Wie weit darf ich mit einem Bootsführerschein fahren?

Skriptum - Küstenpatent

Wie weit darf ich mit einem Bootsführerschein fahren?

Da stellt sich sofort die Frage, mit welchem der Bootführerscheine sind Sie unterwegs? Dabei ist es gleich, ob Sie mit einem Katamaran, einer Segel- oder Motor-Yacht, einem Sportboot oder einem Schlauchboot unterwegs sind. Entscheidend stellt sich zusätzlich die Frage, wo fahren Sie? Sind Sie auf Wasserstraßen, Seewasserstraßen, auf Flüssen oder Seen unterwegs oder bevorzugen Sie den Küstenbereich oder die Weiten offener Meere.  Für jeden dieser Bereiche gibt es einen Bootsführerschein, der den Fahrtenbereich einschränkt.

Bootsführerscheine / Schiffsführerpatente / Binnen

Mit den nachstehenden Patenten – Schiffsführerpatenten 20 m – Schiffsführerpatent 10 m – begrenzen jeweils die offenen Meere bzw. die Seeschifffahrtsstraßen die Fahrtmöglichkeiten. Sie können mit diesen Patenten von Österreich ausgehend, die Nord- und Ostsee und das Mittelmeer erreichen.

• Schiffsführerpatent – 20 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen aller Art, deren Länge gemessen am Schiffskörper weniger als 20 m beträgt und die nicht mehr als 12 Fahrgäste befördern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

• Schiffsführerpatent – 10 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;

Die beiden Patente – Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse und Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüssegelten jeweils nur auf Seen und Flüssen, keinesfalls auf Wasserstraßen oder die verbindenden Kanalsysteme. Der Fahrtenbereich ist eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass auf den vielen Seen Österreich ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren besteht.

• Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

• Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Befähigungsausweise für Fahrtenbereiche

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom Österreichischen Segel-Verband und vom Motorbootsportverband für Österreich für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine.

Diese Befähigungsausweise gelten nicht auf Binnengewässern. Die entsprechenden Ausweise für Seen, Flüsse und Wasserstraßen sind die Schiffsführerpatente – 10 m und 10 m – Seen und Flüsse.

Befähigungsausweise werden nach Fahrtbereichen gestaffelt und für Motorboote oder Segelyachten ausgestellt:

Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,

Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).

der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen von der Küste.

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2. Dies ist der Bereich von 20 Seemeilen vor der Küste.

der Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste.

Der Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3. Der Bereich ist 200 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten in küstennahen Gewässern vom Mittelmeer und der Ostsee möglich.

Der Fahrtbereich 4 (FB 4) deckt den restlichen Bereich des Meeres ab.

Der Befähigungsausweis für weltweite Fahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4 – grenzenlos auf allen Meeren der Welt.

Das kroatische Küstenpatent

Als Küstenpatent werden Bootsführerscheine in Kroatien bezeichnet. Dort gibt es die Patente Boat Skipper A, B und C sowie den Yachtmaster A. Besonders interessant für den Urlauber ist der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Dieser Schein ist nicht nur kostengünstig, er lässt sich auch relativ leicht ohne viele Vorbedingungen machen. Abgeschlossen wird er mit einer theoretischen Prüfung im jeweils zuständigen kroatischen Hafenamt.

Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist. Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz berechtigt dazu Segel und Motoryachten sowie Jet-Ski.

• Ohne Einschränkung der Motorisierung (kein PS/kW-Limit)

• Bis 30 BRZ (je nach Bauart sind das Yachten bis ca.18 m Länge)

• Die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien (Die Prüfung kann mit dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Jahre) abgelegt werden. Für Minderjährige gilt ein PS Limit von 15 kW.)

Information

Mehr Informationen zum Boat Skipper B erhalten Sie bei AC Nautik, Gössendorf, dem professionellen Ausbilder in Sachen Küstenpatent.

Kurioses bei den Bootsführerscheinen

Hohe See oder internationale Gewässer – international bedeutet, dass dort – ganz allgemein gesehen – kein Staat kann hier gesetzliche Vorschriften machen. Dank fehlender Rechte und Vorschriften wird für die Hohe See auch kein Führerschein für das Boot benötigt. Es wird nur ein Patent verlangt, um aus den nationalen Gewässern heraus und in die internationalen Gewässer hineinzukommen. Die sind nach 12 Seemeilen Hoheitsgewässern erreicht.

Küstenpatent Šibenik

Skriptum - Küstenpatent

Küstenpatent Šibenik – garantiert ein Supererlebnis

Die Republik Kroatien, das Land mit der ca. 1.700 Kilometer langen Küste, mit seinen über 1.000 Inseln ist das Revier Nr. 1 in Europa für Motorbootfahrer und Segler. Das Paradies auf Erden für Nautiker schlechthin. Sieht man das dichte Netz von Charterfirmen, könnte man auf die Idee kommen, das Boote chartern sein für oder in Kroatien erfunden worden.

Kroatiens Bootstourismus

Bedingt durch die günstige Verkehrsanbindung an die Länder Mitteleuropas, durch das angenehme Mittelmeerklima, die hervorragende Qualität der Adria-Gewässer und durch gelungene Infrastrukturförderung ist es gelungen, Kroatien zu einem Anziehungspunkt für den Tourismus, speziell für den Nautik-Tourismus zu etablieren.

Bootsführerschien

Angepasst an die Anforderungen der Tourismusbranche ist auch das für die Küstengewässer bestimmte ‚Kroatische Küstenpatent‘, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Denn in Kroatien besteht die Bootsführerscheinpflicht für alle Boote ab 2,5 Meter und generell für alle motorbetriebenen Boote – also auch für Beiboote und Dinghis. Der Boat Skipper B setzt einen Kurs bei einem Ausbildungsunternehmen und eine staatliche Prüfung im jeweils zuständigen Hafenamt voraus. Die Prüfung findet ‚nur‘ im Bereich Theorie statt, geprüft werden stichprobenhaft alle relevanten Bereiche der Nautik. Die Prüfung vor altgedienten Kapitänen dauert pro Person zwischen 15 und 20 Minuten.

