Nautik – Port of Entry – der Schlüssel für Kroatien
Die große Freiheit auf internationalen Gewässern endet bei der Einfahrt mit dem eigenen Boot in die nationalen Hoheitsgewässer der Küstenanrainerstaaten. Hier gelten ausnahmslos die Vorschriften und Gesetze des jeweiligen Gastlandes. Für den Skipper ist es notwendig, dass er sich vor Antritt des Bootsurlaubs über die Formalitäten, die ihn erwarten, ausreichend informiert und erwünschte Unterlagen für die Einklarierung bereithält.
Klarierung – kein Buch mit sieben Siegeln
In der Seeschifffahrt bezeichnet der Begriff ‚Klarierung’ die Erledigung aller Pflichten, die dem Boot bei der Ankunft oder der Abfahrt aus einem Hafen entstehen. Das beinhaltet das Ein- und Ausklarieren (An- und Abmelden) bei amtlichen Stellen und Behörden, erledigen von Formalitäten für Skipper und Crew und besonders wichtig die Bezahlung aller Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben.
Kroatien und der Port of Entry
In Kroatien ist es zwingende Vorschrift, dass bei der Einreise mit dem Schiff direkt der nächstliegende Hafen, der ‚Port of Entry’ anzulaufen ist. Bei einer reinen Küstenlänge von 1.777 Kilometer (mit den Inseln sind es über 6.000 Kilometer) ist es wichtig, dass der Skipper bei der Einreise weiß, welcher der ‚Port of Entry’ für ihn zuständig bzw. welcher der nächstgelegene ist und zwingend anzulaufen ist.
Hafenämter, die ständig geöffnet sind:
Dubrovnik, Korčula, Mali Lošinj, Ploče, Poreč, Pula, Raša, Rijeka, Rovinj, Šibenik, Split, Ubli, Umag, Vela Luka, Zadar (in alphabetischer Reihenfolge)
Hafenämter, die saisonal geöffnet sind:
Božava, Cavtat, Hvar, Komiža, Novigrad, Primošten, Sali, Stari Grad, ACI Marina Umag, Vis (in alphabetischer Reihenfolge).
Einklarieren im Hafenamt des ‚Port of Entry’
• Grenzkontrolle:
Als personenbezogenes Dokument zur Einreise ist ein gültiger Reisepass oder andere, durch internationale Abkommen anerkannte Dokumente z.B. ein Personalausweis erforderlich.
Für die Anmeldung im Hafenamt von Boot und Crew sind folgende Dokumente erforderlich:
• Crewliste (das sind jenen Personen, die sich zurzeit mit an Bord befinden), Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen, den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.
• Nachweis über die Seetüchtigkeit des Bootes (z. B. Seebrief oder andere anerkannte Zulassungspapiere).
• Befähigungsnachweis des Skippers (kroatisches Küstenpatent B oder amtlicher Bootsführerschein See des Heimatlandes).
• wenn Funk an Bord ist, muss mindestens eine Person im Besitz der Seesprechfunkberechtigung bzw. UKW-Sprechfunklizenz sein.
• bei Booten ab 15kW ist ein Versicherungsnachweis (blaue Karte) vorzulegen.
• Eigentumsnachweis (bei z. B. von Bekannten ausgeliehenem Boot ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Nutzung des Bootes vorzulegen)
Keine Anmeldung benötigen Boote mit weniger als 2,5 Meter und unter 5kW Motorisierung. Sehr wohl brauchen aber beispielsweise Boote eine Anmeldung mit zwar nur 2,4m Länge dafür aber einer Motorisierung von z.B. 5,5kW oder umgekehrt Boote mit einer Motorisierung von nur 4kW aber dafür einer Länge von 2,6m!
• Bitte beachten Sie, dass seit 2006 für alle motorisierten Boote Führerscheinpflicht besteht –selbst für ein mit z. B. 2PS motorisiertes Schlauchboot braucht man einen Bootsführerschein! Es werden nur amtliche nationale Bootsscheine wie das kroatische Küstenpatent anerkannt.
• Entgelt für die Schifffahrt-Sicherung, Befeuerung und Seekarte entrichten
• Aufenthaltsgebühr (je nach Länge des Aufenthalts) bezahlen
Die Gebühren und Kurtaxen richten sich nach der Bootsgröße bzw. Anzahl der Kojen an Bord.
Seit Beitritt der EU erhalten Sie bei der Anmeldung im Hafenamt keine Vignette mehr, sondern nur noch einen Zahlungsbeleg für die Entrichtung der Entgelte. Diesen bitte immer auf dem Boot mit sich führen.
Ausreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Boot Kroatien in Richtung Italien zu verlassen, müssen Sie Folgendes beachten: Bevor Sie mit dem Boot Kroatien wieder verlassen, müssen Sie sich der Grenzkontrolle unterziehen und die Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen. Sobald die Ausklarierung vollzogen ist, müssen Sie die kroatischen Hoheitsgewässer auf dem kürzesten Weg in Richtung Italien verlassen.