Donaupatent
Die exakte Definition bringt Licht ins Dunkel der Namen
österreichischer Schiffsführerpatente
Schiffsführer- oder Kapitänspatente sind der amtliche österreichische Befähigungsnachweis – die Erlaubnis – für das Führen von Wasserfahrzeugen auf österreichischen Binnengewässern (Seen und Flüsse) und auf Österreichs wichtigster Wasserstrasse, der Donau.
Die jeweiligen österreichischen Patente gelten für Jachten, nicht für den Bereich offenes Meer.
Patente und ihr eng definierter Geltungsbereich
Seit 1997 ist das neue Schifffahrtsgesetz in Österreich gültig, es ist ein Abgleich mit dem Europäischen Segel-Informationssystem. Das Gesetz ist dem EU-Reglement angepasst.
Für das Gebiet der Sportschifffahrt sind nachfolgende Änderungen in Kraft getreten.
• Das „Schiffsführerpatent – 10 Meter“ gilt für Boote bis 10m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Dies ist das ehemalige „Schiffsführerpatent C“ – sein ursprünglicher Geltungsbereich wurde um sämtliche Binnengewässer erweitert. Unter der Bezeichnung „Schiffsführerpatent – 10 m“ verbirgt sich das landläufig das so genannte „Donau-Patent“.
• Das „Schiffsführerpatent – 10 Meter – Seen und Flüsse“, gilt auf Seen und Flüssen – nicht aber auf Wasserstraßen. Es gleicht dem „Schiffsführerpatent D“,
hier ist der Geltungsbereich unverändert. Die alten Patente „C“ und „D“ behalten ihre Gültigkeit.
• Das „Schiffsführerpatent – 20 Meter“ gilt für Boote bis 20 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Nicht gültig ist dieses Patent für Fahrgastschiffe auf Wasserstraßen. Der gesetzliche Nachfolger des „Schiffsführerpatent A“ – auch Großes-Donaupatent genannt – reduziert die erlaubte Fahrzeuglänge von bisher 30 m auf 20 m
• Das „Schiffsführerpatent – 20 Meter – Seen und Flüsse“, ist nur auf Seen und Flüssen gültig – für Wasserstraßen ist es nicht zugelassen. Wie beim alten „Schiffsführerpatent A“ wird auch beim alten „Schiffsführerpatent B“ die Bootslänge von 30 m auf 20 m beschränkt.
In aller Regel werden die Prüfungen für Schiffsführerpatente von den jeweiligen Landesregierungen durchgeführt und bei Bestehen die Patente ausgegeben. Bei Patenten für Wasserstraßen obliegen diese Aufgaben den Ländern, die an der Wasserstraße liegen: Niederösterreich, Oberösterreich und Wien.
Hinweise
Beschränkungen:
Für den Bodensee und für den österreichischen Rhein gelten andere Vorgaben und geänderte Bestimmungen.
Internationale Anerkennung:
Besitzer eines österreichischen Schiffsführerpatents, können bei der Ausgabestelle ihres Patents, ein „Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen“ erwerben.
DONAUPATENT – Unterschied zum ÖSTERREICHISCHEN SCHIFFSFÜHRERPATENT 10 METER
Mit dem umgangssprachlichen Begriff „Donaupatent“ ist zwangsläufig das ehemalige – immer noch gültige „Schiffsführerpatent C“ – gemeint. Der Unterschied zum ÖSTERREICHISCHEN SCHIFFSFÜHRERPATENT 10 METER ist ein gravierender, während das „Österreichische Schiffsführerpatent – 10 Meter“ auf allen Binnengewässern (Flüsse und Seen) und auf den Wasserstraßen gültig und zugelassen ist, gilt die Zulassung für das Donau-Patent – altes „Schiffsführerpatent C“ – nur für Österreichs Wasserstraßen und hier speziell für die Donau.
Im neuen Gesetz von 1997 wird nur betont, dass die Patente ihre Gültigkeit behalten – ob für diese auch die Erweiterung (Binnengewässer) zutrifft, ist dem vorliegenden Textauszug (Schifffahrtsgesetz) nicht zu entnehmen.