Zwei Kategorien kroatischer Bootsführerscheine

Das Küstenpatent „A“ erlaubt das Steuern von Booten bis zu einer Länge von 7 Metern und einer maximalen Motorstärke bis zu 8 KW. Das Mindestalter für Kursteilnehmer ist 16 Jahre. Der gestattete Fahrtenbereich für diese Kategorie ist auf eine Küstenentfernung von 6 nautischen Meilen begrenzt.

Das Boat Skipper Küstenpatent „B“ ist das geläufigste Küstenpatent und gilt für das Führen von Segel- und Motorbooten, Yachten und Jetfahrzeuge je nach Bauart und Bauweise in einer Länge von bis zu 18 Metern und mit unbegrenzter Motorleistung. Das Boat Skipper Küstenpatent „B“ wird von einer UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung begleitet und ist zeitlich nicht limitiert. Der Boat Skipper „B“ kann ab 16 Jahren erteilt werden, während dieser Bootsführerschein ab 18 Jahren auch für die kommerzielle Nutzung im Fahrtenbereich III (6 Meilen Küstenentfernung) zugelassen ist.

Das kroatische Boat Skipper „B“

Bootsführer und Segler haben die Gelegenheit, in vielen Küstenstädten Kroatiens an theoretischen und praktischen Ausbildungskursen teilzunehmen und unmittelbar im Anschluss daran im Hafenamt die Prüfung für das Küstenpatent abzulegen.

Das kroatische Küstenpatent ist ideal auch für österreichische, deutsche und Schweizer Staatsbürger. Sowohl die Ausbildung als auch die Prüfungen werden in den Ausbildungszentren in deutscher Sprache abgehalten. Der Boat Skipper „B“ ist ein universaler Bootsführerschein und in Kroatien besonders geschätzt.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Eigner- und Charter-Yachten bis 30 BRZ/GT – das sind Boote oder Yachten, je nach Bauart und Ausführung, bis zu einer Länge von ca. 18 bis 20 Meter Länge. 

Für Motor- und Segelyachten, Einrumpf-Boote und Katamarane, Boote & Sportboote besteht keinerlei PS/kW Beschränkung. Das gilt auch für Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski.

Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gilt die Einschränkung, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.

Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

UKW-See-Sprechfunk-Lizenz – in Kroatien Pflicht

Für Charterboote und Yachten gilt in Kroatien die Funkausrüstungspflicht, die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ist fester Bestandteil der Boat Skipper B Prüfung. Besitzer älterer Patente ohne UKW können eine amtliche UKW-Zusatzprüfung ablegen und auf diese Weise ihren kroatischen Bootsführerschein aktualisieren.

Bootsführerscheine in Šibenik

Das Küstenpatent in Šibenik kann in eigens dafür autorisierten Ausbildungszentrum angestrebt werden. Die Ausbildung findet in Šibenik bei AC Nautik bzw. „Happy Nautica“ statt und dauert zwischen 1 und 2 Tagen. AC Nautik und Happy Nautica sind private Ausbildungsunternehmen, bekannt als perfekte Organisatoren von Kursen für den Boat-Skipper B. Sie bieten leicht verständliche Lernmaterialien und kontinuierlichen Support für die Zeit der Ausbildung und der Prüfung. In Šibenik haben interessierte Bootsführer auf der Insel Murter die Möglichkeit, sich während einer kurzen Praxisausbildung gezielt auf das Küstenpatent vorbereiten. Das theoretische Wissen kann im praktischen Teil auf der Insel Murter noch besser verfestigt werden. Die anschließende Prüfung wird im Hafenamt Šibenik durchgeführt.

Internationale Anerkennung des kroatischen Küstenpatents

Kroatien ist seit 1992 Mitglied der International Maritime Organisation (IMO). Der Boat Skipper B als amtliches Dokument hat in den kroatischen Hoheitsgewässern volle Gültigkeit und wird des Weiteren in allen Ländern des Mittelmeerraumes und in den meisten Ländern der Europäischen Union offiziell anerkannt.

Küstenpatent mehr dazu unter: www.kuestenpatent-guenstiger.at

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Küstenpatent

Küstenpatent

Wissenswertes über das Küstenpatent Kroatien Die nationalen und internationalen Gewässer:


Es ist zu erwähnen, dass man unter nationalen und internationalen Gewässern unterscheidet. Die nationale Wasserhoheit beginnt bei der Küste und endet nach 12 Seemeilen. In diesem Meeresbereich gelten die nationalen Gesetze dieses Landes. Daher kann der jeweilige Staat seine eigenen Bestimmungen für diesen Meeresabschnitt erlassen. Außerhalb dieses Grenzbereiches sind internationale Gewässer, wo all diese speziellen Landesbestimmungen keine Gültigkeit mehr haben.

Das Küstenpatent Kroatien:
Der Bootsführerschein Kroatien wird im deutschen Sprachraum kurz als Küstenpatent bezeichnet. Wobei der Begriff Patent richtigerweise nur für die Berufsschifffahrt verwendet werden sollte. Dieses Küstenpatent Kroatien gibt es in den Kategorien A, B, C und den Yachtmaster A.

Wann ist das Führen eines solchen Bootsführerschein Kroatien verpflichtend?
Sie benötigen bei allen Booten, Jachten, Schiffen und Fahrzeugen, die mit einem Motor ausgestattet sind, die jeweilig gültige Schifffahrtslizenz. Wenn Sie also mit einem Schlauchboot in Strandnähe paddeln, so wird dieses Patent von Ihnen nicht gefordert.

Was sind die Unterschiede zwischen Küstenpatent Kroatien Patent A und B?
Mit dem Skipperschein A ist es für Sie erlaubt, Boote bis 7 Meter Länge und einer maximalen Motorleistung von 8 Kilowatt zu führen. Der Fahrbereich sollte in einem küstennahen Streifen stattfinden, obwohl der Fahrtbereich 3 definiert ist. Das Mindestalter von 16 Jahren ist auch noch erforderlich.

