Zum Bootfahren nach Kroatien

Küstenpatent

Zum Bootfahren nach Kroatien

 

In Kroatien finden wir eines der schönsten Bootsreviere Europas

Kroatien kann sich zurecht als eines der schönsten Bootsreviere Europas bezeichnen.

Die mehr als tausend Inseln bieten ein einzigartiges Flair, eine vorzügliche Infrastruktur, das macht die kroatische Adria zum unangefochtenen Favoriten bei Seglern und Motorbootfahrern.

Mit ein Hauptgrund warum Bootfahren in Kroatien so beliebt ist –  mit ihrer Klarheit und ihrem Glanz fasziniert die wunderschöne türkisblaue Adria. Während im restlichen Europa im Juli und August die Sonnenanbeter in der Hitze brutzeln, kann man als Bootsfahrer an der kroatischen Adriaküste, fernab der Touristenstrände, frischen Seewind und Weite auf dem Meer spüren.

 

Selber Kapitän sein

Mit dem Küstenpatent „Boat Skipper B“ ist das kein Problem, denn es ist ein klassischer Bootsführerschein, der zum Führen von Motor- und Segelyachten, Katamaranen jeweils mit UKW-Funk sowie Jet-Skis berechtigt.  Es ist ein amtlicher Boots- und Yachtführerschein nicht nur für Kroatien – er wird in den meisten Ländern Europas anerkannt.

 

Die Firma AC Nautik ist ein hochwertiger und günstiger Anbieter für Kurse um das Küstenpatent zu erhalten. Sie werden in Österreich sowie in Kroatien durchgeführt. Wunderbar kann man für den Erwerb des Küstenpatents einen Urlaub an der Küste Kroatiens  verbringen.

 

Schon in den frühen Achtzigern

hat das damalige Jugoslawien bereits den Trend für Bootsfreunde richtig erkannt, hat mit der Schaffung gut ausgestatteter Marinas viele Yachtsportfreunde an die Adria locken können.

Heute hat Kroatien ein fast lückenloses Netz an Marinebetreibern mit vielen Versorgungs- und Liegeplatzmöglichkeiten, die über Strom und Wasser an den Stegen, über Sanitäranlagen, Wechselstuben und Restaurants verfügen.

Dass viele ehemalige Jugoslawientouristen das höhere Preisniveau bemängeln, liegt daran, dass sie dabei vergessen, dass weder die Zeit heute, noch die Qualität bei den meisten Dingen mit damals zu vergleichen sind. Denn seit dem Ende des Balkankriegs in Kroatien ist der wirtschaftliche Aufschwung spürbar vorangeschritten, dies wirkt sich natürlich auch bei den Preisen aus.

 

Kroatienurlaub auf einem Boot

Als Bootsurlauber kann man die See auf viele Arten genießen. Man muß ein Schiff ja nicht mit eigenen Händen steuern. Bei Fahrten auf einem Ausflugsdampfer ist gemütlich relaxen an Bord angesagt, an bezaubernden Plätzen an Land gehen, sich daran  erfreuen, wie der strahlend blaue Himmel das Meer glänzen lässt, schlemmen in einheimischen Restaurants.

Es werden auch Ausflüge mit kleineren Gruppen angeboten. Man kann eine Tagestour auf einem Segelboot mit einem Skipper mit bis zu zehn Passagieren buchen, das ist dann individueller als auf einem Ausflugsdampfer. Die Wahrscheinlichkeit nette Urlaubsbekanntschaften zu knüpfen, ist aber überall gegeben.

 

 

Die Qual der Wahl bei Bootsführerscheinen – Sportküstenschifferschein

Küstenpatent

Die Qual der Wahl bei Bootsführerscheinen

 

Es ist nicht immer leicht, die richtige Entscheidung zu treffen, geht es um einen Bootsführerschein. Das hängt von vielen Details ab. Entscheidend sind Wohnort und Urlaubsziel. Wer in Süddeutschland lebt und seine Urlaube in Kroatien oder im Mittelmeerraum verbringt. Für den könnte die Entscheidung relativ leicht sein. Er wird sich sicherlich für ein kroatisches Küstenpatent entscheiden. Wer in der geografischen Mitte Deutschlands lebt und seine Urlaube zwischen Nord- und Ostsee und dem Mittelmeer aufteilt, wird sich wahrscheinlich für den Sportküsten Schifferschein entscheiden. Eine Entscheidung für beide Scheine mag kurios klingen, ist aber in manchen Fällen ein durchaus vernünftiger Entschluss.

 

Sportküstenschifferschein

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist einer der amtlichen Sportschifferscheine in Deutschland. Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).

Er setzt den Sportbootführerscheins See voraus und verlangt bei der praktischen Prüfung den Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern. Mindestalter sind 16 Jahre.

Kosten: Kurs 325,00 €, Törn: 500,00 € bis 700,00 €, Prüfung ca. 150,00 € – Gesamtkosten: etwa 1.100 €

Boat Skipper Cat. B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz (kroatisches Küstenpatent)

Das amtliche kroatische Küstenpatent ist gültig für das Führen von Motorbooten und Segelyachten mit unbegrenzter Motorisierung und maximal 30 BRZ / GT(etwa 18 m Länge, je nach Bauart). Gültig in Küstengewässern bis 12 Seemeilen von der Küste bzw. den Inseln.

 

Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Eigner- & Charteryachten, Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung, Segelboote und Segelyachten, Einrumpfboote und Katamarane, Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung, Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung – wie Jet Ski.

KEIN Seemeilen Nachweis erforderlich.

Mindestalter für den Boat Skipper B: Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.

Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

Kosten: Kurs Premium 169 € oder 135 € das ECO Leistungspaket plus, Prüfungsgebühr ca. 115 €,

Sonstige Kosten (Anfahrt, Hotel, Essen, Bankspesen, etc. individuell

Kurse von AC Nautik finden in Opatija – Wien – Salzburg und Graz und die Prüfung in Rijeka (Kroatien) statt.

Mit optimaler Vorbereitung von AC Nautik zur Küstenpatent-Prüfung.

Die Prüfung zum Küstenpatent lässt sich für Interessierte ausschließlich mit einer Teilnahme an einem Küstenpatentkurs von AC Nautik bewältigen. Dieser garantiert eine vollständige und damit optimale Vorbereitung, so dass sich die Durchfall-Quoten im nicht mehr messbaren, weil zu niedrigen Bereich bewegen.

 

KURSE IN ÖSTERREICH – GRAZ, WIEN, LINZ, SALZBURG / KURSE IN KROATIEN – OPATIJA (NÄHE RIJEKA).

 

AC Nautik – Das kroatische Küstenpatent B und die Gültigkeit

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AC Nautik – Das kroatische Küstenpatent B und die Gültigkeit

Es mausert sich – das kroatische Küstenpatent. Aus einem anfangs unscheinbaren, häufig nicht für voll genommenen Patent entwickelte sich im Laufe der Zeit ein viel begehrter Schiffsführerschein mit internationalen Ambitionen. Kroatien tut viel, um diesem Schiffsführerpatent – dem Boat Skipper B – internationale Gültigkeit zu verschaffen und zu garantieren.

Die Anerkennung von Bootsführerscheinen aus Kroatien kann je nach Land unterschiedlich sein. Vor dem Chartern eines Bootes ist es ratsam, bei der Versicherung oder Charterfirma nachzufragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Kroatiens amtlicher Bootsführerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch nennt man ihn „kroatisches Küstenpatent“ – seine amtliche Bezeichnung ist „Boat Skipper B“, er ist der amtliche Sportbootführerschein Kroatiens.

Es ist ein weit verbreitetes Märchen, dass man das kroatische Küstenpatent käuflich erwerben kann, doch das ist nicht so und nirgendwo möglich. Um das kroatische Küstenpatent zu erwerben, muss man gut vorbereitet, eine Prüfung vor altgedienten Kapitänen und Offizieren im zuständigen Hafenamt absolvieren. Es ist eine mündliche Prüfung, bei der alle sicherheitsrelevanten Themen abgefragt werden, werden von den amtlichen Prüfern Wissenslücken entdeckt, gehen sie sehr ins Detail und das endet auch schon mal mit einer verpatzten Prüfung. Das kroatische Küstenpatent wird nach bestandener Prüfung amtlich ausgestellt vom kroatischen Ministerium für See, Transport und Infrastruktur. Es handelt sich also nicht um einen Vereins- oder Verbands-Schein, sondern um ein amtliches Dokument mit Amtssiegel.

 

Praxis muss sein 

Bei dem kroatischen Küstenpatent ist eine praktische Prüfung nicht vorgesehen, es ist aber in jedem Fall empfehlenswert vor dem ersten eigenen Törn ein paar Stunden praktisches Training einzuplanen. Es dient nicht nur der eigenen Sicherheit, auch beim Chartern eines Bootes wird immer häufiger ein Praxis-Nachweis gefordert.

! Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Regelungen ständig aktualisiert werden können und dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport.

Gültigkeit und Besonderes

Mit dem „Boat Skipper B“ dürfen Motorboote, Segelyachten, Katamarane und Jet-Skis gefahren werden. Es dürfen Boote bis zu 30 BRT (je nach Bauart Boote bis zu 20 Meter und ohne kW/PS-Beschränkung) geführt werden.

In Kroatien wird für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug sowie Segelschiffe ab 2,5 Meter Länge ein gültiger Führerschein benötigt. Der Boat Skipper B erlaubt Fahrten bis 12 Meilen vor der Küste oder den Inseln im adriatischen Meer.

Funk

Im kroatischen Küstenpatent der Funkschein (UKW-Sprechfunk) enthalten. Da für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge Seefunk vorgeschrieben ist, wird beim Chartern immer ein Funkschein verlangt.

Altersbegrenzung

Anerkennung und Gültigkeit im Ausland (Es ist kompliziert)

Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent meist anerkannt:

Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittemeeranrainerstaaten Ihre Bootsführerscheine untereinander an (Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht).

