Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse – genial als ICC ?

Es ist der amtliche das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt für Boote bis zu 10 m Länge ausschließlich auf Binnengewässern – auf Wasserstraßen hat es in Österreich keine Gültigkeit und kann bei Zuwiderhandlung empfindlich geahndet werden.

Das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse ist der amtliche österreichische Befähigungsausweis für das Führen von Booten auf Binnengewässern (Seen und Flüsse). Auf keinen Fall gilt das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auf dem Meer oder auf Küstengewässern.

Für das Meer gibt es in Österreich entsprechende Befähigungsausweise für Jachten FB 1 bis FB4.

Sonderregelung Bodensee

Für den Bodensee und den österreichischen Rhein gelten gesonderte Bestimmungen. Es ist ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg zu stellen, damit man mit dem Österreichischen Schiffsführerpatent 10 m für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren darf.

Unglaublich, aber wahr

Ziel der Einführung des ICC war es, Inhabern von nationalen Sportbootführerscheinen zu erleichtern, im Ausland Boote mieten und fahren zu dürfen.  

Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises können von der Stelle, die das Patent ausgestellt hat, gegen Mehrkosten auch ein ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) erhalten.

Der Clou

Mit diesem ICC können? und dürfen? im Ausland auch Wasserstraßen befahren werden??? , das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse wird im Ausland zum Double des Schiffsführerpatents 10 m, des sogenannten Donaupatents.

Und damit niemand auf schräge Gedanken kommt, weist die Oberste Schifffahrtsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass ein ICC nicht das österreichische Flüsse und Seen Patent oder Donaupatent ersetzt. Um in Österreich Boote auf inländischen Gewässern zu führen, muss ein Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse vorliegen.

Hohe Ansprüche an die Skipper der Hohen See – die JachtVO

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

Geltungsbereich

Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1.     für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;

2.     für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;

3.     für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;

4.     für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Private Befähigungsausweise Befähigungsausweise zur Erlangung Internationaler Zertifikate.

Prüfungsorganisationen haben private Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See im Geltungsbereich auszustellen.

Die Oberste Schifffahrtsbehörde macht hier aus privatrechtlich – nicht amtlich erstellten Befähigungsausweisen unter Einsatz der „via Donau“ und entsprechenden Mehrkosten amtliche ICC-Scheine, die international gültig sein sollen.  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Küstenpatent

Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse

AC Nautik

AC Nautik

Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse

Es ist der amtliche Das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt für Boote bis zu 10 m Länge ausschließlich auf Binnengewässern, auf Wasserstraßen hat es keine Gültigkeit und kann bei Zuwiderhandlung empfindlich geahndet werden.

Es ist das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse, der amtliche österreichische Befähigungsausweis für das Führen von Booten auf Binnengewässern (Seen und Flüsse).  Auf keinen Fall gilt das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auf dem Meer oder auf Küstengewässern, auch wenn es von einem Bundesland anders kolportiert wird: (Das österreichische Binnenpatent wird in Kroatien, Italien u. Griechenland bei kleinen Booten toleriert. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht). Für das Meer gibt es in Österreich entsprechende Befähigungsausweise für Jachten FB 1 bis FB4.

Das Schiffsführerpatent, wird von den jeweiligen Landesregierungen herausgegeben. Entsprechende Fahrschulen für das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gibt es In vielen Bundesländern – wir empfehlen das professionell arbeitende Unternehmen AC Nautik, Gössendorf.

Nur in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol oder der Steiermark (Bundesländer mit Wildwasser) kann das Raft-Patent erworben werden.

GRATIS zum downloaden:

Die Prüfung

Sie besteht aus einem praktischem und einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil erklärt die rechtlichen Bestimmungen, die nautischen Gegebenheiten und die technischen Voraussetzungen.

Die praktische Prüfung erstreckt sich auf die Bedienung und Führung von Fahrzeugen sowie die Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis; sie ist für Befähigungsausweise, die zur Schiffsführung auf Wasserstraßen berechtigen, auf Wasserstraßen und in jedem Fall an Bord eines Fahrzeugs abzuhalten, das in seiner Art, Größe und Antriebsleistung dem Berechtigungsumfang des beantragten Befähigungsausweises in einer Weise entspricht, welche die Beurteilung der praktischen Kenntnisse ermöglicht.

Was gibt es für Beschränkungen

Gesonderte Bestimmungen gelten für den Bodensee und den österreichischen Rhein. Um z. B. für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren zu dürfen, muss ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg gestellt werden, damit man mit dem österreichischen Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auch auf dem Bodensee fahren darf.

Wie ist die internationale Anerkennung

Wenn Sie Besitzer eines Schiffsführerpatents 10 m Seen & Flüsse sind, können Sie dort wo ihr

Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse ausgestellt wurde, auch ein „Internationales Zertifikates für Führer von Sportfahrzeugen“ erhalten.

Wann ist ein Entziehen fällig

Jährlich werden etwa 5 bis 6 Schiffsführerpatente z. B. wegen Alkoholisierung von der Wasserpolizei Wien und andere Gewässer in und um Wien, entzogen. Auch für Schiffsführer gilt analog zum Straßenverkehr, ein Limit von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt und für Berufsschiffsführer von 0,1 Promille. Gehen Sie also sorgsam mit Ihrem Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse um!

