Es mausert sich – das kroatische Küstenpatent. Aus einem anfangs unscheinbaren, häufig nicht für voll genommenen Patent entwickelte sich im Laufe der Zeit ein viel begehrter Schiffsführerschein mit internationalen Ambitionen. Kroatien tut viel, um diesem Schiffsführerpatent – dem Boat Skipper B – internationale Gültigkeit zu verschaffen und zu garantieren.
Die Anerkennung von Bootsführerscheinen aus Kroatien kann je nach Land unterschiedlich sein. Vor dem Chartern eines Bootes ist es ratsam, bei der Versicherung oder Charterfirma nachzufragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Kroatiens amtlicher Bootsführerschein
Im alltäglichen Sprachgebrauch nennt man ihn „kroatisches Küstenpatent“ – seine amtliche Bezeichnung ist „Boat Skipper B“, er ist der amtliche Sportbootführerschein Kroatiens.
Es ist ein weit verbreitetes Märchen, dass man das kroatische Küstenpatent käuflich erwerben kann, doch das ist nicht so und nirgendwo möglich. Um das kroatische Küstenpatent zu erwerben, muss man gut vorbereitet, eine Prüfung vor altgedienten Kapitänen und Offizieren im zuständigen Hafenamt absolvieren. Es ist eine mündliche Prüfung, bei der alle sicherheitsrelevanten Themen abgefragt werden, werden von den amtlichen Prüfern Wissenslücken entdeckt, gehen sie sehr ins Detail und das endet auch schon mal mit einer verpatzten Prüfung. Das kroatische Küstenpatent wird nach bestandener Prüfung amtlich ausgestellt vom kroatischen Ministerium für See, Transport und Infrastruktur. Es handelt sich also nicht um einen Vereins- oder Verbands-Schein, sondern um ein amtliches Dokument mit Amtssiegel.
Praxis muss sein
Bei dem kroatischen Küstenpatent ist eine praktische Prüfung nicht vorgesehen, es ist aber in jedem Fall empfehlenswert vor dem ersten eigenen Törn ein paar Stunden praktisches Training einzuplanen. Es dient nicht nur der eigenen Sicherheit, auch beim Chartern eines Bootes wird immer häufiger ein Praxis-Nachweis gefordert.
! Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Regelungen ständig aktualisiert werden können und dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport.
Gültigkeit und Besonderes
Mit dem „Boat Skipper B“ dürfen Motorboote, Segelyachten, Katamarane und Jet-Skis gefahren werden. Es dürfen Boote bis zu 30 BRT (je nach Bauart Boote bis zu 20 Meter und ohne kW/PS-Beschränkung) geführt werden.
In Kroatien wird für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug sowie Segelschiffe ab 2,5 Meter Länge ein gültiger Führerschein benötigt. Der Boat Skipper B erlaubt Fahrten bis 12 Meilen vor der Küste oder den Inseln im adriatischen Meer.
Funk
Im kroatischen Küstenpatent der Funkschein (UKW-Sprechfunk) enthalten. Da für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge Seefunk vorgeschrieben ist, wird beim Chartern immer ein Funkschein verlangt.
Altersbegrenzung
Anerkennung und Gültigkeit im Ausland (Es ist kompliziert)
Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent meist anerkannt:
Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittemeeranrainerstaaten Ihre Bootsführerscheine untereinander an (Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht).
Ausnahme: Der Inhaber ist im Besitz eines ICCs (International Certificate of Competence)
EC Boot Skipper B – er kommt in Kürze
Wie AC Nautik aus gut informierten Kreisen erfahren hat, arbeitet das Ministerium in Zagreb daran, für das „Küstenpatent“ – den „Boat Skipper B“ ein IC Zertifikat hinzuzufügen. Der „Boat Skipper B“, das Patent für die selbstständige Führung von Jachten auf Küstengewässern wird Grundlage zur Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 geeignet ist. Die notwendigen Protokolle sind bereits unterzeichnet.
Es ist wahrscheinlich, dass die Vorarbeiten in der Zeit Jänner/Februar 2020 abgeschlossen werden und in der Folgezeit IC Zertifikate zum Küstenpatent in den Hafenämtern ausgestellt bzw. beantragt werden können. Eine erfreuliche, begrüßenswerte Entwicklung für das kroatische Küstenpatent.
Die folgenden UNECE-Mitgliedsstaaten haben bis heute die Resolution Nr. 40 unterzeichnet und erkennen offiziell das ICC als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- oder Küstengewässern an:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland.
https://unece.org/icc-resolution-no-40
Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents oder kein Bootsführerschein notwendig
Von den nachfolgenden Staaten hat, die AC Nautik, schriftliche Dokumente (siehe weiter unten) über die Gültigkeit des Küstenpatentes für österreichische Staatsbürger angefordert.
! Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Regelungen ständig aktualisiert werden können und dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport. Verschiedene Versicherungen und Charterfirmen können unterschiedliche Ansichten haben, daher ist es ratsam, vor jedem Projekt oder Urlaubsplan die örtlichen Behörden, die Küstenwache oder die Versicherung zu konsultieren.
Diese Aufstellung können Sie sich hier als PDF downloaden. Download
Weitere hilfreiche Aussagen zur Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents finden Sie in der PDF-Datei:
AC Nautik Länder Report.
Die Anerkennung von Bootsführerscheinen aus Kroatien kann je nach Land unterschiedlich sein. Vor dem Chartern eines Bootes ist es ratsam, bei der Versicherung oder Charterfirma nachzufragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Es ist wichtig zu bedenken, dass nicht alle Versicherungen und Charterfirmen gleich sind. Daher empfiehlt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die beste Option zu finden und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Wenn Küstenpatent – dann AC Nautik
Gründe – wofür?
Es gibt viele Gründe – emotionale auch sachliche – den Bootsführerschein „Küstenpatent“ oder sachlicher „Boat Skipper B“ bei AC Nautik in Österreich oder Kroatien zu buchen. Vertraut man den Kunden von AC Nautik, dann kann nur AC Nautik Ihr Ansprechpartner für das Küstenpatent sein. Hören Sie auf die Mitbewerber, dann hören Sie: AC Nautik ist schon… – aber… und dieses Aber endet im allgemeinen Volksgemurmel. Das ist gut so, denn nicht jeder der Mitbewerber hat sein Gewerbe angemeldet oder hat alle notwendigen Legitimationen zur Durchführung von Seminaren für den Boat Skipper B mit/ohne See-Sprechfunk-Lizenz.
AC Nautik – ein Synonym
Wer A sagt, sagt auch C, denn AC Nautik e. U. bildet den Dreh- und Angelpunkt, wenn es um das kroatische Küstenpatent geht. AC Nautik hält die Fäden, an denen man ziehen kann, fest in der Hand. Wenn sich Fragen stellen oder sich Terminprobleme stellen. Kümmert sich um seine Kunden und greift ein, wenn irgendwo etwas im Argen liegt. Tritt für das Küstenpatent ein, wenn Großkopferte glauben und verbreiten, das Küstenpatent sei käuflich und werde nicht international anerkannt.
Das Küstenpatent und die EU
Alle wissen, dass es schon schwer ist, alle EU-Mitgliedsstaaten an einen Tisch zu bringen und dann auch noch einheitliche Regeln zu verabschieden – unmöglich. So gibt es zwar keine europäische Gesamtlösung für die Gültigkeit von nationalen Bootsführerscheinen, aber bei der überwiegenden Mehrheit der EU-Staaten, so hat AC Nautik in schriftlicher Kleinarbeit herausbekommen, heißt es: Wir anerkennen das kroatische Küstenpatent bei EU-Bürgern, bei Booten mit EU-Flaggen und mit dem Küstenpatent können Boote im Land gechartert werden. Details dazu, werden von AC Nautik zu gegebener Zeit im „AC Nautik – Länderreport“ veröffentlicht.
Das Küstenpatent als solches
Es kommt nicht von ungefähr, dass AC Nautik in Bezug auf den Boat Skipper B mit/ohne See-Sprechfunk-Lizenz eine Spitzenposition einnimmt und verteidigt. AC Nautik Seminare sind etwas Besonderes, die Seminar-Räume werden den besonderen Anforderungen gerecht und werden gezielt ausgewählt. Das Unterrichtsmaterial von guter Qualität, wird für den Kurs zur Verfügung gestellt und das zum Kurs ausgegebene Skriptum informiert über alle relevanten Unterrichtsziele, ist die beste Basis für eine erfolgreiche Prüfung.
AC Nautik – stets für Sie da
Wird bei Rezensionen stets hervorgehoben: die hervorragende Betreuung während des Kurses, während der Vorbereitung auf die abschließende Prüfung und natürlich auch während der Prüfung. Stets steht ein kompetenter Ansprechpartner zu Verfügung, kann, wenn es den sein sollte, helfend eingreifen.
