Arten der Befähigungsausweise Österreich – Schiffsführung auf See

Bootsführerschein Kurse

Arten der Befähigungsausweise: Ein Überblick über die österreichischen Bootsführerscheine

Wenn es um das Führen von Sportbooten geht, sind in Österreich verschiedene Arten von Befähigungsausweisen verfügbar, die je nach Fahrtbereich unterschiedliche Berechtigungen und Anforderungen haben. Diese Fahrtbereiche reichen von Tagesfahrten im Watt bis hin zur weltweiten Fahrt. Hier ein detaillierter Blick auf die verschiedenen Arten der Befähigungsausweise und was sie bedeuten.

!! Da es kein internationales Abkommen zu Befähigungsausweisen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt, sind jedenfalls die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. 

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

Disclaimer

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei anerkannten privaten Prüfungsorganisationen erworben wurden, internationale Zertifikate ausgestellt werden. Diese sind von der Republik Österreich amtlich anerkannt und werden von den Küstenstaaten in der Regel akzeptiert.

Küstenpatent mit Praxis

Zum Downloaden:

Skriptum für das Küstenpatent FB2 – Skript Fb2

AC_Nautik_Logbuch_A4_DEF-1

AC_Nautik_Meilenbuch_A5_FB2-Segelschein

Segelschein Schulung

Fahrtbereich 1 – Watt- oder Tagesfahrt

Berechtigungen:

  • Bis zu 3 Seemeilen (sm) von der Küste entfernt
  • Maximale Bootslänge: 10 Meter

Beschreibung

Der Fahrtbereich 1 ist ideal für Bootsführer, die kurze Ausflüge entlang der Küste oder in Wattenmeergebieten unternehmen möchten. Diese Lizenz ist jedoch stark eingeschränkt und eignet sich nicht für ausgedehntere Törns oder für das Führen größerer Boote.

Einschränkungen

Diese Art des Befähigungsausweises ist oft nicht ausreichend für Charteryachten, die in Kroatien verwendet werden, da viele dieser Yachten länger als 10 Meter sind und häufig weiter als 3 Seemeilen von der Küste entfernt fahren.

Fahrtbereich 2 – Küstenfahrt

Berechtigungen:

  • Bis zu 20 Seemeilen von der Küste entfernt

Beschreibung

Der Fahrtbereich 2 erlaubt es Bootsführern, längere Küstenfahrten zu unternehmen. Diese Lizenz erweitert die Reichweite erheblich im Vergleich zum Fahrtbereich 1 und ist besser geeignet für die meisten Freizeitboote, die entlang der Küsten fahren.

Vorteile

Diese Lizenz bietet mehr Freiheit und ermöglicht es den Bootsführern, größere Entfernungen zurückzulegen und vielfältigere Fahrten zu planen. Sie ist besonders nützlich für Bootsfahrer, die in küstennahen Gewässern unterwegs sind.

Fahrtbereich 3 – Küstennahe Fahrt

Berechtigungen:

  • Bis zu 200 Seemeilen von der Küste entfernt

Beschreibung

Der Fahrtbereich 3 öffnet die Möglichkeit für ausgedehnte Törns und Überfahrten zu weiter entfernten Zielen. Diese Lizenz ist geeignet für Bootsführer, die längere Reisen planen und dabei weit von der Küste entfernt navigieren möchten.

Vorteile

Mit dieser Lizenz können Bootsführer eine Vielzahl von Zielen erreichen, einschließlich Inseln und andere Küstenregionen, die weiter von der Heimatbasis entfernt liegen. Dies ist ideal für ambitionierte Segler und Motorbootfahrer.

Fahrtbereich 4 – Weltweite Fahrt

Berechtigungen:

  • Unbegrenzte Reichweite weltweit

Beschreibung

Der Fahrtbereich 4 ist die höchste Stufe der Befähigungsausweise und erlaubt es dem Inhaber, weltweit zu segeln. Diese Lizenz erfordert umfassende Kenntnisse und Erfahrung und ist für diejenigen gedacht, die die Weltmeere erkunden möchten.