Ausnahme: Der Inhaber ist im Besitz eines ICCs (International Certificate of Competence)

EC Boot Skipper B – er kommt in Kürze

Wie AC Nautik aus gut informierten Kreisen erfahren hat, arbeitet das Ministerium in Zagreb daran, für das „Küstenpatent“ – den „Boat Skipper B“ ein IC Zertifikat hinzuzufügen. Der „Boat Skipper B“, das Patent für die selbstständige Führung von Jachten auf Küstengewässern wird Grundlage zur Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 geeignet ist. Die notwendigen Protokolle sind bereits unterzeichnet.

Es ist wahrscheinlich, dass die Vorarbeiten in der Zeit Jänner/Februar 2020 abgeschlossen werden und in der Folgezeit IC Zertifikate zum Küstenpatent in den Hafenämtern ausgestellt bzw. beantragt werden können. Eine erfreuliche, begrüßenswerte Entwicklung für das kroatische Küstenpatent.

Die folgenden UNECE-Mitgliedsstaaten haben bis heute die Resolution Nr. 40 unterzeichnet und erkennen offiziell das ICC als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- oder Küstengewässern an:

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland,  Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland.

https://unece.org/icc-resolution-no-40

Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents oder kein Bootsführerschein notwendig

Von den nachfolgenden Staaten hat, die AC Nautik, schriftliche Dokumente (siehe weiter unten) über die Gültigkeit des Küstenpatentes für österreichische Staatsbürger angefordert.

  • Italien
  • Griechenland
  • Spanien
  • Frankreich
  • Südafrika
  • Slowenien
  • Deutschland

! Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Regelungen ständig aktualisiert werden können und dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport. Verschiedene Versicherungen und Charterfirmen können unterschiedliche Ansichten haben, daher ist es ratsam, vor jedem Projekt oder Urlaubsplan die örtlichen Behörden, die Küstenwache oder die Versicherung zu konsultieren.

Diese Aufstellung können Sie sich hier als PDF downloaden. Download

Weitere hilfreiche Aussagen zur Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents finden Sie in der PDF-Datei:

AC Nautik Länder Report.

Download

Die Anerkennung von Bootsführerscheinen aus Kroatien kann je nach Land unterschiedlich sein. Vor dem Chartern eines Bootes ist es ratsam, bei der Versicherung oder Charterfirma nachzufragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Es ist wichtig zu bedenken, dass nicht alle Versicherungen und Charterfirmen gleich sind. Daher empfiehlt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die beste Option zu finden und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wenn Küstenpatent – dann AC Nautik

Wenn Küstenpatent – dann AC Nautik

Gründe – wofür?

Es gibt viele Gründe – emotionale auch sachliche – den Bootsführerschein „Küstenpatent“ oder sachlicher „Boat Skipper B“ bei AC Nautik in Österreich oder Kroatien zu buchen. Vertraut man den Kunden von AC Nautik, dann kann nur AC Nautik Ihr Ansprechpartner für das Küstenpatent sein. Hören Sie auf die Mitbewerber, dann hören Sie: AC Nautik ist schon… – aber… und dieses Aber endet im allgemeinen Volksgemurmel. Das ist gut so, denn nicht jeder der Mitbewerber hat sein Gewerbe angemeldet oder hat alle notwendigen Legitimationen zur Durchführung von Seminaren für den Boat Skipper B mit/ohne See-Sprechfunk-Lizenz.

 

AC Nautik – ein Synonym

Wer A sagt, sagt auch C, denn AC Nautik e. U. bildet den Dreh- und Angelpunkt, wenn es um das kroatische Küstenpatent geht. AC Nautik hält die Fäden, an denen man ziehen kann, fest in der Hand. Wenn sich Fragen stellen oder sich Terminprobleme stellen. Kümmert sich um seine Kunden und greift ein, wenn irgendwo etwas im Argen liegt. Tritt für das Küstenpatent ein, wenn Großkopferte glauben und verbreiten, das Küstenpatent sei käuflich und werde nicht international anerkannt.

 

Das Küstenpatent und die EU

Alle wissen, dass es schon schwer ist, alle EU-Mitgliedsstaaten an einen Tisch zu bringen und dann auch noch einheitliche Regeln zu verabschieden – unmöglich. So gibt es zwar keine europäische Gesamtlösung für die Gültigkeit von nationalen Bootsführerscheinen, aber bei der überwiegenden Mehrheit der EU-Staaten, so hat AC Nautik in schriftlicher Kleinarbeit herausbekommen, heißt es: Wir anerkennen das kroatische Küstenpatent bei EU-Bürgern, bei Booten mit EU-Flaggen und mit dem Küstenpatent können Boote im Land gechartert werden. Details dazu, werden von AC Nautik zu gegebener Zeit im „AC Nautik – Länderreport“ veröffentlicht.