Prüfungen für Schiffsführerpatente –
Vorbereitung, notwendige Unterlagen, Organisation, Fahrpraxis, Prüfung
„Theorie und Praxis an nur einem Wochenende“, diese Werbung klingt verlockend, entspricht aber in keiner Weise der Realität. Für den, der ohne Vorkenntnisse das „Schiffsführerpatent – 10 Meter“ erwerben möchte, für den heißt es schon bei der Theorie „büffeln oder pauken“. Wissen ist nicht nur Macht, sondern macht auch vieles möglich.
Ein kleines Heft im PDF-Format „Informationen zur Schiffsführerprüfung“ des BMVIT gibt detailliert Auskunft über die gestellten Themenkreise.
Unter den Begriff „Allgemeine Fachgebiete“ fallen die Themen:
• Vorschriften, Gewässerkunde – hier werden Kenntnisse über schifffahrtspolizeiliche Vorschriften hinterfragt und bei der Gewässerkunde sind die Detailkenntnisse verschiedenster Wassermerkmale auf dem Prüfstand. Theorie pur!
• Navigation – Manövrieren – Führen des Fahrzeugs – hier treffen sich Theorie und Praxis, Navigieren, Positions- und Kurbestimmung treffen auf Steuern des Fahrzeugs unter Einfluss von Wind, Sog, Strömung und Tiefgang. Ankern und Festmachen sind genau so Thema wie Manöver in der Schleuse.
• Bau- und Stabilität des Fahrzeugs – hier werden keine Schiffsbauer-Qualitäten verlangt, aber das Wissen um die wichtigsten Zusammenhänge sollte vorhanden sein.
• Schiffsmaschinen – hier sind Grundkenntnisse gefordert, auch über Kontrollfunktionen und was bei einem Störfall zu tun ist.
• Verhalten unter besonderen Umständen – Unfall, Rettung, Brand und Kollision, wie reagieren, was ist zu tun?
Egal, das alles ist zu schaffen, nicht an einem Wochenende – das braucht schon etwas mehr. Liegen die Kursunterlagen einer Fahrschule vor, dann kann die Vorbereitung beginnen, Thema für Thema abhaken und schauen, das Freunde mit einem Boot ein wenig Hilfestellung geben. Dann ist der abschließende Vorbereitungskurs „Theorie und Praxis“ an einem Wochenende leichter zu bewältigen.
Eine gute Fahrschule mit eigenen Räumen und Boot ist die richtige Wahl
Längs der Donau von Oberösterreich bis Wien gibt es eine Reihe Standorte mit entsprechend guten Fahrschulen. Die Fahrschulen verfolgen mit ihren umfassenden, erfolgreichen Ausbildungsmethoden das Ziel, möglichst allen Kursteilnehmer den Erfolg zu sichern.
Ideal ist es, wenn der Ort der Fahrschule auch der Sitz der Prüfungs-Behörde ist. So lässt sich der Abschluss des Prüfungs-Vorbereitungskurses mit der amtlichen Prüfung verbinden.
Termin für die amtliche Prüfung
Die amtlichen Prüfungstermine liegen in der Regel an Wochentagen (Montag bis Freitag), die Prüfungen (meist in den Räumen der Hafenbehörde) beginnen um 8:30 und enden um 12:30. Es wird mit der theoretischen Prüfung begonnen und endet mit der praktischen Prüfung auf dem Boot.
Papiere müssen sein – diese Unterlagen sind notwendig
Es gehört meist zum Kunden-Service der Fahrschule, die Anmeldung zur Prüfung zu organisieren. Dazu gehören:
– der Bewerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben,
– das ausgefüllte Anmeldeformular (das Formular stellt die Fahrschule),
– einen Meldezettel (Original oder lesbare Kopie),
– 3(drei) identische Passfotos (nicht älter als 6 Monate, Rückseite: Name und Geburtsdatum),
– beidseitige Kopie des Führerscheins,
– ein ärztliches Gutachten über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
Ist der Kfz-Führerschein vor 1974 ausgestellt, wird ein Erst-Hilfe-Zeugnis benötigt. Ein Leumundszeugnis und eine amtsärztliche Untersuchung werden gefordert, wenn kein gültiger Führerschein vorhanden ist.
Europa entdeckt das Schiffsführerpatent – 10 Meter“
Das „Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen“, die international anerkannte Version des österreichischen „Schiffsführerpatent – 10 Meter“ ist der Schlüssel um Europas Seen und Flüsse zu entdecken. Egal ob Traunsee oder Gardasee, ob Rhein, Po oder Wolga, Möglichkeiten gibt es viele.