Vorteile

Mit einer Lizenz für den Fahrtbereich 4 steht die gesamte Welt offen. Dies ist die ideale Lizenz für Weltumsegler und professionelle Seefahrer, die keine geografischen Einschränkungen haben möchten.

ANERKENNUNG DER BOOTSFÜHRERSCHEINE in KROATIEN:

Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Fazit: Warum das Küstenpatent B oder C eine bessere Wahl sein kann

Während die österreichischen Befähigungsausweise eine strukturierte Möglichkeit bieten, das Bootfahren in verschiedenen Fahrtbereichen zu erlernen und zu praktizieren, gibt es einige Einschränkungen und potenzielle Risiken, insbesondere wenn man in internationalen Gewässern wie denen von Kroatien segelt.

Vorteile des Küstenpatent B oder C

  • Umfassende Anerkennung in Kroatien: Beide Patente werden in Kroatien umfassend anerkannt.
  • UKW-Funklizenz inkludiert: Das Küstenpatent B beinhaltet eine UKW-Funklizenz, die bei Charterbooten oft erforderlich ist.
  • Praxisorientierte Ausbildung: Die Ausbildung ist speziell auf die Bedingungen in kroatischen Gewässern abgestimmt und vermittelt umfassende praktische Kenntnisse.
  • Größere Reichweite: Diese Patente bieten größere Freiheiten und sind nicht auf eine maximale Bootslänge oder eine begrenzte Entfernung von der Küste beschränkt.
Küstenpatent B inkl. UKW Funk

Wenn Sie also planen, in Kroatien zu segeln oder ein Boot zu chartern, sollten Sie ernsthaft überlegen, ob das Küstenpatent B oder C nicht die bessere und sicherere Wahl für Sie ist.

Motorboot-Training in Opatija
Motorboot-Training in Opatija

Weitere Informationen und Prüfungsfragen finden Sie hier:

AUSBILDUNG in ÖSTERREICH FB1, FB2, FB3 – Segelschein

Titel: "FB2 Segelschein Anforderungen: Wie viele Seemeilen sind erforderlich?"

Wasch mir den Pelz – aber mach mich nicht nass die AUSBILDUNG in ÖSTERREICH

Schiffsführung auf See

Eine geeignete Ausbildung zur Führung von Jachten auf See nachweisen zu können, ist schon zur eigenen und mitgeführter Personen Sicherheit sowie aus haftungsrechtlichen Gründen ratsam.

 

Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre.

Da es kein internationales Abkommen zu Befähigungsausweisen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt, sind jedenfalls die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. Neben den von diesen ausgestellten Befähigungsausweisen werden in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt – Ausnahmen sind möglich.

Der Weg zum Internationalen Zertifikat über anerkannte private Prüfungsorganisationen

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, anderen Personen mit Hauptwohnsitz im Inland, auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die bei privaten, geeigneten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden, die von der Republik Österreich amtlich anerkannt sind.

Eine Prüfungsorganisation ist geeignet, wenn mit Bescheid der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie festgestellt wurde, dass die im privaten Rechtsverhältnis ausgestellten Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See als Grundlage zur Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 geeignet sind.

Auf geeigneten – privaten – Befähigungsausweisen findet sich ein Vermerk mit folgendem Mindestinhalt:

„Die JachtPrO wurde eingehalten.“

Ausgestellt werden internationale Zertifikate (IC) durch die

via donau

Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.

Donau-City-Straße 1, 1220 Wien

 

Internationale Zertifikate (IC)….

Die Internationalen Zertifikate für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 wurde von nachfolgenden Staaten unterzeichnet:

Neben Österreich haben folgende Staaten die UNECE-Resolution Nr. 40 anerkannt (Stand vierte Revision, 2015): Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Weißrussland.

 

Prüfungsorganisationen, deren privaten Befähigungsausweise zur Erlangung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten geeignet sind

In dieser Aufstellung werden 13 private Organisationen aufgeführt, die anscheinend den nicht näher definierten Anforderungen gerecht werden. Interessant wäre es zu erfahren, welche Kriterien erfüllt werden müssen, um zu dem Kreis der Auserwählten zu gehören, die Prüfungen zum privaten Befähigungsausweis abnehmen dürfen? Auch stellt sich die Frage: Könnte diese Prüfungsorganisation – auf Anfrage – erweitert werden?