 

Das Küstenpatent als solches

Es kommt nicht von ungefähr, dass AC Nautik in Bezug auf den Boat Skipper B mit/ohne See-Sprechfunk-Lizenz eine Spitzenposition einnimmt und verteidigt. AC Nautik Seminare sind etwas Besonderes, die Seminar-Räume werden den besonderen Anforderungen gerecht und werden gezielt ausgewählt. Das Unterrichtsmaterial von guter Qualität, wird für den Kurs zur Verfügung gestellt und das zum Kurs ausgegebene Skriptum informiert über alle relevanten Unterrichtsziele, ist die beste Basis für eine erfolgreiche Prüfung.

 

AC Nautik – stets für Sie da

Wird bei Rezensionen stets hervorgehoben: die hervorragende Betreuung während des Kurses, während der Vorbereitung auf die abschließende Prüfung und natürlich auch während der Prüfung. Stets steht ein kompetenter Ansprechpartner zu Verfügung, kann, wenn es den sein sollte, helfend eingreifen.

Die gute Kundenbetreuung steht Ihnen aber nicht nur während des Kurses zur Seite, vom ersten Kontakt an, versucht AC Nautik Ihnen den Weg zum Küstenpatent zu ebnen. Sei es bei der Terminwahl, beim eventuellen Umdisponieren oder bei der Auswahl des Kurs- oder Prüfungs-Ortes – AC Nautik kennt die Kriterien, weiß Bescheid, wie, was, wo oder wann für den anfragenden Kunden günstig oder zutreffend ist.

 

Der Kurs in Ihrer Nähe

AC Nautik ist flexibel, bietet Kurse – frei wählbar – in Ihrer Nähe an. Kursorte in Österreich sind:

Graz – Wiener Neustadt – Wien – Linz – Salzburg – Villach. Die Kurse in Kroatien finden in Opatija statt.

 

Die Prüfungsorte sind: Rijeka und Zagreb

 

AC Nautik und Ihre Sicherheit

Es ist zu spät, wenn man am Ruder steht und sich in einer unvorhergesehenen Situation erst fragen muss, wie man am besten reagiert. Hier fehlt es meist an Erfahrung und an der notwendigen Praxis, um sich in solchen Situationen richtig zu verhalten.

Damit Sie niemals in diese kritische Situation geraten, unterstützen wir Sie mit unseren professionellen Praxiskursen. Profitieren Sie von der Erfahrung unserer versierten Skipper und lernen Sie auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.

Damit auch Sie optimal auf alle Situationen auf See vorbereitet sind, gibt es eine sichere Möglichkeit: Besuchen Sie einen unserer bewährten Praxiskurse. Unsere Angebote sind maßgeschneidert und umfassen je nach Art des Kurses alle Sach- und Fachgebiete.

 

Motorboot- und Yachtpraxis

Sie benötigen Motorboot oder eine Motoryachtpraxis – dann sind Sie bei uns richtig, hier bieten wir Ihnen verschiedene Angebote zu TOP-Konditionen.

 

Segelpraxis

Unsere Angebote machen es Ihnen so komfortabel wie nur möglich.

 

AC Nautik – Regeln für Bootsfahrer (Charter) in Kroatien 2019

Küstenpatent

AC Nautik – Regeln für Bootsfahrer (Charter) in Kroatien 2019

Wenn es darum geht eines der schönsten Boots-Reviere Europas zu erobern, wird Bootfahren zum beliebten Urlaubsvergnügen in Kroatien und das schwimmende Gefährt garantiert auch noch die Privatsphäre. 1778 Kilometer (mit Inseln sind es 6176 Kilometer) beträgt die adriatischen Festlands-Küstenlinie und es liegen insgesamt 1246 Inseln, Eilande und Riffe vor der kroatischen Küste, von denen nur 47 Inseln permanent bewohnt sind.

Zauberhafte Städte mit einmaligen Sehenswürdigkeiten von der Antike bis zur Gegenwart, traumhafte Landschaften in einer zum Teil wild zerklüfteten Adriaküste und verzaubernde Buchten zum Entspannen, das definiert für Boots-Touristen Kroatien.

Verkehrsregeln und Vorschriften für Boote

Im Durchschnitt fahren rund 170.000 Charterschiffe, 30.000 Sport- und Freizeitschiffe während der Saison das kroatische Meer. In den Häfen der Adria werden mehr als 750.000 Fahrten und Abfahrten registriert. Da bedarf es schon einem ausgeklügelten System an Verkehrsregeln, um ein Chaos zu vermeiden, voraussehbare Unfallsituationen zu verhindern.

Führerscheinpflicht für alle Motorboote

Laut Information des kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und Anmeldebestimmungen für ausländische Bootstouristen bereits ab der Saison 2007 geändert,

  • soll heißen, für jedes motorbetriebene Boot – auch für Beiboote unter 5 PS – ist ein Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen (Befähigungszeugnis) erforderlich.
  • in Kroatien ist zum Führen von Booten bis 7 m Länge, bis 15 kW (20 PS), bis max. 6 NM von der Küste zumindest der Boat Skipper A gesetzlich vorgeschrieben.

