Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse

AC Nautik

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Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse

Es ist der amtliche Das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt für Boote bis zu 10 m Länge ausschließlich auf Binnengewässern, auf Wasserstraßen hat es keine Gültigkeit und kann bei Zuwiderhandlung empfindlich geahndet werden.

Es ist das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse, der amtliche österreichische Befähigungsausweis für das Führen von Booten auf Binnengewässern (Seen und Flüsse).  Auf keinen Fall gilt das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auf dem Meer oder auf Küstengewässern, auch wenn es von einem Bundesland anders kolportiert wird: (Das österreichische Binnenpatent wird in Kroatien, Italien u. Griechenland bei kleinen Booten toleriert. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht). Für das Meer gibt es in Österreich entsprechende Befähigungsausweise für Jachten FB 1 bis FB4.

Das Schiffsführerpatent, wird von den jeweiligen Landesregierungen herausgegeben. Entsprechende Fahrschulen für das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gibt es In vielen Bundesländern – wir empfehlen das professionell arbeitende Unternehmen AC Nautik, Gössendorf.

Nur in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol oder der Steiermark (Bundesländer mit Wildwasser) kann das Raft-Patent erworben werden.

GRATIS zum downloaden:

Die Prüfung

Sie besteht aus einem praktischem und einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil erklärt die rechtlichen Bestimmungen, die nautischen Gegebenheiten und die technischen Voraussetzungen.

Die praktische Prüfung erstreckt sich auf die Bedienung und Führung von Fahrzeugen sowie die Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis; sie ist für Befähigungsausweise, die zur Schiffsführung auf Wasserstraßen berechtigen, auf Wasserstraßen und in jedem Fall an Bord eines Fahrzeugs abzuhalten, das in seiner Art, Größe und Antriebsleistung dem Berechtigungsumfang des beantragten Befähigungsausweises in einer Weise entspricht, welche die Beurteilung der praktischen Kenntnisse ermöglicht.

Was gibt es für Beschränkungen

Gesonderte Bestimmungen gelten für den Bodensee und den österreichischen Rhein. Um z. B. für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren zu dürfen, muss ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg gestellt werden, damit man mit dem österreichischen Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auch auf dem Bodensee fahren darf.

Wie ist die internationale Anerkennung

Wenn Sie Besitzer eines Schiffsführerpatents 10 m Seen & Flüsse sind, können Sie dort wo ihr

Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse ausgestellt wurde, auch ein „Internationales Zertifikates für Führer von Sportfahrzeugen“ erhalten.

Wann ist ein Entziehen fällig

Jährlich werden etwa 5 bis 6 Schiffsführerpatente z. B. wegen Alkoholisierung von der Wasserpolizei Wien und andere Gewässer in und um Wien, entzogen. Auch für Schiffsführer gilt analog zum Straßenverkehr, ein Limit von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt und für Berufsschiffsführer von 0,1 Promille. Gehen Sie also sorgsam mit Ihrem Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse um!

Zwei Bootsscheine und eine mittlere Katastrophe

Zwei Bootsscheine und eine mittlere Katastrophe

 

Schiffsführerpatent 10 m & Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse – könnten insgeheim Zwillinge sein.

  • Schiffsführerpatent – 10 m berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

 

  • Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

 

Jetzt der Clou, mit den bisher ausgestellten IC Patent 10 m Seen und Flüsse, dürfen auch Wasserstraßen befahren werden, allerdings nur Wasserstraßen im Ausland.

 

Das wurde jetzt vom BMVIT, Oberste Schifffahrtsbehörde durch Einfügen einiger Änderungszeilen korrigiert. Die Schleusenthematik wurde in Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eingefügt.

 

Ob das Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse jetzt zum ‚kleinen‘ Schiffsführerpatent – 10 m wird, mit dem nur im Ausland auch auf Wasserstraßen gefahren werden darf, das muss hinterfragt werden. Sicher wird dies noch ausreichend von zuständiger Stelle geklärt und veröffentlicht.

 

Einfacher wäre es gewesen, die Verantwortlichen hätten das überflüssige Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse ersatzlos gestrichen. Bei der Neugestaltung der Patente wurden dem Schiffsführerpatent 10 m die Binnengewässer einfach zugeschlagen. Der überschaubare Mehraufwand an Zeit und Kosten wird durch die Vorteile des Patents leicht aufgefangen.

 

Was allerdings mit den vielen, bisher ausgegebenen IC Patenten – u. a. Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse – geschieht, darüber wird wahrscheinlich noch nachgedacht. Vielleicht denkt man höherer Stelle an ein Nachprüfung oder stille Duldung – in Österreich dürfen Wasserstraßen damit ohnehin nicht befahren werden. Fragen, die sicher beantwortet werden – kommt Zeit – kommt Rat.

