Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

 

Wir möchten, dass aus Ihren Ferientagen in Kroatien ein Traumurlaub wird. Um Ihnen bösartige Überraschungen zu ersparen, haben wir von AC Nautik einige zu beachtende Punkte zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern werden, ungewollt in Konflikt-Situationen zu geraten. Basis der Empfehlungen bilden die aktuellen Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres vom 20. Juli 2019.

 

Ein- & Ausreise

  • Visumpflicht: besteht nicht
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis

Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.

Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.

 

  • Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch dann, wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu größeren Problemen führen.

 

  • Sonstiges:

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Verbindliche Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft oder das kroatische Innenministerium.

 

  • Minderjährige:

Es wird empfohlen, Minderjährigen, die entweder allein oder nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine formlose Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses sowie einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitzugeben.

 

Sicherheit & Kriminalität (Guter Sicherheitsstandard –Sicherheitsstufe 1)

Die Kriminalitätsrate in Kroatien ist generell niedrig, vor allem in Urlaubsregionen kann es während der Sommermonate vermehrt zu Diebstählen kommen. Von den gängigen Übernachtungen auf Autobahn­- und Raststätten-Parkplätzen wird daher dringend abgeraten. Vor allem sollten keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder am Strand unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

 

Absolutes ‚No-Go‘ – häufig fehlen Warnschilder

In den bis 1995 umkämpften, kroatischen Gebieten liegen immer noch scharfe Landminen – Minenwarnschilder fehlen oft gänzlich. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Gebiete, in denen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.

In Slawonien, dem festländischen Dalmatien und auf der Insel Vis sollten feste Straßen und Wege nicht verlassen, Wald- sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege nicht betreten werden.

 

Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30-50 km vor der Grenze zu Serbien sowie an der Grenze zu Ungarn – Drau- und Donau- Uferböschungen, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)

 

  • Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien-Herzegowina sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otočac und Gospić, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospić und Obrovac, das Hinterland von Zadar sowie in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručko jezero und bosnische Grenze).

 

Die Nationalparks in den betroffenen Gebieten können ohne Gefahr besucht werden, es wird jedoch empfohlen, die für Besucher vorgesehenen bzw. markierten Wege nicht zu verlassen.

Keine Gefahr besteht in der Regel bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb.

Zwei Landkarten mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen entnommen der Homepage des kroatischen Entminungsdienstes HCR.

Ein- & Ausfuhr

  • Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen. Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.

 

  • Der Aufenthalt bzw. die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ist nicht erlaubt. Hunde dürfen zudem nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische kinologische Verband (in englischer Sprache).

 

  • Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten.

 

  • Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

 

 

Besondere Bestimmungen

  • Die Mindeststrafe für Handel mit Drogen ist drei Jahre Haft. Diese Regelung gilt auch schon bei minimalen Mengen.
  • Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können auch in einzelnen Provinzen oder Regionen unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
  • Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch geschützten oder wertvollen Muscheln – wie z. B. Große Steckmuschel – ist verboten und kann hohe Geldstrafen, aber auch Gefängnisstrafen zur Folge haben.

 

 

Gesundheit & Impfungen

  • Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die E-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), welche nur in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert wird, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben.

Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern abseits von größeren Städten und Touristikzentren entspricht nicht immer dem österreichischen Niveau.

 

  • Besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht eine gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen (Meningitisgefahr). Die Tollwut-Gefahr liegt im europäischen Durchschnitt und betrifft in erster Linie Tiere.

 

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird angeraten. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.

 

 

Verkehr & Klima

Gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz mit Benutzungsgebühren (Maut).

  • Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge muss gültig sein. Die viermonatige Toleranzfrist wird nicht anerkannt. Das kann zur Einreiseverweigerung, Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Geldstrafe führen.
  • Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, bei der Ausreise mitzuführen.
  • Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
  • Für Lenker unter 24 Jahren gelten 0,0 Promille, für Lenker über 24 Jahren 0,5 Promille.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, Zulassungsscheins oder der Kennzeichen kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet werden. Es wird eine Bestätigung über den Verlust- od. Diebstahl ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann das Fahrzeug in Kroatien, in einem zur Erfüllung des Reisezwecks angemessenen notwendigen Zeitraum, gelenkt werden.
  • Parken in Kurzparkzonen wird streng kontrolliert. Aufgrund der Möglichkeit von zivilrechtlichen Forderungen (auch in Österreich) wird empfohlen, die Parktickets auch nach Verwendung aufzubewahren.
  • Das Campen außerhalb der Campingplätze ist verboten und wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.
  • Für alle Boote – ob groß oder klein – mit Motor besteht Führerscheinpflicht. Die Motorleistung in kW hat darauf keinen Einfluss.

 

Das Klima

  • Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima,
  • an der Küste mediterranes Klima.

Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.