Die gute Kundenbetreuung steht Ihnen aber nicht nur während des Kurses zur Seite, vom ersten Kontakt an, versucht AC Nautik Ihnen den Weg zum Küstenpatent zu ebnen. Sei es bei der Terminwahl, beim eventuellen Umdisponieren oder bei der Auswahl des Kurs- oder Prüfungs-Ortes – AC Nautik kennt die Kriterien, weiß Bescheid, wie, was, wo oder wann für den anfragenden Kunden günstig oder zutreffend ist.
Der Kurs in Ihrer Nähe
AC Nautik ist flexibel, bietet Kurse – frei wählbar – in Ihrer Nähe an. Kursorte in Österreich sind:
Graz – Wiener Neustadt – Wien – Linz – Salzburg – Villach. Die Kurse in Kroatien finden in Opatija statt.
Die Prüfungsorte sind: Rijeka und Zagreb
AC Nautik und Ihre Sicherheit
Es ist zu spät, wenn man am Ruder steht und sich in einer unvorhergesehenen Situation erst fragen muss, wie man am besten reagiert. Hier fehlt es meist an Erfahrung und an der notwendigen Praxis, um sich in solchen Situationen richtig zu verhalten.
Damit Sie niemals in diese kritische Situation geraten, unterstützen wir Sie mit unseren professionellen Praxiskursen. Profitieren Sie von der Erfahrung unserer versierten Skipper und lernen Sie auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.
Damit auch Sie optimal auf alle Situationen auf See vorbereitet sind, gibt es eine sichere Möglichkeit: Besuchen Sie einen unserer bewährten Praxiskurse. Unsere Angebote sind maßgeschneidert und umfassen je nach Art des Kurses alle Sach- und Fachgebiete.
Motorboot- und Yachtpraxis
Sie benötigen Motorboot oder eine Motoryachtpraxis – dann sind Sie bei uns richtig, hier bieten wir Ihnen verschiedene Angebote zu TOP-Konditionen.
Segelpraxis
Unsere Angebote machen es Ihnen so komfortabel wie nur möglich.
Wenn es darum geht eines der schönsten Boots-Reviere Europas zu erobern, wird Bootfahren zum beliebten Urlaubsvergnügen in Kroatien und das schwimmende Gefährt garantiert auch noch die Privatsphäre. 1778 Kilometer (mit Inseln sind es 6176 Kilometer) beträgt die adriatischen Festlands-Küstenlinie und es liegen insgesamt 1246 Inseln, Eilande und Riffe vor der kroatischen Küste, von denen nur 47 Inseln permanent bewohnt sind.
Zauberhafte Städte mit einmaligen Sehenswürdigkeiten von der Antike bis zur Gegenwart, traumhafte Landschaften in einer zum Teil wild zerklüfteten Adriaküste und verzaubernde Buchten zum Entspannen, das definiert für Boots-Touristen Kroatien.
Im Durchschnitt fahren rund 170.000 Charterschiffe, 30.000 Sport- und Freizeitschiffe während der Saison das kroatische Meer. In den Häfen der Adria werden mehr als 750.000 Fahrten und Abfahrten registriert. Da bedarf es schon einem ausgeklügelten System an Verkehrsregeln, um ein Chaos zu vermeiden, voraussehbare Unfallsituationen zu verhindern.
Laut Information des kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und Anmeldebestimmungen für ausländische Bootstouristen bereits ab der Saison 2007 geändert,
Das erlaubte Tempo für Boote in Landnähe und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:
An bestimmten Orten können Verbote erlassen und ausgeschildert sein. Skipper sollte folglich jederzeit auf die Verkehrszeichen achten, sollten deren Bedeutung kennen.
Die Verkehrsregeln für Boote in Kroatien sind umfangreich und hängen häufig mit der Größe des Wasserfahrzeugs zusammen.
● Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.
Urlaubszeit ist Reisezeit. Eigentlich sollten es die schönsten Tage im Jahr sein, doch auch in einem EU-Land können böse Überraschungen lauern. In vielen Mitgliedsstaaten gilt nämlich die vertraute Devise: „Vor dem Gesetz sind alle gleich – besonders die einen“. Und es ist ein Irrtum zu glauben, dass nur im Heimatland die Bürokratien besonders tief verankert ist. Fallstricke und Fettnäpfchen sind europaweit und gleichmäßig verteilt. So betrachtet macht auch eines der schönsten Segel- und Boots-Paradiese Europas keine Ausnahme.
AC Nautik – einer der größten Anbieter des „Kroatischen Küstenpatentes“, des Boot-Skipper B – unternimmt den Versuch, Urlauber – speziell Boots-Urlauber – mit Informationen vor bösen Urlaubsüberraschungen in Kroatien zu bewahren. Wohl wissend, dass er vorhandene Informationen in der schnelllebigen Zeit nur unter Vorbehalt, nach bestem Wissen und Gewissen weitergibt.