 

Kroatien wird weder das Schiffsführerpatent – 10 m noch das Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse in seinen Küstengewässern dulden oder gar anerkennen. Eine Verknüpfung zu der österreichischen Nicht-Anerkennung des bei Urlaubern so geschätzten kroatischen Küstenpatents – den Boat Skipper B mit/ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Ein innerhalb der EU geachtetes Schiffsführerpatent, dass von den Staaten im gegenseitigen Respekt anerkannt wird und den europäischen Gedanken zu Wasser bringt.

 

Was sich da auch immer zwischen Österreich und Kroatien abspielt, es setzt schon eine gewisse Engstirnigkeit voraus, wenn man es von offizieller Seite darauf anlegt, die Anerkennung der eigenen Patente FB 1, FB 2, FB 3 und FB 4 zu gefährden, ihnen die traumhafte, kroatische Küste vorzuenthalten.

 

Sicher wird noch im Jahr 2020 Bewegung in diese Angelegenheit kommen, Kroatien bewegt sich bereits. Zu einer europäischen Gesamtlösung wird es nicht kommen – es müssen die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein, die einen Schritt aufeinander zugehen und ausgegebene amtlichen EU-Schiffsführerpatente anerkennen werden. Toleranz ist umsetzbar.

 

Stand: 10.02.2020

Angaben ohne Gewähr

 

 

 

AC Nautik – Vollgetankt auf den Wörthersee …

AC Nautik – Vollgetankt auf den Wörthersee …

In der vergangenen Woche hat ein Wiener Bootsführer zu dem Begriff „Bitte Volltanken“ wohl einen falschen Bezug hergestellt. Statt den Tank seines Bootes zu befüllen, hat er selbst sich über alle Maße abgefüllt.

 

Der Wiener setzte sich sternhagelvoll ans Steuer seines Bootes und fuhr in Richtung eigenes Bootshaus. Bei dem Versuch das Boot beim Bootshaus festzumachen, schickte ihn Morpheus oder der üppige Alkoholgenuss ins Land der Träume – er schlief fest ein auf dem Führersitz. Führerlos trieb das Boot in einen nahen Schilfgürtel. Ein Feriengast, der das Geschehen verfolgt hat, zog das Boot aus dem Schilf und versuchte vergeblich den Schiffsführer aus seinem Traumreich zu holen und verständigte schließlich die Rettung.

 

Der Polizei gelang es, den volltrunkenen Bootsführer zu wecken, der Versuch einen Alkoholtest zu machen, schlug aufgrund des hohen Alkoholpegels allerdings fehl. Das Schiffsführerpatent aber konnte sichergestellt und der Bootsführer bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt angezeigt werden. Die Rettung lieferte den Wiener Bootsführer ins Klinikum Klagenfurt ein.

 

Nicht jedem, der diese Notiz liest, wird mit den Lokalitäten und den Gegebenheiten vertraut sein, so ist der Wörthersee der größte See Kärntens und zugleich aufgrund seiner klimatischen Lage einer der wärmsten Alpenseen. Das Schiffsführerpatent – 10 Meter wiederum ist ein gängiger österreichischer Bootsführerschein.

 

Wörthersee

Der Wörthersee bedeckt eine Fläche von 19,39 km² und ist in Ost-West-Richtung über ca. 16,5 km lang. Das Seebecken reicht von der Velden bis nach Klagenfurt. Der See ist geologisch in drei Becken gegliedert: westliches Becken von Velden bis Pörtschach – mittleres von Pörtschach – bis Maria Wörth – östliche von Maria Wörth bis Klagenfurt. Die größte Tiefe des Wörthersees beträgt 85,2 m.

 

Schiffsführerpatent

Schiffsführerpatente je nach Art berechtigen zum Führen von Booten auf Wasserstraßen, Seen und Flüsse.

 

Schiffsführerpatent – 10 m

Auch als „Donaupatent“ bekannt, Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen, Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern.

Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse

Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Mehr zu den Schiffsführerpatenten und AC Nautik hier.

Donau

Donau

Die Wasserstraße Donau ist in Österreich in ihrer gesamten Länge schiffbar. Der Schiffsverkehr ist international geregelt. Die Schleusen der Kraftwerke an der Donau können auch von Sportbooten kostenlos benützt werden; Vorrang hat jedoch immer die Berufsschifffahrt. Außerhalb dieser Schleusungszeiten können Sportboote zusammen mit der Großschifffahrt geschleust werden.

 

Für Ruder- und Paddelboote gibt es eigene Umsetzanlagen.

 

In den österreichischen Donauschleusen besteht die Pflicht, dass während des Schleusungsvorgangs alle Personen an Deck von Sportfahrzeugen eine Rettungsweste tragen!

