Der Sportbootführerschein – die Kosten

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Geltungsbereich

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

SBF: Voraussetzungen

  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Welche Kosten entstehen?

der Vorbereitung auf die Prüfung zum SFB Binnen/See können nachstehende Kosten entstehen. Eine spontane Antwort lautet: So etwa 500,- € bis 1.000,- € können je nach Aufwand fällig werden.

Die Preise variieren von Ort zu Ort. Grundsätzlich kann man an sich folgenden, ungefähren Werten ausrichten

  • Prüfungsgebühr                                                                                              150,- € und mehr
  • Ärztliches Attest                                                                                              ab 20,- bis zu 50,- €
  • praktische Fahrausbildung                                                                         ab 50,- bis 150,- €
  • Navigationsset (Bleistift, Radiergummi, Navigationsdreieck- und Besteck) bis 30,- €
  • eventuell Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins ca. 15,- €
  • Kursgebühren Theorie + Lehrgangsmaterial 120,- bis 200,- € / Kursgebühren Online Kurs ab 40,- €
  • eventuell Pyroschein bis zu 100,- € – wobei hier in der Regel ein Selbststudium ausreichend ist und er oft auch in der Fahrschule als Service kostenlos an einem Nachmittag unterrichtet wird.

Insgesamt und nur von den Grundkosten ausgehend kostet der Sportbootsführerschein ab 200 Euro aufwärts. Realistisch sollte man ab 500,- bis zu 1000,- € und ausreichend Zeit einplanen. Der SBF See kann deutlich teurer werden, wenn man zum Beispiel einen Trainingstörn bucht. Zu empfehlen ist das allerdings.

Wem es nicht schwerfällt, sich Wissen in Eigenregie anzueignen, kann über Onlinekurse oder selbstständiges Lernen viel Geld sparen.

Tipp: Wenn man sich auf den Sportbootsführerschein See vorbereitet, bietet es sich an, gleichzeitig für den Sportbootsführerschein Binnen zu lernen. Denn man spart gegenüber der getrennten Vorbereitung und Prüfung aufgrund der teilweise überschneidenden Inhalte Zeit und Geld. Es gibt Überschneidungen bei den Prüfungsfragen und die praktische Prüfung muss nur einmal erledigt werden. Hier macht sich die Investition in den Knotenkurs doppelt bezahlt, denn die Praxisausbildung ist für beide Sportbootsführerscheine identisch.

SBF: Gebühren

Häufige Gebührenkombinationen finden Sie auch im Folgenden.

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)         37,29 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine)            40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    127,79 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (unter Segel)                              34,35 Euro

Praxis Binnen (unter Segel)                                 40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    124,85 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie See                                                                47,56 Euro

Praxis See                                                                  47,62 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    145,39 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie See                                                                47,56 Euro

Theorie Binnen (Ergänzung)                                30,23 Euro

Praxis See                                                                  47,62 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    175,62 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)                         37,29 Euro

Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung)                        22,90 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine)                            40,29 Euro

Praxis Binnen (Segel Ergänzung am selben Tag)         19,69 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                                26,83 Euro

Gesamt:                                                                170,38 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel, mit der Praxisprüfung an unterschiedlichen Tagen

Zulassung                                                                                                                 23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)                                                        37,29 Euro

Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung)                                                       22,90 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine an einem Tag)                                 40,29 Euro

Praxis Binnen (unter Segel Ergänzung an einem anderen Tag)              40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro

Gesamt:                                                                                        190,98 Euro (inkl. MwSt)

Ergänzend

Doch das war noch nicht alles – noch immer ein gültiges Sprechfunkzeugnis und der Pyroschein.

Es existieren drei international gültige Sprechfunkzeugnisse:

  • SRC (Short Range Certificate) – für UKW-Anlagen
  • LRC (Long Range Certificate) – für Satellitenanlagen / Grenzwellen, Kurzwellen
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) – Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen

Welches Zeugnis der Skipper vorweisen muss, richtet sich nach der Anlage, die auf dem geführten Boot ausgerüstet ist. Sobald ein Boot über eine solche Anlage verfügt, darf diese auch nichts ausgeschaltet bleiben! Die Kurse zum Seefunkzeugnis werden ebenfalls von den örtlichen Schulungszentren angeboten und kosten ab 135 Euro aufwärts. Die Prüfung kann jeder ablegen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ein Wochenendkurs oder drei bis vier Tage Abendkurs sollten reichen, sich ausreichend auf die Prüfung vorzubereiten.

Pyroschein

Ist das geführte Boot zum Beispiel nur mit erlaubnisfreien Mitteln zur Signalgebung im Notfall ausgestattet (Signalgeber im Clipsystem, Rauchmittel und Handfackeln), muss der Skipper keinen Pyroschein vorlegen. Für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (Hand-Fallschirmsignalraketen) benötigt jedoch mindestens ein Crewmitglied den FKN (Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung, SprengV. Für Signalpistolen gilt darüber hinaus der SKN (Sachkundenachweis nach dem Waffenrecht). Charterkunden sind eventuell von dieser Pflicht ausgenommen. Die Gesetzeslage ist aber undurchsichtig. In manchen Fällen fragen die Charterer deshalb trotzdem nach den entsprechenden Scheinen. Ausnahmereglungen hin oder her: Wer auf hoher See unterwegs ist, sollte mit dem Umgang mit Seenotsignalmitteln vertraut sein. Voraussetzung für den Pyroschein ist ein Mindestalter von 16 Jahren und der SBF See oder der SBF Binnen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Boat Skipper B – ein Lichtblick im Gewirr der Kleinkariertheit

Warum sollte auch …

Es gibt auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten.

Größte Möglichkeit ist im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Verbände als Regulativ …

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

Einigkeit auf kleinstem Nenner …

Die Meinungen und Ansichten kochen schnell hoch, fällt der Name „Kroatisches Küstenpatent“. Ein rotes Tuch für Verbände, Vereine und Schifffahrtsbehörden in den zuständigen Ministerien, müssen diese doch um ihre einträgliche Pfründe fürchten, wenn der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunklizenz als gültiger Bootsführerschein auf den Meeren der Welt auftaucht. Was viel schlimmer ist, von den betroffenen zuständigen Hafenbehörden auch noch akzeptiert wird, selbst bei der immer kritischen Passage des Panama-Kanals spielt er nur eine untergeordnete Rolle. Er ist nur ein Stück amtlich bedruckter Kunststoff.

Ein Schein ist nur ein Dokument

Wer führt die Jacht der Bootsführerschein oder der Skipper. Einen Autofahrerneuling, der gerade seinen Führerschein in Besitz genommen hat, ist mit Sicherheit noch kein guter routinierter Autofahrer. Ein  

Bootsführer, egal welchen Schein in welchem Land er gerade bekommen hat, wird noch mindestens zwei Jahre benötigen, bis er ein Skipper ist. Das auch nur, wenn er jede freie Minute an Bord eines Bootes verbringt, am Ruder steht, Teil einer Crew ist.

Erlaubt ist die Praxis nur mit Patent

Der Boat Skipper B ist der amtliche Grundschein der kroatischen Handelsmarine. Nur wer diesen durch bestandene Prüfung erworben hat, darf sich an Bord eines Schiffes seine notwendige Praxis erarbeiten und nach Jahren Skipper sein. Rudergänger, die im Auftrag des Skippers das Boot führen, sind in Kroatien verboten. Das sollte jedem klar sein, der privat das Küstenpatent erwirbt. Die Praxis muss er sich aneignen, ob in Kursen oder als Crewmitglied bei einer Atlantiküberquerung, er kann Praxis auch gegen Bezahlung tage- oder wochenweise in Praxis-Kursen an Bord erwerben. Dann zählt nur noch das Können, der Bootsführerschein wird zur notwendigen Nebensache.

Bootscharter kann Probleme machen

Generell kann man behaupten, dass in Ländern, in denen Bootscheine vorgeschrieben sind, die auch vom Vercharterer verlangt werden. Hat er Zweifel am Können seines Kunden, wird er auf eine Probefahrt bestehen und erst danach das Boot verleihen oder nicht. Welcher Bootsführerschein das schlussendlich ist, sollte keine Rolle spielen, zumal die Bedingungen, um einen Bootsführerschein zu erwerben, von Land zu Land, in manchen Ländern sogar von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Die Scheine können sogar einen umfangreichen Prüfungstourismus auslösen.

Kroatien und er Schein

Um das kroatische Küstenpatent zu erwerben, muss der Segler oder Motorbootfahrer nicht zwingend die kroatische Nationalität haben. Er ist dann auf jeden Fall befähigt, in Kroatien zu segeln und zu chartern. Ein Kroate darf mit diesem für ihn „offiziell weltweit anerkanntem Schein“ natürlich auch in anderen Ländern ein Boot chartern. Für alle „Nicht-Kroaten“ wird es aber brenzlich, wenn es darum geht, eine Jacht in einem anderen Land zu führen oder gar zum Chartern zu bekommen…

Es wäre leicht möglich, diesen Unsinn zu zerpflücken und zu widerlegen, Schaden um die Zeit, für manchen ist und bleibt die Erde eine Scheibe.

