Praxis + Küstenpatent bei AC Nautik

Buchen Sie jetzt Praxiseinheiten für Kroatien und Nautiker

Es gibt immer andere Verkehrsteilnehmer, die die Verantwortung nicht so genau nehmen. Deswegen kommt es auch im Urlaub unter Umständen zu unangenehmen Situationen. Oder auch plötzlich auftauchende Sandbänke sind eine Herausforderung für junge Bootfahrer. Deswegen ist ein Praxiskurs eine gute Möglichkeit, das theoretisch gelernte in die Praxis umzusetzen oder sich nach einer längeren Auszeit aufzufrischen. Überzeugen Sie sich jetzt von den Top Angeboten für die Motorboot und Yachtpraxis. Die Segelpraxis ist allein schon wegen der Segelsetzung sehr empfehlenswert. Nutzen Sie die Windenergie für sich und entscheiden Sie sich für einen Praxiskurs im Umfang von drei oder sieben Tagen. Mit diesen Kenntnissen wird die Sportart segeln zu einem einzigartigen Erlebnis. Für die komplette Absicherung ist das Segelzertifikat GMDSS-SRC enorm wichtig, um sich am Meer über Funk verständigen zu können und Hilfe zu holen. Damit holen Sie auf Knopfdruck Hilfe mit einer eindeutig Identifizierung Ihrer Position.

Urlaub und Bootsführerschein in Kroatien miteinander verbinden

Lernen im Urlaub ist uncool? Nicht wenn es sich um das begehrte Küstenpatent B in Kroatien handelt. Denn ein Urlaub gewinnt sofort an Mehrwert, wenn dieser mit einem einzigartigen Erlebnis aufgepeppt wird und dafür lernen wir doch gerne. Ein Bootsführerschein in Kroatien ist eine große Verantwortung, die gleichzeitig sehr viel Freude und Freiheit mit sich bringt. Manchmal sind die Anforderungen an den Urlaub verschieden. Es gibt Urlaube da ist ein reiner Bootsurlaub genau das Richtige. Und dann gibt es Momente, da ist die Abwechslung von einem eigenen Haus und dem Boot gewünscht. Das variiert je nach den Erlebnissen und Stresssituationen im letzten Jahr. Doch das alles kann miteinander verbunden werden. Die Angebote in Kroatien sind so vielfältig und auf alle Bedürfnisse abgestimmt. So bekommen Sie Familie und Hobby unter einen Hut.

Vereinen Sie Urlaub und das Küstenpatent B mit Praxisnachweis

Es gibt keine Ausrede mehr, warum ein Bootsführerschein nicht gemacht werden kann. Denn sogar eine Tagesanreise mit einem Bus ist möglich. Damit hier auch sicher nichts schief geht, kooperiert AC Nautik mit einem bekannten Reiseunternehmen. Doch auch längere Urlaube lassen sich herrlich mit der Erlangung des Bootsführerscheines koordinieren. Erledigen Sie die theoretische Ausbildung, die Prüfung und den Praxisnachweis in einen Rutsch. Sie entscheiden, wie lange Sie Urlaub nehmen möchten.

Entweder als Auffrischung oder als Angebot in einem erreichen Sie mit Praxiseinheiten für Motor- und Segelyachten die nötige Sicherheit für Kroatien und Nautiker. Bootfahren in Kroatien ist nach einer zweieinhalbstündigen Praxiseinheit um vieles sicherer. Für noch mehr Feingefühl bietet sich das acht Stunden Training an, hier gehen die Skipper schon mehr ins Detail. Wenn nicht im Urlaub Luxus, wann dann? Deswegen leisten Sie sich ein Premium Motoryacht Training mit flexibler Terminvereinbarung, wie es für Sie am besten passt. Die idealen Zeiträume dafür sind in der Vor- und Nachsaison.

Hier geht es direkt zu den Urlaubsangeboten

Ungestörten Urlaub direkt am Meer in Kroatien verbringen

Das ist der Traum vieler Familien und dieser Traum hat eine einzigartige Qualität. Denn Entspannung ist dann am besten möglich, wenn wenige fremde Urlaubsgäste zu sehen sind. Wunderbar abschalten kann die ganze Familie, wenn ein eigenes Haus gebucht wird. Doch damit nicht genug, denn dieses Haus ist noch dazu am Meer gelegen und verfügt über ein eigenes Motorboot. Mit diesem Boot ist es möglich belebtere Orte kurzzeitig zu besuchen, um der Familie Abwechslung zu bieten. Erleben Sie das Gefühl eines Luxusurlaubes in Kroatien direkt in Trogir/Ciovo und kurven Sie mit einem Motorboot Ranieri Marvel 19 mit den Wellen.

Familien, die lieber in einer Ferienwohnung Urlaub machen, kommen im Domizil Ana, welches in Trogir/Ciovo gelegen ist voll auf ihre Kosten. Denn mit dem Motorboot Finnmaster 62DC bewegen Sie sich flexibel von Ort zu Ort. Und am Abend ruhen sich die Familienmitglieder in der komfortablen Ferienwohnung aus und erholen sich vom Wellengang. Der Vorteil an diesen Arrangements ist, dass hier eine größtmögliche Flexibilität gegeben ist und ein ausreichendes Platzangebot für die gesamte Familie, sodass kein Lagerkoller entsteht.

Erfüllen Sie sich Ihren Traum vom Urlaub mit dem Küstenpatent von AC Nautik

Wer kennt das nicht, die sehnsüchtigen Blicke auf das Meer hinaus, wenn in der Dämmerung die Boote vom Meer zu den Bojen schwimmen und sich dort für eine Nacht niederlassen. Ungestört und eins mit der Natur, das funktioniert nicht einmal am Campingplatz. Denn überall sind Menschen, doch am Meer scheint die Freiheit grenzenlos zu sein. Soweit das Auge blicken kann, ist die Tiefe des Blaus zu sehen und es sind nur die Wellen zu hören, die an die Wand des Bootes klatschen. Das sanfte Schaukeln verleiht Urlaubern ein komplett neues Körpergefühl. Wer diese Sehnsucht kennt, macht sich jetzt auf zum Bootsführerschein in Kroatien.

Bootfahren in Kroatien ist auf jeden Fall finanzierbar und organisierbar

AC Nautik steht zu seinem Wort und zu seinem Preisen. Geschenkt gibt es nichts, aber wer sich die Leistungen der Kurse zum Küstenpatent ansieht, merkt, dass ein faires Preis-Leistungsverhältnis gegeben ist.

Überzeugen Sie sich jetzt von Preis und Leistung

Gönnen Sie sich das PREMIUM Leistungspaket plus

Ohne versteckte Kosten und mit kostenlosem Support gelangen Sie sicher zu Ihrem Ziel, dem Küstenpatent. Das Premium Leistungspaket plus bietet einen ungeahnten Mehrwert. Sie werden zum Beispiel so intensiv geschult, dass ein Durchfallen bei der Prüfung fast nicht mehr möglich ist. Außerdem erhalten Sie die Kursunterlagen zusätzlich in gebundener Ausgabe, sodass Sie haptisch an die Materie herangehen können. Sie werden bei der Prüfung im Hafenamt unterstützt und erhalten eine gesamte Organisation von Kurs und Prüfung, sodass ein optimaler Zeitplan gegeben ist. Die Kurse sind in deutscher Sprache abgehalten, sodass Sie von seriösen Bedingungen und einer höchsten Qualität ausgehen können. Die Kursgebühren bezahlen Sie erst vor Ort bei Beginn des Kurses. Wählen Sie Ihren bevorzugten Termin und organisieren Sie somit Urlaub mit dem Bootsführerschein in Kroatien. Sollte dennoch etwas dazwischenkommen, buchen Sie einfach kostenfrei um.

Küstenpatent
Küstenpatent

Sicher zum Küstenpatent mit dem Eco Leistungspaket

Hier sparen Sie lediglich etwas Komfort ein, aber sicher nicht an Qualität und Leistung. Sie erhalten Ihre Kursunterlagen als PDF und können somit flexibel überall digital lernen. Der Kurs umfasst sieben Einheiten und die Organisation der Prüfung sowie die Betreuung im Hafenamt ist durch die Kursleiter gegeben. Für die Qualität der Kurse ist es unverzichtbar, diese in deutscher Sprache abzuhalten. Wählen Sie Ihren Kurstermin und buchen Sie ihn bei Bedarf kostenfrei um. Dieses Paket ist insbesondere für Besitzer und Besitzerinnen eines Küstenpatents empfehlenswert, die zur Sicherheit einen Auffrischungskurs besuchen möchten. Für die Sicherheit kann dies nur ein Vorteil sein.

Küstenpatent Porec
Küstenpatent Porec

Praxiseinheiten dienen als Abrundung zum Kurs

Nach jedem Kurs ist eine mehrstündige Praxiseinheit oder kleinere Kurse von drei bis sieben Tagen genau das Richtige, um die nötige Sicherheit am Meer zu erlangen. Dabei entscheiden Sie, ob Sie diese Einheiten für ein Segelboot oder für ein Motorboot benötigen. Bei der Sicherheit sollte nicht gespart werden, weshalb einen Praxisausbildung des Funksystems „Global Maritime Distress and Safety System“ sehr zu empfehlen ist.

