Küstenpatent inkl. UKW-Sprechfunk Kroatien

Küstenpatent inkl. UKW-Sprechfunk

Kroatien – alle Charteryachten haben UKW-Seesprechfunk

Zum Führen von Charteryachten ist in Kroatien eine UKW-Seesprechfunk-Lizenz gesetzlich vorgeschrieben! Viele Inhaber von Bootsführerscheinen – österreichischer Yachtmaster FB2/FB3 (nicht Binnenseen oder Donau) – deutscher Sportbootführerschein See oder Skipper mit alten kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatenten haben das Problem, dass ihr Bootsschein keine Seefunkberechtigung beinhaltet.

Für diese Skipper gibt es eine einfache und preisgünstige Möglichkeit eine UKW-Seesprechfunk-Lizenz zu erwerben.

 

UKW-Seesprechfunk-Lizenz Zusatzprüfung

Inhaber älterer Küstenpatente, die seinerzeit die UKW-Seesprechfunkprüfung nicht absolviert haben, können problemlos eine amtliche UKW-Zusatzprüfung ablegen und auf diese Weise ihren kroatischen, deutschen oder österreichischen Bootsführerschein aktualisieren. Die Funkzusatzprüfung umfasst Grundlagenwissen zum Seesprechfunk, wie die Einteilung der verschiedenen Funkkanäle, internationale Notrufe und das globale Funkalphabet sowie einfache Navigationsvorgänge. Nach dieser ziemlich einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka, bekommen Sie die UKW-Seesprechfunk-Lizenz in Scheckkartengröße ausgehändigt.

Der Boat Skipper B inkl. UKW-Seesprechfunk-Lizenz

berechtigt Boote und Yachten zu führen – auch kommerziell

 

Generelles:

Ein Boot ist ein Wasserfahrzeug bis 12 m Länge
Ein Schiff ist ein Wasserfahrzeug über 12 m Länge
Ein Sportboot ist ein offenes Boot dient dem Sport oder Vergnügen
Eine Yacht verfügt über fix eingebaute Beherbergungsmöglichkeiten kann über 12 m lang sein,
darf mit maximal 12 Personen an Bord zugelassen werden
Eine Yacht kann Sport, Vergnügen oder gewerblichen Zwecken dienen – Charteryachten

Der Boat Skipper B inkl. UKW-Funklizenz berechtigt Sie Boote und Yachten als kommerzieller Skipper zu führen. Das Küstenpatent B ist nicht nur ein Yachtführerschein, sondern gilt auch als der Grundschein der kroatischen Handelsmarine. Als gewerblicher Skipper sind Sie berechtigt zum Führen von: Charteryachten bis 30 BRZ, Booten für Fracht- und Personenbeförderung, Ausflugsbooten, Taxibooten, Booten für Tauchausflüge und Fischereibooten.