 

Wien – Neue Donau

Auf der ‚Neuen Donau’ ist die Benützung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb auf einigen Stromkilometern verboten.

Bootsführer sollten sich rechtzeitig über die Gegebenheiten erkundigen.

 

 

Führerscheinvorschriften

Für die Führung von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW ist der Besitz eines Befähigungsausweises erforderlich. Je nach Gewässerart

(z. B. Flüsse, Seen, Wasserstraßen) gibt es verschiedene Ausweise. Für Ruderboote, Flöße und Segelboote ist kein Führerschein notwendig.

 

Vorsicht:

Segelboote mit Verbrennungsmotor als Flautenschieber gelten als Motorboote!

 

Gültige Führerscheine auf österreichischen Binnengewässern:

 

Schiffsführerpatent – 10 m

für alle Binnengewässer und Wasserstraßen

 

Schiffsführerpatent – 10 m –Seen und Flüsse

für alle Binnengewässer ausgenommen Wasserstraßen

 

 

Wasserstraßen in Österreich

 

‚Österreichische Wasserstraßen’ (Bundeswasserstraßen) werden die zur Binnenschifffahrt geeigneten Flüsse auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich bezeichnet.

In Österreich sind dies die Donau (mit dem Donaukanal), der Mündungsbereich der Enns und Flussteile von Traun und March.

Die Wasserstraßen haben als alternative Verkehrsträger eine Reihe von ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen.

 

Gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes sind „Bau und Instandhaltung von Wasserstraßen“ in Gesetzgebung und Vollziehung Aufgaben des Bundes.

 

  • 15 Schifffahrtsgesetz bestimmt deren genauen Verlauf:

„Wasserstraßen sind die Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), die March, die Enns und die Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen die in der Anlage 2 angeführten Gewässerteile.“

Damit gilt die Donau einschließlich Wiener Donaukanal, im gesamten Flussverlauf mit Ausnahme der Staustufen Abwinden, Melk, Altenwörth, Greifenstein und der Neuen Donau als Wasserstraße. Selbiges gilt für die March bis Fluss-Kilometer 6,0, die Enns bis Fluss-Kilometer 2,70 und Traun bis Fluss-Kilometer 1,80. Das für die Vollziehung der, die Wasserstraßen des Bundes betreffenden Gesetze zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Konkret werden die Agenden durch die Abteilung „IV/W3 Bundeswasserstraßen“ wahrgenommen.

 

Über die Wasserstraße, dritter Landverkehrsträger neben Straße und Schiene, werden in und durch Österreich jährlich etwa 12 Millionen Tonnen Güter befördert. Auf der Straße würde diese Menge aber ein Mehr von über 500 000 Lastkraftwagen-Ladungen bedeuten. Die Schifffahrt leistet somit einen sehr sinnvollen Beitrag, die Verkehrsbelastungen unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Umwelt in Grenzen zu halten.

 

Bundes-Wasserstraßenverwaltung

 

Die hoheitliche Verwaltung der Wasserstraßen obliegt darüber hinaus der Bundes-Wasserstraßenverwaltung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Regulierung, Instandhaltung und Ausbau der Gewässer, Hochwasserschutz, Beobachtung des Gewässerzustandes und Mitwirkung an Maßnahmen gegen Gewässerverunreinigungen, Ufergestaltung, Planung, Errichtung und Instandhaltung von Treppelwegen, Errichtung und Instandhaltung von Bundeshäfen und Bundesländen oder die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes.

 

 

Steckbrief & Übersicht der Donau in Österreich

 

Länge des Wasserwegs:                            349 km

Anzahl Schleusen:                                                  8

Schleusendimensionen:                            190.00 m x 12.00 m

Max. Tiefgang:                                                                    2.50 m

Max. Durchfahrtshöhe:                                           4.80 m

 

Schwierigkeitsgrad:                                                Sehr anspruchsvoll

Voraussetzungen:                                                   Boots-Führerschein vorgeschrieben

Gewässercharakter:                                                für Sportliche

Gewässerprofil:                                                                   Großschifffahrts-Wasserstrasse

Landseitige Infrastruktur:                            Genügend

Gewässer hat Anschluss an:                    Schwarzes Meer

 

Definition Wasserstraßen:

Bei der Ablegung des österreichischen Schiffsführerpatents unterscheidet man zwischen einem Schiffsführerpatent für Seen und Flüsse und einem Patent gültig für Wasserstrassen und alle Binnengewässer.

Sonstige Binnengewässer sind also alle verbleibenden Seen und Flüsse Österreichs, soweit für sie das Schifffahrtsgesetz anwendbar ist. Für den Alten Rhein und den Bodensee gelten Sonderregelungen (Auskunft darüber erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz).