Küstenpatent – Boot chartern ohne Führerschein möglich?!

Küstenpatent

Küstenpatent – Boot chartern ohne Führerschein möglich?!

Geht nicht, gibt’s nicht. Diese Weisheit wird auch in Kroatien praktiziert. Bootsverleiher leben davon, dass ihre Boote verchartert werden. Es entspricht durchaus geltendem Recht, wenn Sie zum Chartervertrag auch noch einen erfahrenen Skipper buchen, der die Verantwortung für Boot und Besatzung übernimmt und Ihnen viele schöne Stunden am Meer vor Kroatien garantiert.

Eine andere Variante sollte eigentlich gar nicht erwähnt werden, denn diese endet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einer Katastrophe. Sie „besorgen“ sich ein Boot und stechen in See. Spätestens bei der nächsten Kontrolle – da verstehen Kroatiens Offizielle überhaupt keinen Spaß, üben keinerlei Nachsicht – gehen Sie unter Begleitung von Bord und werden zur Kasse gebeten. Und das wird teuer, teurer als je der Erwerb eines Küstenpatents werden kann – selbst, wenn zur Feier der bestandenen Prüfung zu Küstenpatent der Schampus fließt.

 

Patente Hilfe – das Patent Boat Skipper B

Das kroatische Küstenpatent ist, ohne ein Übermaß an geistigem Einsatz und im angemessenen Zeitrahmen kostengünstig zu erwerben. Alles, was man dazu braucht, ist eine kompetente Firma  – AC Nautik e. U., Gössendorf, ist ein Unternehmen mit entsprechenden Angeboten und einem umfassenden Service.

Drei Patente für den Hausgebrauch

Das kroatischen Küstenpatent, so sein gutbürgerlicher Name, wird in drei Variationen angeboten, die jeweils an spezielle Anforderungen angepasst sind.

Bootsführerscheine in Kroatien gibt es als Patent Boat Skipper A, B und C sowie als Yachtmaster A.

Welches Patent für welchen Zweck das geeignete ist? Darüber gibt die komplette Zusammenstellung Auskunft:

Generell jedoch gilt die Regelung. In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe – egal ob klein oder groß – mit Motor Führerscheinpflicht.

 

Boat Skipper A

Ist das kleinste Patent und berechtigt zum Führen von Booten, bis zu einer Länge von sieben Metern die Motorleistung darf nicht größer sein als 15 kW/20 PS in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre. Das Küstenpatent A enthält keinen Funkschein und ist zeitlich nicht befristet.

Boat Skipper B

Das wohl am meisten genutzte kroatische Küstenpatent berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ (ca. 18 m Länge) zu führen. Das Patent wird vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Transport und Infrastruktur (Ministry of Maritime Affairs, Transport and Infrastructure) ausgestellt. Die Prüfungen finden ausschließlich in den kroatischen Hafenämtern statt. Bei den meisten Hafenämtern ist dies in kroatischer, deutscher und englischer Sprache möglich.

Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge innerhalb der 12-Meilen-Zone – die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

beinhaltet die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz, die auf allen, mit Funk ausgerüsteten Booten und Yachten gesetzlich vorgeschrieben ist.  Das gilt auch zum Führen von Charteryachten in Kroatien, hier ist die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ein Muss, denn ohne diese Funk-Lizenz gibt es kein Boot.

Es gibt keine zeitliche Befristung für das kroatische Küstenpatent B.

Für viele Inhaber von älteren Bootsführerscheinen – österreichischer Yachtmaster FB2/FB3 – deutscher Sportbootführerschein See – alten kroatische oder jugoslawische Küstenpatente greift das Problem, dass ihr Bootsschein keine Seefunkberechtigung beinhaltet.

Für diese Skipper gibt es eine einfache und preisgünstige Möglichkeit nachträglich eine UKW-See-Sprechfunk-Lizenz zu erwerben.

Der Boat Skipper C

beinhaltet kommerzielle Nutzung für Boote bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung. Die Erlaubnis wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt; anschließend wird eine neue ärztliche Untersuchung verlangt.

Yachtmaster

Alle weiterführenden Patente wie Yachtmaster A – YM 100 GT (bis 100 BRZ) und Yachtmaster B – YM 500 GT (bis 500 BRZ) erlauben privates und kommerzielle Führen und Kommandieren von Motoryachten & Segelyachten unabhängig vom Zweck der Reise und des Fahrtgebietes. Die Erlaubnis gilt fünf Jahre (nur für kommerzielle Tätigkeit), eine neue amtsärztliche Untersuchung ist nach Ablauf erforderlich.

Oberhalb dieser Scheine ist nur noch die Berufsschifffahrt angesiedelt.

Kroatien und die IMO

Kroatien ist Mitglied der IMO (International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.

Grenzenlose Freiheit?

Bei der Auswahl des geeigneten Bootsführerscheins sollte Sie auch den Fahrtenbereich einbeziehen. Manche Länder unterteilen die Fahrberechtigungen für die 3-, 6- und 12-Meilenzone. Im Hoheitsgebiet der Länder, gelten meist die Vorschriften Landes – nicht die, des Ausstellungslandes des Bootsführerscheins.

Ab dem 12-Meilen-Abstand von der Küste – von Ausnahmen abgesehen – befinden Sie sich in internationalen Gewässern. Hier gilt internationales Seerecht – das besagt, dass es „auf hoher See“  keine Führerscheinpflicht gibt für Österreicher.