Sportbootskipper müssen auf kroatischen Küstengewässern Regeln und Vorschriften beachten und vor allem möglichst befolgen. Die Ahndung der Verstöße gegen kroatische Vorschriften erfolgt ohne Nachsicht.
Dokumente und Unterlagen, die ein Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben muss:
Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW),
Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien in aller Regel nicht möglich.
Bei der Einreise über See muss ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp auf kürzestem Weg der nächstgelegene Hafen (Port of Entry) angelaufen und unverzüglich beim Hafenamt einklariert werden. Es ist die Vorlage der Crewliste beim Hafenamt erforderlich.
Vor dem Verlassen Kroatien ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.
Wird das Schiff per Trailer auf dem Landweg nach Kroatien gebracht, muss es, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim Hafenamt angemeldet werden. Die Crewliste ist nicht erforderlich.
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein gültiges Funkzeugnis besitzen.
SRC (Short Range Certificate) – beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis gültig für UKW und GMDSS,
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.
Gespanne
Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: max. 2,55 m Breite, max. 18,75 m Länge. Maximale Maße für Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend.
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.
Schiffsschraube beim Trailern abdecken
Vor Fahrtantritt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube des mitgeführten Bootes ist eine Gefahrenquelle. Die Verkleidung muss so beschaffen sein, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Befahrungsgebühren
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von mehr als 5 kW (6,8 PS) erhoben. Der Nachweis über gezahlte Gebühren ist mitzuführen!
Die Gebühr, die pro Kalenderjahr bei Hafenämtern zu bezahlen ist, setzt sich zusammen aus Bootslänge, Verwaltungsgebühr, Schiffssicherheitsgebühr, Informationskarte und Leuchtfeuergebühr.
Kurtaxe
Die kroatische Kurtaxe von Touristen wird für die Bereiche Camping, Hotel und Privatübernachtungen erhoben.
Unabhängige davon wird eine eigene Kurtaxe für die Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind, erhoben. Diese muss bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro je nach Nutzungsdauer und Länge des Bootes beglichen werden. Sie ist generell verpflichtend für Boote mit Kajüten, die kroatische Gewässer befahren.
Naturschutzgebiete / Nationalparks
Teile der kroatischen Küste sind als Nationalpark besonders geschützt. Dazu zählen die Brioni Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka sowie Mljet und der Limski-Kanal.
Für das Befahren, Ankern und Übernachten gelten in diesen Gebieten Sonderregelungen.
Ein gesonderter Behälter für Altöl ist an Bord jedes Schiffes mitzuführen. Tanks zur Entsorgung werden in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.
Für und Wider bei Bojenfeldern
Auch wenn es hin und wieder zu Problemen führen kann, die Natur sollte auch im Bootsverkehr einige Rechte und vor allem Schutz haben. Durch die Anlage von Bojenfeldern in beliebten Buchten wird dem freien Ankern entgegengewirkt.
In Kroatien gibt es zurzeit über 60 staatlich konzessionierte und eine größere Anzahl privat initiierter Bojenfelder. Alle Plätze sind kostenpflichtig. Freies Ankern im Bojenfeld und im Umkreis von 150 Meter ist verboten, Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet. Die Betroffenen reagieren unterschiedlich – teils zustimmend, teils heftig ablehnend.
Gewinner der Bojenfelder ist auf jeden Fall die Umwelt, hier speziell die Vegetation auf dem Meeresboden. Bojen gelten als bester Schutz für die empfindlichen Seegraswiesen. Motor- und Segelyachten, die an Bojen festmachen, werfen keine Anker mehr aus, müssen ihn auch nicht mehr einholen, was häufiger, größeren Schäden am Meeresgrund anrichtet.
Ein Urlaub in Kroatien ist eine tolle Mischung aus Action, Spaß und Erholung. Mit dem Küstenpatent haben Sie die Option, das kleine Land an der Adria von einer völlig anderen Facette zu erleben. Mit dem Boot erreichen Sie problemlos die verstecktesten Buchten und erholen sich an den schönsten Stränden abseits der touristischen Hochburgen. Vielleicht bekommen Sie auf einer Bootsfahrt den einen oder anderen Delfin zu Gesicht.
Das Team von AC Nautik in der österreichischen Gemeinde Gössendorf erweist sich als wertvolle Unterstützung beim Erwerb des Bootsführerscheins. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung, wenn es um Ausbildungen, Schulungen und Kurse zu diesem Thema geht. Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie unseren telefonischen Support. Dieser Service ist kostenfrei. Die Beratung durch unser fachkompetentes Personal wird Ihnen helfen, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Mit AC Nautik an Ihrer Seite erhalten Sie den Bootsführerschein für Kroatien innerhalb kurzer Zeit und dürfen sich im Anschluss auf unvergessliche Ferien freuen.
Die Reisewelle in Richtung Kroatien wird auch in diesem Sommer sicher gewaltig ausfallen.
Es gibt einige wichtige kroatische Regelungen, die beim diesjährigen Urlaub in Kroatien beachtet werden sollten. Regelungen, die oft einfach aus Gewohnheit gehandhabt werden und früher oder später zu Problemen werden können.
Ein Parkticket z. B. sollte für einen etwaigen Nachweis unbedingt aufbewahrt werden – und zwar fünf Jahre lang. Denn in letzter Zeit häuften sich die Fälle, bei denen zahlreiche Österreicher, auch noch Jahre nach ihrem Kroatienurlaub, nachträglich Schreiben wegen angeblich nicht bezahlter Gebühren erhalten.
Ratsam zu unterlassen:
Es kommt jedes Jahr im Sommerreiseverkehr an den Mautstationen zu Staus und Wartezeiten, weil viele Urlauber ihre übrigen Kuna Münzen noch an den Mautstationen loswerden möchten. Um den Bezahlvorgang nicht unnötig zu verzögern, bezahlt man schneller mit Bankomat- oder Kreditkarte. Also bitte keine Mautgebühren mit Münzen zahlen!
Streng untersagt – wild Campen:
Freies Stehen auf Straßen, Parkplätzen oder Privatgrund ist in Kroatien streng untersagt – es drohen empfindlich hohe Geldstrafen. Also bitte unbedingt einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz zum Übernachten suchen, wenn man mit dem Reisemobil oder Wohnanhänger unterwegs ist!
Trüffel als Mitbringsel
Kroatien ist bekannt für seine Trüffel, um diese Köstlichkeit aber als Mitbringsel mit nach Hause zu nehmen, muss man wissen, dass eine Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums für lose, unverarbeitete Trüffel benötigt wird. Also – Vorsicht!
Mit Hund im Kroatien Urlaub
Tierfreunde wollen ihre Lieblinge auch im Urlaub dabei haben – kein Problem, wenn der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung dabei ist, denn der ist unbedingt notwendig. Auch sollten neben den Einreise- auch die örtlichen Bestimmungen bekannt sein und beachtet werden: Baden ist z. B. nur an Hundestränden mit erkennbarer Beschilderung erlaubt. Hunde müssen grundsätzlich an die Leine genommen werden und Listenhunde müssen einen Maulkorb tragen.
Anreisen ohne Plan
Wenn man einfach losreist, führt die Anreise nach Kroatien meist über das Nadelöhr Slowenien. Da die Grenzkontrollen im Schengenraum fortgesetzt werden, sind längere Wartezeiten und Staus vorprogrammiert. Auch erschwert die Baustelle bei Ptuj sowie die dauerhafte Sperre der Küstenstraße von Triest über Koper nach Izola ziemlich die Fahrt nach Kroatien. Vielleicht doch besser vorher informieren!
Was Nautiker wissen und beachten müssen
Einreise per Boot auf dem Wasser:
Der nächstliegende Zollhafen (Port of Entry) ist direkt anzulaufen, das Boot muss unter
Vorlage der Papiere einklariert werden und nachfolgende Gebühren sind zu entrichten:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten,
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums,
für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr.
Bootlänge Zeitraum 2018 2017
• den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug, entsprechend den
Sondervorschriften zu melden.
Einreise über Land:
Ein Großteil der Bootseigner erreicht Kroatien auf dem Landweg und führt das Boot mit sich, dieser muss das Boot beim Grenzübertritt mündlich deklarieren. Seit 2009 darf nur noch der Bootseigner oder ein Spediteur mit einer schriftlichen Vollmacht – ausgestellt vom
Bootseigentümer – nach mündlicher Deklaration die kroatische Grenze passieren.
Der Bootseigner hat nach seiner Ankunft am Ziel in Kroatien bzw. unmittelbar nach dem das
Boot zu Wasser gelassen wurde, Folgendes zu erledigen:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten, die Gebühren werden
nach der Bootslänge berechnet.
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums,
für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr (siehe oben). Bitte beachten Sie diese Gebühren wurden
2018 kräftig angehoben.
• Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den
Sondervorschriften zu melden.