Worte zu den Charterunternehmen

Nicht alles ist pures Gold, was da glänzt. Viele Vercharterer sind bei genauerem Hinsehen nur Agenturen, die, wenn es denn sein soll, weltweit Charterboote anbieten. Schwarze Schafe unter ihnen, die soll es wirklich geben, verchartern Boote, die es in der Ausführung gar nicht oder überhaupt nicht gibt. Das merkt der Kunde meist erst vor Ort, wenn er sein gemietetes Boot übernehmen will. Oder der Vermieter weicht aus, weigert sich den Bootsführerschein zu akzeptieren, angeblich würde die Versicherung im Schadensfall die Kosten nicht übernehmen. Dass es sich bei den Scheinen um amtliche Papiere handelt, spielt dabei keine Rolle, auch nicht, dass die fragliche Versicherung auf dem Billigsektor tätig ist und im Schadensfall, sowieso Probleme bereitet, egal, wer immer der Verursacher des Schadens ist.

Hinterfragen ist nie verkehrt

Viele bunte Bilder, längere Podcasts besagen nichts über die Qualität des Unternehmens, echte Kunden-Kommentare sind da schon eher glaubwürdig, außerdem gibt es im Netz die Möglichkeit, gezielte Fragen zu stellen. Bevor ein Reinfall vollendet wird, Geld sich – in häufigeren Fällen – für immer verabschiedet, ist es besser sich an die Arbeit zu machen und zu recherchieren.

Europa quo vadis?

Europa verlangt von seinen Bürgern länderübergreifend flexibel zu sein. Das könnte heißen, einmal hier, einmal dort und übermorgen ganz woanders zu arbeiten. Vor der Vereinigung konnte man so, ohne große Schwierigkeiten Führerscheine sammeln, für jedes Land mit Wohnsitz einen. Dabei ist man Jahre zuvor mit seinem Führerschein eben durch die Länder gefahren, häufig sogar zum Einkaufen. EUROPA – bitte entbinde jenem gewünschten flexiblen Eurobürger sich eine Sammlung Bootsführerscheine zuzulegen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und oder Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und/oder

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Gut gestellte, präzisierte Fragen ermöglichen es dem Gefragten, genau zugeschnittene Antworten bzw. entsprechende Hilfestellung zu geben.

Frage:

Welcher Segelschein wird auf Österreichs Seen und auf offener See gebraucht, wenn bisher kein Schein aber Segelpraxis vorhanden ist.

Antwort:

Für Segelboote sind keine Bootsführerscheine auf Binnengewässern vorgeschrieben, außer es soll an Regatten teilgenommen werden, dann ist der Bfa-Binnen vorgeschrieben.

Für Segelboote oder Jachten im Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen von der Festlandsküste oder Insel, wird der private Befähigungsausweis bzw. das ICC – International Certificate for Operators of Pleasure Craft benötigt. Der Setzt neben der Ausbildung in Theorie und Praxis auch seemännische Praxis voraus: zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen. Zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen.

Frage:

Ich habe noch keine Erfahrung, möchte aber den FB2 erwerben. Wie gehe ich vor?

Antwort:

Wer den österreichischen Bootsführerschein für den Fahrtbereich 2 auf offener See (kurz FB2) erwerben möchte, sollte im einer der Schiffsführerschulen einen entsprechenden Kurs für den Befähigungsausweis bzw. das IC absolvieren.

AC Nautik – Ihr Partner rund um das Küstenpatent (Bootsführerschein) (kuestenpatent-kroatien.at)

FB2 – Arbeitsbuch

Küstenpatent Fahrtenbereich 2 (20 sm)

Für das Erlangen des internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 2, das zur Fahrt mit Segel- und/oder Motoryachten bis zu 24 Meter Länge und bis zu 20 Seemeilen Entfernung von der Küste berechtigt, ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Kursinhalt: u.a. Wetter – Motorenkunde – Segeln – Yachtbedienung – Navigationsaufgaben in der Übungskarte.

Hinweis: Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung:

Motoryacht: 300 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

Segelyacht: 500 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

(muss erst vor der praktischen Prüfung nachgewiesen werden)

Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (erst zur Ausstellung nötig).

Die Prüfung:

Nach diesem Kurs können Sie die theoretische Prüfung ablegen, die Sie zum Antritt zur praktischen Prüfung berechtigt.

Zwischen der bestandenen theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung dürfen maximal drei Jahre vergehen.

Anmerkung: Die österr. Bootsführerscheine werden grundsätzlich von den vom Verkehrsministerium autorisierten Verbänden ausgestellt. Mittels Antrags wird von der via-donau zusätzlich zum Bootsführerschein das IC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ausgestellt. Das Zertifikat wird in aller Regel international anerkannt.

Internationales Zertifikat

Zum IC ist zu sagen, dass dieses Zertifikat in keiner Weise vorgeschrieben ist! Die Republik Österreich schreibt österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich keinen Bootsführerschein für Meeresgewässer vor , weil Österreich aus hoheitsrechtlichen Gründen weder amtliche Prüfungen, noch Kontrollen auf Meeresgewässer durchführen kann. So stellt Österreich lediglich IC’s zusätzlich für Verbandsführerscheine aus, wenn die Prüfung gemäß der JachtPrO Bestimmungen abgenommen wurde.

Frage:

Wie viele Seemeilen brauche ich, um zur FB2 Prüfung antreten zu können?

Antwort:

Hier muss man unterscheiden zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung.

Zur Theorieprüfung kannst Du jederzeit antreten, wenn Du glaubst, sie auch bestehen zu können. Bestehst Du die Prüfung, dann hast Du ab dem Zeitpunkt der bestandenen Theorieprüfung drei Jahre Zeit, zur Praxisprüfung anzutreten.

Mit dem Antrag zur Praxisprüfung musst Du die seemännische Erfahrung nachweisen. Für den FB2 bedeutet das u. a. 500 Seemeilen und 3 Nachtfahrten, die Du in Form von Logbuch- oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen nachweisen musst.

Es kann sinnvoll sein, vor Beginn der Ausbildung über die konkreten Ziele und Möglichkeiten zu reden, und dann einen sinnvollen Weg zu erarbeiten.

Frage:

Wieso darf ich mit dem FB2 in Kroatien nicht ausklarieren?

Antwort:

Neben dem kroatischen Küstenpatent inkl. UKW werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, wenn Sie von staatlicher Stelle ausgegeben werden. Hat allerdings für den FB2 – dieser gleicht dem Boat Skipper B (ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) – eine Beschränkung auf 30 BRZ verfügt. Es ist richtig, dass kroatische Charterboote die Hoheitsgewässer nicht verlassen dürfen, eigene, einklarierte Boote dürfen selbstverständlich auch wieder ausklarieren und kroatische Hoheitsgewässer verlassen. Außerdem besteht jenseits der 12 Seemeilen keine Bootsführerscheinpflicht. Der IC des FB2 wird in Kroatien – trotz bestehender 30 BRZ – anerkannt

Frage:

Kann ich mein (kroatisches) Küstenpatent in einen österreichischen FB2 umschreiben?

Antwort:

Es soll österreichische Ausbildungsanbieter geben, die werben mit der Möglichkeit der „Umschreibung“ des kroatischen Küstenpatentes in einen österreichischen FB2 – das bedeutet: „außer Spesen nichts gewesen“.

Es ist nicht möglich, wenn Du einen Befähigungsausweis erwerben willst, für den Du in ein „IC“ (International Certificate of Competence) bekommen kannst.

Eine Empfehlung:

Österreich ist ein Binnenstaat, verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss. Der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Jachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben und ein internationales Abkommen für Ausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.

Der Bootsführerschein & Jachtführerschein, das „Kroatische Küstenpatent,“ der Boat Skipper B ist ein

Jachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung und inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Motorjachten ohne PS/kW Begrenzung – Segelbooten & Segeljachten –

Wassersportgeräten – Sportboote & Jetski ohne PS/kW Begrenzung

auf der Hohen See

Bei Charterbooten & Charterjachten bei österreichischen Staatsbürgern: EU & international anerkannt.

Bei eigenen Jachten unter österreichischer Flagge für Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich:  EU &   international gültig und anerkannt. Ausnahmen von dieser Auskunft bisher nicht bekannt. Fragen zum Boat Skipper B an AC Nautik dem Spezialisten für das „Kroatische Küstenpatent“.