Küstenpatent Anmeldung

Skriptum - Küstenpatent

Und so funktioniert die Anmeldung bei AC Nautik für den Bootsführerschein in Kroatien

Unser Anmeldeformular gibt es online und es ist nicht schwer auszufüllen. Für eine Anmeldung sind die persönlichen Daten erforderlich. Sie können sicher sein, dass wir nur diese Daten einheben, die wir für diesen Auftrag benötigen. Verbinden Sie doch Lernen mit Urlaub. Denn Kroatien und Nautiker lieben Opatija. An diesem Ort inhalieren Sie das Gefühl mit dem Meer verbunden zu sein. Es ist also der ideale Ort für das Küstenpatent B. Aber auch in Österreich finden Kurse statt. So wählen Sie bitte zwischen den Kursorten Graz, Wien, Salzburg und Wiener Neustadt diesen Kursort aus, der Ihnen näher gelegen ist. Mit der Anmeldung ist der Bootsführerschein in Kroatien zum Greifen nah. Die Prüfungstermine finden an einen Sonntag in Rijeka statt.

Raus ins Meer und weg von den überfüllten Stränden mit AC Nautik

Wann ist die Sehnsucht nach einen Bootsführerschein in Kroatien am größten? Bestimmt, wenn Sie am überfüllten Strand sitzen, den Geruch vom fettigen Öl in der Nase haben und auf das Meer sehen. Dort draußen scheint eine herrliche Ruhe zu sein, während am Strand das Leben tobt. Einfach nur Stille genießen, das wohlige Schaukeln des Bootes mit den Meeresgang. Eins sein mit dem Meer Kroatien, mit der Natur. Ungestört auf dem Boot machen, was man möchte. Und der Traum ist erfüllbar. Erfüllbar mit dem Küstenpatent, denn Kroatien und Nautiker sind eine Klasse für sich.

Was hält Sie ab vom Bootfahren in Kroatien?

Wenn man es genau betrachtet – eigentlich nichts. Der Kurs wird zu vielen Terminen an verschiedenen Orten angeboten. In dem Kurs der AC Nautik erfahren Interessierte sehr viel über die herrschenden Bedingungen, wie Winde und Geschwindigkeit. Ebenso werden sämtliche Signale erklärt. Wer wo und warum Vorrang hat, ist wichtig zu wissen. Der Bootsführerschein in Kroatien dauert zwei Tage und ist voller Informationen. Ebenso lernen Sie die Gegebenheiten der Küsten kennen und wie Sie mit einem Boot umgehen. Das Küstenpatent kann für zwei unterschiedliche Leistungsgrade erworben werden. Kroatien und seine Nautiker entscheiden sich aber eher für das Küstenpatent B. Mit diesem Bootsführerschein dürfen Sie mit Booten unbegrenzter PS Zahl über das Meer gleiten und sind nicht an bestimmte Ufer gebunden.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Lieblingskursplatz

Der Ablauf für den Bootsführerschein in Kroatien ist schnell erklärt

Starten Sie Ihren Kurs wahlweise in Kroatien oder in Österreich. Sie bezahlen diesen Kurs in bar und es ist keine Anzahlung nötig. Samstags finden die Vorbereitungskurse statt. Der Vorbereitungskurs zum Küstenpatent gibt ausreichende Sicherheit, um die Durchfallquoten gering zu halten. Eine Praxisausbildung gibt mehr Sicherheit für das Bootfahren in Kroatien. Die Prüfung für das Küstenpatent findet immer sonntags statt. Es werden alle Pflichtthemen abgehandelt, um ein verantwortungsvoller Bootsführer zu sein und darüber hinaus noch Praxisbeispiele erläutert.

Das sind die Themengebiete für das Küstenpatent

Kapitäne müssen immer wissen, wo es langgeht. Deswegen ist die Kenntnis der Kursberechnung unumgänglich. Genauso wie die Kompetenz der Lichterführung. Kartenlesen und die dazugehörigen Abkürzungen eindeutig zu interpretieren, sind wesentliche Faktoren. Hoffentlich wird es nicht benötigt – aber Notsignale müssen abgesetzt werden können. Besonders wichtig ist es zu wisse, wie der Seesprechfunk über UKW funktioniert, um immer im Kontakt zu bleiben. Im Kurs werden die Themengebiete nicht nur in Bezug auf Kroatien und Nautiker besprochen, denn diese Kenntnisse sind überall anzuwenden. Zu der Theorie kommen noch einige Praxisbeispiele in welchem Zusammenhang die Übungen Sinn machen und angewendet werden. Die Unterlagen verbleiben bei den Kursteilnehmern für die spätere Verwendung am Meer und immer wieder zum Selbststudium, falls Unsicherheiten und Fragen auftauchen. Ein gutes Lernklima garantiert einen guten Erfolg bei der Prüfung und eine Begeisterung für die Nautik. Wer die gelernten Inhalte wirklich beherrscht, ist in der Lage Bootfahren in Kroatien vollends zu genießen und sich endlich den Urlaub seiner Wahl zu gönnen.

Entscheiden Sie sich für das Küstenpatent B

Was ist das Küstenpatent B eigentlich und in welchem Umfang kann ich es nutzen? Ja, das ist sie, die unbegrenzte Freiheit, die wir uns wünschen. Das salzige Meerwasser spritzt in unser Gesicht, während wir mit unserem Boot die Wellen brechen und wir spüren den warmen Fahrtwind. So geht Freiheit. Und die erreichen Sie mit dem Bootsführerschein in Kroatien. AC Nautik bietet den kompletten Theoriekurs, eine Prüfung sowie Praxiseinheiten an. Bootfahren in Kroatien mit dem Küstenpatent B bedeutet, dass Sie Motor-, Segeljachten und Jet Ski lenken dürfen. Hier gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich PS und der Motorisierung. Je nachdem, wie die Boote gebaut sind, dürfen Sie jene bis 30 BRZ, also ungefähr 18 Meter Länge im Urlaub anmieten. Darüber hinaus erhalten Sie die Berechtigung für UKW-Seefunk. Diese Berechtigung zum Seefunk kann bereits ab dem 16. Lebensjahr erteilt werden und ist ein schönes Geburtstagsgeschenk für junge Menschen. Denn so lernen sie auf eine angenehme Art und Weise Verantwortung zu übernehmen.

Gilt mein Bootsführerschein nur in Kroatien?

Bootfahren in Kroatien ist der Hit, weil es eben ein beliebtes Urlaubsland ist. Aber mit diesem Kurs der AC Nautik erhalten Interessierte Bootsfahrer eine solide Grundlage, um auch woanders die Meere und Küsten zu erkunden. Die Gültigkeit des Küstenpatents ist abhängig von der Staatsbürgerschaft. So gilt der Bootsführerschein mit seinen Begleitpapieren für österreichische Staatsbürger auch in anderen Ländern. Wer gerne einen Abstecher nach Slowenien machen möchte, darf dies mit seinem Bootsführerschein auch machen. Auch andere Urlaubsländer akzeptieren dieses Patent, weil eben die Ausbildung + Praxis oft weitreichend genug ist, um die Qualität zu gewährleisten. Dazu gehören Spanien und Frankreich. Wer sich einmal einen besonderen Urlaub gönnen möchte, mietet ein Boot in Südafrika und erlebt die Wildnis hautnah. Und wenn all diese Länder die Qualität der Ausbildung für den Bootsführerschein in Kroatien bescheinigen, können Sie sich ganz entspannt auf dieses Abenteuer einlassen.

Informieren Sie sich genauer über die Länder, die den Bootsführerschein von AC Nautik anerkennen

Die wichtigsten Informationen für Italien hier in Kürze nachlesen

Beachten Sie die genauen Bestimmungen der einzelnen Länder, zum Beispiel Italien. Hier kommt es darauf an, unter welcher Flagge Sie das Boot lenken. Etwaige Begrenzungen von Booten können von den kroatischen Bedingungen abweichen. Außerdem ist festgeschrieben, dass das Bootfahren unter italienischer Flagge nur dann gestattet ist, wenn es dem Freizeit- und Urlaubszweck entspricht. Erwerbszwecke sind hier nicht anerkannt. Das bedeutet für Sie, dass Sie ein Boot kaufen oder mieten dürfen, um Urlaub zu machen und zu entspannen, aber nicht um in Italien ein Nebengewerbe anzumelden. Urlaub in Italien mit einem gemieteten oder eigenen Boot ist unkompliziert und beinahe ohne Behördenwege. Das Einzige was zu tun ist, bei einem Boot mit mehr als 10 Meter Länge, ist eine Meldung an die jeweilige Hafenbehörde zu machen. Auch wenn keine PS-Beschränkungen vorgegeben sind, wäre es fein das Boot nicht zu sehr an der Küste auszureizen. Das kann zu einer Lärmbelästigung führen und ist nicht fair gegenüber anderen Urlaubern.

Mit dem Bootsführerschein in Kroatien sicher in den Urlaub

Ein Urlaub mit der ganzen Familie auf einem Boot ist etwas ganz Besonderes. Denn der Urlaub wird sicher zum unvergessenen Erlebnis. Das Platzangebot auf einem Boot ist nicht so enorm, wie in einem Hotel. Dennoch sind alle zufrieden und glücklich. Denn das Ambiente ist unvergleichbar. Sind Kinder mit an Bord, begeistern sie sich schnell für die Materie und leben vor, wie Kroatien und Nautiker harmonieren. Untertags sind alle Familienmitglieder an Deck, denn es gibt so viel zu sehen. Die Küsten aus der Sicht des Meeres und einige Meeresbewohner.

So ist es keine Seltenheit, dass in Kroatien sogar Delfine beim Sonnenuntergang zu sehen sind. Und ansonsten ist den ganzen Tag das Meer in greifbarer Nähe und bietet Abwechslung. Das Boot an eine Boje gehängt, dürfen Kinder ins Wasser springen oder von einer eigenen Rutsche aus in das tiefe Meer gleiten. Noch viel lustiger ist es, die Kinder in einem langsamen Tempo an einem Reifen hinterher zu ziehen. Wer nicht den ganzen Urlaub auf einem Boot verbringen möchte, mietet seine Yacht für einen Tagesausflug. Schon ist für Abwechslung gesorgt, wenn Sie von Ihrem Urlaubsdomizil ganz schnell an einen anderen Ort gelangen.

Und so gelangen Sie zur grenzenlosen Freiheit mit dem Küstenpatent

Machen Sie Ihr Küstenpatent mit AC Nautik und erfüllen Sie sich den Traum der grenzenlosen Freiheit. Sie besuchen den Tageskurs in Österreich oder direkt in Kroatien. Grundsätzlich finden an Samstagen die Tageskurse statt und an den Sonntagen die Praxiseinheiten. Sie lernen alles Theoretische für einen unfallfreien Urlaub am Meer. Dazu gehören unter anderem das Kartenlesen, Absetzen von Notsignalen und vieles mehr. Die Prüfung nach dem theoretischen Kurs befähigt Sie zum Lenken von Booten, Yachten und Jet Ski. Deswegen entscheiden sich viele Menschen gleich für das Küstenpatent B. Dennoch sollte es im eigenen Interesse für die Sicherheit der Familie und anderer Urlauber sein, die Praxiskurse zu besuchen. Damit erhalten Sie die nötige Sicherheit, um in der Praxis gekonnt auf gewisse Situationen zu reagieren.

Holen Sie sich weitere Informationen zu den Praxiseinheiten

Küstenpatent einfach

Skriptum - Küstenpatent

Küstenpatent einfach

Der Erwerb des kroatischen Küstenpatents

Das Küstenpatent einfach zu erlangen, ist eine Sache, Fahrpraxis jedoch eine völlig andere.

Der maritime Tourismus wird auch nach Corona Zeiten an den Küsten Kroatiens wieder boomen.

Viele künftige Freizeitkapitäne streben nach dem amtlichen Boat Skipper B mit UKW-Funk Lizenz – wie das „Kroatische Küstenpatent“ genannt wird. Recht unkompliziert kann dieses Küstenpatent mit geringem Aufwand und überschaubaren Kosten erworben werden. Die kroatischen Behörden stellen keinerlei Praxiserfahrungen zur Bedingung, um den Führerschein in die Hände zu bekommen. In puncto Sicherheit hätte das natürlich seine negativen Seiten.

Schnell durchstarten?

Wenn Sie dann stolzer Besitzer des „Kroatischen Küstenpatents“ sind, starten Sie bitte mit langsamer Fahrt zur ersten Bootstour unter eigener Regie. Jeder verwegene Seemann hat zunächst klein angefangen. Vorsicht und Respekt vor dem ungewohnten Element muss Priorität haben, nur so tragen Sie zur eigenen Sicherheit und der anderen maritimen Verkehrsteilnehmer bei.

Ein gründlicher Vorbereitungskurs mit der erforderlichen Theorie ist die beste Möglichkeit das „Kroatische Küstenpatent“ zu erwerben. Beachten Sie, dass es diverse Unternehmen gibt, die Führerscheinkurse ausschließlich in Kroatien mit Prüfung direkt vor Ort anbieten.

In Österreich finden Sie den seriösen Anbieter im Bereich Küstenpatent B – AC Nautik mit hervorragenden Dienstleistungen für den Erwerb des „Kroatischen Küstenpatents“, dazu einem praktischen Vorbereitungskurs, der in einem kroatischen Hafenamt mit der Prüfung abgeschlossen wird.

Entscheiden Sie nicht aus dem Augenblick

Einige kroatische Anbieter, die auch Bootscharter betreiben, garantieren ihren Kunden den Erwerb des Führerscheins innerhalb einer Woche. Diese Kurse beinhalten das Erlernen der theoretischen Kenntnisse aber praktische Übungen sowie die wichtigsten Manöver mit dem Boot sind selten dabei.

Durch die ständig steigende Nachfrage nach diesem Dokument herrscht bei den Anbietern reger Andrang. Schauen Sie genau hin und melden Sie sich unüberlegt beim nächstbesten Charterunternehmen an, um dort das Küstenpatent in Angriff zu nehmen.

Bei einem österreichischen Veranstalter, wie AC Nautik, geht es allerdings sehr viel organisierter zu und selbstverständlich können Sie auch das Fahren mit dem Boot in Kroatien direkt trainiert und nach dem Kurs haben Sie hilfreiche Unterstützung in der Begleitung zur Prüfung beim jeweiligen Hafenamt.

Eine rechtzeitige Reservierung des Kurses noch vor Antritt einer Reise wird unbedingt empfohlen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Fahrtenbereich 2 – Küstenpatent

Fahrtenbereich 2 – Küstenpatent

Basis für einen gelungenen Bootsurlaub in Kroatien

FB2 und seine Grenzen

Im Allgemeinen ist der Fahrtenbereich 2 (FB2) die Bezeichnung für den Gültigkeitsbereich von 20 Seemeilen gemessen von der Küste bzw. der davor liegenden Insel. Wer sich mit einem Boot in kroatischen Gewässern bewegt, muss wissen, dass Kroatien den Bootsführerschein FB2 in seinen Hoheitsgewässern nur innerhalb der 12 Seemeilen anerkennt und diese Begrenzung als absolut verbindlich erklärt auch für den österreichischen FB2.

Diese Regelung hat aber in Kroatien kaum eine beschränkende Auswirkung, denn die etwa 1.000 Insel, die bis zu 35 Seemeilen verstreut in der Adria vor Kroatiens Küste liegen erweitern die Bewegungsfreiheit um ein Wesentliches.

Ohne Funklizenz keine Bootscharter

Ein gravierendes Handicap ist allerdings, dass einen große Anzahl von FB2-Bootsführerschein-Inhabern keine Funklizenz besitzen und damit ist Bootchartern in Kroatien fast unmöglich geworden. Kroatien hat per Gesetzt verfügt, dass alle Charterboote und Yachten mit Funk nachgerüstet werden und die Boote nur an Skipper mit Funklizenz verchartert werden dürfen.

Bootsführerschein FB 2 und das kroatische Küstenpatent

Der Fahrtenbereich 2 wird zum Erlebnis der besondere Art, wenn Sie im Besitz des kroatischen Boat Skipper B mit UKW-Funklizenz sind und ein Boot chartern. Ganz gleich, wo Sie an Bord gehen und das Ruder übernehmen, die kroatische Küste mit ihren Inselwelten und der Landschaftsvielfalt wird Sie begeistern. Traumhafte Strände zum Entspannen, Buchten mit glasklarem Wasser zum Schwimmen und Tauchen oder das Anlegen in einer der herrlichen Marinas, genießen was Küche und Keller bieten. Sie werden ‚grenzenlos’ begeistert sein.

Auszugsweise die Rechtsvorschrift für Seeschifffahrts-Verordnung, Fassung vom 02.04.2020

Begriffsbestimmungen

§ 2.

 Im Sinne dieser Verordnung gilt als

1. „Österreichisches Seeschiff“: ein Seeschiff, das nach dem Seeschifffahrtsgesetz zur Seeschifffahrt zugelassen ist (im folgenden kurz Schiff genannt);
2. „Seeschiff“: ein Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann (Fahrgastschiff, Frachtschiff, Jacht, Sonderfahrzeug). Als solches gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;
5. „Jacht“: ein Fahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
a) Motorjacht: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist,
b) Segeljacht: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler;
7. „Watt- oder Tagesfahrt“: Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1);
8. „Küstenfahrt“: die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 2);
25. „Seemeile“: Längenmaß von 1,852 km.

TEIL N
Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten

Anwendungsbereich

§ 199.

 Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Form und Inhalt des Internationalen Zertifikats

§ 200.

 Form und Inhalt des Internationalen Zertifikats müssen dem Muster der Anlage 30 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

§ 201.

 Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten, Segeljachten oder beide Arten von Jachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;
2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;
3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;
4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

§ 202.

 (1) Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten müssen zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung

1. das 18. Lebensjahr, für ein Internationales Zertifikat für Watt- oder Tagesfahrt das 16. Lebensjahr, vollendet haben;
2. geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet sein;
3. die erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung zur Führung einer Jacht nachgewiesen haben.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

(3) Die geistige und körperliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Sie hat jener zum Lenken eines Kraftfahrzeugs der Klasse B gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe zu entsprechen, dass darüber hinaus ein ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen sein muss.

(4) Von der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Triebwagen, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt. Ist für ein solches der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen.

(5) Die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung gemäß Abs. 1 Z 3 sind unter Berücksichtigung des Fahrtbereichs, der Art (Motor- oder Segeljacht) und Größe der Jacht und deren Bedienung und Führung bei Tag und bei Nacht mittels Logbuchs, vom Schiffsführer unterfertigter auszugsweiser Abschrift des Logbuchs oder sonstiger logbuchähnlicher Aufzeichnungen nachzuweisen

1. für die Watt- oder Tagesfahrt (§ 2 Z 7) für Motorjachten durch 50 Seemeilen;
2. für die Küstenfahrt (§ 2 Z 8) für Motorjachten durch 300 Seemeilen und 12 Bordtage;
5. für die Watt- oder Tagesfahrt für Segeljachten durch 50 Seemeilen;
6. für die Küstenfahrt für Segeljachten durch 500 Seemeilen und 18 Bordtage;

(6) Für die Erlangung eines Internationalen Zertifikats für Motorjachten ist die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung gemäß Abs. 5 auf Motorjachten und für die Erlangung eines Internationalen Zertifikats für Segeljachten ist die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung auf Segeljachten nachzuweisen.

(7) Sofern die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung nicht ausdrücklich als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer gemäß Abs. 5 Z 3, 4, 7 und 8 nachzuweisen sind, sind sie von der Bewerberin bzw. vom Bewerber, wenn sie bzw. er nicht als Wach- oder Schiffsführerin bzw. -führer eingesetzt wurde, als Crewmitglied in verantwortlicher Funktion nachzuweisen.

(8) Für die Erweiterung des Berechtigungsumfangs betreffend die Art der Jacht (Motor- oder Segeljacht) sind zusätzlich zur seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung gemäß Abs. 5 bis 7 folgende Nachweise zu erbringen:

1. von Segeljachten Fahrtbereich 2, 3 oder 4 auf Motorjachten Fahrtbereich 2 mindestens fünf Bordtage und 100 Seemeilen auf Motorjachten;
2. von Motorjachten Fahrtbereich 2, 3 oder 4 auf Segeljachten Fahrtbereich 2 mindestens zwölf Bordtage und 300 Seemeilen auf Segeljachten.  

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011538

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents – AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Küstenpatent

AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents

Wir haben diese Länder-Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne jede Gewähr sind. Der AC Länderreport soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen und wird bei Bedarf ergänzt. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien der Länder usw. erstellt. Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Wasch‘ mir den Pelz aber…

Es gibt kein Papier, welches die europäischen Länder darin vereint, dass wenigstens die nationalen Bootsführerscheine untereinander Länder-weit anerkannt werden müssen. Alle Vereinbarungen beruhen darauf, dass die Befähigungsausweise anerkannt werden können, ein Rechtsanspruch darauf existiert nicht. Selbst die IC Papiere können – müssen aber nicht.

 

Es sind nationale Interessen, Interessen nationaler Verbände und Vereine, sie wollen ihre Pfründe bewahren, die eine einheitliche Regelung für das Führen von Sportbooten verhindern. An der Spitze bezieht der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) die Position gegen die Vereinheitlichung der Bootsführerscheine. Es darf bezweifelt werden, dass Mr Stuart Caruthers, EBA Secretariat c/o Royal Yachting Association, RYA House, Ensign Way, Hamble, Southampton, SO31 4YA, United Kingdom, wirklich die Interessen von 1,5 Millionen Freizeit-Skippern legitim vertritt. Noch nie waren Verbands-Interessen auch deckungsgleich mit den Interessen der Bootseigner – der „Bootführer“ wäre ohnehin besser definiert.

 

Die European Commission – Kommissionsbeamte – B-1049 Brussels/Belgium teilen uns als Antwort auf unser Schreiben mit, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU-weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Schiefe Interessenslagen

Das obige Schreiben der EU-Kommission zeigt, dass die Kommission in Brüssel schon der Ansicht ist, dass eine europäische Lösung – ähnlich der Führerschein-Lösung angestrebt werden sollte. Nationale Interessen, Verbands- und Vereinsinteressen und auch der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) sich einer europäischen Vereinheitlichung widersetzen und nur ihre ureigene Pfründe dabei im Auge haben. Daran ändern auch die IC Scheine nichts, denn die hängen am Wohlwollen der unterzeichnenden Staaten ab. Denn mit „sollten“ und „kann“ wird den verschiedensten Auslegungen Tür und Tor geöffnet.

ICC ist keine Alternative

Was soll ein Skipper mit einem ICC anfangen, der nicht einmal im eigenen Land akzeptiert wird, obwohl der Befähigungsausweis doch die Ausstellungsbasis für den ICC ist. Warum ist der ICC von vornherein mit Begriffen wie: „beschränkte Anerkennung“, „auf freiwilliger Basis“ oder „auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken“ belastet – sachlich betrachtet ist er nicht das, was man erwartet hat und jetzt wird er zur Flickschusterei. EUROPA hat Besseres verdient.

Belgien

In Belgien sind sowohl die Föderale Regierung als auch die Regionen Flandern und Wallonie für Schifffahrt zuständig.

 

Schifffahrtspatent

Laut belgischem Verkehrsministerium (Abteilung Schifffahrt) ist eine Versicherung nicht obligatorisch, aber empfehlenswert.

Das österreichische Schifffahrtspatent (Boat Skipper B) muss von den belgischen Behörden überprüft und anerkannt werden. Die dafür zuständige Stelle ist:

Commission d’évaluation des brevets de conduite pour la navigation de plaisance

Rue du Progrès 56

B-1210 Bruxelles

Tel: 0032 2 277 35 32

Fax: 0032 2 277 40 51

E-Mail: info@mobilit.fgov.be

 

 

Dänemark

Sportbootführerschein

In Dänemark benötigen Sie für niedrig motorisierte Boote keinen Bootsführerschein, für schnelle Boote wird eine Speedboat-Lizenz benötigt, diese entspricht einem Sportbootführerschein See. Für ein Boot unter 4 Meter Länge mit einer Motorleistung ab 25 PS ist eine Speedboat-Lizenz erforderlich.

Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland(Österreich z. B. der Boat Skipper B) zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Funkzeugnis

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis.

Küstengewässer

SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS

LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS

Binnengewässer

UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Hat ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen.

Weitere Informationen hat der ADAC zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen veröffentlicht.

 

Deutschland – GASTREGELUNG

Sehr geehrter Herr …

 

Grundsätzlich knüpft das Befähigungswesen in der Seeschifffahrt nicht (ausschließlich) an die Staatszugehörigkeit eines Fahrzeugführers an.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnispflicht für Sportboote gibt es zwei grundsätzliche Regelungen. Wer ein Sportboot auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen führt, bedarf als Fahrerlaubnis einen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Dies gilt für Personen mit einem Wohnsitz im Geltungsbereich der Sportbootführerscheinverordnung. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit muss eine Person mit einem Wohnsitz in Deutschland im Besitz eines deutschen Sportbootführerscheins sein.

Eine Ausnahme besteht nur im Rahmen der sog. „Gastregelung“.

Der Sportbootführerschein eines ausländischen Wohnsitzstaates wird anerkannt, wenn diese Person keinen oder nur einen vorübergehenden Wohnsitz in Deutschland hat. Als vorübergehend gilt ein Aufenthalt von weniger als ein Jahr. Die Staatsbürgerschaft ist somit kein entscheidendes Kriterium; die Regelung gilt sowohl für ausländische Staatsbürgers mit einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik als auch für deutsche Staatsbürger mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Mit anderen Worten: eine Person, die länger als ein Jahr die deutschen Seeschifffahrtsstraßen mit einem Sportboot befahren möchte, bedarf – unabhängig von der jeweiligen Staatsbürgerschaft – einen deutschen Sportbootführerschein.

 

Die zweite grundsätzliche Regelung betrifft Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland. Zum Führen eines Sportbootes unter deutscher Flagge im Ausland sind nur Personen berechtigt, die einen deutschen Sportbootführerschein besitzen.

Die vorgenannten Regelungen knüpfen einerseits an das Territorialprinzip eines Staates, anderseits an das völkerrechtliche Flaggenstaatsprinzip nach internationalen Vorschriften (u.a.  „United Nations Convention of the Law of the Sea“ – UNCOLS) an. Territorialprinzip bedeutet, dass jeder Staat innerhalb seines Staatsgebietes Personen seiner Rechtsordnung unterwerfen darf. Dies ist – im Hinblick auf das Befähigungswesen in der Sportschifffahrt – durch die voranstehende Reglung anknüpfend an Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt von Personen im Staatsgebiet geschehen. Das Küstenmeer und die Eigengewässer zählen zum Hoheitsgebiet eines Staates; sie werden als sog. „maritimes Aquitorium“ bezeichnet. Dort bestehen umfassende Regelungsbefugnisse infolge küstenstaatlicher Souveränität.

Das Flaggenstaatsprinzip bildet ein ähnliches Rechtsregime. Der Flaggenstaat unterstellt Schiffe, die seine Flagge führen, seiner Rechtsordnung. Hinsichtlich der Befähigung von Fahrzeugführer existieren daher – auch in der Sportschifffahrt – international sehr unterschiedliche Regelungen. Denn das Seevölkerrecht enthält nur sehr allgemein gehaltene Regelungen die Besetzung von Schiffen betreffen. Beispiel: Art. 94 der United Nations Convention of the Law of the Sea: „Article 94, Duties of the flag State, Every State shall effectively exercise its jurisdiction and control in administrative, technical and social matters over ships flying its flag. […] Every State shall take such measures for ships flying its flag as are necessary to ensure safety at sea with regard, inter alia, to: […] the manning of ships, labour conditions and the training of crews, taking into account the applicable international instruments […]“.

