Wie weit darf ich mit einem Bootsführerschein fahren?
Da stellt sich sofort die Frage, mit welchem der Bootführerscheine sind Sie unterwegs? Dabei ist es gleich, ob Sie mit einem Katamaran, einer Segel- oder Motor-Yacht, einem Sportboot oder einem Schlauchboot unterwegs sind. Entscheidend stellt sich zusätzlich die Frage, wo fahren Sie? Sind Sie auf Wasserstraßen, Seewasserstraßen, auf Flüssen oder Seen unterwegs oder bevorzugen Sie den Küstenbereich oder die Weiten offener Meere. Für jeden dieser Bereiche gibt es einen Bootsführerschein, der den Fahrtenbereich einschränkt.
Bootsführerscheine / Schiffsführerpatente / Binnen
Mit den nachstehenden Patenten – Schiffsführerpatenten 20 m – Schiffsführerpatent 10 m – begrenzen jeweils die offenen Meere bzw. die Seeschifffahrtsstraßen die Fahrtmöglichkeiten. Sie können mit diesen Patenten von Österreich ausgehend, die Nord- und Ostsee und das Mittelmeer erreichen.
• Schiffsführerpatent – 20 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen aller Art, deren Länge gemessen am Schiffskörper weniger als 20 m beträgt und die nicht mehr als 12 Fahrgäste befördern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;
• Schiffsführerpatent – 10 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;
Die beiden Patente – Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse und Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüssegelten jeweils nur auf Seen und Flüssen, keinesfalls auf Wasserstraßen oder die verbindenden Kanalsysteme. Der Fahrtenbereich ist eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass auf den vielen Seen Österreich ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren besteht.
• Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;
• Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
Befähigungsausweise für Fahrtenbereiche
Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom Österreichischen Segel-Verband und vom Motorbootsportverband für Österreich für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine.
Diese Befähigungsausweise gelten nicht auf Binnengewässern. Die entsprechenden Ausweise für Seen, Flüsse und Wasserstraßen sind die Schiffsführerpatente – 10 m und 10 m – Seen und Flüsse.
Befähigungsausweise werden nach Fahrtbereichen gestaffelt und für Motorboote oder Segelyachten ausgestellt:
Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,
Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).
der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen von der Küste.
Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2. Dies ist der Bereich von 20 Seemeilen vor der Küste.
der Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste.
Der Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3. Der Bereich ist 200 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten in küstennahen Gewässern vom Mittelmeer und der Ostsee möglich.
Der Fahrtbereich 4 (FB 4) deckt den restlichen Bereich des Meeres ab.
Der Befähigungsausweis für weltweite Fahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4 – grenzenlos auf allen Meeren der Welt.
Das kroatische Küstenpatent
Als Küstenpatent werden Bootsführerscheine in Kroatien bezeichnet. Dort gibt es die Patente Boat Skipper A, B und C sowie den Yachtmaster A. Besonders interessant für den Urlauber ist der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Dieser Schein ist nicht nur kostengünstig, er lässt sich auch relativ leicht ohne viele Vorbedingungen machen. Abgeschlossen wird er mit einer theoretischen Prüfung im jeweils zuständigen kroatischen Hafenamt.
Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist. Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.
Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz berechtigt dazu Segel und Motoryachten sowie Jet-Ski.
• Ohne Einschränkung der Motorisierung (kein PS/kW-Limit)
• Bis 30 BRZ (je nach Bauart sind das Yachten bis ca.18 m Länge)
• Die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien (Die Prüfung kann mit dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Jahre) abgelegt werden. Für Minderjährige gilt ein PS Limit von 15 kW.)
Information
Mehr Informationen zum Boat Skipper B erhalten Sie bei AC Nautik, Gössendorf, dem professionellen Ausbilder in Sachen Küstenpatent.
Kurioses bei den Bootsführerscheinen
Hohe See oder internationale Gewässer – international bedeutet, dass dort – ganz allgemein gesehen – kein Staat kann hier gesetzliche Vorschriften machen. Dank fehlender Rechte und Vorschriften wird für die Hohe See auch kein Führerschein für das Boot benötigt. Es wird nur ein Patent verlangt, um aus den nationalen Gewässern heraus und in die internationalen Gewässer hineinzukommen. Die sind nach 12 Seemeilen Hoheitsgewässern erreicht.