Schiffsführerpatent – Befähigungsausweis zum Führen von Booten

Schiffsführerpatent – Befähigungsausweis zum Führen von Booten

Schiffsführerpatent oder auch Kapitänspatent sind die offizielle und amtliche österreichische Bezeichnung für die Befähigungsausweise zum Führen von Booten auf Binnengewässern und Wasserstraßen. 

Die Einteilung der österreichischen Patente erfolgt wie nachstehend:

  • Das Kapitänspatent gilt für Schiffe jeder Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
  • Das Kapitänspatent Seen & Flüsse gilt für Schiffe jeder Größe auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.
  • Das Schiffsführerpatent 20 m gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Für Fahrgastschiffe gilt dieses Patent nicht auf Wasserstraßen.
  • Das Schiffsführerpatent 20 m Seen & Flüsse gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen. Dieses Patent gilt nicht für Fahrgastschiffe.
  • Das Schiffsführerpatent 10 m gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern.
  • Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gilt für Boote bis 10 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.
  • Das Schiffsführerpatent Raft gilt für Rafts auf Seen und Flüssen, nicht aber auf Wasserstraßen.

Zuständigkeiten

Für die ersten drei der oben genannten Patente ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig, und für die anderen Schiffsführerpatente ist die jeweilige Landesregierung zuständig. Patente für Wasserstraßen können nur in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgelegt werden, Österreichs wichtigste Wasserstraße ist die Donau. Die anderen Bundesländer verfügen über keine Wasserstraßen. Raft-Patente können nur in den Ländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark erworben werden.

Küstengewässer, offene See

Es sei darauf hingewiesen, dass die Binnenpatente keinesfalls auf dem offenen Meer gelten, also nicht in Kroatiens Adria-Gewässern geduldet oder akzeptiert werden. Die entsprechenden österreichischen Befähigungsausweise sind: 

BFA Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt)

BFA Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt 20 sm)

BFA Fahrtenbereich 3 (Küstennahe Fahrt 200 sm)

BFA Fahrtenbereich 4 (Weltweite Fahrt)

Donaupatent

Das Donaupatent oder wie es hochoffiziell heißt, das Schiffsführerpatent 10 m ist aus europäischer Sicht für Boote bis zu 10 Meter Länge, das einzig Machbare und offen für Europa. Bei fast gleichen Aufwand an Zeit und Kosten ermöglicht das Schiffsführerpatent 10 m das Befahren von Donau und Rhein. Macht eine Bootstour möglich – ergänzt mit dem kroatischen Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz – von Wien über das Schwarze Meer, Flüsse und Kanäle nach St. Petersburg  und zurück die Ostseeküste entlang und dann durch Flüsse und Kanäle in Deutschland wieder zurück nach Wien und der Törn bietet viele Varianten. Der wichtigste Faktor eines solchen Unterfangens ist die Zeit – und, wenn man es so sieht – auch das notwendige Kleingeld.

Die aktuelle umfassende Version finden Sie unter:

Quelle:

Die aktuelle umfassende Version finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008608

Die aktuelle umfassende Version finden Sie unter:

Quelle:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011538

Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese Informationen lediglich eine zusätzliche Info darstellt und von der AC Nautik keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen wird.

Tirol – Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse

Tirol – Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse

 

Das Patent ist nur gültig für Binnengewässer und wird am Meer nicht anerkannt oder geduldet. Alle Informationen, die besagen, dass Schiffsführerpatente 10 m Seen und Flüsse in Kroatien in den Küstengewässern vor dem Festland und den vielen Inseln innerhalb der drei Meilen Zone geduldet bzw. wird stillschweigend akzeptiert wird, sind absolut falsch.

 

Es kann passieren, dass ein kleineres Charterunternehmen nicht nach einem gültigen Patent fragt und ein Boot überlässt. Das hat nicht mit Glück zu tun, sondern kann sich als kostspielige Falle präsentieren. Denn bei der erstbesten Kontrolle, werden bei fehlenden, in Kroatien gültigen Papieren hohe Strafen oder Bußgelder fällig und das Boot wird Vorort festgesetzt. Noch schlimmer ergeht es jenen Möchtegern-Kapitänen, die ohne gültiges Schiffsführerpatent in einen Unfall geraten, ihnen drohen hohe Strafen, die auch Freiheitsentzug zur Folge haben können.

 

Mit dem Küstenpatent das Meer erobern

Wer also mit einem Boot am Meer fahren möchte, der muss – Schiffsführerschein 10 hin oder her – ein Küstenpatent, der kroatischen Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz besitzen.

 

Der Bootsführerschein B inkl. UKW berechtigt zum Führen von

  • Segel und Motoryachten sowie Jet-Ski,
  • ohne Einschränkung der Motorisierung (kein kW/PS-Limit),
  • bis 30 BRZ (je nach Bauart sind das Yachten bis ca. 18 m Länge),
  • die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien (Die Prüfung kann mit dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Jahre) abgelegt werden. Für Minderjährige gilt ein PS Limit von 15 kW.)

 

Gemacht werden kann das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz – beim Marktführer AC Nautik an vielen Orten in Österreich und Kroatien. Der Zeitaufwand beträgt nur zwei Tage, vorausgesetzt das Skriptum wird daheim sorgfältig durchgearbeitet und der Inhalt verinnerlicht.