Die JachtVO-2020 – die Tiden im Mittelmeer – der FB 2

Die JachtVO-2020 – die Tiden im Mittelmeer – der FB 2

Die Jachtverordnung vom 8. Mai 2020 sollte ein Befreiungsschlag werden, sollte alte, bestehende Fehler im Bereich des IC eliminieren und andere Punkte, die in die Kritik der Fachwelt geraten waren, beseitigen. Bestehende Fehler zwangen zum schnellen Handeln.

Seit Mai ist die neue Jachtverordnung ausgegeben und prompt steht auch diese wieder in der Kritik. Kritiken, die schon beim Entstehen eingebracht worden sind, fanden keine Berücksichtigung und wollen auch auf Dauer nicht verstummen.

Einer der Kritikpunkte erfahrener Nautiker ist, dass teilweise Prüfungsinhalte vom Fahrtenbereich 2 auf die Fahrtenbereiche FB 3 und FB 4 verlagert wurden. Wodurch der FB 2 zwar abgespeckt wurde, dadurch aber zu einem Schein für Küstengewässer ohne erhebliche Tiden degradiert wurde und umgehend den Beinamen „Adria-Schein“ bekommen hat.

Für den FB 3 (bis zu 200 Seemeilen von der Küste bzw. von den Inseln) sind Fragestellungen zur Gezeitennavigation außerhalb der 20 Meilen kaum relevant. Außerdem stellt sich die Frage nach dem Tidenhub im Mittelmeer.

Ebbe und Flut im Mittelmeer

Es gibt sie im Mittelmeer, aber im Vergleich zu den Gezeiten an der Nordsee sind diese nur minimal. Der Meeresspiegel sinkt und steigt an den meisten Küsten nur um wenige Zentimeter. Am höchsten ist der Unterschied in Italien bei Venedig (100 cm), in Triest (120 cm) & bei der Stadt Gabès am Golf von Gabès (200 cm).

Der Mond entfaltet seine Anziehungskraft auch am Mittelmeer aber durch die Meerenge bei Gibraltar kann innerhalb so kurzer Zeit nicht genug Wasser fließen, dass der Meeresspiegel deutlich gesenkt werden kann wie an der Nordsee. Aus diesem Grund sind die Gezeiten im Mittelmeer nicht so ausgeprägt.

Kroatien akzeptiert beim österreichischen IC FB 2 nur 30 BRT

Kroatien akzeptiert beim österreichischen IC FB 2 nur 30 BRT

Wer mit seinen österreichischen IC / FB 2 in Kroatien eine Yacht chartert sollte darauf achten, dass sie nicht mehr als 30 BRT hat, wird dieser Grenzwert überschritten wird es bei einer eventuellen Kontrolle teuer. Strafen erreichen schnell den 600 € Bereich.Das beliebte Boot- und Segelrevier – Kroatiens Küste und ihre Inselwelten – hält für Österreicher eine Beschränkung bereit.

Wen wundert es?

Tut doch scheinbar Österreichs Oberste Schifffahrtsbehörde alles, um Kroatien und seinen „Boat Skipper B“ / „Küstenpatent B “ zu diskreditieren. Außerdem entstehen viele österreichische FB 2 Scheine in kroatischen Hoheitsgewässern und das geschieht häufiger unter fragwürdigen Bedingungen. Unter diesen Umständen darf man sich nicht aufregen, wenn das Gastland sich auf seine Weise revanchiert.

Zumal der FB 2 in der neuen Jachtverordnung vom 8. Mai 2020 nach Meinung erfahrener Nautiker durch die teilweise Verlagerung von Prüfungsinhalten vom Fahrtbereich 2 auf Fahrtbereich 3 und 4 ziemlich abgespeckt und eigentlich zum Schein für Küstengewässer ohne erhebliche Tiden degradiert wurde – Spitzname „Adria“-Schein.Kroatien setzt in seinen Hoheitsgewässern eine Beschränkung für den IC FB2 um und beschränkt diesen auf 30 BRT. Da das Augenmerk nun verstärkt auf den IC vom FB 2 gelegt wird, sind die Skipper gehalten, sich vor dem Törn genau zu überlegen, welches Boot gechartert werden soll, denn bei Verstoß gegen dieses nationale Reglement ist mit Strafen bis zu 600 € zu rechnen.

Damit wird das Chartern größerer Jachten zum Problem, denn größere Monorumpfboote und vor allem Katamarane überschreiten diese 30 BRT meist – Vorsicht ist geboten! Auch ein Lagoon 450 liegt bereits über dieser 30 BRT-Grenze. Bei einem Gewicht von über 30 BRZ muss der Schiffsführer spätestens bei einer Kontrolle einen IC / FB3 vorweisen.

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Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente

Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente

Welche Dokumente sind in Küstengewässern üblich bzw. werden unter den geltenden Umständen anerkannt?