Vignette
Seit dem Beitritt Kroatien zur EU erhalten Sie bei der Anmeldung im Hafenamt keine
Vignette mehr, sondern nur noch einen Zahlungsbeleg für die Entrichtung der Entgelte.
Diesen bitte immer auf dem Boot mit sich führen.
Geschwindigkeit und Abstand
Erlaubtes Tempo der Boote und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:
• 5 kn bis 150 m Abstand,
• 8 kn 150 m bis 300 m Abstand,
• Gleitfahrt ab 300 m Abstand, außer es ist verboten.
Boote bis zu 24 m Länge müssen, bei Ein- und Ausfahrten in Häfen – im Radius von einer
Seemeile, größeren Schiffen ausweichen. Das Ausweichen gilt auch in schmäleren Kanälen.
Sehr wichtig!
Sie müssen einen gültigen Segel- oder Bootsschein besitzen oder noch sicherer, Sie besitzen das kroatische Küstenpatent B mit UKW Sprechfunklizenz, denn eine Funklizenz ist bei Booten und Charterbooten vorgeschrieben.
Die beste Alternative ist:
Sie machen unmittelbar nach Urlaubsantritt bei
AC-Nautik e. U. das kroatische Küstenpaten B mit UKW-Sprechfunklizenz mit
abschließender Prüfung und – machen auf einem gecharterten Boot noch ein paar Praxisstunden und gehen anschließend mit Familie oder Freunden auf Ihren geplanten Urlaubstörn.
Fragen Sie AC Nautik e. U., die helfen Ihnen, dass bei Ihrem Urlaub in Kroatien alles nach Vorschrift und reibungslos verläuft.
https://www.kuestenpatent-kroatien.at/
AC Nautik-Küstenpatent Kroatien informiert: Beim Einklarieren kann selbst ein Beiboot ein Problem darstellen. Viele ausländische Eigner von Yachten mit Beibooten könnten vor den gleichen Problemen stehen und dankbar die Antwort des Hafenamtes zur Kenntnis nehmen und registrieren, wie das Hafenamt in Rijeka die nachstehende Fakten und sich daraus ergebende Probleme bewertet.
das Mutterschiff: eine 22 Meter lange Yacht,
das Beiboot: ein 3,80 Meter langes Schlauchboot, ein Zodiac Jet-Boot,
das Bei-, Schlauchboot ist bei der Yacht mitversichert,
es handelt sich um einen Eigner einer ausländischen Yacht.
Was wird benötigt, wenn mit dem Boot weiter gefahren werden soll als bis zum nächsten Anleger oder bis zur nächstliegenden Konoba, jene kleinen Restaurants entlang der kroatischen Adriaküste.
Was ist erforderlich, wenn dieses Schlauchboot nicht nur als Beiboot sondern eigenständiges Boot genutzt werden soll.
Welche Dokumente müssen vorgezeigt und wo können eventuell weitere, benötigte Dokumente oder Ähnliches beantragt werden? Eine umfassende Antwort auf alle, auch auf die nicht formulierten Fragen kommt aus dem Hafenamt in Rijeka.
„Sofern der Beteiligte mit einem Zertifikat nachweisen kann, dass er ein ordnungsgemäß zugelassenes größeres Wasserfahrzeug besitzt und dabei mit einem technischen Dokument nachweist, dass er auch einen Tender (ein Beiboot) besitzt, dann wird ihm eine Vignette ausgestellt, auch wenn dieser Tender nicht amtlich zugelassen ist und kein amtliches Kennzeichen hat. Auf der Bescheinigung steht dann z.B. TENDER TO ANGELINA.
Eine Vignette für solche Beiboote sollte auf jeden Fall angeschafft werden, sofern beabsichtigt wird, diese selbstständig zu nutzen. Der einzige Unterschied ist der, dass dem Beteiligten, der die Zugehörigkeit dieses Beibootes zu seiner Yacht nachweisen kann (obwohl dieses nicht registriert ist), in diesem Falle eine Vignette ausgestellt wird. Häufig steht bereits im Zertifikat der Yacht, dass diese einen Tender – ein Schlauchboot hat. Von allen anderen Eigentümer, die keine größere Yacht besitzen, wird vor der Ausstellung der Vignette ausdrücklich verlangt, dass sie das Wasserfahrzeug vorher registrieren lassen, es sei denn, es handelt sich um Staaten, in welchen dieses nicht vorgesehen ist.
Ist in die Versicherung der Yacht das Beiboot mit seinen Merkmalen eingetragen, so gilt diese Versicherung auch in Hinblick auf das Beiboot.