Der Bootsführerschein Kroatien in der Kategorie B berechtigt Sie sowohl Segelboote, Motorjachten, Katamarane als auch Wasserfahrzeuge mit Jetantrieb zu führen. Die Motorleistung ist aber dabei nicht eingeschränkt. Die Schiffe dürfen maximal eine Bruttoraumzahl, abgekürzt BRZ, von 30 haben. Sie werden mit dieser Zahl nicht recht viel anfangen können. Je nach Bauform des Bootes bedeutet dies eine Länge des Fahrzeuges von bis zu 20 Metern. Früher wurde statt der BRZ der Begriff der Bruttoregistertonne, kurz BRT, verwendet. Diese Zahl ist stark vom Volumen des Schiffes abhängig. Es ist noch zu beachten, dass man sich bis zu 12 nautische Meilen, mit einem Passagierschiff allerdings nur maximal drei Seemeilen vom Festland entfernen darf. Da die nautische Meile 1,852 Kilometer ist, bedeutet dies eine größtmögliche Entfernung von 5,556 Kilometer von der Küste. So wie auch bei der Küstenpatent Kroatien Kategorie A, ist die Fahrerlaubnis erst ab 16 Jahre und bei geschäftlicher Ausübung erst ab 18 Jahren zugelassen. Diese Erlaubnis gilt für den Fahrtenbereich 3.

Der Bootsführerschein Kroatien A als auch B ist vor der Küste oder den Inseln im Adriatischen Meer unbefristet gültig.

Welche Lernziele beinhaltet der Küstenpatent B Kurs?
Da die behördliche Prüfung nur die theoretischen Teile beinhaltet, werden Ihnen oft nur diese gelehrt. Es besteht aus den Bereichen der allgemeinen Therorie, der Wetterkunde, der Kursberechnung, der Lichterführung, der Notsignale, der Knotenkunde, der Navigation und die Beschäftigung mit den Seekarten. Es wäre sinnvoll die englische Sprache ein wenig zu beherrschen, ist aber nicht unbedingt notwendig.

Wie lange dauert es ein Küstenpatent Kroatien zu bekommen?
Für den Bootsführerschein Kroatien sollte man nur eine offiziell befähigte Bootsschule wählen, die für die Abhaltung der Kurse und der Prüfungen zugelassen ist. So wie die AC Nautik – Küstenpatent, die sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet und immer wieder sehr gute Kundenrückmeldungen bekommt.
Sie sollten zumindest einen ganzen Tag für den Vorbereitungskurs reservieren,wobei die mündliche Prüfung in weniger als einer halben Stunde absolviert werden kann.

Abstandsbestimmungen zur Küste:
Zur Vollständigkeit ist zu erwähnen, dass Schiffe minimum 300 Meter, Jachten mindestens 200 Meter und Motorboote und Segelschiffe einen Abstand von über 50 Meter zur Küste haben müssen.

Das Küstenpatent in Österreich:
In Österreich werden die Bootsführerlizenzen in die internationalen Fahrtenbereiche von 1 bis 4 unterteilt. Wobei der Fahrtenbereich 1 bis zu 3 Seemeilen, die zweite Stufe bis zu 20 nautische Meilen, die dritte Klasse bis zu 200 Seemeilen und das letzte Lizenzniveau die weltweite Fahrt bedeutet.

https://www.kuestenpatent-kroatien.at

Online Küstenpatent Kursangebote:
Es gibt mittlerweile auch eine Computer Software, eine Applikation, die das interaktive Lernen für den Bootsführerschein Kroatien ermöglichen soll. Auch wenn dieses Softwareprodukt sehr gut gemacht wurde, gibt es doch den einen oder anderen Nachteil. Speziell bei Neulingen gibt es am Anfang viele Fragen, die man nicht sofort stellen kann und dann vielleicht auch offenbleiben. Eigentlich hat man keine Ansprechperson und muss das Küstenpatent einfach selber lernen. Auch ist oft die Lernmotivation alleine nicht so hoch als in einer Kleingruppe. Mit einem humorvollen Trainer ist jedes Lernziel leichter erreichbar.

Das Küstenpatent B inkl. UKW Funk:
Die Berechtigung für den Seesprechfunk kann in einem Kombipaket oft gleich mit dem Küstenpatent B in Kroatien mitgemacht werden. Auch in Österreich werden solche AC Nautik – Küstenpatent Kombivorbereitungen angeboten.

Der UKW/VHF Funk:
Sie haben den Vorteil wenn Sie das Küstenpatent B inkl. UKW Funk erlangen, dass Sie diese Ausbildung und die Prüfung in einer Kombination absolvieren können. Sie erhalten das UKW/VHF-Seesprechfunkzertifikat in englischer Sprache.

Dies ist beim österreichischen Bootsführerschein, der in die Fahrtenbereiche 1 – 4 eingeteilt ist, nicht der Fall. Da benötigt man eine extra Funkausbildung die sich GMDSS-SRC Funkzeugnis nennt. Die Abkürzung GMDSS-SCR bedeutet Global Maritime Distress and Safety System – Short Range Certificate.

Wie sieht es mit den Kosten aus?
Dieses Thema wurde von den Bootsschulen recht gut organisiert, denn der Vorbereitungskurs für das Küstenpatent inklusive aller Lernunterlagen muss man direkt bei Ihnen, unmittelbar bei der Anmeldung, bezahlen.
Normalerweise wird die Prüfungsgebühr selbst, vor Prüfungsantritt beim kroatischen Hafenamt bezahlt.
Die Kosten für den Aufenthalt im AC Nautik – Küstenpatent Hotel und die nötige Verpflegung müssen auch in Ihrem Budget Berücksichtigung finden. Wenn Ihnen aber die Gesamtkosten interessieren, dann dürfen die Reisekosten, wie Bahntickets oder Kraftstoff für Ihr Auto, in der Aufstellung auch nicht fehlen.