Anders als im Bereich der Berufsschifffahrt (STCW-Übereinkommen) gibt es im Bereich der Sportschifffahrt keine internationalen Übereinkommen über einheitliche Standards die Befähigungen und Fahrerlaubnisse und deren Anerkennung betreffend. Im Ergebnis ist es also Angelegenheit eines jeden  Staates, innerhalb seines maritimen Aquitoriums küstenstaatliche Souveränität auszuüben bzw. als Flaggenstaat Regelungen für Schiffe unter seiner Flagge zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Claudia Thoma

Stabsstelle

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Generaldirektion

Wasserstraßen und Schifffahrt

Ulrich-von-Hassell-Straße 76

53123 Bonn

 

Telefon 0228-42968-2190

mobil 0173- 5170639

claudia.thoma@wsv.bund.de

www.gdws.wsv.de

Anerkennung ausländischer Führerscheine/Küstenschifffahrtspatente

Ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger (z.B. Österreicher) der einen Wohnsitz in Deutschland hat benötigt immer einen deutschen Bootsführerschein. Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und

können nicht umgeschrieben werden. Dies gilt auch für einen in Kroatien erworbenen Bootsführerschein. Grundsätzlich gilt: ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland benötigt einen deutschen Bootsführerschein (die Prüfungen müssen in Deutschland absolviert bzw. von einer deutschen Stelle im Ausland – z.B. in Kroatien oder Spanien – abgenommen werden); Führerscheine aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt/können nicht umgeschrieben werden.

Laut unserer Rücksprache mit deutschem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als auch dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) werden ausländische (kroatische) Prüfungen in Deutschland nicht anerkannt!

Estland

 

Wenn mit einem ausländischen Boot/ Yacht nach Estland gefahren wird, gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, wo das Boot angemeldet ist. Benötigt wird ein Nachweis, dass das Boot/ Yacht im Eigenbesitz ist oder eine beglaubigte Vollmacht, dass damit gefahren werden darf.

Die estnischen Regeln: für ein Segelboot ab 25 m² oder für ein Boot mit einem Motor von 30 PS braucht man einen Segelschein/ Bootsführerschein. Alles, was darunter ist, kann ohne Patent gefahren werden.

Finnland

 

Finnland anerkennt das kroatische Küstenpatent nicht.

Allerdings, wenn man Finnland ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können.

***

Stockholm@advantageaustria.org

Anhänge

Mi., 31. Juli, 16:06

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.7.

Wir waren in Kontakt mit den finnischen Behörden Finnish Transport and Communications Agency TRAFICOM. Von Herrn Ville Räisänen von TRAFICOM erhielten wir folgende Informationen zu Ihren Fragen:

Die angegebenen kroatischen, nationalen Bootsführerscheine sind in Finnland nicht gültig. Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können. Falls das zu mietende Boot über 24 m lang ist, soll der Bootsführer ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer (ICC) besitzen.

Am 1.6.2020 tritt in Finnland ein neues Wasserverkehrsgesetz in Kraft. Diesbezügliche Voraussetzungen sind aber auch im neuen Gesetzt hauptsächlich ähnlich.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Bedarf vom Behörden TRAFICOM: E-Mail: veneilypatevyydet@traficom.fi (bitte in Englisch

Stockholm@advantageaustria.org Fr., 2. Aug., 08:36

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Ergänzend zu unserer E-Mail vom 31.7. teilen wir Ihnen noch folgende wichtige Ergänzung (in roter Farbe) mit:

Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, für eigenen Gebrauch mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein.

 

 

Frankreich

Das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz wird wie alle anderen ausländischen Bootsführerscheine anerkannt.

Kontakte zum Generalkonsulat machten es möglich, viele Basis-Informationen zu sammeln und das Thema: Kroatisches Küstenpatent – Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz in etwas übersichtlicher Art zusammenzufassen. Die Vorschriften für die Benutzung von Booten und Yachten durch „Nautische Touristen“ widerzugeben. Wichtigster Ansprech-Partner ist das „Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie“.

 

Bei nautischen Touristen werden Bootsführerscheine anderer Länder auch anerkannt,

wenn ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist, gilt dieser auch in Frankreich. Bezüglich ausländische Bootsführerscheine wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man mit einem ausländischen Bootsführerschein auch in französischen Gewässern fahren kann – allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus dem ausländischen Bootsführerschein ergeben.

Im Klartext heißt dies, man kann in Frankreich kein Boot fahren, das einer Kategorie entspricht, die über der liegt, zu der der ausländischen Bootsführerschein berechtigt ist.

 

Allgemeine gesetzliche Vorschriften: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N550.xhtml

General-Konsulat München: E-Mail: info@consulfrance-munich.org.

Großbritannien UK

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente:

Für das Führen von privaten Fahrzeugen werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Bootsführerscheine und Befähigungsscheine in der Regel anerkannt (nicht aber Vereinsscheine, Verbandsscheine …). Im Allgemeinen werden neben den von den britischen Behörden ausgestellten Befähigungsausweisen in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt; Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt. Das Vorhandensein eines ICC ist jedoch empfohlen. Das ICC wird vom Vereinigten Königreich offiziell als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- und Küstengewässern anerkannt.

***

Quelle: die Marine & Coastguard Agencey (MCGA). Die Kontaktdaten finden Sie auf der folgenden

Webseite: https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency.

Irland

Befähigungsnachweis/Bootsführerschein

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Für irische Gewässer besteht keine Führerscheinpflicht.

 

Irish Sailing Association (ISA) – Website: www.sailing.ie

 

Italien

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN für Binnen/-Seegewässer

 

Führerscheinpflicht

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

  • mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden

ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss;

Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

 

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.

 

Nicht für kommerzielle Zwecke

Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).

D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen.

 

 

BOLOGNINI Elisabetta (C.C.) <elisabetta.bolognini@mit.gov.it>
Do., 12. Dez., 15:12

Good afternoon,

 

in response to your e-mail regarding the subject, it is necessary to refer to the DECREE 29 July 2008, n. 146 – Regulation for the implementation of Article 65 of Legislative Decree 18 July 2005, n. 171 “the code of pleasure boating”

 

Art. 34. Control of pleasure boats by foreigners in Italian territorial waters

  1. Foreigners and Italian citizens residing abroad, provided with a license or document recognized as equivalent by the State to which they belong or respectively of their residency, may command, provided free of charge, boats and pleasure boats registered in the registers referred to in Article 15 of the code and pleasure craft referred to in Article 27 of the code within the limits of the same certification. The title or document must be kept on board.

 

  1. For foreigners and Italian citizens residing abroad who command boats and pleasure boats registered in foreign registers, the obligation of a boat license is regulated by the law of the flag State of the unit.

 

  1. For citizens of Member States of the European Union the obligation of the title to command the pleasure craft referred to in paragraphs 1 and 2 of this article is disregarded, if they present a declaration issued by their own authorities showing that the legislation, respectively, of the country of origin of the subject or of the flag State of the unit does not provide for the release of any qualification certificate.

 

Hoping to be helpful.

 

Best regards

 

Capitano di Corvetta (CP)

Elisabetta BOLOGNINI

Direzione Marittima – Capitaneria di Porto di Trieste

Capo Servizio Personale Marittimo ed Attività Marittime

Tel. 040 676660

e-mail: elisabetta.bolognini@mit.gov.it

 

Italienisch:

 

Art. 34. Comando di unita‘ da diporto da parte di stranieri in acque territoriali italiane 1. Gli stranieri e i cittadini italiani residenti all’estero, muniti di un titolo di abilitazione o documento riconosciuto equipollente dallo Stato di appartenenza o, rispettivamente, di residenza, possono comandare, purche‘ a titolo gratuito, imbarcazioni e navi da diporto iscritte nei registri di cui all’articolo 15 del codice e natanti da diporto di cui all’articolo 27 del codice entro i limiti dell’abilitazione medesima. Il titolo o documento deve essere tenuto a bordo. 2. Per gli stranieri ed i cittadini italiani residenti all’estero che comandano imbarcazioni e navi da diporto iscritte in registri stranieri, l’obbligo di patente nautica e‘ regolato dalla legge dello Stato di bandiera dell’unita‘. 3. Per i cittadini di Stati membri dell’Unione europea si prescinde dall’obbligo del titolo per comandare le unita‘ da diporto di cui ai commi 1 e 2 del presente articolo, qualora esibiscano una dichiarazione rilasciata dalle proprie autorita‘ da cui risulti che la legislazione, rispettivamente, del Paese di provenienza del soggetto o dello Stato di bandiera dell’unita‘ non prevede il rilascio di alcun titolo di abilitazione.

Lettland

 

Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>

I received your e-mail from H.E. Honorary consul of Latvia in Frankfurt, Mr. von Rosen.

As I am sailboat skipper myself it was a pleasure to reply to your question:

Regarding your question – It is OK to charter a boat with Croatian license A or B (with VHF) in Latvian waters if skipper is EU citizen and boat is carrying EU flag.