Höchstgeschwindigkeit in Küstennähe

Das erlaubte Tempo für Boote in Landnähe und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:

  • 5 Knoten bis 150 Meter Abstand,
  • 8 Knoten bei 150 bis 300 Meter Abstand,
  • Gleitfahrt ist ab 300 Meter Abstand zulässig.

An bestimmten Orten können Verbote erlassen und ausgeschildert sein. Skipper sollte folglich jederzeit auf die Verkehrszeichen achten, sollten deren Bedeutung kennen.

Auf die Größe der Boote kommt es an

Die Verkehrsregeln für Boote in Kroatien sind umfangreich und hängen häufig mit der Größe des Wasserfahrzeugs zusammen.

  • Der Freizeitskipper muss wissen, dass Boote bis 24 Meter Länge bei Ein- und Ausfahrten in Häfen – im Radius von einer Seemeile – größeren Schiffen ausweichen müssen. Die Regel gilt auch in schmaleren Kanälen.

Die Mindestabstände zur Küste für unterschiedliche Bootstypen

  • Segel- und Motorboote haben einen Mindestabstand von 50 Meter zur Küste einzuhalten.
  • Yachten halten einen Mindestabstand zur Küste von 150 Meter ein.
  • Für Schiffe und Hydroflugzeuge gilt ein Mindestabstand von 300 Meter.
  • Für Tretboote, Ruderboote, Surfbretter, Kanus oder Kajaks entfallen die Mindestabstände zur Küste.
  • Für diese motorlosen Gefährte benötigt man keinen Bootsführerschein.

Allgemeine Regeln für Boote

  • Positionslichter sind von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang sowie bei unsichtigem Wetter zu führen.
  • Haltende Schul- und Kinderbusse nicht passieren.
  • Alle Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich bei einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung wieder verlassen.
  • Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten. Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen ange­meldet werden.

● Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

  • In Häfen ist jede Art von schnellem Fahren verboten.
  • Wellenreiten ist in engen Durchfahrten, die von der Berufsschifffahrt befahren werden, untersagt. Von diesen Schiffen muss mindestens 50 m Abstand gehalten werden.
  • Motor- und Segelschiffe dürfen einen Streifen von 50 m vor der Küste nicht befahren.
  • Boote dürfen sich einem durch Bojen o. ä. abgegrenzten Strand nicht auf mehr als 50 m, einem natürlichen Strand nicht mehr als 150 m nähern.
  • Rennboote, Boote mit Düsenantrieb oder Luftkissenboote dürfen sich nur bis auf 250 m der Küste nähern, falls das Befahren der Gewässer generell erlaubt ist.

 

AC Nautik – Kroatien – Urlaub und Meer

Bootsunfälle

AC Nautik – Kroatien – Urlaub und Meer

 

Urlaubszeit ist Reisezeit. Eigentlich sollten es die schönsten Tage im Jahr sein, doch auch in einem EU-Land können böse Überraschungen lauern. In vielen Mitgliedsstaaten gilt nämlich die vertraute Devise: „Vor dem Gesetz sind alle gleich – besonders die einen“. Und es ist ein Irrtum zu glauben, dass nur im Heimatland die Bürokratien besonders tief verankert ist. Fallstricke und Fettnäpfchen sind europaweit und gleichmäßig verteilt. So betrachtet macht auch eines der schönsten Segel- und Boots-Paradiese Europas keine Ausnahme.

 

AC Nautik – einer der größten Anbieter des „Kroatischen Küstenpatentes“, des Boot-Skipper B – unternimmt den Versuch, Urlauber – speziell Boots-Urlauber –  mit Informationen vor bösen Urlaubsüberraschungen in Kroatien zu bewahren. Wohl wissend, dass er vorhandene Informationen in der schnelllebigen Zeit nur unter Vorbehalt, nach bestem Wissen und Gewissen weitergibt.

 

Skipper in Kroatien – Bestimmungen und Regeln

Sportbootskipper müssen auf kroatischen Küstengewässern Regeln und Vorschriften beachten und vor allem möglichst befolgen. Die Ahndung der Verstöße gegen kroatische Vorschriften erfolgt ohne Nachsicht.

 

Papiere

Dokumente und Unterlagen, die ein Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben muss:

 

  • Kroatisches Küstenpatent, Sportbootführerschein See oder ein gleichwertiger Befähigungsnachweis,
  • Crewliste (diese wird nur bei Einreise auf dem Seeweg benötigt),
  • gültiger Internationaler Bootsschein oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung,
  • Eigentumsnachweis, bei einem geliehenen Boot, eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht. Diese muss von einer in- oder ausländischen Behörde oder notariell beglaubigt sein.
  • eine Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein (IBS),
  • EU-­Mehrwertsteuernachweis und/oder T2L-Formular,

Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW),

  • EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998,
  • Nachweis über die bezahlten Gebühren.
  • kroatische Seekarte 101 – Informationskarte für Nautiker.

 

Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien in aller Regel nicht möglich.

Einreise auf dem Seeweg

Bei der Einreise über See muss ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp auf kürzestem Weg der nächstgelegene Hafen (Port of Entry) angelaufen und unverzüglich beim Hafenamt einklariert werden. Es ist die Vorlage der Crewliste beim Hafenamt erforderlich.