Wie komme ich zu einem günstigen kroatischen Hotel?
AC Nautik – Küstenpatent bietet Ihnen, von Ihnen getestete Partnerhotels an, die Sie direkt bei der Bootsschule gleich mitbuchen können. Diese Unterkünfte sind so ausgesucht, damit Sie ganz bequem zu Fuß, in einigen Minuten zum Kursort gelangen.

Wann bekomme ich den original Bootsführerschein Kroatien?
Nach der bestandener Prüfung in Kroatien bekommt man innerhalb eines Monats den originalen Bootsführerschein Kroatien an Ihre angegebene Wohnadresse zugesendet.

AC Nautik – Küstenpatent in Österreich und Kroatien:
Dieses Unternehmen und seine Vertragspartner bieten sowohl in Wien, Salzburg, Villach, Wiener Neustadt und in der Umgebung von Graz Vorbereitungskurse für das Küstenpatent AC Nautik an. Aber auch in Kroatienwerden mit Partern Prüfungen in Rijeka, Pula, Sibenik, Zadar und Split werden diese Kurse und Prüfungen angeboten. Wenn Sie den Vorbereitungskurs in Österreich schon vorab absolvieren, haben Sie genug Zeit, um ganz entspannt zu lernen. Damit brauchen Sie dann nur mehr die Prüfung, im Zuge einer kleinen Urlaubsreise, in Kroatien ablegen. Die qualifizierten AC Nautik – Küstenpatent Mitarbeiter werden Ihnen vor Ort helfen und Ihnen alle Ihre Fragen beantworten, damit Sie sich wohlfühlen und die Prüfung einfach bestehen können.

Es wurde von der Firma AC Nautik – Küstenpatent verifiziert, dass das Küstenpatent Kroatien nicht nur in Kroatien Gültigkeit hat, sondern in den folgenden Staaten auch grundsätzlich anerkannt wird:

  • Italien
  • Slowenien
  • Griechenland
  • Spanien
  • Frankreich
  • Südafrika

Das Küstenpatent Rijeka:
Wenn Sie den Vorbereitungskurs AC Nautik – Küstenpatent schon in einer der österreichischen Kursstandorte gemacht haben, so brauchen Sie in Rijeka nur mehr die Prüfung ablegen. Aber auch wenn Sie dies in Ihrem Urlaub komplett erledigen wollen, so ist der Küstenpatent inkl. UKW in ein bis zwei Tagen, je nach dem gewünschten Lernpensum, zu absolvieren.

Das Küstenpatent Porec:
So wie in Rijeka kann das Küstenpatent Porec in ein bis zwei Tagen, vor Ort, gemacht werden. Das Besondere ist aber, dass besonders viel Wert auf den Praxisteil gelegt wird und es gibt ein eigens autorisiertes Ausbildungszentrum. Falls Sie die Prüfung nochmals ablegen müssen, so wird dies kostenlos angeboten.

Das Küstenpatent Opatija:
Da diese Stadt nicht allzu viel Schiffsverkehr aufweist, ist es der ideale Ort die ersten Erfahrungen auf dem Gebiet der Seefahrt zu machen. Man versucht Ihnen hier, an der Kvarner-Bucht ein gutes Lernklima zu geben, damit das Sie die Prüfung zum Küstenpatent Opatija gleich beim ersten Mal schaffen.

Das Praxistraining nach der bestandenen Küstenpatent B inkl. UKW Prüfung:
Wer noch nicht viel Praxiserfahrungen mit einem Boot am Meer gemacht hat, sollte unbedingt einige Tage Praxistraining machen. Viele Bootsschulen bieten diese Praxistrainings in Kroatien an. Wenn man die Chance bekommt, wäre eine Nachtfahrt zusätzlich sehr sinnvoll. Denn in der Nacht kann man seine Kenntnisse der Lichterführung austesten und dann entscheiden, in welche Richtung so manches Schiff fährt. Es geht schließlich um Ihre und aller anderen Sicherheit. Ein Schiff reagiert einfach anders und Wellen, Regen und starke Winde können schnell dazu beitragen, dass man überfordert ist und die Freude am Meer verliert. Das soll nicht passieren, da es ein recht einfaches Rezept dagegen gibt. Möglichst viel Erfahrungen sammeln, damit man als Skipper Spaß hat und von Situation zu Situation ruhiger wird. Es wird mit der Zeit zur Routine so wie beim Autofahren.

Ein Boot in Kroatien chartern:
Da Kroatien mit seinen wunderschön Buchten zum Bootfahren einladet, wird es für Sie ein besonderes Erlebnis sein, dies mit einem Schiff zu erleben. Es gibt viele Charter Firmen, die auch im Internet ihre Angebote und Preise beschrieben haben. Aufgrund der erfolgreich bestandenen Prüfung, mit dem Namen Küstenpatent Kroatien, sind Sie nun berechtigt ein Boot in Kroatien zu chartern.

Was sollte man beim Chatern beachten?
Beim Chartern der Jacht sollte man darauf achten, dass die Schiffsausrüstung ordnungsgemäß und vollständig vorhanden ist. Sie werden höchstwahrscheinlich eine Checkliste vom Charterunternehmen erhalten, wo Sie detailliert anführen sollten, welche bestehenden Mängel das Fahrzeug aufweist. Bei der Rückgabe des Bootes wird dieses begutachtet. Falls Beschädigungen vorhanden sind, die Sie nicht angeführt haben, dann wird es sicherlich zu Diskussionen führen. Beachten Sie, dass Sie die Charterpapiere, einen gültigen Reisepass und eine Liste der Besatzung, mit den Namen und den Passnummern, mitführen. Natürlich darf ihr Küstenpatent inkl. UKW nicht fehlen.
Einige Tipps sollten Sie noch beachten bevor Sie in See stechen. Informieren Sie sich, ob Nebenkosten noch anfallen und wie hoch diese sind. Der Treibstoff bei einem Motorboot wäre so ein Thema. An wem können Sie sich, in welchem Zeitfenster, wenden, wenn Sie ein Problem mit dem Fahrzeug haben. Welche Leistungen sind bei Ihrer abgeschlossenen Versicherung inkludiert?

www.kuestenpatent-kroatien.at

Kroatisches Küstenpatent B

Skriptum - Küstenpatent

Kroatisches Küstenpatent B

Küstenpatent und Skipper-Training

Der Bootsführerschein Boat Skipper B, das „Kroatische Küstenpatent“ ist ein amtlicher Sportbootführerschein, der von dem kroatischen Ministerium für Seefahrt und Verkehr ausgestellt wird. Deshalb wird die behördliche Prüfung zum Erwerb dieses Bootsführerscheines in Kroatien abgenommen. Dieser Schein ist gültig für Motor- und Segelboote bis 30 Bruttoregistertonnen (GT), ohne PS-Beschränkung und beinhaltet auch eine UKW-See-Sprechfunkberechtigung.