Skriptum Küstenpatent

Fakten zum Bootsführerschein

AC Nautik

Fakten zum Bootsführerschein

Warum das IC /ICC Patent kein Ersatz sein kann für den nicht existierenden EU-Bootsführerschein

Es gibt innerhalb der Europäischen Union keine einheitliche Regelung für Bootsführerscheine. Eine Verordnung, die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationalen Bootsführerscheine untereinander anzuerkennen, gibt es nicht.

Während die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates seit dem 20. Dezember 2006 die Anerkennung von nationalen Automobilführerscheinen EU-weit regelt, geschieht dies im Sportbootbereich nur bedingt und nur auf freiwilliger Basis.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier forderte ein Verband unverblümt die Europäische Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen. Stattdessen forderte der Verband die EU-Mitgliedsstaaten auf, die Resolution 40 der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) sowie das ICC (International Certificate of Competence – offizieller „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“) anzuerkennen. Ein Verband fordert eine Leistung von den EU-Mitgliedsstaaten, eine reife dreiste Leistung.

Fragwürdige Alternative

IC-Papiere statt einheitlicher EU-Regelung für Bootsführerscheine auf Empfehlung eines Verbandes? Bei dem ICC handelt es sich um einen Versuch von fast nur Binnenländern, ein internationales Zertifikat für das Führen von Jachten herauszugeben. Als Grundlage dient die ICC Resolution 40, die de facto nur von Binnenländern ohne Meereszugang (zum Beispiel Österreich, Bulgarien, Schweiz, Tschechien etc.) unterzeichnet worden ist. Mittelmeerländer wie Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich haben diese Resolution nicht unterschrieben. Im Klartext heißt das, innerhalb der EU besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung der Zertifikate.

Als österreichischer Staatsbürger ist man scheinbar auch gut beraten, einen kroatischen Bootsführerschein (Boat Skipper B inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung) mit Praxisausbildung auf der Adria zu machen. Warum Geld in einen ICC investieren ohne 100-prozentige Gewissheit auf internationale Anerkennung. Geld, das man besser für eine solide Praxis ausgeben kann.

Warum im offiziellen Österreich (Oberste Schifffahrtsbehörde) der Boat Skipper B auf Ablehnung stößt, und seine Frage: Für welches österreichische Küstengewässer, das Patent anerkannt werden sollte – dürfte nicht schwer zu beantworten sein, so unübersichtlich ist die Auswahl ja nicht. Die Gefahr, der amtliche Boat-Skipper B – Basisausbildungsschein der kroatischen Handelsmarine – könnte nicht den privatrechtlichen Anforderungen Österreichs entsprechen, ist eher hypothetisch. Von den vier Fahrtenbereichen Österreichs, könnten zwei ersatzlos eliminiert werden, FB3 und FB4 erweisen sich als  sinnlos. Während man mit den Boat Skipper B ohne Schwierigkeiten von Kroatien in die Südsee segeln kann und darf.

Machtprobe auf Kosten der Boat Skipper?

Österreichs Vorgehen – richtiger das Verhalten der Obersten Schifffahrtsbehörde wirft Fragen auf: Vertreten Vereine, Verbände und Lobbyisten im küstenlosen Binnenland vielleicht eigenen Interessen, statt sich der Ziele der Bootseigner, Bootsführer und Urlauber anzunehmen?

Das Fehlen einer einheitlichen europäischen Regelung für Bootsführerscheine widerspricht dem europäischen Gedanken und dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU. Unter Umständen wird ein Skipper nach dem Übersiedeln in ein anderes EU-Land gezwungen, die Prüfung für einen gleichwertigen Bootsführerschein noch einmal zu absolvieren.

Was heißt hier schon International

International bedeutet zwischenstaatlich. Der Begriff wurde 1789 von einem englischen Juristen, Philosophen und Sozialreformer geprägt. Im üblichen Sprachgebrauch kann er – Nationen betreffend – kann bedeuten, dass etwas, das mehrere Staaten oder ihre Staatsbürger betrifft (etwa internationale Abkommen).

Ein europäischer Bootsführerschein (auch, wenn er bedingt nationale Interessen nachrangig regelt (z. B. EU-Führerschein) wäre innerhalb der EU gültig, könnte bei durch Umzug bedingen Länderwechsel problemlos umgeschrieben werden, entspräche der Freizügigkeit und dem europäischen Gedankengut.  

FB2 Segelschein

Fakten zu den Bootsführerscheinen in der EU

Ein Brief aus Brüssel raubt der Hoffnung die Basis, dass ein EU-Bootsführerschein möglich werden könnte, die Kommission meint dazu:

„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. Es gibt eine Liste der Staaten, die sich verpflichtet haben, auf freiwilliger Basis das ICC anzuerkennen.

Dazu ein Kommentar aus Berlin, der allerdings dargelegt, ein ICC – basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein würde in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von gewissen betroffenen Verbänden nicht gewünscht wurde.

In einem aktualisierten Positionspapier fordert ein Verband die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

Der Traum EU-Bootsführerscheine würden das System strafen und vereinfachen, Sinnloses eliminieren darf weitergeträumt werden. Schön nur, dass die Realität bereits weitergezogen ist, vorbei an Vereinen und Verbänden mit ihren Pfründen, fahren Skipper rund um die Welt, ohne je danach gefragt zu werden, welchen Bootsführerschein sie dazu berechtigt. Und dass Deutschland die Bootsführerscheinkontrolle jenseits der Seewasserstraßen – 3 Seemeilen – eingestellt hat, sollte FB3 und FB4 Befürworter nachdenklich stimmen.

Papier und die Hohe See haben eines gemeinsam, sie sind geduldig. 

www.kuestenpatent-kroatien.at

Bootsführerscheine

Faken statt Geschichten – Bootsführerscheine

AC Nautik Presse

Faken statt Geschichten – Freiheit auf See

Was ist das IC/ICC Patent? (Befähigungsausweis)

Beabsichtig war ein großer Wurf für Europas Skipper. Da ein europäischer Bootsführerschein derzeit politisch nicht durchsetzbar ist, sollte die Resolution Nr. 40 von der Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt der UN Commission for Europe erarbeitete „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ kurz IC oder ICC, eine Lücke schließen und den international gültigen Bootsführerschein repräsentieren. Zu viele „können“ – „sollten“ – „in aller Regel“ usw. verhindern bis zur Stunde, eine klare Aussage zu Gunsten des „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ – es wurde wohl eher ein Schlag ins Wasser.

EU-Bootsführerschein (Befähigungsausweis)

Auf europäischer Ebene gibt es leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten. Während Automobilführerscheine EU weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Operators of Pleasure Craft) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. Die wichtigen Nautik Länder unter anderes Portugal, Griechenland, Italien, Spanien finden sich nicht auf der Liste.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von

Entsprechenden, europäischen Verbänden nicht gewünscht wurde.

Mehr dazu unter: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/ac-nautik-blog/jedem-das-seine-der-sinn-und-unsinn-ic-patent-icc-patent/

Wichtig:

Was viele verwechseln und als gleich ansehen.

1.) Ein gesetzlicher Befähigungsausweis für den Skipper – vorkommen kann auch, dass ein zweiter Skipper an Bord einen Befähigungsausweis haben muss. (Zone 0-12 bis 20 sm)

und

2.) Die Qualifikation für das zu führende Wasserfahrzeug (Notwendig für die Versicherung etc.). Persönlicher Erfahrungswert: Bis dato hat mich meine eigene Bootsversicherung noch nie bei einem Schaden gefragt, welchen Bootsschein ich besitze. Interessiert hat nur, wie es zum Schaden gekommen ist.

Fakten zum Bootführerschein (Befähigungsausweis)

Gesucht wird der richtige Bootsführerschein – doch welcher ist der richtige? Fragen können helfen, die richtige Auswahl zu definieren. Wo fahren: Küste, offene See oder Binnengewässer – Seen und Flüsse. Welches Boot soll gefahren werden: Segel- oder Motorboot? Wer beide Fragen ohne Zögern beantworten kann, ist im Vorteil, weil er sicher weiß, was er will. Er weiß auch, dass die Scheine Küste/Meer nicht auf Binnengewässern, Seen und Flüsse gültig sind – Scheine für Binnengewässer keinesfalls auf Küste und Meer gültig sind. Basisscheine in Deutschland sind:

Sportbootführerschein See – für Küste und Meer,

Sportbootführerschein binnen – für Seen und Flüsse

International gültig? (Befähigungsausweis)

Bootsführerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und können nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. … Bleiben sie länger als ein Jahr im Bundesgebiet, muss der deutsche Sportbootführerschein erworben werden

Jenseits der Seeschifffahrtstraßen gibt es in Deutschland keine Führerscheinpflicht. Dort darf sowieso jeder fahren, sodass in Deutschland mit dem Sportbootführerschein See das gesamte Küstenmeer und darüber hinaus die Hohe See befahren werden darf.