 

Private Befähigungsausweise für Motor- und Segeljachten am Meer

Als Binnenland ohne Anschluss an die offene See hat Österreich so seine Nöte mit den Befähigungsausweisen für FB 1, FB 2, FB 3 und FB 4. Wie kann von Amts wegen kontrolliert werden, wenn weder Teile der theoretischen Ausbildung noch die Prüfung selbst von privaten Organisationen im Hoheitsgebiet Österreichs durchgeführt werden? Ist es rechtens, wenn zwecks Prüfung nach Kroatien, Italien oder Spanien ausgelagert wird? Liegen hier etwa die Gründe, warum österreichische Befähigungsausweisen für Motor- und Segeljachten am Meer häufiger argwöhnisch betrachtet werden und beim Chartern von Schiffen „zweimal“ hingeschaut wird?

 

Befähigungsausweis für Motor- und Segeljachten auf See

FB 1 Befähigungsausweis für Watt- oder Tagesfahrten – Fahrtenbereich 1

Fahrten mit Jachten (max. Länge 10 Meter) in Küstennähe und auf geschützten Gewässern (Buchten, Lagunen, Watten etc.). Tages- oder Wattfahrten sind auf drei Seemeilen von der Küste (Festland oder Insel) begrenzt.

 

FB 2 Befähigungsausweis für küstennahe Fahrt – Fahrtenbereich 2

Dieser Bereich ist auf 20 Seemeilen von der Küste (Festland oder Inseln) beschränkt, ermöglicht Fahrten zwischen zwei näheren Häfen.

FB 3 Befähigungsausweis für küstennahe – Fahrtenbereich 3

Dieser Bereich liegt innerhalb von 200 Seemeilen von der Küste (Festland oder Inseln).

FB 4 Befähigungsausweis für weltweite Fahrt – Fahrtenbereich 4

Alle Fahrten die über den Küstenbereich hinausgehen, weltweit zwischen den Kontinenten.

Erfahrungsnachweise für Seefahrterfahrung und seemännische Praxis

Der Einsatz als Schiffs- oder Wachführer, als Rudergänger oder Navigator auf einer Jacht (Motor oder Segel) dient als Nachweis seemännischer Praxis und Seefahrterfahrung. Berücksichtigt muss außerdem werden – der jeweilige Fahrtenbereich, die Art und Größe der Jacht (Segel oder Motor) sowie die unterschiedliche Führung und Bedienung bei Tag und Nacht.

 

Nachfolgende Unterlagen muss der Prüfungs-Kandidat spätestens bei der Anmeldung vorlegen: entweder das persönliche Logbuch – das Schiffslogbuch – oder ähnliche, logbuchartiger Aufzeichnungen (jeweils als Original, Kopie oder Abschrift). Diese Unterlagen sind mindestens bis zu 3 Jahre nach erfolgreichem Prüfungsabschluss aufzubewahren und auf Verlangen des BMVIT oder des Referats für Prüfungswesen vorzulegen.

Nachtfahrten und Nachtansteuerungen

Nachtfahrten sind Fahrten während der Dunkelheit zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang und dauern wenigstens drei Stunden.

 

Die Nachtansteuerung ist die Fahrt bei Dunkelheit, bei der eine Bucht oder ein Hafen verlassen oder angesteuert. Die Startposition sollte bei einer Ansteuerung wenigstens fünf Seemeilen entfernt sein.

 

Dabei muss der Kandidat entweder als Schiffs- oder Wachführer, als Rudergänger oder Navigator aktiv am Geschehen teilnehmen.

 

Fahrten auf offener See zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang können als Nachtfahrt angerechnet werden, wenn der Kandidat aktiv am Betrieb der Jacht teilgenommen hat.

 

Quelle und Information: BMVIT, Wien