Wird das Beiboot nicht ausdrücklich angeführt, ist für dieses eine eigene Versicherung abzuschließen, sofern die Motorleistung 15 kW übersteigt.“
Sollte Sie eine nautische Frage oder Fragen zu der Einreise per Boot in ein Gastland haben, sich für das kroatische Küstenpaten A oder B mit UKW-Sprechfunklizenz haben, dann wenden Sie sich bitte an AC Nautik per E-Mail:
support@kuestenpatent-kroatien.at
In Kroatien sind die meisten Charteryachten mit Funkgeräten ausgestattet, denn der Fall, dass man bei den Winden Bura oder Jugo in Seenot gerät, ist an der kroatischen Adria mit ihrem schönen, azurblauen Wasser nicht zu ignorieren.
Wenn Sie davon träumen, mit einem Boot die türkisblaue Adria mit ihren romantischen Hafenstädtchen abzufahren, sollten Sie einen Kurs in Theorie und Praxis für das Küstenpatent B belegen. Dies ist ein amtlicher Boots- und Yachtführerschein für Segel- und Motorboote bis 30 BRZ, etwa 18 Meter Länge, enthält eine UKW-Seesprechfunk-Berechtigung und kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.
Sportboote mieten in Kroatien ist seit 1998 mit der Verpflichtung verbunden, dass zumindest ein Crewmitglied an Bord einer Yacht über eine Seesprechfunkberechtigung verfügen muss, wenn sich am Schiff ein Seesprechfunkgerät befindet.
Es wird also für Bootstouren in Kroatien ein gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis benötigt, wenn ein Funkgerät an Bord ist – und das ist bei den meisten Booten inzwischen der Fall. Kann bei einer Kontrolle oder einem Seeunfall ein solches Dokument nicht vorgelegt werden, drohen rechtliche Probleme wie Verwaltungsstrafen oder die Versicherung steigt im Schadensfall aus. Deshalb verlangen Charterfirmen beim Sportboote mieten in Kroatien die Vorlage eines Küstenpatents und ein gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis.
Für Segel- und Motorbootfreunde ist Sportboote mieten in Kroatien ein Genuss in einzigartiger Atmosphäre. Herrliche Ausblicke in Lagunen über das Wasser sind garantiert. Gemütlich abends auf dem Deck unter dem Sternenhimmel sitzen, um dann von plätschernden Wellen in den Schlaf gewiegt zu werden.
Es gibt noch viele Skipper mit einem altem kroatischen Küstenpatent, die haben das Problem, dass ihr Bootschein keine Funkberechtigung beinhaltet.
Für all diese Besitzer von Führerscheinen ohne Funkberechtigung gibt es Lösungen. In Kroatien kann schnell und einfach eine UKW-Funkprüfung absolviert werden.
Inhaber alter Bootführerscheine mit separater Funkberechtigung – Mornar Motorist + Radiotelephone Operator –, können Ihre Scheine formlos auf den Boat Skipper B inklusive Funk oder auf den gewerblichen Boat Skipper C, hier ist eine amtsärztliche Untersuchung notwendig, umschreiben lassen.
Zerklüftete Küsten und die vielen grünen Inseln, machen Kroatien zu einer maritimem Traumlandschaft die Lust weckt, am Steuer eines Bootes alles zu erkunden.
Sportboote mieten in Kroatien ist am sichersten mit dem Küstenpatent B + UKW-Seesprechfunk-Berechtigung.
Sportboote mieten in Kroatien und über das Wasser schippern kann ein herrlicher Urlaub sein, aber bitte nicht ohne Fahrtraining! Viele kroatische Charterfirmen setzen Fahrpraxis voraus und vermieten ihre Yachten nicht mehr an frischgebackene Skipper. Es wird nur an erfahrene Kapitäne vermietet, die sich auf See behaupten können.
Ist das Küstenpatent B gemeistert und Sie sind stolzer Besitzer dieses Dokumentes, ist es unbedingt ratsam noch ein Fahrpraxis-Seminar zu besuchen. Haben Sie das Küstenpatent B bei dem Anbieter AC Nautik gemacht, nehmen Sie die Möglichkeit für die Fahrpraxis dort wahr. AC Nautik bietet einen Tag Motorbootpraxis oder drei bzw. sieben Tage Segelpraxis in Opatija an. Mit österreichischem Trainer kann dabei natürlich auch gleich der UKW-Seesprechfunk geübt werden.
Dem Sportboote mieten in Kroatien steht so gut vorbereitet nichts mehr im Weg, die Vielfalt der kroatischen Landschaft mit ihren unzähligen Naturschönheiten und dem mediterranen Charme, kann nun über den Wasserweg ausgekostet werden. Egal wo Sportboote mieten in Kroatien sein wird um Ferien zu machen, das Herz der Adria und Kroatiens wird Sie in Ihren Bann ziehen.