Österreichischer Bootsführerschein FB2 (Befähigungsausweis)

Obwohl Österreich ein Binnenland ist, können auch österreichische Bootsführerscheine für Meeresgewässer gemacht werden, z. B. der FB2 (Fahrtbereich 2 = bis 20 Seemeilen vor der Küste/Insel). Kroatien begrenzt den FB2 auf 30 BRZ.

„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

§ 13. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

für Küstenfahrt (20 sm) – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;

Kroatischer Bootsschein B (Befähigungsausweis)

Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt. Mit weniger Aufwand an Zeit und Geld schafft der Boat Skipper B mit der UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung die Basis für eine legale praktische Ausbildung, wenn sein soll über Monate oder Jahre. Skipper werden, heißt Erfahrungen sammeln, wann immer sich die Gelegenheit bietet.

Das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B ist ein Bootsführerschein bzw. Jachtführerschein inklusive UKW- See-Sprechfunk-Berechtigung.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

von Eigner-  &  Charterjachten

Jachten bis 30 BRZ/GT (das sind Einrumpfjachten bis ca. 20 m Länge),

Motorjachten und Segeljachten ohne PS Beschränkung

Motorboote & Motoryachten – Segelboote und Segelyachten – Einrumpfboote und Katamarane

Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung –

Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

AC Nautik

Mindestalter

Ab welchem Alter kann Boat Skipper B erworben werden ?

Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.

Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

Grobe Übersicht:

Kroatische Bootsführerscheine (Befähigungsausweis)

Bootsführerschein – Boat Skipper A – 3 sm (bis 7 Meter Länge 20 PS/15 KW)

Bootsführerschein – Boat Skipper B – beinhaltet auch den UKW-Funk für Kroatien

Der Führerschein „Boat Skipper B“ ist das kroatische Pendant in Kroatien zum deutschen Sportbootführerschein See (SBF See) bzw. dem österreichischen Fahrtenbereich 2 (FB2)

Alle weiterführenden Patente wie Yachtmaster A – YM 100 GT (bis 100 BRZ) und Yachtmaster B – YM 500 GT (bis 500 BRZ) befähigen, dank umfassender Ausbildung zum Führen und Kommandieren von Motorjachten & Segeljachten

Österreichische Bootsführerscheine (Befähigungsausweis)

FB1 – Befähigungsausweis Fahrtbereich 1 – 3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt, beschränkt auf 10 m Bootslänge

FB2 – Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen, Küstenfahrt

FB3 – Befähigungsausweis Fahrtbereich 3 – 200 Seemeilen, Küstennahe Fahrt

FB4 – Befähigungsausweis Fahrtbereich 4 – Weltweite Fahrt

Sämtliche österreichische Bootsführerscheine sind grundsätzlich ohne Funklizenz und dürfen grundsätzlich gewerblich nicht verwendet werden.

Bootsführerscheine

Küstenpatent POREC (Bootsführerschein Kroatien)

WERBUNG

Im Herzen Europa befindet sich das Nautikparadies Kroatien.

Kroatien gilt als Paradis für Bootsfahrer und Skipper und das nicht ohne Grund:

Eine eindrucksvolle, endlos erscheinende Küstenlandschaft mit märchenhaften Inseln und Buchten. Sowohl die unglaublich traumhaften Sonnenuntergänge als auch das blau glänzende Meer überzeugt schon seit Jahren Tausende von Touristen.

Porec ist ein richtiger Touristenmagnet, aber vor allem Motorbootfahrer und Segler nach Kroatien – das Paradies für alle Bootsfahrer.

Durch seine günstige Lage und seine Nähe zu anderen Ländern im Zentrum Europas sowie sein günstiges Klima mit sehr guten Windverhältnisse, bietet Kroatien genau die richtigen Voraussetzungen für einen unglaublichen Nautikurlaub.

Damit Sie Ihren einzigartigen Nautik Urlaub sorgenfrei genießen können ist es natürlich unfassbar wichtig sich vorerst mit der Rechtsprechung bezüglich der Gewässer Kroatiens zu beschäftigen. Genau dabei wird Ihnen dieser Artikel helfen, es gibt nämlich einige Dinge, die zu beachten sind, die Sie vielleicht noch nicht wissen!

WERBUNG – Mehr dazu unter: www.kuestenpatent-guenstiger.at

Küstenpatent


Also zur wohl wichtigsten Frage:

Ist ein Küstenpatent Porec wirklich notwendig?

Als Küstenpatent werden Bootsführerscheine in Kroatien bezeichnet. Und ja, Sie sind sogar verpflichtet ein kroatisches Küstenpatent zu besitzen und sich so beim Hafenamt anzumelden. Dies gilt bei ausländischen Booten bei entweder eine Länge von über 2,5 m und/oder bei Booten mit einer Motorleistung von über 5kW.
Es steht außerdem eine Gebühr an die sich „Permit“ also „Erlaubnis“ nennt. Hierbei handelt es sich um zwei Gebühren, die quasi in einem bezahlt werden. Die zwei Gebühren, um die es hier geht, sind zum einen die Schiffssicherheitsgebühr und zum anderen die Leuchtfeuergebühr. Früher nannte man diese Gebühr noch „Vignette“ oder aber auch „Bootsvignette“.
Außerdem ist es wichtig anzumerken, dass Sie, wenn Sie auf dem Wasser unterwegs sind, stets den gültigen Zahlungsbeleg bei sich haben müssen. Ohne den Zahlungsbeleg müssen Sie sich leider auf ziemlich hohen Strafen gefasst machen.

Bevor Sie die Chance auf Ihren Motorbootführerschein bekommen sind Sie dazu verpflichtet einen kurzen Einführungskurs zu absolvieren. Diese Kurse werden an den zahlreichen Bootsführerschulen angeboten. Außerdem muss eine amtliche Prüfung abgelegt werden, jedoch stellen beide Voraussetzungen keinerlei Schwierigkeiten dar und sind relativ unkompliziert.

Kroatische Bootsführerscheine – Die verschiedenen Kategorien:

Zunächst einmal gibt es das Boat Skipper Küstenpatent A . Dieses brauchen Sie bei Nutzung eines Bootes mit einer Länge von bis zu 7 Metern und/oder bei maximal 8 KW Motorstärke. Hierbei müssen Kursteilnehmer mindestens 16 Jahre alt sein. Je nach Kategorie gibt es auch eine bestimmte Entfernung zur Küste, die diese Kategorie nicht überschreiten darf.
So darf die Kategorie A sich 6 nautische Meilen von der Küste entfernen.

Die nächste Kategorie wird wohl die Interessantere sein, da sie obendrein auch noch die geläufigste ist. Und zwar ist es das Boat Skipper Küstenpatent B . Dieses gilt für die Nutzung von Motor- und Segelbooten, sowie Yachten und Jetfahrzeuge mit einer Länge von höchstens 20 Metern. Die Motorleistung ist hierbei unbegrenzt. Dieser Bootsführerschein wird von einer UKW Seesprechfunkberechtigung begleitet; Sie ist zeitlich nicht limitiert. Bei dem Küstenpatent B sind keine Fahrteneinschränkungen in Gewässern Kroatiens vorhanden. Der Boat Skipper B kann man ab 16 Jahren erhalten, beim tatsächlichen Bootsführerschein ist das anders. Der wird nämlich ab 18 Jahren auch für die Nutzung im Fahrtenbereich III, also 6 nautische Meilen Küstenentfernung, zugelassen.

Als Nächstes und Letztes möchte ich Ihnen den Küstenpatent Boat Skipper C vorstellen. Es gestatten unter anderem auch die kommerzielle Nutzung für Boote von bis zu 30 Bruttoraumzahl.
Die Motorleistung wird hier erfreulicherweise nicht eingeschränkt, jedoch ist es wichtig zu erwähnen, dass der Boat Skipper C nur für 5 Jahre gültig ist und somit regelmäßig erneuert werden muss. Dies beinhaltet eine offizielle ärztliche Untersuchung.

Sowohl für die private Nutzung als auch für das kommerzielle Steuern von Yacht- und Segelschiffen von bis zu 200 Bruttoraumzahl (oder auch BRZ) benötigen Sie den Bootsführerschein Yachtmaster A . Die Gültigkeit dieses Führerscheins ist nach 5 Jahre ebenfalls auf eine Erneuerung angewiesen und auch hier wird eine offizielle ärztliche Untersuchung gefordert.

Wie im obigen schon genannt ist eine der Kategorien für diesen Text wohl die relevanteste und das ist der Boat Skipper B !

Durch diesen Bootsführerschein bekommen Bootsfahrer und Segler die Gelegenheit, eine Unmenge an Küstenstädten Kroatiens zu bestaunen. Der allererste Schritt ist es an Ausbildungskursen (theoretischen und praktischen) teilzunehmen und sofort danach die Prüfung für den Bootsführerschein abzulegen. Während der Ausbildung werden Teilnehmer vor Ort mit den dort herrschenden Gegebenheiten und Regeln vertraut gemacht.