Ausreise über See

Vor dem Verlassen Kroatien ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.

Ausreise auf dem Landweg

Wird das Schiff per Trailer auf dem Landweg nach Kroatien gebracht, muss es, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim Hafenamt angemeldet werden. Die Crewliste ist nicht erforderlich.

Funkzeugnis

Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein gültiges Funkzeugnis besitzen.

  • In der Regel reicht das SRC (die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) für die kroatische Küste aus.

SRC (Short Range Certificate) – beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis gültig für UKW und GMDSS,

  • LRC (Long Range Certificate) – allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS.

 

Trailer und Boot

 

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.

 

Gespanne
Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: max. 2,55 m Breite, max. 18,75 m Länge. Maximale Maße für Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend.

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.

 

Schiffsschraube beim Trailern abdecken
Vor Fahrtantritt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube des mitgeführten Bootes ist eine Gefahrenquelle. Die Verkleidung muss so beschaffen sein, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Anfallende Gebühren für Skipper in Kroatien an

 

Befahrungsgebühren
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von mehr als 5 kW (6,8 PS) erhoben. Der Nachweis über gezahlte Gebühren ist mitzuführen!

Die Gebühr, die pro Kalenderjahr bei Hafenämtern zu bezahlen ist, setzt sich zusammen aus Bootslänge, Verwaltungsgebühr, Schiffssicherheitsgebühr, Informationskarte und Leuchtfeuergebühr.

 

Kurtaxe
Die kroatische Kurtaxe von Touristen wird für die Bereiche Camping, Hotel und Privatübernachtungen erhoben.

Unabhängige davon wird eine eigene Kurtaxe für die Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind, erhoben.  Diese muss bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro je nach Nutzungsdauer und Länge des Bootes beglichen werden. Sie ist generell verpflichtend für Boote mit Kajüten, die kroatische Gewässer befahren.

Kroatien – der Umwelt- und Gewässerschutz

 

Naturschutzgebiete / Nationalparks
Teile der kroatischen Küste sind als Nationalpark besonders geschützt. Dazu zählen die Brioni ­Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka sowie Mljet und der Limski-­Kanal.
Für das Befahren, Ankern und Übernachten gelten in diesen Gebieten Sonderregelungen.

Ein gesonderter Behälter für Altöl ist an Bord jedes Schiffes mitzuführen. Tanks zur Entsorgung werden in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.

 

Für und Wider bei Bojenfeldern

Auch wenn es hin und wieder zu Problemen führen kann, die Natur sollte auch im Bootsverkehr einige Rechte und vor allem Schutz haben. Durch die Anlage von Bojenfeldern in beliebten Buchten wird dem freien Ankern entgegengewirkt.

In Kroatien gibt es zurzeit über 60 staatlich konzessionierte und eine größere Anzahl privat initiierter Bojenfelder. Alle Plätze sind kostenpflichtig. Freies Ankern im Bojenfeld und im Umkreis von 150 Meter ist verboten, Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet. Die Betroffenen reagieren unterschiedlich – teils zustimmend, teils heftig ablehnend.

Gewinner der Bojenfelder ist auf jeden Fall die Umwelt, hier speziell die Vegetation auf dem Meeresboden. Bojen gelten als bester Schutz für die empfindlichen Seegraswiesen. Motor- und Segelyachten, die an Bojen festmachen, werfen keine Anker mehr aus, müssen ihn auch nicht mehr einholen, was häufiger, größeren Schäden am Meeresgrund anrichtet.

 

Thema Nautik in Kroatien

Thema Nautik in Kroatien

Verspüren Sie schon seit längerer Zeit den Wunsch, mit dem Boot über die Adria zu schippern? Dann sollten Sie nicht lange warten und sich diesen Traum so schnell wie möglich erfüllen. Die Grundvoraussetzung ist der Bootsführerschein für Kroatien, der in der Fachsprache als Küstenpatent bezeichnet wird. Wenn Sie dieses Dokument besitzen, dürfen Sie mit einem Motorboot oder einer Segeljacht die malerischen Inseln vor der Küste entdecken und währenddessen die Idylle in vollen Zügen genießen.

Ein Urlaub in Kroatien ist eine tolle Mischung aus Action, Spaß und Erholung. Mit dem Küstenpatent haben Sie die Option, das kleine Land an der Adria von einer völlig anderen Facette zu erleben. Mit dem Boot erreichen Sie problemlos die verstecktesten Buchten und erholen sich an den schönsten Stränden abseits der touristischen Hochburgen. Vielleicht bekommen Sie auf einer Bootsfahrt den einen oder anderen Delfin zu Gesicht.