Dieses „Kroatische Küstenpatent“ berechtigt den Inhaber dazu, mit einer eigenen oder gecharterten Segel- oder Motoryacht die Inselwelt vor der Küste Kroatiens zu erforschen.

Dank guter Ausbildung entspannt auf dem Meer fahren

Ein Boot auf dem Wasser zu führen will gelernt sein, deshalb ist eine theoretische Intensivausbildung und ein praktisches Training geboten.

Oft sind die Kursinhalte aktueller Anbieter nicht ausreichend ein Boot sicher und ohne Schäden in einen Hafen zu manövrieren, da echte Hafenmanöver in der Ausbildung fehlen, weil sie bei der Prüfung nicht gefragt sind.

Es ist eine traurige Tatsache, dass in der Praxis die meisten Unfälle und Schäden beim An- und Ablegen passieren, deshalb sollten Trainer und Skipper ein besonderes Augenmerk darauf wichtig sein. Auch das richtige Ankern, das Fahren auf offener See auch der Umgang mit Fendern und Leinen sind wichtige Bestandteile praktischer Übungen. Ebenso das Verhalten im Notfall oder das Betanken des Bootes.

Kroatien ist eines der schönstes Boots-Reviere

Die Adriaküste Kroatiens ist sagenhafte 1.700 Kilometer lang über tausend Inseln gehören auch noch dazu. Es kann mit Fug und Recht festgestellt werden, dass Kroatien eines der schönsten Boots-Reviere in Europa ist. Freuen Sie sich, wenn Sie gleich nach bestandener Prüfung einen Berechtigungsschein erhalten, der Ihnen erlaubt gleich das Ruder selbst in die Hand nehmen können.

Gute Ausbildung bei AC Nautik

Seit vielen Jahren wird AC Nautik als erfahrener und seriöser Ausbilder für das „Kroatische Küstenpatent“, den „Boat Skipper B“. gelobt.  

Die Kursteilnehmer legen eine Erfolgsbilanz vor, die weit über dem Durchschnitt liegt. Lassen Sie sich unverbindlich beraten, umfassende Informationen bekommen Sie durch einen kostenlosen, telefonischen Support.

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Fahren mit dem Boot in Kroatien

Kroatien mit dem Boot entdecken

Es gibt kaum ein anderes Land in Europa, das eine größere Auswahl an Bootsrevieren und guter Infrastruktur für Nautiker bietet als Kroatien. Wünsche bleiben hier keine offen, denn erkunden kann man mit Segelboot, Motorboot, luxuriösen Katamaran oder einem schnellen, motorisierten Schlauchboot.

Entdecken Sie Kroatien und finden Sie Ihre Lieblingsplätze, die sich perfekt für eine Bootsmiete eignen oder finden Sie viele weitere spannende Destinationen mit Ihrem eigenen Boot in Kroatien.

Die Insel Krk

Die größte Insel der Kvarner Bucht ist die Insel Krk. Die zahlreichen Kies- und Sandstrände laden zum Entspannen ein. Im Landesinneren gibt es einmalige Orte, die schöne Ausflugsziele bieten, wie die „Perlenhöhle“ Biserujka spilja“, die bei einem Besuch der Insel nicht ausgelassen werden sollte.

Bekannt und beliebt ist Krk für ihre hervorragende Küche mit Meeresfrüchten und für lange gesellige Abende in den Konobas und anderen Restaurationen.

Rund um Zadar

Die Region rund um Zadar hat eine atemberaubende Küste und wird Sie immer wieder in den Bann ziehen, so oft Sie auch die Region mit dem Boot erkunden. Die herrlichen Ortschaften, die türkisfarbenen Badebuchten und die vielen angebotenen Aktivitäten, bieten jedem Urlaubstyp etwas Passendes. Die Stadt selbst bietet einen ultimativen Mix aus historischer Kultur, wunderbaren Stränden und zeichnet sich durch einzigartigen Charme aus.

Die Insel Iz

Sie liegt nicht weit von Zadar und ist gut mit dem Boot erreichbar.

Sie ist von mehreren weiteren Inseln umgeben und ist ein ideales Ziel oder auch Ausgangspunkt für einen Bootsausflug.

Die Insel Iz ist bekannt für ihre lange Töpfertradition, eine perfekte Gelegenheit Erinnerungsstücke und Mitbringsel zu finden. Der Ort Mali Iz, liegt im Süden der Insel und vereint kroatische Tradition und modernes Urlaubsambiente. Es lohnt sich hier ein paar Tage zu verbringen.

Die Insel Losinj

In der Inselmitte befindet das ehemalige Fischerdorf Mali Losinj, ein idealer Ort für eine Erkundungstour mit dem Boot. Die herzliche kroatische Gastfreundschaft hat dieses alte Dorf mit seinen gemütlichen Cafés und Restaurants zu einem beliebten Ausgangspunkt für Bootliebhaber gemacht. Hier macht Inselhopping, um die umliegenden Traumstrände zu erkunden besondere Freude.

Die Insel Murter

Im nordwestlichen Teil des Šibenik-Archipels liegt die Insel Murter mit seinem gleichnamigen Hauptort. Die Insel ist wunderschön und ein wirkliches Urlaubsparadies. In den beiden Orten Jereza und Betina gibt es erstklassige, gut ausgestattete Hafenanlagen.

Küstenpatent der Bootsführerschein

AC Nautik

Küstenpatent der Bootsführerschein

Gültige Bootsführerscheine

Gültige Bootsführescheine für Küstengewässer gibt es fast für jedes Land einen oder mehrere. Selbst die Binnenländer sind nicht kleinlich und haben ihren eigenen Bootsführerschein. Wenn es gut läuft sind sie auch noch in den Reichweiten 3 sm, 6 sm, 12 sm (Hoheitsgewässer) oder auch 20 Seemeilen gestaffelt. Einen Bootsführerschein gültig in der gesamten Europäischen Union gibt es nicht, wird auch von den Mitgliedsländern vorerst nicht angestrebt – besser gesagt, Bemühungen der Kommission werden torpediert.

EU chancenlos

Bei aller Freizügigkeit innerhalb der EU bedeutet dies, wenn jemand innerhalb der EU mehrmals seinen Wohnsitz von einem Land in ein anderes verlegt und dort länger als ein Jahr seinen Wohnsitz hat und auch ein Bootsbesessener ist, besitzt er nach Jahren eine stattliche Sammlung von Bootsführerscheinen. Von dem Geld, was er in sein Hobby investiert, ganz zu schweigen. Aber nationale Egoismen übertreffen jedes europäische Gedankengut.

Kroatisches Küstenpatent

Klein und fein ist da das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Der Bootführerschein für die kroatischen Hoheitsgewässer ist kostengünstig und ohne überzogenen Aufwand schnell mit einer abschließenden Prüfung in Kroatien bei einem Hafenamt zu erwerben.

Der Bootsführerschein für Kroatien (auch Küstenpatent und offiziell Boat Skipper B genannt) berechtigt den Inhaber dazu, mit einer Segelyacht oder einem Motorboot, Europas Boots-Revier Nr. 1, die traumhaft schöne und einmalige Inselwelt vor der Küste des Landes per Boot zu erforschen.

Patent mit Vergangenheit

Das kroatische Küstenpatent ist ein Bootsführerschein mit Vergangenheit, er hat sogar den Zerfall des Mehrvölkerstaates Jugoslawien überdauert. Ihm wurde und wird immer noch nachgesagt, dass er käuflich sein. Dabei übersieht man, dass Kroatien alles unternommen hat, die Sicherheit auf seinen Gewässern zu stabilisieren. Das Land hat viele Millionen in die Infrastruktur auf dem Wasser gegeben, hat den Standard auf EU-Norm angehoben und ist, was die Sicherheit des Boots- und Schiffsverkehr betrifft, eines der führenden Länder innerhalb der EU. So benötigt jeder Motorbootfahrer einen Bootsführerschein, egal wie stark die Motorisierung des Bootes ausfällt. Für nicht motorisierte Segelboote von mehr als 2,15 Meter ist ebenfalls ein Bootsführerschein Pflicht.

Theorie und Praxis

Auf die Prüfung vor dem Gremium im Hafenamt sollte man sich gut vorbereiten – auch, wenn nur das theoretisch Wissen geprüft wird und die Prüfung in der Regel nur etwa 15 bis 20 Minuten dauert. Die Prüfer – erfahrene Kapitäne wissen genau, woraus ankommt, sie hinterfragen gern eine Antwort. Dabei kommen die Fragen aus den Bereichen, berühren auch Themen der Praxis: Seemannschaft und Knoten, Kollisionsverhütungsregeln & Ausweichregeln, Lichterführung, Seekarte und Zeichen auf der Seekarte, Navigation, Kurs-, Entfernungs- und Positionsbestimmung, Seenotsignale, Maschinenkunde & Technik sowie zu Boat Skipper B – Seesprechfunk.

Angewandte Praxis

Wie eingangs bemerkt, die Praxis spielt bei der Prüfung keine Rolle, sie ist nicht Gegenstand der Prüfung. Das heißt aber nicht, dass, wenn man ein Boot führt, nicht über ein gewisses Mindestmaß an Praxis verfügen muss. Schließlich ist man als Skipper, der voll verantwortliche Bootsführer und der haftet für alles, was er sich, der Crew, dem Boot und alles was sonst auf ihn zukommt, zumutet.

Vorteilhaft ist, wenn man schon vor der Prüfung einige Stunden unter Aufsicht eines erfahrenen Bootsführers auf dem Wasser verbringt und dabei wichtige Manöver übt oder ausführt. Natürlich kann man Praxisstunden auch nach der theoretischen Prüfung aufnehmen. Wichtig ist einzig und allein, dass man, die wichtigsten Manöver kennt und selbst schon ausgeführt hat, dabei ist – als Beispiel – die Einfahrt in einer stark frequentierten Hafen ein Schlüsselereignis.

Wenn man sichergehen will, dass das Erleben an Bord rundum gelingen soll, wendet man sich an ein qualifiziertes Ausbildungsunternehmen, an AC Nautik in Gössendorf südlich von Graz. Erstklassiger Rundumservice und zugleich die Garantie, dass das Preis/Leistungsverhältnis stimmig ist. Ob Theorie oder Praxis bei AC Nautik wird man bestens beraten, AC Nautik reagiert umgehend.

Weiterführende Informationen hier

Kroatisches Küstenpatent B

AC Nautik

Kroatisches Küstenpatent B

Gültigkeit Bootsführerschein in Kroatien

Das „Kroatische Küstenpatent“ oder „Boot Skipper B“ ist der amtliche Bootsführerschein Kroatiens. Man hört und liest zuweilen, dass man das „Kroatische Küstenpatent“ kaufen kann, das ist mitnichten der Fall! Ohne eine bestandene Prüfung mit Anwesenheit in Person wird kein rechtsgültiger Sportführerschein „Kroatisches Küstenpatent“ ausgehändigt.

Die mündliche Prüfung muss vor Beamten einer Hafenbehörde in Kroatien abgelegt werden und dauert ungefähr 20 bis 25 Minuten. Die Prüfung ist nicht so umfangreich wie in anderen Ländern, umfasst aber alle sicherheitsrelevanten Themen, die beherrscht werden müssen.

Eine praktische Prüfung wird in den Hafenämtern nicht verlangt, generell ist aber zur eigenen Sicherheit und anderer, immer angesagt an praktischen Trainingskursen teilzunehmen, bevor man sein neu erworbenes „Kroatisches Küstenpatent“ auf den Gewässern praktiziert.

Das „Kroatische Küstenpatent“ wird vom Ministerium für See, Transport und Infrastruktur ausgestellt, d. h. es handelt sich um ein amtliches Dokument und nicht um einen Vereinsschein.

Anerkennung und Gültigkeit

Wenn Sie Inhaber dieses Zertifikates „Kroatisches Küstenpatent“ sind, haben Sie die Erlaubnis bis 12 Meilen vor Kroatiens Küsten und seinen Inseln im adriatischen Meer folgende Bootsklassen zu führen: Fischer- oder Frachtboote, alle Typen Sportboote, Yachten bis 30 GT, Charteryachten bis 30GT, auch ohne professionelle Crew. Ausnahme sind Passagierschiffe, die dürfen bis zu 3 Meilen vor der Küste geführt werden.

Zu beachten ist immer, dass in Kroatien für absolut jedes motobetriebene Wasserfahrzeug immer ein gültiger Bootsführerschein benötigt wird.

Wissenswert

Das „Kroatische Küstenpatent“ gibt die Möglichkeit in den Gewässern Motoryachten, Segelyachten und Katamarane zu steuern. Die einzige Einschränkung ist, dass 30GT, Groß-Tonnage, nicht überschritten werden darf. Auch ist mit dem Bootsführerschein „Kroatisches Küstenpatent“ eine kommerzielle Nutzung bis zu 3 Meilen vor den kroatischen Küsten, ob Festland oder Inseln, erlaubt.

Grundsätzliches

Für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug wird in Kroatien ein gültiger Führerschein benötigt, das gilt auch für Segelschiffe ab einer Länge von 2,5 Meter.

Derjenige, der am Steuer steht, muss einen gültigen Bootsführerschein, z. B. das „Kroatische Küstenpatent“, besitzen. Es gibt keine Rudergänger-Regelung wie in anderen europäischen Ländern üblich, wo es ausreicht, wenn eine Person mit Führerschein an Bord ist und eine andere Person steuert. Es kann empfindliche Strafen zur Folge haben, wenn der Steuermann nicht den gültigen Führerschein vorweisen kann.

Die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Im „Kroatischen Küstenpatent“ ist der Funkschein (UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) immer enthalten. Für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge ist der Seefunk vorgeschrieben und ein Funkschein wird beim Chartern immer verlangt.

Ab welchem Alter

Das „Kroatische Küstenpatent“ kann mit dem 16. Lebensjahr ausgehändigt werden, d.h. man muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein. Es gilt aber zu beachten, dass „Kroatische Küstenpatent“ Fahrer unter 18 Jahren nur Boote bis maximal 20 PS führen dürfen. Erst ab 18 Jahren ist die Begrenzung der Motorleistung aufgehoben.

Im Ausland anerkannt

In der „Internationale Maritime Organisation“, IMO, gibt es das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Bootsführerscheinen der Mittelmeeranrainer-Staaten. In den Saaten der EU wird er fast überall anerkannt.

 

Motorbootführerschein

AC Nautik

Motorbootführerschein

Das Schulungsunternehmen AC Nautik e. U lehrt seine Teilnehmer beim Motorboot Training mit professioneller Unterstützung, wie man am Steuer auf See einen kühlen Kopf behält, sei es bei starkem Wind oder bei der Einfahrt ins Hafenbecken.

Denn ohne praktische Erfahrung kann es gefährlich werden, ein Motorboot zu navigieren. Gerät man auf einem See in eine brenzlige Lage, bringt man sich und andere in Gefahr. Schalten Sie jegliches Risiko aus und belegen Sie einen Kurs bei Ihrem vertrauenswürdigen Schulungsunternehmen.

AC Nautik e. U organisiert mit geschulten deutschsprachigen Skippern Praxiskurse an der Adria.

Wo dürfen Motorboote unterwegs sein

Generell sind in Österreich alle Motorboote zulassungspflichtig. Boote mit Elektromotor deren Leistung weniger als 4,4 kW beträgt, sind ausgenommen, ebenso Sportboote mit entsprechender Zulassungsurkunde aus dem Ausland, welche die österreichischen Gewässer nicht mehr als 3 Monaten im Jahr befahren.

Boote mit Verbrennungsmotoren sind auf den Kärntner Seen, Wörthersee, Ossiacher See, Millstätter See, Weißensee und dem Faaker See verboten. Das gleiche gilt für Boote, die zu Wohn- und Nächtigungszwecken dienen, wie Hausboote und dergleichen, sie dürfen auf den Seen in Kärnten und auf der Drau nicht benutzt werden.

Ganzjährig

Ganzjährig dürfen Motorboote auf dem Inn und der Donau eingesetzt werden.

Schutzzonen

Schutzzonen sind mit gut sichtbaren Schildern gekennzeichnet, das sind Gebiete in denen Motorboote nicht verkehren dürfen.

Sperrgebiete

Sperrgebiete sind ebenfalls beschildert und sind der Ausübung anderer Wassersportarten, wie z. B. Wasserskifahren vorbehalten.

Höchstgeschwindigkeit

Denken Sie daran, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf allen österreichischen Gewässern bei Tag 50 km/h und bei Nacht 25 km/h beträgt.

Uferzonen

Zu beachten ist auch, dass in den Uferzonen, bis 200 m vom Ufer, bei Anlaufen von Liegeplätzen oder bei Fahrten zum Fahrwasser, nur im rechten Winkel zum Ufer und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gefahren werden darf.

Fahrtenbereich 2 – Küstenpatent

Fahrtenbereich 2 – Küstenpatent

Basis für einen gelungenen Bootsurlaub in Kroatien

FB2 und seine Grenzen

Im Allgemeinen ist der Fahrtenbereich 2 (FB2) die Bezeichnung für den Gültigkeitsbereich von 20 Seemeilen gemessen von der Küste bzw. der davor liegenden Insel. Wer sich mit einem Boot in kroatischen Gewässern bewegt, muss wissen, dass Kroatien den Bootsführerschein FB2 in seinen Hoheitsgewässern nur innerhalb der 12 Seemeilen anerkennt und diese Begrenzung als absolut verbindlich erklärt auch für den österreichischen FB2.

Diese Regelung hat aber in Kroatien kaum eine beschränkende Auswirkung, denn die etwa 1.000 Insel, die bis zu 35 Seemeilen verstreut in der Adria vor Kroatiens Küste liegen erweitern die Bewegungsfreiheit um ein Wesentliches.

Ohne Funklizenz keine Bootscharter

Ein gravierendes Handicap ist allerdings, dass einen große Anzahl von FB2-Bootsführerschein-Inhabern keine Funklizenz besitzen und damit ist Bootchartern in Kroatien fast unmöglich geworden. Kroatien hat per Gesetzt verfügt, dass alle Charterboote und Yachten mit Funk nachgerüstet werden und die Boote nur an Skipper mit Funklizenz verchartert werden dürfen.

Bootsführerschein FB 2 und das kroatische Küstenpatent

Der Fahrtenbereich 2 wird zum Erlebnis der besondere Art, wenn Sie im Besitz des kroatischen Boat Skipper B mit UKW-Funklizenz sind und ein Boot chartern. Ganz gleich, wo Sie an Bord gehen und das Ruder übernehmen, die kroatische Küste mit ihren Inselwelten und der Landschaftsvielfalt wird Sie begeistern. Traumhafte Strände zum Entspannen, Buchten mit glasklarem Wasser zum Schwimmen und Tauchen oder das Anlegen in einer der herrlichen Marinas, genießen was Küche und Keller bieten. Sie werden ‚grenzenlos’ begeistert sein.

Auszugsweise die Rechtsvorschrift für Seeschifffahrts-Verordnung, Fassung vom 02.04.2020

Begriffsbestimmungen

§ 2.

 Im Sinne dieser Verordnung gilt als

1. „Österreichisches Seeschiff“: ein Seeschiff, das nach dem Seeschifffahrtsgesetz zur Seeschifffahrt zugelassen ist (im folgenden kurz Schiff genannt);
2. „Seeschiff“: ein Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann (Fahrgastschiff, Frachtschiff, Jacht, Sonderfahrzeug). Als solches gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;
5. „Jacht“: ein Fahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
a) Motorjacht: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist,
b) Segeljacht: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler;
7. „Watt- oder Tagesfahrt“: Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1);
8. „Küstenfahrt“: die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 2);
25. „Seemeile“: Längenmaß von 1,852 km.

TEIL N
Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten

Anwendungsbereich

§ 199.

 Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Form und Inhalt des Internationalen Zertifikats

§ 200.

 Form und Inhalt des Internationalen Zertifikats müssen dem Muster der Anlage 30 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

§ 201.

 Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten, Segeljachten oder beide Arten von Jachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;
2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;
3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;
4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

§ 202.

 (1) Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten müssen zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung

1. das 18. Lebensjahr, für ein Internationales Zertifikat für Watt- oder Tagesfahrt das 16. Lebensjahr, vollendet haben;
2. geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet sein;
3. die erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung zur Führung einer Jacht nachgewiesen haben.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

(3) Die geistige und körperliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Sie hat jener zum Lenken eines Kraftfahrzeugs der Klasse B gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe zu entsprechen, dass darüber hinaus ein ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen sein muss.

(4) Von der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Triebwagen, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt. Ist für ein solches der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen.

(5) Die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung gemäß Abs. 1 Z 3 sind unter Berücksichtigung des Fahrtbereichs, der Art (Motor- oder Segeljacht) und Größe der Jacht und deren Bedienung und Führung bei Tag und bei Nacht mittels Logbuchs, vom Schiffsführer unterfertigter auszugsweiser Abschrift des Logbuchs oder sonstiger logbuchähnlicher Aufzeichnungen nachzuweisen

1. für die Watt- oder Tagesfahrt (§ 2 Z 7) für Motorjachten durch 50 Seemeilen;
2. für die Küstenfahrt (§ 2 Z 8) für Motorjachten durch 300 Seemeilen und 12 Bordtage;
5. für die Watt- oder Tagesfahrt für Segeljachten durch 50 Seemeilen;
6. für die Küstenfahrt für Segeljachten durch 500 Seemeilen und 18 Bordtage;

(6) Für die Erlangung eines Internationalen Zertifikats für Motorjachten ist die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung gemäß Abs. 5 auf Motorjachten und für die Erlangung eines Internationalen Zertifikats für Segeljachten ist die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung auf Segeljachten nachzuweisen.

(7) Sofern die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung nicht ausdrücklich als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer gemäß Abs. 5 Z 3, 4, 7 und 8 nachzuweisen sind, sind sie von der Bewerberin bzw. vom Bewerber, wenn sie bzw. er nicht als Wach- oder Schiffsführerin bzw. -führer eingesetzt wurde, als Crewmitglied in verantwortlicher Funktion nachzuweisen.

(8) Für die Erweiterung des Berechtigungsumfangs betreffend die Art der Jacht (Motor- oder Segeljacht) sind zusätzlich zur seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung gemäß Abs. 5 bis 7 folgende Nachweise zu erbringen:

1. von Segeljachten Fahrtbereich 2, 3 oder 4 auf Motorjachten Fahrtbereich 2 mindestens fünf Bordtage und 100 Seemeilen auf Motorjachten;
2. von Motorjachten Fahrtbereich 2, 3 oder 4 auf Segeljachten Fahrtbereich 2 mindestens zwölf Bordtage und 300 Seemeilen auf Segeljachten.  

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011538