Küstenpatent
Küstenpatent



Porec Küstenpatent einfach in Deutsch?

Der kroatische Bootsführerschein ist auch für den deutschen Staatsbürger gänzlich optimal, denn sowohl die Ausbildung als auch die tatsächlichen Prüfungen werden in deutscher Sprache angeboten. Der Boat Skipper B Führerschein ist eben wegen seiner unglaublichen Flexibilität besonders beliebt, vor allem in Kroatien.

www.kuestenpatent-guenstiger.at

UKW Seesprechfunkpflicht in Kroatien

Für die meisten Yachten und Charterboote gilt in Kroatien eine sogenannt Funkausrüstungspflicht. Genau aus diesem Grund ist die UKW Funktauglichkeitsprüfung ein großer Teil der Boat Skipper B Prüfung. Wenn Sie bereits einen Bootsführerschein besitzen nur leider ohne UKW haben Sie die Möglichkeit eine amtliche UKW Zusatzprüfung zu bestreiten und so Ihren kroatischen Bootsführerschein zu aktualisieren. Diese Prüfung beinhaltet Grundwissen zum Seesprechfunk und das globale Funkalphabet und zu guter Letzt einfache Navigationsvorgänge.


Porec Küstenpatent entlang der Küste Kroatiens

Der Bootsführerschein wird in extra authorisierten Ausbildungszentren ausgestellt. Die Ausbildung findet unter anderem in Porec – „Happy Nautica“ statt. Sie dauert 1 bis 2 Tage.
Der praktische Teil steht hier im besonderen Augenmerk der Ausbildung. Preislich kann man sagen, dass sich der Gesamtpreise für den Boat Skipper B setzen grundsätzlich bei 129 Euro anfängt. In diesem Gesamtpreis sind Betreuung und die vollständige Kursabläufe, die Prüfungs- Abläufe und offiziellen -gebühren enthalten.
Wiederholungsprüfungen können gratis bestritten werden.

www.kuestenpatent-guenstiger.at

Internationale Anerkennung

Seit 1992 ist Kroatien Mitglied der „International Maritime Organisation“. Aufgrund dessen ist es ziemlich einfach, zu erkennen, dass der kroatische Bootsführerschein nicht nur Inlands, sondern auch völlige Gültigkeit sondern auch in allen Ländern des Mittelmeerraumes genießen kann. Dies bedeutet, dass auch in diesen Gebieten Segelboot- und Yachtenführer (dank des Führerscheins) auf den jeweiligen Binnengewässern fahren dürfen. Dieser Bootsführerschein ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international auf Küstengewässern anerkannt.

www.kuestenpatent-guenstiger.at


Wie lange dauert es normalerweise ein Küstenpatent Porec zu machen?

Der Vorbereitungskurs dauert normalerweise den ganzen Tag. Bei der mündlichen Prüfung muss man mit einer viertel Stunde, also mit circa 15 Minuten rechnen. Je nach Anbieter variieren die Ausbildungskosten. Im Durchschnitt kostet ein Kurs zuzüglich Lernmaterialien ungefähr 180 Euro. Bei der Prüfungsgebühr liegen wir bei circa 120 Euro, jedoch muss man sich vorher noch im Hafenamt von Kroatien melden und eventuell werden und Reise- und Übernachtungskosten anfallen.

Im nächsten Abschnitt befinden sich wichtige Informationen über die Einreise, die Zollverarbeitung, die Grenzkontrolle usw.

http://www.kuestenpatent-guenstiger.at

Einreise auf dem Landweg

Die meisten Bootbesitzer benutzen den Landweg, um nach Kroatien zu gelangen. Das Boot muss and der Grenze mündlich deklariert werden, wenn es auf dem Anhänger, auf dem Dach Ihres Autos oder aber mit dem LKW transportiert wird.

!Sehr wichtig! : Seit dem Jahr 2009 gibt es eine neue, wichtige Regel: Seitdem dürfen nur Sie als Besitzer des Bootes oder die Spedition (durch die Ausstellung einer Vollmacht) die Grenze Kroatiens überqueren. Natürlich wird dies auch nur nach einer mündlichen Deklaration möglich.

Falls Sie jedoch die Einfuhr einer Yacht mithilfe einer Speditionsfirma in Betracht ziehen, dann sollte im Voraus unbedingt Kontakt mit dem entsprechenden Hafenamt suchen. Denn für diese Einreise benötigen Sie einige Papiere, um das überhaupt möglich zu machen. So brauchen Sie Einfuhr- und Zollpapiere (wird üblicherweise von der Spedition übernommen).

Sie als Eigentümer des Wasserfahrzeuges haben nach der Ankunft im Zielland Kroatien folgende Dinge zu erledigen:

1. Bezahlung für die Schiffart Sicherung entrichten
2. Bezahlung der Aufenthaltsgebühr (kommt auf die Länge des Zeitraums an)

Und zu guter Letzt müssen Sie den Aufenthalt als ausländischen Staatsbürger auf dem Boot melden.

Doch wie verhält sich die Sache, wenn ich über den Seeweg nach Kroatien einreise?

Wer über den Seeweg mit dem Boot nach Kroatien einreist muss sich umgehend um alle Grenzformalitäten kümmern. Also ist man verpflichtet umgehen in den nächsten Hafen einzulaufen und sich um die folgenden Grenzformalitäten zu kümmern:

1. Liste der im Boot Anwesenden, die im Vorhinein erstellt wurde, im Hafenamt beglaubigen lassen
3. Bezahlung der Schiffart Sicherung
4. Bezahlung der Aufenthaltsgebühr
5. Ausländische Staatsbürger auf dem Boot entsprechend der Sondervorschriften melden
6. dann Ausreise mit Boot auf dem Seeweg

Bevor Sie nun also Kroatien wieder verlassen, müssen Sie sich erneut einer Grenzkontrolle unterziehen. Die Liste der im Boot Anwesenden muss im Hafenamt beglaubigt werden. Sobald dies erledigt ist, muss Kroatien auf dem schnellsten Weg verlassen werden.

Hafen- und Verkehrsbestimmungen

Die in Kroatien geltenden Hafen- und Verkehrsbestimmungen sind (wie in den meisten Ländern) sehr umfangreich. Es gibt zahlreiche Verbote und Ausnahmen, die beachtet werden müssen.

Hier die genauen Zahlen die Schiffe, Boote und Yachten in Kroatien unbedingt zu beachten haben:

1. Segelschiffe und Motorboote: Segelschiffe und Motorboote brauchen einen Abstand von mindestens 50 Meter zur Küste
2. Yachten: Yachten müssen einen Abstand von mindestens 150 Meter beibehalten
3. Schiffe: Schiffe brauchen einen Abstand von mindestens 300 Meter
4. Tret- und Paddelboote, Kanus, Kajaks, Surfer und Ruderboote: Die eben genannten dürfen auch weniger als 50 Meter Abstand zur Küste haben

Der Zoll

Aufgrund des Beitritts Kroatiens in die EU gibt es einige Regel, die sich nun verändert haben. Jetzt mehr dazu:

Für das in der EU gekaufte oder in die EU überführte Boot muss ein entsprechender Nachweis des Gemeinschaftscharakters vorliegen. Dies kann in Form des T2L-Dokuments dokumentiert sein. Aber auch das Mitführen der Ursprungsrechnung des Bootkaufs mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist als Nachweis rechtsgültig.

Hinzu kommt, dass nachgewiesen werden muss, dass sich das Boot zum Zeitpunkt des EU-Beitritts 2013 nicht in Kroatien lag. Andernfalls muss für das Boot eine entsprechende Zolldeklaration durchlaufen.

Porec Küstenpatent einfach machen mithilfe von Porec Happy Nautica

Die einhellige Meinung über den Anbieter Happy Nautiker steht fest: grundliegend positiv! Porec Happy Nautica bietet Kompakt Kurse zur Vorbereitung auf den Bootsführerschein. Das Unternehmen besitzt jahrelange Erfahrung bei der Schulung von Urlaubern aus deutschsprachigen Ländern .
Der oben genannte Kompakt Kurs ist sehr professionell konzipiert worden. Er ermöglicht Ihnen innerhalb nur eines Tages Ihren ersehnten Führerschein zu bekommen. Nachdem am Vormittag der Vorbereitungskurs absolviert wurde, können Sie bereits am Nachmittag die amtliche Prüfung ablegen und auch dort gibt es eine einwandfreie Betreuung.