If you have more questions, please contact me directly or Latvian authority CSDD by phone: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rozkalns

Commercial Counselor of Ministry of Economics to Germany

Head of rep.office of Investment and Development Agency of Latvia

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel.: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

http://www.lettinvest.de – Neuigkeiten zur lettischen Wirtschaft auf Deutsch www.liaa.gov.lv

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>
15.07.2019, 12:05

 

Ich erhielt Ihre E-Mail von HE Honorarkonsul von Lettland in Frankfurt, Herrn von Rosen.

Ich bin Segelboot Skipper und es ist mir ein Vergnügen, auf Ihre Frage zu antworten:

In Bezug auf Ihre Frage – Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an mich oder lettische Behörde CSDD per Telefon: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rožkalns

Kommerzienrat des Ministeriums für Wirtschaft nach Deutschland

Leiter rep.office von Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel .: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

 

Luxemburg

BEFÄHIGUNGSNACHWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

 

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Führerschein für die Vergnügungsschifffahrt ist obligatorisch. Es gelten die Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes.

 

Niederlande

In Holland muss man für Boote über 15 Meter beziehungsweise auch für kleinere Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können, einen Führerschein besitzen. Bei ausländischen Bootsführern ist der Besitz eines ICC gemeinsam mit dem Führerschein des Heimatlandes verpflichtend.

 

Grundsätzlich wird nicht zwischen Segel- und Motorbooten unterschieden, es existieren aber spezielle Regelungen, zum Beispiel in Hinblick auf Vorfahrt und Beleuchtung. Die genauen Polizeivorschriften sollten also beachtet werden. Die Inspektionsorganisation des Verkehrsministeriums “ILT“ überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorschriften.

Diese Regeln finden Sie hier: http://wetten.overheid.nl/BWBR0003628/geldigheidsdatum_03-11-2014

Für Steuerung eines schnellen Motorbootes oder Vergnügungsboot länger als 15 Meter, muss man einen Fahrbeweis haben.

In den Niederlanden sind einige Auslandsfahrausweise gültig.

Für die Republik Kroatien:

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta A/Schiffsführer – Klasse A

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type A);

 

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta B/Schiffsführer – Klasse B

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type B)

 

Norwegen

Das kroatische Boot Skipper B gilt in Norwegen für Sportboote bis zu 15 Meter Rumpflänge und maximal 30 BRZ, und in nicht-kommerziellen Aktivitäten.

Ole-Andreas Stræte <OAST@sdir.no>

 

In general, boating licences or other qualification documents issued in another EEA country are valid in Norway in accordance with the contents of the document (but no more than 15 meters hull length), and in non-commercial activity.

The Croatian Boat Skipper B is valid in Norway for recreational crafts up to 15 meters in hull length and maximum 30 gross tonnage, and in non-commercial activity. We are not familiar with the Boat Skipper A, and you most therefor send us a copy of the licence before we can determine the limitations.

Best regards

 

Portugal

 

Nach Aussage der portugiesichen Seefahrtsbehörde werden amtlich ausgestellte Dokumente (Bootsführerscheine) von Behörden der EU-Mitgliedsstaaten automatisch in Portugal anerkannt.

Lisboa@advantageaustria.org

Gemäß Gesetzes-Dekret Nr. 93/2018, Artikel 39, Absatz 1 werden Schiffführerscheine oder gleichwertige Dokumente, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, automatisch in Portugal anerkannt. Dies bestätigte uns auch die portugiesische Seefahrtsbehörde (Frau Paula Mateus).

Sollten Sie in dieser Angelegenheit noch weitere Fragen haben, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit

DGRM – Direção-Geral de Recursos Naturais, Segurança e Serviços Marítimos

Avenida Brasilia

1449-030 Lisboa

Tel: +351213035805

E-mail: ajuda.bmar@dgrm.mm.gov.pt

Internet: https://www.dgrm.mm.gov.pt

 

 

Rumänien

Zuständig für die Bootsfahrten auf Binnengewässer und dem Schwarzen Meer ist das Transportministerium. An der rumänischen Schwarzmeerküste vier in etwa den europäischen Standards entsprechende touristische Häfen und zwar in Constantza, Mangalia, Eforie und Limanu..

 

Führerscheine, die in EU-Mitgliedstaaten erworben wurden, sind auch in Rumänien gültig, wenn darauf der Hinweis auf die EEC/UNO Resolution 40 vermerkt ist.

Transportministerium www.mt.ro

 

Schweden

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Sportbootführerschein (z. B. Boot Skipper B) ist empfehlenswert, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Slowenien

In Slowenien wird die Schifffahrt in Meeresgesetzt (Pomorski zakonik) geregelt. Das slowenische Infrastrukturministerium hat zu den Regelungen auch ein spezielles Portal im Internet. Leider nur slowenischer Sprache.

 

Grundinformationen:

Ein Bootsführer muss folgende Qualifikationen aufweisen:

  • Bootsführerschein; erledigten praktischen Teil des Bootsführerscheins; VHF GMDSS Radio Lizenz.
  • Im Falle das ein Boot mit einer VHF GMDSS Radiostation ausgerüstet ist muss mindestens ein Besatzungsmitglied auf dem Boot befähigt sein diese zu benutzen.

 

Ausbildung und Anerkennung

Generell gilt bei der Anerkennung von Bootsführerscheinen in Slowenien das System der Reziprozität. Dies bedeutet, dass sofern der slow. Bootsführerschein in einem anderen Land gilt, gilt auch der ausländische Bootsführerescheine als Beweis der Qualifizierung.

Im Detail gelten so alle Bootsführerscheine aus der EU und dem Mediterran ohne weitere Probleme.

 

Spanien

 

Die einzige Qualifikation von Kroatien, die in Spanien anerkannt wird ist der „Boat LEADER B“ bzw. der „Boat Skipper B“, das die Führung von Sportbooten ermöglicht – unter Einhaltung der 12 Meilen-Zone zur Küste .

 

 

MAURO APOLINAR ALVAREZ CARRILLO

 an mich
 

Buenos días, en respuesta a su consulta le comunico que de acuerdo con el Anexo IX del Real Decreto 875/2014, de 10 de octubre, por el que se regulan las titulaciones náuticas para el gobierno de las embarcaciones de recreo,  la única titulación de Croacia que figura como reconocida en España es BOAT LEADER’S que habilita para el manejo de embarcaciones de recreo sin alejarse más de 12 millas de la Costa.

 

No obstante, le comunico, asimismo, que la competencia para la autorización de titulaciones extranjeras en España corresponde a la Dirección General de la Marina Mercante, dependiente del Ministerio de Fomento, por lo que puede dirigirse a este organismo para recabar una información más precisa.

 

Saludos.

 

 

Mauro Álvarez Carrillo
Jefe de Negociado del Servicio de Estructuras Pesqueras
Dirección General de Pesca
Consejería de Agricultura, Ganadería y Pesca

Avda. Francisco La Roche, 35

38071 – Santa Cruz de Tenerife

Tel: 822 171 993 (51993)

malvcarh@gobiernodecanarias.org
www.gobiernodecanarias.org/agricultura

 

 

 

 

Zypern

 

Es gibt keine nationalen Vorgaben für die Benutzung von Booten und Yachten In der Republik Zypern, hier werden nur kleine Highspeed-Boote gesetzlich reguliert.

Um ein kleines High Speed Boot in den Hoheitsgewässern der Republik Zyperns fahren zu können, muss man den dafür notwendigen Bootschein für kleine High Speed Boote besitzen.

 

High Speed Boote

Alle maßgebenden Regulierungen und Pflichten sind diesen Gesetzestexten zu entnehmen.

Laut der Gesetzgebung ist ein kleines High Speed Boot ein Schiff, das eine Geschwindigkeit von mindestens 15 Knoten und eine maximale Länge von 15 Metern hat. Für diese Boote gibt es keine Leistungsbeschränkung, soweit sie den Herstellerangaben entspricht.

 

Segelboote

Die private Nutzung von Segelbooten unterliegt derzeit keiner anwendbaren Gesetzgebung.

 

Ausländische Patente

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente und Bootsdokumente Ausländische Küstenschifffahrtspatente werden in der Republik Zypern anerkannt.

Ein Ausländer, der bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, die bestätigt, dass diese Person die Fähigkeiten besitzt ein kleines High Speed Boot zu steuern, und die von einer kompetenten ausländischen Dienststelle unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebungen ausgestellt wurde, muss diese Fahrerlaubnis als gleichwertig angesehen werden.

Zirkulationsberechtigung

Ein Boot muss nicht zusätzlich von den zypriotischen Autoritäten registriert werden. Dennoch, laut der oben genannten Gesetzgebung, muss ein High Speed Boot von bis zu 15 Metern eine gültige Zirkulationsberechtigung besitzen basierend auf der Inspektion des Bootes und seiner Sicherheitsausrüstung.

Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist für Sportboote für den privaten Gebrauch nicht obligatorisch.

Vorschriften

Gemäß den einschlägigen nationalen Vorgaben: – Small High Speed Law 56 (I)/92 as amended – Regulations 1999 (P.I. 121/99).

 

AC Nautik

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Speicherung und Nutzung von Texten, Daten und Fotos nur mit vorheriger Zustimmung der Firma AC Nautik e. U., Gössendorf.

 

Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben und aufbereitet, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, sie sollen nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe zuständiger Botschaften und Ministerien im In- und Ausland, der Wirtschaftskammer Österreich und vielen anderen helfenden Stellen erstellt.

Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich, bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Einholung dieser Informationen: Juli bis Dezember 2019

 

Haftungsausschluss

 

Inhalt der Online-Informationen

AC Nautik e. U. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Länder-Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen AC Nautik e. U., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Zur Verfügung gestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Informationen sind freibleibend und unverbindlich. AC Nautik behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder einzustellen.

 

Urheber- und Kennzeichenrecht

AC Nautik e. U. ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten oder auf lizenzfreie Quellen oder Texte zurückzugreifen.

Das Copyright für die Veröffentlichung „AC Nautik – Länderreport“ bleibt allein bei AC Nautik e, U.. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von AC Nautik e. U. nicht gestattet.

 

DIVERSE SCHREIBEN:

Sehr geehrter ,

als Antwort auf Ihr Schreiben vom 30.10.2019 müssen wir Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zur Zeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Sehr geehrter Herr,

wir beziehen und auf Ihre heutige E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Fragen ins polnische übersetzt und an das Polnische Ministerium für Sport und Touristik mit einer Bitte um Beantwortung Ihrer Fragestellung gesendet haben.

Ein Mitarbeiter des Polnischen Ministeriums für Sport und Touristik, Herr Marcin Brachfogel, hat uns mitgeteilt, dass im Artikel 37a Absatz 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 über die Binnenschifffahrt (im Anhang) wurde angegeben, dass eine Person, die eine Berechtigung (ein Patent) erhalten hat, den Wassertourismus in einem anderen Land auszuüben, kann den Wassertourismus auf dem Gebiet der Republik Polen im Rahmen der eingeräumten Berechtigung  (die durch entsprechendes Dokument bestätigt ist) ausüben.

Herr Brachfogel hat und mitgeteilt, dass der erwähnte Artikel 37 für die durch zuständige staatliche Behörde ausgestellten Patente Anwendung findet. Er hat uns auch zusätzlich mitgeteilt, dass die ISSA Zertifikaten in Polen nicht anerkannt werden.

Untenstehend übermitteln wir Ihnen die Koordinaten von Herrn Marcin Brachfogel:

 

Marcin Brachfogel

Wydział Sportu Wyczynowego (Hochleistungssportabteilung)

Departament Sportu Wyczynowego

Ministerstwo Sportu i Turystyki  (Ministerium für Sport und Touristik)

Telefon: +48 22 2443131, faks: +48 22 2443200

  1. Senatorska 14,  00-082 Warszawa

www.msit.gov.pl

E-Mail: Marcin.Brachfogel@msit.gov.pl

 

AC Nautik

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Speicherung und Nutzung von Texten, Daten und Fotos nur mit vorheriger Zustimmung der Firma AC Nautik e. U., Gössendorf.

 

Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben und aufbereitet, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, sie sollen nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe zuständiger Botschaften und Ministerien im In- und Ausland, der Wirtschaftskammer Österreich und vielen anderen helfenden Stellen erstellt.

Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich, bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Einholung dieser Informationen: Juli bis Dezember 2019

 

Haftungsausschluss

 

Inhalt der Online-Informationen

AC Nautik e. U. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Länder-Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen AC Nautik e. U., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Zur Verfügung gestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Informationen sind freibleibend und unverbindlich. AC Nautik behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder einzustellen.

Urheber- und Kennzeichenrecht

AC Nautik e. U. ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten oder auf lizenzfreie Quellen oder Texte zurückzugreifen.

Das Copyright für die Veröffentlichung „AC Nautik – Länderreport“ bleibt allein bei AC Nautik e, U.. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von AC Nautik e. U. nicht gestattet.

 

AC_Nautik_Laenderreport_2020

 

 

Beim Küstenpatent B – bereits Funk inkludiert

Beim Küstenpatent B – bereits Funk inkludiert?

 

Bis in die Mitte der 1990er Jahre war die Funkprüfung in Kroatien nur eine Art „Fleißaufgabe“ und noch nicht beim kroatischen Küstenpatent, dem Boat Skipper B inkludiert. Seit etwa Mitte der 1990 Jahre ist die Funkberechtigung im Bootsführerschein (Boat Skipper B) automatisch enthalten.

 

Alter Schein & Funkprüfung

Wenn Sie noch eines der alten kroatischen Küstenpatente ohne UKW-Funk haben, ist Ihr Patent zum Chartern einer Yacht leider nicht mehr geeignet. Sie können aber mittels der sogenannten Funkzusatzprüfung Ihren Bootsführerschein erneuern. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Prüfung in einem Hafenamt in Kroatien absolvieren.

 

Chartern nur mit Funk

Da inzwischen fast alle Charteryachten in Kroatien den gesetzlichen Vorschriften zur Folge mit UKW-See-Funk ausgestattet sind, ist auch eine See-Sprech-Funkberechtigung für den UKW-See-Sprechfunk in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben.

 

Aus alt mach neu

Für Inhaber eines alten kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatents – seinerzeit die aber die UKW-See-Sprechfunk–Prüfung nicht absolviert haben, können Sie mittels einer einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka das aktuell gültige kroatische Küstenpatent Boat Skipper B erwerben, welches die Funkberechtigung für Kroatien beinhaltet.

 

NEU – Küstenpatent – Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Booten, Yachten & Jet Ski. Der Schein ist der amtliche Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr. Dieser wird international in vielen Küstengewässern innerhalb der 12 Meilen-Zone anerkannt.

 

Der Boat Skipper B darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden – dann gilt die Einschränkung, dass bis zum Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ist dies Alter erreicht, erlischt automatisch die Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

 

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Das kroatische Schifffahrtsministerium hat entschieden, dass aus Sicherheitsgründen alle Charteryachten mit UKW-Sprechfunk nach- oder ausgerüstet werden und diese Boote nur an Charterer mit Boat Skipper Patent B mit UKW-Sprechfunklizenz verchartert werden dürfen. Das Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben und

in Folge dieser gesetzlichen Vorschriften wurde bei dem Boat Skipper B „die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“ inkludiert.

Das Küstenpatent sicher in Kroatien erarbeiten

Das Küstenpatent sicher in Kroatien erarbeiten

 Küstenpatent Kroatien – Boat Skipper B

 

Küstenpatent erarbeiten

Das kroatische Küstenpatent oder wie es offiziell genannt wird – der Boat Skipper B – ist der begehrte Bootsführerschein bei angehenden Skippern – nicht nur in Kroatien und im Mittelmeer-Raum. Groß aber wenig übersichtlich ist das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten für das kroatische Küstenpatent in Kroatien und in Österreich.

Fragwürdige Angebote

Unter all den Anbietern des kroatischen Küstenpatents gibt es einige schwarze Schafe. Mit Hochglanzbildern im Internet werden traumhafte Ausbildungsboote vorgegaukelt und die angebotenen Ausbildungskurse werden als didaktische Meisterleistung angepriesen. Bei genauer Hinschauen und Hinterfragen wird festgestellt, dass nicht einmal ein Briefkasten den Ort der Firmen-Zentrale ziert. Einige Ausbilder… haben nicht einmal ein Gewerbe / Firma angemeldet – nicht in Österreich nicht in Kroatien.

Skriptum zum Selbststudium

Je präziser und umfassender das Skriptum „Küstenpatent“ aufgebaut ist, desto leichter fällt das Selbststudium. Aber es genügt keinesfalls, nur einen kurzen Augenblick darin zu verweilen, dass Skriptum muss hart erarbeitet werden. Das ist die Vorarbeit für den Vorbereitungskurs und kurz danach für die Prüfung.

Ausbildung im Hauruckverfahren

Wer glaubt, dass ein auf zwei Stunden zusammengestrichener Vorbereitungskurs ausreicht, um vor den Hafenkapitänen die Prüfung zu bestehen, wird sehr schnell eines Besseren belehrt. Knotenkunde ist ein Fach, das Fingerfertigkeit voraussetzt, Knoten sollten/müssen geübt werden. Das Thema Navigation kann zur Herausforderung werden. Eine Herausforderung, die ein fragwürdig kurzer Vorbereitungskurs nicht erfüllen kann.

Schnelles Aus‘

Die meisten Trainer und Ausbilder kennen die Hafenkapitäne über einen längeren Zeitraum. Die Altgedienten haben ein Herz für die angehenden Skipper, zeigen Verständnis, wenn eine falsche Antwort kommt, werden aber unerbittlich, wenn Null Wissen vorhanden ist und versucht wird mit auswendig Gelerntem, die Prüfung zu bestehen.

Ein offizielles Dokumente – von der Behörde ausgestellt

Das Küstenpatent ist ein offizielles Dokument, das unter keinen Umständen käuflich erworben werden kann. Das kroatische Recht aber ermöglicht es problemlos auch Ausländern, das Küstenpatent zu erwerben und anschließend selbst Boote über die Adria zu steuern.