Es gibt zwei erfolgreiche Möglichkeiten, da kroatische Küstenpatent, den begehrten Bootsführerschein A/B (mit und ohne UKW-Sprechfunklizenz zu erwerben. Als eigener Kapitän das Ruder an Bord eines Motorbootes oder einer Segelyacht zu führen.
Der kroatische Bootsführerschein B mit UKW-Sprechfunklizenz eröffnet Ihnen die Möglichkeit, ein Boot (Motor- oder Segelboot) zu chartern und die küstennahen Gewässer zu befahren und traumhafte Landschaften zu entdecken.
Das kroatische Küstenpatent – ein sympathisches Patent
In Kroatien werden alle Bootsführerscheine als Küstenpatent deklariert. Das Küstenpatent gibt es als Boat Skipper A, B und C und die privat/kommerzielle Version Yachtmaster A. Grundsätzlich ist zu beachten, dass alle Boote oder Schiffe mit Motor – unabhängig von der Größe der Boote und der Stärke der Motoren – führerscheinpflichtig sind.
• Boat Skipper A – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 7 m Länge und einer Motorleistung von 8 kW. Das Revier ist beschränkt auf einen küstenahen Bereich bis zu 6 nautische Meilen Küstenentfernung. Mindestalter für das Patent beträgt 16 Jahre.
• Boat Skipper B (mit/ohne UKW-Sprechfunklizenz) – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung innerhalb des 12 nautische Meilen Küstenbereichs und schließt Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge ein. Mindestalter für das Patent beträgt 16 Jahre, 18 Jahre mit ärztlicher Untersuchung bei kommerzieller Nutzung und dann nur bis zu 6 nautische Meilen.
In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht
Eine kleine Randbemerkung zur UKW-Sprechfunklizenz
Das kroatische Schifffahrtsministerium hat entschieden, dass aus Sicherheitsgründen alle Charteryachten mit UKW-Sprechfunk nach- oder ausgerüstet werden und all diese Boote nur an Mieter mit Boat-Skipper Patent B mit UKW-Sprechfunklizenz verchartert werden dürfen.
• Boat Skipper C – das Patent erlaubt das Führen kommerziell genutzter Boote bis zu 30 BRZ ohne die Begrenzung der Motorleistung. Der Schein wird jeweils für fünf Jahre ausgegeben, danach ist neuerlich eine ärztliche Untersuchung fällig.
• Yachtmaster A – das Patent erlaubt auch kommerzielles Führen von Segelschiffen (100 BRZ) und Motorschiffen (200 BRZ). Die Gültigkeit beträgt bei kommerzieller Nutzung jeweils fünf Jahre.
Die IMO regelt Ausbildung, Prüfung und Anerkennung
IMO (International Maritime Organzation), bei ihr ist Kroatien Mitglied. Diese Dachorganisation sorgt dafür, dass alle Anrainerstaaten des Mittelmeers die Bootsführerscheine untereinander anerkennen und dass für die Ausgabe der Patente annähernd gleiche Bedingungen bei Ausbildung und Prüfung bestehen.
Den Inhalt verinnerlichen, die innere Trägheit überwinden.
Es gibt zwei Wege den Prüfungsinhalt zu begreifen, zu erfassen, die Sie sicher zum Ziel ‚Kroatisches Küstenpatent’ bringen.
Der Weg des einen Anbieters führt über das Eigenstudium und ein mehrstündiges Lernen in einer kleinen Gruppe von Kurs-Teilnehmern, die alle ein Ziel vor Augen haben: den Erwerb des kroatischen Küstenpatents. Die Kurse finden in Österreich in Graz, Wien, Linz und Salzburg – in Kroatien in Opatija statt.
Der Weg des anderen Anbieters setzt verstärkt darauf, dass Sie sich das Wissen daheim verinnerlichen. Und nur am Tag (vor) der Prüfung – zusammen mit allen Teilnehmern des Kurses – noch einmal den umfassenden Text zu rekapitulieren, sich auf die Prüfung konzentrieren. Die eintägigen Kurse mit Prüfung finden in Split, Šibenik, Rijeka und Zadar – die zweitägigen (Kurs + Prüfung) in Poreč, Pula und Murter statt.
Welchen Weg Sie auch wählen, am Ende zählt nur noch, dass Sie erfolgreich das Küstenpaten B mit Funklizenz in den Händen halten und zufrieden sein können mit Ihrer erbrachten Leistung.