Das Unternehmen überzeugt durch seine gut ausgebildeten und erfahrenen Trainern und durch eine außergewöhnliche Erfolgsquote, die bei den Prüfungen bei fast 100 % liegt.
Es gab ausschließlich nur gute Erfahrung mit Porec Happy Nautica. Trotz den sehr, sehr günstigen Preise liegt die Erfolgsquote bei fast 100 Prozent. Wenn Sie also Ihr Porec Küstenpatent sowohl sicher als auch seriös erwerben wollen, dann sollten Sie definitiv „Porec Happy Nautica“ suchen oder den folgenden Link klicken:

www.kuestenpatent-guenstiger.at




Küstenpatent in Istrien

In der kroatischen Halbinsel Istrien ist das Küstenpatent in Istrien definitiv kein unerreichbarer Traum: Auch dort ist es günstig und dauert nicht lange bis man das Küstenpatent B hat. Wenn sie Ihren Nautik Urlaub also in Istrien planen wollen, ist es ein Leichtes die Skipper B-Lizenz in nur 2 Tagen ganz bequem vor Ort zu machen. Auch hier kann ich Ihnen den Anbieter Happy Nautica aus den oben geschilderten Punkten nur wärmstens empfehlen.

Küstenpatent in Istrien – Wo kann man es absolvieren?

Es bieten sich Ihnen zwei mögliche Ort an denen Sie Ihren Bootsführerschein in Istrien erwerben können. Entweder Sie möchten ihn in Pula oder in Porec absolvieren.

Hier eine kleine Gegenüberstellung der zwei Städte:

Pula:
Pula ist die älteste Stadt Kroatiens. Wunderschöne, einzigartige Stadt, die als eine der bedeutendsten und modernsten Küstenstädte gilt. Außerdem ist sie reich an kulturellem Erbe.

Porec:
Im Laufe des Textes wurde schon viel über Porec gesprochen deswegen hier nir ganz kurz: Porec ist der beliebte Sommerbadeort der Halbinsel Istrien und liegt an der Küste. Die Stadt glänzt mit seiner historischen Altstadt – sehenswert!

Der Kurs und die Prüfung sind jeweils an zwei Tagen
Pula: Kurs, Freitags von 12:00 – 15:00 Uhr
Porec: Kurs, Freitag 18:00 – 21:00 Uhr.



Die Prüfung findet in beiden Städten am nächsten Tag also am Samstag ab 11:00 Uhr statt. Der Preis beläuft sich auf 129 Euro zuzüglich amtlicher Gebühren.

Das Porec Küstenpatent einfach mal so machen? Wie einfach ist es wirklich?

Es hört sich ziemlich einfach an und ist zudem auch noch richtig praktisch! Einfach im Urlaub quasi nebenbei den Bootsführerschein machen. Ich möchte aber zur Vorsicht raten: Denken Sie daran, dass es nicht nur die theoretische Prüfung ist! Wenn Sie noch nicht allzu viel praktische Erfahrung haben ist es definitiv riskant beziehungsweise macht es wenig Sinn sich gleich einen Bootsführerschein holen zu wollen. Natürlich ist der Enthusiasmus verständlich, jedoch muss man versuchen sich zu zügeln. Es ist definitiv ratsam erst eine Menge praktische Erfahrung sammeln bevor man dran denkt ein Boot komplett selbst zu führen und obendrauf noch eine Prüfung absolvieren will. Falls Sie also auf Nummer Sicher gehen wollen besuchen Sie ihm Vorhinein einen Praxiskurse.

FAZIT

Das Porec Küstenpatent sowie das Küstenpatent in Istrien sind auf jeden Fall eine Investition wert. Ein großer Vorteil ist definitiv dass das Küstenpatent in Kroatien relativ kostengünstig ist und die keine gefahrenen Seemeilen keine Rolle spielen.

Ein Küstenpatent bedeutet für mich die grenzenlose Freiheit sich so auf dem Meer bewegen zu können, wie man möchte. Wieder an der Küste angekommen erwartet einen eine hervorragenden Küche und unglaublich gastfreundliche Menschen. Das Patent bietet Ihnen die Möglichkeit das Land ganz in Ihrem eigenem Tempo zu entdecken.
Es stellt Ihnen die Grundlage für Ihre Entdeckungsreise dar.

FB2 Segelschein

Bootsführerschein in Kroatien inkl. UKW Funk

Bootsführerschein in Kroatien inkl. UKW Funk

WERBUNG

Ständige Begleiter des kroatischen Küstenpatents, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz sind die fünf „W-Fragen“ dazu gesellen sich „Seriös“ und „Praxis“. Leider gibt es auch in dieser Branche unseriöse Anbieter, meist erkennbar daran, dass diese Firmen nicht offiziell registriert sind – nur eine „Postanschrift“ haben.

AC Nautik und Happy Nautica (Adria Navis d.o.o) sind zwei renommierte Spitzen-Anbieter, wenn es um das kroatische Küstenpatent geht.

Die Frage wo Interessierte den Bootsführerschein machen können ist schnell beantwortet: AC Nautik bietet das kroatische Küstenpatent inkl. UKW-Funk in Graz und Wien (Österreich) und in Opatija und Rabac (Kroatien) an. Happy Nautica offeriert den Boat Skipper B inkl. UKW-Funk kroatienweit in Poreč, Pula, Rijeka, Zadar, Šibenik und Split an.

Wie lang das Procedere dauert, hängt weitgehend vom persönlichen Einsatz ab. Das Skriptum sollte schon gut sitzen und verinnerlicht sein. Der abschließende Vorbereitungskurs dauert ca. 5 Stunden. Dann folgt die Prüfung. Für den Vorbereitungskurs und die anschließende Prüfung sind ein oder zwei Tage vorgesehen. Die Ein-Tages-Variante sieht vor, dass der Vorbereitungskurs und die Prüfung an einem Tage durchgeführt werden.

Ausblick Marina

Die Prüfung zum kroatischen Küstenpatent vor der amtlichen Prüfungskommission im zuständigen Hafenamt trifft nur die Theorie. Man verzichtet bewusst auf eine praktische Prüfung. Das Gebiet der Praxis ist so allumfassend und „learning by doing“ ist immer noch die beste Methode, allerdings auch zeitaufwendig und zugleich häufigste Lernform im lebenslangen Lernprozess. Es sollte selbstverständlich sein, nach bestandener Prüfung, praktische Erfahrungen zu sammeln. Angebote dazu machen AC Nautik und Happy Nautica.

Was ist beim Chartern zu beachtet? Nach bestehenden Vorschriften muss der Skipper für das entsprechende Wasserfahrzeug einen Bootsführerschein besitzen. Ob er für das zu charternde Boot auch qualifiziert ist, entscheidet allein der Vercharterer. Er kann ablehnen oder auf eine Probefahrt bestehen und dann entscheiden. Wenn der Vercharterer auf nicht qualifiziert einstuft, kann er das Charterboot verwehren.

Im Gegenteil zu den österreichischen Befähigungsausweisen FB1 bis FB4, die in einer privatrechtlichen Konstruktion zustande kommen und erst als kostenpflichtiges Internationales Zertifikat einen offiziellen Touch bekommen; ist das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ein amtlicher Befähigungsausweis und international anerkannt.

Die Kosten für ein kroatisches Küstenpatent sind überschaubar. Bei AC Nautik betragen diese zwischen € 135,00 und € 169,00 zuzüglich der amtlichen Prüfungsgebühr von € 115,00 und Happy Nautica berechnet zwischen € 135,00 und € 159,00 zuzüglich der amtlichen Prüfungsgebühr. Private Kosten für Anreise, Verpflegung etc. sind nicht inbegriffen.

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Mehr Infos unter: www.kuestenpatent-kroatien.at

Taue und Schifferknoten – genauer hinschauen lohnt sich.

Taue und Schifferknoten – genauer hinschauen lohnt sich.

Synthetik kontra Natur

Es ist schon einige Jahrzehnte her, da wurden Seile/Taue für Bergsteiger und Segler aus folgenden Faserpflanzen hergestellt: Flachs, Hanf, Kokos, Manila und Sisal. Die früher zum Segeln und Bergsteigen verwendeten Taue/Seile waren meist aus Hanf; heute werden überwiegend synthetische Materialien – Polypropylen (PP), Polyamid (PA), Polyester (PES) oder hochfestes Polyethylen (PE) – verwendet. Sie sind bei geringerem Gewicht und Durchmesser stabiler, scheuerfester und gut handhabbar (lehnig). Abhängig von der Imprägnierung nehmen sie kaum Wasser auf und frieren weniger leicht ein. Allerdings altern Kunststoffseile durch die UV-Strahlung des Sonnenlichts und ihre Haltbarkeit und Festigkeit nehmen mit der Zeit ab. Für klassische Seemannsknoten könnten einige Arten moderner Kunststoffseile weniger gut geeignet sein, Knoten können sich lösen, verschieben und unvorhersehbare Unfälle verursachen.

Zwischen den beiden Entwicklungsschritten (Natur-, Kunststofffasern) waren Fallen aus Stahlseilen, die schon deutlich weniger reckten und – insbesondere bei Verwendung von rostfreien Stählen – deutlich langlebiger waren. Diese Seile konnten nicht mehr von Hand gezogen werden, es müssen spezielle Drahtseilwinschen verwendet werden.