Wir bei AC Nautik haben uns genau darauf spezialisiert und bieten Kurse an, in denen schnell und einfach die nötige Vorbereitung absolviert und die Prüfung abgelegt werden kann. Anschließend erhalten die Teilnehmer auf seriösem Weg die gewünschte Lizenz vom Hafenamt.
Dies erspart Zeit, Geld und Nerven – und sorgt für einen entspannten Urlaub.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Zum Bootfahren nach Kroatien

Küstenpatent

Zum Bootfahren nach Kroatien

 

In Kroatien finden wir eines der schönsten Bootsreviere Europas

Kroatien kann sich zurecht als eines der schönsten Bootsreviere Europas bezeichnen.

Die mehr als tausend Inseln bieten ein einzigartiges Flair, eine vorzügliche Infrastruktur, das macht die kroatische Adria zum unangefochtenen Favoriten bei Seglern und Motorbootfahrern.

Mit ein Hauptgrund warum Bootfahren in Kroatien so beliebt ist –  mit ihrer Klarheit und ihrem Glanz fasziniert die wunderschöne türkisblaue Adria. Während im restlichen Europa im Juli und August die Sonnenanbeter in der Hitze brutzeln, kann man als Bootsfahrer an der kroatischen Adriaküste, fernab der Touristenstrände, frischen Seewind und Weite auf dem Meer spüren.

 

Selber Kapitän sein

Mit dem Küstenpatent „Boat Skipper B“ ist das kein Problem, denn es ist ein klassischer Bootsführerschein, der zum Führen von Motor- und Segelyachten, Katamaranen jeweils mit UKW-Funk sowie Jet-Skis berechtigt.  Es ist ein amtlicher Boots- und Yachtführerschein nicht nur für Kroatien – er wird in den meisten Ländern Europas anerkannt.

 

Die Firma AC Nautik ist ein hochwertiger und günstiger Anbieter für Kurse um das Küstenpatent zu erhalten. Sie werden in Österreich sowie in Kroatien durchgeführt. Wunderbar kann man für den Erwerb des Küstenpatents einen Urlaub an der Küste Kroatiens  verbringen.

 

Schon in den frühen Achtzigern

hat das damalige Jugoslawien bereits den Trend für Bootsfreunde richtig erkannt, hat mit der Schaffung gut ausgestatteter Marinas viele Yachtsportfreunde an die Adria locken können.

Heute hat Kroatien ein fast lückenloses Netz an Marinebetreibern mit vielen Versorgungs- und Liegeplatzmöglichkeiten, die über Strom und Wasser an den Stegen, über Sanitäranlagen, Wechselstuben und Restaurants verfügen.

Dass viele ehemalige Jugoslawientouristen das höhere Preisniveau bemängeln, liegt daran, dass sie dabei vergessen, dass weder die Zeit heute, noch die Qualität bei den meisten Dingen mit damals zu vergleichen sind. Denn seit dem Ende des Balkankriegs in Kroatien ist der wirtschaftliche Aufschwung spürbar vorangeschritten, dies wirkt sich natürlich auch bei den Preisen aus.

 

Kroatienurlaub auf einem Boot

Als Bootsurlauber kann man die See auf viele Arten genießen. Man muß ein Schiff ja nicht mit eigenen Händen steuern. Bei Fahrten auf einem Ausflugsdampfer ist gemütlich relaxen an Bord angesagt, an bezaubernden Plätzen an Land gehen, sich daran  erfreuen, wie der strahlend blaue Himmel das Meer glänzen lässt, schlemmen in einheimischen Restaurants.

Es werden auch Ausflüge mit kleineren Gruppen angeboten. Man kann eine Tagestour auf einem Segelboot mit einem Skipper mit bis zu zehn Passagieren buchen, das ist dann individueller als auf einem Ausflugsdampfer. Die Wahrscheinlichkeit nette Urlaubsbekanntschaften zu knüpfen, ist aber überall gegeben.

 

 

Warum ist für Österreicher ein Küstenpatent sinnvoll?

Warum ist für Österreicher ein Küstenpatent sinnvoll?

 

Eigentlich stellt sich diese Frage gar nicht erst, wenn sorgfältig alle Fakten ausdiskutiert werden und Fakten auf dem Tisch liegen. Für österreichische Skipper ist der Boat Skipper B mit See-Sprechfunk-Lizenz immer sinnvoll.

 

Allgemeines zum Küstenpatent

Wohl kaum ein Bootsführerschein steht so in der Diskussion, wie das kroatische Küstenpatent. Alle möglichen Verdächtigungen werden herangezogen, um dieses vollwertige Patent in Misskredit zu bringen. Mal wird behauptet, es sei käuflich, andere behaupten, es sei ein Kinderspiel, die Prüfung für das Patent zu bestehen. Und wie es sich so darstellt, scheint jeder auf seine Art recht zu haben. Nichts ist umsonst, natürlich müssen die Kurse und die Prüfung in den kroatischen Hafenämtern bezahlt werden, entstehen Kosten. Natürlich kann die Prüfung bei den erfahrenen Seebären in den Küstenämtern zu Kinderspiel werden. Dies setzt aber voraus, dass das Skriptum zum Kurs ordentlich und ausreichend gebüffelt wird und der Vorbereitungskurs mit voller Konzentration verinnerlicht wird.

Die Hafenkapitäne haben nämlich nichts zu verschenken und wer da glaubt, er könnte…, der sollte lieber auf das Küstenpatent verzichten und gleich daheimbleiben.

 

Den Ruf verteidigen

Wer in kroatischen Küstengewässern das Ruder führt, sollte wissen, dass die Offiziellen immer hilfsbereit sind, aber unerbittlich jede Art von Verstößen gegen bestehendes Recht ahnden. Sie verteidigen den guten Ruf des schönsten Bootsreviers Europas.

 

Der Patent-Vergleich

Eigentlich kann ein Vergleich zwischen kroatischem Küstenpatent und dem Befähigungsausweis für Küstenfahrt nur hinken. Sie sind zwar für das annähernd gleiche Küstengebiet ausgelegt, doch die Anforderungen und Voraussetzungen sind doch sehr unterschiedlich. Kurzgefasst, der finanziell günstigere und weniger aufwendige Weg, um in nationalen Küstengewässern zu fahren ist das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit See-Sprechfunk-Lizenz.

Gültigkeit Boat Skipper Kategorie B:

Kroatisches Küstenpatent (Boat Skipper B) für Segelyachten, Katamarane, Motoryachten sowie Jetski

 

  • UKW-Seesprechfunk (im Bootspatent inkludiert)
  • ohne PS-Limit*
  • bis 30 GT (Bruttoregistertonnen)
  • ohne Einschränkung der Hoheitsgewässer
  • bis 3 Seemeilen vor der Küste/Insel sind auch kommerzielle Fahrten erlaubt
  • Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung: 16 Jahre (*bis 18 Jahre ist die Motorisierung auf 15 kW eingeschränkt)

Anmerkung: Es gibt kein internationales Abkommen bezüglich Sportbootführerscheine – daher sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten, soll mit dem kroatischen Küstenpatent in fremden nationalen Gewässern gefahren werden. In aller Regel werden die alle amtlichen Küstenpatente von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt. Bei Buchung einer Charteryacht im Ausland, sollte im Zweifelsfall der Vercharterer gefragt werden, ob der amtliche kroatische Bootsschein „Boat Skipper B“ akzeptiert wird. Letztlich ist es eine Frage des Versicherungsschutzes. Da Kroatien seit Juli 2013 Mitglied der EU (Europäische Union) ist, anerkennen immer mehr Staaten im EU Raum das kroatische Küstenpatent.

 

Preis je nach Anbieter um 199 € – ohne amtliche Prüfungsgebühr

 

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: der Bereich von 20 Seemeilen vor der Küste.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)

 

Seefahrtserfahrung zur Führung

  • 500 Seemeilen, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
  • Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
  • Mindestens 20 Bordtage
  • Mindestens drei Nachtfahrten
  • Mindestlänge der Jacht 6 m

 

Preis je nach Anbieter um 499 € – ohne amtliche Prüfungsgebühr

 

Der Anbieter

Unsere kompetente Beratung und ein sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis bei unseren Vorbereitungskursen sichert Ihnen den gewünschten Erfolg.

 

AC Nautik e. U.

Anton Hubmann Platz 1

8077 Gössendorf

 

Sollten Sie die Prüfung für den Bootsführerschein wider Erwarten nicht positiv absolvieren, erstatten wir Ihnen die gesamte Kursgebühr retour.

 

Unser Top Angebot

AC Nautik habt es sich zum Ziel gesetzt, Top-Qualitäten zu fairen Preisen anzubieten – ohne versteckte oder nachträgliche Kosten! Wir bieten Ihnen als Nautik-Unternehmen einen Komplett-Service. Dieser beginnt mit dem kostenlosen Support, erstreckt sich über den Vorbereitungskurs bis hin zur Prüfungsanmeldung und endet erst mit der Begleitung Vorort bei der Prüfung.

 

PREMIUM                                            ECO
Leistungspaket plus
169,00 €             Leistungspaket plus 135,00 €                         Details…

        

 

Dieses Küstenpatent – Boat Skipper B – ermöglicht es Ihnen, die gesamte kroatische Küste zu entdecken. Von den Metropolen Split und Dubrovnik bis zur Insel Krk oder der Halbinsel Istrien ganz im Norden und natürlich auch die vielen kleinen Inseln und verträumten Buchten dazwischen.