 

Haftungsausschluss:

AC Nautik, Gössendorf weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reise-Informationen übernimmt, diese sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für gegebenenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

 

 

 

 

 

AC Nautik – Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

AC Nautik – Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

 

Wir möchten, dass aus Ihren Ferientagen in Kroatien ein Traumurlaub wird. Um Ihnen bösartige Überraschungen zu ersparen, haben wir von AC Nautik einige zu beachtende Punkte zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern werden, ungewollt in Konflikt-Situationen zu geraten. Basis der Empfehlungen bilden die aktuellen Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres vom 20. Juli 2019.

 

Ein- & Ausreise

  • Visumpflicht: besteht nicht
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis

Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.

Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.

 

  • Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch dann, wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu größeren Problemen führen.

 

  • Sonstiges:

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Verbindliche Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft oder das kroatische Innenministerium.

 

  • Minderjährige:

Es wird empfohlen, Minderjährigen, die entweder allein oder nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine formlose Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses sowie einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitzugeben.

 

 

Sicherheit & Kriminalität (Guter Sicherheitsstandard –Sicherheitsstufe 1)

Die Kriminalitätsrate in Kroatien ist generell niedrig, vor allem in Urlaubsregionen kann es während der Sommermonate vermehrt zu Diebstählen kommen. Von den gängigen Übernachtungen auf Autobahn­- und Raststätten-Parkplätzen wird daher dringend abgeraten. Vor allem sollten keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder am Strand unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

 

Absolutes ‚No-Go‘ – häufig fehlen Warnschilder

In den bis 1995 umkämpften, kroatischen Gebieten liegen immer noch scharfe Landminen – Minenwarnschilder fehlen oft gänzlich. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Gebiete, in denen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.

In Slawonien, dem festländischen Dalmatien und auf der Insel Vis sollten feste Straßen und Wege nicht verlassen, Wald- sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege nicht betreten werden.

 

Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30-50 km vor der Grenze zu Serbien sowie an der Grenze zu Ungarn – Drau- und Donau- Uferböschungen, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)

 

  • Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien-Herzegowina sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otočac und Gospić, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospić und Obrovac, das Hinterland von Zadar sowie in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručko jezero und bosnische Grenze).

 

Die Nationalparks in den betroffenen Gebieten können ohne Gefahr besucht werden, es wird jedoch empfohlen, die für Besucher vorgesehenen bzw. markierten Wege nicht zu verlassen.

Keine Gefahr besteht in der Regel bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb.

Zwei Landkarten mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen entnommen der Homepage des kroatischen Entminungsdienstes HCR.

 

Ein- & Ausfuhr

  • Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen. Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.

 

  • Der Aufenthalt bzw. die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ist nicht erlaubt. Hunde dürfen zudem nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische kinologische Verband (in englischer Sprache).

 

  • Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten.

 

  • Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

 

 

Besondere Bestimmungen

  • Die Mindeststrafe für Handel mit Drogen ist drei Jahre Haft. Diese Regelung gilt auch schon bei minimalen Mengen.
  • Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können auch in einzelnen Provinzen oder Regionen unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
  • Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch geschützten oder wertvollen Muscheln – wie z. B. Große Steckmuschel – ist verboten und kann hohe Geldstrafen, aber auch Gefängnisstrafen zur Folge haben.

 

 

Gesundheit & Impfungen

  • Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die E-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), welche nur in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert wird, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben.

Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern abseits von größeren Städten und Touristikzentren entspricht nicht immer dem österreichischen Niveau.

 

  • Besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht eine gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen (Meningitisgefahr). Die Tollwut-Gefahr liegt im europäischen Durchschnitt und betrifft in erster Linie Tiere.

 

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird angeraten. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.

 

 

Verkehr & Klima

Gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz mit Benutzungsgebühren (Maut).

  • Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge muss gültig sein. Die viermonatige Toleranzfrist wird nicht anerkannt. Das kann zur Einreiseverweigerung, Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Geldstrafe führen.
  • Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, bei der Ausreise mitzuführen.
  • Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
  • Für Lenker unter 24 Jahren gelten 0,0 Promille, für Lenker über 24 Jahren 0,5 Promille.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, Zulassungsscheins oder der Kennzeichen kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet werden. Es wird eine Bestätigung über den Verlust- od. Diebstahl ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann das Fahrzeug in Kroatien, in einem zur Erfüllung des Reisezwecks angemessenen notwendigen Zeitraum, gelenkt werden.
  • Parken in Kurzparkzonen wird streng kontrolliert. Aufgrund der Möglichkeit von zivilrechtlichen Forderungen (auch in Österreich) wird empfohlen, die Parktickets auch nach Verwendung aufzubewahren.
  • Das Campen außerhalb der Campingplätze ist verboten und wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.
  • Für alle Boote – ob groß oder klein – mit Motor besteht Führerscheinpflicht. Die Motorleistung in kW hat darauf keinen Einfluss.

 

Das Klima

  • Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima,
  • an der Küste mediterranes Klima.

Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.

Haftungsausschluss:

AC Nautik, Gössendorf weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reise-Informationen übernimmt, diese sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für gegebenenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.