Die Ansprüche an das in der Sportschifffahrt verwendete Tauwerk steigen ständig. Fallen werden heute üblicherweise aus reckarmen Kunstfasern gefertigt. Bei geringen Anforderungen komm Tauwerk aus Polyester mit etwas weniger guten Reckeigenschaften zum Einsatz. Regattasegler und Fahrtensegler verwenden Tauwerk aus Dyneema mit geringen Reckwerten und höchsten Bruchlasten.

Für Fallen wird heutzutage geflochtenes Tauwerk verwendet, allein durch seine Konstruktion hat geschlagenes Tauwerk zu viel Reck.

Geschlagenes oder geflochtenes Tauwerk

Da sind zwei verschiedene, entscheidende Konstruktionsmerkmale. Die geschlagene (gedrehte) Konstruktion ist mit größter Wahrscheinlichkeit die älteste Machart und zugleich Basis für viele Tauwerksorten und Garne. Geschlagenes Tauwerk ist stark und bewährt. Es neigt allerdings zum Kinken – einen Seildefekt in der Art, einer Knickstelle, Biegung oder Falte zu bilden. Das Seil darf sich nicht aufdrehen, muss geschlossen bleiben – wichtig bei Fasern mit glatter Oberfläche. Einfache Spleißbarkeit, günstige Herstellungskosten und die plastische Oberfläche werden den geschlagenen Seilen auch in Zukunft einen gewissen Marktanteil sichern.

Im Segelsport findet man geschlagene Tauwerksorten meist nur noch als Festmacher oder Ankerleinen. In anderen Bereichen wurde durch geflochtenes Tauwerk abgelöst.

Geflochtenes Tauwerk

Flechten ist die zweite Basiskonstruktion für Tauwerk. Vom achtfach-Geflecht bis zu komplizierten Kernmantel-Verbundkonstruktionen aus unterschiedlichen Materialien können geflochtene Seile den jeweiligen Anwendungsbereichen optimal angepasst werden. Die besten Eigenschaften findet man bei doppelt geflochtenen Seilen, bei denen Mantel und Kern geflochten sind. Hochwertige Schoten und Fallen sind heute immer häufiger doppelt geflochtene Konstruktionen.

Knotenarten

Folgende Arten von Knoten sind für den Skipper von Bedeutung, erfüllen in der Schifffahrt wichtige Aufgaben:

Verbindungsknoten – Festmachknoten – Stopperknoten – Klemmknoten – Schlaufe – Schlinge

Unübersehbar die Knoten-Anzahl

Es gibt viele Tausend Knoten, darunter sicher mehrere bei denen die Bezeichnung Knoten nur schwer nachvollziehbar ist. Selbst bei den häufiger zitierten 40 Seemannsknoten kommen normale Skipper ins Grübeln. Belassen wir es bei den acht oder zehn, die an Bord eines Sportbootes Anwendung finden. Um sicher festzumachen oder um Leinen zu verbinden, kommt der Freizeitskipper im Bordalltag meist mit zehn Knoten aus. Trotz unterschiedlicher Anwendungsbereiche haben alle Knoten eines gemeinsam: Sie lassen sich leicht knüpfen, bieten sicheren Halt und können ebenso leicht gelöst werden. Bei der Prüfung zu Bootführerscheinen müssen nachstehende Knoten erklärt und sicher beherrscht werden. Damit das auch nach bestandener Prüfung bleibt, sollten die Knoten immer wieder geübt werden. Wird es einmal brenzligen, ist es mehr als wichtig, dass man sofort den treffenden Knoten knüpfen kann.

Prüfungsknoten

Achtknoten ­– Palstek – Webleinstek – Stopperstek – Kreuzknoten – Rundtörn mit 2 halben Schlägen – Schotstek – Klampen belegen – (Webleinstek auf Slip – Doppelter Schotstek). Acht oder zehn Prüfungsknoten ganz nach Belieben. Video über die Knoten bei YouTube

Was zu hinterfragen wäre

Es gibt kritische Stimmen zum Verhältnis zwischen dem modernen, synthetischen Tauwerk und den althergebrachten, bewährten Seemannsknoten. Es soll bisher Situationen gegeben haben, bei denen die Knoten auf modernen Tauen nicht gehalten haben, was man ihnen bisher zugetraut hat. Wer Bergsteiger war und noch ist, sich noch an Zeiten erinnern kann, da die Hanfseile bei Nieselregen und tieferen Temperaturen zum indischen Seiltrick missbraucht wurden – sich senkrecht hochstellen ließen. Ans Seil gefesselt die Hütte betraten, weil sich ein Knoten nicht öffnen ließ, gefroren und zu Eis erstarrt, hielt er allen Versuchen stand. Froh waren fast alle, als so nach und nach die ersten bezahlbaren, synthetischen Bergseile erhältlich waren. Zugegeben es gab Unfälle aber die Ursachen suchten die Bergsteiger bei sich und nicht beim Material. Heute weiß man es besser, wenn gleichzeitig mehrere Kräfte auf den Knoten und das Tau einwirken, dass der Knoten nicht hält und das Seil freigibt, bzw. ein Seilende durch den Knoten schlüpft.

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik

Schiffsführerpatente für Österreich

Schiffsführerpatente für Österreich

Befähigungsausweise für Motorjachten, Motor- und Sportboote

Binnengewässer

Motor-Jachten und -Boote dürfen auf Binnengewässern nur mit entsprechendem Befähigungsausweis selbständig geführt werden. Der Ausweis wird nach dem erfolgreicher Ablegung der entsprechenden Schiffsführerprüfung ausgestellt.

Arten der Befähigungsausweise

Folgende Arten von Befähigungsausweisen sind auszustellen:

  • Kapitänspatent – Schifferpatent für die Binnenschifffahrt A: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen einschließlich Seeschifffahrtsstraßen und sonstigen Binnengewässern mit Ausnahme von Wasserstraßenabschnitten, für die besondere Streckenkenntnisse erforderlich sind.
  • Kapitänspatent – Schifferpatent für die Binnenschifffahrt B: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern mit Ausnahme von Wasserstraßenabschnitten für die besondere Streckenkenntnisse erforderlich sind;
  • Kapitänspatent – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;
  • Schiffsführerpatent – 20 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen aller Art, deren Länge gemessen am Schiffskörper weniger als 20 m beträgt und die nicht mehr als 12 Fahrgäste befördern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;
  • Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;
  • Schiffsführerpatent – 10 m:Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;
  • Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
  • Schiffsführerpatent Raft gilt für Rafts auf Seen und Flüssen, nicht aber auf Wasserstraßen.

Führung von Schwimmkörpern

Die Befähigungsausweise gelten auch für die Führung von Schwimmkörpern, die hinsichtlich der Länge, der Antriebsleistung, der Tragfähigkeit, des Fahrtgebiets und des Verwendungszweckes dem jeweiligen Berechtigungsumfang entsprechen. Schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen für den Einsatz von Schwimmkörpern bleiben davon unberührt.

Zuständigkeiten

Die oben genannten Kapitäns-Patente werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie herausgegeben, die anderen von den Landesregierungen. Dabei können die Patente für Wasserstraßen nur in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgelegt werden, da die anderen Bundesländer über keine Wasserstraßen verfügen. Das Raft-Patent kann nur in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol oder der Steiermark erworben werden.

Vorläufiger Befähigungsausweis

Über Antrag ist nach bestandener Prüfung ein vorläufiger Befähigungsausweis einschließlich der jeweils zutreffenden Befristungen, Beschränkungen und Auflagen auszuhändigen. Der vorläufige Befähigungsausweis gilt in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ab Aushändigung bis zur Zustellung des Befähigungsausweises, längstens für die Dauer von drei Monaten.

Die Bezeichnung Kapitänin bzw. Kapitän dürfen nur Inhaberinnen bzw. Inhaber eines Befähigungsausweises gemäß Abs. 1 Z 1, 2 und 4 führen.

Ausnahme Bodensee

Eigene Bestimmungen gelten für den Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau. Auskünfte über die auf diesen Gewässern geltenden Vorschriften erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestraße 1, 6900 Bregenz unter der Telefonnummer 05574/49510.

Achtung

Segelboote mit Verbrennungsmotor gelten als Motorboote. Auf Gewässern in Österreich bestehen für Ruder- und Segelboote weder eine Zulassungs- noch eine Führerscheinpflicht. Die Verkehrsregeln gelten auch für Ruder- und Segelboote. Motorboote sind zulassungs- und auch führerscheinpflichtig.