Das Team von AC Nautik in der österreichischen Gemeinde Gössendorf erweist sich als wertvolle Unterstützung beim Erwerb des Bootsführerscheins. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung, wenn es um Ausbildungen, Schulungen und Kurse zu diesem Thema geht. Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie unseren telefonischen Support. Dieser Service ist kostenfrei. Die Beratung durch unser fachkompetentes Personal wird Ihnen helfen, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Mit AC Nautik an Ihrer Seite erhalten Sie den Bootsführerschein für Kroatien innerhalb kurzer Zeit und dürfen sich im Anschluss auf unvergessliche Ferien freuen.

Was man im Kroatien Urlaub unterlassen sollte

Kroatien Urlaub

Was man im Kroatien Urlaub unterlassen sollte

 

Die Reisewelle in Richtung Kroatien wird auch in diesem Sommer sicher gewaltig ausfallen.
Es gibt einige wichtige kroatische Regelungen, die beim diesjährigen Urlaub in Kroatien beachtet werden sollten. Regelungen, die oft einfach aus Gewohnheit gehandhabt werden und früher oder später zu Problemen werden können.
Ein Parkticket z. B. sollte für einen etwaigen Nachweis unbedingt aufbewahrt werden – und zwar fünf Jahre lang. Denn in letzter Zeit häuften sich die Fälle, bei denen zahlreiche Österreicher, auch noch Jahre nach ihrem Kroatienurlaub, nachträglich Schreiben wegen angeblich nicht bezahlter Gebühren erhalten.

Ratsam zu unterlassen:

Es kommt jedes Jahr im Sommerreiseverkehr an den Mautstationen zu Staus und Wartezeiten, weil viele Urlauber ihre übrigen Kuna Münzen noch an den Mautstationen loswerden möchten. Um den Bezahlvorgang nicht unnötig zu verzögern, bezahlt man schneller mit Bankomat- oder Kreditkarte. Also bitte keine Mautgebühren mit Münzen zahlen!

Streng untersagt – wild Campen:

Freies Stehen auf Straßen, Parkplätzen oder Privatgrund ist in Kroatien streng untersagt – es drohen empfindlich hohe Geldstrafen. Also bitte unbedingt einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz zum Übernachten suchen, wenn man mit dem Reisemobil oder Wohnanhänger unterwegs ist!

Trüffel als Mitbringsel

Kroatien ist bekannt für seine Trüffel, um diese Köstlichkeit aber als Mitbringsel mit nach Hause zu nehmen, muss man wissen, dass eine Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums für lose, unverarbeitete Trüffel benötigt wird. Also – Vorsicht!

Mit Hund im Kroatien Urlaub

Tierfreunde wollen ihre Lieblinge auch im Urlaub dabei haben – kein Problem, wenn der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung dabei ist, denn der ist unbedingt notwendig. Auch sollten neben den Einreise- auch die örtlichen Bestimmungen bekannt sein und beachtet werden: Baden ist z. B. nur an Hundestränden mit erkennbarer Beschilderung erlaubt. Hunde müssen grundsätzlich an die Leine genommen werden und Listenhunde müssen einen Maulkorb tragen.

Anreisen ohne Plan

Wenn man einfach losreist, führt die Anreise nach Kroatien meist über das Nadelöhr Slowenien. Da die Grenzkontrollen im Schengenraum fortgesetzt werden, sind längere Wartezeiten und Staus vorprogrammiert. Auch erschwert die Baustelle bei Ptuj sowie die dauerhafte Sperre der Küstenstraße von Triest über Koper nach Izola ziemlich die Fahrt nach Kroatien. Vielleicht doch besser vorher informieren!

Was Nautiker wissen und beachten müssen

Einreise per Boot auf dem Wasser:
Der nächstliegende Zollhafen (Port of Entry) ist direkt anzulaufen, das Boot muss unter
Vorlage der Papiere einklariert werden und nachfolgende Gebühren sind zu entrichten:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten,
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums,
für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr.
Bootlänge Zeitraum 2018 2017
• den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug, entsprechend den
Sondervorschriften zu melden.

Einreise über Land:

Ein Großteil der Bootseigner erreicht Kroatien auf dem Landweg und führt das Boot mit sich, dieser muss das Boot beim Grenzübertritt mündlich deklarieren. Seit 2009 darf nur noch der Bootseigner oder ein Spediteur mit einer schriftlichen Vollmacht – ausgestellt vom
Bootseigentümer – nach mündlicher Deklaration die kroatische Grenze passieren.
Der Bootseigner hat nach seiner Ankunft am Ziel in Kroatien bzw. unmittelbar nach dem das
Boot zu Wasser gelassen wurde, Folgendes zu erledigen:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten, die Gebühren werden
nach der Bootslänge berechnet.
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums,
für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr (siehe oben). Bitte beachten Sie diese Gebühren wurden
2018 kräftig angehoben.
• Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den
Sondervorschriften zu melden.

Urlaub Kroatien
Urlaub Kroatien

Vignette

Seit dem Beitritt Kroatien zur EU erhalten Sie bei der Anmeldung im Hafenamt keine
Vignette mehr, sondern nur noch einen Zahlungsbeleg für die Entrichtung der Entgelte.
Diesen bitte immer auf dem Boot mit sich führen.

