroatien ist Mitglied der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation(International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.
Sinnvoll eine breite Fächerung der Bootsscheine?
In vielen Staaten mit oder ohne Meerzugang (Binnenstaaten) ist die Hochsee-Ausbildung in mehrere Stufen gegliedert.
Im Binnenland Österreich gelten privatrechtliche Befähigungsausweise, diese werden nach Fahrtbereichen gestaffelt ausgestellt, werden nur bedingt international anerkannt:
Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,
der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen und
der Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste.
Der Fahrtbereich 4 (FB 4) deckt den restlichen Bereich des Meeres ab.
Jeder Befähigungsausweis kann direkt erworben werden. Der Ausweis für den FB1 ist also nicht Voraussetzung für den FB2 usw.
In Deutschland
Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.
Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor
Der Sportküstenschifferschein bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Bootes in der 12-Meilen Zone verfügt.
Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und/oder Motor
Der Sportseeschifferschein bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes in der 30-Meilen Zone weltweit sowie in allen Gewässern um Europa außerhalb der 30-Meilen-Zone verfügt. Für das gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes in der 30-Meilen-Zone sowie den meisten Gewässern Europas ist der SSS vorgeschrieben.
Sporthochseeschein (SHS) für Segel und/oder Motor
Bestätigt, dass der Skipper über die Fähigkeiten für das sichere Führen eines Bootes weltweit auf Hoher See verfügt.
Die Zahlen der ausgestellten Führerscheine nehmen kontinuierlich zu. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 38.802 Sportbootführerscheine See ausgestellt. Weiterführende Scheine wie der SKS (5.374), SSS (366) und SHS (71) werden deutlich weniger erworben.
Schweiz
Sportbootführerschein See (Küstenschein) – Internationaler Bootsführerschein
Berechtigt zur Führung von Segelschiffen bzw. Motorbooten auf dem Meer.
Hochseeausweis – Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting
Berechtigt zur Führung von Segelyachten bzw. Motoryachten auf dem Meer.
Das Schweizer System hat sich bisher bewährt – ist aber aufwendig, zeitintensiv und vor allem teuer.
Umdenken ist nicht aufzuhalten
Die exklusiven, überteuerten Hochsee-Patene einiger Staaten finden immer häufiger einen freien Nagel an der Bilder- oder Fotowand. Ihr praktischer Wert wird in Frage gestellt, es spricht sich herum, dass ein umfassendes Basis-Patent – der Boat-Skipper B, aufgewertet durch intensive Praxisschulung im seglerischen und nautischem Bereich vielmehr hergibt. als sein herkömmliche Rufname „Kroatische Küstenpatent“ vorgibt.
Warum das IC /ICC Patent kein Ersatz sein kann für den nicht existierenden EU-Bootsführerschein
Es gibt innerhalb der Europäischen Union keine einheitliche Regelung für Bootsführerscheine. Eine Verordnung, die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationalen Bootsführerscheine untereinander anzuerkennen, gibt es nicht.
Während die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates seit dem 20. Dezember 2006 die Anerkennung von nationalen Automobilführerscheinen EU-weit regelt, geschieht dies im Sportbootbereich nur bedingt und nur auf freiwilliger Basis.
In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier forderte ein Verband unverblümt die Europäische Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen. Stattdessen forderte der Verband die EU-Mitgliedsstaaten auf, die Resolution 40 der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) sowie das ICC (International Certificate of Competence – offizieller „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“) anzuerkennen. Ein Verband fordert eine Leistung von den EU-Mitgliedsstaaten, eine reife dreiste Leistung.
Fragwürdige Alternative
IC-Papiere statt einheitlicher EU-Regelung für Bootsführerscheine auf Empfehlung eines Verbandes? Bei dem ICC handelt es sich um einen Versuch von fast nur Binnenländern, ein internationales Zertifikat für das Führen von Jachten herauszugeben. Als Grundlage dient die ICC Resolution 40, die de facto nur von Binnenländern ohne Meereszugang (zum Beispiel Österreich, Bulgarien, Schweiz, Tschechien etc.) unterzeichnet worden ist. Mittelmeerländer wie Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich haben diese Resolution nicht unterschrieben. Im Klartext heißt das, innerhalb der EU besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung der Zertifikate.