Befähigungsausweise für Küstengewässer

In vielen Ländern Europas besteht für die Küstengewässer eine Führerscheinpflicht. In Österreich können folgende Befähigungsausweise können erworben werden:

„Watt- oder Tagesfahrt“: die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (FB 1 – Fahrtbereich 1);

„Küstenfahrt“: die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (FB 2 – Fahrtbereich 2);

„Küstennahe Fahrt“: die Fahrt in küstennahen Gewässern. Die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (FB 3 – Fahrtbereich 3);

„Weltweite Fahrt“: die Fahrt, die über den Bereich der Küstennahen Fahrt hinausgeht (FB 4 – Fahrtbereich 4).

Alle Befähigungsausweise werden jeweils für Motorjachten und Segeljachten gemäß nachstehender Definition in § 2 „Begriffsbestimmungen“ der JachtVO herausgegeben.

1.„Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;

a)„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

b)„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden;

2.„Österreichische Jacht“: Jacht, die nach dem Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981 in der jeweils geltenden Fassung, zur Seeschifffahrt zugelassen ist.

Es ist machbar

Faktisch haben österreichische Staatsbürger/Innen bereits mit dem Führerschein FB 2 oder dem kroatischen Küstenpatent – den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunkberechtigung – die rechtlichen Voraussetzungen, um auf weltweite Fahrt zu gehen – denn jenseits der Hoheitsgewässer – auf der offenen See – besteht keine Führerscheinpflicht. Weltweite Fahrt setzt voraus, dass der Skipper über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, mit allen Wassern gewaschen ist.

Boat Skipper B – kroatisches Küstenpatent

Für die Küstenbereiche kann auch das kroatische Küstenpatent erworben werden, dies ist nicht nur für österreichische Staatsbürger in den meisten Küstengewässern Europas und Anliegerstaaten des Mittelmeeres ein gültiges und akzeptiertes Schiffsführerpatent:

Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Eigner-  &  Charteryachten

Yachten bis 30 BRZ/GT (das sind Monohulljachten bis ca. 18 m Länge),

Motoryachten und Motorjachten,

Segelboote und Segelyachten,

Einrumpfboote und Katamarane, alle ohne PS Beschränkung,

Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung,

Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski.

Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gilt dann die Einschränkung, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.

Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

Das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunkberechtigung ist eine echte, weniger kostenintensive und zeitaufwendige Alternative zu den aufwendigen österreichischen vergleichbaren Befähigungsausweisen (Motor- und Segelboot). Da nur eine theoretische Prüfung ansteht, sollte es für angehende Skipper selbstverständlich, sich unter Anleitung eines erfahrenen Skippers an Bord ein gewisses Maß an Praxis anzueignen.

Kurse für das Küstenpatent finden in Österreich und Kroatien statt, die Prüfungen werden generell in Kroatien, in den zuständigen Hafenämtern durchgeführt. Weiterführende Informationen zum Küstenpatent hier.

Quelle:

Schiffsführerverordnung

AC Nautik

Kein FB 3 ohne vorhandenen FB 2 und die ICs dafür

Kein FB 3 ohne vorhandenen FB 2 und die ICs dafür

Neue Jachtverordnung – JachtVO

Mit 8. Mai 2020 wurde die neue Jachtverordnung erlassen, die wichtigsten Änderungen sind:

  • Unterschieden wird nur noch zwischen „Motorjachten“ oder „Motor- und Segeljachten“. Wenn die praktische Prüfung auf einer Segeljacht mit Motorantrieb durchgeführt wird, ist keine eigene Prüfung mehr auf einer Motoryacht nötig.
  • Falls ein bereits vorhandenes IC nur für Segeln ausgestellt ist und bei der Theorieprüfung auch das Modul Motor absolviert wurde, kann ohne zusätzlicher Prüfung das IC für „Motor- und Segeljachten“ beantragt werden (ansonsten wäre die Theorieprüfung Modul Motor nachzuholen).
  • Vereinfachter Nachweis der Seemeilen, kein Nachweis von Bordtagen mehr erforderlich, für FB3 sind keine Langfahrten mehr nötig.
  • Seemeilen können durch eine vom Skipper unterfertigte Seemeilenbestätigungen nachgewiesen werden, für eigene Skipper-Meilen sind jedoch ein Logbuch oder logbuchähnliche Aufzeichnungen erforderlich.
  • Für Segeljachten kann ein Teil davon auch auf einer Motoryacht nachgewiesen werden.
  • Die Frist zwischen theoretischer und praktischer Prüfung wurde von 2 auf 3 Jahre verlängert.
  • Für alle, die vor dem 8. 5. 20 die Theorieprüfung abgelegt haben, gilt jedoch weiterhin die 2-Jahres-Frist mit einer Verlängerung plus ein paar (nicht näher definierte) Monate aufgrund einer Covid-19 Fristverlängerungen.
  • Für den privaten Befähigungsausweis FB3: die Seemeilenbestätigungen müssen binnen 3 Jahren nach der FB3 Theorieprüfung nachgewiesen werden (bzw. binnen 3 Jahren nach der FB2 Praxisprüfung, falls davor die FB3 Theorieprüfung abgelegt wurde).
  • Für alle, die vor dem 8. 5. 20 die Theorieprüfung abgelegt haben, gibt es weiterhin keine Frist.
  • Der Nachweis von Langfahrten entfällt jedoch generell.
  • Für die Ausstellung eines ICs ist weiterhin ein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich
  • Ohne diesen kann jedoch ein privater Befähigungsausweis des SFV-Süd um € 40 ausgestellt werden, mit welchem Sie dann später selbst zusammen mit dem Erste-Hilfe-Nachweis das IC bei der via donau beantragen können. 

Prüfungszulassung

Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

§ 24. (1) Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten müssen spätestens zum Zeitpunkt der Ablegung der praktischen Prüfung

  1. das 18. Lebensjahr, für ein Internationales Zertifikat für den Fahrtbereich 1 das 16. Lebensjahr, vollendet haben;

2.     geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet sein;

3.     seemännische Praxis aufweisen.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der theoretischen Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

(3) Die geistige und körperliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Sie hat jener zum Lenken eines Kraftfahrzeugs der Klasse B gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe zu entsprechen, dass darüber hinaus ein ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen sein muss.

(4) Von der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt. Ist für ein solches der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen.

(5) Die seemännische Praxis ist mittels Dokumenten gemäß § 20 Abs. 2 wie folgt nachzuweisen:

2. für den Fahrtbereich 2

a)     zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 300 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen;

b)    zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen;

3. für den Fahrtbereich 3 durch Vorlage des Befähigungsnachweises für den Fahrtbereich 2 der jeweiligen Antriebsart und

a)     zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 1 000 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer;

b)    zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 1 500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer;

Als Befähigungsnachweise im Sinne der Z 3 und 4 gelten auch Befähigungsnachweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurden.

(6) Der Nachweis der seemännischen Praxis gemäß Abs. 5 ist zu erbringen:

1.für Jachten mit Motorantrieb auf Motorjachten oder auf Segeljachten mit Antriebsmaschine;

2. für Jachten mit Motor- und Segelantrieb auf Motor- oder auf Segeljachten, davon auf Segeljachten mit Antriebsmaschine

b)    für den Fahrtbereich 2 mindestens 200 Seemeilen,

c)     für den Fahrtbereich 3 mindestens 500 Seemeilen, davon mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer,

Die in lit. b) und c) angeführten 200 bzw. 500 Praxis-Seemeilen dürfen auch auf Segeljachten ohne Antriebsmaschine absolviert, diesfalls jedoch nicht überschritten werden.

Internationale Zertifikate

Für Motorjachten oder Motor- und Segeljachten bis zu 24 m Länge (bis zu 10 m für Fahrtbereich 1) und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 – in Kroatien werden für den IC FB 2 nur 30 BRZ anerkannt – können folgende, Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten erworben werden

Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1.     für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1 (FB 1);

2.     für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2 (FB 2);

3.     für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3 (FB3);

4.     für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4 (FB 4).

Wichtig

Die Befähigungsausweise FB1 bis FB 4 für Motor erlauben Ihnen auch das Fahren mit Jet Ski.

In Kroatien sind alle motorisierten Boote unabhängig von der PS-Zahl führerscheinpflichtig!

Wie komme ich zu einem Internationales Zertifikat

Voraussetzung ist: ein Theoriekurs inkl. bestandener theoretischer Prüfung FB2 Prüfungstörn inkl. praktischer Prüfung.

Der Antrag über die Ausstellung des internationalen Zertifikates erfolgt an via donau.

Die Ausstellungsgebühr für das IC Patent beträgt 120,00 €

Mit dem FB 2 kann unmittelbar begonnen werden, für den FB 3 wird der FB 2 vorausgesetzt, für den FB 3 wird jedoch keine weitere Praxisprüfung mehr erforderlich.

Quelle: Jachtverordnung Teil II (8. Mai 2021)

Oder besser gleich das Küstenpatent B

www.kuestenpatent-kroatien.at