Die Probleme des FB2 Segelscheins: Was Sie wissen sollten

Die Probleme des FB2 Segelscheins

1. Fehlende UKW-Funkberechtigung

Eines der Hauptprobleme des FB2 Segelscheins ist die fehlende Abdeckung der UKW-Funknutzung. In der heutigen Zeit, in der Kommunikation auf dem Wasser von größter Bedeutung ist, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Besonders in internationalen Gewässern oder in Situationen, in denen die Zusammenarbeit mit Hafenbehörden oder anderen Bootsfahrern erforderlich ist, fehlt die essenzielle Funkkompetenz.

2. Eingeschränkte internationale Anerkennung

Obwohl der FB2 Segelschein in Österreich anerkannt ist, kann seine internationale Anerkennung begrenzt sein. Einige Länder, darunter Kroatien und Griechenland, haben das Internationale Zertifikat für Bootsführerscheine (ICC) nicht unterzeichnet. Dies kann in Zukunft zu Problemen führen, wenn Sie beabsichtigen, in diesen Ländern zu segeln oder zu bootfahren.

 

3. Möglichkeiten für verbesserte Alternativen

Es gibt Alternativen zum FB2 Segelschein, die einige dieser Probleme angehen können. Das kroatische Küstenpatent B inklusive UKW-Funkberechtigung ist eine solche Option. Es bietet eine umfassendere Ausbildung, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten abdeckt. Diese Berechtigung ist in vielen Ländern anerkannt.

Fazit

Der FB2 Segelschein hat zweifellos seine Vorzüge, aber es ist wichtig, sich der damit verbundenen Probleme bewusst zu sein. Die fehlende UKW-Funkberechtigung, begrenzte internationale Anerkennung in Zukunft und ein überbetonter theoretischer Schwerpunkt sind Aspekte, die berücksichtigt werden sollten. Bevor Sie sich für einen Bootsführerschein entscheiden, ist es ratsam, Ihre Bedürfnisse und Ziele sorgfältig zu überlegen und möglicherweise Alternativen wie das kroatische Küstenpatent B in Betracht zu ziehen

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FB2 Segelschein mit ICC: Das Problem fehlender Funklizenz beim Chartern

FB2 Segelschein (Fahrtenbereich 2) mit (ICC)

Der FB2 Segelschein (Fahrtenbereich 2) mit dem International Certificate of Competence (ICC) ist zweifellos eine angesehene Qualifikation für Segler, die internationale Gewässer befahren möchten. Doch trotz dieser Qualifikation stoßen Inhaber des FB2 Segelscheins auf ein bedeutendes Problem, wenn es um das Chartern von Booten geht: die fehlende Funklizenz. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genauen Blick auf dieses Problem und wie es sich auf das Chartern auswirkt.

Das Problem: Fehlende Funklizenz

Eine der entscheidenden Anforderungen beim Chartern von Booten ist oft der Besitz einer gültigen Funklizenz. Diese Lizenz ist notwendig, um das UKW-Funkgerät an Bord zu bedienen, das für die Kommunikation auf See von entscheidender Bedeutung ist. Der FB2 Segelschein mit ICC bestätigt die Segelqualifikationen, beinhaltet jedoch normalerweise keine Funklizenz.

Die Auswirkungen: Einschränkungen beim Chartern

Da der FB2 Segelschein allein keine Funklizenz beinhaltet, können Inhaber dieses Scheins beim Chartern von Booten in Ländern und Regionen, in denen eine Funklizenz erforderlich ist, auf Probleme stoßen. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen bei der Auswahl von Charterfirmen und Booten führen. In einigen Fällen kann es dazu führen, dass Segler ohne Funklizenz von der Bootsnutzung ausgeschlossen werden.

Die Lösung: Erlangung einer Funklizenz

Um das Problem der fehlenden Funklizenz zu lösen, ist es für Inhaber des FB2 Segelscheins ratsam, eine separate Funklizenz zu erlangen. Dies erfordert in der Regel das Absolvieren eines UKW-Funkkurses und das Bestehen einer Prüfung. Die genauen Anforderungen können von Land zu Land variieren, daher ist es wichtig, die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Chartergebiets zu prüfen.

Fazit: Die Bedeutung einer Funklizenz für FB2 Segelscheininhaber

Der FB2 Segelschein mit ICC ist zweifellos eine wertvolle Qualifikation für Segler, die internationale Gewässer befahren möchten. Doch um die volle Bandbreite an Chartermöglichkeiten nutzen zu können, ist der Besitz einer gültigen Funklizenz oft unerlässlich. Segler sollten sich der Anforderungen bewusst sein und die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Funklizenz zu erlangen, um die Freude am Chartern und dem Segeln in internationalen Gewässern uneingeschränkt genießen zu können.

Der FB2 Segelschein (Fahrtenbereich 2) mit dem International Certificate of Competence (ICC) ist zweifellos eine angesehene Qualifikation für Segler, die internationale Gewässer befahren möchten. Doch trotz dieser Qualifikation stoßen Inhaber des FB2 Segelscheins auf ein bedeutendes Problem, wenn es um das Chartern von Booten geht: die fehlende Funklizenz.