Geschwindigkeit und Abstand

Erlaubtes Tempo der Boote und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:
• 5 kn bis 150 m Abstand,
• 8 kn 150 m bis 300 m Abstand,
• Gleitfahrt ab 300 m Abstand, außer es ist verboten.
Boote bis zu 24 m Länge müssen, bei Ein- und Ausfahrten in Häfen – im Radius von einer
Seemeile, größeren Schiffen ausweichen. Das Ausweichen gilt auch in schmäleren Kanälen.

Okuklje Mljet Insel
Okuklje Mljet Insel

Sehr wichtig!

Sie müssen einen gültigen Segel- oder Bootsschein besitzen oder noch sicherer, Sie besitzen das kroatische Küstenpatent B mit UKW Sprechfunklizenz, denn eine Funklizenz ist bei Booten und Charterbooten vorgeschrieben.

Die beste Alternative ist:

Sie machen unmittelbar nach Urlaubsantritt bei
AC-Nautik e. U. das kroatische Küstenpaten B mit UKW-Sprechfunklizenz mit
abschließender Prüfung und – machen auf einem gecharterten Boot noch ein paar Praxisstunden und gehen anschließend mit Familie oder Freunden auf Ihren geplanten Urlaubstörn.
Fragen Sie AC Nautik e. U., die helfen Ihnen, dass bei Ihrem Urlaub in Kroatien alles nach Vorschrift und reibungslos verläuft.
https://www.kuestenpatent-kroatien.at/

Brac
Brac

Vom Beiboot zum Problem

Selbst auf Hoher See wiehert der Amtsschimmel

AC Nautik-Küstenpatent Kroatien informiert: Beim Einklarieren kann selbst ein Beiboot ein Problem darstellen. Viele ausländische Eigner von Yachten mit Beibooten könnten vor den gleichen Problemen stehen und dankbar die Antwort des Hafenamtes zur Kenntnis nehmen und registrieren, wie das Hafenamt in Rijeka die nachstehende Fakten und sich daraus ergebende Probleme bewertet.

Die Fakten:

das Mutterschiff: eine 22 Meter lange Yacht,
das Beiboot: ein 3,80 Meter langes Schlauchboot, ein Zodiac Jet-Boot,
das Bei-, Schlauchboot ist bei der Yacht mitversichert,
es handelt sich um einen Eigner einer ausländischen Yacht.

Das Problem:

Was wird benötigt, wenn mit dem Boot weiter gefahren werden soll als bis zum nächsten Anleger oder bis zur nächstliegenden Konoba, jene kleinen Restaurants entlang der kroatischen Adriaküste.

Was ist erforderlich, wenn dieses Schlauchboot nicht nur als Beiboot sondern eigenständiges Boot genutzt werden soll.
Welche Dokumente müssen vorgezeigt und wo können eventuell weitere, benötigte Dokumente oder Ähnliches beantragt werden? Eine umfassende Antwort auf alle, auch auf die nicht formulierten Fragen kommt aus dem Hafenamt in Rijeka.

Antwort des Hafenamtes Rijeka:

„Sofern der Beteiligte mit einem Zertifikat nachweisen kann, dass er ein ordnungsgemäß zugelassenes größeres Wasserfahrzeug besitzt und dabei mit einem technischen Dokument nachweist, dass er auch einen Tender (ein Beiboot) besitzt, dann wird ihm eine Vignette ausgestellt, auch wenn dieser Tender nicht amtlich zugelassen ist und kein amtliches Kennzeichen hat. Auf der Bescheinigung steht dann z.B. TENDER TO ANGELINA.
Eine Vignette für solche Beiboote sollte auf jeden Fall angeschafft werden, sofern beabsichtigt wird, diese selbstständig zu nutzen. Der einzige Unterschied ist der, dass dem Beteiligten, der die Zugehörigkeit dieses Beibootes zu seiner Yacht nachweisen kann (obwohl dieses nicht registriert ist), in diesem Falle eine Vignette ausgestellt wird. Häufig steht bereits im Zertifikat der Yacht, dass diese einen Tender – ein Schlauchboot hat. Von allen anderen Eigentümer, die keine größere Yacht besitzen, wird vor der Ausstellung der Vignette ausdrücklich verlangt, dass sie das Wasserfahrzeug vorher registrieren lassen, es sei denn, es handelt sich um Staaten, in welchen dieses nicht vorgesehen ist.
Ist in die Versicherung der Yacht das Beiboot mit seinen Merkmalen eingetragen, so gilt diese Versicherung auch in Hinblick auf das Beiboot.
Wird das Beiboot nicht ausdrücklich angeführt, ist für dieses eine eigene Versicherung abzuschließen, sofern die Motorleistung 15 kW übersteigt.“

Sollte Sie eine nautische Frage oder Fragen zu der Einreise per Boot in ein Gastland haben, sich für das kroatische Küstenpaten A oder B mit UKW-Sprechfunklizenz haben, dann wenden Sie sich bitte an AC Nautik per E-Mail:

support@kuestenpatent-kroatien.at

www.kuestenpatent-kroatien.at