Flüsse und Seen Patent 10m
Die Gedanken sind frei – wer Böses dabei denkt
Allein der Versuch kostet mindestens eine Ordnungsstrafe. Um so schlimmer dürfte es sein, wenn von offizieller Seite so getan wird, als sei alles Bestens und in Ordnung.
Zu beachten ist das diese Aussagen sich auf den Stand 16.04.2020 beziehen. Ob die Website zum heutigen Zeitpunkt mittlerweile geupdatet worden ist kann nicht ständig geprüft werden. Gerne sind wir bereit sollte jemand ein Update auf der Website vom Land Steiermark entdecken an uns diese zu senden. Support@kuestenpatent-kroatien.at
Was ist geschehen?
„Benötige ich im Ausland ein Binnenschiffsführerpatent bzw. ein Küstenpatent?
Das Österreichische Küstenpatent gilt weltweit, entsprechende Kurse werden durch Schiffsführerschulen des MSVÖ durchgeführt.
Das Österreichische Binnenpatent wird in Kroatien, Italien u. Griechenland bei kleinen Booten toleriert. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht.“
Voranstehenden Zeilen in „–“ sind kopierte Zeilen von einer offiziellen Seite – siehe ©-Zeile – des Landes Steiermark und entsprechen nicht den Tatsachen. Zumindest Kroatien toleriert das österreichische Binnenpatent, das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse nicht in seinen Küstengewässern.
Warum also auf einer offiziellen Seite eine derartige Fehlinformation. Auch wenn die Einschränkung gleich mitgeliefert wird: „Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht!“
Achtung! Das Schiffsführerpatent 10 m Flüsse und Seen vom Land Steiermark wird NICHT auf dem Meer im Ausland anerkannt. Daran ändert auch die offiziöse Aussage „wird toleriert“ auf der Seite der Landesregierung nichts und Probleme zu Lasten der österreichischen Bootsfahrer sind vorprogrammiert. Muss das sein? Wer zeichnet dafür verantwortlich?
So wenig wie Österreich bereit ist, im Ausland erworbene Patente bei Österreichern anzuerkennen, so achten kroatische Behörden darauf, dass das kroatische Regelwerk beachtet und geachtet wird. Ein Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse befindet sich nicht auf der offiziellen Liste des Ministeriums für Seefahrt und Verkehr – folglich wird das Patent weder geduldet noch akzeptiert. „Schade ums Geld!“