Gültigkeit österreichischer Dokumente an Meeresküsten

Die weltweite (nicht einmal die europaweite) Anerkennung von Befähigungsausweisen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Die hier von der Obersten Schifffahrtsbehörde Österreichs veröffentlichte Übersicht, welche Dokumente in Küstengewässern üblich sind, gipfelt in der Aussage, dass die vorherige Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl in jedem Fall ratsam ist.

Kontaktmöglichkeiten zu den Vertretungen verlautbart das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU) und Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche oder amtlich anerkannte Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist.

Es kann daher – vorbehaltlich kurzfristig abweichender Entscheidung einzelner Staaten – davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die bis 31. Dezember 2011 von den bis dahin gesetzlich genannten Verbänden, dem Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und dem Österreichischen Segelverband (ÖSV), ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, sowie Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten (siehe Schiffsführung auf See) anerkannt werden.

Änderungen der Jachtverordnung 2020

Laut Änderung der Jachtordnung – hier Geltungsbereich: §1. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

Im 3. Teil der neuen Yachtverordnung: Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten heißt es:

Geltungsbereich

§ 11. Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates

§ 12. Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster der Anlage 4 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

§ 13. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

  1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;
  2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;
  3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;
  4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Das heißt aber auch gleichzeitig: In Staaten, welche die internationalen Zertifikate nicht anerkennen, verfügen österreichische Sportbootführer lediglich einen Verbandsschein und können nicht darauf verweisen, dass dieser als amtlicher österreichischer Befähigungsausweis gilt.

Von der Obersten Schifffahrtsbehörde Österreichs sollte man mehr erwarten können.

Das Charter-Boot für Ihren Ausflug in paradiesische Gewässer

Skriptum - Küstenpatent

Das Charter-Boot für Ihren Ausflug in paradiesische Gewässer

Eine Küste zum Entdecken

Kroatien vereint in seinen traumhaften Küstenwelten die abwechslungsreichsten, die schönsten Landschaften Europas. An der über 1.700 Kilometer langgezogenen Küste befinden sich bekannte, endlos lange Sandstrände, weiße Kieselbuchten zur Erholung, aber einsame Felsbuchten zum Entspannen. Hier erleben Sie das glasklare Wasser der Adria – die Reinheit, das tiefe Blau des Meeres.

Natur und Kultur pur

Ein kleines Land als Basis für einen großen und unvergesslichen Urlaub. Malerischen Meeresbuchten, geschützte Naturparadiese, das reiche Kulturerbe und die Gastfreundschaft der Bevölkerung werde Sie verzaubern. Den Charme der vielen historischen Sehenswürdigkeiten erleben und die idyllischen Küstenstädte, die mittelalterliche Schönheit vermitteln.

Das begehrte Bootsrevier in Europa

Die kroatischen Adria-Küstengewässer sind in wenigen Jahren zu der schönsten und begehrtesten Bootsreviere Europas geworden. Allein die Küstenlinie beträgt mehr als 1.700 Kilometer und die annähernd 1000 vorgelagerten Inseln, Eilande und Riffe sind bevorzugte Ziele so mancher Bootstour.

Eigenes oder Charterboot

Natürlich ist es ein Erlebnis der besonderen Art, wenn im eigenen Boot angereist wird. Aber nicht jeder, der gerne die Küstengewässer Kroatien entdecken möchte, hat ein eigenes oder kann in der Urlaubszeit über ein Boot verfügen. In Kroatien ist dies sicher kein Problem, denn hier im Bootsparadies gibt es mehr Charterfirmen als anderswo. Mit Yachtcharter wird das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen festen Zeitraum bezeichnet. Ein Charterdienstleister oder auch ein Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen ein Entgelt, das meist vor Antritt der Reise bezahlt werden muss. Der abgeschlossene Chartervertrag regelt die Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers.

Vielseitig – die Möglichkeiten des Chartern

Die Anmietung einer Charteryacht kann entweder direkt beim Eigner, über ein darauf spezialisiertes Reisebüro oder über eine Yachtcharteragentur abgeschlossen werden.

Crewed Charter

Bei der „Crewed Charter“ wird neben der Yacht auch das benötigte Bordpersonal beim Charterer gemietet. Das Personal besteht aus einem erfahrenen Skipper, welcher die Yacht steuert und dem Bedürfnis angepasst aus einem Koch und/oder Hostess(en). Da der Skipper verantwortlich für die Yacht ist, haftet der Charterer selbst in der Regel nicht für etwaige Schäden.

Bareboat-Charter

Wird eine komplette Yacht gechartert und dabei auf zusätzliches Bordpersonal verzichtet, wird diese Art „Bareboat-Charter“ genannt. Der Charterer stellt dabei den – oder ist selbst der – Skipper. Haftet entsprechend dem abgeschlossenen Chartervertrag für etwaige Schäden.

Kojencharter

Wenn der Charterer nicht die gesamte Yacht, sondern nur eine oder einzelne Kojen mietet, so wird von Kojencharter gesprochen. Die Verantwortung trägt der Skipper, gegebenenfalls zusammen mit dem Reeder, der die Koje vermietet und die Reise organisiert. Der Charterer wird aber an der Törnplanung beteiligt.

Ohne Schein geht nichts

Chartern ohne gültiges Schiffsführerpatent geht gar nicht, auch muss bedacht werden, dass eine Funklizenz – UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zwingend beim Chartern eines Bootes vorausgesetzt wird. Das sollten besonders Chartergäste aus Deutschland bedenken, denn die deutschen Bootsführerscheine sind alle ohne Funkberechtigung. Natürlich besteht die Möglichkeit diese vor Ort nachzumachen, bedeutet aber Zeitverlust und zusätzliche Kosten.

Das abgekürzte Verfahren

Das „Kroatische Küstenpatent“, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung befreit den Inhaber von allen Charter-Vorbehalten.

Der Boat Skipper B berechtigt Boote, Yachten & Jet Ski zu führen. Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Detaills:

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

von Eigner- & Charteryachten

Yachten bis 30 BRZ/GT (das sind Yachten [je nach Bauart] bis ca. 20 m Länge),

Motoryachten und Segelyachten

Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung

Segelboote und Segelyachten – Einrumpfboote und Katamarane

Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung

Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

Mindestalter für der Boat Skipper B – er kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gilt die Einschränkungen, dass bis zur Erreichung des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ab Erreichen des 18. Geburtstages erlöschen automatisch die Einschränkungen der Motorisierung.

Im Gegensatz zu den meisten deutschen Bootsführerscheinen ist der Boat-Skipper B für Motor- und Segelyachten gültig – der lästige Seemeilen-Nachweis ist nicht erforderlich.

Hilfestellung und weitere Informationen durch AC Nautik, Gössendorf, hier erhalten Sie auch in Corona-Zeiten

Auskünfte über die Möglichkeiten, das Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zu erwerben.

Kroatisches Küstenpatent B inklusive Funk

Küstenpatent

Kroatisches Küstenpatent B inklusive Funk

Grundsätzliches

In Kroatien wird für jedes motorisierte Wasserfahrzeug ein gültiger Boots-Führerschein benötigt, dasselbe gilt allerdings auch für Segelschiffe ab einer Länge von 2,5 Meter.

Derjenige, der am Steuer steht, muss einen gültigen Boots-Führerschein, z. B. das „Kroatische Küstenpatent“, besitzen. Es gibt keine Rudergänger-Regelung wie in vielen anderen europäischen Ländern, wo es ausreicht, wenn eine Person mit Führerschein an Bord ist und eine andere Person ohne Schein steuert. Empfindliche Strafen können folgen, wenn der Steuermann nicht Im Besitz des gültigen Führerscheins ist.

Kroatisches Küstenpatent

Kroatisches Küstenpatent B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist der ist der amtliche Boots-Führerschein Kroatiens. Das „Kroatische Küstenpatent“ wird vom Ministerium für See, Transport und Infrastruktur ausgestellt, d. h. es handelt sich um ein amtliches Dokument und nicht um irgendeinen Vereinsschein.

Ohne eine bestandene Prüfung wird kein rechtsgültiges „Kroatisches Küstenpatent“ ausgehändigt. Die mündliche Prüfung muss vor Beamten einer Hafenbehörde in Kroatien abgelegt werden und dauert ungefähr 20 bis 25 Minuten.

Praxis bringt Sicherheit

Eine praktische Prüfung wird in den Hafenämtern nicht verlangt. Generell empfohlen wird zur eigenen Sicherheit und anderer, an praktischen Trainingskursen teilzunehmen, bevor man sein neu erworbenes „Kroatisches Küstenpatent“ auf den Gewässern ausprobiert.

Anerkennung und Gültigkeit

Mit dem Zertifikat „Kroatisches Küstenpatent“ erhalten Sie die Erlaubnis bis 12 Meilen vor Kroatiens Küsten und seinen Inseln im adriatischen Meer folgende Bootsklassen zu führen: Fischer- oder Frachtboote, alle Typen Sportboote, Motoryachten, Segelyachten und Katamarane bis 30 GT, Charteryachten bis 30GT, auch ohne professionelle Crew.

Wenn Sie heuer wieder in Kroatien an Bord gehen wollen, sollten Sie bedenken, dass zum Führen von Booten, Segelbooten oder Charteryachten soweit diese ein Funkgerät an Bord habe in Kroatien eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung gesetzlich vorgeschrieben ist.

UKW-See-Sprechfunk-Prüfung

Inhaber ältere Küstenpatente ohne UKW-See-Sprech-Berechtigung, können problemlos eine amtliche UKW-Zusatzprüfung ablegen – können so ihren kroatischen, deutschen oder österreichischen Boots-Führerschein aktualisieren.

Geschult werden Sie in der Funkzusatzprüfung in Grundlagenwissen zum Seesprechfunk, wie der Einteilung der verschiedenen Funkkanäle, internationale Notrufe und dem globalen Funkalphabet sowie in einfachen Navigationsvorgängen. Sofort nach dieser einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka, bekommen Sie die UKW-Funklizenz in Scheckkartengröße ausgehändigt.

Die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Seit einiger Zeit ist im „Kroatischen Küstenpatent B“ der Funkschein (UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) enthalten. Für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge ist der Seefunk vorgeschrieben und ein Funkschein wird beim Chartern immer verlangt. Hier allerdings gilt die Vorschrift, dass ein Mitglied der Crew im Besitz einer gültigen Funklizenz sein muss, es muss nicht unbedingt der Skipper sein.

Ab welchem Alter

Das „Kroatische Küstenpatent“ kann mit dem 16. Lebensjahr ausgehändigt werden, d. h. man muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein. Es gilt aber zu beachten, dass „Kroatische Küstenpatent“ Fahrer unter 18 Jahren nur Boote bis maximal 20 PS führen dürfen. Erst ab 18 Jahren wird die Begrenzung der Motorleistung automatisch aufgehoben.

Im Ausland anerkannt

In der „Internationale Maritime Organisation“, IMO, gibt es das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Bootsführerscheinen der Mittelmeeranrainer-Staaten. In den Staaten der EU wird der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung fast überall anerkannt.

Küstenpatent Kroatien

Küstenpatent

Der Wassersport in Kroatien trotzt den Gegebenheiten

Unangetastet, der Wasser- und Bootssport ist auch in schweren Zeiten eine wichtige Säule des kroatischen Tourismus. Natürlich herrscht nicht nur eitler Sonnenschein, berücksichtigt man aber die erst viel später einsetzende Saison – dann halten sich die rückläufigen Zahlen in der Branche Bootstourismus im akzeptablen Bereich. Das bestätigt, dass Boots- und Yachteigner zu den Stammgästen Kroatiens zählen. Zahlen die das kroatische Ministerium für Meer, Transport und Infrastruktur jetzt vorlegte, bestätigen diese Sachlage. Die Anzahl der Allgemein-Touristen reduzierte um annähernd um 50 Prozent, die Anzahl der Yacht- und Bootseigner in Kroatien aber nur um knapp 33 Prozent gerechnet mit den Angaben zum Vorjahreszeitraum.

Späterer Saisonbeginn und Einbruch der Wirtschaft

Nach tiefgreifenden Gründen muss nicht lange gefahndet werden. Grenzschließungen und sonstige Bestimmungen zwangen zu Veränderungen, so begann auch die Wassersport-Saison später als in den Jahren zuvor.

In den Heimatländern der Bootseigner sorgten wirtschaftliche Gründe für die Verzögerung, denn niemand konnte absehen, wohin der Kurs führen würde – die Gesamtlage der Wirtschaft war unübersichtlich. Unternehmen und dadurch auch Arbeitsplätze waren in Gefahr. Doch gibt es Silberstreifen am Horizont.

Für den August sind die Aussichten noch besser als erwartet, sind die Chancen dem Ergebnis des Vorjahres näherzukommen, in den Bereich der Machbarkeit gerückt. Dazu kommt, dass Charterunternehmen für den August eine verstärkte Nachfrage verspüren, die verpatzten Frühjahrstörns sollen im August bzw. im Herbst nachgeholt werden. Und der Herbst in Kroatien ist nicht nur schön – er ist die schönste Jahreszeit Kroatiens.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Wünsche und Träume der Boots- und Yachteigner erfüllen, sie doch noch dankbar sein dürfen für eine – wenn auch verkürzte – erfolgreiche rundum gelungene Saison 2020. Bleibt zu hoffen, dass die nachfolgende Saison 2021 nicht dafür herhalten muss, Verluste aus 2020 auszugleichen und die Kosten in die Höhe schießen. Das würde jene treffen, die in der Saison 2020 durch ihre Anwesenheit in Kroatien für Schadensbegrenzung Sorge getragen haben, sich darüber gefreut haben, da sein zu dürfen und dabei auch schon eine ungetrübte Saison 2021 vor Auge hatten.

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Auf welchen Seen Österreichs darf man Motorboot fahren?

Auf den meisten österreichischen Binnengewässern gelten für Motorboote zeitlichen Einschränkungen oder diese sind generell für Motorboote mit Verbrennungsmotoren gesperrt. Auf den Flüssen Inn und Donau dürfen sie jedoch ganzjährig genutzt werden, dabei ist zu beachten, dass die Donau auf der gesamten Länge in Österreich eine Wasserstraße ist.

Für Motorboote sind die österreichischen Seen nur beschränkt nutzbar, dabei gelten unterschiedliche Zulassungsbestimmungen und Vorschriften. Boote mit Elektromotor bis 500 Watt sind dagegen auf den meisten Seen zugelassen.

Bodensee

Seine Größe und die Lage zwischen drei Ländern (Deutschland, Österreich und Schweiz) verleihen dem Bodensee etwas vom Flair eines Meeres. Auf dem Bodensee gelten für Motorboote, die in der Bodensee-Schifffahrtsordnung festgelegten Vorschriften. Auf dem See gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Donau

Die Donau ist auf ihrer gesamten Länge in Österreich (349 Kilometer) schiffbar. Auf der „Neuen Donau“ gibt es Teilbereiche, die nicht von Fahrzeugen mit Motor befahren werden dürfen. Während des Schleusungsvorganges müssen alle Personen an Deck eine Rettungsweste tragen.

Seen im Burgenland

Für Wassersportfahrzeuge ist der Neusiedlersee nur mit Elektromotor befahrbar. Für alle Wassersportfahrzeuge generell gesperrt ist der östliche Teil des Silbersees.

Seen in Kärnten

Faaker See, Millstätter See, Ossiacher See, Weißensee, Wörthersee und die Drau dürfen nur von Wassersportfahrzeugen mit Elektromotor oder mit Kärntner Kennzeichen befahren werden.

Seen in Niederösterreich

Hier sind der Erlaufsee, die Kamp-Stauseen und der Lunzersee für Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gesperrt.

Seen in Oberösterreich

Der Wolfgangsee darf nur von Booten mit Innenborder befahren werden. Gesperrt ist der Wolfgangsee generell für bewohnbare Boote und Tauchboote, für Amphibienfahrzeuge und Flugkörper auch für Schwimmkörper, die eine Länge von 10 m überschreiten. Wassersportfahrzeuge mit Elektromotor bis 100 Watt sind von den Verboten ausgenommen. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor besteht auf dem Wolfgangsee in der Zeit von 21:00 bis 07:00 Uhr ein Nachtfahrverbot und zusätzlich in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August jeden Jahres ein absolutes Fahrverbot auf dem See für Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, gleiches gilt in den Monaten Mai, Juni und September an Sonn- und Feiertagen.

Auf dem Atter- und Traunsee dürfen Boote mit Elektromotor, mit Innen- und mit Außenborder bis 80 kW Höchstleistung fahren. Ein Nachtfahrverbot gilt in der Zeit von 22:00 bis 07.00 Uhr. Für diese Seen gilt ebenfalls vom 1. Juli bis 31. August für alle Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor ein generelles Fahrverbot und das Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Mai, Juni und September.

Alle anderen Seen dürfen – soweit keine zusätzlichen Beschränkungen bestehen – von Booten mit Elektromotor (Höchstleistung 500 Watt) befahren werden.

Eine Ausnahme bildet der Mondsee, der befindet sich im Privat-Besitz. Ein Befahren ist untersagt.

Seen im Salzburger Land

Auf den Seen im Salzburger Land dürfen Wassersportfahrzeuge und Schwimmkörper mit Elektroantrieb fahren.

Seen in der Steiermark

Hier dürfen nur Fahrzeuge mit Elektroantrieb die Seen befahren.

Seen in Tirol

Auf allen fließenden Gewässern sowie den Tiroler Seen dürfen Fahrzeuge mit Elektroantrieb bis 500 Watt fahren. Für den Achensee ist eine Genehmigung erforderlich, die von der Achensee-Schifffahrt erteilt wird.

Wiener Gewässer

Die sogenannte Neue Donau ist nur für Wassersportfahrzeuge mit Elektromotor bis 500 Watt, die Alte Donau ist ebenfalls nur für Fahrzeuge mit Elektromotor zugelassen.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Eine Sicherheitsausrüstung ist aus unerklärlichen Gründen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Umkehrschluss aber ist der Schiffsführer für die Sicherheit seiner Crew und die seiner eventuellen Gäste voll verantwortlich.

Abweichend davon ist auf dem Bodensee folgende Mindestausrüstung mitzuführen:

  • Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person
  • Schwimmkörper mit Wurfleine
  • Paddel oder Riemen
  • Anker mit Leine oder Kette
  • Festmacherleinen
  • Bootshaken
  • Feuerlöscher für jedes Fahrzeug mit Koch-/Heizeinrichtung oder Innenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 7,4 kW liegt
  • Kompass;
  • Werkzeugsatz
  • Verbandskasten
  • Mundsignalhorn
  • rote Notflagge
  • Notlaterne als Rundumlicht
  • Lenzeinrichtungen

Wichtig!

In Schleusen (Donau) ist das Tragen von Rettungswesten erforderlich, ohne angelegte Weste – keine Schleusung.

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Wie viel PS ohne Führerschein Boot?

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Wie viel PS ohne Führerschein Boot?

Wer die Freiheit auf den Gewässern liebt, der träumt gelegentlich davon, mit einem Motor- oder Segelboot über See, Flüsse zu gleiten oder auf der offenen See sich den Wind, um die Nase wehen zu lassen. Doch zwischen Traum und Realität steht in den meisten Fällen der Erwerb eines Bootsführerscheins. Bootstyp und Gewässer schreiben in vielen europäischen Staaten ein solches Patent gesetzlich vor. Selbst in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Bootsführerscheinen und eine große Ausnahme, seit 2013 ist es Freizeitskippern dank einer Neuregelung erlaubt, auch ohne Patent in See zu stechen.

Deutschland

Wann wird kein Bootführerschein benötigt?

In Deutschland wird kein Bootsführerschein benötigt, wenn Sie ein Boot auf deutschen Gewässern mit den folgenden Bedingungen nutzen:

  1. Bootslänge: Das Boot darf eine Länge von bis zu 20 Metern haben.
  2. Motorleistung: Die Motorisierung des Bootes darf bis zu 15 PS (Pferdestärken) bzw. 11,03 kW (Kilowatt) betragen.
  3. Alter des Bootsführers: Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Diese Regelung gilt auf allen deutschen, küstennahen Gewässern und allen Binnenschifffahrtsstraßen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die seit 2013 in Kraft sind:

  1. Bundesschifffahrtsstraße Rhein: Auf dem Rhein ist in der Regel ein Sportbootführerschein erforderlich, unabhängig von der Bootslänge und Motorleistung.
  2. Bodensee: Der Bodensee erfordert normalerweise auch einen Sportbootführerschein.
  3. Berlin und Brandenburg: Einige Gewässer in Berlin und Brandenburg haben spezielle Regelungen, und es kann sein, dass in bestimmten Bereichen ein Bootsführerschein erforderlich ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf den Bootsführerschein und das Fahren von Booten in Deutschland geändert werden können. Daher sollten Sie sich immer über die aktuellen Vorschriften informieren, bevor Sie ein Boot auf deutschen Gewässern nutzen.

Sportbootführerschein – Thema mit Variationen

Die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein

  • unter Segel,
  • mit Antriebsmaschine oder
  • mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Hier ist der Sportbootführerschein ist Vorschrift:

  • auf Binnenschifffahrtsstraßen für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge und/oder einer größeren Motorleistung als 11,03 kW (15 PS).
  • auf dem Rhein für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS)
  • in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) ist Vorschrift beim Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen). Vorgeschrieben für Fahrzeuge mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) größer als 11,03 kW (15 PS).

Österreich

Generelles

Motorboote sind in Österreich zulassungspflichtig! Ausgenommen davon sind Boote mit Elektromotor mit einer Motorleistung von weniger als 4,4 kW sowie im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die österreichische Gewässer nicht mehr als 3 Monaten im Jahr befahren.

Segelboote mit Verbrennungsmotor gelten als Motorboote.

Führerscheinpflicht

Für die Führung von Motorbooten mit einer Motorleistung ab 4,4 kW ist der Besitz eines Befähigungsausweises erforderlich. Es gibt verschiedene Bootsführerscheine für Binnengewässer.

Motorboote bis 4,4 kW, Ruderboote, Flöße und Segelboote sind Führerschein-frei.

Vorsicht: Segelboote mit Verbrennungsmotor als Hilfsmotor gelten als Motorboote!

Österreichischer Schiffsführerpatente (Binnen)

Schiffsführerpatente sind amtliche österreichische Befähigungsnachweise, sind die Erlaubnis für das Führen von Wasserfahrzeugen auf österreichischen Binnengewässern (Seen und Flüsse) und auf Österreichs Binnengewässer und der wichtigsten Wasserstraße, die Donau.

Die jeweiligen österreichischen Patente gelten nicht für den Bereich offenes Meer.

Die Patente und ihr Geltungsbereich:

• Das „Schiffsführerpatent – 10 m“ gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Unter der Bezeichnung „Schiffsführerpatent – 10 m“ verbirgt sich das sogenannte

erweiterte „Donau-Patent“.

• Das „Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse“, gilt auf Seen und Flüssen – nicht aber auf Wasserstraßen.

• Das „Schiffsführerpatent – 20 m“ gilt für Boote bis 20 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Nicht gültig ist dieses Patent für Fahrgastschiffe auf Wasserstraßen.

• Das „Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse“, ist nur auf Seen und Flüssen gültig – für Wasserstraßen ist es nicht zugelassen.

In aller Regel werden die Prüfungen für Schiffsführerpatente von den jeweiligen Landesregierungen durchgeführt und bei Bestehen die Patente ausgegeben. Bei Patenten für Wasserstraßen obliegen diese Aufgaben den Ländern, die an der Wasserstraße liegen: Niederösterreich, Oberösterreich und Wien.

Österreichisches Befähigungsnachweise (See)

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Segel- oder Motor-Yachten gelten die vom Österreichischen Segel-Verband (für Segelboote) und vom Motorbootsportverband für Österreich (für Motorboote) für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine.

Diese Befähigungsausweise gelten nicht auf Binnengewässern.

Befähigungsausweis für Tages- und Wattfahrt – Fahrtbereich 1 – (FB 1)

Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Yachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).

Befähigungsausweis für Küstenfahrt – Fahrtbereich 2 – (FB 2)

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Yachten im Fahrtbereich 2 – das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Das Kroatische Küstenpatent

Der Boat Skipper B inkl. UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ist eine echte Alternative zu den beiden Österreichern FB 1 und FB 2. In Österreich von AC Nautik in Gössendorf angeboten, ist das Patent nicht nur kostengünstig, es ist auch in relativ kurzer Zeit zu erwerben.

Der Bootsführerschein „Boat Skipper B“ ist der amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

  • von Eigner- & Charteryachten
  • Motoryachten und Segelyachten
  • Yachten bis 30 BRZ/GT – das sind Einrumpfyachten bis ca. 20 m Länge,
  • Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung
  • Segelboote und Segelyachten, Einrumpfboote und Katamarane
  • Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung
  • Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

KEIN Seemeilen Nachweis erforderlich

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Was kostet ein Küstenpatent?

Küstenpatent

Was kostet ein Küstenpatent?

Die Kosten für die Ausbildung variieren je nach Anbieter

Ein Kurs inklusive Lernmaterialien kostet durchschnittlich ca. 180 €. Dazu kommt die offizielle Prüfungsgebühr von etwa 120 €, sie muss vor der Prüfung im Hafenamt in Kroatien entrichtet werden. Eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Bootfahren ist eines der schönsten Hobbys. Es gibt unendlich viele Boots-Modelle in den verschiedensten Ausführungen und Bauarten und es gibt fast ebenso viele verschiedene Bootsreviere mit unterschiedlichsten Anforderungen an die Boote, Yachten sowie an den Skipper oder Bootsführer.

Österreich ein Binnenstaat

Will man als Österreicher mit Wohnsitz in Österreich ein Boot fahren, wird das Schiffsführerpatent – 10 m gebraucht. Dieser klassische staatliche Bootsführerschein erlaubt Kleinfahrzeuge mit einer maximalen Länge bis 10 m auf österreichischen Binnengewässern und Wasserstraßen zu führen.

Das „Kroatische Küstenpatent“, auch Boat Skipper B genannt, ist für Österreicher mit Wohnsitz in Österreich nur in kroatischen Küstengewässern gültig.

Warum wird ein Bootführerschein gebraucht?

Fernab des hektischen Alltags bedeutet für viele Menschen, Bootfahren grenzenlose Freiheit und Ruhe zu finden. Für sie ist das Boot, ein idealer Ort sich zu entspannen – Körper und Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen, indem man den sanften Bewegungen der Wellen lauscht. Um ein Boot selbst zu steuern, braucht man in Österreich ab 6 PS einen amtlichen Bootsführerschein.

Das Kroatische Küstenpatent

Will man im wohlverdienten Urlaub ein Boot chartern – die kroatische oder italienische Küsten erkunden, benötigt man das „Kroatische Küstenpatent“, den „Boat Skipper B“ mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Es ist weder schwierig noch zeitaufwendig, dieses Zertifikat zu erwerben. Mit einer Brise Abenteuerlust und viel Interesse an der Nautik, kann jeder innerhalb kurzer Zeit Kapitän eines Bootes sein.

Mit dem „Boat Skipper B“ können Segelyachten, Segelboote und Katamarane, Motorboote und Jetfahrzeuge geführt werden. Diese Fahrzeuge sind hierbei auf eine Länge von etwa 20 Meter oder 30 Bruttoregistertonnen beschränkt. Für den Privatgebrauch kann dieser Führerschein ab dem 16. Lebensjahr erworben werden, soll das Patent kommerziell genutzt werden, ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs Voraussetzung.

Kompetenter Anbieter

Angebote für Schulungen sollten immer genau geprüft werden, es gibt immer wieder Anbieter mit versteckten Zusatzgebühren, die als „amtliche Gebühren“ aufgeführt werden. 

AC Nautik der Anbieter. Hier ist der faire Anbieter mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis und ohne versteckte zusätzliche Kosten.

Der Schulungsanbieter AC Nautik arbeitet seit über zehn Jahren seriös und kompetent und ist der ideale Ansprechpartner für alle nautischen Kurse, Ausbildungen und Schulungen an der kroatischen Küste. AC Nautik stellt alle Unterlagen zur Verfügung, mit denen zu Hause zur Vorbereitung auf Kurs und Prüfung gelernt werden kann. So ist es absolut kein Problem den Vorbereitungskurs – dank der immer kompetenten Beratung – an einem Wochenende zu absolvieren und die Prüfung zum Küstenpatent im Hafenamt zu bestehen.

Bei AC Nautik zahlen Sie derzeit für das Eco Leistungspaket ab 135 €, für das Premium Leistungspaket plus 169 €, dazu kommen die Prüfungsgebühren im Hafenamt von ca. 120 €. AC Nautik setzt auf faire Preise und hat immer eine transparente Kostenübersicht.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Bootsführerschein Kroatien

Küstenpatent

Bootsführerschein Kroatien – AC Nautik

scheut keinen Vergleich mit den Kollegen

Länder-Vorschriften

Für jedes motorisierte Sportboot wird in Kroatien ein Sportbootführerschein benötigt – und auch für nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge. Für Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter wird kein Sportbootführerschein verlangt.

Gemäß der Führerscheinvorschriften in Österreich für Binnen/-Seegewässer besteht eine Führerscheinpflicht für Motorboote mit einem Verbrennungsmotor über 4,4 kW oder mit einem Elektromotor über 500 Wat Leistung.

In Deutschland wird der Führerschein erst bei einer Motorisierung von über 15 PS zwingend notwendig.