Als österreichischer Staatsbürger ist man scheinbar auch gut beraten, einen kroatischen Bootsführerschein (Boat Skipper B inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung) mit Praxisausbildung auf der Adria zu machen. Warum Geld in einen ICC investieren ohne 100-prozentige Gewissheit auf internationale Anerkennung. Geld, das man besser für eine solide Praxis ausgeben kann.
Warum im offiziellen Österreich (Oberste Schifffahrtsbehörde) der Boat Skipper B auf Ablehnung stößt, und seine Frage: Für welches österreichische Küstengewässer, das Patent anerkannt werden sollte – dürfte nicht schwer zu beantworten sein, so unübersichtlich ist die Auswahl ja nicht. Die Gefahr, der amtliche Boat-Skipper B – Basisausbildungsschein der kroatischen Handelsmarine – könnte nicht den privatrechtlichen Anforderungen Österreichs entsprechen, ist eher hypothetisch. Von den vier Fahrtenbereichen Österreichs, könnten zwei ersatzlos eliminiert werden, FB3 und FB4 erweisen sich als sinnlos. Während man mit den Boat Skipper B ohne Schwierigkeiten von Kroatien in die Südsee segeln kann und darf.
Machtprobe auf Kosten der Boat Skipper?
Österreichs Vorgehen – richtiger das Verhalten der Obersten Schifffahrtsbehörde wirft Fragen auf: Vertreten Vereine, Verbände und Lobbyisten im küstenlosen Binnenland vielleicht eigenen Interessen, statt sich der Ziele der Bootseigner, Bootsführer und Urlauber anzunehmen?
Das Fehlen einer einheitlichen europäischen Regelung für Bootsführerscheine widerspricht dem europäischen Gedanken und dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU. Unter Umständen wird ein Skipper nach dem Übersiedeln in ein anderes EU-Land gezwungen, die Prüfung für einen gleichwertigen Bootsführerschein noch einmal zu absolvieren.
Was heißt hier schon International
International bedeutet zwischenstaatlich. Der Begriff wurde 1789 von einem englischen Juristen, Philosophen und Sozialreformer geprägt. Im üblichen Sprachgebrauch kann er – Nationen betreffend – kann bedeuten, dass etwas, das mehrere Staaten oder ihre Staatsbürger betrifft (etwa internationale Abkommen).
Ein europäischer Bootsführerschein (auch, wenn er bedingt nationale Interessen nachrangig regelt (z. B. EU-Führerschein) wäre innerhalb der EU gültig, könnte bei durch Umzug bedingen Länderwechsel problemlos umgeschrieben werden, entspräche der Freizügigkeit und dem europäischen Gedankengut.
Fakten zu den Bootsführerscheinen in der EU
Ein Brief aus Brüssel raubt der Hoffnung die Basis, dass ein EU-Bootsführerschein möglich werden könnte, die Kommission meint dazu:
„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. Es gibt eine Liste der Staaten, die sich verpflichtet haben, auf freiwilliger Basis das ICC anzuerkennen.
Dazu ein Kommentar aus Berlin, der allerdings dargelegt, ein ICC – basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein würde in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von gewissen betroffenen Verbänden nicht gewünscht wurde.
In einem aktualisierten Positionspapier fordert ein Verband die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen
Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.
Der Traum EU-Bootsführerscheine würden das System strafen und vereinfachen, Sinnloses eliminieren darf weitergeträumt werden. Schön nur, dass die Realität bereits weitergezogen ist, vorbei an Vereinen und Verbänden mit ihren Pfründen, fahren Skipper rund um die Welt, ohne je danach gefragt zu werden, welchen Bootsführerschein sie dazu berechtigt. Und dass Deutschland die Bootsführerscheinkontrolle jenseits der Seewasserstraßen – 3 Seemeilen – eingestellt hat, sollte FB3 und FB4 Befürworter nachdenklich stimmen.
Papier und die Hohe See haben eines gemeinsam, sie sind geduldig.
Yachtverordnung – Oberste Schifffahrtsbehörde Österreich und die Weltumsegler / Freizeitskipper
Wien/Zagreb (OTS/www.kuestenpatent-kroatien.at) – International gültiges Schiffsführerpatent für Freizeitskipper – ein Wunschtraum?
Was heißt hier schon international gültiges Schiffsführerpatent, wenn unter „Schiffsführung auf See“ und „Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten“ geschrieben wird: „Zur selbstständigen Führung von Motor- und/oder Segeljachten auf See können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei anerkannten privaten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikateausgestellt werden. Diese sind von der Republik Österreich amtlich anerkannt und werden von den Küstenstaaten in der Regel akzeptiert.
Erst durch Antrag auf Ausstellung eines „Internationalen Zertifikates“ basierend auf den privaten Befähigungsausweisen und entsprechenden Mehrkosten, werden diese amtlich und durch die Republik Österreich amtlich anerkannt. Ob sie international in den Küstenstaaten anerkannt werden, bleibt den einzelnen Staaten vorbehalten, denn diese können anerkennen, müssen aber nicht.
Außerdem haben längst nicht alle Küstenstaaten die Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) anerkannt. Im Mittelmeerraum fehlen u. a. Griechenland, Italien, Spanien, Frankreich und Portugal. Ob Süd-Afrika da einen willkommenen Ersatz bildet, wer will das wissen.
Alles fest im Griff, vielleicht nur schlecht informiert
Jedem Verein das Seine – der Sinn, der Unsinn und als Steigerung der Schwachsinn mit den Bootsführerscheinen, den IC/ICC-Patenten, den Befähigungsausweisen, den Fahrtenbereichen weltweit und was da sonst noch daherkommt. Ausgestellt von Vereinen, Verbänden und bedingt abgesegnet von den jeweils zuständigen Ministerien eines Staates. Den zuständigen Beamten der Europäischen Kommission vergeht jede Art von Verständnis. IC Patente für die Hohe See für die sie nicht vorgesehen sind?
Bei diesem Ausweispapier, „IC“, „International Certificate For Operators of Pleasure Craft“ (früher ICC, „international certificate of competence“) handelt es sich um eine weithin anerkannte Bestätigung darüber,dass der Inhaber die in der „Resolution 40“, ECE/TRANS/SC.3/147/Rev.4, angeführten Mindeststandards erfüllt.
Die UNO selbst stellt fest: Befähigungsausweise entsprechen geht schon daraus hervor, dass •zum Erhalt eines IC (ICC) das Alter von 16 Jahren erreicht sein muss; •nach Bestimmung der Resolution 40 die Fahrtbereiche („zones of navigation“) Binnengewässer und Küstengewässer („inland waters and/or coastal waters“) betroffen sind; •eine Anwendung dieser Kriterien auf „Küstennahe Fahrt“ („offshore“) und „Weltweite Fahrt“ („ocean“) weder vorgesehen noch gewünscht war; •keinerlei praktische Erfahrung vorausgesetzt wird.
Dieses Dokument war für die Verwendung in der Binnenschifffahrt geplant, wurde dafür entworfen und wurd in diesem Bereich in Österreich schon Jahre zuvor verwendet. Eine Anwendung dieser Mindeststandards auf die in der Seeschifffahrts-Verordnung definierten Fahrtbereiche 3 (küstennahe Fahrt) und 4 (weltweite Fahrt) ist nicht sehr angebracht.
Anlass zu dieser Notiz, ist die Bemerkung eines EU-Kommissionsbeamten in Brüssel, er bemerkte: „dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitliche Regelung für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU-weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dez. 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden. Existiert für den Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis”.
Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dies nicht gewünscht wurde.