Gültige, anerkannte Patente

Für die Küstengewässer in Kroatien ist das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz der allgemein gültige Bootsführerschein für Motor- und Segelboote.

Skipper aus Österreich benötigen für die Kroatischen Küstengewässer den Befähigungsausweis.

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom Österreichischen Segel-Verband (Segelboote u. -yachten und vom Motorbootsportverband für Österreich (Motorboote und -yachten für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Führerscheine – hier FB 1 und FB 2.

Befähigungsausweis für Tages- und Wattfahrt – Fahrtbereich 1 (FB 1)

Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).

Befähigungsausweis für Küstenfahrt – Fahrtbereich 2 (FB 2)

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Funk-Lizenz

In keinem der Befähigungsausweise ist eine Funk-Lizenz inkludiert. Wer ein Funkgerät an Bord nutzen will, muss je nach Seegebiet entsprechende Funkzeugnisse besitzen. In Kroatien ist auf fast allen Charterbooten eine Funklizenz vorgeschrieben.

SRC

Short Range Certificate

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.

International und unbefristet gültig.

In Deutschland ist der Sportbootführerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen. Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Eine Segelyacht chartern – welche Bootführerscheine braucht man?

Wer im Urlaub mit einer Segel- oder Motoryacht in See stechen möchte, braucht den Sportküstenschifferschein (SKS). Er gilt auf allen Meeren bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Voraussetzung für den Erwerb sind der Besitz des Sportbootführerscheins See und 300 Seemeilen Fahrpraxis.

Achtung!

Der deutsche „Sportbootführerschein See“ wird in Kroatien akzeptiert. Es muss allerdings „See“ auf dem Sportbootführerschein stehen; darauf wird geachtet. Alte Sportbootführerscheine See, auf denen „Sportbootführerschein Küste“ oder nur „Sportbootführerschein“ steht, oder ein Sportbootführerschein Binnen werden nicht anerkannt.

Funk-Lizenz

In keinem der klassischen Bootsführerscheine ist eine Funk-Lizenz eingeschlossen. Wer ein Funkgerät an Bord nutzen will, muss je nach Seegebiet entsprechende Funkzeugnisse besitzen.

SRC

Short Range Certificate

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.

International und unbefristet gültig.

Kroatisches Küstenpatent

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz, so der offizielle Name des allgemein als Küstenpatent bezeichneten Bootsführerscheins ist nicht nur für die Erkundung der kroatischen Adriaküste die beste Wahl.

Der Boat Skipper B berechtigt dazu: Segelboote und Motorboote bis 30 GT (das sind Boote – je nach Bauart bis zu 20 Meter Länge) zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segel- und Motoryachten, Katamarane und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Der Schlüssel zum schönsten Boots-Revier der Welt

Kroatien verfügt über eine 1.700 Kilometer lange, traumhafte Adria-Küste. Die über 1.000 Inseln, Eilande und Riffe tragen viele wohlklingende Namen und nur wenige sind ganzjährig bewohnt. Kroatien besitzt eines der schönsten Boots-Reviere der Welt. Sie erhalten nach bestandener Prüfung, den begehrten Schlüssel zu diesem Paradies – das Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Man wird Sie beneiden, wenn Sie – am Ruder stehend, den Kurs bestimmend – aus dem Hafen laufen.

AC Nautik – der Profi für das Küstenpatent

AC Nautik – der Profi – ist seit vielen Jahren kompetenter, seriöser und erfahrener Spitzen-Ausbilder für das kroatische Küstenpatent, den „Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“. Die Erfolgsbilanz der Kursteilnehmer liegt weit über dem Durchschnitt. Informationen unverbindlich durch den kostenlosen, telefonischen Support. Wir beraten Sie gern umfassend über unser breites Leistungsangebot.

Telefon: +43 (0)6763074163 – Mo bis Sa: 9 – 22 Uhr, sonntags: 14 – 22 Uhr

Der Weg wird zum Ziel

Der Weg zum Küstenpatent B von der Anmeldung über den Kurs bis zur bestandenen Prüfung ist weder steil noch steinig. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie auf der Website von AC Nautik.

  • Die Anmeldung zum Kurs erfolgt elektronisch über das Internet.
  • Nach wenigen Tagen erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die notwendigen Kursunterlagen nebst Skriptum.
  • Die Vorbereitung zum Kurs und zur Prüfung liegt nun bei Ihnen. Mit dem Skriptum sollten Sie sich auseinandersetzten und es verinnerlichen.
  • Den letzten Schliff und die Feinheiten bringt dann am Tag vor der Prüfung im Hafenamt der Vorbereitungskurs.
  • Haben Sie zwischenzeitlich Fragen, hilft Ihnen der Support per Telefon oder E-Mail.
  • Um den Ablauf der Kurseinheit und um die Prüfung kümmert sich AC Nautik. 
  • Ihre Konzentration richtet sich ganz auf das Skriptum.

Wichtig:

In Kroatien sind fast alle Charteryachten mit UKW-See-Sprechfunk ausgerüstete, für sie besteht für See-Sprechfunk-Lizenz-Pflicht.

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht.